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Geschäftsstelle und Anzeigen-Annahme Marzellenstraße 20, Ecke d. Bahnhofstr. S
Für Köln und Vororte 12 ½ Ofg.
Sitgtigen gtrts: Zie einspaltige Heile; für auswärts 20 Ofg.— Bevorzugt verlangte Anzeigen(erste u. letzte Seite) 20% höher.— Stellen=, Dienst=, Arbeits=Gesuche und=Angebote, Mieth=Anzeigen und dergl. bis zu 10 Heilen 5 Ofg. die Heile. Jede vierte Einrückung derselben Anzeige kostenfrei. Offerten=Annahme 25 Ofg.
Anzeigen=Besteller erhalten bei Dorherbestellung einer ihre Anzeige enthaltenden Uummer(zur Vertheilung oder Persendung an ihre Kundschaft oder in weitere Kreise) dieselbe zu unserm Selbstkostenpreis: ½/ Bogen UI..50, 1/4 Bogen.—, ¼/1 Bogen.50 für je 100 Stück.
Kölner
W
ird täglich in jedes Haus von Röln sowie in Deutz und allen Vororten unentgeltlich getragen. Für Stockwerke und Hinterhäuser mit Sonntags-Beilage 30 Ofg. monatlich
Loral-Anzeiger
General-Anzeiger für die rheinische Hauptstadt und Fremdenblatt.
Nr. 225.
Köln, Diustag, 16. Auaust 1892.
Sechster Jahrgang.
Bestesferbe stereeeere
So eben erschien in unserm Verlage und ist durch alle K
uchhandlungen zu beziehen:
Kneipp's Heil-Erfolge
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auf brieflichem Wege.
Hundert wichtige Kranken=Geschichten.
Mit einem Prolog des hochwürdigen Hrn. Pfarrers Kneipp.
Gesammelt uno zu Gunsten des Kneipp'schen Kinder=Asyls veröffentlicht von
Hochw. Joh. Gruber, Kneipp's Secretair.
°. XVI. 176 Seiten. Mit einem Bildniß Kneipp's.
Preis brosch. N. 1,00= 50 Kreuzer.
In der Vorrede sagt Pfarrer Seb. Kneipp unter anderm: „Nach Verlauf längerer Zeit bringt er(Gruber) mir eine Phundertfältige Frucht= seiner mühevollen Arbeit, die er der MenschA heit entbietet zum Beweise, wie die Wasser=Cur ein provates g1 Heilmittel ist und wie die schwersten Krankheiten durch dieses einfache Naturmittel geheilt werden.
„Wie mich also einerseits dieses Werk sehr erfreut, so kann andererseits nur mein heißester Wunsch sein, daß den leidenden 7 Menschen hiermit ein guter Tröster und Rathgeber an die Hand #i gegeben ist.“
l Buchhandlung des Kath.=polit. Preß=Vereins in Prixen(Süd=Tirol).
Um der täglich sich mehrenden
Wasservergendung Einhalt zu thun
und in den heißen Tagen einem zeitweiligen Wassermangel vorzubengen, bringen wir nachstehend einen Auszug aus den „Bedingungen für die Wasser=Abgabe aus den Wasserwerken der Stadt Köln“ zur strengsten Nachachtung in Erinnerung.
S 2.
Jede Vergendung des Wassers durch Fahrlässigkeit oder Muthwillen ist untersagt.
S 3.
Der Abonnent ist dafür haftbar, daß das Wasser nur in den Grenzen seiner Liegenschaft uno zu den in dem Vertrage benannten Zwecken verwendet wird. Wasser=Abgabe an Unberechtigte ist streng untersagt.
S 4.
Feuerhähne dürfen nur bei Feuersgefahr, nicht aber zu andern Zwecken benutzt werden, und ist zur Sicherstellung hierfür die Direction berechtigt, dieselben mit einer Plombe zu versehen, die nur im Falle der Gefahr gelöst werden darf. Jeder Gebrauch der Feuerhähne ist innerhalb 24 Stunden der Direction zur Anzeige zu bringen.
„§ 6.
Von jeder in der Leitung vorgefundenen Undichtigkeit, selbst wenn dieselbe den Hausbewohnern keinen Nachtheil bereitet, ist die Direction sofort zu benachrichtigen.
§ 8.
Die Besprengung der Häuserfronten, Trottoirs und Straßen aus den Zuleitungen des städtischen Wasserwerks ist verboten.
§ 9.
Sämmtliche Springbrunnen müssen Abends um 11 Uhr geschlossen sein und dürsen vor 6 Uhr Morgens nicht geöffnet werden. Eine Verlegung dieser Stunden ist mit der Direction zu vereinbaren.
§ 10.
Jeder zur Wasser=Entnahme dienende Hahn(Zapfhahn) muß unmittelbar nach dem Gebrauch wieder fest geschlossen werden.
§ 11.
Die Wasser=Closets müssen dichtschließend erhalten werden.
S 13.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden werden die Consumenten im ersten verwarnt; in jedem Wiederholungsfalle sind dieselben zur Zahlung einer Conventionalstrafe von„Zehn Mark“ an die Kasse der Wasserwerke verpflichtet.
Köln, den 10. Juni 1892.
Direction der Gas=, Elektricitäts= und Wasser=Werke der Stadt Köln: Joly.
Gau, Notar a.., Rvtn, am Barbarossaplatz,
Juristisches Auskunftsbureau.
Rath in allen Rechts= und Verwaltungsfragen; Entwurf von Verträgen und Testamenten; Erbschaftsregulirungen; außergerichtliche Arrangements; Concessionsgesuche; Steuer=Erklärungen; Veranlagung und Besorgung von Capitalien. Sprechstunden—12 und—7.
Empfehle meine beiden größten Lager. Zur Auswahl ca. 100 Stück in 5yenit, Granit, Marmor und Sandstein zu billigsten Preisen in guter Ausührung. Nachenerstraße 16 B und 116.*
(Telephon=Anschluß 1358) Jos. Eschwei
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Die Verwaltung.
Tanz=Unterricht.
Am Donnerstag den 1. September beginnt ein geschlossener Tanz=Cursus. Unterrichts=Abende: Montags und Donnerstags. Vorstunde für Damen allein Mittwoch den 31. August, für Herren allein Donnerstag den 1. September.
Anmeldungen nimmt dankend entgegen“
Friedrich Gosewisch, Jahre 186.
Köln, Kleine Sandkaul 1—(Ecke).
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Köln, St. Agatha 32, früher 14.
Das Haus ist zu vermiethen.
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Rinkenpfuhl 51, besorgen Anzeigen für den Kölner Local=Anzeiger.
Amtliche Bekanntmachung.
In dieser Woche findet eine Sitzung der Stadtverordneten=Versammlung nicht statt.
Köln, 14. August 1892.
Der Oberbürgermeister. I..:
Der Beigeordnete,
Pelman.
Bekanntmachung.
Der Buchdruckereibesitzer Herr Otto Victor Theodor Mocker, Große Budengasse 9, ist zum Schiedsmann für den 4. Schiedmannsbezirk gewählt, bestätigt und in gesetzlich vorgeschriebener Weise vereidet worden.
Köln, 12. August 1892.
Der Oberbürgermeister.
Der Beigeordnete,
Piecg.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 18. August., Mittags 12¼ Uhr, sollen auf dem Hofe der hiesigen Gasanstalt circa 200 Scheffel Koks=Abfall öffentlich versteigert werden.
Nippes, 13. August 1892.4
Königl. Eisenbahn=Gasanstalt.
Kost und Logis,
pro Woche 9 K. Heinrichstraße 23.