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Wird täglich in jedes Haus von Köln, sowie in Dentz und allen Dororten unentgeltlich getragen. Für Etagen und Hinterhäuser mit SonntagsSeilage 30 Ofg. monatlich.
Verlag und Druck von J. O. Bachem. Verantwortlich: für den allgemeinen Cheil P. Brendgen, für den Anzeigen=Theil E. Böhm, Alle in Köln.
Nr. 284. Dritter Jahrgang.
Kölner
Toral-Anzeiger
General-Anzeiger für die rheinische Hauptstadt und Fremdenblatt.
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Köln, Freitag, 18. October 1889.
Tägliche Auflage über 22,600.
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katholischen Rector und Hauptlehrer Köllen zu Köln den königlichen Kronen=Orden 4. Klasse verliehen.— Lehrpersonen sind ernannt: E
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∆ Das Jahrgedächtniß des Erzbischofs Clemens August II,
Frhr. Droste zu Vischering(f 1845 am 19. October), wird nächsten Samstag, Morgens 9½ Uhr, in der hohen Domkirche gehalten werden.
des Reichspost=Gebietes unterscheiden sich von den jetzt gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichsadler und die Reichskrone der durch den Allerochsten Erlaß vom 6. December 1888 festgestellten Form entsprechend abgeändert worden sind. Was die Farbe der neuen Werthzeichen besc., we den die Marken zu 3 Pfg. in Braun, zu 5 Pfg. in Grün, zu 25 Pfg. in Orange und zu 50 Pfg. in Rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pfg. und 20 Pfg., wie bisher, die rothe blaue Farbe zur Verwendung kommen wird. Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neu=Ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der gestempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pfg. und 5 Pfg., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den innern Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.
5 Ein Extrazug nach Paris geht, wie das Journal de Bruxelles meldet, heute, Freitag, Abends 8 Uhr 55 Min., vom Bahnhofe Guillemins in Lüttich ab. Der Fahrpreis beträgt die Hälfte gewöhnlichen in 1. und 2. Klasse; in 3. Klasse wird auf der belgischen Strecke der Nordbahn die Hälfte des Fahrpreises gefordert, während auf der französischen Strecke der Fahrpreis nur 12 Frcs, beträgt. Die Rückfahrt ist innerhalb sechs Tagen mit jedem beliebigen Zuge in der betreffenden Wagenklasse anzutreten. Die Billets erhält man in Lüttich bis Abend 6 Uhr.
* Polizei=Strafgelder. Einer Uebersicht über die Verwaltung und Verwendung der in der Rheinprovinz vorhandenen Polizei=Strafgelderfonds für das Etatsjahr vom 1. April 1888 bis ultimo März 1889 entnehmen wir, daß die Gesammt=Einnahme des Polizei=Strafgelder=Fonds des Regierungs=Bezirks Köln in diesem Zeitraume auf 31,369 M. sich beläuft, darunter 25,506 M. an Strafgeldern. Die
Ein Schalk.
Barbier:„So, Herr Neumann, jetzt sind Sie wieder hübsch gemacht. Haben Sie sonst noch einen Wunsch?"
Inban#er: 155a, wollen Sie mir gefälligst den Schnurrbart etwas spitz
Barbier:„Mit Vergnügen!“ Herr:„Nein, mit Bartwichse!“
Ausgaben aus demselben Fonds bezifferten sich auf 31,038., darunter 29,594 M. an Pflegekosten für verlassene und verwaiste Kinder.
Die neue Kirche in Müngersdorf ist bereits so weit gediehen, daß vor einigen Tagen mit dem Aufschlagen des Dachstuhles begonnen werden konnte. Das Fest des h. Wendelinus muß in diesem Jahre noch in der kleinen Nothkirche gefeiert werden. Im nächsten Jahre wird die schöne Basilika hoffentlich vollendet dastehen. Die zahlreichen Verehrer des h. Wendelinus werden in der bevorstehenden Festoctave hoffentlich recht viele Bausteine zu der Kirche opfern!
Gerichts=Verhandlungen.
0 Die Strafkammer verhandelte gegen den Fabrikarbeiter Heinrich Schieffer aus Oberzündorf wegen Körperverletzung mit tödtlichem Ausgange; es handelte sich um die Tödtung des Weidenhüters Wilhelm Schäfer aus Zündorf. Die Sache war deshalb nicht an das Schwurgericht verwiesen worden, weil der Thäter erst 17 Jahre alt ist. Mitangeklagt waren die Fabrikarbeiter Franz Klein, Cornelius Pohl und Peter Engels aus Niederzündorf wegen Obstdiebstahls unter erschwerenden Umständen. In der Nacht vom 17. bis 18. August zogen die vier Angeklagten mit geschwärzten Gesichtern auf die Plünderung eines Obstgartens in Zündorf aus. Schieffer hatte eine geladene Pistole zu sich gesteckt und die Aeußerung gethan, der Teufel hole Denjenigen, der uns heute Abend in den Weg tritt. Nachdem die Burschen das Eingangsthor zu dem Garten erbrochen hatten, begann die Plünderung der Obstbäume. Um diese Zeit kam der Weidenhüter Schäfer an dem Garten vorbei; da er Geräusch in demselben hörte, schlich er sich gebückt bis zum Eingangsthore und erhielt dort plötzlich aus unmittelbarer Nähe einen Schuß in die linke Schulter. Schwerverletzt sank der Un glückliche zu Boden. Der Arzt Dr. Kleinertz, welcher sofort zum Thatorte geeilt war, ordnete die Ueberführung des Verwundeten in das hiesige Bürger=Hospital an, wo derselbe nach einigen Tagen in Folge der erlittenen Verletzung verschied. Nach dem Gutachten des Sanitätsrathes Dr. Leuffen und des Kreisphysikus Dr. Flatten hatte die Kugel das Schlüsselbein zerschmettert und war dann durch die Lunge in das Rückenmark eingedrungen. Der Tod trat in Folge innerer Verblutung ein. Schieffer bestreitet nicht, den Schuß abgeseuert zu haben; er will jedoch die Gestalt. auf welche er geschossen hat, für den bissigen Hund des Gartenbesitzers gehalten haben. Dagegen erklärt der Angeklagte Engels, daß Schieffer einen Schritt aus dem Garten getreten sei und auf Schäfer geschossen habe. Einen gleichalterigen Genossen hatte Schieffer zur Theilnahme an dem Diebstahle mit den Worten eingeladen:„Ich habe eine Pistole bei mir; wer uns in den Weg kommt, den schieße ich um.“ Das Gericht fand den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig; das Urtheil lautete auf ünf Jahre und einen Monat Gefängniß. Die drei andern Burschen erhielten je drei Monate Gefäugniß.
Samstag den 19. October 1885,
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