et Blatt erscheint wöchentlich zwei= Zittwochs und Samstags. Der
ennewenisprets beträgt vierteljährig in ixved. 10 Sgr., da wo Boten geyen Haus gebracht 11 Sgr. 6 Pf., h die Post bezogen und da abgeholt
10 Sgr. 9 Pf.
den 6. Juli.
Anzeigen, welche bis Dienstags und Fri
tags Abends eingehen, werden noch aut genommen und die Garmondzeile oder ren Raum mit 1 Sgr., dei Wiederholun derselben ohne Unterbrechung mit 6 4 Belege mit 21 3 Sgr. berechnet.—
werden franco erbeten.
Achter Jahrgang. 1861.
Handels=Nachrichten.
Fruchtpreise zu Neuß Grefeld
am 5 Juli
gereinigtes Oel 13 24————
Schwarzbrod 12 Zpf.— 9| 8——— Frefeld kostet Butter pr. Pfund 7 Sgr. 6 Pf.
lur 9 Sgr. Pf.: Schwetr fl. pr. Pfund 6 Sg. 4f
Geldcourse wie in vor. Nr. Neueste Handelsberichte.
Neuß. 5. Juli. Bei mäßiger Zufuhr war Stimmung am beutigen Getreidemarkte fest. gen, Roggen und Hafer wurden böber be= t, die übrigen Sorten unverändert.
Köln. 5. Juli. Růbol fester, Leinöl un
indert, Weizen auf Termine matter, Rog=
r November matter, Gerste und Hafer andert, Spiritus fest. Am Landmarkt nund die Zufuhr aus 100 Sack, die Stimnang war etwas fester. Weizen 8 Thlr. 6—16 Roggen 5 Thlr. 22—25 Sgr. per Pfund. Butterpreis 10—10½ Sgr., Eter 10 Sgr.
Das anhaltend nasse Wetter hat der erute, so wie dem bereits geschnittenen Sa= nen. der noch gut zu 3 im Felde lagert, sehr tadet. Getreide hat sich auf große Strecken gelagert. Wird das Wetter bald wieder bell, so kann aber noch Alles gut werden, andernfalls wird der Ausfall sowohl an Cnanti= tar als Qualität bedeutend sein.
Berlin, 5. Juli. Roggen matt, per Juli .bez., Sept.=Octbr. 4384 Br. Ruböl matt, per Juli 11½ bez., Sept.=Oktbr. 112/4 4. Spiritus matt, loco ohne Faß 19 bez., per Juli 18% bez., Sept.=Oktbr. 18¾ bez. Amsterdam, 5. Juli. Weizen still, Rogloco matter, per Juli fl. 188, per Oktbr. f. 191. Rappsaat per Oktbr. 72 L. Rüdöl r Herbst fl. 39°4 Mai fl. 4004. Leinöl per getos fl. 31"
Politische Rundschan.
Berlin. 5. Juli, Nachmittags 5 Uhr. Der so eben erschienene Preußische Staats= Anzeiger bringt folgendes
Ranifest Sr. Majestat des Konigs:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von Preußen rc., thun kund und fügen zu wissen:
Nach Gottes Rathschlusse haben Wir den Kö= chen Thron Preußens bestiegen und Un= seten Willen feierlich kund gegeben, nach der riassung und den Gesetzen des Königreichs Uns durch die göttliche Gnade anvertraute nierung zu führen. Unsere Vorfahren in er Krone haben Uns das ehrwürdige Herkom=
nen überliefert, daß den Königen Preußeus
Regierungs=Antritte von dem Lande die üdigung geleistet worden. Wir halten die= Herkommen als ein unverbrüchliches An= Unserer Krone fest und wollen es eben Inseren Nachfolgern in der Regierung ge= wissen. Jn Betracht der Veränderungen velche in der Verfassung der Monarchie er der reichgesegneten Regierung Unseres ebten Brudero Konigs Friedrich Wilheim
Pierten Majestat Hochseligen Andenkens
reten, haben Wir beschlossen, an Statt srbhuldigung die feierliche Krönung zu erneuern, durch welche von Unserem erhabenen derrn König Friedrich dem Ersten die erb= Königswürde in Unserem Hause begrün= vorden.
Jndem Wir Uns im Angesichte Gottes in muth beugen und den Segen des Allmäch= ur Uns und Unser geliebtes Vaterland n. wollen Wir durch die Feier der Krö= in Gegenwart der Mitglieder der beiden er des Landtages und der sonst von Und entbietenden Zeugen, aus allen Provinzen ro Konigreiches von dem geheiligten und ten Zeiten unvergänglichen Rechte der zu der Wir durch Gottes Gnade beru= orden, Zeugniß ablegen, und von Nenem durch eine glorreiche Geschichte geknüpfte zwischen Unserem Hause und dem Volke nens befestigen.
werden demnach in Gemeinschaft mit
der Konigin, Unserer Gemahlin, Unsere ferie=
liche Krönung im Monat Oktober dieses Jahres in Unserer Haupt= und Residenzstadt Kö= nigsberg vollziehen, und behalten Uns vor, über die Ausführung der Krönung, so wie über den bei unserer Ruckkehr in unsere Haupt= und Residenzstadt Berlin zu haltenden feierlichen Einzug die weiteren Bestimmungen zu erlassen,
Gegeben Berlin, 3. Juli 1861.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenzollern=Sigmaringen. von Auerswald. von der Heydt. von Schleinitz. von Patow. Graf Pückler. von Bethmann=Hollweg.
Graf Schwerin. von Roon von Bernuth.
Wten, 2. Juli. Jn der heutigen Sitzung des Unterhauses machte der Ministerpräsident von Schmerling auf Befehl des Kaisers und im Namen der Regierung über das Rescript an den ungarischen Landtag folgende Mittheilung: Der Kaiser habe die Verhandlung des Landtages über seine Herrscherrechte und die Ausfälle gegen seine gesetzlichen und unläugbaren Rechte als erblicher König von Ungarr mit Bedauern vernommen, dennoch glaubte der Kaiser darin mehr die augenblickliche Verirrung Einzelner, als die Gesinnung des Landtages erblicken zu müssen. Da jedoch diese Ansichten in der Adresse ihren Ausdruck gefunden, habe dabei der Kaiser es als seine Pflicht erkannt, die seiner Person schuldige Ehrfurcht und Hoch= achtung zu wahren und demgemaß die Adresse nicht anzunehmen. In dem Wunsche aber, sich gegenüber der in der Adresse enthaltenen hoch= wichtigen Fragen rückhaltslos auszusprechen, habe der Kaiser die Stände aufgefordert, die Adresse in solcher Weise zu unterbreiten, welche ihre Annahme mit der Würde der Krone und jener erblichen Herrscherrechte, die der Kaiser gegen alle Angriffe immer zu wahren wissen wird, vereinvar machen. Die Regierung dürfe die baldige Entscheidung dieser wichtigen An= gelegenheit mit allem Grunde erwarten.
30. Juni. An die Stadtrepäsentanten ist von der Statthalterei der Befehl er= gangen, wegen der berüchtigten Adresse derselden an den Landtag Auskunft zu geben. Diese Behörde antwortete aber: die illegale Statt= halterrei gebe sie nichts an, auch habe sie die „Pietät gegen die Dynastie" nicht verletzt, stehe daber für die Adresse ein. Da es aber Je= dermann frei stehe, in den Protokollen zu le= sen so dürfe dies auch der Commissär thun, doch habe er kein Recht, auch nur ein Wort zu sagen. Hierauf erfolgte eine scharfe Rüge der Statthalterei, welche Gehorsam und Ach= tung verlangte und die Untersuchung vornahm. Da ist denn der tapfere Verfasser der Schimpf= adresse verschwunden, um seinen ritterlichen Muth zu beweisen, der Bürgermeister ist krank, die Repräsentanz so hoflich geworden, daß sie die Statthalterei als Behörde anerkennt, und auf dem Landtag wurde es recht ruhig. Nir= gends aber in der Stadt und im Lande zeigt sich die geringste Aufregung deshalb, weil man den Schreiern zu Leibe geht, zum Beweise, wie wenig Sympathie sie fanden.
Die Nachrichten aus Jtalien lauten traurig. Nirgendo Vertrauen in den Bestand der Dinge, nirgends Liebe für die neue Regier= ung.„Die Lage", lese ich in einem hier eingelaufenen Schreiben,„resümirt sich in folgenden Worten: Unzufriedenheit in Turin, Haß in Mailand, Furcht in Florenz, Aufruhr in Neapel." Daß besonders in letzterer Provinz die Unzufriedenbeit auf's Höchste stieg. ist übrigens bekannt und nach einem heute in Marseille eingetroffenen Privat=Schreiben wäre in Neapel vereits eine Jnsurrection ausgebrochen.— Rica= soli gilt in der öffentlichen Meinung nicht als der Mann, welcher den Verbältuissen gewach= sen ware, geschweige ibnen gebieten könnte und seine Rede in der Abgeordneten=Kammer, worin er den Besitz Rom's als unerläßlich und die Vereinigung Venedigs mit dem neuen Königreich nur als eine Zeitfrage hinstellt, zu deren Ausführung sich demnächst ein Anlaß bieten wird —zeigt in der That, daß er sich bereits in den Weg der Concessionen an die Aktionspartei drängen ließ.
— Dem„Lombardo" zufolge bat die Re= gierung beschlossen, nach Süd-Italien die vom Statthalter verlangten 60 Bataillone abzusen= den. Ein großer Theil dieser Verstärkung soll aus Nationalgarden besteben.
Einee Correspondenz aus Rom zufolge und die Gerüchte über das Unwohlsein des Papstes sehr übertrieben; er leide an einer un= bedeutenden Geschwulst am Knie und ruhe da= rum einen großen Theil des Tages auf dem Sopha, allein er gebe täglich Audienz und
lese täglich Messe.
Paris, 3. Juli. Die Nachrichten würden heute ziemlich ungünstig für das Königreich ktalien lauten, wenn man dieselben als vollkommen wahr annehmen wollte; einerseits spricht man von blutigen Unordnungen in den Straßen
Neapels und andererseits meldet man, Rußland und Preußen, vom französischen Gouvernement offiziös aufgefordert, das Königreich Italien anzuerkennen, hätten Beide sich für den Statuquo entschieden. Das Gouvernement Alexanders hätte seine Ablehnung darauf bafirt, daß die Herrschaft Viktor Emanuel's in den Südprovinzen keine Stavilitar zu bieten scheine
— Die römische Frage ist dadurch, daß Napoleon den König von Italien anerkannt hat, nicht gelöst, sondern nur noch brennender geworden. Der Kaiser hat zwar erklärt, daß er im Voraus jede Solidarität für Unternehmungen, welche geeignet seien, den europäischen Frieden zu stören, von sich weisen werde und daß nach wie vor seine Truppen Rom besetzt halten sollten; allein wenn die Majorität der italienischen Nation beschließ, daß Rom die Hauptstadt des Landes werde und der König daselbst seine Residenz aufschlage, wird der Kaiser ein Auge zudrücken und mit dem andern die Insel Sardinien anectiren. Man hofft auch heimlich, daß der 71jährige Papst inzwischen beide Augen zudrücken werde.
Vermischte Nachrichten.
Düsseldorf, 4. Juli. Seit gestern Mor= gen ist der hiesige Bank=Cassendiener Wilhelm Reichnow, nachdem er auf der Post etwas über 100,000 Thlr. in Baar abgeholt und außerdem bei einem hiesigen Bankhause für mehrere Tausend Thlr. Wechsel eincassirt hatte, verschwunden. Derselbe war gegen 9 Uhr zur Abholung obiger Gelder, wovon circa 1200 Thlr. in Gold in einem Packet und 100,000 Thlr. in Banknoten in einem Briefe sich befanden, zur Post geschickt worden; als er gegen 10 Uhr noch nicht wieder zurückgekommen war, wurde ihm ein Beamter der Bank nachgesandt, welcher bei der Post und dem erwähnten Bankhause vernahm, daß Richnow daselbst die Gelder in Empfang genommen habe. Ein Polizeisergeant will denselben gegen 11 Uhr noch auf der Bolkerstraße gesehen haben.
— Nach einer Correspondenz der Elberf. Zeitung aus Ems wäre die„hohe Person", welche auf einem Dampfboote so gröblich beleidigt wurde, nicht der Fürst von Hohenzollern.
— Die„Münchener Blätter" berichten: Jn der Pfarrkirche der Vorstadt Giesing fand gestern Vormittag eine Trauung statt, die mit einer heiteren Episode eingeleitet wurde. Braut und Bräutigam standen vor dem Altare und beantworteten verschiedene Fragen, die der Prie= ster vor der Einsegnung an sie richtete, u. A. auch, wieviel Personen es in der Gottheit gebe? Rasch erwiederte der Bräutigam:„11 Personen und 3 Musikanten"— er hatte „Hochzeit" statt Gottbeit verstanden. Die Umgebung konnte sich natürlich bei dieser fatalen Verwechslung des Lachens nicht enthalten, ebenso wenig die Betheiligten, und es dauerte eine Weile bis die Versammlung wieder den nöthigen Ernst bekam.
Civilstand der Bürgermeisterei Erkelenz.
Geburten.
Am 2. Juli, Catbarina Josepha, Tochter von
Joseph Franken. Faßoinder zu Erkelenz.
Sterbefälle.
Am 1. Juni. Anna Catdarina, Tochter von tbrod Linderlauf, Porz llanbändler zu Buscherbef, 4
Jaire alt. 2. Hubertinz Corsten, Abegattin von Jo=
hann Ponp. 56 Jahre alt. bier. 4. Maria Johanna
Hubertina, Tochter von Franz Joseph von Berg, Acke=
ter dier.
Verantw. Redakteur u. Verleger J. Brandts in Grkeleng.
Eingesandt.
Königliche Regierung zu Aachen hat, nachdem sie einen dahinzielenden Bericht des Bürgermeisters vom 20. April 1860, Nr. 303, abschläglich beschieden, nunmehr unterm 31. Januar d. J. auf den Antrag einiger Einwohner der Stadt, unterstützt von den Lokal=Behörden, die Verfügung erlassen, daß die Gemeinde Erkelenz in 2 Wahl=Bezirke, von welchen einer die Stadt und der andere die Ortschaften, welche zur Stadt gehören, umfassen solle, zu theilen sei, jedoch stehe es dem Bürgermeister zu, nöthigenfalls die Ortschaften in noch mehrere Wahlbezirke einzutheilen, und zieht als Grund das 2. Alinea des§. 13 der Städte=Ordnung an. Der§. 13 lautet:
„Gehören zu einer Abtheilung mehr als 500 Wäbler, so kann die Wahl derselben nach dazu gebildeten Wahlbezirken geschehen.
Enthält eine Stadtgemeinde mehrere Ortschaften, so kann dieselbe mit Rück sicht hierauf in Wahlbezirke eingetheilt
werden.
Die Anzahl und die Grenzen der Wahlbezirke, so wie die Anzahl der von einem jeden derselben zu wählenden Stadt verordneten, werden nach Maßgabe der Zahl der stimmfähigen Bürger pon dem Bürgermeister festgesetzt."
Jch bin jedoch der unmaßgeblichen An sicht, daß Königl. Regierung weder befugt noch berechtigt ist, diese Abänderung zu treffen, und daß das 2. Alinea des§. 13 der Städte=Ordnung nicht da sein würde, wenn das 1. nicht da wäre, und daß das 1. Alinea ausdrücklich besagt:„Gehören zu einem Wahlbezirk, mehr als 500 Wäh ler, so kann ec.“ unde erst in diesem Falle tritt das 2. Alinea in Anwendung und will, wenn zu einer Stadt mehrere Ortschaften gehören, daß auf dieses Ver= hältniß bei der Eintheilung der Wahlbe= zirke Rücksicht genommen werde; da bei uns aber, alle drei Abtheilungen der Wahl=Liste zusammen, noch keine 500 Wähler aufzuweisen haben, so fällt die erste Hauptbedingung, welche eine Thei= lung nur allein gesetzlich zuläßt, weg, und kann daher selbstredend auch das 2. Alinea keine Anwendung finden. Wenn aber eine der Abtheilungen mehr denn 500 Wähler enthält, so ist es nach dem klaren Buchstaben des Gesetzes(3. Aliena) Sache des Bürgermeisters, die Theilung vorzu nehmen, aber nicht Sache der Regierung. Wohlweislich hat der Gesetzgeber in diesem§. 13 die Wahlfreiheit insofern wahren wollen, als nicht eine Zersplitterung in Wahlbezirke statthaben solle, welche die Wahlen selbst, Einzeln so recht mundgerecht ausfallen machen würde.
Ich halte es daher, sowohl für mein Recht, als auch für meine Pflicht, denn beide machen den Bürger eben so wohl zum Wäch= ter des Gesetzes, als den Beamten, gegen diese einseitige Auslegung des§. 13 der Städteordnung bei dem Herrn Ober=Präsi= denten der Rheinprovinz Rekurs einzulegen und werde seiner Zeit meinen Mitbürgern Kenntniß der Entscheidung geben.
Erkelenz, den 2. Juli 1861.
C. Waltgenbach.
Anzeigen.
Bekanntmachung.
Die Gemeinde Holzweiler hat die Einengung resp. den Verkauf des sogen. Haudrieschweges daselbst auf 10 Fuß beschlossen. Jeder, welcher dagegen Einspruch erheben will, hat sich in dem hierzu auf
Mittwoch den 10. Juli c., Nachmittags 4 Uhr,
auf dem 3. Schulsaale zu Holzweiler anberaumten Termine einzufinden, woselbst auch der Situations=Plan offen liegen wird.
Kückhoven, den 26. Juni 1861.
Der Bürgermeister und Jnformations=
Commissar:
Llebre.
frucht-Verkauf zu Neuenhoven.
Am künftigen Freitag den 12. Juli c,
Vormittags präcise 9 Uhr, soll auf Anstehen der Handlung„Rothschild Fleck" zu Grevenbroich, in der Wohnung des
Wirthes Herrn Müllenbroich zu Neuenhoven, öffentlich versteigert werden, folgende Frucht am Bontenbroicher=Acker:
17½ Morgen Braachhafer,
8½„ Roggen
3½„ Hafer neben Hintzen,
1„ 52 Ruthen Kartof
feln daneben,
1„ 154 Nuthen Buch
weizen daneben, und 3„7 Nuthen Noggen daselbst
Die Frucht ist durchgängig scon. in Mor= gen eingetheilt, und wird auf Verlangen von dem Ackerer Josna Hintzen zu Mürmeln angezeigt.
Wevelingboven. Hilgers, Notat.
Frucht=Verkauf zu Neuent
Gleich nach Beendigung des vorst Verkaufes für Rothschild& Fleck
Herr Schlösser zu Crefeld gleichfalls onminy
versteigern: