ge zu dienen, muß sich folgendermaßen ausrüsten: Ein blauer Rock, Knöpfe mit Lilien, oder in Ermangelung derselben schlichtgelb, rothe Weste, eine weiße Scherpe um den Leib, ein weißer Streifen mit drei gestickten Lilien um den rechten Arm, eine große weiße Feder auf dem Huth; einen Säbel, ein Paar Pistolen, eine Pferdedecke von blauem Tuch mit einer weißen, zwei Daumen breiten Tresse, ein Pferd.

II. Der Versammlungsort wird bald angewiesen werden.

12. Diese achtungswerthen Freiwilligen sollen, nach­dem sie dem König bei seiner Krönung als Ehrenwache gedient haben, frei seyn, um mit Beweisen der Zu­friedenheit, die sie von Sr. Majestät zu gewärtigen haben, nach Hause zurück zu kehren, oder sie können unter die Haustruppen des Königs eintreten, wo sie mit dem Range, dessen sie würdig sind, placirt wer­den sollen.

13. Von dieser Gunst ist kein Franzese ausgeschlessen.

14. Die Gensd'armen müssen überall das Besspiel geben, und durch ihre Bereitwilligkeit für die Sache des Königs, und durch ihren Eifer für die Verbrei­tung der Proklamation, machen sie sich würdig, in das Corps der Eliten=Gensd'armerie aufgenommen zu wer­den, welche Se. Maj. willens sind, zu errichten, um ihre erhabene Person zu umgeben.

15. Der König rechnet auf die Treue, den Eifer und die Unerschütterlichkeit des geistlichen Standes.

16. Ueberall, wo die Civil= und Militair=Behör­den nicht binnen 24 Stunden dem Aufruf, der vom König oder seinen Abgeordneten ergeht, Felge leisten, müssen sie sich gewärtigen, daß man sie als Wider­spänstige gegen die gerechte Sache, und als Feinde des Vaterlandes behandelt. Die Königlichgesinnten sind alsdann aller Orten berechtigt; jene Behörden verhaf­ten zu lassen, und selche Männer an ihren Platz zu

stellen, welche sie für geschickt halten, die väterlichen Absichten des Königs zu erfüllen.

17. Der König befiehlt jedem Franzosen, die Trup­pen der erlauchten Befreier von der Tyrannei mit der Gastfreundschaft und Dankbarkeit aufzunehmen; die wir ihrem edelmüthigen Unternehmen schuldig sind; und wenn die strengsten Befehle, und die trefflichste Mannszucht auch nicht einige unvermeidliche Unordnun­gen sollten verhindern können, so ist dies wenigstens das letzte Elend, welches der Tyrann über uns gebracht hat; und der Friede unter der Regierung der Bour­bons und des weisesten und besten der Könige wird bald Glück und Segen in das unglückliche Frankreich zurückführen.

Marquis de Chabannes.

Nachricht.

Die rheinische Chronick und die niederrheinischen Blätter werden, von Morgen an, in ein Blatt zu­sammengeschmelzen, unter dem Titel Niederrheinische Blätter oder Chronik des Niederrheins erscheinen. Das Treffliche, wodurch sich unstreitig bisher jenes mit Recht so geschätzte Blatt auszeichnete, wird, in Verbindung mit dem wenigen Guten, welches man den niederrheinischen Blättern zuzugestehen die Nachsicht hatte, dem nunmehr erscheinenden Blatt, welches je­doch blos als Fortsetzung der beiden vorigen zu betrach­ten ist, vielleicht einen fühlbar höhern Werth erthei­len; Unterzeichnetem bleibt zwar die Redaktien ganz allein übertragen; aber Herr Docter Geebel wird, so oft seine übrigen mannigfaltigen Geschäften es ihm gestatten, zur Vervollkemmung desselben auf alle nur mögliche Art mitwirken.

von Kerz.

Theater=Anzeige.

Donnerstag den 3r. März wird auf dem hiesigen Theater, mit aufgehebenem Abennement zum Benefice der Madame Maske, zum erstenmale ausgeführt:

Wladimie Fürst von Nowogrod

große Oper in z Akten; in Musick gesetzt vom Kapell­meister Bierey.

Düsseldorf gedruckt bey Hefbuchdrucker

Der anerkannte Werth dieses Meisterstücks der Ton­kunst, ist zu bekannt, als daß es nöthig wäre, diese Oper besenders anzupreisen.

Die Theater=Direktion.

Auf der Flingerstraße in Nre. 5ac 5s8 ist der erste

Stock an eine stille Haushaltung, se wie auch noch drei Zimmer im Hinterhaus zu vermiethen und kön­nen gleich bezegen werden.

Stahl auf der Neustraße Nre. 379.