An die Leser der Niederrheinischen Blätter.

Verkündung

Landsturms für das General-Gouver­nement Frankfurt.

Die drei hohen verbündeten Mächte, Oesterreich, Rußland, und Preussen, int'der aus seigener glor­reichen Erfahrung hervorgegangenen Ueberzeugung; daß nur durch Hülfe allgemeine Volksbemannung der Kampf gegen Frankreich mit unzweifelhaftem Erfolge durchge­führt werden könne, haben nach der Völkerschlacht bei Leipzig, wo durch ihrer Heere heldenmüthigen Kampf der Name und die Freiheit von Deutschland Europa's großen Unterdrücker abgerungen worden, beschlossen: daß überall, ausser den stehenden Truppen und Freiwilligen, auch Landwehr und Landsturm anfgeboten werden solle. Nicht nur in der gemeinsamen Varordnung für die unter be, sonderer Verwaltung genommenen Provinzen, sondern auch in den Bundesacten der dem allgemeinen Kampfe später beigetretenen deutschen Fürsten, macht die Ver­pflichtung zur schleunigen Bildung dieser verschiedenen Arten der Nationalbewaffnung einen der wefentlichsten Puncte aus.

Der Aufruf zur Stellung von Landwehren und Frei­willigen ist bereits erfolgt. Jetzt, da die verbündeten Heere an dreien Orten jenseirs des Rheins neuem Ruhme entgegen eilen, ist es Zeit, ungesäumt an die Erricht tung ges Landsiurms zu denken. Durch eine ausdrückliche Aufforderung Seiner Ercellenz, des Herrn Feldmarschalls von Blücher, sieht sich das unterzeichnete General=Gou­vernement noch zu vermehrter Beschleunigung desselben dringend veranlaßt. Ein gleiches Aufgebot wird in den benachbarten Gauen erfolgen, und in wenigen Wochen wird man, von den schneebedeckten Alpen bis zu den wasserreichen Niederungen an der Nordsee, Deutschlands wehrhafte Männer unter den Waffen sehen. In der Schweiz bestand, so lange sie frei war, seit Jahrhun­derten dieselbe alte Sitte, und der souveraine Fürst der vereinigten Niederlande hat seine neue Laufbahn mit einer gleichen Verfügung begonnen.

Um allem Mißverstande und verkehrter Ansicht gleich im Entstehen vorzubeugen, soll in dieser Verkündung der Zweck ides kandsturms kurz aus einander gesetzt werden. Ein Volk, dem man die=Waffen anvertraut, verdient auch, daß man zu ihm rede.

In der Eile des Sieges sind die verbündeten Heere an den Rhein gekommen. Vom Kriege überhaupt, zumal aber, wenn er mit solcher Erbiteerung und Rastlosigkeit geführt wird, wie der jetzige, von so verschiedenartigen Nationen, und so weit über die heimischen Gränzen der selben hinaus, ist mancherlei Unfug, von einzelnen Ue belgesinnten verübt, fast unzertrennlich. Ihr alle habe den Druck dieses verhaßten Uebels auf mancherlei Weise erfahren. Demselben möglichst zu steuern, haben die hohen verbündeten Mächte, mit Benutzung aller frem den und eigenen Erfahrungen, ein ausführliches Elapen­regulativ entwerfen lassen. Die darin erlassenen heil' samen Verordnungen in vollständige Wirksamkeit zu setzen, ist es jedoch nöthig, daß durch eine zahlreich­Polizeimiliz das zur Seite der Militairstraßen gelegene Land von allen Marodeuren und ähnlichen herumstrei­fenden Gesindel gesäubert, die Sicherheit jeglichen Ver' eehrs hergestellt, und eine regelmäßige Verpflegung der nachrückenden Truppen eingeleitet werde. Dies zu voll­bringen, und die dadurch gewonnene Ordnung dauer haft aufrecht zu erhalten, ist die Eine große Be­stimmung des Landsturms.

Auf daß eure Frauen und Kinder sicher und ohne Furcht ruhig am Herde verweilen können, während die Männer und Jünglinge auswärts treiben, was ihr Ge' schäft mit sich bringt, auf daß Niemand durch Noth und Erbitterung verleitet werde, bei dem Mangel thätig gesetzlicher Hülfe, gegen Religion, Gewissen und Gesetz­seine Zuflucht zu meuchlerischer Selbstvertheidigung und Beschützung seiner Habe zu nehmen: darum haben die hohen verbündeten Mächte für gut gefunden, auf die Errichtung eines allgemeinen Landsturms zu dringen.

Aber dieß ist nicht genug. Drüben der sonst so ges waltige Feind, wohl wissend, daß es an sein Letztez gehe, wird kein Mittel verabsäumen, das ihm zum Ge­bote geblieben, um mit vereinter Macht hier oder da unserm Angriffe zu begegnen. Deswegen müssen auch unsere Heere sich in gro## Massen beisemmen kal Bei der ungeheuren Ausdehnung des Kriegsschauplatzes ist es unmöglich, das zwischen diesen Massen gelegene Land und die im Rücken der Heere befindlichen Prorin­zen durch kleinere Seitentrupps bewachen, oder gegen die Partheien des Feindes beschützen zu lassen. Unfer