Gnädigst privilegirtes Bönnisches Intelligenz-Blatt
Bestandshaltende Institution
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn und Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn
Beschreibung verfasst von
Stefanie Läpke (2018), Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Geschichte und Entwicklung
In der Ausgabe vom 16.06.1772 des „Bönnischen Sitten-, Staats und Geschichtslehrer“ wurde das Erscheinen einer neuen Zeitung, des „Gnädigst privilegierten Intelligenblattes“ angekündigt. Zudem erschien ein "Grundriß", in dem die geplanten Inhalte und der Zweck der Zeitung ausführlich beschrieben werden.
Die erste Ausgabe erschien am 04.07.1772, als Herausgeber wurde dort das „Kurfürstl. Kölnische Intelligenz-Comtoir“ genannt. Das Intelligenz-Comtoir ist laut Wenig eine typische Gründung aus dem Geist der Aufklärungszeit und des Absolutismus. Der Staat beanspruchte das Anzeigenmonopol und schuf zu deren Benutzung eigene Organe, die Intelligenz-Kontore. Durch diese brachte der Staat die Anzeigen zur Intelligenz, d. h. zur allgemeinen Kenntnis.
Das Intelligenz-Comtoir in Bonn wurde durch Erlaß vom 06.06.1772 gegründet und durch die Veröffentlichung im Intelligenzblatt sollten insbesondere landesherrliche und administrative Maßnahmen bekannt gemacht werden. Mit dem Intelligenz-Comtoir in Bonn war ein Buchhandel verbunden, später auch für kurze Zeit eine Druckerei.
Herausgeber war Stephan Brand, der auch schon den „Bönnischen Sitten-, Staats und Geschichtslehrer“ herausgab, gedruckt wurde nach einigen Verhandlungen bei Rommerskirchen in der Hofbuchdruckerei.
Das Blatt erschien zunächst samstags, ab dem 09.03.1773 dienstags, weil dann die Korrespondenznachrichten „frischer“ seien.
Inhalte
Henseler weist auf den Unterschied des Intelligenzblattes zu den beiden vorher erscheinenden Zeitungen hin („Auszug Europäischer Geschichten“ als vermutlich erste Bonner Zeitung, 1748 und die „Wöchentliche Bönnische Anzeige von gelehrten Sachen, Staats-Begebenheiten und vermischten Neuigkeiten“ 1764-1770): Das Intelligenzblatt war kein freies Unternehmen sondern eine staatliche Einrichtung, die als Verordnungsblatt der Staatsverwaltung und als Anzeigenvermittlung „zur Hebung des einheimischen Handels und Wandels“ (Henseler 1953: 22) fungierte. Das Blatt sollte die kurfürstlichen Verordnungen, Hofratsprotokolle und Ediktalzitationen bringen. Alle Lokalbehörden wurden zum Zwangsabonnement und zum Zwangsinserieren verpflichtet, was auch als Werbung für Anzeigen von Händlern und Verlegern genutzt wurde, da das Blatt so den „angesehensten Einwöhnern des Erzstiftes zu Gesicht kommt“ (zit. n. Henseler 1953:22) und die Anzeigen somit eine besondere Reichweite hätten.
Außer den „gewöhnlichen Inhalten“ sollte das Blatt u. a. folgendes umfassen: Vorfälle beim geistlichen und erzstiftlich-weltlichen Stand, kurfürstliche Befehle und Verordnungen, höfrätlich abgeurteilte Rechtssachen, ein- und ausreisende geistliche Personen und Beamte, Abfahrten der Post- und Marktwagen, Wechselkurse der europäischen Handelsstädte, Wetzlarer Kammergerichtsurteile, Lotteriepläne, Anzeigen von Kupferstichen, Landkarten, Musikalien und der Bücher, die das Intelligenz-Comtoir vorrätig hatte, Auszüge aus besseren Wochen- und Monatsschriften sowie Preisfragen gelehrter Gesellschaften und Akademien (cf. Henseler 1953: 22).
Weitere Entwicklungen
1774 scheint das Intelligenz-Comtoir in eine Krise geraten zu sein und wurde wohl Anfang August 1774 mit der Hofbuchdruckeri von Rommerskirchen gekoppelt, so ist im Impressum vom 02.08.1774 zu lesen: „Gedruckt in dem Intelligenzkomtoir bey Ferdinand Rommerskirchen, Kurfürstl. Hof-Buchdruckern zu Bonn in der Neugaße“. Das Intelligenzblatt wurde scheinbar auch von Rommerskirchen übernommen, da Brand keine finanzielle Unterstützung durch den Kurfürsten erhielt und so sowohl das Unternehmen als vermutlich auch Vermögen verlor. Brand verließ später Bonn, gab in Frankfurt zusammen mit dem Hofrat Paradis den „Geist der Journale“ heraus und war 1781 Professor der deutschen und französischen Sprache zu Mitau.
Nach Rommerskirchens Tod 1777 übernahm Johann Friedrich Abshoven das Intelligenzblatt, der durch die Heirat mit Maria Theresia Simons, der Witwe Rommerskirchens, in das Unternehmen kam. Nach der Übernahme fristete das Intelligenzblatt nach Wenig 1783 nur noch ein etwas kümmerliches Dasein, sodass der Hofratspräsident Karl von Belderbusch am 9.06. 1784 schreibt, dass das Intelligenzblatt seinem Zwecke nicht entspricht, der Preis für die Behörden zu hoch sei und der Kurfürst Max Friedrich daher die Abonnement- und Inseratspflicht zurückgenommen habe. Laut dieses Briefes betrug die Zahl der Beziehenden 1784 nur 30 Personen.
Belderbusch gab nun den Auftrag, ein neues Intelligenzblatt einzurichten. Am 9.10.1784 erteilte der Kurfürst das Privileg für ein neues Blatt.
Hinter dem neuen Intelligenzkontor standen Johann Peter Eichoff, als Publizist Schüler des „Baron“ Hüpsch und 1778 Herausgeber des „Kölnischen literatrischen Wochenblatts“ sowie 1780 der „Bonner Literatur- und Kunstzeitung“ und Dr. med. Joh. Bernh. Constantin von Schönebeck, der Schwager Eichoffs.
Eichhoff brachte am 4. Januar des Jahres 1785 das Intelligenzblatt unter dem alten Titel „Gnädigst privilegiertes Bönnisches Intelligenz-Blatt“ neu heraus.
Es folgten einige Titeländerungen: von 1786-1788 „Von Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht zu Köln etc etc gnädigst privilegiertes Bönnisches Intelligenzblatt. Utilitati publicae“ und ab 1789 „Von Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht zu Köln etc etc gnädigst privilegiertes Bönnisches Intelligenzblatt in Anzeigen und Aufsätzen zum Besten des Nahrungsstandes und zur Beförderung der Aufklärung“.
Die zweite Titeländerung geht auf eine Beilage zum Intelligenzblatt zurück, die zeitlich mit dem Intelligenzblatt von Eichhoff herausgegeben wurde: Das „Bönnische Wochenblatt oder Sammlung von Abhandlungen, Nachrichten, Vorschlägen und Erfahrungen welche die Verbesserung des Nahrungsstandes, die Land- und Stadtwirtschaft, Handlung, Manufakturen und Künste, die Physik, die Sittenlehre und angenehme Wissenschaften betreffend“. Das Wochenblatt erschien als Zugabe zum Intelligenzblatt bis 1788, 1789 wurde es dann mit dem Intelligenzblatt vereinigt und der Titel dementsprechend erweitert.
Das „Gnädigst privilegiertes Bönnische Intelligenz-Blatt“ hielt sich bis zum Weggang des Kurfürsten von Bonn 1794 und dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen. Am 26.09.1794 stellte es sein Erscheinen ein.
Nachfolger: „Bönnisches Intelligenzblatt“ / "Bonner Zeitung"
Obwohl der Drucker und Buchhändler Johann Friedrich Abshoven der Besatzungsmacht positiv gegenüber eingestellt war, vergingen zehn Monate, bis ab dem 28.07.1795 die „Bönnischen Intelligenznachrichten“ herausgegeben wurden, die ab der Nummer zwei wieder mit dem alten Namen „Bönnisches Intelligenzblatt“ erschien. Herausgegeben wurde die Zeitung von Johann Baptist Geich, dessen cisrhenanischen Bestrebungen von der französischen Besatzungsmacht unterstützt wurden.
Das „Bönnische Intelligenzblatt“ erschien bis zum 17.07.1796, ab dem 19.07.1796 trug es den Namen „Bonner Zeitung“ und wurde von der französischen Bezirksverwaltung finanziell unterstützt.
Gedruckt wurden beide Blätter vom Drucker Abshoven, er brachte dort aber keinen Druckvermerk auf, da er mit seiner republikanischen Gesinnung befürchtete, bei einer erneuten Veränderung der Machtverhältnisse mit seinen Druckwerken belastet zu werden.
Die "Regierung des cölnischen Landes" schärfte Geich am 02.01.1796 ein, politische Neuigkeiten "nur nebenbey" zu liefern und sich jeglicher "satyrischer Züge" zu enthalten.
Die „Bonner Zeitung“ brachte ausschließlich Nachrichten von den französischen Vorstößen in Süddeutschland und Italien, Anzeigen erschienen selten.
Nachdem die Subventionen der französischen Bezirksverwaltung eingestellt wurden, ging die Bonner Zeitung am 29.11.1796 ein.
Beilagen
- „Literarische Ephemeriden“ (herausgegeben von v. Schönbeck, erschien 1786, dann eingestellt)
Literatur
- Henseler, Theodor Anton (1953): Beiträge zur Geschichte des Bonner Buch- und Zeitungsverlages, in: Bonner Geschichtsblätter 7, S. 22-33.
- Wenig, Otto (1968): Buchdruck und Buchhandel in Bonn. Bonn: Röhrscheid, S. 105-146.