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Nr. 144.
Sonnabend, den I. Dezember 1923.
39. Jahrgang.
Die letzte Woche.
I In seiner letzten Reichstagsrede vor dem Rückstritt des Reichsministeriums hat der Kanzler Stresmann unsere Lage als ziemlich hoffnungslos bezeichnet. Das ist ein unerfreuliches Wort zu machten, aber wir wollen es nicht zu sehr auf die Goldwage legen, wenn auch die Verzögerung. der Neubildung des Kabinetts darauf hindeutet, daß die Kandidaten, an welche der Reichspräsident herantrat, die Schwierigkeiten der Lage nicht unterschätzt haben. Die Erwartung, daß die Aeußerung von der nächsten hoffnungslosen Zukunft doch zu einem helleren Bilde führen kann, stützt sich auf die steigende Einsicht der Bevölkerung, daß wir zusammenhalten und zusammenarbeiten müssen, und daß für die Aera der Spekulation das Ende gekommen ist. Einige Zuversicht gibt denn auch die Stellung der Ententestaaten zu einander, deren Minister in gegenseitiger Erregung einen„roten Kopf“ bekommen haben.. T12u1; Junc
Die deutschen Vertreter haben der Enrente durch die Reparationskommission unsere Finanzlage geschildert, die der Sparsamkeit und dem guten Willen der Reichsregierung Rechnung getragen habe. Die neue Währung hätte natürlich nicht alles bessern können, aber es würde viel geholfen sein, wenn uns die Ruhraktion nicht so sehr geschädigt hätte. Entschieden bestritten ist von uns jedes Recht der Franzosen, in das Einbruchsgebiet einzurücken. Poincaré hat natürlich Einwände gefunden, aber die Engländer haben ihre uns freundliche Stellung beibehalten, und die Beauftragten der Ententestaaten konferieren demnächst
Engländer ist bis zur Stunde
den, wie auf ein volles Entgegenkommen der Pariser Regierung, so daß beide Teile nicht recht wissen, was sie anfangen sollen. Poincaré, der sich in der Deputiertenkammer ein neues Vertrauensvotum geholt hat, ist obenauf.tc** vr..
Das Uebereinkommen von Düsseldorf zwischen den Ruhrindustriellen und der internationalen Kommission für Fabriken und Bergwerke ist zwar zustande gekommen, es sind aber noch mancherlei Bedenken zu überwinden. Auch von der Einsetzung eines Direktoriums ist wieder die Rede. Die Franzosen haben Ludwigshafen besetzt und außerdem ist es zu neuen Plünderungen gekommen. Wie sie sich die Zukunft denken, gehtdaraus hervor,, daß ihr kommandierender General Degoutte den Bau von Kasernen beschleunigt haben will. Danach hat es also mit einem Abmarsch der Einbruchstruppen gute Wege.
Die Ausgabe der neuen Rentenmark soll so beschleunigt werden, daß die Umwechslung der Papiermark baldigst erfolgen kann. Es bleibt nur zu wünschen, daß jetzt nicht wieder ein Aufhamstern der neuen Währung erfolgt, damit die Stücke derselben nicht knapp werden und die Kurse ungebührlich in die Höhe gehen. Ebenso soll verhütet werden, daß die Abgabe von Waren nur gegen Gold erfolgt, während die Annahme der Papiermark verweigert wird. Es ist erforderlich, daß alle Volkskreise zusammenhalten, damit der Uebergang der Währung auf regulärem Wege erfolgt, damit das beabsichtigte Ziel der Senkung der Preise auch wirklich erreicht wird.
Dauernde Regierungskrise.
Bürgerblock nicht zustande gekommen!
Der seit Tagen angestrebte Block aller bürgerlichen Reichstagsparteien von den Deutschnationalen bis zu den Demokraten ist nicht zustande gekommen. Als Vorbedingung dafür forderten die Deutschnationalen, daß auch in Preußen sofort eine gleiche Koalition gebildet werde. Dieser Forderung indessen gaben die Demokraten nicht nach. Sie erklärten vielmehr:
„Nachdem gegen den Wunsch der Deutschen Demokratischen Fraktion von den Teutschnationalen die Frage der Regierungsbildung im Reiche mit der Frage der preußischen Regierungsbildung vergnickt ist, und durch ein: 1e e Perzö erung und Vennruhigung geschafsen ist, lehnt die Fraktion die weiteren Verhandlungen zwischen den Fraktionen ab und will sich an der Bildung einer Regierung nur auf dem verfassungsmäßig vorgesehenen Wege, auf dem Wege der Verhandlungen mit einer vom Reichopräsidenten zum Reichskanzler ausersehenen Persönlichkeit, beteiligen.“
Damit waren die Verhandlungen über eine bürgerliche Koalition erledigt. Es verlautet nun, Stegerwald werde jetzt den Versuch machen, aus einzelnen Persönlichkeiten ein Kabinett zusammenzustellen und es dann dem Reichstag zu überlassen, sich mit diesem Kabinett abzufinden.
Rücktritt Dr. Luthers.
Reichsfinanzminister Dr. Luther, der bis jetzt auch die Geschäfte seines Ministeriums weitergeführt hat, ist nunmehr entschlossen, unter allen Umständen zurückzutreten. In einem Brief an den Reichspräsidenten, in dem er diesen ersucht, ihn von der Weiterführung der Geschäfte nunmehr zu entbinden, gibt Dr. Luther unter anderem als Gründe dafür an:
„Der Grund für diese meine Bitte liegt darin, daß angesichts der katsächlichen sinanziellen Verhältursse des breichs setzr Entscheidungen gekroffen werden
müssen, die von einer nur geschäftsführenden Reichsregierung und einem nur geschäftsführenden Reichsfinanzminister nicht getroffen werden können, weil es sich um Entschließungen von höchster politischer Tragweite handelt.“
In seinem Schreiben weist Dr. Luther weiter hin auf die Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet, die überaus hohen Zahlungen an die Besatzungsmächle und betont endlich noch:
*"<space>„ F ü r<space> d a s<space> f i n a n z i e l l e<space> W e i t e r l e b e n<space> d e s<space> R e i c h e s,<space> wenn auch auf schmalster Grundlage, ist es feruer von entscheidender Bedeutung, daß im Monat Dezember bereits nennenswerte neue Einnahmen fließen. Die
mehr dringend notwendige Entschluß über die weitere politische Behandlung der Angelegenheit kann aber nicht gefaßt werden, weil eine politisch verantwortliche Regierung nicht vorhanden ist."
London—paris.
Meinungsaustansch über das Ruhrproblem.
Die Londoner Zeitungen veröffentlichen eine Art von Fragebogen, der zurzeit den britischen Sachverständigen für die Reparationsangelegenheiten zur Beantwortung vorliegt. Diese Fragen lauten:
1. Welche Haltung soll der englische Vertreter in der Rheinlandkommission gegenüber dem separatistischen Problem einnehmen?
2. Welchen Einfluß auf die englische Lage wird die Verbesserung des Verkehrs unter dem französisch=belgischen Abkommen mit den Ruhrindustriellen haben? Welcher Anteil der Reingewinne wird England zufallen und welche Haltung soll England bezüglich der geänderten Verkehrsverhältnisse, die demnächst im Rheinland eintreten werden, einnehmen?
Endlich wird noch um Beantwortung folgender Frage ersucht: Welcher juristische Rat soll Sir John Bradbury erteilt werden bezüglich seiner Stellungnahme zu den abweichenden französischen und deutschen Anschauungen über die Berechnung der Kosten der Ruhrbesetzung? Welcher Teil der Barzahlungen und der Sachleistungen durch Deutschland an Frankreich soll auf England entfallen?
Die Aebergoldpreise.
Forderungen des Reichswirtschaftsrates.
Der Unterausschuß des Reichswirtschaftsrates für Landwirtschaft und Ernährung hat einstimmig folgende Entschließung gefaßt:
„Der Unterausschuß lenkt das Augenmerk aller für die deutsche Wirtschaft verantwortlichen Kreise auf die vielfach zu hoch angesetzten Goldpreise. Diese zu hohen Goldpreise müssen schleunigst abgebaut werden, da andernfalls eine Konkurrenz mit dem Auslande auch in Zukunft unmöglich ist. Der Innenmarkt ist ebenfalls nicht genügend aufnahmefähig, da der frühere, reutenbeziehende Mittelstand enteignet und die breiten Schichten der Bevölkerung bei den hohen Goldpreisen noch nicht kaufkräftig genug sind. Mit der
Verteilung der Golozahlungsmittel, die beschleunigt werden muß, und mit der Beseitigung künstlich zu niedrig gehaltener Einheitskurse muß einhergehen der sofortige Abbau der Risikoprämien und der zu hohen Grundpreise. Es tritt sonst sofort die Entwertung der wertbeständigen Zahlungsmittel ein, und es beginnt eine neue fürchterliche Iuflationsperiode.“
Die Erklärung schließt mit der Forderung:„Die Warenverzeichnisse müssen überall im Reiche in Gold für alle Waren durchgeführt werden. Regierung und Wirtschaftsführung tragen besonders in dieser Uebergangsperiode für die Einleitung der Wiedergesundung der Wirtschaft eine Verantwortung, wie nie zuvor.“
Der Reichslandbund gegen neue Inslation.
Mit der gleichen Frage hat sich auch der Gesamtvorstand des Reichslandbundes befaßt und ist dabei zu nachstehendem Ergebnis gekommen:
„Der Reichs=Landbund erwartet von der Reichsregierung, daß sie in öffentlicher Kundgebung erklärt, jede Maßnahme, die eine Fortsetzung der Zahlungsmittel= oder einer sonst irgendwie gearteten Inflation darstellt, nicht nur
zu unterlassen, sondern auch zu bekämpfen, und daß sie einen für jedermann verständlichen Ueberblick gewährt über die augenblicklichen Geld= und Finanzverhältnisse des Reiches. Der Reichs=Landbund betrachtet die Aufhebung sämtlicher Devisenverordnungen als eine wichtige Voraussetzung für die Gesundung unserer Währung. Der Reichs=Landbund fordert weiter von dem Reichsfinanzminister, daß er die Währungsreform einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft ehrlich und rückhaltlos durchführt, und erwartet von seinen Mitgliedern im Verwaltungsrat der Rentenbank, die Reichsregierung und insbesondere den Reichsfinanzminister bei der Beschreitung dieser Wege anzuregen und zu unterstützen.“
Das Rheinparlament.
! Die Vertretung der Rhein= und Ruhrbevölkerung.
Die Schaffung einer Art von Parlament für die
alt= und neubesegten Gediete im Westen steht jetzt unmittelbar bevor.
In einer in Berlin abgehaltenen Beratung
des rheinischen„Fünszehneransschussete mit den Reichstagsabgeerdu#ten der besetten Gebielt wurde
beschlossen, diesen Ausschuß zu einem 56 er=Ausschuß zu erweitern unter Fühlungnahme mit den Landtags= und Provinziallandtags=Abgeordneten, der als legale Vertretung der Vevölterung des besetzten Gebietes fungieren kann. Die Mitglieder des ermittelten Ausschusses müssen im besetzten Gebiet und in seinen Enklaven wohnen. Sie werden gewählt nach einem Schlüssel, der von dem Ministerium für die besetzten Gebiete auf Grund der letzten Landtagswahlen festgesetzt wird.
Im Zusammenhang mit den ganzen Vorgängen im Westen hat ferner die Zentrumsfraktion des Reichstags eine Interpellation eingebracht, in der die Reichsregierung unter Hinweis darauf, daß das besetzte Gebiet im Gegensatz zum unbesetzten Deutschland immer noch einer Art wertbeständigen Zahlungsmittels entbehrt, gesragt wird, ob sie bereit ist, die Rentenmark dem besetzten Gebiet in gleichem Umfange wie dem unbesetzten Gebiet zuzuführen, oder ob sie, falls sie dies für durchaus untunlich hält, gewillt ist, der geplanten rheinischen Goldnotenbank die längst nachgesuchte Genehmigung, die bisher versagt geblieben ist, zu erteilen..
Die staatsrechtlichen Verhältnisse.
Die Vorgänge im Westen begegnen vielfach einer sehr irrigen Auffassung, weshalb sich die Reichsregierung zu nachstehender Aufklärung veranlaßt sieht:
„Durch den Vertrag, den der Reichstagsabgeordnete Erkelenz auf dem außerordentlichen Parteitag der DeutschDemokratischen Partei in Elberfeld gehalten hat, hat zum erstenmal die breitere Oeffentlichkeit von den Verhandlungen Kenntnis erhalten, die in letzter Zeit zwischen Vertretern der Bevölkerung des besetzten Gebietes und dem französischen Mitgliebe und Präsidenten der Interalliierten Rheinlandkommission in Koblenz, Tirard, stattgesunden haben. Erkelenz hat in diesem Zusammenhang die auf deutscher Seite bestehenden Pläne über die Zusammenfassung der besetzten Gebietsteile zu einem Zweckverband erwähnt. Da hierbei davon gesprochen wird, daß das neue Gebilde Finanzhoheit haben müßte, sowie das Recht und die Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die ein souveräner Staat auf seinem Gebiete trefsen könnte, sind vielfach irrige Auffassungen erweckt worden, als wenn man sich deutscherseits mit Aenderungen in den Staats= und Landeshoheiten des besetzten Gebietes abgefunden hätte. Dies ist völlig unzutreffend. Bei den verschiedenen Besprechungen, die zwischen Vertretern der besetzten Gebiete und den Regierungen des Reiches und der Länder stattgefunden haben, bestand völlige Einmütigkeit darin, daß an den Hoheitsverhältnissen im besetzten Gebiet weder inbezug auf das Reich noch inbezug auf die Länder währenb des gegenwärtigen Zustandes irgend welche Aenderungen eintreten können.
Aufwertung der Hypotheken.
Eine wichtige Reichsgerichtsentscheidung.
Die Frage der Aufwertung der Hypotheken angesichts der gesunkenen Kaufkraft des Papiergeldes beschäftigt begreiflicherweise die beteiligten Kreise seit Jahr und Tag. Nunmehr hat das Reichsgericht als oberste Instanz dazu Stellung genommen.
Ker 5. Zivilsenat des Reichsgerichts da: in
einer Alagesache eines Hyvotbekenzlauvigere gegen einen Grundstücksbesitzer in Luderitzbucht über die Frage der Möglichleit der HypothesenauswerE; tung eine prinzipielle Entscheidung gesättt, in
der nach Puragr.•2 und 607 des Bürgerlichen
# Gesetzpucho die Möglichkeit der Aufwertung der
Hypotheken durchaus gegeben ist und nicht im
Widerspruch zum deutschen Währungsrecht steht.
In seiner Begründung sagt das Reichsgericht unter underem folgendes:„Es steht fest, daß der Gläubiger sich nicht mit der Zahlung in deutschem pierzeld zufriedengeben muß. Der Senat ist sich bewußt, duß der von ihm aufgestellte Grundsatz der Aufwertung der Hypotheken im einzelnen noch zu vielen Schwierigkeiten und Zweifeln führen kann. Das ist aber nicht ein Beweis, daß dieser Grundsatz, den der Senat aus dem gesetzlichen Recht und aus der Billigkeit ableitete, dem Recht nicht entspricht. Er ist nur eine Foige der unglücklichen wirtschaftlichen Verhältnisse, in die wir geraten sind.“
Damit hat sich das Reichsgericht der in letzter Zeit fust einmütig vertretenen Ansicht angeschlossen, daß Hyypothekenforderungen grundsätzlich aufzuwerten sind. Das Gericht hat sich allerdings begreiflicherweise einer prinzipiellen Entscheidung darüber, in welcher Höhe die Aufwertung zu erfolgen habe, enthalten müssen. Denn eine solche grundsätzliche Beurteilung ist unmöglich. Es liegt jeder Fall anders. Ist eine Hypothek 1913 gegeben und im Oktober 1923 fällig geworden, so hat natürlich die Aufwertung nach anderem Maßstab zu erfolgen, als wenn sie 1921 gegeben wäre. Dem Richter, der Tatsachen zu würdigen imstande ist, also dem Landgericht und dem Oberlandesgericht, fällt die schwierige Aufgabe zu, das Aufwertungsmaß festzustellen. Der Richter wird den vom Reichsgericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegten Satz des§ 242 zur Anwendung zu bringen haben, wonach die Aufwertung nach Treu und Glauben, d. h. nach der Billigkeit unter sorgfältiger Abwertung aller im einzelnen Falle in Betracht kommenden Umstände erfolgen muß. Dazu gehören nicht nur die Hingabe= und Fälligkeitszeiten, sondern auch die Höherbewertung des Grundstücks und dasjenige, was nach Lage des einzelnen Falles dem Schuldner zuzumuten ist. Es müßte also von Fall zu Fall entschieden werden, ein immerhin langwieriges und kostspieligkes Verfahren, sodaß ein schiedsrichterlicher Verfahren entschieden vorzuziehen wäre.
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