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Nr. 144.

Sonnabend, den I. Dezember 1923.

39. Jahrgang.

Die letzte Woche.

I In seiner letzten Reichstagsrede vor dem Rück­stritt des Reichsministeriums hat der Kanzler Stresmann unsere Lage als ziemlich hoffnungslos be­zeichnet. Das ist ein unerfreuliches Wort zu machten, aber wir wollen es nicht zu sehr auf die Goldwage legen, wenn auch die Verzögerung. der Neu­bildung des Kabinetts darauf hindeutet, daß die Kan­didaten, an welche der Reichspräsident herantrat, die Schwierigkeiten der Lage nicht unterschätzt haben. Die Erwartung, daß die Aeußerung von der nächsten hoff­nungslosen Zukunft doch zu einem helleren Bilde füh­ren kann, stützt sich auf die steigende Einsicht der Be­völkerung, daß wir zusammenhalten und zusammen­arbeiten müssen, und daß für die Aera der Spekulation das Ende gekommen ist. Einige Zuversicht gibt denn auch die Stellung der Ententestaaten zu einander, deren Minister in gegenseitiger Erregung einen„ro­ten Kopf“ bekommen haben.. T12u1; Junc

Die deutschen Vertreter haben der Enrente durch die Reparationskommission unsere Finanzlage geschil­dert, die der Sparsamkeit und dem guten Willen der Reichsregierung Rechnung getragen habe. Die neue Währung hätte natürlich nicht alles bessern können, aber es würde viel geholfen sein, wenn uns die Ruhr­aktion nicht so sehr geschädigt hätte. Entschieden be­stritten ist von uns jedes Recht der Franzosen, in das Einbruchsgebiet einzurücken. Poincaré hat natür­lich Einwände gefunden, aber die Engländer haben ihre uns freundliche Stellung beibehalten, und die Beauftragten der Ententestaaten konferieren demnächst

Engländer ist bis zur Stunde

den, wie auf ein volles Entgegenkommen der Pariser Regierung, so daß beide Teile nicht recht wissen, was sie anfangen sollen. Poincaré, der sich in der Depu­tiertenkammer ein neues Vertrauensvotum geholt hat, ist obenauf.tc** vr..

Das Uebereinkommen von Düsseldorf zwischen den Ruhrindustriellen und der internationalen Kommission für Fabriken und Bergwerke ist zwar zustande gekom­men, es sind aber noch mancherlei Bedenken zu über­winden. Auch von der Einsetzung eines Direktoriums ist wieder die Rede. Die Franzosen haben Ludwigs­hafen besetzt und außerdem ist es zu neuen Plünderun­gen gekommen. Wie sie sich die Zukunft denken, geht­daraus hervor,, daß ihr kommandierender General De­goutte den Bau von Kasernen beschleunigt haben will. Danach hat es also mit einem Abmarsch der Einbruchs­truppen gute Wege.

Die Ausgabe der neuen Rentenmark soll so be­schleunigt werden, daß die Umwechslung der Papiermark baldigst erfolgen kann. Es bleibt nur zu wünschen, daß jetzt nicht wieder ein Aufhamstern der neuen Währung erfolgt, damit die Stücke derselben nicht knapp werden und die Kurse ungebührlich in die Höhe gehen. Eben­so soll verhütet werden, daß die Abgabe von Waren nur gegen Gold erfolgt, während die Annahme der Papiermark verweigert wird. Es ist erforderlich, daß alle Volkskreise zusammenhalten, damit der Uebergang der Währung auf regulärem Wege erfolgt, damit das beabsichtigte Ziel der Senkung der Preise auch wirk­lich erreicht wird.

Dauernde Regierungskrise.

Bürgerblock nicht zustande gekommen!

Der seit Tagen angestrebte Block aller bürger­lichen Reichstagsparteien von den Deutschnationalen bis zu den Demokraten ist nicht zustande gekommen. Als Vorbedingung dafür forderten die Deutschnatio­nalen, daß auch in Preußen sofort eine gleiche Koali­tion gebildet werde. Dieser Forderung indessen ga­ben die Demokraten nicht nach. Sie erklärten vielmehr:

„Nachdem gegen den Wunsch der Deutschen Demo­kratischen Fraktion von den Teutschnationalen die Frage der Regierungsbildung im Reiche mit der Frage der preußischen Regierungsbildung vergnickt ist, und durch ein: 1e e Perzö erung und Vennruhigung geschaf­sen ist, lehnt die Fraktion die weiteren Verhandlungen zwischen den Fraktionen ab und will sich an der Bil­dung einer Regierung nur auf dem verfassungsmäßig vorgesehenen Wege, auf dem Wege der Verhandlungen mit einer vom Reichopräsidenten zum Reichskanzler ausersehenen Persönlichkeit, beteiligen.“

Damit waren die Verhandlungen über eine bür­gerliche Koalition erledigt. Es verlautet nun, Ste­gerwald werde jetzt den Versuch machen, aus einzel­nen Persönlichkeiten ein Kabinett zusammenzustellen und es dann dem Reichstag zu überlassen, sich mit die­sem Kabinett abzufinden.

Rücktritt Dr. Luthers.

Reichsfinanzminister Dr. Luther, der bis jetzt auch die Geschäfte seines Ministeriums weitergeführt hat, ist nunmehr entschlossen, unter allen Umständen zurück­zutreten. In einem Brief an den Reichspräsidenten, in dem er diesen ersucht, ihn von der Weiterführung der Geschäfte nunmehr zu entbinden, gibt Dr. Luther unter anderem als Gründe dafür an:

„Der Grund für diese meine Bitte liegt darin, daß angesichts der katsächlichen sinanziellen Verhält­ursse des breichs setzr Entscheidungen gekroffen werden

müssen, die von einer nur geschäftsführenden Reichs­regierung und einem nur geschäftsführenden Reichs­finanzminister nicht getroffen werden können, weil es sich um Entschließungen von höchster politischer Trag­weite handelt.“

In seinem Schreiben weist Dr. Luther weiter hin auf die Erwerbslosenfürsorge im besetzten Gebiet, die überaus hohen Zahlungen an die Besatzungsmächle und betont endlich noch:

*"<space>„ F ü r<space> d a s<space> f i n a n z i e l l e<space> W e i t e r l e b e n<space> d e s<space> R e i c h e s,<space> wenn auch auf schmalster Grundlage, ist es feruer von entscheidender Bedeutung, daß im Monat Dezember bereits nennenswerte neue Einnahmen fließen. Die

mehr dringend notwendige Entschluß über die weitere politische Behandlung der Angelegenheit kann aber nicht gefaßt werden, weil eine politisch verantwortliche Regierung nicht vorhanden ist."

London—paris.

Meinungsaustansch über das Ruhrproblem.

Die Londoner Zeitungen veröffentlichen eine Art von Fragebogen, der zurzeit den britischen Sachverstän­digen für die Reparationsangelegenheiten zur Beant­wortung vorliegt. Diese Fragen lauten:

1. Welche Haltung soll der englische Vertreter in der Rheinlandkommission gegenüber dem separatisti­schen Problem einnehmen?

2. Welchen Einfluß auf die englische Lage wird die Verbesserung des Verkehrs unter dem französisch=bel­gischen Abkommen mit den Ruhrindustriellen haben? Welcher Anteil der Reingewinne wird England zu­fallen und welche Haltung soll England bezüglich der geänderten Verkehrsverhältnisse, die demnächst im Rheinland eintreten werden, einnehmen?

Endlich wird noch um Beantwortung folgender Frage ersucht: Welcher juristische Rat soll Sir John Bradbury erteilt werden bezüglich seiner Stellung­nahme zu den abweichenden französischen und deutschen Anschauungen über die Berechnung der Kosten der Ruhrbesetzung? Welcher Teil der Barzahlungen und der Sachleistungen durch Deutschland an Frankreich soll auf England entfallen?

Die Aebergoldpreise.

Forderungen des Reichswirtschaftsrates.

Der Unterausschuß des Reichswirtschaftsrates für Landwirtschaft und Ernährung hat einstimmig folgende Entschließung gefaßt:

„Der Unterausschuß lenkt das Augenmerk aller für die deutsche Wirtschaft verantwortlichen Kreise auf die vielfach zu hoch angesetzten Goldpreise. Diese zu ho­hen Goldpreise müssen schleunigst abgebaut werden, da andernfalls eine Konkurrenz mit dem Auslande auch in Zukunft unmöglich ist. Der Innenmarkt ist ebenfalls nicht genügend aufnahmefähig, da der frü­here, reutenbeziehende Mittelstand enteignet und die breiten Schichten der Bevölkerung bei den hohen Gold­preisen noch nicht kaufkräftig genug sind. Mit der

Verteilung der Golozahlungsmittel, die beschleunigt werden muß, und mit der Beseitigung künstlich zu niedrig gehaltener Einheitskurse muß einhergehen der sofortige Abbau der Risikoprämien und der zu hohen Grundpreise. Es tritt sonst sofort die Entwertung der wertbeständigen Zahlungsmittel ein, und es be­ginnt eine neue fürchterliche Iuflationsperiode.“

Die Erklärung schließt mit der Forderung:„Die Warenverzeichnisse müssen überall im Reiche in Gold für alle Waren durchgeführt werden. Regierung und Wirtschaftsführung tragen besonders in dieser Ueber­gangsperiode für die Einleitung der Wiedergesundung der Wirtschaft eine Verantwortung, wie nie zuvor.“

Der Reichslandbund gegen neue Inslation.

Mit der gleichen Frage hat sich auch der Ge­samtvorstand des Reichslandbundes befaßt und ist da­bei zu nachstehendem Ergebnis gekommen:

„Der Reichs=Landbund erwartet von der Reichsregie­rung, daß sie in öffentlicher Kundgebung erklärt, jede Maß­nahme, die eine Fortsetzung der Zahlungsmittel= oder einer sonst irgendwie gearteten Inflation darstellt, nicht nur

zu unterlassen, sondern auch zu bekämpfen, und daß sie einen für jedermann verständlichen Ueberblick gewährt über die augenblicklichen Geld= und Finanzverhältnisse des Rei­ches. Der Reichs=Landbund betrachtet die Aufhebung sämtlicher Devisenverordnungen als eine wich­tige Voraussetzung für die Gesundung unserer Währung. Der Reichs=Landbund fordert weiter von dem Reichsfinanz­minister, daß er die Währungsreform einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft ehrlich und rück­haltlos durchführt, und erwartet von seinen Mit­gliedern im Verwaltungsrat der Rentenbank, die Reichs­regierung und insbesondere den Reichsfinanzminister bei der Beschreitung dieser Wege anzuregen und zu unterstützen.“

Das Rheinparlament.

! Die Vertretung der Rhein= und Ruhrbevölkerung.

Die Schaffung einer Art von Parlament für die

alt= und neubesegten Gediete im Westen steht jetzt unmittelbar bevor.

In einer in Berlin abgehaltenen Beratung

des rheinischen„Fünszehneransschussete mit den Reichstagsabgeerdu#ten der besetten Gebielt wurde

beschlossen, diesen Ausschuß zu einem 56 er=Aus­schuß zu erweitern unter Fühlungnahme mit den Landtags= und Provinziallandtags=Abgeordneten, der als legale Vertretung der Vevölterung des besetzten Gebietes fungieren kann. Die Mitglieder des ermittelten Ausschusses müssen im besetzten Gebiet und in seinen Enklaven wohnen. Sie wer­den gewählt nach einem Schlüssel, der von dem Ministerium für die besetzten Gebiete auf Grund der letzten Landtagswahlen festgesetzt wird.

Im Zusammenhang mit den ganzen Vorgängen im Westen hat ferner die Zentrumsfraktion des Reichstags eine Interpellation eingebracht, in der die Reichs­regierung unter Hinweis darauf, daß das besetzte Ge­biet im Gegensatz zum unbesetzten Deutschland im­mer noch einer Art wertbeständigen Zahlungsmittels entbehrt, gesragt wird, ob sie bereit ist, die Ren­tenmark dem besetzten Gebiet in gleichem Umfange wie dem unbesetzten Gebiet zuzuführen, oder ob sie, falls sie dies für durchaus untunlich hält, gewillt ist, der geplanten rheinischen Goldnotenbank die längst nachgesuchte Genehmigung, die bisher versagt geblie­ben ist, zu erteilen..

Die staatsrechtlichen Verhältnisse.

Die Vorgänge im Westen begegnen vielfach einer sehr irrigen Auffassung, weshalb sich die Reichsregie­rung zu nachstehender Aufklärung veranlaßt sieht:

„Durch den Vertrag, den der Reichstagsabgeordnete Erkelenz auf dem außerordentlichen Parteitag der Deutsch­Demokratischen Partei in Elberfeld gehalten hat, hat zum erstenmal die breitere Oeffentlichkeit von den Verhandlungen Kenntnis erhalten, die in letzter Zeit zwischen Vertretern der Bevölkerung des besetzten Gebietes und dem französischen Mitgliebe und Präsidenten der Interalliierten Rheinland­kommission in Koblenz, Tirard, stattgesunden haben. Er­kelenz hat in diesem Zusammenhang die auf deutscher Seite bestehenden Pläne über die Zusammenfassung der besetz­ten Gebietsteile zu einem Zweckverband erwähnt. Da hier­bei davon gesprochen wird, daß das neue Gebilde Finanz­hoheit haben müßte, sowie das Recht und die Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die ein souveräner Staat auf seinem Gebiete trefsen könnte, sind vielfach irrige Auffassungen er­weckt worden, als wenn man sich deutscherseits mit Aende­rungen in den Staats= und Landeshoheiten des besetzten Gebietes abgefunden hätte. Dies ist völlig unzutreffend. Bei den verschiedenen Besprechungen, die zwischen Ver­tretern der besetzten Gebiete und den Regierungen des Reiches und der Länder stattgefunden haben, bestand völlige Ein­mütigkeit darin, daß an den Hoheitsverhältnissen im besetz­ten Gebiet weder inbezug auf das Reich noch inbezug auf die Länder währenb des gegenwärtigen Zustandes irgend welche Aenderungen eintreten können.

Aufwertung der Hypotheken.

Eine wichtige Reichsgerichtsentscheidung.

Die Frage der Aufwertung der Hypotheken an­gesichts der gesunkenen Kaufkraft des Papiergeldes be­schäftigt begreiflicherweise die beteiligten Kreise seit Jahr und Tag. Nunmehr hat das Reichsgericht als oberste Instanz dazu Stellung genommen.

Ker 5. Zivilsenat des Reichsgerichts da: in

einer Alagesache eines Hyvotbekenzlauvigere ge­gen einen Grundstücksbesitzer in Luderitzbucht über die Frage der Möglichleit der Hypothesenauswer­E; tung eine prinzipielle Entscheidung gesättt, in

der nach Puragr.•2 und 607 des Bürgerlichen

# Gesetzpucho die Möglichkeit der Aufwertung der

Hypotheken durchaus gegeben ist und nicht im

Widerspruch zum deutschen Währungsrecht steht.

In seiner Begründung sagt das Reichsgericht un­ter underem folgendes:„Es steht fest, daß der Gläu­biger sich nicht mit der Zahlung in deutschem pierzeld zufriedengeben muß. Der Senat ist sich be­wußt, duß der von ihm aufgestellte Grundsatz der Auf­wertung der Hypotheken im einzelnen noch zu vielen Schwierigkeiten und Zweifeln führen kann. Das ist aber nicht ein Beweis, daß dieser Grundsatz, den der Senat aus dem gesetzlichen Recht und aus der Billigkeit ab­leitete, dem Recht nicht entspricht. Er ist nur eine Foige der unglücklichen wirtschaftlichen Verhältnisse, in die wir geraten sind.“

Damit hat sich das Reichsgericht der in letzter Zeit fust einmütig vertretenen Ansicht angeschlossen, daß Hyypo­thekenforderungen grundsätzlich aufzuwerten sind. Das Ge­richt hat sich allerdings begreiflicherweise einer prinzipiellen Entscheidung darüber, in welcher Höhe die Aufwertung zu erfolgen habe, enthalten müssen. Denn eine solche grund­sätzliche Beurteilung ist unmöglich. Es liegt jeder Fall anders. Ist eine Hypothek 1913 gegeben und im Oktober 1923 fällig geworden, so hat natürlich die Aufwertung nach anderem Maßstab zu erfolgen, als wenn sie 1921 gegeben wäre. Dem Richter, der Tatsachen zu würdigen imstande ist, also dem Landgericht und dem Oberlandesgericht, fällt die schwierige Aufgabe zu, das Aufwertungsmaß festzu­stellen. Der Richter wird den vom Reichsgericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegten Satz des§ 242 zur An­wendung zu bringen haben, wonach die Aufwertung nach Treu und Glauben, d. h. nach der Billigkeit unter sorg­fältiger Abwertung aller im einzelnen Falle in Betracht kommenden Umstände erfolgen muß. Dazu gehören nicht nur die Hingabe= und Fälligkeitszeiten, sondern auch die Höherbewertung des Grundstücks und dasjenige, was nach Lage des einzelnen Falles dem Schuldner zuzumuten ist. Es müßte also von Fall zu Fall entschieden werden, ein immerhin langwieriges und kostspieligkes Verfahren, sodaß ein schiedsrichterlicher Verfahren entschieden vorzuziehen wäre.

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