Mikrofilmaschiv

der deutschsprachigen Presse e.V.

17

R

##. 1.20 Muc uit

Kreisblatt erscheint jeden Vierteljährlicher Be­

Anzeigengebühr: Die 5gespaltene Garmondzelle oder deren Raum 15 Pfg., Reklamen 25 Pfg. die Zeile; bei Wiederholungen Rabatt. Annahme der

Gratis=Beilagen: 1. Illustriertes Unterhaltungsblatt(wöchentlich Samstags); 2. Landwirtschaftlicher Ratgeber (vierzehntägig Mittwochs): 3. Ziehungslisten der Königlich Preußischen Klassenlotterie.

N 1

Berleburg, Samstag den 2. Januar 1915.

64.

Chreit

Säfel.

Rus dem Kreise Wittgenstein starben auf den Schlachtfeldern den heldentod fürs Vaterland:

Gefreiter Karl Hoffmann, Erndtebrück Wehrmann Pfälzer, Berleburg Befreiter der Reserve Heinrich Kuhn, Diedenshausen Fäger Robert Quast, Wingeshausen Wehrmann Heinrich Born, Berghausen Unteroffizier der Reserve Friedrich Schaumann, Laaspherhütte Kanonier Rugust Dickel, Ulelbach Unteroffizier Karl Hackler, Feudingen Kriegsfreiwilliger Wilhelm Dietrich, Puderbach Kriegsfreiwilliger Gefreiter Hans Brauneck, Berleburg Musketier Fritz Grübener, Richstein Reservist Wilhelm Schäfer, Schwarzenau Dragoner Christian Limper, Raumland Reservist Karl Göbel, Rlertshausen Gefreiter der Reserve August Schlabach, Oberndorf.

Autichet.

Bekanntmachung.

Die Musterung und Aushebung der Militärpflichtigen im hiesigen Kreise findet in der Zeit vom 9. bis 12. Januar 1915 statt und zwar:

1. für die Stadt Laasphe, das Amt Wittgenstein, das Amt Banse und die Ge­

meinden Feudingen und Volkholz am Sonn­abend den 9. Januar 1915, vormittags von Uhr ab im Saale des Gastwirts L. Koch in Laasphe.­

2. für das Amt Erndtebrück, mit Aus­nahme der Gemeinden Feudingen und Volk­holz, ferner für die Aemter Berghausen und Girkhausen am Montag den 11. Januar 1915, von Uhr vormittags ab und

3. für das Amt Arfeld und die Stadt Verleburg am Dienstag den 12. Januar 1915. von Uhr vormittags ab im Saale des Gastwirts Aug. Bald zu Berledurg.

In den oden unter 1 bis 8 bezeichneten Ter­minen haben sich zur Musterung sämtliche Mili­tärpflichtigen des betreffenden Bezirkes zu gestellen, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörden erhalten haben, oder von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden sind. Es haben also zu erscheinen die im Jahre 1895 ge­vorenen Miluärpflichtigen und die in früheren Jahren geborenen, welche noch keine definitive Entscheidung der Ersatz=Kommission erhalten haben.

Den einzelnen Militärpflichtigen wird eine be­sondere Vorladung zugestellt werden. Sofern einem Gestelungspflichtigen aus irgend einem Grund die Vorladung nicht zugehen sollte, hat derselbe sich ungeladen zu gestellen und sich zu melden, falls er im Termine nicht aufgerufen werden sollte.

Sämtliche Gestellungspflichtigen haben am ganzen Körper sauber gewaschen und in anständi­ger, reiner Kleidung zu erscheinen. Das Mitz­bringen von Stöcken und Branntweinflaschen##t untersagt. Ans. 80.

Die den Militärpflichtigen älterer Jahr­gänge ausgehändigten Losungsscheine sind mitzubringen und im Termine abzugeden.

Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches, von der Polizeibehörde zu beglaubigendes Attest einzureichen. Militär= pflichtige, welche nicht pänktlich erscheinen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der ver­wirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln und können außerterminlich gemustert und sofort zum Dienst eingestellt werden.

Feyler, welche nicht ossenvar ii Tage treien imie Scyverhörigkeit, Seisteoschwäche 2c.), sind durch Atteste oder Zeugenalossägzen nachzuweisen. Wer an Spilepste zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizufügen, oder in anderer glaub­würdiger Weise das Vorhandensein der Spilepsie naozuweisen. Militäspflichtige, welche schwere Krankheiten überstanden haven, müssen dieses durch ärztliche Zeug­nisse ebenfalls nachweisen.

Die Vorsteher der Gemeinden haben zugegen zu sein.

Berleburg, den 24. Dezember 1914.

Der Landrat. von Hartmann=Krey.

Bekannimachung.

Auf Grund des§ 1 Abs. 2 der Ver­ordnung des Bundesrates über die Höchst­preise der Speisekartoffeln vom 23. No­vember 1914(R.=G. S. 483) sind den

Sorten: Daber, Imperator, Magnum bonum, Uptodate folgende Sorten besterSpeise­kartoffeln gleichgestellt: Industrie, Märker, Silesia, Cymbals=Alma, Cymbals=Ella, Böhm, Erfolg.

Für die Frühkartoffeln nächstjähriger Ernte bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.

Berleburg, den 23. Dezember 1914. Der Landrat, von Hartmann=Krey.

Bekanntmachung.

Ueber das Eigentum an der von den eigenen Appen und vom Feinde verschossenen Munition an erbeuteten Gegenständen sind Zweifel hervorgetreten.

Hierzu wird folgendes bekannt gegeben: Alle im Eigentum der deutschen Heeres­verwaltungen stehenden Gegenstände bleiben im

Inland wie im Ausland auch dann in deren Eigentum, wenn sie verloren oder wie z. B. auch Munitionsteile, bei irgend einer Gelegenheit und aus irgend einem Grunde zurückgelassen werden.

Den berufenen staatlichen Organen stehr ferner für das Inland wie für das Ausland die aus­schließliche Befugnis zu, das Aneignungsrecht an derKriegsbeute d. h. an der Ausrüstung des Feindes und an den von ihm zurückgelassenen Munitionsteilen, auszuüben.

Ebenso wie deshalb der Soldat. der feind­liches Eigentum erbeutet oder die Bebörde, die es beschlagnahmt, zur Ablieferung verpflichtet ist, muß jeder, der solche Gegenstände im Inland oder in dem von deutschen Truppen besetzten Ausland an sich nimmt, sie unverzüglich an die nächste Milttär= oder Zivikbehörde akliefern, die ihrerseits verpflichtet ist, alle Beutestücke den zu­ständigen Beutesammelstellen zuzuführen. Für das XVIII. Armeekorps ist sie in Darmstadt.

Wer als Privatperson Fundstücke von der Ausrüstung der kämpfenden Truppen abliefert, hat im Inlande Anspruch auf den gesetzlichen Finderlohn; im feindlichen Ausland wird ein Finderlohn in der Regel zugebilligt werden.

Nach dem Reichsstrafgesetzbuch muß jede wiederrechtliche Aneignung von Beute= oder Fund­stücken als Diebstahl(§§ 242 ff.) oder Unterschla­gung(s 246), nach dem Militärstrafgesetzbuch gegebenenfalls alseigenmächtiges Beute­machen(§ 128) mit hater Gefängnisstrafe, unter

Von Sena bis ksipzig.

Historischer Roman von Bertold Sturm. (Nachdruck= verboten.)

1. Kapitel.

Schwarze Befürchtungen.

Es war im Dezember des Jahres 1805 und wenige Tage vor Weihnachten, als ein Wagen auf den schneebedeckten Wegen durch die märkische Landschaft fuhr. Im Wagen saß in preußischer Offizier, ein Major von den Husaren, die einige Meilen von dieser Gegend ent­fernt in der großen Piovinzialstadt in Garnison lagen. Die Nacht drohte her­einzubrechen, und der Mjor befahl dem Kutscher, rascher zu fahren, damit er nicht zu spät im Schlosse Tökkenburg einträfe, wo der Vater des Mosors, der hochbe­tagte Oberst von Salten, wohnte. Noch eine halbe Stunde dauerte es und dann fuhr der Wagen durch das altertümliche Portal in den weiter Schloßhof ein. Es war schon finster geworden und zwei Diener mit Fackeln, wie es in der da­maligen Zeit Sitte war, gingen dem Wagen entgegen und empfingen den Gast.

Guten Abend, herr Major! Wie wird sich der Herr Oberst freuen, heute abend noch einen solchen lieben Besuch zu bekommen! sagte der ältere der Diener und half dem Major bei dem Aussteigen aus dem Wagen, und dann geleiteten beide Diener den Major ins Schloß.

Rasch war die Meldung von der An­kunft des Besuches an die Ohren des Schloßherrn gedrungen, und dieser eilte vor Freude strahlend seinem stattlichen

Gste den Aiche eun Sin eigse. und schloß ihn in seine Arme.

Kuno, ich hatte Dich nebst Weib und Kind natürlich erst zu Weihnachten erwartet, sagte freundlich der hochbetagte Oberst v. Salten,aber ich freue mich selbstverständlich auch, daß Du heute schon zum Weihnachtsurlaube bei Deinem alten Vater eintriffst und mir bei den Vorbe­reitungen zum Feste helfen willst.

Lieber Vater, das werde ich gern tun, entgegnete der Major, während er mit seinem Vater in das geräumige Wohn­zimmer des Schlosses eintrat.Ich will es Dir aber gleich sagen, Vater, daß mich heute keine Weihnachtsfreude zu Dir führt, sondern daß eine große Sorge um König und Vaterland mein Herz beschwert und daß ich diese ernste Angelegenheit noch vor dem Feste einmal mit Dir besprechen möchte, denn das Weihnachtsfest mit seiner uralten Fröhlichkeit scheint mir wenig ge­eignet zu sein, solche ernsten Dinge zu er­örtern.

Was bedrängt Dein Herz, mein Sohn? frug der Oberst, als er seinem Sohne gegenüber saß und die Diener Wein und Abendessen auf den Tisch ge­stellt hatten.

Ich will keine langen Umschweife machen, lieber Vater, entgegnete der Major, sondern ich will Dir kurz sagen, daß ich der Ueberzeugung din, und diese Ueberzeugung haben auch noch eine ganze Anzahl vortreff­licher Männer in Deutschland, daß unser Vaterland sich in einer großen Gefahr befindet, daß Fehler über Fehler und Unterlassungs­sünden über Unterlassungssünden begangen worden sind, welche die Gefahr so groß

und furchtbar gemacht haben, daß wir so­gar mit dem vollständigen Untergange unseres berühmten Königreiches rechnen müssen!

Die Augen des alten Oberst blitzten und seine Hände zitterten, als er diese sorgenschweren Worte seines Sohnes ver­nahm, und dann sagte der Oberst erregt:

Ich weiß schon, was Du meinst, Kuno. Die unerhörten Waffenerfolge dieses Napoleon Bonaparte haben Dich und andere wackere Patrioten erschreckt, aber ich hoffe immer noch, daß er nicht wagen wird, mit der ruhmreichen Armee Preußens auch noch Krieg anzufangen, denn das Glück könnte sich auch einmal für Napoleon wenden, und dann wäre es um seine Herrschaft und seinen Thron in Frankreich geschehen!

Vater, die Meinung, daß der Fran­zosenkaiser sich nun mäßigen und Frieden halten wird, kann man leider nicht für die richtige halten, den seit der großen Revolution in Frankreich fegen wahre Feuerbrände aus diesem Lande über Europa dahin und viele gebildete Männer glauben an eine neue Zeit und, was das Schlimmste ist, die Welt erblickt in Napoleon Bona­parte eine Art Erlöser von vielem Elend. Dazu kommt, daß man in den deutschen Staaten in den letzten Jahrzehnten keine Fortschritte gemacht und daß auch unser preußisches Vaterland seit dem Tode Friedrich des Großen auf seinen Lorbeeren ausgeruht hat. Das Bedenklichste erscheint mie aber, das unter unseren führenden Männern in Preußen keiner die unmittel­bare Gefahr sieht, die uns bedroht. Warum haben wir nicht an der Seite Oesterreichs

und Rußlands in der Schlacht bei Auster­litz mitgekämpft, um den Französischen Eroberer wieder zurück in sein Land zu jagen! So sind am Tage von Austerlitz zwei Kaiser vom Franzosenkaiser schwer aufs Haupt geschlagen worden, während wir in Preußen ruhig zusahen, und nun wird der Ehrgeiz Napoleons nicht eher ruhen, bis er auch unsere alte Monarchie besiegt und gestürzt hat. Mir kam neu­lich ein Brief Heinrich v. Kleists on Otto August Rühle v. Lilienstern in die Hand, in welchem Kleist offen schreibt, daß wir bei dem heutigen Stande der Dinge nur noch auf einen Untergang rechnen können, und daß er überzeugt ist, daß uns die Franzosen demnächst angreifen werden. Wir können dem Ansturme der Franzosen nur standhalten, wenn wir unsere Armee um das Doppelte zu verstärken vermögen. Alles, was nur geopfert werden kann, müßte jetzt noch rasch für das Heer ge­opfert werden, um den Sturz des Vater: landes zu verhindern.

Mein lieber Sohn, erwiderte der Oberst.Du siehst die Zukunft unseres Vaterlandes wohl zu schwarz. Unsere Armee ist noch stark und wird von tüchtigen Generälen und Offizieren geführt. Dazu kommt, daß Preußen in einem Kriege, den uns Frankreich bereiten will, auch Verbündete haben würde, denn wenn Napoleon Preußen zerschmettern will, so wäre es ja auch um alle anderen deut­schen Staaten geschehen und wir werden deshald aus ihren Reihen Bundesgenossen erhalten.

Das gebe Gott! rief der Major, und man kann vielleicht dann noch