macht, und der Secundant übergab dem Commissar einige in der Wohnung des Herrn v. Fröhlich bereit liegende Briefe, worin er einen als denjenigen bezeichnete, welcher über die traurige Affaire Aufgeben werde. Im Hotel erschien ferner in früher Stunde eine elegant gekleidete Dame, welche sich als eine Verwandte des Herrn v. Fröhlich bezeichnete und fragte, ob diesem nichts zugestoßen sei. Auf die Antwort des Oberkellners, daß Jener, wie er soeben vernehme, im Duell geblieben, fiel die Dame in Ohnmacht; als sie sich von dieser erholt, war sie rasch verschwunden.
Die am 28. December v. J. verstorbene Rentnerin Wwe. Kref in Werne hat ihr Baar=Vermögen, man sagt 900,000 Mark, sowie ihre Villa mit Garten, sämmtlichem Mobilar und Inventar dem Krankenhospital resp. dem einzurichtenden Waisenhause vermacht.
Aus Pilsen wird berichtet:„Ein Korporal der zweiten Compagnie des ersten Bataillons der Nobili=Infanterie unterwies einen Einjährig=Freiwilligen eben in der Handhabung seines Gewehres und ließ vom Zögling auf seine(des Korporals) Kartouche zielen und abdrücken. Da krachte der Schuß, und tödtlich getroffen stürzte der Korporal zu Boden. Ein zweiter, hinter ihm stehender Gefreiter ward an der Hüfte von der Kugel gestreift, welche des Korporals Kartouche und Unterleib durchdrang. In wenigen Augenblicken war er todt. Der unglückliche Schütze war wie versteinert und kam erst dann zur Besinnung, als man ihn zur Untersuchung abführte. Man vermuthet, daß ein Racheact vorliegt, zu dessen Durchfüh ung eine dritte Person den nichts ahnenden Freiwilligen als Werkzeug benutzte,
Ein gräßlicher Unglücksfall ereignete sich in der Teufelsbrücker Brauerei bei Hamburg. Ein bei dem Malermeister Müller zu Kl. Flottbeck angestellter Malergehülfe hatte den Auftrag erhalten, mehrere in der Brauerei befindliche große leere Fässer von innen auszulackiren. Er hatte diese Arbeit fast vollendet und um sich zu überzeugen, ob dieselbe gut gerathen, kroch er mit einer Spritlampe in der Hand in das Faß hinein. Die Spritflamme muß nun der noch nassen Masse, mit welcher das Faß verpecht war, zu nahe gekommen sein, denn letzteres explodirte plötzlich und als die Leute zu der Unglücksstelle hineilten, wurde der Malergehülfe in einem entsetzlichen Zustande in seinem Blute schwimmend, todt vorgefunden. Dem Armen waren Kopf, Arme und Beine abgerissen.
Herr Dr. Wilms in Breslau läßt eben herumsagen, daß ihm seine Frau Doctor, geborene Prinzessin von Württemberg, ein Mädchen geschenkt hat.
Der frühere Hamburger Oberstaatsanwalt Dr. Mittelstädt hat sich durch sein Buch über die Prügelstrafe so empfohlen, daß er Richter am Reichsgerichte in Leipzig werden soll.
Folgenden zeitgemäßen Mahnruf an die Hausbesitzer entnehmen wir der jüngsten Nummer des Hannoverschen Courier: Uebt immer Eure Bürgerpflicht,
Auch wenn es schneit und friert,
Vergeßt das Aschestreuen nicht,
Sonst werdet Ihr notirt.
Der Paragraph steht nicht zum Spaß In unserm Ortsstatut,
Und wer schon auf dem Pflaster saß,
Der weiß, wie weh' das thut!
Haus= und Landwirthschaft.
Eine neue, absonderliche Art des Kartoffelbaues hat, wie wir lesen, in England Eingang und Verbreitung gefunden, obschon sie nur für Besitzer großer Strohvorräthe verwendbar ist. Das Land wird zur Saatzeit tief aufgebrochen und gepflügt, gut zertrümelt, geegt und gewalzt, um eine möglichst ebene und gleiche Bodenfläche zu erhalten. Auf diese legt man die Kartoffeln in Abständen von 8 bis 10 Zoll, ohne Reihen inne zu halten und überdeckt sie dann mit einer drei Fuß dicken Strohschicht. In diesem Zustande bleibt das Feld sich selbst überlassen, und die Kartoffeln entwickeln, ohne sich in den Boden zu senken, innerhalb der Strohschicht, vermöge der darin enthaltenen Feuchtigkeit und gleichmäßigen Temperatur, ihre Knollen ganz, wie bei den gewöhnlichen Pflanzungsweisen. Bei der Erndte werden dann die Knollen einfach aus dem Stroh herausgeschüttelt. Das Verfahren gewährt den Vortheil, daß man die Kartoffeln ganz rein erhält, daß keine im Boden zurückbleiben, daß sie größer und weicher werden, weil kein Unkraut aufkommt und daß der so benutzte Boden für die nächstfolgende Frucht als vorzüglich vorbereitet sich erweist.
Eine neue Erfindung der„Wissenschaft“ ist geschwefeltes — Malz. Dasselbe wird aus schlechter, wohlfeiler Gerste gemacht. Von daraus gemachtem Bier bekommt man Kopfweh und andere Beschwerden.
kleinen Bettler.
Es schreit der Spatz vom Dache: Die Amsel zirpt so leise! „Erbarmen, gebt mir Brod!„Wie thut der Hunger weh;
's Ist eine trübe Sache Hätt' ich doch weiche Speise,
Um diese Hungersnoth. Nur Eis und Schnee ich seh.
O laßt im Schnee nicht sterben So gerne möcht ich singen, So früh mich fröhlich Blut: Wenn neu die Sonne lacht,
Ich werd’ zum Dank verderben Den Dank euch darzubringen
Im Lenz Insektenbrut." In grüner Frühlingspracht.
Die Meise sucht vergebens Brodkrümmchen an der Thür Zum Unterhalt des Lebens: „Ach welches Elend hier!“
Ach, hört der Vögel Bitte Und streut uns etwas aus, Es ist doch schöne Sitte In jedem Christenhaus.
O wollt uns nicht vertreiben, Wir fordern keinen Schatz.
Mit Danke wir verbleiben Fink, Amsel, Meise, Spatz.“
K
stattlicher und des heiligen Gnadenbildes würdiger aufzuführen und Ihr werdet sie morgen sehen."(Forts..)
Schulte=Oestrich vor dem Schwurgerichte.
Dortmund, 24. Jan. Heute Morgen begann vor dem Schwurgerichte die Verhandlung gegen den Landwirth Joseph Schulte=Oestrich aus Oestrich bei Castrop wegen Meineid. Die Angelegenheit erregt ein ungemeines Interesse, weil sie mit den Bochumer Lustmorden in gewissem Zusammenhange steht. Unsere Leser erinnern sich, daß in der letzten hiesigen Schwurgerichtsperiode der Strohhändler Korte aus Bochum angeklagt war, den Lustmord an der Lisette Schülken am 5. August 1879 begangen zu haben. Die Anklage gegen Korte, der glänzend freigesprochen wurde, gründete sich wesentlich auf das eidliche Zeugniß des Oekonomen Schulte=Oestrich, welcher den Korte zur Zeit der That unter verdächtigen Umständen gesehen haben wollte. Schulte=Oestrich soll nun diesen Eid am 15. October 1880 wissentlich falsch geschworen haben. Zur Verhandlung sind 2 Tage angesetzt, da nicht weniger als 72 Zeugen geladen sind, zum Theil wird wohl unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt werden müssen. Aus der Vernehmung des Angeklagten geht folgendes hervor: Schulte=Oestrich ist 47 Jahre alt, kath., verheirathet, hat 2 Kinder, vor zehn Jahren Ortsvorsteher, ist wiederholt bestraft: a) beim Militär mit 14 Tagen strengen Arrest und Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes wegen Diebstahls, b) wegen Jagdcontravention mit 10 Thaler, c) wegen Urkundenfälschung am 1. April 1870 mit 1 Woche Gefängniß. Außerdem war der Angeklagte wiederholt in Untersuchung, u. a. wegen Meineid. Seinen Hof, 175 Morgen groß, hat er von seinem Vater ererbt, derselbe ist mit 28,000 Thlr. verschuldet, außerdem hat er etwa 1000 Thlr. Schulden. Dreimal ist der Angeklagte von Brandunglücksfällen betroffen und hat je 1000, 8000 und 9000 Thlr. Schadenersatz erhalten. Seine Aussagen in der Affaire Korte hält er vollständig aufrecht. Er will von dem Morde der Lisette Schülken durch eine unbekannte Person, die auf seinen Hof gekommen, unterrichtet sein, seinen Vetter gebeten haben, hinzugehen und selbst erst nach einigen Tagen nachgesehen haben. Die Lisette Schülken habe er nicht gekannt. Korte sei an dem Tage des Mordes gegen 9 Uhr auf seinem Hofe gewesen, um Stroh zu holen, er habe ihm aber nicht direkt, sondern indirekt durch seinen Milchknecht mehrere Tage vorher sagen lassen, er möge kommen und Stroh holen.
Am 5. August 1879 wurde zu Giesenberg bei Castrop Lisette Schülken, die Dienstmagd des Landwirths Bergmann, in einem Roggenfelde, etwa zehn Minuten vom Hofe des Landwirths Schulte=Oestrich geschändet und ermordet vorgefunden. Die ganze Gegend war in ungeheurer Aufregung. Der Mord mußte nach den sofort angestellten Recherchen Morgens gegen 10½2 Uhr verübt sein. Der Verdacht lenkte sich in Folge verschiedener Umstände auf den Strohhändler Korte aus Bochum, der auch verhaftet und unter Anklage gestellt wurde. Es fanden umfassende Zeugenvernehmungen statt und war der wichtigste Zeuge Schulte=Oestrich, der mehrmals zu Protokoll gab und am 15. Okt. vor dem Schwurgericht in Dortmund in der Untersuchungssache gegen Korte eidlich beschwor, erstens, daß Korte am Morgen des 5. August zwischen
8 und 9 Uhr an seiner Wohnung gewesen und der zweitens bestritt, daß er durch seinen Milchknecht Kerbholz dem Korte am selben Morgen habe sagen lassen, er solle kommen und Stroh einkaufen. Korte widersprach in der damaligen Verhandlung beiden Punkten, er behauptete,
erst gegen 8½2 Uhr von Bochum fortgegangen, in 2 Wirthshäuser ein
gekehrt und gegen 11 Uhr bei Schulte=Oestrich angekommen zu sein, das Stroh gekauft, dort Kaffee getrunken und dann den Rückweg angetreten zu haben, auch behauptete er positiv, daß am Morgen der That gegen 8 Uhr der Milchknecht des Schulte im Auftrage des letztern ihn ersucht habe, Stroh zu holen. In der Verhandlung gegen Korte wurden dessen Aussagen durch viele Zeugen bestätigt. Er wies nach, daß er erst gegen 11 Uhr bei Schulte=Oestrich hatte sein können und daß an jenem verhängnißvollen Morgen der Milchknecht gegen 8 Uhr bei ihm gewesen sei. Die Entfernung von Bochum bis zur Wohnung des Angeklagten beträgt gute 1½2 Stunden.
Es erfolgte deshalb seine Freisprechung, nachdem er 8 Monate in Untersuchung gesessen hatte. Nunmehr richtete sich der Spieß gegen den Schulte=Oestrich. Man fragte sich, warum er so bestimmt behauptet habe, Korte sei schon zwischen 8 und 9 Uhr bei ihm gewesen, weshalb er den Milchknecht nicht geschickt haben wollte. Die Untersuchung dieser Fragen führte daher zur Verhaftung und Anklage gegen Schulte=Oestrich.
Der Angeklagte blieb bei seiner heutigen Vernehmung fest bei seinen früheren Angaben stehen. Es sei richtig, daß Korte zwischen 8 und
9 Uhr bei ihm gewesen, als derselbe sortgegangen, habe seine Hausuhr
10 Minuten vor 9 gezeigt. Allerdings wäre die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Jemand die Uhr verstellt hatte. Am Morgen des 5. August habe er ausnahmsweise lange, bis gegen 7 Uhr, geschlafen, es sei ein herrlicher Sommertag gewesen, höchst geeignet zum Einheimsen der Erndte, er wäre aber zu Hause geblieben und hätte mit seinem Vetter Wordtmann kleine Rechnungen ausgeschrieben. Gegen 11½2 Uhr habe er durch einen fremden Mann, der Arbeit gesucht, die Nachricht von dem Morde erhalten, sei aber nicht selbst zum Thatorte gelaufen, sondern habe seinen Vetter hingesandt. Mit Korte stände er in Geschäftsverbindung, doch habe er sich gewundert, daß derselbe am 5. August schon zu so früher Zeit des Morgens erschienen sei, ohne daß er ihn auf diesen Tag bestellt hatte.
Der Angeklagte stützt sich heute zum Wesentlichen darauf, daß er sagt, meine Aussage:„an dem Tage(5. Aug.) habe ich meinen Milchknecht nicht nach Korte gesandt“, beruht auf Wahrheit, ich habe
ihm wohl einige Tage vorher und öfters nachher einen solchen Auftrag gegeben. Auch ist es möglich, daß der Milchknecht aus sich zu Korte ging, weil ich vermuthe, daß er mich bestahl und mit Korte unter einer Decke lag.“
Der erste Zeuge war Herr Landgerichtsrath Dulheuer von hier, welcher zur Zeit als Vorsitzender des Schwurgerichts die Verhandlung gegen Korte leitete, resumiert den Gang der damaligen Verhandlungen in klarer Weise und sagt aus, daß die Anklage gegen Korte sich im wesentlichen auf einen Indizienbeweis gegründet habe, basierend hauptsächlich auf den Aussagen des Schulte=Oestrich und mehrerer Mitglieder seiner Familie und namentlich auch des Milchjungen Kerbholz. Bei der Untersuchung habe Korte angegeben, daß er gegen 10 Minuten vor 9 von Bochum fortgegangen und gegen 10½ Uhr bei Schulte angekommen sei. Wenn diese Aussage wahr war, konnte Korte unmöglich der Thäter gewesen sein, da der Mord zwischen 10¼ und 11 Uhr ausgeführt wurde. Kortes Aussagen standen jedoch die bestimmten Behauptungen des Schulte=Oestrich, sowie diejenigen von dessen Frau und Tochter und des Milchjungen entgegen, welche den Korte schwer verdächtigten und dessen Verhaftung und eine achtmonatliche Untersuchung veranlaßten. Es wurde aber in der Verhandlung durch Zeugen festgestellt, daß die Angaben des Korte auf Wahrheit beruhten und die Aussagen der Familie Schulte=Oestrich und des Milchjungen unrichtig seien. Der letztere müsse wohl nach seiner Vernehmung Gewissensbisse bekommen haben, denn er habe andern erzählt, daß er die Unwahrheit gesagt, Schulte=Oestrich hätte ihn an den Morgen doch zu Korte geschickt. Durch viele Zeugen sei das alibi Kortes bewiesen worden, Schulte=Oestrich aber wiederholt gewarnt, zu bedenken, was er thue, derselbe habe dennoch seine ganz bestimmten Aussagen beschworen. Er habe vergeblich nach einem Motiv gesucht, welches die Familie Schulte=Oestrich bestimmt habe, etwas offenbar Unrichtiges zu behaupten und es sei unerfindlich, welches Interesse die Frau des Angeklagten dazu bewogen habe, ihren damaligen Milchknecht zu einer falschen Aussage zu bestimmen und ebenso auffällig müsse es erscheinen, daß Korte behaupte, Schulte=Oestrich sei, als er in dessen Haus kam, nicht anwesend gewesen.— Der Präsident bemerkt, daß heute der Angeklagte sich dahinter verschanze, daß er sage:„an dem Tage(5. August) habe er den Milchknecht nicht gesandt,“ er bitte deshalb um Auskunft, ob nach dieser Richtung in der Verhandlung gegen Korte etwas ermittelt sei. Der Zeuge erwiedert, daß Schulte=Oestrich seines Wissens früher generell bestritten habe, daß überhaupt vor der Mordthat der Milchknecht zu Korte geschickt sei. Der Angeklagte wendet hier erregt ein, daß er nur über denk bestimmten Tag(5. August) gefragt wurde, über ein früheres Schicken dagegen nicht. Der Kern der Berhandlung dreht sich also wesentlich um den Punkt, ob der Milchknecht Birkholz am Morgen der That von Schulte=Oestrich zu Korte geschickt ist oder nicht. Sowohl der Herr Landgerichtsrath Dulheuer als auch der Herr Untersuchungsrichter Maizier(der zweite Zeuge) fassen die früheren Verhandlungen und Vernohmungen so auf, daß Schulte=Oestrich früher jede Sendung des Milchknechtes an Korte vor dem 5. August habe in Abrede stellen wollen, über den Tag sei bestimmt nicht gefragt. Herr Maizier bemerkt dabei, daß ber Zeuge, welcher zuverlässig allein darüber Auskunft geben könne,— der Milchknecht— von außergewöhnlich beschränktem Verstande sei.—“(Schluß.)
Civilstand des Standesamtes Castrop
für die Zeit vom 17. bis 24. Januar inel.
Geboren: ein Knabe:
Bergmann Friedrich Hodde zu Rauxel,— Steiger Wilhelm Verhöven zu Rauxel,— Bahnmeister Wilhelm Unger zu Rauxel,— Tagelöhner Theodor Jeibnann zu Groppenbruch;
ein Mädchen:
Weichensteller Heinrich Sauermann zu Castrop,— Bäcker Heinrich Albring zu Merklinde,— Bergmann Friedrich Böcker zu Bodelschwingh,
— Stellmacher Heinrich Hunger zu Groppenbruch.
Gestorben:
Carl Welter zu Castrop, 2 J. 1. M.— Wittwe Friederich Exterzu Nette, 64 J. 9.,— Landwirth Georg Kleinalstede zu Habinghorst, 75 J. 1.,— Ehefrau Caroline Distelbrink zu Ickern, 77 J. 11.,— männliche Todtgeburt der Eheleute Schneider Friedrich Heitkamp zu Deusen,— Schreiner Heinrich Friedrichs zu Obercastrop, 59.,— Heinrich Winkelmann zu Börnig, 20.,— Wittwe Elisa
beth Brauckmann zu Rauxel, 88 J. 9.,— Fuhrknecht August Wagener zu Castrop, 35.,— Carl Wilhelm Schämann zu Ickern, 8 .,— Friederika Mathilde Lina Emilie Steney zu Deusen, 1 J. 18 .,— weibliche Todtgeburt der Eheleute Bergmann Wilh. Winkels zu Börnig,— Wilhelm Franz Mertens zu Holthausen, 1 J. 7.,— männliche Todtgeburt der unverehelichten Bernardine Kleeberg zu Castrop.
Aufgeboten:
Steiger Hermann Diedrich Carl Dunker zu Bladenhorst und Dienstmagd Lisette Rüterswürden zu Brünninghausen.— Bergmann Carl Crämer zu Holthausen und Gertrud Pantförder zu Berghausen,
— Bergmann Jakob Hastenteufel und Anna Tinnes, beide zu Westerfilde.
Verheirat het:
Bergmann Theodor Gertz mit Anna Pavenheim, beide zu Rauxel,
— Bergmann Heinrich Netthövel mit Elisabeth Sröwe, beide zu Nette,
— Schreiner Christian Kugeler zu Rauxel mit Dienstmagd Maria Jakobi zu Holthausen.
Trachtpreist zu Nruß
(26. Januar). M. Pf.
1. Qualität 22
2.
21
Weizen per 100 Kilo)„„
3.„
Roggen per 100 Kilo.„ 19
Wintergerste per 100 Kilo
Sommergerste„
20 40 20 16 30
Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Herrn Landraths vom 18. Januar c. ist die Wahl des Landwirths Theodor Sehrbrock als Vorsteher und des Landwirths W. Klute als Stellvertreter der Gemeinde Börnig für die Zeit vom 1. Januar 1881 bis dahin 1887 bestätigt worden, was ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Castrop, den 21. Januar 1881.
Amtmann,
Müller=Tolffs.
vom 1. Jan. 1881 bis dahin 1887 bestätigt worden, welches ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Der Amtmann:
Müller=Tolffs.
Miethoerklage
à 10 Pf. zu haben bei
Ph. Culbart.
Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Herrn Landraths zu Dortmund vom 21. Januar er. No. 651, ist die Wahl des Landwirtho W. Dingebauer gut. Große=[Ellinghaus als Vorsteher und des Landwirths W. Schröder als stellvertretender Vorsteher der Gemeinde Ellinghaus für die Zeit
B g e e eg rt te uun ater uu.
□ Heute Abeno 11 Uhr entschlief nach langerem Leiden, vor% her gestärkt mit den hl. Sterbesakramenten unserer kath. Kirche,
unser guter Gatte und Vater der Schreiner
5 Heinrich
5 im Alter von 59 Jahren. D 616 6 □
Um stille Theilnahme bei unserm lerven Veriunt bitten
O die tiefbetrübte Wittwe und Kinder. □
O Castrop, den 22. Januar 1881. □
Iettes Hammelneisen
g per Pfd. 25 Pfg.
Daniel Blume, Castrop.
Auflage 10.500.
XXZ
54.
A Jahrgang.
SXXIXXXX
Vorrmunort-Tritung,
mit der landwirthschaftlichen Sonntagsbeilage:
Für Haus und Hof.
(Verlag von C.., Krüger.)
Aelteste und gelesenste Zeitung in Westfalen, speciell im Stadtund Landkreis Dortmund, in Folge dessen seit jeher das am meisten benutzte Anzeigenblatt Dortmunds und Umgegend.
Abonnement pro Quartal.25 Klk.— Inserate pro Zeile 20 Pfg.
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