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Brake, X. Deebr. 1871. Jetzt haben wir unsern Zweck erreicht; die Zahl der Deputirten reicht hin, den Landtag beschlußfähig zu machen! konnte die Lippische Regierung vor Kurzem triumphirend sprechen, als die Landtagswahlen in den meisten Aemtern über Erwarten günstig(?!) für sie ausgefallen waren. Doch o weh! es sollte wieder anders kom­men. Der bis vor einigen Wochen regierungsgetreue Abgeordnete Ah­rens für den Wahlbezirk Brake legte plötzlich sein Mandat nieder, da es derselbe unter seiner Würde hält das Wohl des jetzt weltberühmten Lip­verlandes mit Collegen zu berathen, die ihr Mandat einer winzigen Minorität von Dunkelmännern zu verdanken haben und daher im wah­ren Sinne keine Volksvertretex sind. Um nun aber den Landtag ab­sokut beschlußfähig zu machen, hatte die Regierung am vorigen Montag die Urwähler des Wahlbezirkes Brake zur Wahl der Wahlmänner gela­den. Wir trauten kaum unsern Ohren, als man erzählte, fast alle Bau­erschaften haben gewählt. Doch da wir hörten, daß Wahlmänner ge­wählt seien, die nicht wäblen würden, beruhigten sich die Gemüther eini­germaßen wieder. Von anderer Seite wurde uns später die Kunde, die Mehrzahl der Wahlmänner habe sich den Hrn. Syndicus Hausmann in Horn zum Landtagsabgeordneten ausersehen. Pricipiell ist allerdings jede Wahl zu mißbilligen, weil man durch dieselbe gewissermaßen das Wahlgesetz von 1836 anerkennt. Da nun aber Wahlmänner gewählt sind, so ist die Wahl des Synd. Hausmann als bestes Mittel zu em­pfehlen, den Landtag zum Wohle unsers Landes vor der Beschlußfähig­keit zu schützen. Die Regierung würde höchstwahrscheinlich, wenn die Majorität derWahlmänner nicht wählte, ihren Zweck erreichen.

Darum, Ihr Herren Wahlmänner, wählt unsern braven Kämpfer für Freiheit und Recht, wählt denn Herrn Syndicus Hausmann in Horn zum Volksvertreter für den Wahlbezirk Brake!

Lemgo 5. Deebr. 1871., In der heute stattgehabten Wahl wurden folgende Herren als Stadtverordnete gewählt und zwar:

Fr. Brüggemann mit 255, B. Bitter 248, Aug. Doht 246, Conr. Klingsing 235, Fr. Brinkhoff 234, Mische 233 Stimmen. Stellvertreter=Wahl: Dienstag den 12. d. M.

Heiden, 6. Debr. Ehrenhafte Blätter pflegen, wenn sie falsche Nachrichten gebracht und verbreitet haben, auch die nöthige Berichtigung aufzunehmen und zwar unentgeltlich; unser fürstliches Reg.= und An­zeigeblatt aber hat die Aufnahme der nachstehenden Berichtigung selbst gegen Bezahlung der Insertion verweigert, weßhaltb, ich sie nun dem Publikum durch die.=P. bringen muß.

Entgegnung auf die Berichtigung der Mitglieder des Criminal­

gerichts in Nr. 441 desRegierungs= u. Anzeigeblattes.

Man wiederholt im Regierungs= und Anzeigeblatte ein kleines Bruch­stück des stenographischen Berichts aus der Kölner Zeitung und fügt hinzuDiese Behauptungen enthalten eine starke Entstellung der Wahrheit.

Dies muß ich jedoch entschieden in Abrede stellen, der stenographische Bericht enthält nur die volle Wahrheit, denn das Criminalgericht als solches war, wie auch aus den Gutachten der Universitäten Berlin und Heidelberg hervorgeht, gar nicht befugt und gehalten, uns nach der ein­seitigen willkürlichen fürstlichen Verordnung von 1854 zu verurtheilen. Daß die Herren uns aber verurtheilt, beweist nur, daß dieselben An­hänger des feudalen Mitielalters, Udaher Feinde jeden Fortschrittes sind. Was die Erlassung der Strafe im Wege der Gnade anbetrifft, so bin ich es gewesen, der der Fortschrittspartei in Berlin diese Mittheilung mündlich gemacht hat und zwar aus dem Grunde, weil ich am Sonn­abend, den 18. Nov. Morgens von Hrn. Moritz und Führing(beide Ehren­männer) hörte, der Hr. Criminal=Secretär Brandes habe ihnen gesagt, als sie denselben um die am Montag versprochene Abschrift unseres Er­renntnisses und der Entscheidungsgründe gebeten haben, es seien obige Actenstücke zwar fertig aber die Herren hätten dieselben nicht mehr nö­thig, da das Erkenntniß wegen der bevorstehenden Interpellation zurück­genommen sei. Dies ist der wirkliche Thatbestand.

Ich habe bisjetzt noch nie Gelegenheit gehabt, die Herren Moritz und Führing einer Unwahrheit zu zeihen und will hoffen, daß auch die genannten Herren den sehr verehrten Assessor Brandes keiner Unwahrheit uhen gerber.

Was den letzten Einwurf der Herren vom Criminalgericht anbe­trifft, von wegen Durchsehen der Acten von unserm Anwalt, Hrn. Haus­mann, so wußten die Herren doch recht gut, daß der Herr Hausmann zur Zeit ihrer Berichtigung noch in Berlin verweilte und daß man, wenn derselbe die Acten auch zur Einsicht verlangt hätte, ihm dieselben doch verweigert haben würde, da es ja allgemein bekannt ist, daß keinem an­dern Anwalt, wie einem Einwohner der Stadt Detmold die Akten zur Einsicht geschickt werden, alle Answärtigen aber, um die Akten einzusehen nach Detmold reisen müssen.

Ich glaube, auch dies ist ein wesentlicher Bestandtheil der famosen Lippischen Justizpflege, daß man es den Verurtheilten auf jede Art und Weise schwer macht, eine Appellation auszuführen.

Heiden, 25. Nov. 1871# minn mt H. Grotegut.

Lage, E. Schon seit so langer Zeit entbehren wir hier mehr ärztlicher Hülfe, zumal die Stelle seit dem Tode des Dr. W. noch nicht wieder besetzt ist, wo es hier doch so dringend Noth thut. Kranken und sterben hier wohl nicht so viele mehr, da dieses so lange dauert? oder hängt das in solchen Schwierigkeiten, wogegen doch damals die Stelle unsers sel. Dr.., durch(den Sohn unsers Herrn Reg.=Rath) unsern jetzigen Dr. Petri sobald ersetzt wurde. Wohll. Magistrat wird ersucht, die Sache ernstlich bald erledigen zu wollen.

Man muß hiermit öffentlich vor's Licht treten, denn schon lange sind hierüber unter dem Publikum Beschwerden geführt worden, und das mit Recht. Wie mancher hat doppelte Wege machen, oft stundenlang

auf den Doctor warten müssen und ist doch schließlich unverrichteter Sache wieder heimgekehrt zu seinem Kranken um ihn mit Thränen in den Augen damit zu trösten: Der Doctor war nicht zu Hause, sei nur ruhig, du wirst doch wieder besser. Hilft dieses dem Kranken mitunter auch besser als wenn Mediein mitgebracht wird(2) so ist es aber doch nicht so ruhigend für die Angehörigen.

Aus dem Lippischen. Noch nie wurden seit dem Bestehen des

deutschen Reichstages die Verhältnisse eines Kleinstaates eingehender be­sprochen, als in der Sitzung am 20. Novbr. d. I. die Verfassungsan­gelegenheiten unseres engern Vaterlandes. Das höchste Tribunal des nach blutigem Kriege geeinigten deutschen Volkes hat gesprochen und das lippische Vosk, das in dem Verfassungskampfe bis jetzt einen hohen Grad von Energie und Ausdauer bewiesen hat, fand seine Vertheidiger nicht nur in seinem im Kampfe für Recht und Volkswohlfahrt unermüdlichen Vertreter, Syndicus Hausmann, sondern auch die Herren Dr. Erhardt, Dr. Braun und Schulze beleuchteten in gediegenen Reden die Jagd­und Verfassungswirren unseres Ländchens vor dem erstaunten Hause und vertheidigten das Recht der lippischen Bevölkerung. Doch die lippische Regierung fand keinen Vertheidiger außer den schwachen Versuchen des früheren Cabinetsministers von Oheimb, und diese Versuche sind mehr als Abwehr der persönlichen Mitschuld, als eine Vertheidigung des jetzt herrschenden Systems anzusehen. In Bezug auf seine kabinetsräth= liche Wirksamkeit in Lippe, räth jedochKladderadatsch dem Herrn von Obeimb, künftig zu schweigen. Da diese wohlerwogenen Rathschläge übrigens manchem unserer Leser nicht bekannt geworden sein mögten, so theilen wir dieselben hier mit:

O rühre, rühre nicht daran!

O Oheimb, Oheimb, thu' es nicht!

Es ist nicht gut, daß man auf's Neu',

Was du für Lippe warst, bespricht.

Und was vergangen ist, das laß Vergangen sein, und rühr nicht auf,

Was du an Lippe hast gethan!

Es ist nicht gut, verlaß dich'rauf!

Es kommt nur Häßliches heraus,

Es kommt nur Ekliches an's Licht.

Ruf' nicht der Nacht Gespenster wach,

O Oheimb, Oheimb, thu' es nicht!

Laß ruhn in seiner Modergruft

Den Bundestag er hat sein Theil:

Er ist verflossen, wie auch du,

Und, wie auch du, zu Deutschlands Heil.

Daß er auf deiner Seite war,

Daß er's gebilligt hat als du

Der Lipper Recht mit Füßen tratst

Wir wissen's ja, wir geben's zu.

Es ist nicht gut, verlaß dich drauf,

Und fang' davon nicht wieder an.

Oheimb, Oheimb, o thu' es nicht, O. rühre, rühre nicht daran! Kladderadatsch.

Detmold. Die Sonntags=Post enthält in M 48 einen Artikel, in wel­chem u. a. von der hies. Hofcapelle und den von derselben veranstalteten Concerten die Rede ist. Wir finden uns umsomehr veranlaßt, dem Inhalt dieses Art., welcher dieVerhältnisse in einer wenn nicht absichtlich gefälschten, so doch auf gänzlicher Unkenntniß beruhenden Art bespricht, öffentlich entge­genzutreten und jede Uebereinstimmung mit demselben abzulehnen, als dessen Verfasser sich den Anschein giebt, für die Wahrung unserer Interessen ein­treten zu wollen, während wir nirgend, am Wenigsten aber in der dort an­gegebenen Richtung eine Benachtheiligung oder Gefährdung derselben erblicken.

Wir erkennen es als einen unberechtigten Vorwurf, daß der Dirigent der Hofkapelle in dem Arrangement der Concerte dem Hofe und der Det­molder Beamtenschaft zu sehr Rechnung trage. Wir meinen, daß es sich von selbst verstehe, daß bei diesem Arrangement auf die Wünsche derer Rücksicht zu nehmen sei, welche die Concerte besuchen, namentlich auf die Wünsche un­seres Fürsten, in dessen Diensten wir stehen und dessen Liberalität wir die Gelegenheit verdanken, durch die Veranstaltung der Concerte uns eine Ver­besserung unserer Einnahme schaffen zu können, auf welche uns contraktlich ein Recht nicht zusteht. Wir meinen aber auch, daß das Programm unserer Concerte dem Geschmacke eines gebildeten und musikliebenden Publieums ent­spricht, und freuen uns, die Uebereinstimmung des die Concerte besuchenden Theiles des Detmolder Publikums mit diesem Geschmack constatiren zu können.