Detmold, den 1. August.
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Verantwortl. Redakteur: Alfred Schlosser, Detmold.— Druck der Meyerschen Hofbuchdruckerei.
Sonder-Ausgabe.
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(Kemtliche Melbung).
Berlin, 1. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat die Mobilmachung der gesamten Streitkräfte des Heeres und der Flotte befohlen.
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Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung der Armee und der Marine befohlen.
1. Der erste Mobilmachungstag ist der
2. August 1914;
der zweite Mobilmachungstag ist der
3. August 1914;
der dritte Mobilmachungstag ist der
4. August 1914;
der vierte Mobilmachungstag ist der
5. August 1914;
der fünfte Mobilmachungstag ist der
6. August 1914
und so weiter.
2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, einschließlich der Ersatzreservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte pünktlich einzufinden; dagegen verbleiben die nur mit einer Paßnotiz Versehenen zunächst in der Heimat.
3. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften sowie diejenigen,
welche sich nicht in den Besitz einer Kriegsbeorderung oder einer Paßnotiz befinden,
haben sich behufs Herbeiführung einer
Entscheidung sofort an das zuständige Bezirkskommando zu wenden.
Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist, sowie Mannschaften der Landwehr II, welche keine Kriegsbeorderungen erhalten haben. Jedoch haben auch diese jeden etwa bisher nicht gemeldeten Wohnsitzwechsel sofort dem Bezirkskommando anzuzeigen.
4. Wer dem obigen Befehl nicht Folge leistet, verfällt in strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen.
5. Das Marschgeld wird beim Truppenteil, nicht bei der Ortsbehörde empfangen.
6. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisenbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere an die Beamten der Fahrkartenkontrolle. Dies gilt auch für solche Kleinbahnen, auf deren Bahnhöfen eine entsprechende Bekanntmachung angeschlagen ist.
Der kommandierende General des VII. Armeekorps.
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