Ausgabe 
13 (27.11.1931) 277
Seite
88
 
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mit den Bellagen„Für Herz und Haus“

„Kindergabe“ und„Ausen Ziel.“

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Nr. 277.

Bielefeld=Bethel(Verlagsort Bielefeld), Freitag, den 27. November 1931.

13.

Hehle nimmer mit der Wahrheit!

Bringt sie Leid, nicht bringt sie Reue:

Doch, weil Wahrheit eine Perle,

Wirf sie auch nicht vor die Säue.

Storm.

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Brief aus Baden.

Es scheinen nunmehr die Vertragspläne zwischen Staat und Kirche auch hierzulande zu einem Abschluß ge­langen zu wollen. Soweit die katholische Kirche in Frage kommt, hat sie wirklich nichts zu fürchten. Das in Baden allezeit vorherrschende Zentrum wird schon für die Er­füllung ihrer Wünsche und Befriedigung ihrer Belange sorgen, wie das schon immer bisher geschehen war. An­ders die Evangelische Kirche! Sie weiß, was alles für sie auf dem Spiele steht, weiß aber nicht, wie sich zu den mannigfaltigen Belangen die ausschlaggebenden Land­tagsparteien verhalten werden.

Darum hat sich in besonderer Weise der Evangelische Volksdienst— der badische Flügel der christlich=sozialen Partei im Reich und des Christlichen Volksdienstes in Württemberg— mit der Frage befaßt und durch An­träge seine und wohl weiter Kirchenglieder Kreise Wün­sche und Erwartungen zum Ausdruck gebracht. Man wird sich weitgehend damit befreunden können, vor al­lem mit der Gegnerschaft zu einer sogenannten„politi­schen Klausel“ wie wir sie auch von Preußen her ken­nen. Danach soll dem Staat ein Recht zustehen, hohe kirchliche Persönlichkeiten, etwa den Kirchenpräsidenten als genehm zu bezeichnen oder, was je nachdem auch denkbar wäre, diese Bezeichnung und Genehmigung ab­zulehnen. So etwas muß ja zur Benachteiligung der evangelischen Kirche führen! Denn Kirchenpräsidenten evangelischer Kirchen werden auch in Baden nicht etwa von einem außerdeutschen Papst oder Kirchenoberhaupt eingesetzt, sondern von der Landessynode gewählt! Und eine Landessynode wird schon wissen, wen sie zu wählen hat. Was ihr recht ist, dürfte dem Staat wirklich billig sein! Sind früher„Kirchenfürsten“ in der Badischen Ver­gangenheit schon je staatsgefährlich geworden, so waren es ganz sicher keine evangelischen! Denn die gibt es eigentlich überhaupt nicht.

Man wird zustimmen, daß die bisherigen Rechts­grundlagen für geldliche Leistungen des Staates an die Kirche durch die bevorstehenden vertraglichen Abmachun­gen keine Beeinträchtigungen erfahren dürfen. Fragt sich nur, ob sich eben die geldlichen Nöte nicht stärker aus­weisen als der noch so gute Wille! Doch ist eben auf das Vorhandensein des guten Willens immer wieder zu drängen. Dann finden sich vielleicht auch Wege! Tritt schließlich der Evangelische Volksdienst wieder nachdrück­lich für gültigen staatlichen Schutz der kirchlichen Sonn­und Feiertage ein, so kann man ihm dafür gar nicht ge­nug dankbar sein. Denn hier wollen auch vielfach bei uns die Mauern und Schranken weichen und wanken, die dieses Erbgut, diese Brunnenstube zu wahrer Volksge­sundheit noch leidlich stützen!

Ueber die geforderte„Erteilung des Religionsunter­richtes im bisherigen Ausmaß“ wäre zum Abschluß auch noch ein Wort zu reden. Hier hätte vielleicht ausführ­licher geredet werden sollen! Vielleicht darüber, ob dieses Ausmaß dauernd gerade zu Lasten der Pfarrer gehen muß und nicht vielmehr weniger schulfremde und weni­ger ohnehin überbelastete Lehrkräfte empfehlenswerter wären! Sicher aber wäre darüber zu reden, daß auch die Katholische Kirche an den staatlichen Schulen nur ein­wandfrei, also mehr als nur klösterlich vorgebildete Lehr­kräfte verwenden darf. Ferner müßte doch auch dafür gesorgt werden, daß Kinder von zu Sekten gehörenden Eltern gleichfalls einen wirklich dem in der Staatsschule erteilten Religionsunterricht gleichwertigen Religions­unterricht nachweisen müssen, ehe sie von diesem befreit werden können. Da liegt es in Baden vielfach nicht weni­ger im Argen, als der katholischen Kirche gegenüber. Während evangelischerseits nur fachlich ausgebildete Lehrkräfte aus dem Lehrer= und Pfarrerstand den Reli­gionsunterricht an Volksschulen und höheren Schulen erteilen dürfen, ja, an einer solchen höhe­ren Schule eine graduierte akademisch gebildete Pfarr­frau als schulfremd ihrem Manne den Religionsunter­richt in unterer Klasse nicht einmal vorübergehend ab­nehmen durfte— dieser Fall kam vor!— können sich Mönche und Nonnen in Baden am katholischen Unter­richt beteiligen und„Gevatter Schneider und Handschuh­macher“, am Religionsunterricht der Schuljugend aus Sektenfamilier freveln, wenn auch nur die ersten in­

nerhalb des Volksschulunterrichtes, während die letzten ihre Schäfchen vom Volksschulunterricht befreit erhalten, um dann ohne jegliche Prüfungsaufsicht zu ge­gebener Stunde den Volksschulreligionsunterricht„er­setzen“ zu können. Wie gesagt: Auch das sollte sich der Volksdienst und mit ihm andere kirchenstützende Par­teien und Abgeordnete nicht weiter gefallen lassen!

Der liebe Leser nehme uns diese etwas ausführlichen Schilderungen nicht übel. Allein solch ein Konkordat muß möglichst von allen Seiten betrachtet und unsere evangelischen Belange so weitgehend wie möglich auf­gezeigt werden. Uebers Ohr werden wir ja trotzdem ge­hauen werden, weswegen es noch immer die Meinung vieler ist, überhaupt keinen Staatsvertrag mit der römi­schen Kirche schließen zu lassen, da die Evangelische Kirche dabei entweder immer ins Hintertreffen kommt — oder aber um der„Parität“ willen sich selber von der klaren evangelischen von Klerikalismus freien Linie ab­drängen muß! Harren wir also der Dinge, die da kom­men sollen!

Einstweilen hat auf anderm Gebiet der Staat endlich eine Verordnung durchgeführt, die wir auch kirchlicher­seits von Herzen begrüßen müssen: Er gab— lange ge­nug hat's ja gedauert!— neue Bestimmungen über den Kleinhandel mit Bier heraus. Damit bewegt er sich auf der Linie von anderen deutschen Ländern, Thüringen, Württemberg, ja, sogar dem„gelobten Bierland“ Bayern! Schon das Gaststättengesetz hatte hier eine Wunde mit dem sorglichen Finger berührt. Nun ist es durch die Haushaltnotverordnung in weitem Umfang diesen dortigen Bestimmungen unterworfen worden. Insbeson­dere erhalten Betriebe, die nach dem 12. Oktober 1931 er­öffnet worden sind, Erlaubnis nur wenn ein Bedürfnis nachgewiesen ist. Ein Urteil über die Bedürfnisfrage un­tersteht dem Minister des Innern, Versagungsgründe können schon wegen der Person der Gesuchsteller als gegeben angenommen werden. Ebenso kann der Be­trieb untersagt werden, ist Mißbrauch oder Verstoß ge­gen Ladenschlußbestimmungen und Sonntagsvorschriften oder auch nur die nötige Reinlichkeit zu befürchten! Die Betriebsräume müssen außerdem an der Straße liegen und von dort auch zugänglich sein, sie dürfen nicht als Schlaf=, Koch= und Wohnräume benutzt werden, müssen trocken und lüftbar sein und dürfen grundsätzlich nicht in Hausgängen und Hofräumen liegen. Anmeldungen der Betriebe ab Oktober sind bei hoher Strafe Pflicht und kosten 20 bis 300 RM Sporteln!— Schade, daß derlei Bestimmungen nicht mit rückwirkender Kraft auf alle Handlungen mit Bier ausgedehnt werden. Wie viele völlig unnötige Elendsquellen, die der Staat früher wie die Pilze aus der Erde schießen ließ, könnten zum Heil unseres Volkes zum Versiegen gebracht werden! Das wäre auch evangelischer Volksdienst!

Daß derlei auch Sache der Kirche, mindestens Sache der im Volksleben stehenden Pfarrer wäre, kann schwer­lich bestritten werden. Wem die Gaben gegeben sind, überhaupt volkserzieherisch zu wirken, sollte diese Gaben doch ja nicht ungenützt lassen. Auch wenn sie sich nun nicht gerade auf die gewiß bitter nötige Bekämpfung der Alkoholverseuchung beziehen!——

Ein Pfarrer, der seine volkserzieherischen und hei­matfördernde Gaben trefflich ausgenützt hat, wie we­nige, ist soeben aus unserer Mitte geschieden. Es ist dies Kirchenrat Georg Kappes, zuletzt in Wertheim. Auf der Heimreise aus dem schönen Badenweiler entschlief er 68­jährig ganz schnell und unerwartet in Karlsruhe bei sei­nen Kindern. In einem Nachruf heißt es:„Er war ein richtiger Bauernpfarrer, der einmal sagte,„wenn ich meinen Bauern nicht sagen kann, ob sie ihren Acker gut gebaut haben, dann kann ich ihnen auch nicht das Wort Gottes verkünden. Er lebte mit seiner ganzen Schaffens­kraft in seinen Dörfern, verkündigte nicht nur in einer lebendigen und anpackenden Weise das Evangelium, son­dern gründete Bienen=, Obstbauvereine und Sanitäts­kolonnen, er suchte das wirtschaftliche und geistige Leben seiner Bauern zu heben und ihnen den Sinn für ihr al­tes Volksgut zu erhalten..“ Kein Wunder, daß alles zu­sammenströmte, als der Kraftwagen mit seiner Leiche den weiten Weg von Karlsruhe nach Wertheim, seiner Heimat, machend, durch seine erste und ihm noch immer ans Herz gewachsene Gemeinde Fahrenbach nahm, wo aus technischen Gründen ein Aufenthalt nötig wurde, während welchem der Sarg in der Kirche vor dem Altar aufgestellt wurde! Kein Wunder, daß dann beim Weiter­fahren die evangelischen und katholischen Kirchenglocken mit vollem Geläut letzte Grüße sandten und„das Dorf ohne Unterschied der Konfessionen in ergreifendem nächtlichen Zug seinen früheren Pfarrer bis zur Orts­grenze begleitete“.— Hier ging in der Tat echter evan­

gelischer Volksdienst und wahre„praktische Theologie“ zu Grabe!

Fast gleichzeitig verlor unsere Landeskirche in Kir­chenrat Johann Klenk einen nicht minder wertvollen Pfarrer. Er stammte aus dem nämlichen Frankenlande (Nordostbaden), aus dem Dorfe Sindolsheim und hat dieser seiner Heimatgemeinde noch 5 Jahre im Ruhe­stande gedient, nachdem er bereits einen 45=jährigen Kirchendienst hinter sich hatte und hiervon 33 Jahre der Pfarrer von Mannheim=Sandhofen, einem aus einem kleinen Dorf zum Stadtteil gewordenen Ort, gewesen war. Nach also 50 Dienstjahren trat er somit erst endgültig seinen Ruhestand an. Ein Jahr konnte er ihn in Mosbach genießen und ist im Kreise seiner Amtsbrüder und Amtsschwestern unmittelbar nach einer ehrenden Ab­schiedsrede auf seinen Dekan und Freund mitten unter den Feiernden plötzlich tot von seinem Sitz gesunken. Auch zu seinem Grabe eilten die Vielen aus seinen frü­heren Gemeinden, auch seine Lebenssaat war nicht ver­gebens gesät! Wahrlich, es braucht einem nicht bange um eine Kirche zu sein, die von solchen Stützen getragen ist

Gegen den Versailler Vertrag.

Am Jahrestag des Waffenstillstands pflegt in Edin­burghs größter Kirche, der St. Giles Cathedral, ein Gottesdienst stattzufinden. Bei diesem waren diesmal die angesehensten Spitzen der Kirche Schottlands, u. a. der erste Geistliche dieser Kirche(der Moderator) und der Herzog von York als Vertreter des Königs, anwesend. Die Ansprache, welche Very Rev. L. Warr hielt, ist so bemerkenswert, daß sie auch von uns beachtet werden sollte. Es heißt da:„Wenn wir jedes Jahr von neuem in die Augen unserer Toten sehen, so dürfen wir nicht ver­gessen, daß sie uns fragen, wie wir das heilige Vermächt­nis, welches sie uns übergeben haben, ausführen. Am Waffenstillstandstag haben wir unsere jährliche Rechenschaft abzulegen. Diese Aufgabe ist niemals eine leichte gewesen, aber niemals war sie so beunruhigend als gegenwärtig. Niemals ist es dringender notwendig für uns gewesen, unsere Geister von allen Unwirklichkeiten zu reinigen und ehrlich den bitteren Tatsachen ins Gesicht zu sehen. Die Stunde ist gekommen, wo besonders auf den christlichen Kanzeln eine offene Sprache zur un­verrückbaren Pflicht wird. Und wenn auch das, was ich zu sagen habe, manchem von euch anfechtbar scheine­mag, so tue ich es, weil ich mir der Verantwortung be­wußt bin, wenn ich eine solche Zuhörerschaft bei einer solchen Gelegenheit anrede, und weil ich glaube, daß solche offene Sprache dringend nötig ist, denn wir ste­hen in der letzten Stunde(the sands are running out). Die, an welche wir heute denken, gaben ihr Leben nicht nur für ihr Land dahin; sie wurden durch den Glauben angespornt, daß aus dem titanischen Kampf, in welchen sie verwickelt wurden, eine gerechtere und bessere Welt hervorgehen würde. In dieser Hoffnung starben sie! Und wir, ihre Ueberlebenden, sind dazu aufgefordert, für die Erfüllung dieses Ideals zu leben. Und doch, nach 13 Jahren eines sogenannten Friedens muß man es als nüchterne Wahrheit aussprechen, daß die Lage in unserm Lande, in Europa, und auf der ganzen weiten Erde, schwieriger ist, und die aus ihr sich ergebenden Probleme unendlich viel zugespitzter sind als in den Jahren, welche dem großen Kriege vorangingen, oder ihm unmittelbar folgten. Als die Feindseligkeiten endeten, gingen wir daran, unser eigenes Land in Ordnung zu bringen und zu der Wiederherstellung eines durch den Krieg erschütter­ten Europas zu helfen. Und was sind die Resultate? Es ist schlimmer geworden, sowohl zu Hause, wie drau­ßen, und zwar so sehr, daß wir uns in Gemeinschaft mit der ganzen Welt in einer Lage von wirtschaftlicher Ver­wirrung und von ernsthafter internationaler Unruhe be­finden, die ohne Parallele ist. Welches auch immer die Ursachen dieser traurigen Lage sind, der Haß, die Furcht der Menschen, der Verdacht eines jeden Vol­kes auf seinen Nachbarn gehört jedenfalls nicht zu den Geringsten dieser Ursachen. Wir können das nicht weg. erklären durch einen allgemeinen Hinweis auf die welt. weite Depression des Handels. Worin liegen die Wurzeln dieser Depression? Wohl liegen sie heute zum Teil in der Ueberproduktion von Gütern, in der Ent­wicklung von neuen Industrien ohne Rücksicht darauf. daß schon anderswo die Produkte dieser Industrien reichlich zu haben sind. Diese neu im Ausland gegründe. ten Industrien sind aber nicht so sehr die Frucht ge. sunder Handelskonkurrenz, sondern einer blassen Furcht die durch alle Völker geht, daß, wenn sie nicht selbst er­haltend werden, ein neuer Krieg sie in jedem Augenblich der notwendigen Mittel zu ihrer Existenz berauber

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