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N. 62.

Paderborn, Donnerstag, den 3 März 1904.

56. Jahrgang.

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Erstes Blatt.

+ Die Jahresberichte der Handwerkskammern Gefern ohne Zweifel bereits ein wertvolles und brauchbares Material zur Beurteilung der neueren Lage des Handwerker­sandes, das um so wichtiger ist, als es sonst an allgemeinen und statistischen Unterlagen in größerem Umfange fehlt. Aus

den Kammerberichten ist zu ersehen, welche Fortschritte die Handwerkerorganisation bereits gemacht hat, nach welcher Richtung sie weiter auszubauen ist. Sie geben ein Bild von der allgemeinen Lage der verschiedenen Handwerkerzweige, den aus ihr entspringenden Wünschen der Handwerker an die Ge­sotzgebung; sie berichten über den Stand des Bildungswesens, die Erfolge des Prüfungswesens, die Maßnahmen der Selbst­hilfe 2c. 2c.

Ein großer Mangel der Berichte besteht jedoch, wie auch letzthin im preußischen Abgeordnetenhause bei der Beratung des Etats des Handelsministeriums hervorgehoben wurde, darin, daß sie in idrer Abfassung keine einheitliche Form aufweisen. Dies führt dazu, daß in dem einen Berichte wich­tige Punkte oft fast ganz unbeachtet gelassen, in dem anderen Dinge von geringerer Bedeutung über Gebühr hervorgehoben werden. Dadurch wird vor allem aber der Ueberblick über die ganze Entwickelung des Handwerks in einem bestimmten Zeitraume erschwert, wenn nicht dadurch sogar ein schiefes Bild hervorgerufen wird, das den Gegnern des Handwerks nur zu leicht erwünschte Waffen bietet.

Die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten, die regel­mäßig über die Durchführung des Arbeiterschutzes und die all­gemeine Lage des Arbeiterstandes berichten, sind für ganz Deutschland nach einem einheitlichen Schema verfaßt. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Berichte sich am Jahres­schlusse zu einem Sammelwerke zusammenfassen und mit einem Gesamtregister versehen lassen, das eine schnelle Orientierung über wichtige Fragen der Sozialpolitik für ganz Deutschland ermöglicht. Um ein umfassendes Bild über eine Frage zu er­halten, wird sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten öfters vom Reichsamt des Innern die Berichterstattung über eine solche aufgegeben, so letzthin z. B. über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen, die Möglichkeit des Zehnstundentages für Arbeiterinnen und dergl.

Diese Grundsätze, die für die amtliche Berichterstattung der Gewerbeaussichtsbeamten maßgebend sind, müssen sich auch die Handwerkskammern zu eigen machen. Von einer einheitlichen Abfassung der Kammerberichte kann das ganze Handwerk nur gewinnen. In diesem Sinne haf denn auch die Handwerks­kammer Stuttgart dem Ausschuß für den in Lübeck im Herbst staitfindenden Handwerkskammertag folgenden Antrag unter­breitet:

Die Jahresberichte der Handwerkskammern sind nach ein­heitlichen, vom Handwerkskammertage zu bestimmenden Gesichts­punkten zu erstatten, sodaß die Möglichkeit gegeben ist, jedes Jahr aus idnen einen Zentralbericht zusammenzustellen, der dann in Buchhandel erscheint, eventuell auch allen Reichsbehörden, Reichstagsabgeordneten usw. zugestellt werden kann.

Einem solchen Zentralberichte könnte jedes Jahr eine größere Arbeit beigegeben werden, die entweder besondere Fragen des Handwerks im allgemeinen, wie z. B. Zuchthausarbeit, Mititär­konkurrenz und dergl. im ganzen Reiche oder aber die Loge einzelner Berufe zum Gegenstande hätte.

Jedenfalls wird der Handwerkskammertag der Anregung der Stuttgarter Kammer entsprechen. Damit aber genaue und brauchbare Statistiken zustande kommen, ist es vor allem auch notwendig, daß die Innungen und Genossen­schaften, die als unterste Träger der Organisation zur Berichterstattung aufgefordert werden, diese Aufgabe auch ernst nehmen. In den bisherigen Berichten der Kammer kann man des öftern die Mitteilungen finden, diese oder jene Organisa tion habe die ihr zugestellten Fragebogen entweder unberücksich tigt gelassen, oder ungenau beantwortet. Das muß in Zukunft anders werden. Von einer mangelhaften Berichterstattung, die dus richtige Bild von der Lage des Handwerks verwischt, hat dieses selbst den größten Schaden.

Reichstags=Verhandlungen.

(Nachdr. verb.) CPC. Berlin, 2. März.

47. Sitzung vom 2. März.

Im Reichstage wurde heute die zweite Beratung des Justizetats fortgesetzt. Abg. Müller=Meiningen(fr. Vp.) wünschte die Einführung der bedingten Verurteilung, Abänderung des Majestätsbeleidigungsparographen, sowie Aufbebung des§ 166 betr. Beschimpfung religiöser Einrichtungen. Auf seine Anfrage, wie weit die Arbeiten für die Regelung der Privatversicherung gedieben seien, antwortete Staatssekretär Dr. Nieberding, daß ein Entwurf in diesem Sommer an den Bundesrat kommen werde. Bezüglich der bedingten Verurteilung verhielt sich der Staatssekretär ablehnend. Gegenüber dem Abg. Thiele(S.), welcher seine Zwangs=Vorführung vor das Landgericht in Halle als unvereinbar mit der Immunität eines Abgeordneten bezeichnete, erklärte der Staatssekretär diese Vorführung für durch­aus richtig, da es sich um die Zett vor der Session gebandelt habe. Abg. Bargmann(fr. Vp.) regte eine strengere Bestrafung der Duelle bei, worauf Staatssekretär Dr. Nieberding erwiderte, laß diese Materie nicht von der Riesorm der Strafrechtspflege losgelöst werden könne. Nachdem Abg. Stadthagen(Soz.) in einer seiner bekannten Dauerreden unter anderem das preußische Ansiedelungsgesetz und das Kontraktbruchgesetz als mit der Ver­fassung unvereinbar bezeichnet, trat Abg. de Witt(Z.) ebenfalls für die Einführung der bedingten Verurtetlung, und zwar in gesetzlicher Weise durch Verordnung, ein und verlangte Ver­minderung des Schreibwerks. Abg. Jessen(Däne) führte Kloge, daß in Schleswig die Richter die sanatischsten Mitglieder der antidänischen Hakatistenvereine seien. Selbst das Singen harm­Eser dänischer Lieder werde verdoten. Morgen: Fortsetzung.

Preußischer Landtag.

Abgeorduetenhaus.

31. Sitzung vom 2. März.

(Nachdr. verb.) CPC. Berliu, 2. März.

Eröffnung: 11¼ Uhr.

Am Ministertische: Budde.

Auf der Tagesordnung steht der Erat der Bauverwal­tung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt

Minister Budde namens der Staatsregierung zur Besei­tigung der Ungewißheit über den Zeitpunkt, wann die wasser­wirtschaftliche Vorloge im Landtage eingebracht wird, folgende Erklärung ab: Die wasserwirtschaftliche Vorlage umfaßt, abge­seben von einem Gesetzentwurf beireffend Maßnahmen zur Ver­hütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiete der Provinz Sachsen sowie dem Entwurf eines allgemeinen Gesetzes betreffend Freibaltung des Ueber­schwemmungszebietes der Wasserläufe und der Verrechnung der Unterstützungen aus Anlaß des vorjährigen Hochwassers folgende Gesetzentwürfe: 1. einen Geietzentwurf vetr. die Regelung der Hochwasser=, Deich= und Vorfluwerhältnisse im Gebiete der oberen und mittleren Oder, 2. einen Gesetzentwurf betr. die Vermin­derung der Hochwassergefahr und die Verbesserung der Vorflut der unteren Oder, Havel und Spree, und 3. einen Gesetzentwurf betr. die Herstellung und den Aushau von Wasserstraßen. Die beiden letzten Gesetzentwürfe werden in einigen Tagen fertig­gestellt sein und sollten dann nach der ursprünglichen absicht der Regierung dem Landtage unverzüglich zugehen. Nach neuerer Erwägung wird die Regierung aber von der sofortigen Vor­legung abseven, weil der zu 1. erwähnte, noch der Bezutachtung durch den schlesischen Provinziallandtag unterliegende und deshalb noch nicht abgeschlossene Gesetzentwurf über die Hochwasser=, Deich­und Vorflutverbältnisse der oberen und mittleren Oder mit dem Ent­wurt über die Regelung der unteren Oder in engem Zusammen­bang steht, und eine gleichzeitige Beurteitung und Beratung beider Gesetzentwürfe, sowie eine umfassende Würdigung der einheitlich für den ganzen Oderstrom beabsichtigten Maßnahmen vielsoch ungerechterweise gewünscht worden ist. Daher sollten die Vor­lagen erst nach Ostern dem Hause zugeher.

Das Haus tritt dierauf in die Beratung des Bauetats ein. Die Tiskussion erstreckt sich zunächst auf die Anträge Felisch(k.) und Dr. Arendt(fk.) detr. die Regelung des Submissionswesens.

abg. Felisch(k.) begründet den Antrag, welcher sordert, daß nicht grundsätzlich den Mindestbietenden der Zuschlag erteilt werde.

A bg. Eckert(st.) begründet den freikonservativen Antrag. Dieser fordert, daß den Mindestbietenden der Zuschlag nur erteilt werde, wenn er in Bezug auf Leistungsfädigkeit und Erfüdlung seiner Verpflichtungen gegen die Arbeiter und Handwerker Sicher­heit bietet und sein Angebot ein angemessenes ist. Nach Mög­licgkeit sollen die ortsangesessenen Handwerker und Unternehmer berücksichtigt werden.

Unterstaatssekretär Schulz: Der Minister habe bereits eine Neuregelung über das Sudmissionswesen ausgearbeitet, welche gegenwärtig den Provinzialbevörden zur Berücksichtigung vor­liege. Durch diese würden die Anträge bereits zum Teil er­füllt, namentlich auch hinsichtlich der Berücksichtigung der orts­angesessenen Handwerker und Unternehmer. Eine grundsätzliche oder vorzugsweise Berücksichtigung der Mindestbietenden habe niemals stattgefunden. Auch in dieser Hinsicht werde der Ent­wurf den Wünschen gerecht.

Inzwischen ist ein Antrag Oeser(fr. Bv.) eingegangen, welcher den Antrag Arendt dahin ergänzt haben will, daß die Frist so bemessen wird, daß die Arbeit nach Möglichkeit in die geschäftsstille Zeit verlegt werden kann, und daß Angedote solcher Unternehmer underücksichtigt bleiben sollen, die hinter den in ihrem Gewerbe ortsüblichen Löhnen oder Arbeitsbedingungen zurückbleiben.

Abg. Dr. Marcour(Z.): Seine Partei stebe den Anträgen sympatdisch gegenüber. Nur sei es fraglich, welcher Antrag den Vorzug verdiene. Die meisten seiner Fraktionsgenossen neigten sich dem Antrage der Freikonservativen zu. Vom Antrag Oeser hoffe er gute Wirkung für die Idee der Tarifgemeinschaft, wie sie bei den Buchdruckern bestehe. An der Hand von Vorkomm­nissen in Koblenz zeigt Redner die dringende Notwendigken einer Neuregelung des Submissionswesens. In Koblenz seien Firmen über­gangen, die das zweite u. dritte Mindestgevot geleistet dätten(Teif.).

Ein Regierungskommissar erklärt, daß inbetreff der Kovlenzer Firmen nichts einzuwenden sei, daß man aber Bedenken gehabt bade, ob diese schwierigen Arbeiten von den Firmen in der kurzen Frist bätten ausgeführt werden können.

Abg. Oeser(fr. Vp.) begründet seinen Antrag

Abg. Dr. Friedberg(ntl.) meint, welcher Antrag den Vorzug verdiene, müsse in der Kommission überlegt werden.

Nachdem noch die Abag. Hammer(k.) und Barusch=Schmidt­lein(sk.) versichert haben, daß auch ihren volitischen Freunden der Schutz der Arbeiter am Herzen liege, erklärt

Mininter Pudde: Die Regierung sei im Schutze der Arbeiter viel weiter gegangen, als es in den Anträgen überhaupt ver­langt werde. Er wolle nicht, daß in einem Eisenbahndamm der Schweiß von Arbeitern stecke, für den sie nicht bezahlt seien, und hade in vielen Fällen, wo Unternedmer in Konkurs geraten wären, aus staatlichen Mitteln den Arbeitern und Handwerkern die Löhne gezahlt. Inzwischen dabe er auch einen Erlaß ver­öffentlicht, wonach die Unternehmer angehalten werden sollen, eine besondere Kaution zur Sicherung der Bezahlung der Hand­werker und Arbeiter zu leisten.

Hierauf wird die Diskussion geschlossen. Die Anträge berr. das Submissionswesen werden der Handelskom­misslon überwiesen.

Es folgt die allgemeine Devatte zum Bauetat.

Abg. Malkewitz(k.) bringt lokale Wünsche von Anwohnern der Ostseeküste bei Kolderg vor.

Abg. Dr. Hirsch=Berlin(fr. Vv.) verbreitet sich über die Notwendigkeit des Bauarbeiterschutzes. Trotz der verschiedenen Erlasse der Regierung fedle es in vielen größeren Städten noch heute an der richtigen Baukontrolle. Diese müßte von besonders vorgebildeten Aufsichtsbeamten ausgeführt werden. Redner ver­weist insbesondere auf die Berhältnisse, die in Bochum, Duis­burg, Elberfeld, Breslau und Berlin obwalten. Redner emp­fiehlt weiter die gesamte Bauaussicht auf den Staat zu über­nehmen und Arbeiter zur Mitwirkung bei den Kontrollen zuzu­zieben.

Unterstaatssekretär Schulz erwidert, die Regterung werde darauf hinwirken, daß die in letzter Zeit getroffenen Anordnungen zwecks ausreichender technischer Baukontrolle überall in vollem Umsange ausgeführt würden. Von einer Heranziebung von Ar­beitervertretern habe man einstweilen absehen zu müssen geglaubt. werde die Frage aber in Erwägung ziehen.

Auf eine Anfrage des Adg. Bosse(ntl.), ob der masurische Kanal in der wasserwirtschaftlichen Vorlage enthalten sei, erwidert

Minister Budde, er werde die Anwort darauf bei der Ueber­reichung der wasserwirtschaftlichen Vorlage geben.

Abg. Goßling(fr. Vg.) fordert dringend, daß die masurische Kanalvorlage noch in diesem Jahre dem Hause zugebe.

Die Abga. v. Oldenburg(k.) und Rogalln v. Bieberstein(k.) meinen, in Ostpreußen sei die ganze Kanalvorlage noch sehr umstritten.

Hierauf schließt die Generaldebatte und das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Zur Erörterung kommt dann der konservative Antrag auf Streichung der neu geforderten Stelle eines Vortra­genden Rats für die Hochbauverwaltung, sowie der Antrag der Budgerkommission auf anderweitige Regelung des Verhältnisses zwischen den lokalen Hochbauverwaltungen und der Zentratinftanz.

Beide Anträge werden angenommen. Ein Antrag Schmidt=Warburg(Z.) betreffend die Anrechnung der 5 Jahre überschreitenden diätarischen Diensttätigkeit der höberen Baubeamten auf das Besoldungsdienstalter wird der Budget­kommission überwiesen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Präsident v. Kröcher erklärt: Da die Kanalvorlage nun­mehr nicht mehr vor Ostern an das Haus komme, sei es er­wünscht und notwendig, daß der Etat bis dahin im Abgeord­netenhause erledigt werde und demgemäß eine Reihe von Abend­sitzungen abgebalten werde.

Tonnerstag 11 Uhr: Fortsetzung.

Schluß Uhr.

Herrenhaus

5. Sitzung vom 2. März.

Eröffnung Uhr. Das Haus beschäftigt sich zunächst mit Petitionen.

Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfs betr. Bejugnis der Polizeidehörden zum Erlaß von Vorschriften über die Ver­pflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden.

Die Kommission beantragt 1. den Gesetzentwurf in der von der Kommission dergestellten Fassung unverändert anzunehmen, 2. die Petition des Feuerwehrverbandes der Rbeinprovinz der Regierung als Material zu überweisen, 3 die Regierung zu er­suchen, möglichst bald auf die gesetzliche Regelung der Unfall­fürsorge verunglückter Feuerwehrleute bedacht zu sein.

Prof. Löning hält es für richtig, daß die diesbezüglichen Polizeiverordnungen der Genehmigung der Gemeindeorgane unter­liegen müßten.

Oberbürgermeister Becker=Köln meint, daß durch die ver­änderte Fassung des Gesetzes früher erhobene Bedenken beseitigt seien. Eer kommt auf die Gemeindeverordnung in Rbeinland und Westfalen zu sprechen und erwartet eine Abänderung der­selden.

Bürgermeister Zweigert=Essen schließt sich diesen letzteren Ausführungen an und bezeichnet die Gemeindeordnung für Rbein­land und Westfalen als absolut veraltet.

Minister v. Hammerstein erwidert, daß die bestehende Ge­meindeordnung zu Uebelständen keinen Anlaß gegeden hade, er könne auch kein Versprechen auf übänderung geben. Gegen die Kommissionsanträge habe er nichts einzuwenden.

Die Kommissionsanträge werden hierauf angenommen.

Es werden dann noch zwei Petitionen der Regierung als Material überwiesen.

Nächste Sitzusg: Donnerstag 1 Uhr: Ansiedlungsgesetz. Kommissionsberichte und Petitionen.

Schluß: Udr.

Lokales und Provinzielles.

teterete## od rich ter aus dem Kerise onseter Abonnenten sind steti erwir di.

Nachdruck der mit Originalzeichen versehener Berichte in oyn: Quellenangave verbote n.

Paderborn 3. März.

Bei unserem bochwürdigsten Bischof Wildelm verweilte gestern abend zu längerem Besuche der Oderpräsident Staats­minister Freiderr von der Recke.

* Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß die Frist zur Erneuerung der Lose für die III. Klasse der Preuß. Klassen=Lotterie mit dem 4. März abends ab­läuft.

Das einmalige Sinfonie=Konzert des städtischen Orchesters aus Bielefeld, unter Leitung des kgl. Musik­direktors Ochs, wird nunmehr bestimmt am 25. d. Mts.(Maria­Vertündigung) im neuen Saale des Bürgervereins statfinden. Der Villettvornerkauf wird nächste Woche beginnen.

Brake!(Kr. Höxter), 2. März. Das hiesige St. Vin­cenzhospttal soll im lausenden Jahre durch einen Er­weiterungsbau bedeutend vergrößert werden. Die Kosten des Baues, welche ca. 135000 Mk. betragen, werden etwa zur Hälfte aus vorhandenen Barmitteln gedeckt, der Rest wird durch eine Anleihe aufgebracht. Die erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sind bereits ausgeschrieben. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues wird unsere Stadt das größte Kranken­haus im Kreise Horter aufweisen können.

Brilon, 2. März. Die diesmonatliche Sprechstunde des Paderborner Volksdureaus findet ausnahmsweise am Montag. 7. d. Mis., vormittags zwischen 10 und 11 Uhr statt.

T Brilon, 1. März. In der jüngsten Sitzung der Stadt­verordneten entschied man sich für elektrisches Licht. Jedenfalls wird man nun bald mit der Anlage beginnen, damit wir im nächsten Winter uns dieses nützlichen Unternehmens erfteuen können.

Bocholt, 1. März. Im hiesigen Krankenhause ist heute auch das zweite der von dem Brandunglück in der Wohnung des Heizers Feis betroffenen Kinder den schweren Brandwunden er­legen.

v Köln, 2. März. Der Rhein ist seit gestern um 30 cm gefallen. Der Wasserstand beträgt jetz 3.53. Auch die Neben­flüsse fallen.

Aurich. 1. März. Der Haussohn Hermann Poppen aus Klein=Hollen, der am 1. Januar d. J. in der Notwehr seinen eigenen Vater erschossen hat, um seine jüngeren Geschwister vur dem dem Trunke ergebenen und gewalttätigen Vater zu schützen, ist nunmehr, dem Antrage der Staatsanwalt­schaft gemäß, durch Beschluß der hiesigen Strafkammer außer Verfolgung gesetzt, nachdem der Angeschuldigte bereits am 14. Jan. d. J. aus der Haft entlassen war.

Zur Handwerkerfrage.

po Iserlohn, 1. März. Berlegung der Arns­berger Handwerkskammer. Odne uns in den Streit um den Sitz der Handwerkskammer für die eine oder andere Stadt entscheien zu wollen, geben wir nachstebend den Wortlaut einer Eingabe wieder, die in einer gemeinschaftlichen Sitzung der

Innungsausschüsse für die Stadt und den Kreis Iserlovn an die andwerkskammer zu richten beschlossen wurde: Nachdem die