Neue Knordnung
Abrree
gelung des Brot= und Mehlverbrauchs im Stadtkreis gemäß§ 48 und 49 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915(Reichsgesetzbl. S. 363) angeordnet:
Zur Regetung Bielefeld wird gem
S 1.
Für Brote werden einheitlich folgende Verkaufsgewichte bestimmt:
a) für Weizenbrot(außer Welzenschrotbrot) 80 und 1000 Gramm,
b) für Roggenbrot 1¼, 3½ und 7 Pfund.„ 0
Das Verkaufsgewicht muß beim Roggenbrot 24 Stunden nach
Fertigstellung des Brotes vorhanden sein.
Außer diesem Einheitsbrot dürfen nur reine Konditorwaren, Zwiebäcke, Keks und Biskuits gebacken werden. Reine Konditorwaren dürfen höchstens zehn Hundertstel Teile des Gewichts an Roggen= oder Weizenmehl enthalten.
Nach der Bundesratsverordnung über die Beschränkung der
Milchverwendung vom 2. September 1915(Reichsgesetzblatt Seite 545) und der Anordnung der Landeszentralbehörde vom 18. Oktober 1915 ist verboten, Vollmilch oder Sahne in gewerblichen Betrieben zum Backen und Milch jeder Art bei der Brotbereitung zu verwenden.
Für die Bereitung reiner Konditorwaren, Zwiebäcke, Keks und Biskuits gelten die Vorschriften der Bundesratsverordnung über die Bereitung von Kuchen vom 16. Dezember 1915(Reichsgesetzblatt
Seite 823). Danach dürfen in gewerblichen Betrieben zur Bereitung a) von Kuchenteig keine Eier oder Eierkonserven und auf 500 Gramm Mehl oder mehlartige Stoffe nicht mehr als 100 Gramm Fett und 100 Gramm Zucker, b) von Tortenmasse auf 500 Gramm Mehl oder mehlartige Stoffe nicht mehr als 150 Gramm Eier oder Eierkonserven, 150 Gramm Fett und 150 Gramm Zucker, c) von Rohmasse für Makronen auf 500 Gramm Mandeln
nicht mehr als 150 Gramm Zucker und von Makronen auf
500 Gramm Rohmasse nicht mehr als 500 Gramm Zucker verwendet werden. Die Verwendung von Backpulver als Triebmittel ist gestattet; die Verwendung von Hefe ist verboten. In gewerblichen Betrieben dürfen nicht bereitet werden Backwaren in siedendem Fett, Backwaren unter Verwendung von Mohn, Baumkuchen, Creme unter Verwendung von Eiweiß, Fett, Milch oder Sahne jeder Art. Fettstreußel=Teige und=Massen, die außerhalb gewerblicher Betriebe und Räume hergestellt sind, dürfen in diesen Betrieben und Räumen nicht ausgebacken werden. Als Kuchen und Torten im Sinne der Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1915 gelten alle Backwaren, zu deren Bereitung mehr als 10 Gewichtsteile Zucker auf 90 Gewichtsteile Mehl oder mehlartige Stoffe verwendet werden. Als Fett im Sinne dieser Verordnung gelten Butter und Butterschmalz, Margarine, Kunstspeisefett, sowie tierische und pflanzliche Fette und Oele aller Art.
Die Vorschriften der Verordnung dom 16. Dezember 1915 finden keine Anwendung auf Keks=, Zwieback=, Honig=, Pfeffer= und Lebkuchenfabriken, soweit sie zu Keks, Zwieback, Honig=, Pfeffer= und Lebkuchen Getreide oder Mehl verarbeiten, das ihnen von der Reichsgetreidestelle, von den Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung geliefert ist. Sie gelten ferner nicht für Zwieback, der für Rechnung der Heeresverwaltungen, der Marineverwaltung oder der Vereinslazarette der freiwilligen Krankenpflege hergestellt wird.
Die Vorschriften der Bundesratsverordnung über die Bereitung von Backware in der Fassung vom 31. März 1915(R. G. Bl. S. 204) bleiben unberührt.
S 2.
Die Abgabe und Entnahme von Brot und Mehl an und durch die Verbraucher wird beschränkt auf 3½ Pfund Brot oder 1295 Gramm Mehl wöchentlich für jede mindestens 3 Jahre alte Person und für die jüngeren Kinder auf die Hälfte. Alle über volle 14 Jahre alte, körperlich arbeitende Personen beiderlei Geschlechts erhalten auf Antrag für je 4 Wochen eine Zusatzmarke über 2 Pfund Brot oder 740 Gramm Mehl. Arbeiten sie in Nachtschicht oder für längere Zeit mit mindestens 2 Ueberstunden täglich, so können ihnen auf Antrag des Betriebsunternehmers außerdem für diese Zeit für je 4 Wochen 2 weitere Zusatzmarken über zusammen 4 Pfund Brot oder 1480 Gramm Mehl zugebilligt werden. Maßgebend ist das wirkliche Lebensalter zur Zeit der Brotbuchausgabe.
s 3.
Die Entnahme von Mehl und Brot ist nur gegen Abgabe eines entsprechenden Abschnittes aus dem Brotbuche oder gegen Abgabe
Bäcker, Kaufleute und Händler dürfen Mehl und Brot nur nach Entnahme von Abschnitten aus den Brotbüchern oder nach Abnahme der Zusatzmarken, entsprechend der verkauften Menge, verabfolgen. Gegen lose Brotbuchabschnitte darf Mehl und Brot nicht abgegeben
Zwiebäcke sind Brot im Sinne dieser Anordnung und dürfen deshalb nur nach Gewicht und gegen Brotbücherabschnitte bezw. Zusatzmarken abgegeben werden. Dies gilt nicht für Zwiebäcke in Packungen, die von Fabriken geliefert sind, welche Mehl verarbeiten, das ihnen
v Die Brotbücher und die Zusatzmarten werden für je 4 Wochen in den Diensträumen der zuständigen Polizeibezirke ausgegeben. Die Ausgabezeiten werden besonders bekannt gemacht. Bei der Abholung
zur menschlichen Ernahrung ungeeignet zum Verfüttern ist, darf nur in gewerblichen Mühlen gemahlen, geschrotet oder sonst zerkleinert werden und zwar nur bei Vorlegung der amtlichen Bescheinigung über die Freigabe.(Verordnung des Herrn Regierungspräsidenten in Minden vom 6. August 1915.) Der Müller hat auf dieser Bescheinigung unter Angabe der Menge mit Tinte zu vermerken, daß und wann er das freigegebene Getreide gemahlen oder
Die Selbstversorger sind verpflichtet, die zur Ernährung ihrer Wirtschaftsangehörigen bestimmten Brotgetreidemengen von ihren übrigen Getreidevorräten abgesondert aufzubewahren.(Ve des Herrn Regierungspräsidenten in Minden vom 6. August 1915.)
s 8.
Zuwiderhandlungen werden gemäß§ 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
s 9.
Diese Anordnung tritt an Stelle der Anordnung vom 10. Januar 1916 mit dem 1. Februar 1916 in Kraft.
Bielefeld, den 24. Januar 1916. 533
Nach der neuen Anordnung über die Regelung des und Mehlverbrauchs im Stadtkreis Bielefeld sind vom 1. Februar ds. Irs. ab die zum Verbrauch möchentlich zugelassenen Mengen für die mindestens 3 Jahre alten Personen von 4 auf 3½ Pfund Brot bezw. von 1480 Gramm auf 1295 Gramm Mehl und für die jüngeren Kinder auf die Hälfte herabgesetzt.
Da die bis 20. Jebruar ds. Irs. ausgegebenen Brotbücher noch die Marken über die bisherigen Verbrauchsmengen enthalten, werden von den für die 3. und 4. Woche bestimmten Marken für jede Person 2 Marken für ungültig erklärt.
Der Magistrat Bielefeld.
Der Magistrat. Stapenhorst.
534
Zur Gründung des Kriegshilfsvereins des Regierungs
Bezirks Minden für den Kreis Osterode in Ostpreußen lade ich auf
Montag, den 31. ds. Mts., nachm. 3 Uhr,
nach dem Saale des Vereins von 1795(früher Ressource) zu
Der Regierungs=Prasiden.
von Borries.
Solange der Stadt weitere Buttervorräte zugewiesen werden,
soll in den städtischen Marktständen wie bisher Butter verteilt werden. Die Käufer erhalten gegen Abgabe einer Fettkarte je ½ Pfund Schmalz oder Kunstfett und außerdem, auf Wunsch ½ Pfund Butter zum Preise von 2.50 Mark für 1 Pfund. Es gelten die für den 20. und 24. Januar ausgegebenen Karten am 26. Januar nachmittags von 1½ bis 4½ Uhr, die für den 22. Jannar ausgegebenen Karten am 29. Januar nachmittags von 1½ bis 4½ Uhr.
Die Käufer werden ersucht, auf diese Daten zu achten, da sonst die Karten verfallen.
Bielefeld, den 25. Januar 1916.
Anmeldungen zum Beitcitt zu dem Verein werden im Rathaus, Zimmer 46, entgegengenommen.
Stapenhorst.
532
Ss
Eintrittskarten, Platate, Stauttheate " Programme etc.
fertigt schnelistens an Buchdruckerei„Volkswacht“.
Vereinigung für volkstümlich-wissenschaftliche Vorlesungen in Bielefeld.
Montag, den 31. Januar 1916:
Vortrag
Auof Banaschke
über
Der Weg der Kriegerheim.
pummm
Beginn 8½ Uhr in der Aula des Symnasiums.
Karten— numerierter Sitz 1.50 Mk.— nicht numerierter Sitz 1.00 Mk. und, Galerie 0.50 Mk.— sind in der Geschäftsstelle Obernstrasse I, Pfeffersche Buchhandlung, zu haben.
— Sonnabend, 29. Januar, abende ½8 Uhr:
Bunter Unterhaltungs-Abend
Dielefeld
518
Brinkhoffe Tonhalle,
Mitwirkende:
Solo-Quartett vom Königl. Hoftheater Hannover u.
Schausp. Theo Blume, Mitgl. d. Schauburg, Haunever.
Eintritt 50 Pig. Galerie 30 Pig.
Veranstaltet vom Verlag der Haunoverschen Haustrag.
Programm-Vorverkauf: Zigarreng. Rud. Fiedler, Am Markt, S voer
Rechtzeitige Programmbeschaffung empfehlenswert. Die Perle von
Roltsstück mit Gesang in&a Aeten
-Cheater
Brinkhoffs Tonhalle.
5(Künst. Leitung: Rioh. Gellert.)
Donnerstag, den 27. Januar,
abends 8¼ Uhr: 513
Gastspiel Emmy Büchel.
er
Donnerstag, den 27. Januar,
80 bis 10¼ Uhr:
Jum Geburtstage Sr. Majestät der Kaisers und Königs:
Wohlfahrtsabend
zum Besten des deutschen und österr.ungarischen Roten Kreuzes. Vortrags=Abend
Seuff=Georgi, Dresden
unter gefl. Mitwirkung von Prof.
W. Lamping und dem
Orchester.
Freitag: 8 09 bis 10½ Uhr:
Gakspiel
des Königl. bayer. Hofschauspielers ead Dreher mit eigener
Gesellschaft:
Oberbayerisches Volksstück mit Gesang von Benno Rauchenegger.
Nach dem 2. Akte:
Vorträge des Zithervirtuosen heinrich Hattler.
Sonntag: 7½ bis 10¼ Uhr:
Gastspiel des Deutschen Theaters, Hannover,
mit Wilh. Hartstein als Gast.
Nochmalige(letzte) Aufführung:
Posse mit Gesang von Ernst Elias Niebergall.
Konra
neuer Brotbücher ist das zuletzt erhaltene Brotbuch vorzulegen. Die Sonderzusatzmarken werden von den Betriebsleitungen ver
ausgabt.
S 4.
Für Gast=, Schank= und Speisewirtschaften wird die Abgabe und Entnahme von Brot und Mehl nach dem Umfange ihres Verkehrs durch den mit der Regelung des Verkehrs mit Getreide und Mehl im Stadbezirk Bielefeld beauftragten Ausschuß festgesetzt. Der Bedarf ist im Rathaus, Zimmer 30, anzunelden.
§ 5.
Bäcker, Konditoren, sowie Mehlhändler erhalten Mehl vom Kommunalverband nur gegen Ablieferung von Brotbücherabschnitten. Die Abschnitte sind zu je 270 Stück auf Bogen aufzukleben und an die Mehlverteilungsstellen für den Landkreis Bielefeld abzuliefern. 2 Halbmarken für Kinder gelten für einen ganzen Abschnitt, eine Zusatzmarke git für 4 Abschnitte.„... 8. f. 45#imt im Geus ims
Bäcker und Händler des Stadttreises Bielefeld konnen Brot und Mehl auch gegen Brotbücherabschnitte der Kreise Bielefeld=Land, Herford=Stadt und Land, Halle und Wiedenbrück, sowie der Lippischen Wirtschaftsgemeinschaft abgeben, erhalten für diese Abschnitte Mehl aber nur von demjenigen Kommunalverbande, von dem die Abschnitte ausgegeben sind. In derselben Weise können Bäcker und Händier der genannten Bezirke Brot und Mehl in den Stadtkreis Bielefeld liefern.
Deutscher Metallarbeiter-Verband
=— Verwaltungsstelle Bielefeld und Umgegend.=
Geschäftszeit: Vormittags 10—1 Uhr, nachmittags ½6—7 Uhr.
Volrostun mit Gesang in 5 Akten.
Vorher Prolog.
Vorverkauf: Fiedler, Markt.
Sonntag: Unsere Barbaren.
Lustspiel.
522
Staat. Greheskel!
Donnerstag, den 27. Januar,
nachmittags 4 Uhr:
Patriotisches
zum Geburtstage Sr. Majestat Kaiser Wilhelm II. vur auf der Berglust.
An der
Kasse 35 Pfg. karten gelten.
Sonntag, den 30. Januar 1916, vormittags pünktlich Kriegsunterstutzungsfragen. 10 Uhr, in der Bivenlütte: ger Ab, Tamilenunterstützungen, Wochenhife, Bezüge der
S*
§ 6.
Für Krankenhäuser und andere öffentliche Anstalten kann auf Antrag eine besondere Festsetzung des Brotverbrauchs erfolgen.
S 7.
Selbstversorger im Sinne des§ 6 Abs. 1a der Bundesratsver
ADApA
Tagesordnung:
1. Abrechnung vom 4. Quartal 1916.
2. Tätigkeitsbericht der Verwaltung.
3. Wahl der Kartelldelegierten und Bibliothekare.
4. Verschiedenes.
Wir erwarten einen zahlreichen Besuch der Verbandskollegen. Die General=Versammlung ist der Ort, wo eine Aussprache über Verbands,e- Mbstatzegsbacher omn
Die Miigneowolcher sind am Saaleingang zur Kontrolle vorzuzeigen.
Die Ortsverwaltung.
Ueber dir Vom. g#######user#ilfe, Bezüge der Hinterbliebenen und Dienstbeschädigten, Kranren= und Invalidenversicherung, sowie über sonstige durch den Krieg entstandene Ansprüche
erteilt Rat der Bezirkssekretär Schreck=Bielefeld in
1b egeäteeabenwgrgen
520 wie folgt:
Mittwoch, den 26. Januar,
nachmittags 3 Uhr bei Wirt Edler in Kalldorf,
4½ Uhr bei Wirt Müller in Langenholzhausen,
„ 6½ Uhr bei Wirt Dammler in Beutorf,
abends 8½ Uhr bei Wirt Kohlbrei in Hohenhausen.
Donnerstag, den 27. Januar,
im Sinne des§ 6 Abs. 1a der Bundesra
ordnung vom 28. Juni 1915 ist jeder Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes, dem selbstgezogenes Brotgetreide zur Versorgung seines Hausstandes belassen ist. Selbstversorger erhalten kein Brotbuch. Sie erhalten eine Mahlkarte und dürfen nur auf
Grund dieser Karte Brotgetreide vermahlen, schroten oder sonst zerkleinern lassen und zwar für den Kopf ihres Hausstandes monatlich nicht mehr als 9 Kllogramm.
Brotgetreide darf nur in gewerblichen Mühlen gemahlen, geschrotet oder sonst zerkleinert werden. Müller dürfen Brotgetreide zum Vermahlen, Schroten oder sonstigem Zerkleinern nur bei Vorlegung einer amtlichen Mahlkarte und bis zu der aus dieser ersichtlichen erlaubten Menge annehmen. Sie haben die erhaltenen Brotgetreidemengen jedesmal unter Angabe des Eingangstages und ihres Namens auf der Rückseite der Mahlkarte zu vermerken. Neben dem Müller haftei der Selbstversorger für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen. Auch Hinterkorn oder sonstiges Brotgetreide, welches als
Kandierter
305
Zehner=
519
nur
wieder erhältlich!
Verlangen Sie überall
Wiener Kornkaffee!
Vertreter: Westenhoff& Garbe, Bielefeld.— Fernruf Nr. 1978.
Berücksichtigt bei Eueren Einkäusen
Franen. die Inserenten der„Volkswacht“.
vormittags 9½ Uhr bei Wirt Korf in Heidelbeck.
mittags 12 Uhr bei Wirt Stellbrink in Lüdenhausen. nachmittags 2 Uhr bei Wirt Korf in Almena,
„ 3½ Uhr bei Wirt Brandt in Laßbruch,
„ 5 Uhr bei Wirt Böke in Silixen.
Freitag, den 28. Januar,
nachmittags 2½ Uhr bei Wirt Buschmeier in Erder,
4 Uhr bei Wirt Gast in Bahrenholz,
5 Uhr bei Wirt Flörkemeter in Stemmen.
Sonnabend, den 29. Jannar, ee 479—
nachmittags 4 Uhr bei Wirt Hilmer in Elbrinksen,
„ 6 Uhr bei Wirt Brand in Rischenau,
abends 8 Uhr bei Wirt Niederbracht in Schwalenberg.
Sonntag, den 50. Januar,
vormittags 9 Uhr bei Wirt Nagel in Lothe,
„ 10 Uhr bei Wirt Potthast in Brafelsick,
mittags 12½ Uhr bei Wirt Ridder in Wöbbel, nachmittags 2½ Uhr bei Wirt Köster in Maspe,
„ 4 Uhr bei Wirt Bünte in Blomberg,
6½ Uhr bei Wirt Simonsmeyer in Barntrup.
Der Rat wird unentgeltlich an jedermann erteilt. Papiere oder Akten sind mitzubringen.
Gegen die Bestre die Einrichtung der kle sich mit erfreulicher lehnt auch den Vorsch sroge“ abhängig zu
dazu:
Damit würden kleidet und die per die dadurch erweit 396 Abgeordnete seiner Bewegungs machen wußte und gemäß ist und was bescheidensten Fort des Burgfriedens" verstimmend wirten die heute noch wi liegt.
Daß es überhaup winzige Parlaments böserungsbestrebunge
dings nicht zuletzt Abg. Liebknecht in Diesen Mißbrauch treffend durch die V
Der Unterzeich Ist der Herr das Material und
a) über gewerb
d) über die Ar im Deutschen Rei
Berlin, 15. Jan
Wir vermögen Parteiblatt dazu, t dieser Anfrage bewi er damit erreichen Ein Unfug blei
parlamentarische R
bewußtsein wurzeln in Ländern mit a kredit zu bringen u Was Liebknecht erfahren will, das
lichen Veröffentlich spiel im„Reichsar ehne weiteres von lichungen werden Abgeordneten, ur braucht er nur ein in den Reihen de fragen, die werde findet. Wer will einem Manne keir Amr so zum Gespi Und parlamer politischer Kinder
13
Ich muß ge für diese Frau von Mitleid, d machte. Um je Maximes bereitLebens mit blut häßlich und ver sein mögen, der in ihren Besitz liebe und von begangene Unre daß sie, wie ma über sich haben zu einem tuge weise lernte sie wo sie die leide Fehltritt ausge Jedesmal, verließ, wurde einem inquisito willig den Ab zärtlicher Liebe seiner Mutter Mein Besu da sie in mir Cauktr;, infole Sterbenden vo und je mehr tiefgehenden 1 ich, eine persö zuführen. We war sie imsta zweifellos zwi Pwzessen geknicht fest dave Besitztümer ih dem enthielt Rechtskniffen, konnten. Es so begab ich Als wir Miale gegenid