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Nr. 227.

Bielefeld, Mittwoch, 29. September 1909.

20. Jahrg.

Aroeiter) Gendssene Meider ven Schnaps?

ziemen nicht mehr die Laster der Unterdrückten.

Die heutige Nummer unsaßt 10 Seiten.

Die„Daily Telegraph“-Affäre.

Ueber die jetzt wieder aufgerührte„Daily Telegraph“=Affäre gibt die„Neue Gesellschaftliche Korrespondenz" nach Mitteilun­gen„von autoritativer Seite“ folgende Darstellung, die aller­dings fast nur Bekanntes enthält:

„Als von der deutschen Botschaft in London telegraphisch der allgemeine Inhalt des im„Daily Telegraph“ erschienenen Kaiser­Interviews nach Berlin gemeldet worden war, herrschte im Auswärtigen Amte große Erxegung. Der Chef des Dezernats für die Presse, Dr. Hammann, war bereits telephonisch nach seiner Wohnung benachrichtigt worden. Die Aufregung im Amte erklärte sich daraus, daß von den eigentlich verantwortlichen Beamten niemand in Berlin gewesen war, als das verhängnis­volle Schriftstück den Instanzenweg durchmaß. Der damalige Reichskanzler Fürst Bülow wurde durch die Nachricht vollständig überrascht und dachte zunächst gar nicht an die Möglichkeit eines Zusammenhanges mit jenem Schriftstück, das ihm in Norderney vorgelegen hatte. Eine„Mittagszeitung“ brachte die ersten Aus­züge aus dem Londoner Blatte. Fürst Bülow ordnete sofort eine strenge Untersuchung an, die zunächst, und zwar sehr bald, die Tatsache ergab, daß das Manuskript die amtlichen Stellen passiert und mit deren Segen den Weg in den„Daily Telegraph“. gefunden hatte. Fürst Bülow bestellte die für die Behandlung der Angelegenheit verantwortlichen Herren zu sich und sagte ihnen ohne Rückhalt seine Meinung. Noch heute sind sich die beteiligten Herren und alle, denen sie davon erzählten, darüber klar, daß der damalige Reichskanzler weder als Fürst noch als Herr von Bülow jemals so heftig gegen Untergebene und so auf­gebracht über eine Sache gewesen ist wie damals. Der Fürst, der zu seinen größten Tugenden die der Selbstbeherrschung und die Gabe zählt, auch in großer Erregung nur vorsichtig abge­wogene Worte brauchen zu können, fiel vollständig aus der Rolle. Das erklärte sich hauptsächlich daraus, daß er immer in der Ar­beit sehr gewissenhaft war und die Unzuverlässigkeit des amtlichen Apparates als großes Aergernis empfand. Dazu kam, daß die ganze Angelegenheit den Kaiser betraf. Nun stellte der Kanzler sofort die Preisaufgabe, wie der Kaiser aus der ganzen Ange­

legenheit herauszubringen sei. Das geschah, ehe noch Einzel­heiten über den Weg, den das Manuskript gegangen war, fest­standen. Die Deckung der Person des Kaisers schien dem Kanzler von vornherein die Hauptsache. Der damalige Unterstaatssekretär in der Reichskanzler Herr v. Loebell und andere vortragende Räte wüßten darüber genug zu berichten. Den Inhalt des Interviews erfuhr der Fürst aus den Zeitungen, er kannte ihn vorher nicht. Wer das anders erzählt, weiß nicht Bescheid, oder er lügt. Es ist auch unwahr, daß der Kaiser über die Aeußerun­gen, die er englischen Herren gegenüber in Higheliff=Castle getan hatte und die später in dem Interview Verwendung fanden, dem Fürsten Bülow Mitteilung gemacht und dieser enthusiastisch Bei­fall bezeugt, sowie die Veröffentlichung der kaiserlichen Aeuße­rungen empfohlen hätte. Der Kaiser hat dem Fürsten Bülow darüber nichts geschrieben und konnte daher auch keine Ant­worten erhalten. Andererseits war es wohl möglich, daß Fürst Bülow dem Interview in anderer Form und unter gewissen Kautelen zugestimmt hätte, wenn dessen Inhalt ihm vor der Ver­öffentlichung bekannt geworden wäre. Kaiser Wilhelm hatte aber auch nicht den mindesten Anlaß dazu, den Fürsten Bülow vorher zu unterrichten, da er sich entschlossen hatte, das Manu­skript vor der Veröffentlichung seinem verantwortlichen Ratgeber vorlegen zu lassen. Der amtliche Weg und die amtliche Behand­lung des Manuskripts waren nun folgende: Freiherr v. Jenisch, der als Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Kaiser Dienst tat, sandte das Manuskript, das von einem Freunde des Kai­sers, der eine undeutliche Handschrift schreibt, in englischer Sprache abgefaßt war, zum Fürsten Bülow nach Norderney. Dort legte der Gesandte v. Müller, der als Vertreter des Aus­wärtigen Amtes bei dem Reichskanzler weilte, diesem das Manu­skript vor. Fürst Bülow warf einen Blick auf die undeutliche Schrift und schrieb auf einen weißen Umschlagbogen mit Blau­stift einen langen Erlaß an das Auswärtige Amt in Berlin, der die Behandlung des Manuskriptes anordnete. In diesem Erlaß, der sich bei den Akten befindet, wird dem Amte folgendes zur Pflicht gemacht:

Das Manuskript sei auf das sorgsamste zu prüfen, ob es sich zur Veröffentlichung eigne oder nicht, ob manches klarer zu fassen, einiges fortzulassen, oder ob Modifikationen not­wendig seien. Zum Schluß forderte der Kanzler einen aus­führlichen Bericht.

Diesen Bericht fertigte der Wirkliche Geheime Legationsrat Klehmet an, Unterstaatssekretär Stemrich unterzeichnete ihn und sandte ihn nach Norderney. Dort legte der Gesandte von Müller ihn vor. Der Bericht enthielt keinerlei Gutachten, son­dern nur die Bemerkung, ein Konsul, von dem in dem Manu­skript die Rede sei, heiße nicht Vassel, sonderg, anders. Es ist also unwahr, wenn jetzt in der„Märkischen Volkszeitung" be­hauptet wird, das Auswärtige Amt habe den Inhalt geprüft und richtig befunden. Gerade durch diese kleine sachliche Korrektur wurde man in Norderney veranlaßt, das Manuskript als den Entwurf zu einer der vielen harmlosen Veröffentlichungen des englischen Publizisten Bashford anzusprechen. Herr v. Müller legte es dem Kanzler mit vielen anderen Unterschriften vor. Fürst Bülow setzte sein Zeichen darunter— und das Unglück war geschehen. Der Fürst hatte das Manuskript nicht gelesen, um so weniger, als der übliche Vermerk, der sonst dem Kanzler die Lektüre empfiehlt und auf die Tragweite der Entscheidung

So wurde das wichtige Schriftstück

st, daß dem

Herrn, dem die Prüfung zugefallen war, der Mut fehlte, Kritik

an einem Kaiser=Interview zu üben.“

Wir haben hier offenbar die Verteidigung Bülows gegen die Angriffe seiner früheren konservativen Freunde vor uns. Eins steht fest, die Veröffentlichung dieser Zusté

wärtige Amt über alle Maßen blamabel. Wenn aus Angst vor Wilhelm II. diese Leute nicht einmal mehr ihre verdammte Schuldigkeit zu tun wagen, wofür sie doch wahrhaftig hoch genug bezahlt werden, so schließt das eine Kritik des monarchischen Systems in sich, wie sie schonungsloser nicht gedacht werden kann. Und wir mit Monarchien so reich gesegneten Deutschen

haben allen Anlaß, aur die franzölische Republik mit stolzer

Ueberlege amtensch fügen!

Und wir mir Monarchten sh.(heich gesegneien Denischen n allen Anlaß, auf die französische Republik mit stolzer erlegenheit heravzusehen, wenn wir in unser## hochsten Be­enschaft über so viel Mannerstolz vor Königsthronen ver­

ustände ist für das Aus­

Politische Uebersicht.

Deutsches Reich.

Die Novelle zur Strafprozeßordnung. Unter den Vorlagen, die durch den Schluß des Reichstags unerledigt geblieben sind, war auch der Gesetzentwurf, die neue Strafprozeßordnung be­treffend. Der Bundesrat wird diesen Entwurf sowie die mit ihm zusammenhängenden Gesetzesänderungen dem Reichstage bei seinem Zusammentritt wieder zugehen lassen. Sowohl der Richtertag in Nürnberg, als auch der Anwaltstag in Rostock, haben sich der beabsichtigten Aenderung gegenüber ablehnend aus­gesprochen. Die Richter sind dagegen, daß das Laien=Element noch mehr zur Rechtsprechung herangezogen werden soll. Die Anwälte sehen ihre Rechte in den Vorlagen nicht genügend ge­wahrt. Wenn eine Einigung mit den Parteien nicht erzielt wird, dann sollen die Entwürfe zurückgezogen und diesem Reichs­tage überhaupt nicht mehr vorgelegt werden.

Die letzte Session des gegenwärtigen Reichstages im Winter 1910/11 hält man nicht für geeignet zur Lösung solcher Fragen, weil die ganze Session schon unter dem Einfluß der Wahlbewe­gung stehen dürfte. Bei dieser Gelegenheit wird auch betont, daß die Neuwahlen zum Reichstage bereits im Sommer oder im Herbst 1911 stattfinden werden.

Bethmann Hollwegs Romfahrt. Der Reichskanzler wird sich in den nächsten Wochen nach Rom begeben, um dem König von Italien seine Aufwartung zu machen. Gleichzeitig gedenkt der Reichsianzler auch dem Papst einen Besuch abzustatten; in liberalen Kreisen nimmt man an, daß in diesem Höflichkeitsakt eine Konzession an das Zentrum zu erblicken sei.

Preußische Ansiedlungspolitik. Die preußische Eisenbahnver­waltung gibt sich alle Mühe, der deutschen Ansiedlungspolitik in den Ostmarken Vorschub zu leisten. An verschiedenen Strecken der dortigen Bahnen sind Eisenbahnarbeiter angesiedelt worden. Die Verwaltung baut Häuser in der Nähe der Bahnhöfe und vermietet sie an die Eisenbahnarbeiter zu billigen Preisen. Für die Ansiedlerstellen kommen aber nur deutsche Bahnarbeiter in Frage, die sowohl in dienstlicher als auch in politischer Hinsicht als einwandfrei angesehen werden können. Und zwar werden solche Arbeiter bevorzugt, die aus anderen Distrikten nach der Provinz Posen übersiedelt sind.

Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb tritt am 1. Oktober in Kraft. Bei dem allgemeinen Interesse, das die neuen Vorschriften für die breite Oeffentlichkeit haben, erscheint ein Hinweis auf die hauptsächlichsten dieser Vorschriften geboten. Wer zu den Zwecken des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Das gleiche gilt für falsche Angaben in Bekanntmachun­gen über Beschaffenheit, Ursprung, Herstellungsart, Preisbe­messung und Menge der Waren und über den Zweck von Ver­käufen. Der Verlauf von Waren aus Konkursmassen ist weiter gestattet, doch muß der Polizei ein Verzeichnis der Waren vor­gelegt werden; das Nachschieben anderer Waren ist unter Strafe gestellt. Die Zahl der Saison- und Inventurverkäufe, der soge­nannten weißen Wochen und billigen Tage soll vermindert wer­den und nur zugelassen werden, wenn die Umstände es erheischen; die dabei gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Uebertretungen werden bestraft. Im zweiten Teile des Gesetzes wird verboten, über die Personen, Waren und Leistungen von Konkurrenten unwahre Angaben zu machen; unter Strafe ge­stellt ist das Schmiergelderwesen und die Anstiftung zum Ver­rat von Geschäftsgeheimnissen seitens Angestellter sowie der Ver­rat von Berufsgeheimnissen. Die Benutzung von Geschäfts­namen zu Täuschungszwecken, die Benutzung von geschützten Warenzeichen usw. ist verboten und verpflichtet zum Schaden­ersatz.

Konservative Notwehr. Die„Kreuzzeitung“ müht sich in einem langen Artikel ab, das Vorgehen der Konservativen gegen den Fürsten Bülow als einen Akt der Notwehr hinzustellen. Das Junkerblatt meint, nachdem die Konservativen von der liberalen Presse fortwährend der Ministerstürzerei bezichtigt worden sind, sei eine Klarstellung des Sachverhalts, und zwar ohne jede Rück­sicht, direkt notwendig geworden. Man konnte der konservativen Presse nicht zumuten, aus Gründen der Diskretion zu schweigen, wenn die Führer der Konservativen fortwährend als Minister­stürzer denunziert würden. Darum mußte festgestellt werden, daß die Konservativen längst mit dem Rücktritt des Fürsten Bülow sofort nach Erledigung der Finanzreform— gleichgiltig ob mit oder ohne Nachlaßsteuer— gerechnet hatten, daß also Rücksichten auf seine Person bei dem ganzen Verhalten der Kon­servativen nicht in Frage gekommen sein können.

Zu der letzten Erklärung des Fürsten Bülow, daß man das Odium nicht auf die Krone abwälzen möge, bemerkt die„Kreuz­zeitung" ziemlich boshaft:„Niemand wird der Krone einen Vorwurf daraus machen können, wenn ein verantwortlicher Rat­geber den Erwartungen nicht mehr entspricht, die für seine Er­nennung bestimmend waren.“

Zur Beseitigung kommunaler Verbrauchsabgaben.

Der§ 13 Abs. 1 des Zolltarifgesetzes bestimmt, daß für Rech­nung von Kommunen oder Korporationen vom 1. April 1910

ab Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaren, Vieh, Fleischwaren und Fett nicht erhoben werden dürfen. Es haben sich zahlreiche Zweifel geltend gemacht, was unter die bezeichneten Begriffe falle. Besonders hat man im Interesse des Besteuerungsrechts in Zweifel gezogen, ob Wild und Geflügel„Fleisch“ sei. Der Gesetzgeber hat es auch hier an einer unzweideutigen Begriffs­bestimmung fehlen lassen. Der Staatssekretär des Reichsschatz­amts hat jetzt auf eine Eingabe der Zentralstelle des Deutschen Städtetages eine Antwort gegeben. Er erklärt, daß er nach der Entstehungsgeschichte des§ 13 des Zolltarifgesetzes vom 25. De­zember 1902 annehme, daß die Aufhebung des Gemeindeoktrois auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl, Mühlenfabrikate, Backwaren,

Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett ausschließlich zu dem Zwecke erfolgt ist, um im Interesse der ärmeren Volkskreise zu ver­hindern, daß der Preis der durch die erhöhten landwirtschaft­lichen und Viehzölle des Reichs getroffenen Lebensmittel durch Gemeindesteuern noch weiter gesteigert wird.„In den Kom­missionsverhandlungen des Reichstags, die zu jener Bestimmung führten, trat dieser Gesichtspunkt mit voller Schärfe zutage. Es kann bei dem bestehenden Zweifel über die Auslegung des Wort­lautes des§ 13 um so weniger davon abgesehen werden, aus der Entstehungsgeschichte der erwähnten Bestimmung ihren Sinn zu interpretieren, als die preußische Gesetzgebung(§ 15 des Kom­munalabgabengesetzes) von der gleichen wirtschaftlichen Auf­fassung aus die Einführung der Wildpret= und Geflügelsteuer in weitestem Umfange gestattet, die Besteuerung des„Fleisches" aber aufs engste einschränkt.“

Die übrigen Bezeichnungen sind nach dem Erachten des Staatssekretärs lediglich nach dem Wortlaut auszulegen. Im einzelnen weist er auf folgende Punkte besonders hin:

1. Fett ist im§ 13 a. a. O. ganz allgemein als eine Ware aufgeführt, die der Besteuerung durch die Gemeinden entzogen sein soll. Deshalb wird auch die Erhebung einer Gemeinde­verbrauchsabgabe von Pflanzenbutter als ausgeschlossen anzu­sehen sein. 2. Die in Norddeutschland Marzipan genannte Ware wird zwar hin und wieder einem Backverfahren unterworfen, indessen wird sie nicht als Backwerk bezeichnet werden können, weil das Backen nicht wesentlich zu ihrer Herstellung gehört.

3. Das Verbot des§ 13 Abs. 1 a. a. O. richtet sich allgemein gegen Getreide und umfaßt daher, wenn man den Wortsinn zu­grunde legt, auch das zu Futterzwecken bestimmte Getreide. Eine andere Auslegung würde zudem das Mißliche haben, daß die Gemeinden zu einer Ueberwachung der Verwendung des Ge­treides würden übergehen müssen. Eine solche Ueberwachung erachtet der Staatssekretär kaum für durchführbar.

Amtliche Wahlmache.

In einem Artikel zum Prozeß Schücking gibt Herr v. Gerlach aus dem Schatze seiner persönlichen Erfahrung eine Reihe von Belegen für die skandalöse Art, wie von Amts wegen Wahlmache betrieben wird. Er erzählt:

„Längere Zeit gehörte ich dem Kreise Herzogtum Lauenburg an. Dort spielte sich einst folgender Vorgang ab: Der Kreis war im Reichstag und Landtag durch den überaus angesehenen Frei­sinnigen Berling vertreten. Bismarck wütete, daß gerade der Kreis, wo sein Friedrichsruh lag, immer einen Freisinnigen ent­sandte. Er machte für das„schlechte“ Wahlresultat den zu „schlappen“ Landrat Grafen Bernstorff verantwortlich. Deshalb schuf er für diesen Herrn eine Art Sinekure im Kultusmini­sterium und berief zu seinem Nachfolger einen im Verwaltungs­fach gänzlich unerfahrenen, aber überaus„schneidigen“ Herrn v Bennigsen=Förder Herr v. Benniasen fabrizierte ein schwindelgeschwollenes Flugblatt gegen Berling, dem darin Brandstiftung und Mißhandlung seiner Mutter nachgesagt wur­den. Die hohen Vorgesetzten wußten um dieses Flugblatt. Un­mittelbar vor der Wah. telegraphierte der Oberpräsident an den Landrat:„Schießen Sie los!“ Daraufhin kam die Schmäh­schrift zur Verbreitung.

Derselbe Landrat ließ am Wahltage den Führer des Frei­sinns in Lauenburg a. E. verhafken, weil er auf die Straße ge­spuckt hatte.

Herr v. Bennigsen wurde in einer Gerichtsverhandlung von der Anklage widerrechtlicher Freiheitsberaubung freigesprochen, weil das Gericht seine Gesetzesunkenntnis als so groß erachtete, daß es annahm, ihm habe das Bewußtsein der Widerrechtlichkeit seiner Handlung gefehlt.

In meiner Regierungsbeamtenzeit fragte ich einen Landrat, warum er denn nicht endlich für die Beseitigung eines durch seine Trunksucht Aergernis erregenden Amtsvorstehers sorge. Antwort:„Ohne den Mann kriegen wir in dieser Ecke des Kreises niemals konservative Wahlen zustande.“

Ich habe einen hohen katholischen Geistlichen gesprochen, der mir erzählte, vor der Stichwahl— es war 1903— sei bei ihm ein Regierungsrat von der Regierung in X. erschienen, um ihn zu veranlassen, sich für die konservative und gegen die freisinnige Kandidatur ins Zeug zu legen.

Kurz vor einer Landtagswahl in Biedenkopf reiste ein Schul­rat bei den Lehrern herum, um ihre Stimmen für die Kandi­datur des konservativen Landrats zu gewinnen.

In meiner konservativen Jugendzeit agitierte ich einmal für einen konservativen Reichstagskandidaten in Niederbarnim. Als ich mich nach einigen Dingen erkundigte, wurde mir gesagt: „Alles Wünschenswerte über die Agitation erfahren Sie auf dem Landratsamte. Das ist die Zentrale.“

Vor jeder Wahl finden Korrespondenzen zwischen dem Minister des Innern und den Landräten über die für die ein­zelnen Kreise aufgestellten Kandidaten statt. Es handelt sich darum, die der Regierung„genehmsten“ Kandidaten festzustellen.

Doch genug! Die Regierung steht den Parteien nicht neu­tral gegenüber. Sie bekämpft nicht nur von Amts wegen die Sozialdemokratie, die Polen, die Dänen, die Welfen, nein sie begünstigt offenkundig die Konservativen, hier und da in West­elbien auch die Nationalliberalen. Daß sie bei den Blockwahlen auch einige Freisinnige in ihr Herz geschlossen hatte, ist nicht auf ihre„Neutralität“, sondern nur auf ihre Ueberzeugung zu­