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Bulderner Zeitung

Erscheint täglich, auch an Sonn= u. Feiertagen

Hiddingseler Anzeiger Nachrichten für das Amt Buldern

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Verbreitungsgebiet des allgemeinen Inseratenteils: Westfalen und die angrenzenden Gebiete

Nummer 134

Dienstag, den 16. Mai 1933

Jahrgang 1933

Berliner Schuldenbesprechungen

am 26. Mai.

2

DieDeutsche Arbeitsfront hat heute die

Eine neue Erklärung Dr. Schachts.

WTB Berlin, 15. Mai.

Wie WTB=Handelsdienst erfährt, hat Reichsbankpräsi­dent Dr. Schacht, der am Sonnabend mit dem Lloyd­dampferEuropa aus Amerika abgereist ist, an den als Verbindungsmann für einige Tage zurückgebliebenen Reichsbankdirektor Nordhoff in der Frage der pri­vaten Auslandsschulden folgenden Funkspruch gerichtet:

Kein Vorschlag über Herabsetzung privater Aus­landsschulden oder Suspendierung der Zahlungen oder Verminderung der Zinsen wird von der Reichs­bank gemacht werden. Wir beabsichtigen, die Kreditoren in jeder Hinsicht zu schützen. Kein Moratorium für die Markzahlungen der Schuldner wird gesordert werden. Alleiniges Problem ist, wie diese Mark in ausländi­che Valuten umgewandelt werdenkann, da an diesen Mangel herrscht infolge des dauernden Schrumpfens des Außenhandels. Ferner wird von unserer Seite kein Vorschlag kommen bezüglich einer Unterscheidung zwischen Gruppen von Gläubigern. Wie wunschen nur die Lage mit allen Gruppen zu besprechen und Ratschläge zu er­halten.

Nach Mitteilung der Reichsbank hat das Reichsbank­direktorium die Stillhalteausschüsse sowie die Emissionshäuser und Treuhänder deut­scher Auslandsanleihen in den hauptsächlich in­frage kommenden Ländern zu einer Besprechung des Tranfer=Problems auf den 26. Mai einge­laden.

Zeichen der Wirtschaftsbesserung.

+ Berlin, 15. Mai.

In wirtschaftspolitischen Kreisen wird die Bedeutung gewisser Zahlen aus dem letzten Bericht des In­stitutes für Konjunkturforschung unter­strichen, die deutlich zeigen, daß die wirtschaftliche Ent­wicklung bereits wesentlich günstiger geworden ist.

Die Zahl der Konkurse war im April d. J. die niedrigste seit der Markstabilisierung überhaupt. Im Oktober 1931 wurden im Deutschen Reich 1534 Konkurse gezählt, dagegen im April d. J. nur 373. Die Zahl ist also auf ein Viertel bis ein Fünftel zurück­gegangen.

Allerdings bilden Konkurse nach keinen absoluten Maß­stab für die Stärke der wirtschaftlichen Verhältnisse; ab­solut maßgeblich aber sind die Zahlen über die Wechsel­proteste, weil der Gläubiger ja immer Schritte er­greift, wenn er nicht zu seinem Gelde kommt. Im Durchschnitt des vierten Quartals 1932 sind 154 000 Wech­sel zu Protest gegangen mit einem Betrage von insgesamt 37 Millionen Mk. Im März d. J ist die Anzahl dieser Wechsel' auf 75 000 gesunken und der Gesamtbetrag auf 10 520 000 Mk., d. h. also der Anzahl nach ist eine Verminderung auf weniger als die Hälfte eingetreten, dem Betrage nach auf an­nähernein Viertel. Jedenfalls sind alle diese Zah­len als sichtbares Zeichen der Wirtschaftsbesserung außer­ordentlich beachtlich.

Die Verhandlungen zwischen dem Reichsernährungs­ministerium und dem englischen Landwirtschaftsministe­rium über eine Kontingentierung der engli­schen Fischeinfuhr haben einen erfolgreichen Ab­schluß gefunden. Das Abkommen soll zunächst auf drei Jahre in Kraft treten.

Arbeitsbeschaffungsanleihe mit Steueramnestie?

Ein Vorschlag des Reichswirtschafts­kommissars.

:: Berlin, 15. Mai.

Wie die Nationalsozialistische Parteikorrespondenz meldet, hat der Reichswirtschaftskommissar Dr. Wag­ner an den Reichsjustizminister ein Schreiben gerichtet, in dem er unter Hinweis auf die dringende Notwendig­keit der energischen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fol­genden Vorschlag macht:

Ich schlage vor, daß für alle Fälle der Steuerhinterziehung und der Kapital­verschiebung, bei denen nicht auch noch andere straf­bare Handlungen mitsprechen, unter der Bedingung eine Amnestie verkündet wird, daß die Missetäter einen Teil ihres flüssigen Vermögens und insbesondere das ins Ausland verschobene Kapital für eine großzügige nationale Arbeitsbeschaffungsanleihe zur Verfügung stellen. Die Arbeitsbeschaffungsanleihe, die selbstverständlich nur mit einem niedrigen Zinssatz zu verzinsen ist, soll den Grundstock für den großen Akt der Arbeitsbeschaffung und der Wiedereingliedrung der Aermsten unseres Volkes, auf denen der Fluch der Fehler der vergangenen Regierungen lastet, in den Wirtschafts­vorgang bilden. Wer also das Kapital, das er durch Ver­letzung der Vorschriften des von uns gestürzten Systems gerettet hat, zur Verfügung stellt, um damit an dem wirtschaftlichen Wiederaufbau unserer Nation zu arbei­ten, soll nicht mehr verfolgt werden. Wer aber diese letzte Gelegenheit, den Gemeinnutz vor den Eigennutz zu stellen, vorübergehen läßt, soll in Zukunft als Landes­und Volksverräter von der ganzen Schwere des Gesetzes getroffen werden.

In dem Schreiben Dr. Wagners an den Reichsjustiz­minister heißt es zur Begründung des Vorschlages einer Arbeitsbeschaffungsanleihe mit Amnestie u. a.:

In den letzten Wochen ist eine Sucht ausgebrochen, führende Männer der Wirtschaft von ihren Arbeitsstellen wegzuholen und dem Staatsanwalt zu überliefern, weil gegen sie der Verdacht vorliegt, in den Jahren der marxi­stischen Herrschaft in Deutschland sich der Steuerhinter­ziehung oder der Kapitalverschiebung schuldig gemacht zu haben. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß in vielen Fällen nicht der Ruf nach Ge­rechtigkeit der Antrieb ist, Männer großer wirt­schaftlicher Verantwortung vor Gericht zu ziehen, son­dern persönliche Gefühle Einzelner, bei denen zum Teil kleinliche Momente, zum Teil sogar Scha­denfreude und Rache die Triebfedern des Handelns sind. Auch für den Neuaufbau der Wirtschaft ist es ein Hemm­nis, wenn die Persönlichkeiten, mit denen ich zusammen den Aufbau durchführen muß, in ihrer Entschlußfähigkeit behindert sind, weil sie dauernd erwarten müssen, auf Grund irgendeiner Anzeige in das Gefängnis abgeführt zu werden. Selbst für die Finanzierung einer großzügigen Arheitsbeschaffung ist es ein Hindernis, wenn gerade die­jenigen Vertrauen und Zuversicht verlieren, die nun ein­mal zu den Hauptkreditträgern gehören. Selbst wenn wir

davon überzeugt sind, daß die Auswirkungen der von uns geplanten großen wirtschaftlichen Maßnahmen zum unbe­dingten Ziel führen, rechtfertigt diese Ueberzeugung es nicht, auf die Nutzbarmachung auch der letzten Kräfte persönlicher und finanzieller Art zu verzichten. Wir sind es vielmehr dem gesamten deutschen Volk und dem deut­schen Arbeiter schuldig. alles bis auf den letzten Mann und bis auf den letzten Groschen zur Mitarbeit heranzuziehen.

Der Vorschlag und seine Begründung haben ohne Frage viel für sich. Es muß aber daran erinnert werden, daß die Reichsbahnanleihe, die unter der Kanzlerschaft Brünings aufgelegt wurde und die ebenfalls der Arbeits­beschaffung diente, bekanntlich schon mit einer Steuer­amnestie verbunden war. Ob danach schon jetzt wieder aus derselben Verbindung größerer Nutzen für die Allge­meinheit erwachsen würde, erscheint zum mindesten etwas zweifelhaft.

*

Die ersten Arbeitsdienstpflichtigen: Jahrgang 1915.

tu Berlin, 15. Mai.

Wie der Parlamentsdienst der Telegraphen=Union er­fährt, steht nunmehr fest, daß am 1. Januar 1934 die Einziehung der ersten Arbeitsdienst­pflichtigen erfolgen wird. Es wird der Jahrgang 1915 aufgerufen werden, also diejenigen jungen Männer, die im Jahre 1934 das 19. Lebensjahr vollen­den. Zunächst soll die Hälfte dieses Jahrganges zur Arbeitsdienstpflicht herangezogen werden. Die näheren Ausführungsbestimmungen sind in Vorbereitung.

Eröffnung der Reichsführerschule des Arbeits­dienstes.

CBN Berlin, 15. Mai.

Im ehemaligen Lehrerseminar in Spandau fand heute vormittag in Anwesenheit des Reichsarbeitsministers Seldte und zahlreicher Ehrengäste die Eröffnung der Reichsführerschule des Arbeitsdienstes statt. Der Staats­sekretär für den Arbeitsdienst, Hierl, sprach hierbei über die Aufgaben der Reichsführerschule. An die Eröffnung schloß sich ein Rundgang. Reichsarbeitsminister Seldte schloß den Eröffnungsakt mit Dankesworten an die Leitung.

Die Neuregelung bei den Konsum­vereinen.

Berlin, 15. Mai.

Der Führer der Deutschen Arbeitsfront Dr. Ley hat eine Anordnung über die Neuregelung bei den Konsumvereinen erlassen, in der es heißt:

Führung über die Konsumvereine über­nommen. Die vertretungsberechtigten Geschäfts­führerder Großeinkaufs=Gesellschaft Deutscher Konsum­vereine mbH. Hamburg und des Reichsverbandes Deut­scher Konsumvereine Köln haben sich bedingungs­los und vorbehaltlos unterstellt. Der Leiter der Wirtschaftsunternehmungen der Deutschen Arbeits­front, Pg. Bankdirektor Müller. übernimmt auch die Leitung der Konsumvereine.

Die Aktion selbst ist eine Abwicklungsaktion. Das besagt, daß ein weiterer Ausbau nicht ge­duldet wird, daß schon jetzt alles Faule und Belastende in kürzester Zeit abgestellt wird und daß im Einverneh­men mit den Vertretungen des Mittelstandes ein gerech­ter Ausgleich schon jetzt angebahnt wird. Die Dienst­stellen der NSDAP werden ersucht, ihre seindliche Einstellung den Konsumver­

einen gegenüber abzulegen. Denn sie können gewiß sein, daß von der Führung alles getan wird, was dem Wohle des Volkes und dem Wohle Deutschlands nützt.

Die zukünftige Organisation der Konsum­vereine ist folgende: Beide größten Reichsverbände der Konsumvereine werden in einen Reichsverband übergeführt und zusammengefaßt. Dadurch wird in der Verwaltung große Ersparnis erzielt werden. Grundsätzlich wird in keiner Organisation mehr aogestimmt, sondern der Leiter, Pg. Müller, ist von mir ernannt und er ist bevollmächtigt, weitere Leiter der einzelnen Bezirke und Ortsvereine zu ernen­nen. Der Verwaltungsrat, der dem Pg. Müller beigegeben ist, wird die kleine Kammer sein. Außer­dem wird eine große Kammer gebildet werden, um das Verhältnis zwischen dem neuen ständischen Aufbau und den Konsumvereinen endgültig zu klären und um die Abwicklung so sicher und organisch gestalten zu können.

Vor dem Verbot der Bayrischen Volkspartei?

Wichtige Erklärungen des bayrischen Innenministers.

w Regensburg. 15. Mai.

Der bayerische Innenminister Waaner er­klärte am Montag vormittag vor Vertretern der Be­hörden u. a.:

Wenn wir heute die Führung des Staates in der Hand haben, so ist das der Ausdruck des gesamten Volks­willens. Ich habe auf meiner Fahrt durch die bayerischen Gaue die Ueberzeugung gewonnen, daß das deutsche Volk keine Parteien, weder KPD, SPD noch Bayerische Volkspartei mehr will. Das Volk fühlt sich von den Parteien betro­gen. Es gibt heute nur meyr eine deutsche Volksbe­wegung. Aus meinen Eindrücken habe ich die notwen­digen Entschlüsse gezogen für die Zu­kunft.

Ich erkläre hiermit in diesem altehrwürdigen Saale als Verantwortlicher für die bayerische innere Staatsverwaltung und für die bayerische Polizei­gewalt, daß ich in Zukunft keine Parteien mehr dulden werde. Was von den Füh­rern dieser Parteien ohne Volk noch übrig geblie­ben ist, muß seine Schlußfolgerungen zie­hen. Die Zeit ihrer politischen Wirksamkeit ist vorbei. Entweder beugen sie sich dem, was die Nation will, oder sie können avtreten. Wir lassen die Tore weit auf für alle, die zusammenstehen wollen. Wer aber glaubt, nicht abtreten zu sollen von der Stelle, die für ihn nicht

mehr zu halten ist, der täuscht sich. Er ist ein Narr oder ein Verbrecher.

Wir werden die dem Volke gegebene Autorität zu wahren wissen.

Zu dem Fall des beurlaubten Regensbur­ger Oberbürgermeister Hipp. der sich auf sei­nen lebenslänglichen Dienstvertrag beruft und sich zu einem freiwilligen Verzicht auf seine Position nicht ver­stehen will, erklärte der Innenminister u. a.:

Es grenzt fast an das Unfaßbare, daß Männer, die fanatische Gegner der nationalsozia listischen Bewegung waren, fordern, daß wir sie auch weiterhin versorgen sollen. Sie sollen Gott danken, daß sie überhaupt noch am Leben sind und nicht von der Wut des Volkes zertreten wurden. Der einsachste S A=Mann hat mehr An­recht, vom neuen Staat etwas zu erwarten, als ge­wisse Oberbürgermeister. Ich erwarte, daß die Herren meine Entscheidung nicht abwar­ten, sondern ihren Verzicht vorher ausspre­chen werden.

In Kürze werde ich durch ein Gesetz dafür Sorge tragen, daß eine grundsätzliche Aenderung kommen wird inbezug auf die genannten Stellen und Dienstverträge.

Lebenslängliche Stellen gibt es für Deutsche nicht, die ein Gemeinwesen zu führen haben. Mit dem gleichen Rechte könnte ein Stra­henkehrer Anspruch auf einen lebenslänglichen Dienstvertrag erheben wie die Oberbürgermeister.

Ich sage das in dieser Stadt und will es sofort durch die gesamte Presse verbreitet wissen, weil die hiesigen Ver­hältnisse auch in anderen Städten gegeben sind.

Steuerfreie Personenkraftfahrzeuge.

Stichtag für die Steuerfreiheit 25. März.

VDZ Berlin, 15. Mai.

Der Reichsfinanzminister hat eine umfangreiche Ver­ordnung zur Durchführung der Befreiung neuer Personenkraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer erlassen. Wie das VD3­Büro meldet, wird in dieser Verordnung eine Härte be­seitigt, die für diejenigen Kraftfahrzeugbesitzer bestand, deren Wagen in Unkenntnis der neuen Bestimmungen wenige Tage vor dem 1. April zugelassen worden sind. Die neue Verordnung bestimmt, daß die Steuerfreiheit auch für diejenigen Fahrzeuge gilt, die in der Zeit vom 25. bis 31. März erstmalig zuge­lassen worden sind. Die Steuerbefreiung für die Wa­gen gilt ab 25. Mai. Außerdem steht es der Steuer­

befreiung nicht entgegen, wenn ein Fahrzeug bereits vor dem 25. März für höchstens sieben Tage mit schwarzen Kennzeichen oder wenn es vor dem 1. April für Probe­und Ueberführungsfahrten mit rotem Kennzeichen be­reits zugolassen war. Wenn ein Kraftfahrzeug in der Zeit vom 15. Februar bis 31. März für eine Kraftfahr­zeugfabrik oder Handelsfirma erstmalig zugelassen war und vor dem 1. Juli 1933 verkauft wird, so gilt die Zu­lassung für den Käufer als erste Zulassung. Auch für solche Fahrzeuge gilt dann also die Steuerfreiheit.

Die Verordnung bestimmt außerdem noch, daß die Steuerbefreiung auf dem Zulassungs­schein zu vermerken ist. Wenn vor Inkrafttreten der Verordnung bereits Steuerbefreiung gewährt ist, ohne daß ein entsprechender Vermerk auf den Zu­lassungsschein gesetzt wurde, muß der Schein zwecks Nach­holung des Vermerks spätestens am 1. August der Zu­lassungsbehörde eingereicht werden.

Das Erbhofrecht vom preußischen Kabinett verabschiedet.

Berlin, 15. Mai.

In der heutigen Sitzung des preußischen Kabinetts wurde der bereits auszugsweise veröffentlichte Entwurf eines Erbhofrechtes endgültig angenommen und verabschiedet. Damit wird das Erbhofrecht in den nächsten Tagen Gesetz. Es tritt am 1. Juni in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die Ausführungs­bestimmungen, mit deren Ausarbeitung bereits be­gonnen worden ist, vorliegen.

Das Gesetz bringt in bezug auf den Arierpara­graphen noch insofern eine interessante Neuerung, als es die Wiederherstellung der Vollbürtig­keit ermöglicht. Die Familien, die in der weib­lichen Linie in der dritten Generation jüdisches Blut

haben, sind bekanntlich von der Eintragung in die An­erbenrolle ausgeschlossen. Bei Uebergabe des Besitzes an die nächste Generation, also wenn das jüdische Blut erst im vierten Gliede vorhanden ist, gelten die Familien wieder als vollbürtig und werden des Erbhofrechtes in vollem Umfange teilhaftig.

Schwere Verluste der Chinesen vor Peking.

WTB London, 14. Mai.

Wie Reuter aus Peking berichtet, haben die Japaner nach einem vorbereiteten Luftbombardement die chinesischen Verteidigungen durchbrochen und den Chinesen große Verluste zugefügt. Die Chinesen sollen innerhalb der letzten drei Tage 3000 Mann ver­loren haben.