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Westfälische

Nr. 21.

Dienstag,

Zeitung.

den 23. Mai

1848.

Diese Zeitungscheint auwöchentlich am Sonntag, Dienstag und Donnerstag Morgens 7 Uhr in Nummern von einem sie kostet vierteljährig in der Expedition 15 Sgr. und auswärts bei portofreier Lieferung 18 3/4 Sar. Inserate wer­

Uebersicht.

Der achtzehnte Mai.

Frankfurt. Feierliche Eröffnung des Reichstages. Un­gestüme Verhandlungen. Leue's Anträge. Gagern Präsident, Soiron Vicepräsident. Gagern's Rede. Stellung der Parteien. Beschluß der Bundesversamm­lung für einen allgemeinen deutschen Zollverein. Wien. Nähere Aufschlüsse über die Revolution vom 15. Auf­lösung des Hofkriegsraths. Das Ministerium proviso­risch. Seltsame Abreise der kaiserlichen Familie. Be­kanntmachung des Ministerraths. Aufregung. Berlin. Kassenanweisungen und Staatsschuldscheine. Ueble Lage der Volksführer. Majer Laue. Vorbereitungen für den Landtag. Paderborn. Freiwillige Anleihen. Salz­kotten. Brand. Hörter. Crawall. Steinheim. Oeffentlichkeit der Stadtverordnetenversammlung. Mün­ster. Crawall. Karlsruhe. Ueber Gagern's Tod. Schleswig=Holstein. Friedensunterhandlungen.

Bewirthung der Freischaaren durch Damen. Beerdi­gung eines preußischen Offiziers. Auswechslung der Gefangenen von den Dänen aufgehalten. Dänische Kriegsführung. Landungsversuch. Deutsche Streif­schaaren.

Frankreich. Paris ruhig. Unruhen im Innern von Frankreich. Untersuchungen. Gesetzvorschläge. Die deutschen Republikaner.

Ungarn. Drohende Bewegungen. Verwirrung im Lande.

Rußland. Milderung der Absperrung durch hohe Schutz­zolle. Russische Fabrikation. Rüstungen und strenge Soldatenaushebung. Deutsche, insbesondre Westfalen in russischen Diensten. General Geismar

Der achtzehnte Mai.

Paderborn, den 20. Mai.

Nach vielen Jahren, wenn bereits ein anderes Geschlecht die Geschichte Deutschlands weiterführt, wird des achtzehnten Mai's als eines der wich­tigsten und bedeutungsvollsten Tage für alle Deut­schen gedacht werden. Seit Jahrhunderten hat Deutschland keinen Reichstag gesehen, auf welchem die unmittelbaren Abgeordneten des Volkes die Verfassung und das Geschick des ganzen Deutsch­lands entscheiden. Was noch vor wenigen Mo­naten als der kühnste, freudigste, aber auch als der hoffnungsloseste Gedanke anzusehen war, das bat sich verwirklicht am Tage der feierlichen Er­öffnung des Reichstages zu Frankfurt, und wir können es mit innerer Befriedigung sagen, es hat sich verwirklicht, ohne daß erst Tausende mit ib­rem Blute sich dafür haben opfern müssen, ohne daß erst der Bürgerkrieg unserm Lande schwer zu heilende Wunden schlug.

Möge nun, das ist der innigste Wunsch jedes Va­terlandsfreundes, die Arbeit des Reichstages eine gesegnete sein, möge sie die Einheit und Freiheit unsers Vaterlandes für alle Zukunft kräftigen. Nicht wenige, welche heute mit Erhebung der Seele nach Frankfurt blicken, wo der große Reichs­tag des deutschen Volkes eröffnet wird, blicken da­bin auch mit Besorgniß vor dem Ergebniß dieser Versammlung. Viele sind unter den Abgeordne­ten, welche vielleicht nur ihre Parteizwecke verfol­gen, viele, welche der Stärte und dem Glück Deutschlands kein Opfer bringen möchten, welches ihre engherzigen Forderungen beschränken hieße. Viele Abgeordnete sind auch da, welche nur schwer daran gehen, das Hergebrachte gründlich umzuän­

dern, welche aus Furcht vor der ungewissen Zu­kunft zunächst nur die Herstellung der Ruhe und nicht die große Aufgabe im Auge haben, für wel­che sie nach Frankfurt gesendet sind. Würden diese Engherzigen und Furchtsamen auf dem Reichstage an Zahl und Umtrieben mächtig werden, so wür­den wir wiederum etwas Halbes erhalten; wir würden die Neugestaltung Deutschlands wiederum auf halbem Wege stehen bleiben sehen und keine andere Gewißheit erlangt haben, als daß nach Verlauf weniger Jahre diejenige Einheit und Frei­heit, welcher das deutsche Volk einmal unabweis­lich bedarf, auf stürmischem Wege erkämpft würde.

Doch wir können darauf vertrauen, die große Mehrheit der Reichstagsmitglieder ist deutsch ge­sinnt, der Freiheit aus Liebe und Ueberzeugung zugethan, und dabei kraftvoll und besonnen genug, ihren Willen durchzuführen. Wie immer die Reichsverfassung auch gerathen mag, die Grund­züge der Freiheit und Einheit wird sie enthalten müssen. Trotz aller Anstrengungen derer, welche die Zersplitterung, Lähmung und Unterdrückung des deutschen Voikes durch die Fürstenherrschaften mit allem, was sich daran knüpft, aufrecht halten möchten, wird dennoch ein jährlich wiederkehrender Reichstag und eine beständige Reichsregierung ge­schaffen werden, welche beide im Vereine stark ge­nug sein werden, unser ganzes Volk zusammenzu­halten und die Angriffe auf seine freie Entwicke­lung, mögen sie von innern oder äußeren Feinden kommen, mit kräftiger Hand abzuwehren. Die Grundgesetze der Volksfreiheit aber sind einmal für immer ertämpft, sie haben in allen Landesver­fassungen einen festen Boden erlangt, auf welchem sie wohl geschwächt und gehindert, aber niemals mehr unterdrückt werden können.

Mögen wir daher mit freudigen Hoffnung an die Eröffnung des Reichstages denten, aber mö­gen wir es auch mit dem festen Entschlusse, sei­nen Satzungen uns vollkommen zu unterwerfen. Mag die künftige Reichsverfassung auch nicht ei­nem Jeden seine Wünsche und Ansichten befriedi­gen, wir alle müssen dieselbe annehmen und ver­theidigen, weil sie die Bürgschaft für unsere Ein­heit, welche auch der Hort unserer Freiheit ist, geben, weil sie uns eine Bahn eröffnen wird, die Verfassung Deutschlands stets zu vervollkommnen.

OO

s Frankfurt, den 18. Mai. Heute Nach­mittag um 4 Uhr ist die konstituirende(verfassung­gebende) Nationalversammlung in der Paulskirche cröffnet. Die bis dahin hier eingetroffenen Abge­ordneten, etwa 360 an der Zahl, hatten sich im Kaisersaal des Römers vorher versammelt. Dort erklärte sich der Fünfziger=Ausschuß für aufgelöst, worauf die Versammelten unter dem Donner der Kanonen und dem feierlichen Läuten der Glocken, begleitet von den Musikkorps des hiesigen Bürger­militairs, nach der Paulskirche zogen. Das Bür­germilitair hatte zu beiden Seiten des Zuges vom Römer bis zur Paulskirche ein Spalier gebildet, und machte auf diese Weise es möglich, durch die wogende Menge, welche sich als Zuschauer einge­

funden hatte, den Abgeordneten einen freien Durch­zug zu verschaffen. In der Paulskirche angelangt, erklärte sich die Versammlung unter ihren Alters­präsidenten, Minister von Lindenau und Präsiden­ten Lang, für konstituirt und die Reichsversamm­lung für eröffnet. Nachdem eine an die Versamm­lung gerichtete Zuschrift des Bundestages verlesen war, begannen die Debatten(Verhandlungen), die sich um die vorläufige Wahl eines Präsiventen und die Annahme einer Geschäftsordnung drehten. Es war ein Drängen nach der Rednerbühne; jeder wollte sprechen, jeder an diesem ersten Tage sich selbst hören. Kurz, die Debatte war keineswegs darnach angethan, einen befriedigenden erhebenden Eindruck zu machen. Wir dürfen hoffen, daß als­bald eine würdigere Haltung, der Geist der Ruhe und des Anstandes, in der Versammlung herrschen wird, wenn sie ihre schwere Aufgabe zum Heil des Vaterlandes erfüllen will. Schließlich theile ich noch den von dem Abgeordneten Leue gestellten Antrag mit, welcher heute gedruckt vertheilt wurde. Ich darf übrigens schon jetzt hinzufügen, daß die­ser Antrag in einer großen Minorität bleiben wird. Die größte Mehrzahl der Deputirten, deren An­sichten ich darüber vernommen habe, werden sich gegen den Antrag aussprechen.

Zur Bezeichnung des von unserm geehrten Korrespondenten eingesandten Leue'schen Antrages folgende Stellen daraus:

Art. 2. Das deutsche Volk hat gegenwärtig die Macht und das Recht, dem Reiche eine neue Gestaltung zu geben und die Reichs=Versammlung ist das einzige ächte und wahre Organ, wodurch dasselbe seinen Willen kund thut.

Art. 7. Die Reichs=Versammlung erklärt, daß die Staatsform Deutschlands das erbliche König­thum sein wird. Sie wird einen der deutschen Fürsten als aiser oder König von Deutschland erwählen, demselben die übrigen Fürsten als einen Fürstenrath an die Seite setzen und die politischen Rechte und Freileiten des Volkes bestimmen.

Art. 8. Die Reichsversammlung erklärt, daß jeder Fürst, welcher selbstsüchtig genug ist, um seine persönlichen Interessen der Ehre und dem Heile des gesammten Vaterlandes vorzuziehen, seiner fürst­licher Würde unwerth ist. Sie verordnet, daß je­der Fürst, welcher sich ihren Beschlüssen nicht un­terwirft, mit seiner Familie der fürstlichen Würde verlustig sei und in die Klasse der Bürger herab­steige, daß dessen Kron= und Familiengut Staats­eigenthum werde.

Art. 9. Sie erklärt jeden Fürsten für einen Verräther an dem Vaterlande, der zur Vertheidi­gung seiner Sonderinteressen den Bürgerkrieg be­ginnt, und sie wird über ihn erkennen, was Rech­tens. Sie verordnet, daß jeder Offizier und Be­amte, welcher Hülfe leistet zum bewaffneten Wi­derstande gegen die Ausführung ihrer Beschlüsse, durch die That selbst ehrlos ist und unfähig bleibt, dem Vaterlande je wieder in einem Staats= oder Gemeindeamte zu dienen.

Art. 10. Gegenwärtiger Beschluß soll jedem deutschen Fürsten und den freien Städten mit der Aufforderung zugestellt werden, binnen zehn Ta­gen, angerechnet vom Tage des Empfangs, die An­