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Expedition und bei den preußischen Posämtern 8 Szi.9 Pfg., im Lippeschen und Waldeckschen 6 Sgr. 3 Pfg.; bei auelä##ischen Postäm­tern 13 Sgr. 9 Pf.

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M 8.

Samstag, den 25.

Januar.

Politische Nachrichten.

Preußen und der Norddeutsche Bund.

Landtagsbericht. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 18. Januar wurde endlich nach wieder sehr lebhafter Debatte die im Etat geforderte Erhöhung der Landrathsgehälter bewilligt gegen den Antrag des Abg. v. Saucken=Tarputschen, der die geforderte Summe um 20,000 am Amur Thlr. vermindern wollte. Dagegen wird in der Sitzung am 20. Jan. ickt worden Adie Etatsforderung für die Landdrosteien in Hannover abgelehnt, und damit der Antrag des Abg. Twesten auf Bewilligung nur eines Pausch­quantums für die Landdrosteien angenommen. Auch ein Antrag des Abg. v. Pommer=Esche, betr. Verminderung der Zahl der Staatsbeamten in Hannover wurde angenommen. Man ging dann zur Berathung des Tit. 13 des Etats(Polizeiverwaltung) über. Es wird von mehreren Seiten die Aufhebung der Königlichen Polizei=Directionen in den

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Städten Hannovers beantragt, worauf der Regierungs=Commissar v. Kehler antwortet, die Aufhebung sei in mehreren Seädten schon ge­schehen, in anderen werde sie beabsichtigt, in der Stadt Hannover sei sie den Umständen noch nicht angemessen. Man wolle dort von den 154 Schutzmännern 22 absetzen, und es reichten doch die 54 noch nicht hin, die Ordnung in wünschenswerther Weise aufrecht zu erhalten. Der Abg. Virchow meint, unter solchen Umständen sei die Sache doch sehr übel berathen. Bei dieser Gelegenheit wolle er doch an den Hrn. Minister die Frage richten, welche Absichten er mit den Spielbanken eigentlich habe. Der Minister spricht die Hoffnung aus, daß die Spiel banken=Frage in kurzer Frist gelöst werden würde; man dürfe aber die Regierung nicht drängen, weil bei dieser Sache das Wohl der betreffenden Städte berücksichtigt werden müsse. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abg. Grumprecht(Absetzung von 7000 Thlr. für die Po­lizeiverwaltung in Hannover) mit 163 gegen 161 Stimmen angenom­men; eben so geringere Summen, als der Etat angiebt, für die Polizei in Göttingen, Celle und Harburg. Diese letzteren Positionen werden überdies als künftig wegfallend bezeichnet, und für die einstweilige Fortführung der Polizeiverwaltung in Stade 3822 Thlr. bewilligt. So wurde auch der Antrag des Abg. Bening, die Regierung aufzu­fordern, die Königlichen Polizeiverwaltungen in Hildesheim, Göttingen, Osnabrück, Harburg, Stade, Celle und Emden aufzuheben, angenommen, der Antrag des Abg. v. Hennig, dem Polizeipräsidenten von Frankfurt a. M. statt 4000 Thlr. nur 2600 Thlr. zu bewilligen, abgelehnt. Die Ausgaben für die Polizeiverwaltung von Berlin wurden genehmigt, nachdem der Minister, Graf Eulenburg, in Antwort auf einige Einwürfe es mit Recht gerüpt hatte, daß das Berliner Publikum, welches Alles von der Polizei fordere, sich niemals geneigt zeige, der Polizei irgend behülflich zu sein.(Diese Rüge möchte auch wohl für andere Orte und Gegenden zutreffend sein. Man denke an die frei­willigen Constabler, die sich in England aus den Bürgern zu Hülfe der Polizei bei dringenden Fällen verpflichten lassen.)

In der Sitzung am 21. Januar kommt nach Genehmigung der (Geheime Ausgaben für die Polizei) an jeder seine Aeußerung über die Nieder­vorgehalten wird. Schließlich wird jedoch die geheime Polizei genehmigt. Graf der Fonds sei nicht zu entbehren, möge das Ministerium conservativ oder liberal sein. Bei den folgenden Tit. 20 24(Landgensdarmerie) werden die Anträge von Bonin und Aßmann, betr. die Verminderung der Offiziere bei dieser Truppe, an­genommen. Auch bei Tit. 26(Straf=, Besserungs= und Gefangenen­Anstalten) liegen mehrere Anträge vor. Es handelt sich besonders um den Antrag des. Abg. Windhorst:Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königl. Staatsregierung aufzufordern, diejenigen Ein­leitungen zu treffen, welche erforderlich sind, die gesammte Strafvoll­streckung und die Bearbeitung der Angelegenheiten der sämmtlichen Straf= und Besserungs=Anstalten, so wie der Gefängnisse im Ressort des Königl. Justizministeriums zu vereinigen" so daß also der Minister des Innern nicht mehr, wie bisher damit zu thun hätte. Nachdem der Abg. v. Salzwedel(Gerdauen) sich gegen diesen Antrag ausgesprochen, auch der Reg.=Commissar v. Eichhorn denselben bekämpft und dabei auf die früheren Auseinandersetzungen des Abg. Strosser hin­gewiesen hat, spricht der Abg. Eberty für den Antrag, der schon durch

Fürchtet Gott, ehret den König!

1868.

die Geschichte der Gefängnisse geboten sei. Er giebt hierauf jenen Umriß der Geschichte des Gefängnißwesens und tadelt sodann das System der Einzelhaft, so wic die Verwendung der Zöglinge des Rauhen= Hauses zu Gesängniß=Aussehern, empfiehlt die Einrichtungen der Straf­anstalt in Ravicz, wünscht, daß ein hervorragender, wissenschaftlich be­gabter richterlicher Beamter an die Spitze des Gesängnißwesens gestellt werde, und verlangt die endliche Beseitigung des in Moabit bei Berlin eingeführten Systems(religiöse Einwirkung), welches nach seiner Meinung nur Heuchelei. und Scheinheiligkeit unter den Ge­fangenen herbeiführt. Hierauf antwortet nun der Abg. Strosser, dessen Rede wir, um des Interesses grade in unsern Kreisen willen ganz mit­theilen müssen. Er sagt:

Der Herr Vorredner hat einen Rückblick auf Jahrtausende ge­than, um über das heutige Gefängnißwesen zu sprechen. Der Zusam­menhang zwischen dieser tausendjährigen Geschichte, den christlichen Mär­tyrern, den Karthäusern, Puritanern und heute scheint mir nicht recht klar. Er sprach sodann davon, daß nur der Richter die Garantie leiste, daß die Strafe im Sinne des Gesetzes vollstreckt werde. Nach­dem von vielen Seiten dieses Hauses wiederholt den Preußischen Beamten das Zeugniß ertheilt ist, daß sie alle ihre Pflichten mit Treue und gesetzlich verwalten, wird den Verwaltungsbeamten wohl nicht minder als den Richtern die Qualität zuerkannt werden, daß auch sie im Sinne des Gesetzes verfahren. In merkwürdigem Widerspruch mit sich selbst machte der Herr Abgeordnete dann eine Reihe von Strafanstalts­Directoren namhaft, deren Leitung er als vortrefflich bezeichnete und keine Richter, sondern Verwaltungsbeamte waren. In Moabit, meinte er dann, herrsche ein finsterer Geist des Pietismus. Wer aler nur oberflächlich durch die Anstalt hindurchgegangen ist, mag er noch so sehr von kirchlichen oder von allgemeinen Humanitäts=Ideen durchzogen sein, der wird zugestehen, daß die Leute dieser Strafanstalt größtentheils frische, gesunde Gesichter haben, mit Ausnahme der zu sehr langer oder lebenslänglicher Strafe Verurtheilten. Ich möchte wissen, auf welchem Wege der Herr Abgeordnete diese bis zum Vater= und Muttermorde gesunkenen, in allen Diebes= und Fleischessünden verkommenen Leute, wenn nicht auf dem Wege's kirchlichen Glaubens, bessern will. Mit bloßen Humanitäts=Redensarten wird man in dieser Kategorie ganz gewiß nichts ausrichten. Es kommt aber nicht bloß darauf an, daß ein solcher Mensch bestraft wird. Der öffentlichen Gesellschaft muß vor Allem daran liegen, daß, wenn er herauskommt, er als gebesserter, geänderter Mensch in die Heimath zurücktritt. Der Herr Abgeordnete bedauerte sodann, daß in Moabit nicht nur Militäranwärter, sondern auch Brüder des rauhen Hauses als Aufseher verwendet werden. Die Auffassung über diese Männer entfließt bei ihm derselben Ansicht, wie sein Urtheil über die Anstalt selbst. Meiner Auffassung nach ist es aber der größte Segen der Anstalt, daß in sie Männer hineingeführt sind, die nicht bloß des Gehaltes wegen, sondern aus innerer Herzens­neigung, die gefallenen Männer zu überwachen und bessernd auf sie einzuwirken, in solchen schweren Beruf eingetreten. Denn es ist schwer, tüchtige Beamte für dies Amt zu gewinnen, da der Dienst anstreugend und die Gehälter gering sind. Der Herr Abgeordnete sprach sodann von dem schlechten Gesundheitszustande, von häufigen Selbstmorden, von Erblindungen in Moabit: er ist uns aber für seine speciellen Daten den Beweis schuldig geblieben, der ihm hätte nicht schwer werden können, da er in Berlin wohnt. Er hätte diese öffentlichen Beschuldigungen ohne Beweis hier um so weniger aussprechen müssen, als dieselben durch die Zeitungen sogleich weit in das Land hinausgetragen werden.(Bravo! rechts.) Nach den Erfahrungen, die mir zu Gebote stehen, ist das Verhältniß in Moabit gerade umgekehrt, großartiger als in Anstalten mit gemeinsamer Haft. Stellen Sie nun, wie der Herr Vorredner will, Richter an alle Preußische Strasanstalten, so werden Sie wahrscheinlich ein schlechteres Resultat der Verwaltung haben als jetzt. Sein Vergleich der Verwaltung der Strafanstalten unter dem Ministerium des Innern mit dem Absolutismus und derjenigen unter dem Ministerium der Justiz mit der constitutionellen Monarchie ist nichts als eine hohle Redensart.(Sehr wahr! rechts.) Die Strafvollstreckung ist jetzt so sehr in das Gebiet der Verwaltung hineingezogen, daß der größte Theil der Fachjuristen sich bedanken wird, mit diesem Zweige der Verwaltung zu thun zu haben, wo sie von ihrer juristischen Kenntniß keinen Gebrauch machen können. Der Gegenstand, über den ich eigentlich sprechen wollte