Nr. 159(Zweites Blatt)
Herner Anzeiger
donnerstag, den 9. Juli 1936
Mehr Verkehrsdisziplin!
Ein Aufrut von NSKK-Korpsführer Hühnlein
den Kameraden und Disziplin!
und Volksgenossen! Uebt Rücksicht
NSG. Viele Ausländer werden die Olympischen Spiele im August besuchen, uno viele von ihnen befahren Deutschland im Kraftwagen. Eine Steigerung des Verkehrs ist also zu erwarten. Darum ist es nur zu verständlich, wenn sich der Führer des Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps und des deutschen Kcaftfahrsportes, Korpsführer Hühnlein, in einem Aufruf an alle deutschen Volksgenossen wendet, mit der Aufforderung, dem gesteigerten Verkehr durch Selbstdisziolin und gegenseitige Rücksichtnahme praktisch Rechnung zu tragen:
Ein ernstes Wort vor den Dlympia=Wochen
Mehr als 4000 Kilometer habe ich in den letzten Wochen im Kraftfahrzeug durch alle deutschen Gaue zurückgelegt. Zahllos sind meine Beobachtungen über leichtsingiges, unvorschriftmäßiges und rücksichtsloses Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Die vom Reichs= und Preußischen Verkehrsminister wöchentlich veröffentlichten Pereyrsunfallzahlen zeigen ein erschreckendes Bild.
Hunderte von Volksgenossen werden im Straßenverkehr getötet. Tausende nehmen schweren Schaden an ihrer Gesundheit, unendliche Sachwerte werden vernichtet. Während der Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes jede Arbeitskraft erfordert, müssen zahlreiche Volksgenossen im Krankenhaus die Folgen von mangelhaftem Pflichtbewußtsein und unzulänglicher Beherrschung des Fahrzeuges auf der Straße büßen.
So geht es nicht weiter!
Die Olympischen Spiele 1936 stehen vor der Tür und haben einen verstärkten Verkehr auf allen deutschen Straßen im Gefolge. Mit dem Kraftwagen und dem Kraftrad, mit dem Fahrrad und zu Fuß werden Hunderttausende— Deutsche und Ausländer— nach Berlin eilen, um an dem größten Sportereignis der Welt teilzunehmen. Mit großer Sorge sehe ich diesen Wochen entgegen, wenn nicht endlich einmal Diziplin und Rücksicht im Straßenverkehr Einzug halten.
Deutsche Kraftfahrer!
Ist das der Dank für das große Geschenk der Reichsautobahnen, das euch der Führer gemacht hat? Schon jetzt zeigt sich, daß die große Geschwindiakeit, die auf den Straßen Adolf Hitlers gefahren werden kann, sich auf die übrigen Straßen überträgt. Schon jetzt ereignen sich auf den Reichsautobahnen Unfälle, die auf Leichtsinn und unvorschriftmäßiges Verhalten zurückzuführen sind. Schon jetzt werden Stimmen laut, die euch nicht für fähig halten, auf den Autobahnen richtig zu fahren. Wollt ihr, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt werden? Wollt ihr, daß dem Kraftverkehr wieder Fesseln angelegt werden, wie in vergangenen Zeiten? Teilt euch eure Fahrten richtig ein, fahrt rechtzeitig weg! Fahrt vernunftig und benutzt, wenn ihr es nicht sehr eilig habt, die rechte Straßenseite!
Schneidet keine Kurven und überholt vorschriftsmaßig! Beachtet die Vorfahrtsregeln und biegt langsam in andere Straßen ein! Nehmt Rücksicht auf alle anderen Verkehrsteilnehmer und vergeßt nicht, daß ihr als Führer der schnellsten Fahrzeuge die großte Verantwortung tragt!
Meidet den Alkohol vor und während der Fahrt! Gebt das Steuer nicht an Freunde und Bekannte, die keinen Führerschein haben und achtet auf die Verkehrszeichen!
Der deutsche Kraftfahrer muß seinen Volksgenossen mit dem besten Beispiel vorangehen, denn er ist der Träger der Fortschrittes und der Motorisierungswünsche des Führers.
Deutsche Radfahrer!
Ihr behindert den übrigen Verkehr stets, wenn ihr zu mehreren nebeneinander fahrt. Fahrt daher hintereinander.
Gebt beim Abbiegen und beim Anhalten deutlich sichtbare Zeichen mit dem Arm und denkt dar an, daß der hinter euch kommende Kraftfahrer euch sonst überfährt oder andere anfährt.
Fahrt nicht zu zweien auf einem Fahrrad und haltet die Lenkstange beim Fahren fest! Freihändiges Fahren und Wegnehmen der Füße von den Tretkurbeln ist kein Zeichen großer Fahrkunst, sondern bodenloser Leichtsinn und verantwortungslose Gefährdung anderer. Mißbraucht das Vertrauen nicht, das man mit der Aufhebung der Radfahrkarte in euch gesetzt hat! Wollt ihr die Einführung des Nummernzwanges?
Deutscher Fußgänger!
Die Fahrbahn gehört dem Fahrverkehr, euch gehört die Gehbahn. Beeilt euch beim Ueberschreiten der Straße, geht auf dem kürzesten Weg und ohne Aufenthalt über die Fahrbahn!
Auch für euch geiten die Verkehrszeichen der Polizei und der Ampel! Nur bei grünem Licht ist euch der Weg freigegeben! Springt nicht auf die Straßenbahn oder den Omnibus auf und von diesen ab! Nur an den Haltestellen dürft ihr ein= und aussteigen!
Wartet auf den Bürgersteigen, wenn die Straßenbahn kommt! Ihr gefährdet euch und andere, wenn ihr auf der Fahrbahn steht!
Deutsche Volksgenossen!
Schafft endlich die Verkehrsgemeinschaft auf der Straße. Seht in dem anderen Verkehrsteilnehmer
Ehestandsdarlehen
müssen vor der Eheschließung beantragt werden
Der Reichsfinanzminister hat in einem Runderlaß ergänzende Bestimmungen über die Gewährung von Ehestandsdarlehen getroffen. Mit besonderem Nachdruck wird dabei noch einmal darauf hingewiesen, daß ein Antrag auf Gewährung eines Ehestandodarlehens vor Eingehung der Ehe gestellt werden muß. Die Standesamter sollen bei der Aufgebots=Bestellung ebenfalls dar
auf hinweisen. Weiter erklärt der Finanzminister, daß die Voraussetzungen fur die Darlehnsgewährung über die vom Reich getroffenen Anordnungen nicht erweitert werden dürfen. So sei es unzulässig. die Gewährung eines Ehestandsdarlehens von der Teilnahme an einem Mütterschulungskursus oder einem Säuglingspflegekursus abhängig zu machen. Dagegen sei nichts einzuwenden, wenn in geeigneter Weise auf die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit dieser Kurse aufmerksam gemacht werde. Voraussetzung für die Zulassung von Verkaufsstellen zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen ist künftig die Reichsbürgerschaft des Inhabers. Schließlich ersucht der Finanzminister, die Aushändigung der Bedarfsdeckungsscheine an die Darlehensempfänger moglichst auf den Sprechtagen des Finanzamtes durchzuführen.
Großse Familien auf eigenem Grund
Wenn Kinderreiche siedeln.— Wie die Beihilfe für den Erwerb von Siedlerstellen gewährt wird.
Im Mittelpunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen Deutschland durch die Heranbildung eines kräftigen Nachdes nationalsozialistischen Deutschlands steht die erb=swuchses zu sichern
gesunde kinverreiche Familie. Das neue] Für die gesunde kinderreiche deutsche Familie ist das Deutschland hat mit aller Deutlichkeit erkannt, daß der Siedlungshaus auf eigenem Grund und
Bestand der Nation nur davon abhängt, wenn sie in der Lage ist, mit einem gesunden Kinderreichtum aufzuwarten. denn der Nachwuchs der erbgesunden und kinderreichen Familie wird einst die Männer und Frauen bilden, mit denen wir das neue Deutsche Reich in die Zukunft führen.
Wenn der Marxismus in völliger Verkenntnis der Erb= und Rassengesetze die kinderreiche Familie gewissermaßen für ihren Kinderreichtum bestrafte, so stellt das neue Deutschland diese Familien in den Vordergrund aller staatspolitischen Interessen und sorgt dafür, daß diesen Familien jede nur mögliche Förderung zuteil wird. Aller sozialpolitischer Einsatz wird daher im stärksten Maße darauf abgestellt, der erbgesunden, kinderreichen Familie zu belfen, und so gibt auch das deutsche Siedlungs= und Wohnungswesen als eine der vornehmsten und größten sozialvolitischen Maßnahmen der erbgesunden, kinderreichen deutschen Familie die Möglichkeit, sich zu entwickeln und den Bestand des neuen
Senkung der Hypothekenzinsen
Besondere Billigkeitsmaßnahmen für notleidende Gläubiger und Schuldner.
Die erste Durchführungsverordnung
Eure Zahl von 17 Millionen verpflichtet euch zu besonderer Rücksicht und Vorsicht. Ihr seid nicht allein auf der Straße, sondern nur Glieder des allgemei nen Straßenverkehrs. Benutzt die Radfahrwege, die für euch gebaut sind!
Sorgt dafür, daß an euren Radern vorschriftsmäßige Rückstrahler vorhanden sind, da ihr euch sonst selbst schwer gefahrdet!
Fahrt im Dunkeln nicht onne Licht und bringt eure Laternen richtig an, um entgegenkomnende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden!
Nachdem jetzt sowohl das Gesetz wie die 1. Durchführungsverordnung(veröffentlicht im„Reichsgesetzblatt“ vom 4. Juli) über die Senkung von Hypothekenzinsen vorliegen, sieht man klarer, was das Ziel des Gesetzgebers war, welches Ausmaß der Senkung er erstrebte, werden vor allem auch die aus Billigkeitsgründen zu treffenden Maßnahmen klar herausgestellt.
Eingangs wird nochmals eine Senkung auf 5 Prozent als der allgemeinen Wirtschaftslage angepaßt festgestellt. Dabei aber soll sich dieser Sat um bis 1 Prozent erhöhen, wenn die Hypothek ganz oder überwiegend über 50 Prozent des Grundstückswertes liegt, sofern dieser Nachteil für den Hypothekengläubiger nicht durch anderweitige Sicherheit ausgeglichen werden kann. Als besondere Sicherheit dieser Art nennt die Durchführungsverordnung die Bürg schaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.—
Das Gesetz kommt also einem Hypothekengläubiger weitgehend entgegen, sobald er ein besonderes Risiko dadurch hat, daß seine Hypothek über die Hälfte des Wertes des Grundstücks hinausgeht, eine Tatsache, die in recht vielen Fällen gegeben sein wird. Es ist ja nicht nur beim Neuhausbesitz, sondern auch in vielen Fällen beim Althausbesitz so, daß den privaten Hypotheken die Hypotheken von Geldinstituten, vorwiegend Sparkassen, vorgehen, oft also die Privathypotheken hinter diesen erststelligen Hypotheken rangieren, wodurch erstere leicht die Grenze von 50 Prozent des Grundstückswertes überschreiten. Wenn z. B. auf einem Grundstück im Werte von 50000 RM. eine Hypothek der Sparkasse in Höhe von 20 000 RM. liegt und an zweiter Stelle die Privathypothek mit weiteren 20.000 RM., so ist die Grenze von 50 Prozent des Wertes, also von 25000 RM., durch die Privat hypothek bereits um 15000 RM. überschritten. Die Frage, ob in einem Falle die Erhöhuna um Prozent oder um 1 Prozent eintritt, richtet sich natürlich in erster Linie nach der Höhe des Risikos des Hypo thekengläubigers, d. h. praktisch danach, inwieweit seine Hypothek dem wirklichen Wert des Grundstücks sich nahert oder gar die Gesamtbelastung schon höher als der wirkliche Wert ist.
Die Zinshöhe in solchen Fällen richtet sich aberauch nach der wirtschaftlichen Lage sowohl des Hypothekengläubigers als auch des Schuldners. Es kann sogar im Einzelfall„bei einer besonderen wirtschaftlichen Notlage des Gläubigers für die Dauer dieser Notlage“ über den oben genannten Zinssatz, also unter Umständen sogar über den Satz von 5. Prozent, Schuldner ertraglich sein und b) darf diese hinausgegangen werden. Es muß dabei aber a) die demgemäß zu vereinbarende. Zinslast für den Zinserhöhung„nicht dazu führen, daß der Zinssat auf mehr als 6 Prozent festgesetzt wird“. 6 Prozent soll also in jedem Falle, bei Berücksichtigung aller Umstände, der höchste San sein, der überhaupt in Frage kommen kann und soll also praktisch die Ausnahmeregel bleiben. Aber nicht nur die Notlage des Gläubigers, sondern auch die des Schuldners ist„angemessen zu berücksichtigen“. Dies darf aber„nicht dazu führen, daß der Zinssatz auf weniger als 5 Prozent ermaßigt wird". Bei Beurteilung des Zinssatzes ist zugunsten des Schuldners vor allem die bekannte, oft hohe und empfindliche Belastung durch Abzüge bei der Auszahlung des Darlehns usw. zu berücksichtigen. Dieser Vorschrift legt die Durchführungsverordnung sogar großes Gewicht bei. Für derartige zusätzliche Belastungen sind angemessene Zinsabzüge zu machen, um die der an sich festzustellende Zinssatz vermindert werden soll: diese Verminderung soll„in der Regel nicht mehr als 2 Prozent“ betragen. Doch findet diese Verminderung aus derartiger zusätzlicher Belastuna keine Anwendung, wenn die Vereinbarungen vor dem 1. April 1933 liegen.
Der Wert des Grundstücks, der für die Beurteilung der Frage, wie weit die Privathypothek über 50 Prozent des Grundstückswertes hinausgeht, ist grundsätzlich der Einheitswert, wobei besondere Umstände eine von diesem Wert abweichende Bewertung rechtfertigen können.— Die vorliegende Durchführungsverordnung bietet doch, bei allem grundsätzlichen Festhalten der Senkung auf 5 Prozent, für die bedürftigen Gläubiger im Wege der Billigkeitsbeurteilung ein weitgehendes Entgegenkommen, ebenso aber auch für den Schuldner.
Boden die beste Wohnform. Hier wird diesen Familien nicht nur eine ausreichende Wohnstätte geboten, die allen Anforderungen in gesundheitlicher Beziebung entspricht. sondern darüber hinaus bietet die Wirtschaftsheimstätte mit ausreichender Landzugabe diesen Familien eine nicht unerheblice Verbesserung ihrer Lebenshaltung. Es ist daber Ausgabe aller am Siedlungswerk beteiligten Kreise. der erbgesunden, kinderreichen deutschen Familie die Möglichkeit eines neuen und schöneren Wohn= und Lebensraumes zu geben
So hat sich auch der Reichsfinanzminister in neue## Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von einmaligen Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien zum Zwecke der Aufbringung eines Teiles des Eigengeldes für den Erwerb einer Siedlerstelle zu dieser Aufgabe bekannt
Es ist erklärlich, daß der kinderreichen deutschen Familie in den meisten Fällen keine besonderen Ersparnisse zur Verfügung stehen, da der Lebensunterhalt für solche Familien das Einkommen des Familienvaters reitlos aufzehrt. Da aber solche Familie ein weit größeres Anrecht auf eine Siedlerstelle hat als jede andere deutsche Familie, so ist es verständlich, daß Mittel und Wege gefunden werden mußten, um auch diesen Familien die Möglichkeit einer Ansiedlung zu geben.
Hier können die Beihilsen für kinderreiche Familten eine wirksame Hilfe werden, und so hat der Reichsminister der Finanzen bestimmt, daß Beihilsen bis zum Höchstbetrage von 1000 Mark zur Aufbringung eines Teiles des Eigenkavitals für die Finanzierung einer Kleinsiedlerstelle gewährt werden können.
Die einmaligen Beihilfen zur Finanzierung einer Siedlerstelle sind an gewisse Voraussetzungen gebunden. So muß die Familie mindestens vier Kinder ausweisen. die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Eltern müssen Reichsbürger sein, einen einwandfreien Leumund haben und frei von vererblichen geistigen oder körverlichen Gebrechen sein. Für jedes Kind kann eine einmalige Beihilse von 100 Mark beantragt werden. Solange der erwähnte Höchstbetrag nicht erreicht ist. kann für jedes nach der Gewährung der Beibilfen lebend geborene Kind ein weiterer Beibilsebetrag von 100 Mark beantragt werden. bis der Höchstbetrag erreicht wird
Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in vollem Umsange nicht ausreichen, können zunächst Abstriche gemacht werden, jedoch beträgt die Beihilfe in solchen Fällen mindestens 50 Mark je Kind. Der sehlende Betrag kann später nachbeantragt werden.
Anträge auf Gewährung von einmaligen Kinderbeihilsen zur Aufbringung eines Teiles des Eigengeldes zum Erwerb einer Siedlerstelle stellt der gesetzliche Vertreter der Kinder oder derjenige Elternteil. der für den Unterhalt der Kinder tatsächlich sorgt. Die Anträge sind bei derjenigen Gemeinde zu stellen. in welcher der Antragsteller zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anträge sind auf einem Vordruc zu stellen, die von der Gemeinde kostenlos abgegeben werden. Ihnen sind die Geburtsurkunden der Kinder. die Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern beizufügen. Die Erbgesundheit muß durch amtsärztliches Zeugnis der Gesundbeitsamter nachgewiesen werden
Ergibt die Prufung der Anträge, daß die Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe tatsächlich gegeben sind. so leitet die Gemeinde die Anträge mit gutachtlicher Aeußerung an das zuständige Finanzamt weiter. Die Entscheidung beruht allein bei dieser Stelle, wie sie auch berechtigt ist. Bedarideckungsscheine abzugeben. die nicht übertragbar und unvfändbar sind. Die Bescheinigungen und Urkunden, die zum Zwecke der Erlangung von Kinderbeihilsen ausgestellt werden, sind kosten= und gebührenfrei.
Mit der Gewährung von Beihilsen an kinderreiche Familien zum Zwecke des Erwerbs einer Siedlerstelle sind den kinderreichen deutichen Familien die Wege geebnet worden, um in den Besitz des Wohn= und Lebensraumes
Erziehung durch— Druckerschwärze
Zeitungsinserate im alten Dorf Herne.
Alte Zeitungen sind ein anziehender Lesestoff, da: gilt auch für einige über 60 Jahre alte Herner Zeitungen aus dem Jahre 1872, von deren Inhalt hier einige erzählt sei. Besonders belustigt die Art, wie die Zei tung von der Bevölkerung des Dorfes als ein Mittel zur Erziehung der lieben Mitmenschen benutzt wird Man wird sich eines Lächelns über die Art, wie man dieses Ziel im Inseratenteil zu erreichen sucht, kaum erwehren können, wenn man folgende Proben lieft
Der Küster der Dorfkirche scheint nicht nur ein mal, sondern verschiedentlich dadurch den Unwillen von Begräbnisteilnehmern erregt zu haben, daß er den Leichenzug länger als notwendig auf sich warten ließ. So wird der Herr Küster zur Pünktlichkeit zu bringen gesucht durch eine Annonce folgenden In halts:
„Aufgepaßt!
Ich möchte auch wohl Küster sein,
das Geld mir käm' im Bette ein.
Bei Leichen eine Viertelstund muß stel
auf der klappernden Chaussee."
Der Küster reagiert auf diese Zeilen nicht. Daher erscheint eine zweite Annonce mit der Aufforderung an ihn, sich bei Beerdigungen das Schlafen abzugewohnen. Nun greift der Küster auch zur Feder, geht aber auf die Vorwürfe, die man ihm macht, nicht ein, sondern macht sich über den Verfasser der beiden iben erwähnten Anzeigen wie folgt lustig:
„Nun noch einmal aufgepaßt!
Schöne Poesie, aber wenig Sinn und Verstand!
Daher keine Antwort wert.
O tempera, o mores.
Der vernünftige Kuster.“
Der Gegner schlägt mit gleicher Klinge zurück, was den Küster zu folgendem Angriff übergehen laßt „Noch einmal aufgepaßt!
Noh, Buckel, do unger em Grawen, wat sägst do dann no des Morgens so fröh mit dem Fuhsel em Lien?
Ein aufpassender Küster.“
Dadurch wird wahrscheinlich ein Freund des ur sprünglichen Angreifers so in Zorn versetzt, daß er dem Küster unter anderem vorwirft:
„Häst jo selvers am Sonndag morgen do unger em Grawen am Posthues geläegen.
Ein aufpassender Wirt, der von Gelsenkirchen zurückkommt.“
Der Kampf mit der Druckerschwärze wurde nach einer weiteren Annonce beendigt. Ob der Herr Küster sich„gebessert“ hat, davon hören wir nichts, auch nicht über die Kalkholer, die in der folgenden Annonce erwähnt werden. Diese heißt
„Aufgepaßt! nach Bickern. Es ist noch fortwah rend in der bekannten Kalkgrube gelöschter Kalk zu haben für diejenigen, welche des Nachts weichen holen wollen; jedoch mit dem Bemerken, daß es so geschieht, daß man die Spur nicht so deutlich vernimmt, wie in der Nacht des 14ten zum 15ten er. Ein guter Aufpasser."
Antwort erfolgt darauf vorsichtshalber nicht. Empö rung herrscht einmal über den Hund eines Arz: tes. Wir lesen:
„Anfrag=“ Sollte dafür keine Medizin sein, daß der Hund des Doktors——— zu Herne keine Hühner, Katzen etc. todtbeißt?“
Der holden Weiblichkeit sucht„ein bekannter Tänzer" beizubringen, was schicklich ist. Er läßt eine„leise Anfrage“ folgenden Inhalts los:„Ist es
erlaubt, daß die Madame——— zu Altenhösen auf
einem Balle einem Tänzer, womit sie den ganzen Abend getanzt hat, den Tanz abzusagen, um nachher mit einem andern zu tanzen und sich davon Küssen und Drücken zu lassen?“ Warum soll dem einen nicht billig sein, was dem andern recht ist, zumal der eine „Küssen" und„Drücken“ für so wertvoll hält, daß er beiden Wörtern einen großen Anfangsbuchstaben gibt? Recht verärgert scheint der Landwirt F.— gewesen zu sein, als er in der Zeitung von der Verlobung seiner Tochter las. Er bringt dem Herausgeber der Zeitung den Text folgender Annonce:
„Derjenige, der sich erlaubte, die Verlobung mit meiner Tochter einrücken zu lassen, hat sich dadurch zum Verläumder und Lügner gemacht, weil solches durchaus nicht der Fall ist.“
Von dem Bösewicht, der hier zurechtgestaucht wird, scheint das Bekenntnis der Liebe zur Tochter des genannten Landwirts zu stammen, das er in folgenden
Versen niederlegt:„An L——.—! Kein Feuer, keine
Kohle kann brennen so heiß wie heimliche Liebe, von der niemand etwas weiß. Ein stiller Verehrer."
Ein anderer Liebhaber fragt an, ob die Dame des Hauses eiwa von Eisersucht geplagt worden sei, als sie ihrem Dienstmädchen verbot, die kranke Mutter zu besuchen und einen Arzt zu holen, wobei er der Begleiter sein wollte. Das Madchen, nicht die Herrin, antwortet:„Am gedachten Sonntage habe ich meine Mutter in Sodingen, welche nicht krank und darum auch keinen Arzt verlangt hat, im Einverstandnis me¬ner Herrschaft besucht. Der erwahnte Liedhaber forderte mich aber auf, ihn nach der Essener Kirmeß zu begleiten, welches ich aber ohne die Erlaubnie meiner Herrschaft nachzusuchen, ablehnte, weil ich den Herrn Liebhaber nicht als Liebhaber anerkenne"(Es folgen Datum und Unterschrift.)
Ob wohl auch heute viele Madchen so handelten?
—1.
III K
CEINNETELIT
Wettflug ab Kustrin
Die Brieftauden hatten es nicht leicht.
Am letzten Sonntag veranstaltete die Briestaubenreisevereinigungen von Herne, Wanne=Eickel und Wattenscheid einen Kreisflug ab Küstrin, das über 800 Ailometer Lustlinienentfernung von Herne hat. Nach den erzielten Durchschnitts=Fluggeschwindigkeiten zu urteilen, müssen die Tiere unterwegs schwere Gegenwinde gehabt haben, darüber hinaus auch einige Gewitter= und Regenzonen, die gleichsalls die durchschnittliche Fluggeschwindigkeiten hemmend beeinflußten. Denn im Gegensatz zu den bisher stattgefundenen Preisflügen, der„ hlesigen Reisevereinigung, bei denen san durchweg DurchschnittsFluggeschwindigkeiten von über 1000 Meter in der Minute erreicht wurden, war die höchste durchschnittliche Fluggeschwindigkeit bei dem letzten Flug ab Küstrin nur
! Meter in der Minute. Im ganzen wurden von allen 3 Reisevereinigungen 1921 Tiere geschickt, die am Sonntagmorgen um 5,10 Uhr gestartet wurden. Die ernen 10 Sieger in der Gesamtwertung sind folgende: BaupelWolf(Reisevereinigung Wattenscheid), Magdberg(Reisevereinigung Wattscheid). Heinrich Müller(Reisevereinigung Herne), Bleich(Reisevereinigung Wanne=Eickel), Bender(Reisevereinigung Wanne=Eickel). Kleina(Reisevereinigung Wattenscheid). Lauber(Reisevereinigung Wanne=Eickel), Lampe(Reisevereinigung Herne), Feige (Reisevereinigung Wattenscheid) und Recktenwald(Reisevereinigung Wattenscheid)
Der Konkurs dauerte bis in die ersten Abendstunden des Sonntage hinein. Bis Sonntagabend spät sehlten noch zahlreiche gute Tiere. Die Reisevereinigung Wanne=Eickel log außerdem bei diesem Fluge in lokaler Konkurtenz 2 Serten Preise aus