Sauerländischer Anzeiger
zugleich
lochenblatt für die Kreise Prilon, Büren, Stadt u. Amt Rüthen.
Erscheint am Montag, Mittwoch u. Sonnabend und kostet in Brilon bei der Expedition 23 Sgr., durch die Post bezogen, portofrei, 27½ Sgr. halbjährlich.
11O.0T.
Mittwoch, 16. Februar 1853.
Inserate und Bekanntmachungen kosten erstere 6 Pf., letztere 1 Sgr. die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum.— Briefe und Gelder werden franco erbeten.
Montenegro.
Folgende statistisch=ethnographische Notizen über Montenegro dürften nicht ohne Interesse sein. Ein kleiner Staat in der europäischen Türkei, im nordwestlichen Winkel von Albanien gelegen, Montenegro einen Flächenraum von 80—90 geographischen Quadratmeilen und einen Umfang von 70 Meilen. Die Gränze gegen die Herzegowina, von dem österreichischen Gebiet von Cattaro an dis Albanien und gegen einen Theil von Albanien ist schroffes hohes Felsengebirge; jene gegen das österreichische Gebiet von Cattaro und einen Theil von Albanien ist zwar ebenfalls gebirgig, gestattet jedoch hier und da Uebergänge. Der Engländer Sir I. Gardener Wilkinson gibt die Bevölkerung auf 101,000 Einwohner an, wovon 24,000 in dem Bezirke(Nahia) Kattunska, 12,000 im Bezirke Ezerninska, 12,300 im Bezirke Rieczka, 4800 im Bezirke Lieschanska, 14,000 im Bezirke Bjeldpawlich, 8500 im Bezirke Piperi, 9100 im Bezirke Moracha, 16,300 im Bezirke Kutska
vorkommen. Die höchsten Gebirge erreichen die Höhe von 7000—
7400 Fuß, und gehören zu den karnisch=dinarischen Alpen. Die Steuern dieses Landes sind nur gering, und bestehen in einer Kopfsteuer von 30,000 Fl. C.=M., Tabakspacht 200 Fl., Salzsteuer 200 Fl., Fischsteuer 250 Fl., Abgabe von geräuchertem Fleisch 200 Fl. und Pacht von Staatsländereien 600 Fl., zusammen 31,450 Fl. Das Volk von Montenegro ist kriegerisch, abgehärtet und Jedermann beständig bewaffnet. Ihre Ausfuhrartikel bestehen in Fleisch, Wolle und Käse von Schafen und Ziegen. Außer diesen führt Montenegro aus: Gesalzene Fische, Schafe, Ziegen, Schweine, Ochsen, Kartoffeln, Butter, Kohl und andere Gemüse, Wachs, Honig, Talg, Felle und Haute, Schildkrötenschalen, Geflügel, Reis, Mais, Taback, Holzkohlen, Holz und Lohe des Gelbbaums und Seide. Die Einfuhrartikel sind: Rindvieh, einige Pferde, Taback zur Wiederausfuhr, Salz, Kupfer, Eisen, Oel, Wachskerzen, Wein, Branntwein, Zucker, Kaffee, Waffen, Schießpulver, Blei, Flintensteine, Glas, Schuhe, Sandalen, Leinwand, Baumwollenzeuge, Taschentücher und rothe Mützen. Die kursirenden Münzen sind österreichische Zwanziger und türkische Paras. Die Kleidung der Montenegriner ist einfach, und der Mantel(Struka), worin sich Männer und Frauen einhüllen, ist zugleich ihre Decke in der Nacht. Der Ackerbau steht auf einer geringen Stufe, Gewerbe befinden sich fast gar keine im Lande.(D.)
Politische Ueuigkeiten.
Berlin, 7. Febr. Der Handelsvertrag zwischen den beiden deutschen Großmächten ist abgeschlossen, und überläßt es den deutschen Staaten, ob sie ihm beitreten und mit wem sie über ihren Beitritt verhandeln wollen. Wie die Dinge liegen, ist Preußen darauf angewiesen, die Zustimmung der Steuervereinsstaaten zu erwirken, Oesterreich die der Coalition, deren Bevollmächtigte in Wien zur Zeit noch versammelt sind.
— Die in Königsberg von der Polizeibehörde verhängte Beschlagnahme der Schrift von G. G. Gervinus:„Einleitung in die Geschichte des 19. Jahrhundertsn, ist von dem hiesigen Stadtgericht nicht bestätigt worden, doch hat die Staatsanwaltschaft sofort bei dem Appellationsgericht Beschwerde geführt.
Berlin, 9. Febr. Es heißt, daß der frühere Postillon Schall,
der zum Tode verurtheilt ist, schon in diesen Tagen(man sagt imn Publiug übermorgen) werde gerichtet werden.
Berlin, 10. Febr. Die Haltung Hannevers in der Zollfrage soll noch immer nicht klar, und in neuester Zeit abermals Schwierigkeiten wegen Ausführung des September=Vertrages entstanden sein. Doch ist die Erwartung allgemein, daß es dem in Hannover wieder anwesenden Grafen Nostiz gelingen werde, alle Hindernisse zu beseitigen.
Berlin, 10 Febr. Der Gesetzentwurf über die Beförderung von Auswanderern, welcher der zweiten Kammer jetzt vorliegt, macht dieß Geschäst von einer Regierungsconcession abhängig, welche alljährlich erneuert werden muß. Sowohl Unternehmer als Agenten müssen concessionirt sein, und die Ertheilung der Concession kann von der Bestellung einer Caution abhängig gemacht werden. Durch ein Reglement wird die Höhe der Cautionen und die Controlle angeordnet werden, welcher die Geschäftsführung zu unterwerfen ist.
Die Erlaubniß kann ohne Angabe von Gründen versagt oder entzogen werden. Wer ohne Concession die Beförderung von Auswanderern vermittelt oder die oder Auskunftsertheilung anbietet, verfällt einer Geldbuße bis zu 200 Thalern oder einer Gefängnißstrafe von drei Monaten.
Berlin, 10. Febr. Die Nachrichten von den Unruhen in Mailand haben hier eine ernste Aufmerksamkeit erregt. Hält man sie auch an sich nicht für sehr bedeutend, so sieht man in ihnen doch die möglichen Vorläufer neuer Evenements, von größerer Bedeutung und fürchtet in ihnen den Beweis zu finden, daß Italien doch noch nicht pacificirt ist.
— Der Redacteur der Neuen Preuß. Zeitung, Assessor a. D. Wagener, ist vom Kriminalgericht nwegen öffentlicher Beleidigung und Verleumdung einer öffentlichen Behörde und von Beamten(des Staatsministeriums und des Ministerpräsidenten), wegen Verhöhnung obrigkeitlicher Anordnungen und
Verbreitung verbotener Druckschriftenn zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt worden.
Berlin, 11. Febr. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die beiden wesentlichsten Bestimmungen der Vorlage über die zweijährige Berufung der Kammern und das zweijährige Budget abgelehnt, dagegen die sechsjährige Wahlperiode angenommen, wiewohl auch seine Annahme jedenfalls als ein Rückschritt zu betrachten ist. Aber auch die anderen Punkte sollen den Kammern nicht geschenkt bleiben; vielmehr hat der Hr. MinisterPräsident heute schon angekündigt, daß die Regierung in späteren SitzungsPerioden auf dieselben zurückkommen werde.
— In neuester Zeit wiederholen sich die Gerüchte, welche den Kaiser von Rußland im Frühjahre einen Besuch in Deutschland machen lassen.
Berlin, 12. Febr. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde der Waldbott'sche Antrag(in Betreff der Ministerial=Erlasse weoen, Beschränkung katholischer Missionen ze.) berathen und bei der Abstimmung mit 175 gegen 123 Stimmen verworfen.
Febr. In dem benachbarten Fürstenthum Lippe=Schaum
burg kam kürzlich folgende Schauder erregende That zur Sprache:
„Ein bedeutend vermögender Landwirth hinterließ bei seinem Tode eine Tochter und zwei Söhne. Die Tochter, welche Haupterbin war, verschwand kurz darauf, ohne das Jemand wußte, auf welche Art, und waren somit die beiden Brüder die alleinigen Erben. Jetzt, nach Verlauf von ca. 15 bis 20 Jahren bringt es der Zufall an den Tag, daß die Tochter noch lebt und von den beiden Brüdern während dieser ganzen Zeit in einem Keller eingesperrt gehalten worden ist Die Untersuchung ist eingeleitet und werden die Verbrecher ihrer gerechten Strafe nicht entgehen.(L. K.)
5. Febr. Dem Vernehmen nach dürfte der Wiederbeginn der Zollvereinsconferenz zu Berlin nahe bevorstehen. Der frühere Abgesandte Hannovers, Generalsteuerdirector Dr. Klenze, soll auf Antrag des Hru. Fi
auch zum demnächstigen diesseitigen Unterhändler ausersehen seyn.
Klenze plötzlich sein hiesiges Haus verhältnißmä
sehr billig verkauft hat, will man schließen, daß derselbe als ständiger han
tscher Zollvereinscommissarius seinen Wohnsitz ganz nach Berlin verlegen
gi##. 6. Febr. Nach einer Ankündigung des Bundescommissärs Hrn. Dr den benachberten Blättern sollen am Mittwoch, den 16. März d I., Mittags 12 Uhr im großen Bassin des Bremer Hafens die zur deutschen