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Nr. 33 J. Mal
Sonntag, den 7. Febeuar 1032.
27. Fahrgang
Borabens der Arrustungsreven
Frankreich für ein Völkerbundheer— Wahl von 14 Vizepräsidenten
Auf in den Kampf!
Der Kanzler reist nach Genf.
Der Reichskanzler fährt am Sonnabend abend nach Genf. In seiner Begleitung befinden sich Staatssekretär von Bülow, Ministerialdirektor Zechlin und Oberregierungsrat Planck.
Die Reihenfolge der am Montag beginnenden grundsätzlichen Erklärungen der Großmächte über die Abrüstungsfrage ist jetzt endlich festgelegt worden. Die französische Abordnung hat erreicht, daß Tardieu seine Erklärung am Montag unmittelbar nach dem englischen Außenminister abgeben wird. Dr. Brüning wird voraussichtlich am Dienstag vormittag nach Tardieu den deutschen Standpunkt darlegen. Er wird gezwungen sein, zu den Ausführungen Tardieus unmittelbar Stellung zu nehmen. Man nimmt daher an, daß die Rede des Kanzlers erst nach der Rede Tardieus fertiggestellt werden wird.
In Konferenzkreisen sieht man der Rede Brünings mit größter Spannung entgegen, da diese Erklärung die Haltung der deutschen Regierung auf der Abrüstungskonferenz grundsätzlich für die weiteren Verhandlungen fetlegen wird.
J. unkreichs neue Sicherheitsvorschläge.
Der französische Kriegsminister Tardieu empfing Freitag abend in Begleitung der gesamten Abordnung die nach Hunderten zählende internationale Presse, um ihr die Grundlinien der bereits gemeldeten neuen französischen Vorschläge darzulegen. Tardieu erklärte, daß die französische Regierung nach wie vor bereit sei, den vom Abrüstungsausschuß ausgearbeiteten Abkommensentwurf zu unterzeichnen. Die von ihr jetzt eingereichten Vorschläge gingen jedoch über diesen Entwurf weit hinaus und enthielten eine Reihe neuer Anregungen.
Der Vorschlag der französischen Regierung besteht aus einer Einleitung und fünf Teilen. In der Einleitung wird erklärt, im Hinblick auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen und moralischen Spannungen und die allgemeine Beunruhigung der Geister sei eine besondere Organisation der Welt dringend notwendig geworden.
Der erste Teil der Vorschläge behandelt die Zivilluftfahrt und die Bombengeschwader. In diesem Kapitel wird die Internationalisierung der Zivilluftjahrt vorgeschlagen. Den Unterzeichnerstaaten des kommenden Abrüstungsabkommens ist der Bau und die Verwendung von Flugzeugen unterhalb noch festzusetzender Tonnagen verboten. Gleiche Regeln gelten für Luftschiffe, die im international-festländischen Dienst verwendet werden. Dem Völkerbundsrat wird ein Recht auf Beschlagnahme eingeräumt. Ueber die großen Militärflugzeuge aller Staaten mit weiten Aktionsradien wird dem Völkerbundsrat das völlige Verfügungsrecht zugebilligt.
Die Militärflugzeuge von einer mittleren noch festzusetzenden Tonnage bleiben zur Verfügung nur derjenigen Staaten, die sich verpflichtet, sie dem Völkerbund im Falle eines gemeinsamen Vorgehens zur Verfügung zu stellen. Diejenigen Staaten, die Opfer eines Flugangriffes sind, können jedoch die Gesamtheit ihrer Luftrüstungen verwenden und werden im Falle eines Angriffes unverzüglich von ihren allgemeinen Verpflichtungen befreit.
Der zweite Teil bestimmt, daß die schwere Artillerie der Großmächte, die Linienschiffe mit Geschützen von über 20,3 Zentimeter oder einer Tonnage von über 10.000 Tonnen und die Unterseeboote von einer noch zu bestimmenden Tonnage nur im Besitze derjenigen Staaten sein dürfen, die gegenüber dem Völkerbund die Verpflichtung aus Artikel 16 übernehmen. Die Verwendungsart ist wie bei den Flugzeugen.
Der dritte Teil sieht die Schaffung internatiomaler Polizeikräfte zur Verhütung des Krieges sowie die Schaffung einer besonderen Streitmacht vor, die einem angegriffenen Staat unverzüglich im Falle eines Krieges zu Hilfe kommen muß. Die internationale Polizeimacht steht ständig zur Verfügung des Völkerbundes, hat freies Durchzugsrecht und darf in Krisenzeiten die Gebiete besetzen, in denen ein Konflikt auszubrechen droht. Frankreich ist bereit, eine gemischte Brigade und eine Division leichter Kriegsschiffe sowie ein gemischtes Geschwader von Jagd- und Bombenflugzeugen hierfür zur Verfügung zu stellen. Das Kommando über die internationalen Polizeikräfte wird vom Völkerbund bestimmt. Die internationale Streitmacht wird entsprechend der Verwendung in den einzelnen Gebieten aufgestellt, je nachdem, ob es sich um einen Konflikt innerhalb oder außerhalb des in Betracht kommenden Staates handelt. Die französische Regierung ist bereit, ihrerseits auch hierfür Streitkräfte zur Verfügung zu stellen. Für einen Konflikt in Europa, wobei der Angreifer eine gemeinsame Grenze mit Frankreich
hat, stellt Frankreich weitere Streitkräfte zur Verfügung, die vom Völkerbund zu bestimmen sind. Ferner sollen sich die Unterreichnerstaaten, die über Tanks oder ähnliche Kriegswaffen, über schwere Feldartillerie verfügen, verpflichten, diese dem Völkerbund für die internationalen Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.
Der vierte Teil behandelt den Schutz der zivilen Bevölkerung und sieht vor, daß der Abwurf und die Beschießung mit Zündgasbomben, Gasbomben oder Giftgasbomben verboten sind. Ferner ist vorgesehen, daß eine bestimmte Zone im Falle eines Konfliktes geschaffen wird, über die hinaus weder Bomben abgenorfen werden können, noch Artilleriebeschießung gestattet ist. Jeder Bruch dieser Bestimmungen löst zwangsläufig das Sanktionsverfahren des Artikels 16 des Völkerbundspaktes aus.
Der fünfte Teil behandelt die Organisation des Friedens. Die Durchführung der in den genannten enthaltenen Maßnahmen schließt die Verpflichtung zur Schiedsgerichtsbarkeit, die Bestimmungen der Angreifergarantie für beschleunigte Entschlüsse, der Anwendung der dem Völkerbund zur Verfügung stehenden Machtmittel und eine internationale Kontrolle der Rüstungen aller Staaten ein.
Zum Schluß heißt es: Die gegenwärtige Konferenz bietet die einzigartige Gelegenheit, an Stelle eines Völkerbundes, der durch ihm feindliche Souveränitäten gelähmt ist, eine seine Entscheidungen durchführenden und erzwingenden Völker und zu machen.
Verwerfung der französischen Sicherheitsthese.
Im halbamtlichen„Giornale d'Italia“ wird der italienische Standpunkt zur Abrüstungskonserenz deutlich auseinandergesetzt. Der Inhalt der Artikel zusammen dürfte den Richtlinien entsprechen, die Mussolini der italienischen Abordnung nach Genf erteilt hat. Drei Hauptfragen werden unterschieden: Soll abgerüstet werden? Welche Methode ist für die Abrüftung anzuwenden? Welcher Rüstungsstand ist für jedes Land festzusetzen?
Die erste Frage wird bejahend beantwortet. Italien sieht die Notwendigkeit der Abrüstung dreifach begründet: 1. durch die Verträge. Für alle Unterzeichner der Friedensverträge und der Völkerbundsatzungen bestehe also eine juristische und moralische Verpflichtung zur Abrüstung. 2. Durch die Wirtschafts= und Finanzkrise seien die militärischen Ausgaben der 27 meistgerüsteten Länder der Welt gegenüber der Vorkriegszeit um das Eineinhalbfache gestiegen. Das Ende des Wettrüstens würde die Bereitstellung von Mitteln für wichtigere Bedürfnisse der Völker ermöglichen. 3. Durch die aus der Abrüstung erfolgende Rückkehr des Vertrauens.
Italien verwirft die französische These: erst Sicherheit, dann Abrüstung und sieht die Sicherheit als Folge der Abrüstung und des Schiedsgerichtswesens an
Zu den technischen Fragen, zu der Abrüstungsmethode und der Feststellung der Rüstungsstände wird daran erinnert, daß der Abrüstungsentwurf von den Deutschen abgelehnt wurde, weil er der Forderung nach Gleichheit nicht entspreche. Mussolini habe bereits erklärt, daß die Gleichheit der Methode eine not
wendige Voraussetzung für jeden weiteren internationalen ##eschluß in Sachen der Abrüstung bedeute. Italien be
absichtige, die Abrüstung bis zur äußerst möglichen Grenze durchzudrücken auf der Grundlage der Gleichheit der Kräfte, weil daraus vor allem eine wirkliche Bürgschaft für ein ruhiges Verhältnis der Völker untereinander folge. Fialien vertrete die Notwendigkeit, vor allem die Lösung oerjenigen Probleme in Angriff zu nehmen, die allgemeinen Charakter haben und die von den Regierungen unmittelbar gelöst werden können: Die Reparationen und die Abrüstung.
Das Präsidium der Abrüstungskonferenz.
Die Abrüstungskonferenz wählte in geheimer Abstimmung das Präsidium, das aus dem Präsidenten Heuderson und 14 Vizepräsidenten besteht. Abgegeben wurder insgesamt 54 Stimmen.
Zu Vizepräsidenten wurden gewählt die Vertreter von England(53 Stimmen), Frankreich(54 Stimmen), Italien(54), Deutschland(50), der Vereinigten Staaten (52), Schweden(48), Japan(47), Spanien(43), Argentinien (39), Belgien(36), Sowjetrußland(36), Tschechoslowakei (35), Polen(33) und Österreich(32). Gegen Deutschland haben somit von 54 Staaten vier Staaten gestimmt.
S. Der Samstag in Geuf.
Genf, 6. Febr. Heute kamen die Vertreter der Verbände zu Wort, die Dentschriften und Entschließungen übenreichten Ihre Zahl ist so, daß eine Verlesung unmöglich erscheint. Die Frauenkundgebung wurde im Namen von 45 Millionen Frauen der ganzen Welt abgegeben und trägt 6 Millionen Unterschriften. Besondere Beachtung fanden die Reden von Lord Cecil, der die Abschaffkung der Großgeschütze über 10.000 Tonnen und der Luftwaffe verlangte und die des belgischen Sozialistenführers Vandervelde, der auf den Unterschied der Abrüstung in den Ländern der Sieger und denen der Besiegten hinwiss. Es machte einen
schlechten Einbruck, daß die Bänke der Delegierten zunachst nur schwach besetzt waren. Die deutsche Delegation war rechtzeitig und vollzählig zur Stelle.
Die alten Soldaten fordern
gleiches Recht in der Webrtage.
Der Kyffhäuserbund zur Abrüstungskonferenz.
Der Kyffhäuserbund hat ein Schreiben an den Reichsminister des Auswärtigen und den Reichswehrminister gerichtet, in dem nochmals auf den vom Deutschen Reichskriegerbund„Kyffhäuser“ geführten Feldzug zur Internationalen Abrüstungskonferenz hingewiesen wird. Der Kyffhäuserbund mit seinen 30 000 Vereinen hat in monatelanger Aufklärungsarbeit der großen Masse unseres Volkes klar gemacht, daß Recht, Freiheit und Sicherheit unseres hartbedrängten deutschen Vaterlandes auf dem Spiele stehen. Die in den letzten Wochen von den Kyffhäuser=Verbänden und=Vereinen in allen Teilen des Reiches unter starker Beteiligung aller Schichten der Bevölkerung veranstalteten Versammlungen und Kundgebungen klangen durchweg in einer Entschließung aus, in der einmütig mit Entrüstung die Kriegsschuldlüge ernemt zurückgewiesen und gleiches Recht in der Sicherheits und Wehrfrage gefordert wurde.
Nach gewissenhafter Prüfung der unter genauer Augabe der Teilnehmerzahl eingegangenen Entschließungen wurden diese von weit über zwölf Millionen deutscher Männer und Frauen anerkannt. Hiermit ist den deutschen Vertretern bei der Abrüstungskonferenz ein Material übergeben, das die Stimmung der alten Soldaten und der Bevölkerung unzweifelhaft widergibt
Von Millionenbeeren erdrückt
Ein Blick auf obige aKrte und ein Blick auf die Berichte der französischen Generalstabs über die angebliche Bedrohung durch deutsche Geheimrüstungen enthüllt mit grauenhafter Deutlichkeit nicht nur die Lügenhaftig keit der französischen Berichte. sondern noch mehr die furchtbare Gefahr, der das entwaffnete deutsche Volk mit seinen 100 000=Mann Heer umgeben von Millionenheeren schwebt. Unsere Karte zeigt die Friedensund die Kriegsstärke der Armeen in den uns umgebenden Ländern.