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Nr. 33 J. Mal

Sonntag, den 7. Febeuar 1032.

27. Fahrgang

Borabens der Arrustungsreven

Frankreich für ein Völkerbundheer Wahl von 14 Vizepräsidenten

Auf in den Kampf!

Der Kanzler reist nach Genf.

Der Reichskanzler fährt am Sonnabend abend nach Genf. In seiner Begleitung befinden sich Staats­sekretär von Bülow, Ministerialdirektor Zechlin und Ober­regierungsrat Planck.

Die Reihenfolge der am Montag beginnenden grundsätzlichen Erklärungen der Großmächte über die Ab­rüstungsfrage ist jetzt endlich festgelegt worden. Die fran­zösische Abordnung hat erreicht, daß Tardieu seine Er­klärung am Montag unmittelbar nach dem englischen Außenminister abgeben wird. Dr. Brüning wird voraus­sichtlich am Dienstag vormittag nach Tardieu den deutschen Standpunkt darlegen. Er wird ge­zwungen sein, zu den Ausführungen Tardieus unmittel­bar Stellung zu nehmen. Man nimmt daher an, daß die Rede des Kanzlers erst nach der Rede Tardieus fertig­gestellt werden wird.

In Konferenzkreisen sieht man der Rede Brünings mit größter Spannung entgegen, da diese Erklärung die Haltung der deutschen Regierung auf der Abrüstungs­konferenz grundsätzlich für die weiteren Verhandlungen fetlegen wird.

J. unkreichs neue Sicherheitsvorschläge.

Der französische Kriegsminister Tardieu empfing Freitag abend in Begleitung der gesamten Abordnung die nach Hunderten zählende internationale Presse, um ihr die Grundlinien der bereits gemeldeten neuen französischen Vorschläge darzulegen. Tardieu erklärte, daß die franzö­sische Regierung nach wie vor bereit sei, den vom Abrü­stungsausschuß ausgearbeiteten Abkommensentwurf zu un­terzeichnen. Die von ihr jetzt eingereichten Vorschläge gingen jedoch über diesen Entwurf weit hinaus und ent­hielten eine Reihe neuer Anregungen.

Der Vorschlag der französischen Regierung besteht aus einer Einleitung und fünf Teilen. In der Einleitung wird erklärt, im Hinblick auf die gegenwärtigen wirtschaft­lichen und moralischen Spannungen und die allgemeine Beunruhigung der Geister sei eine besondere Organisation der Welt dringend notwendig geworden.

Der erste Teil der Vorschläge behandelt die Zivil­luftfahrt und die Bombengeschwader. In die­sem Kapitel wird die Internationalisierung der Zivilluft­jahrt vorgeschlagen. Den Unterzeichnerstaaten des kom­menden Abrüstungsabkommens ist der Bau und die Ver­wendung von Flugzeugen unterhalb noch festzusetzender Tonnagen verboten. Gleiche Regeln gelten für Luftschiffe, die im international-festländischen Dienst verwendet wer­den. Dem Völkerbundsrat wird ein Recht auf Beschlag­nahme eingeräumt. Ueber die großen Militärflugzeuge aller Staaten mit weiten Aktionsradien wird dem Völker­bundsrat das völlige Verfügungsrecht zugebilligt.

Die Militärflugzeuge von einer mittleren noch festzusetzenden Tonnage bleiben zur Verfügung nur der­jenigen Staaten, die sich verpflichtet, sie dem Völkerbund im Falle eines gemeinsamen Vorgehens zur Verfügung zu stellen. Diejenigen Staaten, die Opfer eines Flugangriffes sind, können jedoch die Gesamtheit ihrer Luftrüstungen ver­wenden und werden im Falle eines Angriffes unverzüglich von ihren allgemeinen Verpflichtungen befreit.

Der zweite Teil bestimmt, daß die schwere Artil­lerie der Großmächte, die Linienschiffe mit Ge­schützen von über 20,3 Zentimeter oder einer Tonnage von über 10.000 Tonnen und die Unterseeboote von einer noch zu bestimmenden Tonnage nur im Besitze derjenigen Staaten sein dürfen, die gegenüber dem Völkerbund die Verpflichtung aus Artikel 16 übernehmen. Die Verwen­dungsart ist wie bei den Flugzeugen.

Der dritte Teil sieht die Schaffung internatio­maler Polizeikräfte zur Verhütung des Krieges sowie die Schaffung einer besonderen Streit­macht vor, die einem angegriffenen Staat unverzüglich im Falle eines Krieges zu Hilfe kommen muß. Die internatio­nale Polizeimacht steht ständig zur Verfügung des Völker­bundes, hat freies Durchzugsrecht und darf in Krisenzeiten die Gebiete besetzen, in denen ein Konflikt auszubrechen droht. Frankreich ist bereit, eine gemischte Brigade und eine Division leichter Kriegsschiffe sowie ein gemischtes Ge­schwader von Jagd- und Bombenflugzeugen hierfür zur Verfügung zu stellen. Das Kommando über die interna­tionalen Polizeikräfte wird vom Völkerbund bestimmt. Die internationale Streitmacht wird entsprechend der Verwen­dung in den einzelnen Gebieten aufgestellt, je nachdem, ob es sich um einen Konflikt innerhalb oder außerhalb des in Betracht kommenden Staates handelt. Die französische Re­gierung ist bereit, ihrerseits auch hierfür Streitkräfte zur Verfügung zu stellen. Für einen Konflikt in Europa, wo­bei der Angreifer eine gemeinsame Grenze mit Frankreich

hat, stellt Frankreich weitere Streitkräfte zur Verfügung, die vom Völkerbund zu bestimmen sind. Ferner sollen sich die Unterreichnerstaaten, die über Tanks oder ähnliche Kriegswaffen, über schwere Feldartillerie verfügen, ver­pflichten, diese dem Völkerbund für die internationalen Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.

Der vierte Teil behandelt den Schutz der zivilen Bevölkerung und sieht vor, daß der Abwurf und die Beschießung mit Zündgasbomben, Gasbomben oder Gift­gasbomben verboten sind. Ferner ist vorgesehen, daß eine bestimmte Zone im Falle eines Konfliktes geschaffen wird, über die hinaus weder Bomben abgenorfen werden können, noch Artilleriebeschießung gestattet ist. Jeder Bruch dieser Bestimmungen löst zwangsläufig das Sanktionsverfahren des Artikels 16 des Völkerbundspaktes aus.

Der fünfte Teil behandelt die Organisation des Friedens. Die Durchführung der in den genannten enthaltenen Maßnahmen schließt die Verpflichtung zur Schiedsgerichtsbarkeit, die Bestimmungen der Angreiferga­rantie für beschleunigte Entschlüsse, der Anwendung der dem Völkerbund zur Verfügung stehenden Machtmittel und eine internationale Kontrolle der Rüstungen aller Staaten ein.

Zum Schluß heißt es: Die gegenwärtige Konferenz bietet die einzigartige Gelegenheit, an Stelle eines Völker­bundes, der durch ihm feindliche Souveränitäten gelähmt ist, eine seine Entscheidungen durchführenden und erzwin­genden Völker und zu machen.

Verwerfung der französischen Sicherheitsthese.

Im halbamtlichenGiornale d'Italia wird der ita­lienische Standpunkt zur Abrüstungskonserenz deutlich auseinandergesetzt. Der Inhalt der Artikel zu­sammen dürfte den Richtlinien entsprechen, die Musso­lini der italienischen Abordnung nach Genf erteilt hat. Drei Hauptfragen werden unterschieden: Soll abgerüstet werden? Welche Methode ist für die Abrüftung anzu­wenden? Welcher Rüstungsstand ist für jedes Land fest­zusetzen?

Die erste Frage wird bejahend beantwortet. Italien sieht die Notwendigkeit der Abrüstung dreifach begründet: 1. durch die Verträge. Für alle Unterzeichner der Friedensverträge und der Völkerbundsatzungen be­stehe also eine juristische und moralische Verpflichtung zur Abrüstung. 2. Durch die Wirtschafts= und Finanzkrise seien die militärischen Ausgaben der 27 meistgerüsteten Länder der Welt gegenüber der Vorkriegszeit um das Ein­einhalbfache gestiegen. Das Ende des Wettrüstens würde die Bereitstellung von Mitteln für wichtigere Bedürfnisse der Völker ermöglichen. 3. Durch die aus der Abrüstung erfolgende Rückkehr des Vertrauens.

Italien verwirft die französische These: erst Sicherheit, dann Abrüstung und sieht die Sicherheit als Folge der Abrüstung und des Schiedsgerichtswesens an

Zu den technischen Fragen, zu der Abrüstungs­methode und der Feststellung der Rüstungsstände wird daran erinnert, daß der Abrüstungsentwurf von den Deutschen abgelehnt wurde, weil er der Forderung nach Gleichheit nicht entspreche. Mussolini habe bereits erklärt, daß die Gleichheit der Methode eine not­

wendige Voraussetzung für jeden weiteren internationalen ##eschluß in Sachen der Abrüstung bedeute. Italien be

absichtige, die Abrüstung bis zur äußerst möglichen Grenze durchzudrücken auf der Grundlage der Gleichheit der Kräfte, weil daraus vor allem eine wirkliche Bürgschaft für ein ruhiges Verhältnis der Völker untereinander folge. Fialien vertrete die Notwendigkeit, vor allem die Lösung oerjenigen Probleme in Angriff zu nehmen, die all­gemeinen Charakter haben und die von den Regierungen unmittelbar gelöst werden können: Die Reparationen und die Abrüstung.

Das Präsidium der Abrüstungskonferenz.

Die Abrüstungskonferenz wählte in geheimer Ab­stimmung das Präsidium, das aus dem Präsidenten Heu­derson und 14 Vizepräsidenten besteht. Abgegeben wurder insgesamt 54 Stimmen.

Zu Vizepräsidenten wurden gewählt die Vertreter von England(53 Stimmen), Frankreich(54 Stimmen), Italien(54), Deutschland(50), der Vereinigten Staaten (52), Schweden(48), Japan(47), Spanien(43), Argentinien (39), Belgien(36), Sowjetrußland(36), Tschechoslowakei (35), Polen(33) und Österreich(32). Gegen Deutschland haben somit von 54 Staaten vier Staaten gestimmt.

S. Der Samstag in Geuf.

Genf, 6. Febr. Heute kamen die Vertreter der Ver­bände zu Wort, die Dentschriften und Entschließungen üben­reichten Ihre Zahl ist so, daß eine Verlesung unmöglich erscheint. Die Frauenkundgebung wurde im Namen von 45 Millionen Frauen der ganzen Welt abgegeben und trägt 6 Millionen Unterschriften. Besondere Beachtung fanden die Reden von Lord Cecil, der die Abschaffkung der Groß­geschütze über 10.000 Tonnen und der Luftwaffe verlangte und die des belgischen Sozialistenführers Vandervelde, der auf den Unterschied der Abrüstung in den Ländern der Sieger und denen der Besiegten hinwiss. Es machte einen

schlechten Einbruck, daß die Bänke der Delegierten zu­nachst nur schwach besetzt waren. Die deutsche Delegation war rechtzeitig und vollzählig zur Stelle.

Die alten Soldaten fordern

gleiches Recht in der Webrtage.

Der Kyffhäuserbund zur Abrüstungskonferenz.

Der Kyffhäuserbund hat ein Schreiben an den Reichsminister des Auswärtigen und den Reichswehr­minister gerichtet, in dem nochmals auf den vom Deutschen ReichskriegerbundKyffhäuser geführten Feldzug zur Internationalen Abrüstungskonferenz hingewiesen wird. Der Kyffhäuserbund mit seinen 30 000 Vereinen hat in monatelanger Aufklärungsarbeit der großen Masse unseres Volkes klar gemacht, daß Recht, Freiheit und Sicherheit unseres hartbedrängten deutschen Vaterlandes auf dem Spiele stehen. Die in den letzten Wochen von den Kyffhäuser=Verbänden und=Ver­einen in allen Teilen des Reiches unter starker Beteiligung aller Schichten der Bevölkerung veranstalteten Versamm­lungen und Kundgebungen klangen durchweg in einer Entschließung aus, in der einmütig mit Entrüstung die Kriegsschuldlüge ernemt zurückgewiesen und gleiches Recht in der Sicherheits und Wehrfrage gefordert wurde.

Nach gewissenhafter Prüfung der unter genauer Au­gabe der Teilnehmerzahl eingegangenen Entschließungen wurden diese von weit über zwölf Millionen deutscher Männer und Frauen anerkannt. Hiermit ist den deutschen Vertretern bei der Abrüstungskonferenz ein Material über­geben, das die Stimmung der alten Soldaten und der Bevölkerung unzweifelhaft widergibt

Von Millionenbeeren erdrückt

Ein Blick auf obige aKrte und ein Blick auf die Berichte der französischen Generalstabs über die angebliche Bedrohung durch deutsche Geheimrüstungen ent­hüllt mit grauenhafter Deutlich­keit nicht nur die Lügenhaftig keit der französischen Berichte. sondern noch mehr die furcht­bare Gefahr, der das entwaff­nete deutsche Volk mit seinen 100 000=Mann Heer umgeben von Millionenheeren schwebt. Unsere Karte zeigt die Friedens­und die Kriegsstärke der Ar­meen in den uns umgebenden Ländern.