den Kreis Tecklenburg

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Ne 5.

Redaction, Druck und Verlag von I. Pokorny.

üren, den 3. Februar.

1883.

Der Bank des kronprinzlichen Paares.

Der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin haben ihren Dank für die allgemeine Theilnahme an ihrem Feste durch nachstehendes Schreiben zur Kenntniß gebracht:

„Tief gerührt durch die vielen Beweise der Liebe und Theilnahme, welche Uns am fünf­undzwanzigsten Jahrestage Unserer Vermählung erfreuten, fühlen wir Uns zugleich durch das Bewußtsein beglückt und gehoben, daß in der Hauptstadt, wie im ganzen deutschen Vaterlande, ja weit über dessen Grenzen hinaus. Unser Familienfest den Anlaß geboten hat, das Ge­fühl fester Gemeinschaft ohne Ansehen von Rang und Stand und ohne Unterschied des Stammes oder Bekenntnisses in der Treue zu Kaiser und Reich und in der Anhänglichkeit an den Träger der deutschen Krone und Sein Haus aufs Neue zu bekunden. Beglückwünschungen in Briefen und Telegrammen dichterische und sonstige künst­lerische Gaben, reiche Blumenspenden und Hul­digungen mannichfachster Art sind Uns in einer Fülle zugegangen, daß Wir darauf verzichten müssen, den Vertretern städtischer und anderer Gemeinwesen, den Körperschaften, den Vereinen, Anstalten und Privatpersonen im Einzelnen zu danken. Wir wählen diesen Weg, um alle Die­jenigen Unserer herzlichen Erkenntlichkeit zu ver­sichern, welche Uns in der Nähe und aus weiter Ferne freundlichen Antheil bewiesen. Dabei geben Wir gern Unserer besonderen Genugthuung Ausdruck, daß Unsere Silberhochzeit Veranlassung geworden ist, durch wohlthätige Stiftungen und durch Sammlungen zu edlen und gemeinnützigen Zwecken dem Tage, an welchem Wir einst Un­seren Ehebund geschlossen und mit Sottes Hilfe das Glück Unseres Lebens begründet haben, durch Mildthätigkeit und Wohlthun die schönste Weihe und eine Unserem Sinn und Wunsche zumeist entsprechende Bedeutung zu verleihen.“

Berlin, den 28. Januar 1883.

Friedrich Wilhelm, Victoria,

Kronprinz. Kronprinzessin.

Enteignung.

Nachdem der Plan für die Geradelegung und Erbreiterung des zur Chaussee auszubauenden Gemeindewegs von Mettingen nach Westercappeln, auf Grund der§.§. 18 bis 24 des Enteignungs­gesetzes vom 11. Juni 1874(G.=S. S. 222) von Seiten der Königlichen Regierung endgültig festgestellt und vorbehaltlich der nachträglichen Festsetzung der Entschädigung zur Ausführung genehmigt ist, hat der unterzeichnete Commissar zur Verhandlung in dem Verfahren auf Fest­setzung der Entschädigung bezüglich der Grund­stücke des Colonen August Bernard Greiwe zu Muckhorst, Flur 11 Nr. 54. 56. 84. 90. 92. 159. 157. 62 9/141,(Weide und Acker), wovon im Ganzen 11 a 5 m zur Chaussee vergraben werden,— ferner bezüglich der Grundstücke des Steigers Heinrich Overbeck daselbst Flur 11 Nr. 60149, 6 12/150, 154/1(Acker), wovon zusammen

82 □=M. zur Chaussee abgehen werden,(Steuer­gemeinde Mettingen) nach Vorschrift des§ 25 des obigen Gesetzes Termin auf

Mittwoch, den 14. Februar cr.,

Vormittags 11 Uhr, anberaumt, wozu als Unternehmerin die Ge­meinde Mettingen, vertreten durch den Vorsteher und bezw. den Amtmann und die Besitzer der zu enteignenden Grundstückstheile zu laden sind. Alle sonst Betheiligten werden hierdurch öffent­lich aufgefordert, ihre Rechte in diesem Termine wahrzunehmen. Die Ladung erfolgt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne deren Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird.

Tecklenburg, den 29. Januar 1883.

Der Enteignungs=Commissar.

Rochrig,

Königlicher Landrath.

Die auf dem Kreistage vom 30. October v. J. gethätigte Wahl des Kaufmanns Mohr­mann zu Ibbenbüren zum stellvertretenden Beisitzer im Kuratorium der Kreissparkasse Teck­lenburg zu Ibbenbüren für den Rest der laufen­den Wahlperiode 1882 bis einschließlich 1884 ist von der Königlichen Regierung am 10. d. Mts. bestätigt worden.

Tecklenburg, den 30. Januar 1883.

Der Königliche Landrath.

Die Sonntagstrage.

In der letzten Zeit ist die Sonntagsfrage in den Blättern wieder zum Gegenstand lebhafter Erörterungen gemacht worden.

Den nächsten Anlaß hierzu bildete eine Ver­ordnung des Oberpräsidenten für die Provinz Sachsen, die Geschäfte an Sonntagen von Mit­tags 1 Uhr ab zu schließen. Liberalerseits wurde diese Verfügung zum Gegenstand lebhafter Kritik gemacht und darauf hingewiesen, daß hier­durch nicht nur den Geschäftsleuten ein großer Gewinn entgehe, sondern den Landleuten es un­möglich gemacht würde, zu der einzigen Zeit, wo sie in die Stadt kommen können, für die Be­friedigung ihrer häuslichen und wirthschaftlichen Bedürfnisse zu sorgen. Als bedrohliche Per­spective wurde liberalerseits sogar in Aussicht gestellt daß die Verfügung das Gegentheil von dem, was sie bezwecke, zur Folge haben werde, da sie zur Entheiligung des Sonntags beitragen müßte, indem nunmehr die Landleute gezwungen sein würden, Sonntags Vormittags zur Besor­gung ihrer Geschäfte in die Stadt zu gehen und so den Gottesdienst zu versäumen.

Von anderer Seite ist dagegen lebhaft auf die Nothwendigkeit größerer Heilighaltung des Sonntags hingewiesen und namentlich auch im Interesse der Post= und Telegcaphenbeamten eine noch größere Einschränkung der Dienstzeit am Sonntage gefordert und zugleich damit begründet worden, daß die Interessen des geschäftlichen Verkehrs keinesweges eine so große Verwendung von Kräften für den Sonntagsdienst erfordern.

Diese einander entgegenstehenden Auffassungen scheinen bereits zu politischen Parteifragen ge­macht worden zu sein. Die Liberalen wollen wegen der Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen die Regierung im Abgeordneten­

hause interpelliren, während das Centrum und die Conservativen im Reichstage einen Antrag eingebracht haben, wonach an Sonn= und Fest­tagen der Dienst der Postbeamten dadurch ent­lastet werden soll, daß die Beförderung von Waarenproben, Drucksachen, Packeten, Geld= und Werthsendungen Sonntags auszuschließen und die Telegramme an Sonn= und Festtagen mit einem Aufschlage von 20 Pf. zu belegen seien.

Die Sonntagsheiligung liegt bekanntlich nicht nur im religiösen, sondern auch im gesundheit­lichen und humanitären Interesse. Gerade die­jenigen Politiker, welche sich stets viel darauf zu Gute thun, für die allgemeine Menschenwürde zu kämpfen und alle humanen Bestrebungen zu unterstützen, sollten einer Einschränkung der Be­schäftigung am Sonntage zugeneigt sein. Aber dieselben Politiker haben ein noch viel größeres Interesse daran, Einrichtungen nicht zu begün­stigen, welche den Forderungen religiöser Gesichts­punkte entsprechen, wenn dieselben auch mit den Forderungen einer größeren Sorge für das körperliche und geistige Wohl der Menschen über­einstimmen. Die Scheu, den Anschein zu er­wecken, als ob man religiösen Erwägungen zu­gänglich sei und als ob das Volk in dem auf­geklärten 19. Jahrhundert seine Einrichtungen nach religiösen oder christlichen Rücksichten ge­stalten könne, ist so groß, daß dabei lieber die sonst so stark betonten natürlichen Rechte des Menschen ganz in den Hintergrund gestellt werden. Namentlich wird aber der wirthschaftliche Schaden als Haupteinwurf gegen eine weitere Ausdehnung der Sonntagsheiligung in's Feld geführt: das Geschäft soll möglichst ungestört bleiben, weil sich sonst der Nationalreichthum verringern könne.

Nun kann freilich nicht in Abrede gestellt werden, daß eine vollständige Einstellung des ge­schäftlichen Verkehrs an Sonntagen ohne erheb­liche Nachtheile nicht durchführbar ist. Aber etwas anderes ist es, den Bedürfnissen des Welt­Transportverkehrs Rechnung tragen, etwas anderes, schlechten Sitten und Gewohnheiten, wie sie sich überall eingenistet haben, Vorschub leisten. Wir wissen nicht, ob der auf den Post­und Telegraphendienst bezügliche Antrag technisch durchführbar ist, ohne jene berechtigten Interessen zu schädigen. Wohl aber wissen wir, daß es im religiösen, wie im socialen Interesse liegt, der Unsitte entgegenzutreten, daß die Bedeutung des Sonntags mehr und mehr aus dem Volks­bewußtsein schwindet und der Sonntag zu einem Werk= und Arbeitstag wie jeder andere herab­sinkt. Hierbei kann das Volk nur geioinnen, ohne daß der Einzelne geschädigt wird.

In England ist die Sonntagsheiligung eine viel ausgedehntere als bei uns, ohne daß dem mächtigen geschäftlichen Leben Abbruch geschieht. Dort in dem sog. freien England, dem Ideal unserer Lieberalen, ist sie zur Volkssitte geworden. Wenn sich das Volk bei uns noch nicht so ge­wöhnt hat, so ist damit nicht ausgeschlossen, daß es sich so gewöhnen kann, und daß es sich da­bei sehr wohlbefinden wird. Die Bestrebungen, hier der Sitte auf die rechte Bahn zu verhelfen, verdienen daher volle Anerkennung und Unter­stützung; dieselben sind so wenig gegen das Wohl der arbeitenden und erwerbenden Klassen ge­richtet, daß diese vielmehr in erster Linie eine Wohlthat darin erblicken werden, wenn erst die allgemeine Sitte sich mehr und mehr von der Ausnutzung und Ausbeutung des Sonntags ab­wendet, mag auch der Uebergang dazu in manchen Kreisen vorläufig noch als nachtheilig und un­bequem empfunden werden.