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Tyman van den Anbrocke(Ambrock), Hans Byinckhuyß(Bietinghaus), Johann van Buyren(Bühren) ).<space> H a n s<space> R u g g e b e e n"),<space> P e t e r<space> S c h o m e c k e r<space>( S c h u h <space> macher). Hans Kreyeloe(Krägeloh), Tyman to Einhuß(Emst), Drees van Kalthuyssen, Frolick ter Grisenbecke, Brouwe(Frau!) van Wernynehussen, Hanß van Wernynchuyssen, Rotger van Wernynehuyssen. Hans Wyrm(ing)huyß. Tyman van Bodenschede(Baunscheid). Hans van Bersche(Brenscheid), Gerlach van Bersche(Brenscheid). Hans to Eylpe. Agette(Agathe) ther Lower““), Hentze van Velthusen, Gert tho Koeweyden. Hans Volbrechting, Euert Molner. der Greve. Van den Stocken(vielleicht Strücken?), Hanß Kalthuiß, Tyman to Eylpe.
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Nach diesem Zwischenspiel jedoch wird der Streit zwischen Evert und Hackenberg endlich vor die Vertreter des Herzogs von Cleve=Mark gebracht
Cracht Stecke. Robert Staill van Hoylsteyn*) nehmen eine gewaltige Zeugenvernehmung vor, denn sie sind„geschworene Räte des Hochgeborenen, Durchlauchtigsten Fürsten Herzogs von Cleve, Grasen von der Mark“ usw.
„Op den neisten brydach na sunte Batholmen Dage“ 1453 hat Evert einen versiegelten Brief an die Räte abgegeben, der alle Punkte von Everts nlagen gegen den Richter von Hagen zusammenfaßt. Nun sind die Räte beaufträgt. den Richter von Hagen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sind also nach Hagen gekommen und haben dort ihre Vernehmungen angestellt. Zugegen waren " Bernt Oeuelacker
Tyman Cismer(7) van dem Busche,
Degenharts..(unleserlich),
Degenharts....(unleserlich, ähnlich
wie der vorige, endet auf... loe). Rotgers Richter zu Wetter.
Tyman Hackenbergs, Freigraf zu Volmesteyn*)
Diderick van Dist*).
Aus der Aufzählung dieser Beisitzer geht hervor, wie großen Wert und welchen Umfang dieser
ganze Streit angenommen hat, woren doch alle stanzen und dazu die einflußreichsten Männer der Nachbarschaft zu dem Verfahren aufgeboten.
Die folgenden Vernehmungen finden am „neisten Dusdach(Dinstag) na onss herrn brauwe Daige 1453“ statt.
hat seine Vorwürfe gegen Hackenberg in 10 Anklagepunkten zusammengefaßt. Punkt für Punkt werden die schweren Anklagen vorgenommen und die notwendigen Zeugen vernommen. Nicht weniger als vierundfünfzig Zeugen sind aus der„päheren und weiteren Umgebung Hagens in diesem Monstreprozeß ausgeboten Stecke ermahnt die Leute. die reine Wahrheit zu sagen und erinnert sie daran, daß sie nachher schwören müssen, ein Vorgang. der sich bis auf unsere heutige Zeit erhalten hat.
Punkt 1. Evert schreibt. Smerhennecken*) habe Gelder unterschlagen, die sich aus den Brüchten der Marken zusammensetzten. Zunächst werden zu dieser Frage die Holzrichter vernommen. Damit erhalten wir eine Aufstellung über sie:
Hans Bertolt hat zu der Zeit, da er Holzrichter war, dem Richter von Hagen 18 Schilling aus der Kuhweider Mark und 18 Schilling aus der Eppenhauser Mark an Strafgeldern überreicht. Ame Loe sagt aus, er habe während der Zeit, da er Holzrichter gewesen, dem Richter keine Gelder oder Brüchten übergeben; was er einoenommen habe, das sei von den Erben und Markgenossen zusammen„verzehrt" worden.
Diderich Wilhe sogt, während seiner Holzrichterzeit wären überhaupt keine Brüchten verfallen gewesen.
Tyman Kidnecken sagt, er habe als Holz
richter dem Hagener Richter nur Brüchten aus de Eppenhauser, keine aus der Kuhheider Mark überreicht.
Kreefte to Halden sagt, daß ihm 2 kleine Gulden gelassen wurden.
Gerwyn Beutter hat eine Mark erhalten „Duyrpemunds pymetz(?)— Dortmunder Prägung.
Hans tom Luteckenhoue hat zur Zeit. als er Holzrichter war, keine Brüchten eingenommen
2. Punkt Evert gibt an. Tuman Kreeft hätte dem Richter 15 Mark gegeben, die ihm nicht gebührten,„wegen des Landes ouer der leenen". so hatte er auch gehört, in derselben Zeit habe dieser Kreeft dem Richter von Hagen 18 Gulden gegeben.
Tyman Kreeft erklärt, er habe nicht mehr als 9 kleine Gulden bezahlt.
3. Punkt. Evert wirft dem Richter vor, er ließe sich durch Geld davon abbringen, die Leute ihre Dienste tun zu lassen:„to onere(Lasten) off anderen dienst, so pleget hie dan to nemen gelt o hauer". Mit anderen Worten: Frondienste, Handund Spanndienste, Pferdedienste pflegt der Richter mit Geld oder Hafer sich bezahlen zu lassen. Dieser Vorwurf soll besonders die Hagener und Boeler Bauern betreffen. Diese jedoch sagen aus, sie hätten dem Richter kein Geld noch anderes Gut gegeben.
4. Punkt. Nach Everts Angabe hat Claes
Buhren*](wahrscheinlich richtiger Claas von Bühren, dessen Hausmarke auf der ersten Seite gebracht wurde) 8 Gulden in verschiedenen Geldsorten dem Richter von Hagen gegeben. Darüber könne Claes Auskunft geben.
Clacs sagt aus, der Richter habe von ihm
8 Mark genommen, und das sei 17 oder 18 Jahre (also um 1435!) her.
Diese Aussage erscheint den Richtern merkwürdig. Sie fragen Claes, ob er Zeugen hätte. Claes gibt zur Antwort. Schulte Rodensel! hätte ihm 6 Mark„affgepandt“ gleich abgepfändet.
Die Kirchspielsleute nehmen gegen diese Aussage Stellung: Schulte Rodensell habe innerhalb der letzten 26 Jahre(also seit 1427) nicht in Hagen gewohnt und sei seit langen Jahren„ausländisch", d. h. aus der Grasschaft Mark verzogen. Zudem seien in jenen Zeiten Euert opme Steyn(von Dahl?) 23 Jahre und Hans Stuckmann 26 Jahre Gerichtsfrone gewesen, daß also eine Psändung durch Rodensell gar nicht in Frage kam.
5. Punkt. Auch in Dahl hot Evert einen Angelpunkt gefunden: die Kirchspielsleute von Dahl hatten 8 Gulden zugunsten der Kirche zu Hagen dem Richter zahlen müssen.
Die Dahler Kirchspielsleute geben an, die Kirche habe als Steuer 4 Gulden zahlen müssen, welche Evert opme Stein(der Gerichtsfrone) eingezogen hätte.
Hier nimmt Johann Hackenberg selbst Stellung und erklärt, von diesem Geld hätten er 2 Gulden und Cracht Stecke 2 Gulden rechtmäßig erhalten.
6. Punkt. Evert fragt an. wo das Geld von dem Brande Henrichs oyme Kampe(in Dahl?) geblieben sei.
Die Kirchspielsleute geben an, damals sei Henrichs Haus abgebrannt und die Dahler und Boeler hätten das Geld damals dem Richter Haus Tacke*) gegeben. Nach anderen Aussagen ist das Geld dem seligen Bernt Kelner, damals Richter, übergeben worden. Mit dieser Angelegen heit hat also offensichtlich Hackenberg nichts zu tun.
7. Wunkt. Evert will wissen, wo der Richter das Geld gelassen hat vom„Amtskauf“ zu Hagen wahrscheinlich bei Uebernahme der Geschäfte als Richter von Hagen),„das sie eyn Dingtoell gehallt haden to Durpmunde".
Die Untersuchung über diesen Punkt verläuft ergebnislos.
8. Punkt. Nach Everts Angaben soll der Richter von Hagen 22 Gulden von Ribber van Haespe und dazu noch anderes Geld von Ribbe und seinem Weib erhalten haben.
(Fortsetzung solgt.)
vermann Wankhof durch den Junker Johann von Volme
stein verliehen worden. Schon am 9. 6. 1402 wird Johann von Schwansboll(Zwanesvolle) mit dem Hofe belehnt. Er war damals Richter von Lünen. Er überläßt den Hof seinem Sohne Phenin von Schwansbell; 1105 wird Rotger Luninghe, Degenharts Sohn mit dem Hofe belehnt.
45) Ein Brinkhoff sowie ein Kotten auf der Fuhr ist mir in Dahl vollständig unbekannt. Um Deipenbrink kann es sich nicht handeln, denn dieser Hof war in der Limburger, nicht in der Kuhweider Mark berechtigt. Vielleicht sind die Höfe in den spanischen Kriegen gegen Ende des 16. Jahrhunderts zerstört und nicht wieder aufgebaut worden.
) Die Ortsbezeichnung„zwischen den Brücken“ erscheint noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in den Kirchenbüchern. Heute ist die Bezeichnung verschwunden. Es könnte sich um das Gebiet zwischen Dahl und Priorei handeln— Briggerie.
47) Bei der Deutung der Sage von dem Schifferknecht Hackenberg muß davon ausgegangen werden, daß schon im 14. Jahrhundert die Fomilie Hackenberg in Hagen ansässig war. 1439 wird schon der Freigraf Hermann Hackenberg als Gehilfe des Volnkesteiner Freigrafen Hans von Voerde genannt. Johann Hackenberg muß um 1435 Richter in Hagen geworden sein. Wahrscheinlich ist ein Hackenberg dieser Familie auf Störtebecker gestoßen und reich zurückgekommen.
49) Dieses Einkaufen oder Erkaufen einer Staatsangehörigkeit war damals eine durchaus unanfechtbare Sitte. Die Frau wurde nicht durch die Heirat märkisch oder bergisch usw., sondern durch Einkaufen bei dem Landesherrn des jeweiligen Bezirks. Sie blieb bis zur Zahlung der Summe„ausländisch".
Dieser Bühren muß schon in der Gemeinde Dahl (warscheinlich Kluse) gewohnt haben, da sonst eine Berechtigung nicht in Frage kam, auch die Gerichtsbarkeit des Richters von Hagen nicht zuständig war.
5) Es handelt sich um Teimannsgut in Wehringhausen. Vergl. Dr. A. Sellmann„Vom Teimannsgut in Wehringhausen“. Westfalenland Nr. 1. 1937.
51) Dem märkischen Adelsgeschlecht von Neuhoff entstammt Theodor von Neuhoff. der ein abenteuerliches Leben führte und im 18. Jahrhundert als König von Korsika weit berühmt wurde.
s:) Hans Ruggebeen muß zwischen 1453 und 56 gestorben sein. 1456 erscheint seine Witwe Gertrud.
*) Die Lowert gehört in den Hof zu Schöpplenberg. Vergl. Anm. 33. Wahrscheinlich ist Agathe Witwe, sie kann jedoch, genau wie später Gertrud von Rüggebein, die Rechte ihres Hoses wahrnehmen.
5) Stael von Holstein, westfälisches Adelsgeschlecht, wurde mehrfach erwähnt.
55Tyman Hackenberg, seit 1439 Gehilfe des Freigrafen Hans von Börde, wird Nachfolger dieses Hans um 1450. Er wird als Freigraf von Volmarstein Ende 1473 von seinem Sohne Georg abgelöst. Tyman= Hermann! Der Limburger Freigraf Heinrich Hachenberg 462 bis 1469 Gehilfe seines Vaters Hermann. 1553 wird noch einmal ein Freigraf Hermann Hackenberg genannt.
**) Die bekannte Adelsfamille van Diest hat den Herzögen von Cleve. Grafen von der Mark, eine Reihe tüchtiger und energischer Verwaltungsbeamter geschenkt.
*7) Smerhenneken scheint der Vorgänger des Johann Hackenberg als Richter von Hagen gewesen zu sein, wenigstens wurde einige Seiten vorher von dem Amtskauf zwischen Hackenberg und Smerheneken berichtet.
*) Nach diesen Akten muß also die Reihenfolge der Hagener Richter folgende sein: Hans Tacke, Smerheneken, Johann Hackenberg. Zwischen Tache und Emerheneken ist wahrscheinlich noch Bernt Kelner einzuschieben.
91) Meier. Dahl S. 3; v. Steinen IV 1348, I 3 Anhang 1177: Chronik der deutschen Städte Bd. 20 S. 35, Bd. 21 S. 398; Knapp. Regenten= und Volksgeschichte der Länder Cleve usw. II 132; Kindlinger, Manuskripie Band 36 S. 289; dazu Akten Staatsarchive Münster und Düsseldorf. Archiv Rheda usw.
**) Die Adelssamilie von Schwansbell erscheint noch lange nach Evert immer wieder in verwandtschaftlichen Beziehungen zu der Dahler Rittersamilie. Nach mundlicher Mitteilung von anderer Seite sollen ebenso enge Beziehungen zu den Herren von Dahl bei Rechlinghausen bestanden haben. Der Gedanke taucht auf, daß jene Rittersamilie von Dahl bei Recklinghausen mit unserer in Dahl an der Volme zu einem Familienverbande gehört haben kann.
0) Es scheint kals ob Everts Ehefrau eine geborene von Schwansbell war. Am 5. Juni 1414 wurde der Ritter Johann von Schwansboll in„manstatt"(Mannlehen) von dem Junker Johann von Volmestein mit dem Hof zu Emhorst(Emst) und den Zehnten zu Eppenhausen belehnt. 11 ging diese Belehnung auf Evert von Dahl über. Das läßt den Schluß zu, daß Evert der Schwiegersohn.seine Ehefrau die Tochter des Johann von Schwansboll war. Vergl. Anmerkung 44.
0) Am 12. 11. 1397 war der Hof zu Haßley an
Geographieunterricht vor 100 Jahren.
Das Volksschulwesen stand vor hundert Jahren nicht auf der heutigen Höhe. Das große und das kleine Einmaleins genügte im Rechnen: Religion und Deutsch waren die Hauptfächer, Geschichte und Geographie wurden nur gestreift. In der Schulstube hing eine Karte von Deutschland und eine von Palästina. das genügte. War da in einem kleinen Dörfchen an der Ruhr Lehrer Rechenmann, der schlecht und recht der Dorfjugend von sechs bis vierzehn Jahren das ABC. und die sich auf ihm aufbauende Wissenschaft, soweit man das damals für notwendig befand, beibrachte. Geographie war ihm, der nie weiter als bis Dortmund. Hagen, Bochum oder Hattingen gekommen war. kein Steckenpferd und er hielt es für verfehlt den Kindern von anderen Gegenden und ferneren Ländern zu erzählen— sie sollten der Heimat treu bleiben und keine Sehnsucht nach der Ferne benommen.„Bleibe im Lande und nähre dich redlich“ war sein Lieblingswort. Eines Tages versammelte er seine Jungens im Schulhofe, um ihnen die Himmelsrichtungen zu erklären.(Die Mädchen schloß er aus von diesem Unterricht, die begriffen doch nicht, war seine Meinung.) Dann eeigte er ihnen die Richtung, in welcher Hagen, Bochum und Dortmund lagen und sagte dann: „Damit wißt ihr genug von der Erdkunde. denn weiter kommt ihr Dämelsäcke ja doch nicht in die Welt.“
Was würde der alte Rechenmann wohl sogen, wenn er heute noch lebte und söhe die Fohrten unserer Hitler=Jugend, auf denen sie ganz Deutschland kennen lernen oder die KdF.=Fahrten unserer Arbeiterschaft, die sie selbst in fremde Länder und Erdteile führen? War die„alte" Zeit wirklich die„gute"?. A. Peddinghaus.
Verantwortlich: Walier Peddinobane Hasen Druck und Verlag: Gustav Bug in Hazen
Hagener Heimatblätter
Monatliche Beilage zur Hagener Zeitung
Nr. 1
Januar
1938
Die Pockenepidemie
(Schluß.)
Es ist hier wichtig zu erwähnen, daß schon zur damaligen Zeit die an Pocken Verstorbenen in gut verzinkte Särge gelegt wurden, die mit einer starken Auflösung von Chlorkalk getränkt waren und an isolierten Orten im Hause nur einen Tag stehen bleiben durften. Auch wurden nach derartigen Erkrankungen Vorsichtsmaßregeln, wie Desinfektion der Wohnungen, der Kleider. des Mobilars, der Leute, die mit den Kranken bzw. der Leiche in Berührung gekommen waren, auch der Träger, der gebrauchten Leichengeräte und=Wagen, von der Sanitätskommission unter Leitung eines Medizinalbeamten unternommen. Während der Krankheit sollten die belegten Zimmer täglich zweimal mit Karbolnebel gefüllt werden, und sobald der Kranke die Wäsche wechselte, mußte dieselbe in einem mit Kaliseisenlauge gesüllten, im Krankenzimmer befindlichen Behälter geiegt, in diesem aus dem Zimmer entfernt und zur Wäsche gegeben werden. Die Desinfektion nach der Gesundung bzw. dem Tod der betreffenden Person schrieb zunächst vor, daß in den benutzten Räumen bei geschlossenen Fenstern auf 2 Tage Chlordünste entwickelt, alsdann 4 Tage lang die Fenster geöffnet würden. Dann waren die Fußböden mit Kaliseisenlauge gründlich zu reinigen, benfalls die Bettstellen und die Möbel. Die Wände waren mit Karbolkalk zu kälken, desgleichen auch die Decken. Die Bettwäsche war sofort mit Kaliseifenlauge zu waschen. Wenn sich Stroh im Bette befand, so mußte dasselbe sofort verbrannt werden. Sogar die Kleidungsstücke der übrigen Familie wurden mit verdünnter Sublimatslösung bzw. durch Dampfdesinfektionsapparate— später im Evidemienhaus— desinfiziert.
Da zur damaligen Zeit, nach Angaben Schemanns sich in Hagen mehr Branntweinbrennereien als Bierbrauereien, namentlich am Unterberge befanden und äußerst unvernünftig mit dem Genusse des Branntweins umgegangen, somit als Folge der Trunksucht die Disposition zur Pockenerkrankung verstärkt wurde, erhielt der Magistrat am 29. März 1838 vom Landrat 14 Exemplare des Möler'schen Aufrufs gegen den Branntwein, mit dem Auftrage, ein Exemplar selbst zu behalten, den Pfarrern, dem ersten Lehrer jeder Schule, den Aerzten und den Chirurgen jedem eins und die übrigen Exemplare den Stadtverordneten zu geben, mit dem Ersuchen, im Verein wider die Branntweinseuche für die Beförderung des Schriftchens möglichst wirken zu wollen.—
Auch wurden im April des gleichen Jahres öftere Revisionen der Schulen angewiesen mit der Forderung, daß beim dringenden Verdacht des Vorhandenseins der Pocken in einer Schule dieselbe, falls sich nicht bei Anwesenheit des Kreisphysikus oder Kreischirurgen Gelegenheit dazu fände, von einem nahe wohnenden Arzt untersucht, gegehenenfalls geschlossen würde. Wie auch spätere Berichte aus dem Jahre 1872 zeigen, durften Kinder aus Häusern, in welchen Pockenkranke lagen, die Schule nicht besuchen. In den kommenden Jahren meldeten die Berichte keine Erkrankungsfälle. Erst am 24. Januar 1846 machte der erneute Ausbruch der Pocken in der Stadt wiederum die Bildung einer Sanitätskommission g.mäß dem Gesetze vom 28. August 1835 notwendig, und am 29. Juni 1846 forderte diese Erkrankung sogar eine Verstärkung der Sanitätskommission um 3 Mitglieder, der Einfachheit halber aus jedem Stadtteil eins.
Wahrscheinlich wurde mit den von der Regierung zur Versügung gestellten Mitteln zur Verhütung und Bekämpfung der Pockenepidemie nicht gerade sparsam gewirtschaftet; denn ein vom 14. August 1846 datiertes Schreiben der königlichen Regierung zu Arnsberg an den Landrat Frh. von Vincke fordert, daß mit den Ausgaben für Kranke, für Reisen der Kreisphysiker und für Impfen äußerst sparsam umzugehen und dafür zu sorgen ist, daß dis polizeiliche Aufsicht und die Hilfe des Staates in der großen Anzahl der Fälle von ansteckenden Krankheiten nicht über den eigentlichen Zweck hinausdehnt und die Geldmittel des Staates nicht auf überflüssige Weise verwendet werden.
Sowohl im Publikum, als auch unter den Aerzten herrschte vielfach noch Zweisel über den Nutzen der Schutzimpsung. Besonders waren die Kurpfuscher, welche der Impfung alles mögliche
Von Dr. Kurt Halverscheid.
Unheil, nur keinen Nutzen, keine Schutzkraft gegen die Pockenerkrankung zuschrieben und der leidenden Bevölkerung unsinnige Rezepte anboten und mit der Ankündigung und Empfehlung von Arzneien oder sogenannter Geheimmittel zur„Erhaltung oder Stärkung menschlicher Körperkräfte", gewissenlosen Handel trieben.
Diese unerträglichen Zustände erforderten daher am 15. August 1847 den Erlaß einer strengen Verfügung, die noch am 6. Januar 1848 ergänzt wurden, und zwar dergestalt:„Wer ohne polizeiliche Erlaubnis Gift oder Arzneien, soweit deren Handel nicht durch besondere Verordnungen freigeben ist, zubereitet oder sonst an andere überläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 50 Thr. oder Gefängnis bis zu sechs Wochen bestraft.“
In den folgenden Jayren war die Stadt Hagen, so weit bekannt ist, von der Epidemie verschont geblieben. Hin und wieder traten hier vereinzelte Erkrankungsfälle in den Jahren 1852 und 1853 auf. Nachdem dann aber in Dortmund und Elberfeld und in der nächsten Umgebung Hagens im Juni 1857 die Menschenblattern epidemisch ausgebrochen waren, wurde zur möglichst sicheren Verhütung der Verbreitung dieser Krank
Winterabend.
Bald geht das Dämmerlicht Der Tageslampe aus.
Und Schatten, schwer und dicht Verhüllen Haus um Haus.
Und jeder Weg wird schmal,
Verliert sich in der Nacht.
Die über Berg und Tal Den Mantel breitet sacht.
Und alle Wälder stehn In einer tiefen Ruh. Und leise Winde wehn Der dunklen Ferne zu.
Franz Cingia.
heit in Hagen auf Grund der sanitätspolizeilichen Vorschriften und mit höchster Zustimmung die Zwangsimpfung angeordnet. Die Stadt wurde daraufhin in zwei Impfbezirke eingeteilt. Der erste Bezirk umfaßte Unterhagen mit dem Impfarzt, Kreiswundarzt Flueß, der zweite. Oberhagen, Unterberg und die Außenbürger mit dem Impfarzt, Wundarzt Göbel.
Wer von nun an einer Impfaufforderung keine Folge leistete, verfiel auf Grund eines am 11. März 1850 erlassenen Gesetzes in eine Exekutivstrafe bis zu 10 Talern, eotl. Gefäng is bis zu acht Tagen.
Jedoch sollte Hagen von den Pocken nicht verschont bleiben. In einer vom 6. März 1858 datierten Mitteilung des Bürgermeisters erklärte dieser auf Grund einer von ihm geforderten nummerischen Statistik dem Kreisphysikus Doktor Reincke, daß er außerstande sei, eine Statistik aufzustellen, welche auch nur annähernd irgendwelche Schlüsse zu ziehen erlaube, weil bei der Unregelmäßigkeit, mit welcher seitens der Angehörigen über die Kranken berichtet wurde, und bei der absoluten Unmöglichkeit, durch eigenen Augenschein sich darüber die nötigen Aufschlüsse zu holen, eine genügende Nachweisung in der gewünschten Art niemals geliesert werden könne. Weitere Ausführungen des Bürgermeisters in diesem Bericht sollen wörtlich angeführt werden:„Im allgemeinen bemerke ich noch, daß Hagen und Umgegend für die Pocken einen sehr günstigen Boden hat, und daß ich sie hier und längs der Ennepe=Straße zu allen Jahreszeiten in allen möglichen Abstufungen gesehen habe. Die Leute ziehen nur in seltenen Fällen den Arzt zu Rate, weil sie wissen, daß die einmal ausgebrochenen Blattern durch keine Arznei in ihrem Verlaufe abgekürzt werden. Es sind immerhin sehr viele Leute gegen das Impfen der
Schutzblattern, teils aus Vorurteil, teils aus Lässigkeit. Soviel kann ich mit Bestimmtheit behaupten, daß die nicht geimpften Kinder fast alle der Krankheit unterlagen, wie namentlich Eckesey schon viele traurige Beispiele aufzuweisen hat.“
Im Juni 1858 kam man zu der Ueberzeugung, daß die bisher getroffenen Sicherheitsmaßregeln keinen sicheren Schutz gegen die drohende Gefahr gewährten, und man richtete künftighin drei Impftermine in Zwischenräumen von je acht Tagen ein. Den Impfgeschäften hatten der Amtsmann, und die Ortsvorsteher beizuwohnen. In dem zweiten und dritten Termin wurden diejenigen Personen vorgeladen, welche in dem ersten bzw. zweiten Termin nicht erschienen waren, so wie auch diejenigen, welche in dem ersten bzw. zweiten Termin geimpft worden waren, um über das Resultat der Impfung von den Aerzten untersucht zu werden. Das Nichterscheinen im ersten Impftermin wurde mit einer Strafe von einen Taier, im zweiten Termin mit einer Strafe von zwei Talern und im dritten Termin mit einer solchen von vier Talern belegt. Entschuldigungen galten nur nach bestimmten Bedingungen.
Ergänzt wurden diese Impfbestimmungen durch die Verfügung, daß bei Verzug von Personen aus einem Ort, wo die Pocken herrschen, nach einem anderen Ort, die betreffende Polizeibehörde hiervon in Kenntnis zu setzen war. Trotz der verschärften Vorsichtsmaßregeln nennen Akten in den Monaten Juni bis September des Jahres 1858 an Erkrankten: 4 Erwachsene, 1 Kind, gleich fünf; an Todesfällen:1 Erwachsener, gleich geimpft; geimpft waren: 1 Kind, 2 Erwachsene.
Die Ursache, daß derartige Krankheitsfälle sich so schnell verbreiteten, war vor allem auch in den vielen damals bestehenden ungesunden Wohnungsverhältnissen zu suchen. Die sogenannten Wohnungen waren teils Ecken unterm Dach, Löcher und Spelunken. Darum wurde der Bürgermeister ausgefordert, durch Aerzte eine Revision der Wohnung vor allem der armen Schichten anzuordnen und durch die Bau= und Gesundheitspolizei eventuell eine Aenderung herbeizuführen, wo durch ungesunde Wohnungen die Gesundheit ihrer Bewohner benachteiligt wurde. Namentlich Kreisphysikus Dr. Gieffers hat dem Julius Funcke, der sich auf dem Gebiete der Armenfürsorge sehr verdient gemacht hat, manche nützliche Notizen gegeben.
Den energischen Gegenmaßnahmen war es zu danken, daß Hagen dann für Jahre von den Pokken befreit war, bis sie am 18. Januar 1865 nach Anzeige des Dr. med. Schaberg, nachdem am 11. März 1861 ein vereinzelter Todesfall einer Frau J. an Pocken zu verzeichnen war, durch einen in Hagen wohnenden Arbeiter K. von Solingen eingeschleppt wurden und sich hierdurch wieder in Hagen verbreiteten. Daraufhin wurden in der Zeit bis zum 24. Februar 1865 10 Pockenfälle festgestellt. In neun von diesen Fällen wurde die Ansteckung durch K. nachgewiesen. Vier von diesen Personen waren nicht unerheblich erkrankt.
Erneutes Auftreten der Pocken am 20. März 1865 ließ bekannte Vorsichtsmaßregeln wieder aufleben. Damit durch das in solchen Fällen bislang übliche Aufhängen der Warnungstafeln nicht das Publikum erschrecke und somit Nachteile haben könne, ordnete der Biirgermeister an, einen Monat lang von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen.
Da die Epidemie aber nicht nachließ, wurde in dem katholischen Krankenhause ein Pockenzimmer eingerichtet, das am 21. Juli 1865 fertiggestellt und am gleichen Tage schon mit acht Leuten vollbesetzt war und eine weitere Aufnahme unmöglich machte.
Zur gleichen Zeit erging auch an das evangelische Krankenhaus von der Behörde aus die Aufforderung, ebenfalls ein Pockenzimmer zu errichten.
Eine vom 13. Oktober 1865 datierte Mitteilung des Bürgermeisters an den Landrat, daß die Pochenepidemie in Hagen zur gleichen Zeit ihr Ende erreicht zu haben schien, da seit sechs Wochen kein neuer Fall zur Meldung genommen war, sollte schon am 24. Oktober des gleichen Jahres durch das erneute Austreten von Erkrankungsfällen nicht mehr stimmen Eine amtliche Statistik bekundet, daß Hagen am 29. Dezember 1865 665 Kinder hattc. von denen 378 geimpft. 21 an Pocken und Varioliden erkrankt und eines gestorben waren. Bis zum 6. Februzar 1866 waren sogar 25 Pockenfälle zu verzeichnen.
Auf Grund einer am 27. Februar 1866 ein