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Tyman van den Anbrocke(Ambrock), Hans Byinck­huyß(Bietinghaus), Johann van Buyren(Bühren) ).<space> H a n s<space> R u g g e b e e n"),<space> P e t e r<space> S c h o m e c k e r<space>( S c h u h ­<space> macher). Hans Kreyeloe(Krägeloh), Tyman to Einhuß(Emst), Drees van Kalthuyssen, Frolick ter Grisenbecke, Brouwe(Frau!) van Wernynehussen, Hanß van Wernynchuyssen, Rotger van Wernyne­huyssen. Hans Wyrm(ing)huyß. Tyman van Boden­schede(Baunscheid). Hans van Bersche(Brenscheid), Gerlach van Bersche(Brenscheid). Hans to Eylpe. Agette(Agathe) ther Lower““), Hentze van Velt­husen, Gert tho Koeweyden. Hans Volbrechting, Euert Molner. der Greve. Van den Stocken(viel­leicht Strücken?), Hanß Kalthuiß, Tyman to Eylpe.

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Freigut Hengstenberg.

Vier Bilder: Ide

Nach diesem Zwischenspiel jedoch wird der Streit zwischen Evert und Hackenberg endlich vor die Vertreter des Herzogs von Cleve=Mark ge­bracht

Cracht Stecke. Robert Staill van Hoylsteyn*) nehmen eine gewaltige Zeugen­vernehmung vor, denn sie sind„geschworene Räte des Hochgeborenen, Durchlauchtigsten Fürsten Herzogs von Cleve, Grasen von der Mark“ usw.

„Op den neisten brydach na sunte Batholmen Dage“ 1453 hat Evert einen versiegelten Brief an die Räte abgegeben, der alle Punkte von Everts nlagen gegen den Richter von Hagen zusammen­faßt. Nun sind die Räte beaufträgt. den Richter von Hagen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sind also nach Hagen gekommen und haben dort ihre Vernehmungen angestellt. Zugegen waren " Bernt Oeuelacker

Tyman Cismer(7) van dem Busche,

Degenharts..(unleserlich),

Degenharts....(unleserlich, ähnlich

wie der vorige, endet auf... loe). Rotgers Richter zu Wetter.

Tyman Hackenbergs, Freigraf zu Vol­mesteyn*)

Diderick van Dist*).

Aus der Aufzählung dieser Beisitzer geht her­vor, wie großen Wert und welchen Umfang dieser

ganze Streit angenommen hat, woren doch alle stanzen und dazu die einflußreichsten Männer der Nachbarschaft zu dem Verfahren aufgeboten.

Die folgenden Vernehmungen finden am „neisten Dusdach(Dinstag) na onss herrn brauwe Daige 1453“ statt.

hat seine Vorwürfe gegen Hackenberg in 10 Anklagepunkten zusammengefaßt. Punkt für Punkt werden die schweren Anklagen vorge­nommen und die notwendigen Zeugen vernommen. Nicht weniger als vierundfünfzig Zeugen sind aus der„päheren und weiteren Umgebung Hagens in diesem Monstreprozeß ausgeboten Stecke ermahnt die Leute. die reine Wahrheit zu sagen und erinnert sie daran, daß sie nachher schwören müssen, ein Vorgang. der sich bis auf unsere heutige Zeit erhalten hat.

Punkt 1. Evert schreibt. Smer­hennecken*) habe Gelder unterschlagen, die sich aus den Brüchten der Marken zusammen­setzten. Zunächst werden zu dieser Frage die Holzrichter vernommen. Damit erhalten wir eine Aufstellung über sie:

Hans Bertolt hat zu der Zeit, da er Holzrichter war, dem Richter von Hagen 18 Schilling aus der Kuhweider Mark und 18 Schilling aus der Eppenhauser Mark an Strafgeldern überreicht. Ame Loe sagt aus, er habe während der Zeit, da er Holzrichter gewesen, dem Richter keine Gelder oder Brüchten übergeben; was er einoenommen habe, das sei von den Erben und Markgenossen zusammen„verzehrt" worden.

Diderich Wilhe sogt, während seiner Holzrichterzeit wären überhaupt keine Brüchten verfallen gewesen.

Tyman Kidnecken sagt, er habe als Holz­

richter dem Hagener Richter nur Brüchten aus de Eppenhauser, keine aus der Kuhheider Mark über­reicht.

Kreefte to Halden sagt, daß ihm 2 kleine Gulden gelassen wurden.

Gerwyn Beutter hat eine Mark erhalten „Duyrpemunds pymetz(?)— Dortmunder Prägung.

Hans tom Luteckenhoue hat zur Zeit. als er Holzrichter war, keine Brüchten einge­nommen

2. Punkt Evert gibt an. Tuman Kreeft hätte dem Richter 15 Mark gegeben, die ihm nicht gebührten,„wegen des Landes ouer der leenen". so hatte er auch gehört, in derselben Zeit habe dieser Kreeft dem Richter von Hagen 18 Gulden gegeben.

Tyman Kreeft erklärt, er habe nicht mehr als 9 kleine Gulden bezahlt.

3. Punkt. Evert wirft dem Richter vor, er ließe sich durch Geld davon abbringen, die Leute ihre Dienste tun zu lassen:„to onere(Lasten) off anderen dienst, so pleget hie dan to nemen gelt o hauer". Mit anderen Worten: Frondienste, Hand­und Spanndienste, Pferdedienste pflegt der Richter mit Geld oder Hafer sich bezahlen zu lassen. Dieser Vorwurf soll besonders die Hagener und Boeler Bauern betreffen. Diese jedoch sagen aus, sie hätten dem Richter kein Geld noch anderes Gut gegeben.

4. Punkt. Nach Everts Angabe hat Claes

Buhren*](wahrscheinlich richtiger Claas von Bühren, dessen Hausmarke auf der ersten Seite ge­bracht wurde) 8 Gulden in verschiedenen Geldsorten dem Richter von Hagen gegeben. Darüber könne Claes Auskunft geben.

Clacs sagt aus, der Richter habe von ihm

8 Mark genommen, und das sei 17 oder 18 Jahre (also um 1435!) her.

Diese Aussage erscheint den Richtern merk­würdig. Sie fragen Claes, ob er Zeugen hätte. Claes gibt zur Antwort. Schulte Rodensel! hätte ihm 6 Mark„affgepandt“ gleich abgepfändet.

Die Kirchspielsleute nehmen gegen diese Aus­sage Stellung: Schulte Rodensell habe innerhalb der letzten 26 Jahre(also seit 1427) nicht in Hagen gewohnt und sei seit langen Jahren„aus­ländisch", d. h. aus der Grasschaft Mark verzogen. Zudem seien in jenen Zeiten Euert opme Steyn(von Dahl?) 23 Jahre und Hans Stuck­mann 26 Jahre Gerichtsfrone gewesen, daß also eine Psändung durch Rodensell gar nicht in Frage kam.

5. Punkt. Auch in Dahl hot Evert einen Angelpunkt gefunden: die Kirchspielsleute von Dahl hatten 8 Gulden zugunsten der Kirche zu Hagen dem Richter zahlen müssen.

Die Dahler Kirchspielsleute geben an, die Kirche habe als Steuer 4 Gulden zahlen müssen, welche Evert opme Stein(der Gerichtsfrone) eingezogen hätte.

Hier nimmt Johann Hackenberg selbst Stellung und erklärt, von diesem Geld hätten er 2 Gulden und Cracht Stecke 2 Gulden rechtmäßig erhalten.

6. Punkt. Evert fragt an. wo das Geld von dem Brande Henrichs oyme Kampe(in Dahl?) geblieben sei.

Die Kirchspielsleute geben an, damals sei Henrichs Haus abgebrannt und die Dahler und Boeler hätten das Geld damals dem Richter Haus Tacke*) gegeben. Nach anderen Aussagen ist das Geld dem seligen Bernt Kelner, damals Richter, übergeben worden. Mit dieser Angelegen heit hat also offensichtlich Hackenberg nichts zu tun.

7. Wunkt. Evert will wissen, wo der Richter das Geld gelassen hat vom„Amtskauf“ zu Hagen wahrscheinlich bei Uebernahme der Geschäfte als Richter von Hagen),„das sie eyn Dingtoell gehallt haden to Durpmunde".

Die Untersuchung über diesen Punkt verläuft ergebnislos.

8. Punkt. Nach Everts Angaben soll der Rich­ter von Hagen 22 Gulden von Ribber van Haespe und dazu noch anderes Geld von Ribbe und seinem Weib erhalten haben.

(Fortsetzung solgt.)

vermann Wankhof durch den Junker Johann von Volme­

stein verliehen worden. Schon am 9. 6. 1402 wird Johann von Schwansboll(Zwanesvolle) mit dem Hofe belehnt. Er war damals Richter von Lünen. Er über­läßt den Hof seinem Sohne Phenin von Schwansbell; 1105 wird Rotger Luninghe, Degenharts Sohn mit dem Hofe belehnt.

45) Ein Brinkhoff sowie ein Kotten auf der Fuhr ist mir in Dahl vollständig unbekannt. Um Deipenbrink kann es sich nicht handeln, denn dieser Hof war in der Limburger, nicht in der Kuhweider Mark berechtigt. Vielleicht sind die Höfe in den spanischen Kriegen gegen Ende des 16. Jahrhunderts zerstört und nicht wieder auf­gebaut worden.

) Die Ortsbezeichnung„zwischen den Brücken“ er­scheint noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in den Kirchenbüchern. Heute ist die Bezeichnung verschwunden. Es könnte sich um das Gebiet zwischen Dahl und Priorei handeln— Briggerie.

47) Bei der Deutung der Sage von dem Schiffer­knecht Hackenberg muß davon ausgegangen werden, daß schon im 14. Jahrhundert die Fomilie Hackenberg in Hagen ansässig war. 1439 wird schon der Freigraf Her­mann Hackenberg als Gehilfe des Volnkesteiner Frei­grafen Hans von Voerde genannt. Johann Hackenberg muß um 1435 Richter in Hagen geworden sein. Wahr­scheinlich ist ein Hackenberg dieser Familie auf Störte­becker gestoßen und reich zurückgekommen.

49) Dieses Einkaufen oder Erkaufen einer Staats­angehörigkeit war damals eine durchaus unanfechtbare Sitte. Die Frau wurde nicht durch die Heirat märkisch oder bergisch usw., sondern durch Einkaufen bei dem Landesherrn des jeweiligen Bezirks. Sie blieb bis zur Zahlung der Summe„ausländisch".

Dieser Bühren muß schon in der Gemeinde Dahl (warscheinlich Kluse) gewohnt haben, da sonst eine Be­rechtigung nicht in Frage kam, auch die Gerichtsbarkeit des Richters von Hagen nicht zuständig war.

5) Es handelt sich um Teimannsgut in Wehring­hausen. Vergl. Dr. A. Sellmann„Vom Teimannsgut in Wehringhausen“. Westfalenland Nr. 1. 1937.

51) Dem märkischen Adelsgeschlecht von Neuhoff ent­stammt Theodor von Neuhoff. der ein abenteuerliches Leben führte und im 18. Jahrhundert als König von Korsika weit berühmt wurde.

s:) Hans Ruggebeen muß zwischen 1453 und 56 ge­storben sein. 1456 erscheint seine Witwe Gertrud.

*) Die Lowert gehört in den Hof zu Schöpplenberg. Vergl. Anm. 33. Wahrscheinlich ist Agathe Witwe, sie kann jedoch, genau wie später Gertrud von Rüggebein, die Rechte ihres Hoses wahrnehmen.

5) Stael von Holstein, westfälisches Adelsgeschlecht, wurde mehrfach erwähnt.

55Tyman Hackenberg, seit 1439 Gehilfe des Frei­grafen Hans von Börde, wird Nachfolger dieses Hans um 1450. Er wird als Freigraf von Volmarstein Ende 1473 von seinem Sohne Georg abgelöst. Tyman= Her­mann! Der Limburger Freigraf Heinrich Hachenberg 462 bis 1469 Gehilfe seines Vaters Hermann. 1553 wird noch einmal ein Freigraf Hermann Hackenberg genannt.

**) Die bekannte Adelsfamille van Diest hat den Herzögen von Cleve. Grafen von der Mark, eine Reihe tüchtiger und energischer Verwaltungsbeamter geschenkt.

*7) Smerhenneken scheint der Vorgänger des Johann Hackenberg als Richter von Hagen gewesen zu sein, wenigstens wurde einige Seiten vorher von dem Amts­kauf zwischen Hackenberg und Smerheneken berichtet.

*) Nach diesen Akten muß also die Reihenfolge der Hagener Richter folgende sein: Hans Tacke, Smerhene­ken, Johann Hackenberg. Zwischen Tache und Emer­heneken ist wahrscheinlich noch Bernt Kelner einzu­schieben.

91) Meier. Dahl S. 3; v. Steinen IV 1348, I 3 An­hang 1177: Chronik der deutschen Städte Bd. 20 S. 35, Bd. 21 S. 398; Knapp. Regenten= und Volksgeschichte der Länder Cleve usw. II 132; Kindlinger, Manuskripie Band 36 S. 289; dazu Akten Staatsarchive Münster und Düsseldorf. Archiv Rheda usw.

**) Die Adelssamilie von Schwansbell erscheint noch lange nach Evert immer wieder in verwandtschaftlichen Beziehungen zu der Dahler Rittersamilie. Nach mund­licher Mitteilung von anderer Seite sollen ebenso enge Beziehungen zu den Herren von Dahl bei Rechling­hausen bestanden haben. Der Gedanke taucht auf, daß jene Rittersamilie von Dahl bei Recklinghausen mit unserer in Dahl an der Volme zu einem Familien­verbande gehört haben kann.

0) Es scheint kals ob Everts Ehefrau eine geborene von Schwansbell war. Am 5. Juni 1414 wurde der Rit­ter Johann von Schwansboll in„manstatt"(Mann­lehen) von dem Junker Johann von Volmestein mit dem Hof zu Emhorst(Emst) und den Zehnten zu Eppen­hausen belehnt. 11 ging diese Belehnung auf Evert von Dahl über. Das läßt den Schluß zu, daß Evert der Schwiegersohn.seine Ehefrau die Tochter des Johann von Schwansboll war. Vergl. Anmerkung 44.

0) Am 12. 11. 1397 war der Hof zu Haßley an

Geographieunterricht vor 100 Jahren.

Das Volksschulwesen stand vor hundert Jahren nicht auf der heutigen Höhe. Das große und das kleine Einmaleins genügte im Rechnen: Religion und Deutsch waren die Hauptfächer, Geschichte und Geographie wurden nur gestreift. In der Schul­stube hing eine Karte von Deutschland und eine von Palästina. das genügte. War da in einem kleinen Dörfchen an der Ruhr Lehrer Rechenmann, der schlecht und recht der Dorfjugend von sechs bis vierzehn Jahren das ABC. und die sich auf ihm aufbauende Wissenschaft, soweit man das damals für notwendig befand, beibrachte. Geographie war ihm, der nie weiter als bis Dortmund. Hagen, Bochum oder Hattingen gekommen war. kein Steckenpferd und er hielt es für verfehlt den Kindern von anderen Gegenden und ferneren Län­dern zu erzählen— sie sollten der Heimat treu bleiben und keine Sehnsucht nach der Ferne be­nommen.„Bleibe im Lande und nähre dich red­lich“ war sein Lieblingswort. Eines Tages ver­sammelte er seine Jungens im Schulhofe, um ihnen die Himmelsrichtungen zu erklären.(Die Mäd­chen schloß er aus von diesem Unterricht, die be­griffen doch nicht, war seine Meinung.) Dann eeigte er ihnen die Richtung, in welcher Hagen, Bochum und Dortmund lagen und sagte dann: „Damit wißt ihr genug von der Erdkunde. denn weiter kommt ihr Dämelsäcke ja doch nicht in die Welt.“

Was würde der alte Rechenmann wohl sogen, wenn er heute noch lebte und söhe die Fohrten unserer Hitler=Jugend, auf denen sie ganz Deutsch­land kennen lernen oder die KdF.=Fahrten unserer Arbeiterschaft, die sie selbst in fremde Länder und Erdteile führen? War die„alte" Zeit wirklich die„gute"?. A. Peddinghaus.

Verantwortlich: Walier Peddinobane Hasen Druck und Verlag: Gustav Bug in Hazen

Hagener Heimatblätter

Monatliche Beilage zur Hagener Zeitung

Nr. 1

Januar

1938

Die Pockenepidemie

(Schluß.)

Es ist hier wichtig zu erwähnen, daß schon zur damaligen Zeit die an Pocken Verstorbenen in gut verzinkte Särge gelegt wurden, die mit einer star­ken Auflösung von Chlorkalk getränkt waren und an isolierten Orten im Hause nur einen Tag stehen bleiben durften. Auch wurden nach derartigen Er­krankungen Vorsichtsmaßregeln, wie Desinfektion der Wohnungen, der Kleider. des Mobilars, der Leute, die mit den Kranken bzw. der Leiche in Be­rührung gekommen waren, auch der Träger, der gebrauchten Leichengeräte und=Wagen, von der Sanitätskommission unter Leitung eines Medizinal­beamten unternommen. Während der Krankheit sollten die belegten Zimmer täglich zweimal mit Karbolnebel gefüllt werden, und sobald der Kranke die Wäsche wechselte, mußte dieselbe in einem mit Kaliseisenlauge gesüllten, im Krankenzimmer be­findlichen Behälter geiegt, in diesem aus dem Zimmer entfernt und zur Wäsche gegeben werden. Die Desinfektion nach der Gesundung bzw. dem Tod der betreffenden Person schrieb zunächst vor, daß in den benutzten Räumen bei geschlossenen Fenstern auf 2 Tage Chlordünste entwickelt, als­dann 4 Tage lang die Fenster geöffnet würden. Dann waren die Fußböden mit Kaliseisenlauge gründlich zu reinigen, benfalls die Bettstellen und die Möbel. Die Wände waren mit Karbolkalk zu kälken, desgleichen auch die Decken. Die Bett­wäsche war sofort mit Kaliseifenlauge zu waschen. Wenn sich Stroh im Bette befand, so mußte das­selbe sofort verbrannt werden. Sogar die Klei­dungsstücke der übrigen Familie wurden mit ver­dünnter Sublimatslösung bzw. durch Dampf­desinfektionsapparate— später im Evidemien­haus— desinfiziert.

Da zur damaligen Zeit, nach Angaben Sche­manns sich in Hagen mehr Branntweinbrenne­reien als Bierbrauereien, namentlich am Unterberge befanden und äußerst unvernünftig mit dem Ge­nusse des Branntweins umgegangen, somit als Folge der Trunksucht die Disposition zur Pocken­erkrankung verstärkt wurde, erhielt der Magistrat am 29. März 1838 vom Landrat 14 Exemplare des Möler'schen Aufrufs gegen den Branntwein, mit dem Auftrage, ein Exemplar selbst zu behalten, den Pfarrern, dem ersten Lehrer jeder Schule, den Aerzten und den Chirurgen jedem eins und die übrigen Exemplare den Stadtverordneten zu geben, mit dem Ersuchen, im Verein wider die Brannt­weinseuche für die Beförderung des Schriftchens möglichst wirken zu wollen.—

Auch wurden im April des gleichen Jahres öftere Revisionen der Schulen angewiesen mit der Forderung, daß beim dringenden Verdacht des Vor­handenseins der Pocken in einer Schule dieselbe, falls sich nicht bei Anwesenheit des Kreisphysikus oder Kreischirurgen Gelegenheit dazu fände, von einem nahe wohnenden Arzt untersucht, gegehenen­falls geschlossen würde. Wie auch spätere Berichte aus dem Jahre 1872 zeigen, durften Kinder aus Häusern, in welchen Pockenkranke lagen, die Schule nicht besuchen. In den kommenden Jahren melde­ten die Berichte keine Erkrankungsfälle. Erst am 24. Januar 1846 machte der erneute Ausbruch der Pocken in der Stadt wiederum die Bildung einer Sanitätskommission g.mäß dem Gesetze vom 28. August 1835 notwendig, und am 29. Juni 1846 forderte diese Erkrankung sogar eine Verstärkung der Sanitätskommission um 3 Mitglieder, der Ein­fachheit halber aus jedem Stadtteil eins.

Wahrscheinlich wurde mit den von der Re­gierung zur Versügung gestellten Mitteln zur Ver­hütung und Bekämpfung der Pockenepidemie nicht gerade sparsam gewirtschaftet; denn ein vom 14. August 1846 datiertes Schreiben der königlichen Regierung zu Arnsberg an den Landrat Frh. von Vincke fordert, daß mit den Ausgaben für Kranke, für Reisen der Kreisphysiker und für Impfen äußerst sparsam umzugehen und dafür zu sorgen ist, daß dis polizeiliche Aufsicht und die Hilfe des Staates in der großen Anzahl der Fälle von ansteckenden Krankheiten nicht über den eigent­lichen Zweck hinausdehnt und die Geldmittel des Staates nicht auf überflüssige Weise verwendet werden.

Sowohl im Publikum, als auch unter den Aerzten herrschte vielfach noch Zweisel über den Nutzen der Schutzimpsung. Besonders waren die Kurpfuscher, welche der Impfung alles mögliche

Von Dr. Kurt Halverscheid.

Unheil, nur keinen Nutzen, keine Schutzkraft gegen die Pockenerkrankung zuschrieben und der leiden­den Bevölkerung unsinnige Rezepte anboten und mit der Ankündigung und Empfehlung von Arz­neien oder sogenannter Geheimmittel zur„Er­haltung oder Stärkung menschlicher Körper­kräfte", gewissenlosen Handel trieben.

Diese unerträglichen Zustände erforderten da­her am 15. August 1847 den Erlaß einer strengen Verfügung, die noch am 6. Januar 1848 ergänzt wurden, und zwar dergestalt:„Wer ohne polizei­liche Erlaubnis Gift oder Arzneien, soweit deren Handel nicht durch besondere Verordnungen frei­geben ist, zubereitet oder sonst an andere über­läßt, wird mit Geldstrafe bis zu 50 Thr. oder Ge­fängnis bis zu sechs Wochen bestraft.“

In den folgenden Jayren war die Stadt Hagen, so weit bekannt ist, von der Epidemie ver­schont geblieben. Hin und wieder traten hier ver­einzelte Erkrankungsfälle in den Jahren 1852 und 1853 auf. Nachdem dann aber in Dortmund und Elberfeld und in der nächsten Umgebung Hagens im Juni 1857 die Menschenblattern epi­demisch ausgebrochen waren, wurde zur möglichst sicheren Verhütung der Verbreitung dieser Krank­

Winterabend.

Bald geht das Dämmerlicht Der Tageslampe aus.

Und Schatten, schwer und dicht Verhüllen Haus um Haus.

Und jeder Weg wird schmal,

Verliert sich in der Nacht.

Die über Berg und Tal Den Mantel breitet sacht.

Und alle Wälder stehn In einer tiefen Ruh. Und leise Winde wehn Der dunklen Ferne zu.

Franz Cingia.

heit in Hagen auf Grund der sanitätspolizeilichen Vorschriften und mit höchster Zustimmung die Zwangsimpfung angeordnet. Die Stadt wurde daraufhin in zwei Impfbezirke eingeteilt. Der erste Bezirk umfaßte Unterhagen mit dem Impfarzt, Kreiswundarzt Flueß, der zweite. Oberhagen, Unterberg und die Außenbürger mit dem Impfarzt, Wundarzt Göbel.

Wer von nun an einer Impfaufforderung keine Folge leistete, verfiel auf Grund eines am 11. März 1850 erlassenen Gesetzes in eine Exekutiv­strafe bis zu 10 Talern, eotl. Gefäng is bis zu acht Tagen.

Jedoch sollte Hagen von den Pocken nicht verschont bleiben. In einer vom 6. März 1858 datierten Mitteilung des Bürgermeisters erklärte dieser auf Grund einer von ihm geforderten nummerischen Statistik dem Kreisphysikus Doktor Reincke, daß er außerstande sei, eine Statistik aufzustellen, welche auch nur annähernd irgend­welche Schlüsse zu ziehen erlaube, weil bei der Un­regelmäßigkeit, mit welcher seitens der Angehöri­gen über die Kranken berichtet wurde, und bei der absoluten Unmöglichkeit, durch eigenen Augen­schein sich darüber die nötigen Aufschlüsse zu holen, eine genügende Nachweisung in der gewünschten Art niemals geliesert werden könne. Weitere Aus­führungen des Bürgermeisters in diesem Bericht sollen wörtlich angeführt werden:„Im allgemeinen bemerke ich noch, daß Hagen und Umgegend für die Pocken einen sehr günstigen Boden hat, und daß ich sie hier und längs der Ennepe=Straße zu allen Jahreszeiten in allen möglichen Abstufungen gesehen habe. Die Leute ziehen nur in seltenen Fällen den Arzt zu Rate, weil sie wissen, daß die einmal ausgebrochenen Blattern durch keine Arznei in ihrem Verlaufe abgekürzt werden. Es sind immerhin sehr viele Leute gegen das Impfen der

Schutzblattern, teils aus Vorurteil, teils aus Lässigkeit. Soviel kann ich mit Bestimmtheit be­haupten, daß die nicht geimpften Kinder fast alle der Krankheit unterlagen, wie namentlich Eckesey schon viele traurige Beispiele aufzu­weisen hat.“

Im Juni 1858 kam man zu der Ueberzeugung, daß die bisher getroffenen Sicherheitsmaßregeln keinen sicheren Schutz gegen die drohende Gefahr gewährten, und man richtete künftighin drei Impftermine in Zwischenräumen von je acht Tagen ein. Den Impfgeschäften hatten der Amtsmann, und die Ortsvorsteher beizuwohnen. In dem zwei­ten und dritten Termin wurden diejenigen Per­sonen vorgeladen, welche in dem ersten bzw. zwei­ten Termin nicht erschienen waren, so wie auch die­jenigen, welche in dem ersten bzw. zweiten Termin geimpft worden waren, um über das Resultat der Impfung von den Aerzten untersucht zu werden. Das Nichterscheinen im ersten Impftermin wurde mit einer Strafe von einen Taier, im zweiten Ter­min mit einer Strafe von zwei Talern und im dritten Termin mit einer solchen von vier Talern belegt. Entschuldigungen galten nur nach bestimm­ten Bedingungen.

Ergänzt wurden diese Impfbestimmungen durch die Verfügung, daß bei Verzug von Personen aus einem Ort, wo die Pocken herrschen, nach einem anderen Ort, die betreffende Polizeibehörde hiervon in Kenntnis zu setzen war. Trotz der ver­schärften Vorsichtsmaßregeln nennen Akten in den Monaten Juni bis September des Jahres 1858 an Erkrankten: 4 Erwachsene, 1 Kind, gleich fünf; an Todesfällen:1 Erwachsener, gleich geimpft; geimpft waren: 1 Kind, 2 Erwachsene.

Die Ursache, daß derartige Krankheitsfälle sich so schnell verbreiteten, war vor allem auch in den vielen damals bestehenden ungesunden Wohnungs­verhältnissen zu suchen. Die sogenannten Wohnun­gen waren teils Ecken unterm Dach, Löcher und Spelunken. Darum wurde der Bürgermeister aus­gefordert, durch Aerzte eine Revision der Wohnung vor allem der armen Schichten anzu­ordnen und durch die Bau= und Gesundheitspolizei eventuell eine Aenderung herbeizuführen, wo durch ungesunde Wohnungen die Gesundheit ihrer Be­wohner benachteiligt wurde. Namentlich Kreis­physikus Dr. Gieffers hat dem Julius Funcke, der sich auf dem Gebiete der Armenfürsorge sehr verdient gemacht hat, manche nützliche Notizen gegeben.

Den energischen Gegenmaßnahmen war es zu danken, daß Hagen dann für Jahre von den Pok­ken befreit war, bis sie am 18. Januar 1865 nach Anzeige des Dr. med. Schaberg, nachdem am 11. März 1861 ein vereinzelter Todesfall einer Frau J. an Pocken zu verzeichnen war, durch einen in Hagen wohnenden Arbeiter K. von Solingen ein­geschleppt wurden und sich hierdurch wieder in Hagen verbreiteten. Daraufhin wurden in der Zeit bis zum 24. Februar 1865 10 Pockenfälle fest­gestellt. In neun von diesen Fällen wurde die An­steckung durch K. nachgewiesen. Vier von diesen Personen waren nicht unerheblich erkrankt.

Erneutes Auftreten der Pocken am 20. März 1865 ließ bekannte Vorsichtsmaßregeln wieder auf­leben. Damit durch das in solchen Fällen bislang übliche Aufhängen der Warnungstafeln nicht das Publikum erschrecke und somit Nachteile haben könne, ordnete der Biirgermeister an, einen Monat lang von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen.

Da die Epidemie aber nicht nachließ, wurde in dem katholischen Krankenhause ein Pockenzimmer ein­gerichtet, das am 21. Juli 1865 fertiggestellt und am gleichen Tage schon mit acht Leuten vollbesetzt war und eine weitere Aufnahme unmöglich machte.

Zur gleichen Zeit erging auch an das evangelische Krankenhaus von der Behörde aus die Aufforde­rung, ebenfalls ein Pockenzimmer zu errichten.

Eine vom 13. Oktober 1865 datierte Mitteilung des Bürgermeisters an den Landrat, daß die Pochen­epidemie in Hagen zur gleichen Zeit ihr Ende er­reicht zu haben schien, da seit sechs Wochen kein neuer Fall zur Meldung genommen war, sollte schon am 24. Oktober des gleichen Jahres durch das erneute Austreten von Erkrankungsfällen nicht mehr stimmen Eine amtliche Statistik bekundet, daß Hagen am 29. Dezember 1865 665 Kinder hattc. von denen 378 geimpft. 21 an Pocken und Varioliden erkrankt und eines gestorben waren. Bis zum 6. Februzar 1866 waren sogar 25 Pocken­fälle zu verzeichnen.

Auf Grund einer am 27. Februar 1866 ein­