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34. Jahrgang.

Amtliches Kreisblatt:: Anzeiger für Neuhaus und Delbrück

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Die Stellungnahme der Regierung und des Wehrministers.

wtb. Berlin, 5. Febr.

Angesichts der nunmehr bekannt gewordenen Ausliefe­rungsliste ist es für die Klärung der Sachlage von Bedeu­tung, wenn wir uns vergegenwärtigen, welche Stellung die deutsche Regierung bisher in der Auslieferungsfrage einge­nommen und welche Schritte sie getan hat, um dem Lande die äußerste Schmach zu ersparen. Im Interesse der Sache haben diese Schritte zum Teil der breiteren Oeffentlichkeit bis­her unbekannt bleiben müssen.

Als die von der Reichsregierung im Juni vorigen Jahres gemachten Versuche, die sich auf die Auslieferung beziehenden Artikel aus den Friedensbedingungen zu entfernen, scheiter­ten und die Annahme der Ehrenklausel von uns erzwungen war, wäre es verfehlt und zwecklos gewesen, diesen Versuchen etwa unmittelbar eine weitere amtliche Vorstellung bei den gegnerischen Mächten folgen zu lassen, um sie zu einem Ver­zicht auf die Durchführung ihrer Forderungen zu bewegen. Zunächst war daher kein anderer Weg möglich, als in nicht­amtlicher Form sowohl in den neutralen wie in den feind­lichen Ländern der Erkenntnis Raum zu schaffen, daß die Erfüllung der Auslieferungsbedingungen für die deutsche Regierung von vornherein außer dem Bereich der Möglich­= keit liegt. Die sich für diesen Zweck bietenden Mittel. sind im vollen Umfange benutzt worden. Zugleich ist aber schon damals versucht worden, unter der Hand durch Vertrauens­leute mit maßgebenden Stellen der Gegenseite Fühlung zu nehmen, um festzustellen, welche Möglichkeit für eine erträg­liche Lösung der Frage bestand. Ein positives Ergebnis blieb diesen Schritten versagt. Irgend ein Zugeständnis war auf der Gegenseite jedenfalls solange ausgeschlossen, als die in erster Linie beteiligten gegnerischen Länder in ihren Parla­menten noch über die Ratifikation des Foiedensvertrages verhandelten. Nachdem sodann England, Frankreich und Italien im vorigen Herbste die Ratifikation vollzogen hatten und dadurch das Inkrafttreten des Vertrages in greifbarz Kähe gerückt war, entschloß sich die deutsche Regierung nun­mehr, in amtlicher Form an die Gegner heranzutreten und ihnen mit vorbehaltloser Offenheit darzulegen, daß sie zur Verwirklichung eines von den allierten und assoziierten Mächten gestellten Auslieferungsverlangens außerstande sei und daß jeder Versuch dieser Mächte, auf der uneingeschränk­ten Auslieferung und der sich aus dem Friedensvertrag er­gebenden Mittel zu bestehen, zu den verhängnisvoll­sten Folgen führen müsse. Die Reichsregierung hat mit diesem Schritt den Ministerialdirektor y. Simson, der als damaliger Leiter der Friedensabteilung des Auswärtigen Amtes einen genauen Ueberblick über alle mit der Durchfüh­rung des Friedensvertrages im Zusammenhang stehenden Fragen besaß, betraut.

Es lag auf der Hand, daß die von ihm in Paris zu anternebmende Demarche nur dann auf einen Erfolg rechnen konnte, wenn sie einen vertraulichen Charakter behielt and wenn vermieden wurde, die Frage durch eine Erörterung in der breiten Oeffentlichkeit für die Gegner zu einer Pre­stigefrage zu machen. Herr v. Simson hat in den ersten Tagen des November in Paris mit dem Generalsekretär der Friedenskonferenz, dem französischen Botschafter Dutasta. und im Einvernehmen mit ihm auch mit den Pariser Ver­tretern der Vereinigten Staaten von Amerika, England, Ita­lien und Japan gesprochen. Seine dem Sinne nach von der Reichsregierung vorher festgelegten Darlegungen lassen sich in folgenden Sätzen zusammenfassen:

Nach der Annahme des Friedensvertrages durch Deutsch­land müsse die deutsche Regierung darauf verzichten, sich ihrer­seits darauf zu berufen, daß sie es mit der Ehre und Würde des deutschen Volkes für unvereinbar halte, Volksgenossen, die rgend eines Verstoßes gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beschuldigt werden können, ausländischen Gerichten zu: Aburteilung auszuliefern. Was aber nicht außer Betracht kleiben könne, sei die Tatsache, daß von der gleichen Auffassung die gesamte deutsche Bevölkerung ohne Ansehen des Standes and der politischen Parteizugehörigkeit erfüllt sei. Wenn die deutsche Regierung gleichwohl versuchen wolle, die Ausliefe. rung in die Wege zu leiten, so müsse sie in jeder Richtung dem kärksten Widerstand begegnen, der all ihre etwaigen Anord. nungen auf diesem Gebiete tatsächlich undurchführbar machen pürde. Kein Beamter werde die Hand dazu bieten, einen Deutschen festzunehmen, um ihn der Justiz der bisherigen Feind­

##. Aberliefern. Die Regierung könne die Beamten entlassen ürde aber keinen anderen Beamten finden, der mehr gewillt ei, sich der Anordnung zu fügen. Schon das Hervortreten mit derartigen Anordnungen würde einen solchen Sturm der Ent­###stung entfachen, daß eine Situation entstehen müsse, aus der sich kein Ausweg finden lasse. Das ganze Friedenswert würde beshalb in demselben Augenblick, wo es nach unendlichen Schwierigkeiten zustande gekommen sei, auf das allerschwerste eerlährdet werden.

Anderseits hat Ministerialdirektor von Simson hervorge hoben, daß der deutschen Regierung nichts ferner liegen werde blis die schuldigen Personen der gerechten Sühne entziehen zu vollen, und daß nach der ganzen Lage der Dinge den alliierten und assoziierten Mächten nicht zugemutet werden solle, auf dir Seltendmachung ihres sich aus den Artikeln des Friedensveo brages ergebenden Anspruches schlechthin zu verzichten. Er hai ####halb einen Wen angedeutet, wie die ganze Angelegenheit noch

Auffassung der Reichsregierung einer für Deutschland erträg lichen und praktisch durchführbaren Regelung zugeführt werden könne. Dieser Vorschlag gipfelte darin, daß alle von den Gegner eines Kriegsvergehens angeschuldigten Personen unver züglich einem Strafverfahren in Deutschland unterzogen und daß dabei alle nur denkbaren Garantien für eine unnachsich tige und unparteiische Durchführung des Verfahrens, insbeson dere durch Zuziehung eines Vertreters des beteiligten gegne­rischen Staates gegeben werden sollten.

Die Besprechungen in Paris ließen zunächst einen gewissen Erfolg erhoffen, da die Vertreter der Alliierten Verständnis für den Standpunkt der deutschen Regierung zu zeigen schienen und zum Teil sogar ausdrücklich eine Unterstützung dieses Standpunktes beim Obersten Rat versprachen. Die Verhand­lungen wurden indes durch die in jenen Tagen erfolgte Ucber­reichung der bekannten Note über das Schlußprotokoll unter­brochen, das Deutschland vor der Inkraftsetzung des Friedens­vertrages unterzeichnen sollte. Als Ministerialdirektor von Simson zu den Verhandlungen über dieses Protokoll wieder nach Paris reiste und vor weiteren Besprechungen zunächst wieder die Auslieferung zur Sprache brachte, wurde ihm eröffnet, daß der Oberste Rat den Vorstellungen der deutschen Regierung die ernsteste Beachtung habe zuteil werden lassen, daß er sich aber, wenn auch mit Bedauern, dahin habe entscheiden müssen, auf eine Aenderung der Friedensbedingungen, jedenfalls vor dem Inkrafttreten des Vertrages, nicht einzugehen. um eine Fortsetzung der Verhandlungen nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages zu erleichtern und um vor aller Welt er­neut den ernsten Willen zu beweisen, schuldige Deutsche der gerechten Bestrafung zuzuführen, hat die Reichsregierung An­sang Dezember das Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen eingebracht, das von den gesetzgebenden Körperschaften einstimmig angenommen und den gegnerischen Regierungen alsbald zur Kenntnis gebracht worden ist. So­bald sodann die durch Ueberreschung des erwähnten Schluß­protokolls hervorgerufene Krise beigelegt und der Friedensver­

trag in Krast getreten war, hat der damalige Vorsitzenbe der deutschen Friedensdelegation in Paris die Versuche, eine Eini­gung zu erzielen, in eingehenden mündlichen Besprechungen mit den Vertretern sämtlicher gegnerischer Hauptmächte fortgesetzt. Ferner hat die Reichsregierung Ende Januar die bereits ver­öffentlichte Note an die Gesamtheit der Gegner gerichtet, in der sie in letzter Stunde noch einmal ihren Standpunkt zu­sammenfassend dargelegt und einen klaren, präzisen Vorschlag für eine wirksame Bestrafung von Kriegsverbrechen und Kriegs vergehen gemacht hat.

Die vorstehenden Ausführungen beweisen, daß die Reichs­regierung seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages kein Mittel unversucht gelassen hat, die Undurchführbarkeit der Auslieferung von Deutschen an fremde Gerichte klarzustellen und eine sowohl den tatsächlichen Verhältnissen als auch den berechtigten Interessen beider Teile gerecht werdende Regelung der Angelegenheit herbeizuführen.

Der Standpunkt des Reichswehrministers.

wld. Berlin, 5. Fehr. Der Reichswehrminister Noske äußerte sich zu dem Berichterstatter derDaily Mail u. a. wie folgt:

Ich habe vor ungefähr acht Tagen mit dem englischen Geschäftsträger über die Auslieferungsfrage gesprochen und ich glaube, daß es das beste ist, wenn ich Ihnen das Gleiche wiederhole. In der Auslieferungsangeregenheit werde ich nicht das Geringste tun, um der Zorderung des Verbandes zu entsprechen. nicht, weil mir daran gelegen ist, den Friedensvertrag zu sabotieren, sondern weil kein Mensch in Deutschland in der Lage ist, diese Fer­derung des Friedensvertrages zu erfüllen. Der englische Ge­schäftsträger hat mir daraufhin geantwortet, daß es sich um eine Bestimmung des Friedensvertrages handle. Dus is# richtig, aber jedermann, der über die Vorgänge bei Friedens­schluß orientiert ist, weiß, daß es schon damals über die so genannten Schmachvaragraphen zu schweren Konflikten ge kommen ist. Die Sprengung des Kabinetis war die Folge. Wir haben damals bis zur letzten Stunde versucht, Paris und London klarzumachen, daß die Bedingungen unerfüllbar seien. Wiederholt haben wir erklärt, daß der Vertrag in manchen Teilen unerfüllbar bleibe. Schlimmer als alles andere ist die Auslieferung. Noch nie nach einem Kriege ist ein solches Ansinnen einem Volke gestellt worden. Als den Serben 1914 zugemutet wurde, daß ein serbischer Gerichtsho unter österreichischer Kontrolle urteilen solle, ist das als un­vereinbar mit der Ehre eines Volkes dargestellt worden. Un­gegenüber glaubtiman jetzt, beträchtlich dar­über hinausgehen zu sollen und will deutsche Leute von Gerichten aburteilen lassen, die niemals objektiv urteilen werden. In Frankreich gibt der Fall Röchling eine Prob­von der zu erwartenden Rechtsprechung.Aber davon, ganz abgesehen: der Versuch auszuliefern, scheitert sofort, wenn auch nur der Anfang dazu gemacht wird. Die Durch­hrung istleinsach unmöglich. In allen Aemtern würde mindestens passive Resistenz geübt wer den. Kein Polizeibeamter würde in der Lage sein, einen der Auszuliefernden aufzugreifen und zwangsweise über due Grenze zu schaffen. Die Erfahrungen lehren, daß bei uns bei vielen Leuten die Pistolenkugeltk sehr locker sitzen. Der Mann, der sich dazu hergeben würde, jemand über die Grenze zu bringen, kann vorher sein Testament machen. Wollte s# mand versuchen, die Auszuliefernden abzutransportieren. s# hätte man keine Garantie, daß sie nicht auf irgendeiner Sta tion gemaltkam herausgeholt wiirden. Ich sebe keine

praktische Moglichkeit, irgeno etwas i: dieser Sache zu tun. Würden wir unser Amt nieder legen, wer sollte dann an unsere Stelle treten? Jeder Poli tiker, der in dieser Angelegenheit die Geschäfte des Verbande besorgen wollte und so gröblich gegen die nationale Ehre ver stoßen würde, wäre für alle Zeiten unmöglich. Aus diesen Grunde wird kein Mensch, der in Zukunft noch politisch ar beiten will, sich dazu hergeben, bei der Auslieferung mitzu wirken. Die Truppe würde einem Befehl, bei der Aus lieferung mitzuhelfen, niemals Folge leisten. Da­Instrument, das jetzt allein die Ruhe gewährleistet, würd zerbrechen. Wenn ein anderer an meiner Stelle versuche würde, mit Hilfe der Truppe die Auslieferung durchzuführer so würde er keine Autorität haben und nichts erreichen. Di­Sachlage ist also so, daß, wenn ich und meine Ministerkolleger den Versuch machen würden, die Forderung des Verbande zu erfüllen, die ich für schändlich und schimpflich halte, wi. das Land in schwerste Wirrnisse bringen. We: reg# ren soll, wenn die Regierung zurückträte, kann ich mit nicht vorstellen. Eine Parlamentsmehrheit, die die Geschäft weiterführen will, wäre nicht vorhanden. Auch die Unabhän gigen, die dazu vielleicht bereit wären, hätten keine Möglich keit, die Auslieferung durchzuführen. Wer die Auslie ferung versucht, würde den Bürgerkrieg ent

kesseln. Eine Regierung der Konservativen ist undenkbar: sie würde erst recht nicht ausliefern. Es kommt also daran hinaus, daß der Verband, nachdem er vier Jahre lang als Kriegsziel die Demokratisierung Deutschlands angegeben hat, die jetzige Regie rung stürzt, ohne die Möglichkeit, eine leistungsfähig. andere zu erhalten.

urtd. Berlin, 5. Febr. Der Reichswirtschafts gerband deutscher derzeitiger und ehemaliger Berufs soldaken hat an seine Mitglieder die Losung ausgegeben in Versammlungen gegen die Auslieferungsforderung Stel lung zu nehmen, keine Hand für die Auslieferung Deutscher zu rühren und im übrigen Ruhe und Würde zu bewahren.

Börsenfieber.

früheren Jahrzehnten pflegte man zu behaupten, der Börse sel ein besonders feines Gefühl eigen für alle Strö­mungen im Wirtschastsleben. Aus der Kursbewegung ließe lich mit großer Sicherheit ablesen, ob wir einem Ausschwunge entgegengehen oder ob eine Zeit schlechten Geschäftsganges eine sogenannte Krise bevorstehe. Diesen Ruf hat die Bör eigentlich schon im neuen Jahrhundert nur noch selten### rechtfertigt, trotzdem aber wird es dem vorurteilsfreien### obachter zunächst fast unmöglich erscheinen, zwei so ver­schiedene Dinge in einen ursächlichen Zusammenhang bringen, wie es der nahezu völlige Zusammenbruch unser.: Wirtschaftslebens auf der einen, die gewastige, nun schau seit vielen Monaten andauernde Aufwärtsbewegung an diei Börfe auf der anderen Seite ist. Es ist daher vielleicht aa­zebracht, den tieferen Grund dieses anhaltenden Steigens der Kurse einmal genauer zu betrachten; vielleicht ergeben ich daraus auch gewisse Lehren für die Beurteilung der Kurshöhe und der zukünftigen Entwicklung der Börse im Aügemeinen.

Daß während des Weltkrieges die Kurse an der­deutschen Börsen im allgemeinen nach oben strebten, lief sich zum Teil wohl aus der Hoffnung erklären, Deutschlank werde als Sieger aus diesem Ringen hervorgehen. Schärfei blickende Beurteiler allerdings machten schon damals darau aufmerksam, daß ein Teil der Kurscthöhungen sicherlich mit der vielberufenenInflation" zusammenhänge, d. h. alse mit der Übersättigung des Umlaufs mit Geldzeichen, die mangels anderer Verwendung nun eben an der Börse An­lage suchten und die Kurse trieben. Wenn dem militärischen und politischen Zusammenbruch vom Spätsommer 1918 auch ein Zusammenbruch des Kursgebäudes an der Börse folgte so war das eine Selbstverständlichkeit, für die eine Erklärung nicht notwendig erscheint. Merkwürdig und, wie gesagt, auf den ersten Blick unerklätlich war nur die neue, ini geringen Unterbrechungen jetzt schon ein volles Jahr an haltendeBörsenhausse, die folgte.

Es ist gar nicht unwahrscheinlich, daß den ersten Ankat zm Umschwung im vorigen Jahre die Beobachtung ge­geben hat, daß der sich in der Revolution fortsetzende Zu sammenbruch nicht den völligen Untergang der deutscher Volkswirtschaft bedeute, daß die Lage vielmehr beginne, sta zu festigen. Aber diese Erwägung könnte man unmöglich in Verdreifachungen und Vervierfachungen der Kurse aus münzen, wie wir sie tatsächlich beobachten. Die Erklärung für diese aber ist wieder einmaldie Valuta. Es kann­nicht oft genug betont werden, daß die Mark, mit der wi: gewohnheitsmäßig jetzt noch rechnen, etwas ganz anderer darstellt, als die Mark, die im Frieden einst die Grundlage unserer Währung darstellte. Und als nun um die Wende von 1918 zu 1919 sich der Preis dieser Mark, ausgedrück in den anderen Währungen, stark zu verschlechtern de­gann, da fing hier eineFlucht vor der Mark an, die zunächst alle die Börsenpapiere ergriff und steigerte. welche auf fremde Währungen lautet, die sich als etwas beständiger erwiesen haben. Hier lag eine Bewertung von die man nach mancher Richtung hin durchaus verstehen könnte. Denn wenn ich für einen Dollar, statt wie frühe: Nk. 4.20. sage Mk. 25. zahlen muß, so liegt kein Gruns