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1. Essener Straße ihr 25jähriges
Tageszeitung für Altendorf= Ulf kotte und Kirchhellen.
Aeltestes Heimatblatt. 83. Jahrgang. Amtliches Organ. Erscheint wöchentlich 7mal. Bezugspreis monatlich 2.20 Mk. einschließlich 10—20%. Botenlohn. Verlag: I. Weber, Dorsten i. W., Bismarckwall 27. Postverlagsort: Dortmund 1.
Fernruf 2282. Postscheckkonto Köln 45 309. Anzeigenpreis: 22 Millimeter breite
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oder Rückzahlung.
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Dienstag, den 4. Dezember 1934
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Tagesrundschau.
der Tag der Der 8. Dezember, der komlationalen mende Samstag, der ein
Lessdartet hoher katholischer Feiertag ist,
sollbartul= wird zugleich ein besonderes
ationales Gepräge haben. Er ist als Tagdernaionalen Solidarität proklamiert worden, eil an diesem Tag das deutsche Volk unter Führung er bekanntesten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens den neuen Beweis erbringen soll, daß es im bemeinschaftsgedanken, in Hilfsbereitschaft und Opferbillen wie ein fester Block zusammensteht. Sind es in anderen Tagen, an denen die Mittel für das Winrhilfswerk aufgebracht werden, die vielen unbekannn Helfer und Helferinnen, die auf den Straßen und den Häusern unermüdlich die größeren und kleineven Scherflein für die notleidenden Volksgenossen Immeln, so werden am Samstag die Minister, Gauiter und Kreisleiter, die Führer der SA, SS und 3, die höheren Beamten, namhafte Mitglieder der keichskulturkammer, Intendanten, Schauspieler und schauspielerinnen, Sänger und Sängerinnen und hunderte und Tausende andere bekannte Persönlichkiten mit der Sammelbüchse auf dem Plan erscheinen, In jedermann zu zeigen, daß keiner sich zu gut dünkt, den ehrenamtlichen Sammlern des Winterhilfsberks und der NS=Volkswohlfahrt gleichzutun, um iese durch ihr Beispiel zu ermutigen, daß sie nicht lahmen, wenn unverständiges Verhalten einzelner kenschen ihnen ihren Hilfsbereitschaftsdienst schwer In machen und Enttäuschung zu bereiten sucht. Aber kommt am Samstag nicht nur auf die Sammler in, nicht nur darauf, daß an diesem Tage die Samhelbüchsen sich in Händen befinden, in denen man sie In anderen Sammeltagen nicht sieht, sondern es hmmt darauf an, daß jeder Deutsche den Beweis ationaler Solidarität liefert, daß jeder sich an diesen kammlungen freigebig und gern beteiligt, daß er sich sicht zu Hause verkriecht, sondern den Sammlern, wo sich zeigen, durch eine offene Hand zum Ausdruck ringt, daß er Verständnis für ihr Tun hat und auch inerseits zu leisten bereit ist, was in seinen Kräften eht.
das Saaribkommen.
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Zeiger
Volkszeitun
Hat Churchill mit seiner übertriebenen Rüstungsrede im Unhaus das Verdienst, die Rüungsaussprache wieder in Gang gebracht zu haben, erden nach der durch den verstorbenen Barthou beirkten Einfrierung dieser für den Frieden so ungeein wichtigen internationalen Angelegenheit, nach en Monaten des Pessimismus, der Feindseligkeit und der Verdächtigung jetzt wieder hoffnungsvollere Stimnien laut, neigt der französische Außenminister Laval, pozwar wir noch nicht wissen, wie weit seine Verhandlungsbereitschaft geht, und vor übertriebenen Ersrartungen warnen müssen, offensichtlich einer weniger ktigen Methode zu als sein Vorgänger, so zeigen die pestern morgen in Rom nach mehrwöchigen Verhandsingen zustande gekommenen Vereinbarungen ber die finanziellen und politischen aarfragen, daß zwischen Deutschen und Fransosen, wenn der Wille dazu auf beiden Seiten vorkanden ist, eine Verständigung durchaus möglich ist. Und gerade dieses Abkommen, das Deutschland nach per materiellen wie nach der politischen Seite nicht sicht zu nehmende Verpflichtungen auferlegt, ist ein schlagender Beweis für den guten Willen Deutschsands. Die Verhandlungen in Rom haben unter führung des vom Völkerbundsrat eingesetzten Dreier= kusschusses stattgefunden, dessen Aufgabe bekanntlich “, alles für die Saarabstimmung und die sich daraus rgebenden Konsequenzen vorzubereiten. Dazu frauchte allerdings die deutsch=französische Verständisung über die Abfindung, auf die Frankreich auf rund des Versailler Vertrages bei der Rückgabe des aargebiets an die deutsche Verwaltungshoheit Ansbruch erheben kann, nicht unbedingt zu gehören. Es Pare die Festsetzung der Abfindungssumme auch noch fach der Abstimmung möglich gewesen. Aber besser es gewiß schon, daß man sich vorher geeinigt hat, haß schon jetzt reine Bahn für die Rückglieberung geschaffen worden ist, daß schon jetzt vereindart worden ist, was Deutschland für den Rückkauf der frankreich durch den Versailler Vertrag übertragenen stigentumsrechte auf die Gruben des Saargebiets Fehlen muß. Es sind in bar 150 Millionen RM., geguß keine geringe Summe. Aber aus den Mitteilunwen über den Inhalt der römischen Vereinbarungen man unschwer schließen, daß Frankreich eine noch #theblich höhere Abfindungssumme haben wollte. Es gat ihm dann auch noch zu der Barsumme eine SachUtung zugesichert werden müssen. Anscheinend auf Irund des§ 38 des Friedensvertrages, nach dem Frankreich und Deutschland durch besondere Ablachungen vor dem für die Bezahlung des Rückkaufrreises der Gruben bestimmten Tage die ZahlungsUtimmung des§ 36 abändern können, ist Frankreich loch auf fünf Jahre die zinsfreie Ausbeutung der Pruben im Warndt, die aus von Lothringen unter ie Saargrenze her getriebenen Flözen erfolgt, bis zu keiner Gesamtmenge von 11 Millionen Tonnen Kohle gestanden werden. Der Warndt ist das Waldgebiet
gischem, also französischem Boden stehen, die Kohlenschätze dieses Gebietes ausgebeutet werden. Das wird also, als zur Vereinbarung über den Grubenrückkaufpreis gehörig, noch bis Anfang 1940 den Franzosen gestattet sein. Die deutsch=französische Vereinbarung erstreckt sich weiter auf die Garantieerklärung zum Schutze der Saarbevölkerung. Zur Abgabe dieser Erklärung ist der deutsche ebenso wie der französische Außenminister Anfang Juni dieses Jahres von Baron Aloisi, dem Vorsitzenden des Dreierausschusses, aufgefordert worden. Leben und Eigentum derer, die anders als die Mehrheit der Abstimmungsberechtigten sich für die Entscheidung des 13. Januar einsetzen, soll geschützt sein. Das ist eine Verpflichtung,
die die Reichsregierung zugunsten der Separatisten übernehmen mußte, an der aber nicht vorbeizukommen war. Doch es besteht kein Zwang, daß sie weiter als deutsche Staatsbürger anzuerkennen sind. Es kann denen, die im Abstimmungskampfe gezeigt haben, daß sie gegen die Heimkehr des Saargebiets zum deutschen Mutterlande waren, die deutsche Staatsangehörigkeit abgesprochen werden. Sie haben ein Jahr lang Gelegenheit, aus Deutschland mit ihrer Habe auszuwandern, und können sich dorthin wenden, wo es ihnen besser zu sein scheint als im deutschen Vaterlande, dem jetzt ihr Kampf gilt. Alles in allem: Dieses römische Saarabkommen enthält gewiß Verpflichtungen für Deutschland, wie sie ein Abkommen wohl enthalten
muß, das im Versailler Diktat, in diesem Instrument der Niederträchtigkeit, seinen Ursprung hat, es bringt Frankreich noch einen hohen Kriegsgewinn, aber es schließt auch Hoffnungen für ein besseres Verhältnis der beiden Vertragspartner ein. Die Franzosen, die nicht daran zweifeln können, daß das Saargebiet durch die Abstimmung vom 13. Januar an Deutschland zurückfällt, haben allen Anlaß mit dieser Regelung der Saarfrage zufrieden zu sein, und man sollte doch meinen, daß ihnen das Anlaß geben könnte, nun auch über die Frage, in der die Anerkennung deutscher Gleichberechtigung nicht zu umgehen ist, den ernstlichen Versuch einer Verständigung mit Deutschland zu machen. 4
Deutsch=französische Einigung in
allen Saarfragen.
Kückkauf der Saargruben für 130 Ulillionen Klll.— Prankreich darf noch fünf fahre von Lothringen her Saarkohle aus dem Warnät fördern.— Die Garantie
erklärung für die Bewohner des Saargebiets.
Das Abkommen in Kom unterzeichnet.
&a Rom, 3. Dezember.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Dreierausschuß hat Montag morgen seine letzte Sitzung in Rom abgehalten, der der französische und der deutsche Botschafter beiwohnten.
Der Präsident stellte im Namen des Ausschusses fest, daß zwischen der französischen und der deutschen Regierung eine Einigung in allen Fragen erzielt werden konnte, die dem Ausschuß zur Prüfung vorlagen. Das Abkommen wurde für die französische und deutsche Regierung von den beiden Botschaftern und den beiderseitigen Vertretern unterzeichnet.
Am Dienstag wird der Dreierausschuß in Genf zusammentreten, um den Bericht zu verfassen, der dem für den 5. Dezember einverufenen Völkerbundsrat vorzulegen ist. Baron Aloisi dankte, indem er die Arbeiten in Rom schloß, im Namen des Ausschusses den französischen und deutschen Vertretern und Sachverständigen und insbesondere dem finanziellen Unterausschuß des Völkerbundes für die tatkräftige Mitarbeit.
Aus dem unterzeichneten Abkommen wurden noch folgende Einzelheiten bekanntgegeben:
Für die Absindung aller Ansprüche des sranzösischen Staates(Saargruben, Eisenbahnen, Grenzbahnhöfe usw.) zahlt Deutschland eine Pauschalsumme von 150 Millionen RM. in französischen Franken (900 Millionen Franken).
Außerdem wird Frankreich die zinsfreie Ausbeutung der Warndt=Gruben. die aus Schächten erfolgt, die auf französischem Gebiete liegen, zugestanden. Die Ausbeutung wird auf fünf Jahre beschränkt und darf eine bestimmte Förderungsmenge(durchschnittlich 2,2 Millionen Tonnen Kohle) nicht überschreiten. Vorkehrungen sind getrosfen worden, um zu verhindern,
daß durch die Barzahlung der Pauschalsumme eine Verschlechterung eintritt.
Was den politischen Teil der Abmachungen betrifft, so handelt es sich in erster Linie um die Garantiefrage, und zwar sollen die Garantien, wie sie im Ratsbeschluß vom 4. Juni für die Stimmberechtigten vorgesehen sind, zu im wesentlichen gleichen Bedingungen auch auf die Nichtstimmberechtigten ausgedehnt werden, soweit sie am Tage der Abstimmung drei Jahre im Saargebiet ansässig sind.
Außerdem ist vorgesehen worden, daß Bewohner des Saargebietes während der Dauer eines Jahres aus dem Saargebiet abwandern können. Diese Bestimmung greift aber in keiner Weise der deutschen Gesetzgebung auf dem Gebiete der Staatsangehörigkeit vor.
Schließlich fand ein Notenwechsel über die Handhabung der Sozialversicherung nach der Rückgliederung zu Deutschland statt.
Kloisi nach Genf abgereist.
DRB Rom, 3. Dezember.
Der Vorsitzende des Dreierausschusses für Saarfragen, Baron Aloisi, ist am Montag nachmittag nach Genf avaereist. Der Vertreter Spaniens im Ausschuß empfing am Nachmittag in der spanischen Botschaft Vertreter der ausländischen Presse, denen er in knapper Form den wesentlichen Inhalt der letzten Abmachungen mitteilte. Der Dreierausschuß wird am Dienstag seine Arbeit in Genf wieder aufnehmen und den Bericht an den Völkerbundsrat feststellen. Die deutschen Sachverständigen sind am Montag abend vor Rom nach Berlin abgereist.
Unterredung zwischen Laval und Kranklin Bouillon.
DNB Paris. 3. Dezember.
Außenminister Laval hatte am Montagvormittag eine längere Unterredung mit dem Abgeordneten Franklin Bouillon, der, wie erinnerlich, während der außenpolitischen Aussprache in der Kammer eine 1½ stündige Rede über die deutsch=französischen Beziehungen hielt. Ueber die Unterredung zwischen ihm und dem Außenminister ist zunächst nichts bekannt geworden.
Der neue französische Gesandte in Budapest.
Polizeiliche Mission Frankreichs in Ungarn.
DRB. Budapest, 3. Dezember.
Der neuernannte Gesandte rischen Regierung, Maugr Während nach bisherigen Dienstantritt des Gesandten gerechnet wurde, hat der am haltene Ministerrat die sof des neuen Gesandten schlossen. Man nimmt in
Frankreichs bei der ungaas, ist hier eingetroffen. Mitteilungen mit dem erst für Mitte Dezember Freitag in Paris abgeortige Entsendung nach Bukarest bepolitischen Kreisen an, daß
Die deutsche Bedingung für die Rückkehr nach
Klare Worte des Rußenministers.
Eine Unterredung Freiherrn v. Neuraths mit dem Berliner Reutervertreter.
DNB London, 3. Dezember.
Reichsaußenminister Freiherr v. Neurath gab am Sonnabend, dem Chefkorrespondenten des Berliner Reuterbüros auf Anfragen eine Erklärung über Deutschlands Bereitwilligkeit ab, jeden allgemeinen Vorschlag für die Befriedung Europas wohlwollend in Erwägung zu ziehen.
Freiherr von Neurath sagte:„Natürlich ist Deutschland ebenso darauf bedacht, wie jede andere Nation, die Wolken von Furcht und Mißtrauen, die augenblicklich über Europa zu hängen scheinen, zu zerstreuen. Jeder Plan, der tatsächlich dieses Ziel hat, wird bestimmt die wohlwollende Aufmerksamkeit der Wilhelmstraße finden. Aber leider liegen die Entscheidungen über solche Dinge nicht bei Deutschland allein.“
„Man hat im Ausland erklärt, Herr Minister, daß die Aussprache im britischen Unterhaus als ein
trachtet werden kann. Sehen Sie dies auch in diesem Licht?“
„Man muß abwarten, was für Folgen diese Aussprache haben wird.“
„Halten Sie es für möglich, daß die Zeit herannaht, wo Deutschland seinen Entschluß des Austritts aus dem Völkerbund überprüfen wird?“
„Unser Standpunkt in dieser Angelegenheit scheint mir so leicht verständlich, daß es mich wundert, daß da noch irgend ein Zweifel sein kann. Sicherlich läßt einen der bloße Name„Völkerbund“ an eine Versammlung von Teilnehmern in Europa denken, die durch Verhandlungen untereinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung Fortschritte erzielen können. Deutschland hat immer deutlich erklärt, daß es zur Mitarbeit bereit sei, wenn seine berechtigten Ansprüche nach den kürzlichen Worten Ihres Generals Smuts„frei und offen“ anerkannt wurden. Sicherlich wird es jedoch nicht nach Genf zurückkehren, solange es nicht vollkommen klar ist, daß Deutschland nie wieder mit ungerechter Benach
der Pariser Gesandte mit neuen Anweisungen seiner Regierung in der Angelegenheit des Marseiller An
schlages hier eingetroffen ist.
Der von der Pariser Polizeibehörde zur Untersuchung des Marseiller Anschlages nach Ungarnentsandte Oberkommissär Berthollet hat sich nach dem aufgelösten Emigrantenlager Janka Pußta begeben, um an Ort und Stelle die Frankreich interessierenden Fragen zu klären. Die Bedeutung, die dieser polizeilichen Mission Frankreichs beigemessen wird, geht aus der Tatsache hervor, daß der französische Polizeikommissär den Auftrag haben soll, über die Ergebnisse seiner Nachforschungen unmittelbar dem Pariser Ministerpräsidium zu berichten.
In öffentlichen Versammlungen keine religiösen Diskussionen.
:: Berlin, 3. Dezember.
Der Reichs= und preußische Minister des Innern hat über die Aussprache in öffentlichen Versammlungen mit religiösen oder weltanschaulichem Thema folgenden Erlaß an die Landesbehörden gerichtet:
Wiederholt ist beobachtet worden, daß die Aussprache, die sich an Vorträge in öffentlichen Versammlungen mit religiösem oder weltanschaulichem Thema anschließt, in Formen geführt wird, die nicht nur der würdigen Behandlung des Vortragsgegenstandes abträglich, sondern auch den öffentlichen Frieden zu stören geeignet sind. Es ist daher geboten, eine Aussprache in öffentlichen Versammlungen dieser Art grundsätzlich nicht zu statten. Will der Versammlungsleiter tatsächliche Berichtigungen oder Anfragen zulassen, die auch sachlich einwandfreien Rednern gegenüber unter Umständen notwendig werden, so ist hiergegen vom polizeilichen Standpunkt nichts einzuwenden.
Erweiterung des Kündigungsschutzes.
V Berlin, 3. Dezember.
Die Reichsregierung hat unter dem 30. November 1934 ein Gesetz zur Erweiterung des Kündiaungsschutzes erlassen. Es ist die Höchstgrenze der Entschädigung heraufgesetzt worden, auf die das Arbeitsgericht nach§ 58 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit für den Fall erkennen kann, daß der Unternehmer den vom Arbeitsgericht ausgesprochenen Widerruf einer Kündigung ablehnt. Das Gericht kann in Zukunft eine Entschädigung bis zu sechs Zwölf teln des letzten Jahresverdienstes vorsehen während es bisher nur auf eine Entschädigung bis zu höchstens vier Zwölfteln erkennen konnte. Es wird dami die Möglichkeit eines stärkeren Zwanges zur Weiter beschäftigung eines Gefolgschaftsangehörigen für die Fälle gegeben, in denen die Weiterbeschäftigung vo