Rechtsdrehung 90°Linksdrehung 90° 
  
  
  
  
  
 
Einzelbild herunterladen

Gu

n

No. 189.

Feuerwehr

Vitten.

den 14. August,

gens 6 Uhr,

mt-Uebung.

r<space> H a u p t m a n n.<space> irch die Hornisten. er=, Dreher­degesellen=Verein.

Fernsprech=Nr. 46 für Witten.

Witten, Jonntag, den 14.

Fernsprech=Nr. 18 für Hagen.

1892.

„

Cugerrukt

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage.

Insertionen werden die 7 gespaltene Petitzeile mit 10 Pf. berechnet.

verbunden mit dem

den 14. d. Mts.,

FB STT

für Witten und Amgegend.

Abonnementspreis(inel. der Gratisbeilage „Märkisches Heim"): 1,80 Mark vierteljährlich. monatlich 60 Pfg. bei Bestellung durch die Boten.

Bei Abnahme auf der Post inel. Bestellgeld 2,20 Mk..

—

inds 8 Uhr,

versammlung

kale.

3= Ordnung:

dswahl.

ngsablage.

denes.

Erscheinen wird ge­

* Englische Umtriebe in deutschen Kolonieen.

Der Vorstand.

=Versicherungs­

Kasse

bezirks Witten.

ingstermin

den 14. ds. Mts.

von 4—6 Uhr

kale bei Wwe. Tusch­

rchen.

Der Vorstand.

=Versicherungs­

Verein

Crone.

den 14. August,

ungstermine auf jedes Mt. außerordentlicher ben.

Der Vorstand.

er D. H. Oeste­

nnen zu seinem 81.

u Glückwünsche!

ehrere Freunde.

lodenwell.

Zeitung für Coilette Handarbeiten.

24 Rummern mit

2000 Abbildungen,

1Schnittmustere Beilagen mit 250 Muster=Vorzeich­nungen, 12 große farbige moden:

bilder mit 80—90 Figuren

lich 1 M. 25 9f.=48 260. ich alle Buchhandlungen u. robe=Nummern gratis und bei der Expedition

.— Wien I, Operng. 8.

ährlich zwStt

igen Müodenbilbern.

zer Heckbauer

und mehreren Vö­

verkaufen.

die Exped. d. Bl.

Beamten wird eine

ohnung

ern auf 1. November Irt. unt. E. Nr. 4951 d. Ztg.

slossene

Etage

ndstraße Nr. 23, be­6 Zimmern nebst be 2c. ist zum 1. Nov. oder getheilt zu ver­

res Nordstr. 13.

ne Wohnung

nmern auf 1. Nov.

udwig Arth.

Wannen 129.

=Wohnung

5 Zimmern auf 1. vermiethen.

s Overberg,

deystraße 33.

wilgg non

& Co. in Witten H. Risel& Co. Hagen.

er Verantwortischkeit ezodn Sitten.

Es kann heute für Niemand mehr, der sich nicht heflissentlich der klaren Einsicht verschließt, zweifel­haft sein, daß die Bülow'sche Niederlage am Kilimandscharo in erster Linie darauf zurückzuführen st, daß den Eingeborenen von den Engländern die #5thigen Gewehre geliesert wurden, wobei es belang­bs ist, darüber in eine neue Erörterung einzu­sreten, ob Lieutenannt von Bülow überhaupt die Eingeborenen hätte angreifen sollen. Angesichts ieser Thatsache, welche schon an sich auf das Ver­halten der englischen Missionare im Kilimandscharo­sebiete gegenüber den der deutschen Oberhoheit unter­stellten Wadschagga ein eigenartiges Licht wirft, erscheint es angebracht, darauf hinzuweisen, daß die Brüsseler Generalakte für die Vertragsstaaten ganz bestimmte Verordnungen nicht blos zur Unter­drückung des Sklavenhandels, sondern auch zur Verhinderung der Einfuhr von Munition und Schnaps in die Territorien zwischen dem 20 Grad kördlicher und dem 22. Grad südlicher Breite er­lassen und die Bedingungen festgesetzt hatte, unter denen der Verkauf solcher Einfuhrartikel Seitens der Behörden geregelt werden sollte. Danach ist die Einfuhr von Feuerwaffen nur erlaubt, wenn die Importeure ihre Artikel nach den von der Ver­waltung kontrollirten Niederlagen bringen, doch sind in den Häfen andere Sicherheitsmaßregeln, auch private Niederlagen für gewöhnliche Steinschloß­gewehre und das sogenante Handelspulver zulässig, während gezogene Gewehre den Verkäufern nur begen Hinterlegung einer Bürgschaft und nach er­folgter Stempelung übergeben und der Verkauf der Steinschloßgewehre nur dann zulässig sein soll, wenn die Behörden die Bestimmung dieser gefährlichen Handelsartikel kennen. Sowohl von der deutschen, ie von der englischen Regierung sind Verordnungen, welche diese Verhältnisse für Ostafrika regeln, ge­troffen worden, und trotzdem war es möglich, daß nach vielen Hunderten zählende englische Gewehre in das erglische Gebiet eingeführt und den Dschagga­leuten von den englischen Missionaren gegen die Deutschen in die Hand gegeben wurden. Hatte die englische Regierung von diesem schwunghaften Handel, welcher der grundlegenden Bestimmung der Brüsseler Generalakte in dreistester Weise Hohn spricht, keine Kenntniß? Man wird dies leider annehmen müssen, so lange man nicht in der Lage ist, den Gegen­beweis zu erbringen, aber man wird auch annehmen dürfen, daß die englische Regierung jetzt endlich von diesen eine internationale Bestimmung verletzenden Vorgängen Kenntniß nimmt, nachdem von der heutschen Presse ihre Aufmerksamkeit auf dieselben gelenkt worden ist. Irgend ein anderer bestimmen­der Beweggrund für die englische Mission, die ver­hotene Einfuhr von Waffen in Brittsch=Ostafrika zu sördern, als der, der deutschen Herrschaft im ilimandscharogebiet den Boden zu entziehen, ist nicht ersichtlich und wird auch von der englischen Regierung, wenn sie sich mit dieser Angelegenheit befaßt, nicht ins Feld geführt werden können. Um so gespannter wird man sein dürfen, welche Garantien die englische Regierung der deutschen dafür geben wird, daß in Zukunft sich gleiche Vorgänge nicht wiederholen; denn daß die deutsche Regierung solche Garantien zu beanspruchen berechtigt ist, wird be­greiflich, wenn man sich gegenwärtig hält, daß zwischen beiden Regierungen, ehe sie im Anschluß an die Brüsseler Generalakte die betreffenden Ver­ordnungen für Ostafrika erließen, eine gegenseitige Verständigung hierüber stattgefunden hat. Im An­schluß hieran sei darauf hingewiesen, daß, wie für Deutschostafrika die in den Artikeln 8 bis 14 der Brüsseler Generalakte vorgesehenen, oben näher ge­kennzeichneten Bestimmungen bereits durchgeführt sind, so auch in Deutsch=Togo schon Verordnungen über die Einfuhr von Feuerwaffen erlassen worden sind, daß jedoch betreffs Kameruns bisher nichts dergleichen bekannt geworden ist.

Und doch erscheinen gerade für Kamerun der­artige Verordnungen und eine strenge Ueberwachung ihrer Durchführung dringend geboten. Die erste Zintgraffsche Expedition ist gescheitert an dem Wider­stand der mit Feuerwaffen versehenen Eingeborenen; Freiherr von Gravenreuth fand vor Buea seinen Tod in dem Kampf gegen die wiederum mit Ge­pehren bewaffneten Eingeborenen. Erwiesenermaßen wird das Hinterland von Kamerun mit Feuerwaffen sicht seitens der Küstenhändler unseres eigenen Ge­bietes versehen, sondern erhält die Waffen von remden Händlern von Adamaua aus. Heute ist die Gefahr, die hierin liegt, noch keine allzu große, weil sich die Küstenzone und das zum Hinterland zu rechnende Gebiet auf dem Wege des direkten Han­dels noch nicht berühren, aber immerhin muß darin das früher oder später zu erreichen, unsere Haupt­zufgabe bestehen, wenn eine gedeihliche Entwicklung

des Ganzen erlangt werden soll. Eine Regelung dieser Verhältnisse allein von deutscher Seite würde allerdings wohl kaum viel fruchten, wenn nicht gleichzeitig die Engländer im Gebiete der Oelflüsse und des Niger und die Franzosen in Gabun die Einfuhr von Waffen streng überwachen, weil sonst später von diesen Seiten her unser Hinterland mit Feuerwaffen überschwemmt würde.

Wie gefährlich es ist, den Eingeborenen Schieß­gewehre in die Hände zu geben, das lehrt deutlich die Geschichte besonders der amerikanischen Kämpfe zwischen Indianern und Weißen. Auch da bewaff­neten wechselseitig einzelne Völker, namentlich Fran­zosen und Engländer, die Wilden, die bis dahin mit ihren primitiven Waffen nicht viel schaden konn­ten, mit Schießgewehren. Die europäischen Mächte benutzten die Indianer zum Ausfechten ihrer eigenen Politik— und was hat man erreicht? Der rothe Mann ist heute mit den besten Gewehren, mit Re­volvern und Pistolen bis an die Zähne bewaffnet, er hat gelernt, in wunderbarer Weise zu schießen, und die Blaßgesichter haben nur zu häufig diese Ueberlegenheit fühlen müssen.

Daß ein gleiches kurzsichtiges, unkluges Vor­gehen nicht auch in Afrika stattfindet, ist dringend erforderlich; und darum muß dem gewissenlosen Treiben der Engländer bei Zeiten Einhalt gethan werden. Bis jetzt knallen die schwarzen Halunken ja meist nur in der ungeschicktesten Weise darauf los, weil sie mit den ihnen bisher fremden Feuer­waffen noch nicht umzugehen verstehen. Man lasse aber noch einige Jahre vergehen, während welcher Zeit seitens der Engländer direkt, über französisches Gebiet indirekt der Waffentransport in in den deutschen Kolonialbesitz fortgesetzt wird, so werden noch viel trübere Erfahrungen gemacht werden.

Der englischen Krömerpolitik, heute noch genau so gewissenlos, wie zur Zeit Napoléons oder des Opiumkrieges, ist freilich jedes Mittel recht, anderen Nationen in deren überseeischen Besitzungen Schwier­igkeiten zu bereiten. Offene Feindseligkeiten zu ver­üben, das verbietet die allgemeine politische Lage; dafür wird aber im Geheimen desto mehr agitirt und geschürt, und namentlich richtet sich die Eifer­sucht John Bulls auf den Deutschen. Unser deut­scher Handel in seinem von Jahr zu Jahr erfreu­licheren Aufblühen ist den Engländern ein Dorn im Auge, fürchten sie doch, um das Prestige des Welt­handels zu kommen oder zum mindesten bedeutend geschädigt zu werden. Darum giebt man also der schwarzen Bevölkerung Flinten in die Hände, damit sie, an sich schon widerspänstig und rachsüchtig, der deutschen Verwaltung Unannehmlichkeiten bereite. Ueber jede Schlappe, die wir in Afrika drüben er­leiden, freuen sich die Briten. Ganz ähnlich ver­halten sie sich im Bismarck=Archipel— kurz über­all, wo sie der deutschen Konkurrenz begegnen. Das philantropische, christliche England liefert, entgegen allem Völkerrecht und in direktem Widerspruch mit dem Geist und den klar ausgesprochenen Bestimm­ungen der abgeschlossenen Verträge Waffen an wilde Völkerschaften zum Nachtheil eines civilisirten Staates mit dem in Frieden und inniger Freundschaft zu leben sein, offiziel immmerfort kundgegebenes Be­streben ist. Es erinnert das so lebhaft an die Zei­ten, als Lord Palmaston es wagte, in seiner von London aus datirten Note zu verkünden, er werde jedes deutsche Kriegsschiff, das sich in der Nord­oder Ostsee zeige, als ein Räuberschiff behandeln, die deutsche Flagge als Piratenflagge beirachten. Und warum das? Weil man endlich versuchte, eine kleine deutsche, oder richtiger preußische Kriegsflotte zu schaffen zum Schutze des deutschen Handels. England wollte allein die Meere und den Welt­handel beherrschen, und darum griff es selbst zu einem so unerhörten Mittel!

Damals freilich mußte Deutschland diese uner­hörte Frechheit Englands ruhig einstecken, mußte zu Kreuze kriechen vor dem stolzen Albion, das von seinen goldgefüllten Truhen in der City aus seine rücksichtslosen Maßregeln diktirte— heute aber ste­hen wir doch anders da, und sind im Stande, unser Eigenthum auch jenseits des Meeres zu schützen. Es kommt nur auf den guten Willen der deutschon Regierung an, in London ein ernstes Wort zu re­den, und eventuell drüben in Afrika zu zeigen, daß man nöthigenfalls bereit ist, den geschriebenen Ver­trägen Achtung zu verschaffen, dann wird's schon besser werden.

ßens einen größeren Antheil an dem Reichszu­schuß haben, als die überwiegend industciellen. Im Jahre 1891 sind, abgesehen von einer verschwindend kleinen Summe für die Invalidenrenten, nur Alters­renten gezahlt worden. Der Gesammtbetrag hat für das Reich auf 15,3 Millionen belaufen, von denen etwas über 6 Millionen vom Reich und 9,2 Millionen von den Versicherungsanstalten und Kas­seneiprichtungen aufzubringen waren. Wenn man nun die Summen betrachtet, welche von dem sechs Millionen betragenden Reichszuschusse auf den Kopf der versicherungspflichtigen Bevölkerung der einzel­nen Provinzen entfallen, so sieht man, daß gerade die östlichen hohe Ziffern aufweisen; so Ostpreußen

107 Pfennige auf den Kopf, Brandenburg 82, Po­sen 67 Pfennige u. s. w. In Schleswig=Holstein entfielen 92 Pfennige auf den Kopf. Dagegen ist die Rheinprovinz mit 46, Westfalen mit 45 Pfennigen auf den Kopf zu verzeichnen gewesen. Es liegt uns fern, aus dieser Thatsache irgend einen Schluß zu ziehen, der gegen die Landwirthschaft ge­richtet wäre. Mau wird sich jedoch erinnern, daß in einzelnen östlichen Provinzen, namentlich in Posen, vor einiger Zeit seitens landwirthschaftlicher Kreise eine Agitation eingeleitet werden sollte, welche es sich zum Ziele gesetzt hatte, eine Trennung der landwirthschaftlichen von den Fabrikarbeitern bei der Invaliditäts= und Alteisversicherung durchzusetzen, weil man die Landwirthschaft bei dieser Verbindung benachtheiligt glaubte. Die jetzt veröffentlichten Zahlen haben gerade das Gegentheil der damaligen Voraussetzung ergeben.

Pundschau.

* Wenn noch irgend ein Zweifel daran möglich war, so haben die Zahlen, welche über die in dem Jahre 1891 auf Grund des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes gezahlten Renten ver­öffentlicht sind, den Beweis dafür erbracht, daß, so­weit wenigstens die Altersrenten in Betracht kommen, die überwiegend landwirthschftlichen Provinzen Preu­

* Der Berichterstatter der„Times“ in Calcutta schreibt:„Was auch immer der Ausgang des Auf­standes in Afghanistan sein mag, die indische Regierung wird eine schwierige Stellung bekommen. Haben die Aufständischen Erfolg, so kann sie kaum ruhig zuschauen, wie der Emir vom Thron gestürzt, und Afghanistan in lauter kleine Staaten zerstückelt wird. Siegt im Gegentheil Ab­durrahman, so wird er seinen Sieg nur zu wahr­scheinlich mit furchtbarer Grausamkeit und Be­drückung ausnützen. Und dazu kann die indische Regierung auch nicht schweigen. Daß der Emir es so weit kommen lassen wird, daß ihm Indien den Krieg erklären wird, ist unwahrscheinlich, aber man darf nicht vergessen, wie er die Vorstellungen auf­nahm, die ihm England machte wegen der Art, wie er den früheren Aufstand unterdrückte. Die indische Rezierung ist sich der kritischen Lage völlig be­wußt und hat deshalb einen Offizier für die Mission ausgesucht, welcher am geeignetsten von Allen für die heikle Aufgabe ist. Hoffentlich macht der Emir keine Schwierigkeiten, Lord Roberts zu empfangen und auf dessen gutgemeinten Rath zu hören.“

Deutsches Reich.

Berlin, 12. Aug. Der Kaiser begab sich am Freitag früh vom Marmorpalais aus zu Pferde nach dem Born­stedterfelde und wohnte daselbst dem Brigadeexerzieren bei. Am Nachmittag fuhr er nach Sperlingslust bei Potsdam um dem großen Rennen des Brrlin=Potsdamer Reiter­Vereins beizuwohnen. Später kam der Monarch nach Berlin und entsprach einer Einladung des Offizierkorps des Garde=Füsilier=Regiments zur Tafel nach dem Kasino desselben.

— Der Kaiser wird sich nach der Rückkehr von den diesjährigen großen Herbstmanövern im Elsaß und in Süddeutschland zur Feier der goldenen Hochzeit des Großherzogs und der Großherzogin von Weimar, am 8. Oktober dss. Is., nach Weimar begeben. In der Begleitung des Kaisers wird sich Prinz Albrecht von Preußen befinden, welcher an den diesjährigen großen Herbstmanövern ebenfalls theil nimmt. Der Prinz, welcher sich gegenwärtig in Kamenz befindet, wird am 29. d. M. eine Reise nach Bromberg, bezw. nach der Insel Rügen antreten, während die Prinzessin im Schloß Seitenberg verbleibt.

— Wie aus Homburg berichtet wird, wird die Hoch­zeit der Prinzessin Margarethe von Preußen, der jüngsten Schwester des Kaisers, mit dem Prinzen Friedrich Karl von Hessen am ersten November stattfinden. Die Neu­vermählten werden im Schloß Rumpenheim am Main, das bereits für sie in Stand gesetzt wird, wohnen.

— Bei den gegenwärtigen Land= und Seemanövern unweit Cuxhaven werden ganz neue Versuche vorge­nommen, die streng geheimgehalten werden sollen. Das ganze Manöverterrain ist deshalb peinlich, streng durch Posten gegen Jedermannn abgesperrt.

— Zum kommandirenden General des 11. Armeekoros ist als Nachfolger des soeben zurückgetretenen Generals von Grolmann I. der Generallieutenant von Wittich, Kommandant des kaiserlichen Hauptquartiers, ernannt worden. Generullieutenant von Wittich trat am 1. Mai 1855 als Sekondelieutenant in die Armee ein.

— Zur Einführung der Steuerreform in Preutzen bringt die„Nordd. Allg. Ztg.“ eine längere Ab­handlung, worin sie hervothebt, daß die vom zurück­getretenen Minister Herrfurth geliend gemachten Bedenken gegen die Pläne des Finanzministers Miquel nicht zu­treffend seien. Die Ausführungen gipfeln darin, daß als unverrückbarer Ausgangspunkt jeder rationellen Steuer­reform der Satz festzuhalten sei, daß die Gemeinden für ihre kommunalen Bedürfnisse zunächst selbst zu sorgen haben, und daß mit allem Ueberweisungs= und Dotations­wesen, wie es bisher bestanden, möglichst aufgeräumt werden soll.

Berlin, 12. August. Sehr streng, aber gerecht ist das Urtheil des Berliner Strafgerichts gegen den Bankschwindler Kommerzienrath Wolff(Firma Hirschfeld u. Wolff) und Genossen ausgefallen: Wolff ist wegen Urterschlagung und Untreue in 65 Fällen zu zehn Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverlust verurtheilt, wodurch alle Titel und Würden des Angeklagten verloren gehen, der mitangeklagte Bankter Leipziger, welcher die von Wolff unterschlagenen Depots versilberte, erhielt zehn Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust, wohingegen der Prokurist Szamatolskt, welcher der Unterstutzung der Unterschlagungen beschuldigt wurde, freigesprochen ist. Ein Antrag, den sehr hinfälligen Wolff gegen Kaution aus der Haft zu entlassen, wurde abgelehnt.

— Amsterdamer Blätter haben behauptet, der kaiser­lich deutsche Gesandte im Haag, Graf Rantzau, Schwie­gersohn des Fürsten Bismarck, der kürzlich seinen Urlaub angetreten hot, werde nicht mehr auf seinen Posten zu­rückkehren. In Berlin ist davon an informirter Stelle nichts bekannt, daß Graf Rantzau beabsichtigte, aus dem

diplomatischen Dienst zu scheiden.

— Aufsehen erregende Beschlüsse hal die Stadtverord­netenversammlung zu Osterburg im Regierungs=Bezirk Magdeburg gefaßt: dieselbe genehmigte eine jährliche Subvention von 4500 Mark zur Unterstützung einer Pri­vatschule, welche die Gymnasialklassen bis Ober=Tertia einschließlich umfaßt, lehnte aber einen Jahresbeitrag von nur zweihundert Mark für die städtische Fortbildungs­schule eb, für deren Erhaltung der Staat zwei Drittel der Kosten übernommen hatte. Die Fortbildungsschule ist damit aufgehoben. Es ist wohl ein Kommentar zu diesen Beschlüssen überflüssig, die Summen sprechen für sich selbst. Man darf aber annehmen, daß die zuständige Bezicksregierung sich die Angelegenheit genauer ansehen wird, und resp. ist das wohl schon geschehen.

Berlin, 12. August. Probehelme, bei denen die Spitze und der Beschlag aus Aluminium hergestellt sind, ge­langten am Donnerstag bei einigen Mannschaften des Garde=Füsilier=Regiments in Berlin zur Vertheilung. Diese Helme, welche sich durch ihr geringeres Gewicht vor den im Gebrauch befindlichen vortheilhaft auszeichnen, sollen vorläufig bei allen Truppentheilen zur Einführung kommen, deren Helm=Beschläge aus weißem Metoll her­gestellt sind.(„, I 6

— Am 1. Jui d. J. ist im wetteren 74 im fran­zösischen Sprachgebiet gelegenen Gemeinden Elsaß­Lothringens die französische Amtssprache durch die deutsche ersetzt worden. Der Erfolg dieser Maßregel ist ein durch­aus guter gewesen.

— Bei einem am Donnerstag zwischen Liebertwolkwitz und Fuchshain abgehaltenen Gefechtsschießen des Inf.= Regim. Nr. 107 explodirte bei der die Artillerie marktren­den Abtheilung ein Signalschuß, wobei ein Sergeant und ein Soldat im Gesicht so stark verletzt wurden, daß ihre Ueberführung in das Garnisonlazareth erfolgen

Oppeln, 12. Aug. Auf dem Lamsdorfer Schießplatze erhielt ein Soldat des 23. Infanterie=Regiments beim sprungweisen Vorgehen gegen einen marktrten Feind von hinten einen Schuß in den Kopf, der seinen Tod her­beiführte.

— In der Militärschwimmanstalt in Neisse fand ein Gefechtsschwimmen statt, zu welchem Mannschaften des dritten Bataillons des 23. und 63. Infanterie=Regi­ments kommandirt waren. Fast am Ende der Uebung ging ein Mann unter und klammerte sich hierbei an den neben ihm Schwimmenden an; dieses Anklammern setzte sich fort, so daß 10 Mann untergingen, welche wohl ans Laid gebracht wurden, von denen aber nur 3 ins Leben zurückgerufen werden konnten.

Posen, 12. Aug. Vrinz Georg von Sachsen traf heute Nachmittag 5¾ Uhr zur Truppenbesichtigung hier ein und wurde auf dem Bahnhof von den Spitzen der Mili­tär= und Civilbehörden empfangen.

Dresden, 12. Aug. Das Ministerium des Innern veröffentlichte heute eine Verordnung, betreffend die gegen eine Einschleppung der Cholera zu ergreifenden Maß­wegcn.

* Zur Weltausstellungsfrage.

Das vom Köntglich Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe in Sachen der Veranstaltung einer Berliner Weltausstellung zur Versendung gelangte Rundschreiben vom 9. Juli cr. war ausschließ­lich an solche industrielle und wirthschaftliche Vereine ge­richtet, welche ihren Sitz in Preußen haben, bezw. zu Preußen gehörende Gebiete umfassen.

In Verfolg eines Reskripts des Herrn Handelsministers hat nunmehr der Centralverband deutscher Industrieller auch die zu seinen Mitgliedern gehörigen nichtpreußi­schen Verbände aufgefordert, von ihren Einzelmitgliedern eine Erklärung daruber einzuziehen, ob sie die Veran­staltung einer Weltausstellung in Berlin im Interesse ihres Betriebes liegend erachten, und ob sie geneigt sind, sich an einer solchen zu betheiligen.

Demgemäß sind vom Mittelrheinischen Fabri­kanten=Verein" in Mainz 133 Fragebogen zur Ver­sendung gelangt. Von den befragten Firmen haben 90 geantwortet; zu Gunsten der Ausstellung und zur Be­schickung derselben bereit erklärten sich 28 Firmenz zu Gunsten der Ausstellung, aber nicht ausstellungsbereit

4 Firmen; zu Gunsten der Ausstellung mit dem Vorbe­

halte späterer Entscheidung über die Betheiligung oder Nichtbetheiligung 5 Firmen: gegen eine Weltausstellung und für eine nationale Ausstellung 3 Firmen; unbedingt gegen die Veranstaltung einer Weltausstellung 50 Firmen, darunter 18. die aus nationalen Gründen ausstellen würden. 43 Fragebogen blieben überhaupt unbeant­wortet.„„ 47 4. 0

Von dem„Verein Sudbeutscher Baumwoll­Industrieller“ in Augsburg sind an seine Einzelmit­glieder 88 Fragebogen versendet. Eingegangen sind 64 Antworten. Von den antwortenden Jirmen treten 4 für die Veranstaltung einer Berliner Weltausstellung ein unter Zusage der Betheiligung; 5 der Befragten erklären. sie wärden sich voraussichtlich betheiligen, falls die Aus­stellung zu Stande kommt, ohne sich darüber zu äußern, ob sie prinziplell für oder gegen die Veranstaltung sind; 53 der Befragten erklären sich gegen eine Weltausstellung. hiervon würden 15 aus nationalen Gründen ausstellen.

5 behalten sich die Entscheidung über ihre Betheiligung vor, 5 würden sich eventuell an einer Kollektivausstellung.