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Witten, Janstag, den 21. Mai.

Fertsprehz=Nr. 18 für Hogen.

1907

täglich mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage.

Insertionen werden die 7 gespaltene Petitzeile mit 10 Pf. Lerechnet.

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Recht und Unrecht.

Wenn wir den sozialen Wirren unserer Zeit mit ihren Streitfragen, mit ihrem Hin und Wider, mit den so weit auseinandergehenden Anschauungen, die häufig genug absolut keine Ueberbrückung ge­statten, ernstliche Aufmerksamkeit schenken, so fällt uns vor allen Dingen eine so ganz außerordentlich verschiedene Auffassung darüber auf, was nun eigentlich in allen diesen hier in Betracht kommen­den wirthschaftlichen Fragen Recht, und was Un­recht ist. Wer im praktischen Leben steht, und die heutigen Verhältnissen nicht blos vom Hörensagen kennt, der weiß ganz genau, daß der Kern der meisten Streitigkeiten darin liegt, daß ein Jeder Recht haben will, aber selten gesonnen ist, das Recht, welches er für sich beansprucht, nun auch der anderen Partei zuzubilligen. Jeder hat immer Recht, oder aber richtiger, will immer Recht haben, und natürlich ist dann der Andere stets im Unrecht. Es ist; ein wahres Glück, daß in solchen wirth­schaftlichen und gewerblichen Streitfragen keine Pro­zesse geführt werden können, man würde längst schon nicht mehr genug Richter haben, um diese Streit­sachen zu entscheiden. Naturgemäß beanspruchen aber auch die, welche immer Unrecht haben sollen, auch eine Spur von Recht, beide Parteien streiten sich um ihre Ansichten, und das Ende ist immer er­neute Erbitterung. Wenn nun auch unter der un­günstigen Lage, wie sie seit längerer Zeit sich bereit macht und wie sie im letzten Winter besonders deut­lich in die Erscheinung getreten ist, diese Streitig­keite. über Recht und Unrecht vor der Sorge um das tägliche Brod etwas in den Hintergrund treten müssen, im Prinzip bleiben sie doch vorhanden und warten nur eine günstige Gelegenheit ab, um von Neuem sich zu zeigen. Erscheint dieser Zustand heute schon manchmal wenig angenehm, so kann man nur mit trüben Gedanken auf die Zeit hin­blicken, in welcher das unter den heutigen Streitig­keiten heranwachsende Geschlecht, welches die Dinge schon mit ganz anderen Augen ansieht, selbst seinen praktischen Eintritt in das Leben hält. Wie kann der Recht thun, der verlernt hat, zu glauben, daß er nicht nur Recht, sondern auch manchmal Unrecht haben kann? Ein Geschlecht, welches in solchen Anschauungen von den Eltern erzogen ist, wird nicht Frieden, sondern nur eine Verschärfung des sozialen Kampfes hringen, wenn es nicht vom Leben in eine harte Schule genommen wird.

Den Anfang davon erkennen wir heute schon: Das Geschlecht, welches erst nach 1870 das Licht der Welt erblickte, welches unter dem starken Schutz des mächtigen deutschen Reiches heranwuchs, und sich keine Sorgen darüber zu machen brauchte, daß unser Vaterland von Russen, Franzosen oder sonst Jemand angegriffen würde, kann sich garnicht in die ernste Zeit vor 1870 zurückversetzen, in welcher

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zum Jubilieren und Darauflostollen wenig Anlaß geboten wurden. Die deutschen Staaten konnten sich nicht recht rütteln und nicht recht rühren, und die Bürger hatten damit zu rechnen, wo denn wohl der nächste Krieg ausbrechen, und wie er enden würde. Von heutigem Unternehmungsgeist, von heutiger Industrieentfaltung und von heutiger Leicht­lebigkeit war noch nicht allzuviel zu beiuierken, weil Jeder daran dachte, daß es auch einmal anders kommen könne. Heute? Wer denkt denn daran, daß das deutsche Reich einmal seine Rolle ausge­spielt haben könnte? Niemand! Und dies mehr oder weniger bewußte Sicherheitsgefühl giebt eine größere Selbststöndigkeit, ein viel größeres Selbst­bewußtsein, aberleider hates so auch die leidige Recht­haberei gezeitigt. Heute ist Jeder obenauf. Schon gut! Abec ein einziger unglücklicher Krieg, und wir würden uns verzweifelt den Kopf kratzen. So liegen die Dinge, und deßhalb können ernste Leute bei vielen losen Reden nur lächeln. Die heutige Rechthaberei hat nichts geleistet, wird auch nie et­was leisten; sie ist sofort in den Genuß von Gütern getreten, zu deren Erwerbung sie auch nicht das Mindeste beigetragen hat. Die Rechthaberei macht sich breit, weil man unbewußt weiß, es kann ja nichts passieren. Würden die Kosacken nach deut­schen Ohrzipfeln greifen, mancher große Mund würde sehr still werden.

Es ist wünschenswerth, daß dem heranwachsen­den Geschlecht der Unterschied zwischen Recht und Unrecht ganz gründlich und mit aller Entschieden­heit wieder klar gemacht werde. In einem bekannten Volksreim heißt es:„Sechszig Jahr'— geht's Alter an!“ Heute kann man sagen:„Sechszehn

Jahr“— geht die Weisheit an!“ Die Rechthaberei macht sich denn schon so ungebührlich breit, daß sie jedem vernünftigen Manne zum Verdruß ge­reicht; sie wächst rapid, und ist der glückliche Welt­bürger über die zwanzig hinweg, dann kann ihm überhaupt Niemand mehr Bescheid sagen, dann hat er stets Recht, Andere aber sind ständig im Unrecht.

Ein Charakterzug des Deutschen ist die Gutmüthig­keit, und dieser Gutmüthigkeit, die es nur zu häufig versäumt, strenge Seiten dann aufzuziehen, wenn es noch an der Zeit ist, ist eine gute Portion des Aergers zuzuschreiben, welchen heute die sozialen Wirren hervorrufen. Die Rechthaberei vermindert den Wertt des Einzeinen ganz außerordentlich; sie trägt zum Sinken der wahren und gediegenen Kenntnisse bei und will Alles mit Phrasen machen. Damit lockt man aber in ernsten Lebenstagen keinen Hund hinter dem Ofen hervor.

Unsere deutsche Industrie hat unter diesem Un­wesen der Zeit recht erheblich gelitten. Beide Fak­toren der Industrie, Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer, haben Schädigungen erfahren, die in ihrer Gesammt­heit heute noch nicht wieder getilgt sind. Mußte das Alles sein, mußten diese Verluste eintreten, mußten Millionen nutzlos vergeudet werden? Ein triftiger Grund ist dafür nicht erfindlich. Jedem Staatsbürger soll und muß sein Recht werden, aber er muß sich hüten, für sein Recht zu erachten, was ihm der Eigensinn einflüstert, und diese Mahn­ung und Warnung gilt nach beiden Seiten hin. Das höchste Recht bleibt immer das des allge­meinen Wohles.

undschau.

* Obschon sowohl von dem Präsidium des preußischen Abgeordnetenhauses, wie Seitens der Vorsitzenden der Kommissionen planmäßig darauf hingearbeitet wird, die Arbeiten so zu fördern, daß der Sessionsschluß vor Pfingsten erfolgen kann, so erscheint diese Möglichkeit doch schon jetzt nahezu ausgeschlossen. Die sachlichen Meinungsver­schiedenheiten, welche bezüglich der Militäranwärter­frage und der Regelung der materiellen Lage der Lehrer an den nichtstaatlichen höheren Lehranstalten zwischen der Regierung und der Mehrheit der be­treffenden Kommissionen hervorgetreten sind, harren noch der Ausgleichung, wozu es selbst im besten Falle einiger Zeit bedarf. Ueber das Tertiärbahn­gesetz bestehen zwar Differenzen von grundsätzlicher Natur nicht, wenn auch bezüglich Einzelfragen, z. B. der Anstellung von Militäranwärtern, aber die Kommissionsberathungen rücken nur langsam vom Fleck, weil mon sich bestrebt, auch die theoretisch denkbaren Ausnahmefälle gesetzgeberisch zu decken, während ein praktisches Bedürfniß dafür kaum vor­handen und, Mangels ausreichender Erfahrung, auch die Gewähr der Vollständigkeit keineswegs ge­geben ist. Wenn nicht in letzter Stunde nach dieser Richtung eine Aenderung eintritt, so dürfte die zweite Lesung im Plenum schwerlich vor dem 27. Mai beginnen können. Ob es alsdann möglich sein wird, die Vorlage so zeitig an das Herrenhaus zu bringen, daß sie dort noch vor Pfingsten durchbe­rathen werden kann, erscheint ebenso zweifelhaft, wie die Zustimmung des Herrenhauses zu allen von dem Abgeordnetenhause und seinen Beschlüssen angenommenen Aenderungen. Wie energisch daher auch die Arbeiten gefördert werden, es liegt doch er­heblicher Anlaß vor, die Möglichkeit des Sessions­schlusses vor Pfingsten zu bezweifeln, so erwünscht dies sowohl für die Landesvertretung als für die Regierung im Hinblick auf den voraussichtlich frühen Beginn und die lange Dauer der nächsten Session sein würde.

Preußischer Landtag.

* Die Russen dringenin Central= asien unausgesetzt mit großem Erfolge vor, und alle Bemühungen der Engländer, ihnen Hindernisse in den Weg zu legen, sind vergebens. Das ge­steht man in London auch ganz offen zu. Der Grund für diese russischen Erfolge ist aber nicht etwa blos im Klingen des Rubels zu suchen; mag man vom russischen Regiment in Europa denken, wie man will, die Dinge in Asien liegen anders. Die russische Verwaltung hat es vortrefflich ver­standen, die eingeborenen Häuptlinge für sich zu gewinnen, und mancher ehemalige erbitterte Feind Rußlands gehört heute zu den treuesten Offizieren des Zaren. Die Engländer verstehen es weit weniger, die Asiaten zu behandeln, und es ist eine allgemein anerkannte Thatsache, baß in den Nord­provinzen Vorder=Indiens offenkundige Sympathieen zu Gunsten Rußlands bestehen. Die Pioniere des Zaren in Zentralasien sind die meist von Offizieren und Gelehrten unternommenen wissenschaftlichen Ex­peditionen, welche dem russischen Namen und dem russischen Einfluß den Weg ebnen. Bahnbauten folgen in nicht allzuferner Zeit, und es währt dann nur noch knapp bemessene Zeit, bis die neu er­schlossenen Landestheile direkt oder indirekt der Oberhoheit des Zaren anheimfallen. Nachdem die Kosacken schon bis zur afghanischen Grenze vorge­drungen sind, ist an ernsten Widerstand der kleinen centralasiatischen Stämme nicht mehr zu denken.

Abgeordnetenhaus.

66. Sitzung vom 19. Mai.

Auf der Tagesordnung steht die Berathung des An­trages Richter(freis.): Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Königliche Stautsregierung zu er­suchen, Auskunft darüber zu ertheilen, ob dieselbe beab­sichtigt, in der nächsten Session Gesetzentwürfe vorzulegen,

1) über Abänderungen des Landtagswahlrechtes aus Anlaß der neuen Steuergesetze, 2) über eine den seit 1860 veränderten Bevölkerungsverhältnissen entsprechende Neu­Eintheilung der Wahlkreise(Unterstützt ist der Antrag von 22 Mitgliedern der freisinnigen Partei.)

Abg. Richter(freis.) begründet seinen Antrag, der die Bedeutung einer Interpellation habe und erledigt sein werde, wenn die Staatsregierung eine bezügliche Erklär­ung abgebe. Das Haus wird in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nur noch eine Session vor den Neu­wahlen abhalten, es ist also dringend erforderlich, die an­geregte Frage zu erledigen. Bezüglich der Reform des Wahlrechtes verlangen wir eine solche nach dem Vorbilde des Reichstagswahlrechtes. Auch der Umstand, daß die Steuerreform noch nicht ganz abgeschlossen ist, kann nicht hindern, die Wahlreform in Angriff zu nehmen; man wird nur nöthig haben, bei künftigen Steuergesetzen die nöthige Rücksicht auf die Wahlreform zu nehmen. Die Nothwendigkeit, den nachtheiligen plutokratischen Einfluß der neuen Steuergesetzgebung auf das Wahlrecht zu hem­men, erkennt ja die Regierung selbst an. Dieser Einfluß wird sich bei der weiteren Ausbildung der Steuerreform immer bedeutsamer herausstellen, namentlich bei Beendig­ung der Gewerbesteuer=Reform, wo der Großbesitz den Kleinbesitz bedeutend überflügeln wird. Redner legt dann die Veränderungen in den Bevölkerungsverhältnissen dar, um die Forderung der Wahlkreisänderungen zu begründen. Seit 1860 hat sich die Bevölkerung um 40 pCt. erhöht, aber nicht überall gleichmäßig. In den ländlichen Be­zirken ist die Zunahme weniger groß, wie in den In­dustriegegenden. Redner giebt die genauen Ziffern für eine Reihe großer Städte und Industriebezirke. Berlin hat heute neun Abgeordnete; nach dem Stande seiner Bevölkerung müßte es 23 haben. Es liegt also offenbar eine Rechtsverkürzung vor. Wollte man die Zahl der Abgeordneten von der Aufbringung der Steuerlast ab­hängig machen, so müßte Berlin sogar 63 Abgeordnete haben. Jedenfalls ist unsere Forderung nach einer Re­form des Wahlrechts und der Wahlkreise ein wohlbe­gründete. Je eher die Regierung an die Reform heran­geht, um so leichter wird dieselbe sich erledigen lassen. (Belfall links.)

Minister des Innern Herrfurth: Ich habe zu er­klären, daß die Königliche Staatsregierung nicht gewillt ist einer Aenderung des gegenwärtigen Dreiklassen=Wahl­systens für den Landtag zuzustimmen, sie muß an dem gegebenen verfassungsmäßigen Zustande festhalten.(Bravo! rechts.) Was die Eintheilung der Wahlkreise anbelangt, so sollte dieselbe durch Gesetz erfolgen. Diese gesetzliche feststellung ist erfolgt, für eine neue Aenderung dieser Gesetzgebung ist bisher ein durchschlagender Grund nicht anerkannt worden. Die Wirkungen der Steuerreform, mit welcher der Vorredner den Antrag seiner Partei be­gründete, sind heute noch gar nicht zu übersehen. Die stattgehabten Verschiebungen scheinen größer, aber auch anderartiger zu sein. als man vor einem Jahre noch an­nahm. Zweifelhaft ist, ob die Verschiebungen in dem plutokrattschen Sinne stattfinden werden, welchen der Vor­redner voraussetzt. Es bleibt namentlich zu beachten, daß die geplante Ueberweisung der Grund= und Gebäude­steuer das Verhältniß der Wahlklassen total ändern kann. Was die Wahlkreiseintheilung anbelangt, so ist die völkerungsziffer hierfür weder als ausschlaggebend erkannt, noch ist eine solche Anerkennung in Aussicht ge­nommen. Nicht mechanisch nach Zahlen sondern organisch nach örtlichen=, Erwerbs= und anderen Verhältnissen sind die Landtagswahlkreise gebildet. Allerdings bat das Ab­geordnetenhaus bei der Berathung des Wahlgesetzes auch das Maaß der Bevölkerungsziffer mit angelegt, aber es wurde ausdrücklich betont, daß für die Zukunft dieser Maßstab nicht bindend sei, und periodische Revisionen nicht stattfinden sollten. Auch hat das Abgeordnetenhaus später Petitionen der Stadt Berlin, welche eine Ver­mehrung ihrer Abgeordneten von neun auf fünfzehn forderte, abgelehnt. Es ist auch wohl sehr zweifelhaft, ob das Abgeordnetenhaus einem Gesetzentwurfe zustimmen würde, wie ihn der Abg. Richter verlangt. Die königliche Staatsregierung hat jedenfalls nicht die Absicht, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen.

Abg. Freiherr von Huene(Centr.) schließt sich Namens seiner Partei den Bedenken des Ministers an. Es ist inopportun, diese Frage jetzt anzuregen. Herrn Richter kann man es ja nicht verdenken, daß er darnach strebt, mit 60 Mann„Fiaktion Berlin“ hier im Hause zu er­scheinen. Die Reform des Wahlrechts wird allerdings durch die Steuerreform nöthig werden, allein nicht in der Form des Richter'schen Antrages. Die Regierung wird hoffentlich nicht versäumen, vas Erforderliche vorzu­bereiten.

Abg. Graf Limburg=Stirum(kons.) widerspricht eben­falls der Richter'schen Forderung nach einer Wahlkreis­reform auf Grund der Bevölkerungsziffer. Meine Partei hält fest an den verfassungsmäßig gegebenen Verhältnissen, und wenn Herr Richter für Preußen das allgemeine gleiche und geheime Wahlrecht fordert, wie dies im Reiche existirt, so läßt sich mit gleichem Recht das Dreiklassen­Wahlsystem für das Reich fordern, weil dies in Preußen besteht. Heute läßt sich die Nothwendigkeit einer Wahl­reform ihrem Umfange nach noch gar nicht übersehen, die Steuerreform muß nicht blosbeendet, sondern sie muß auch eine Zeitlang in Wirksamkeit gewesen sein, ehe man an die Wahlreform herantreten kann. Ede wir in diesen Dingen nicht klar sehen, können wir uns für eine be­stimmte Wahlreform nicht entschließen. Uebrigens macht es doch einen Unterschied, ob 100000 Menschen auf dem Lande wohnen oder in einer Stadt zusammengepfercht sind.(Obo links, sehr richtig rechts.) Sind Sie denn so sicher, daß nicht einmal eine rückläufige Bewegung ein­tritt, und die Bevölkerung der Städte auf das Land hinausström:? Wollen Sie dann wieder das Wahl­verfahren revidiren? Wir werden aus allen diesen Gründen den Antrag Richter ad 1) annehmen, ad 2) aber prinzipiell ablehnen.

Abg. Rickert(freis.): Der Vorredner betont seine Verfassungstreue immer nur in Preußen, aber nicht im Reiche. Das kommt daher, daß seine Partei hier in einer Anzahl versammelt ist, die ihr weder nach ihrem Besitz, noch nach ihrer Intelligenz zukommt. Wenn man es ver­suchen sollte, dem Reiche das allgemeine gleiche Wahl­recht zu nehmen, so wurde man nur die Revolution her­aufbeschwören. Es ist ganz unberechtigt, die ländliche Be­völkerung besser zu behandeln, als die städtische. Das Recht muß für alle Theile gleich sein. Verwunderlich ist es, daß die konservative Fraktion, die jetzt mit ihrem neuen Parteiprogramm nicht zu Stande kommen kann, sich einer so autorttativen Stimme, wie der des Fürsten Bismarck entzieht, welcher das Dreiklassenwahlsystem das elendeste aller Wahlsysteme genannt hat.

Minister Herrfurth bemerkt dem Vorredner, die Be­rufung auf den Fürsten Bismarck klinge in einem fort­schrittlichen Munde seltsam genug. Die Partei des Abg. Rickeit erkenne doch sonst die Autorität des Fürsten Bis­marck nicht an.

Frhr. von Zedlitz(freikons.) hat das Zutrauen zu der Regierung, daß sie nach Beendigung der Steuer­reform die Wahlreform veranlassen wird.

Abg. Hobrecht(natlib.) regt die Frage an, ob sich nicht ein provisorisches Wahlgesetz empfehlen würde, wenn die definitive Regelung der Frage nicht in der nächsten Landtagssession möglich sein sollte. Auch wird man nicht umhin können, diejenigen Gegenden besonders zu berück­sichtigen, die den großen Städten beständig ihre Bevöl­kerung zusenden. Dem ersten Absatze des Richterschen Antrages stimmt der Redner zu. nicht aber dem zweiten, da die Neueintheilung der Wahlkreise mit der Wahlreform selbst nichts zu schaffen habe.

Abg. Rickert(freis.) betont gegenüber dem Minister Herrfurth, daß er in gewissen Fragen gern die Autorität des Fürsten Bismarck anerkenne, gerade, wie der Reichs­kanzler Graf Caprivi erklürt habe, von jeder Partei Un­terstützung anzunehmen. Warum will der Minister einem Abgeordneten verübeln, was die Regierung selbst als Prinzip proklamirt?

Abg. Dr. Lieber(Ctr.) erklärt, daß seine Partei an dem Grundsatze festhalte, daß die Einzelstaaten ihre Volks­vertretung nach dem Vorgange des Reiches durch das allgemeine gleiche Wahlrecht zusammensetzen sollten. Was den vorliegenden Antrag betrifft, so erkennt Redner an. daß die Wahlreform nöthig sei. Das Centrum wird gegen den zweiten Punkt des Antrages aber stimmen.

Abg. von Katdorff bekämpft die Forderung des all­gemeinen gleichen Wahlrechts für die Einzellandtage. Man sollte an der Verfassung der Einzelstaaten eben so festhalten, wic an der Reichsverfassung. Gehe man ein­seitig mit der Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechtes vor, so werde schließlich auch vor dem Thron und der Monarchie nicht Halt gemacht werden.

Abg. Graf Limburg=Stirum(kons.) wendet sich gegen den Abgeordneten Rickert. Die konservative Partei steht der freisinnigen an Intelligenz sicher nicht nach, wie sie das bei der Berathung aller größeren Vorlagen bewiesen hat. Allerdings fallen ja die freisinnigen Reden gewöhn­lich länger aus, als die unserigen.(Heiterkeit.)

Abg. Dr. Lieber(Ctr.) verwahrt seine Partei gegen die Vorwürfe des Abg. von Kardorff. An Königstreue lasse sich das Centrum von Niemandem übertreffen.

Abg. Frhr. von Huene(Ctr.) bestätigt, daß seine Partei das allgemeine gleiche Wahlrecht für die Einzel­staaten befürwortet. Im Uebrigen sei ja auch Herr von Kardorff bei dem Schulgesetz mit dem Freisinn zusam­men gegangen. Es sei also nicht zu begreifen, wie er das Bestreben seiner damaligen Freunde jetzt plötzlich so be­denklich finden kann.

Abg. von Kardorf(freikons.) bestreitet, die Königs­treue des Centrums angezweifelt zu haben. Auch der freisinnigen Partei scheine es nicht Ernst mit ihrer Ford­erung zu sein denn sie würde ein gutes Theil ihrer Man­date an die Sozialdemokratie verlieren.

Die Debatte wird geschlossen.

In seinem Schlußwort ben erkt Abg. Richter(freis.) daß allerdings zu befürchten sei, daß nach einer Wahl­reform die Sozialdemokraten Wahlsitze auf Kosten der Freisinnigen erwerben werden, allein hierauf komme es nicht an. Die Mandate sind doch nur Mittel zu einem höheren Zweck. Die Gründe, welche gegen den 2. Theil meines Antrages vorgebracht sind, kann ich als stichhaltig nicht anerkennen. Das Prinzip der Bevölkerungsziffer als Grundlage für die Zahl der Abgeordneten ist von der Regierung selbst in einer Vorlage vom Jahre 1867 aner­kannt. Eine Vermehrung der Gesammtzahl der Abge­ordneten halte ich nicht für nöthig. ich würde im Gegen­theil für eine Verminderung der Gesammtzahl sein. Der Standpunkt der Konservativen in dieser Frage ist einseitig agrarisch. Von einer Majorisierung der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen Landestheile kann auch bei dem allgemeinen gleichen Wahlrecht nicht die Rede sein. Wenn man die Parteifrage in den Vordergrund stellt. so wird bei einer Reform des Wahlrechtes allerdings die konservative Partei die größte Einbuße an Mandaten er­leiden, aber die freisinnige Partei wird doch nicht so viel gewinnen, wie man zu glauben scheint. Da aber der Antrag durch die Erklärung des Ministers nach seiner formellen Seite erledigt ist, so ziehe ich ihn hiermit zurück. Der materielle Inhalt dieses Antrages wird aber auch in Zukunft noch die Volksvertretung beschäftigen.

Es ist die Angelegenheit damit erledigt.

Es folgt Berathung des Antrages des Abg. von Schalscha(Ctr.), die Regierung aufzufordern, einen Ge­setzentwurf einzubringen, wonach diejenigen Mitglieder der Einschätzungskommissionen unter Strafe gestellt wer­den sollen, welche einen Steuerpflichtigen im Widerspruch mit dessen auf Pflicht und Gewissen abgegebener Steuer­Ecklärung eingeschätzt haben, bevor alle vorgeschriebenen Beweismittel zur Feststellung der vom Steuerpflichtigen gemachten Angoben erschöpft sind.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag unter Hin­weis auf das Verfahren des früheren Landrathes in Gos­lar, der jetzt zum Polizeipräsidenten in Stettin be­fördert ist.

Minister Herrfurth erklärt, daß der betreffende Be­amte befördert war, ehe gegen ihn Beschuldigungen er­hoben wurden.

Flnanzminister Miqnel erklärt den Antrag für unan­nehmbar, weil derselbe thatsächlich von ganz unrichtigen Voraussetzungen ausgehe.