Mit Jhro Chur| laucht Höchsthän=
fürstlichen Durchdig=gnädigstem
Privilegium.
Gülich= und Bergische wöchentlichen Nachrichten. Herausgegeben von würklichem Hofkammerrathen Stahl.
Dienstag, den 7ten Mai 1793.
Nro. 19.
Vergantung.
1. Den 25ten künftigen Monats solle die Schreibmaterialien Lieferung bei hiesiger Hofkammer Nachmittags 3 Uhr, auf 6 stete Jahren, mit Vorbehalt gnädigster Genehmigung, nochmaln ausgesezt werden; wes Ends die hierzu Lusttragende die Papier und Feder Mustern in Termino vorzulegen haben. Düsseldorf den 20, April 1793.
Früchten=Verkäuf.
2. Den 13ten dieses, solle der Casterische Früchten Vorrath, bestehend in 305 Malder Weitzen, und 867 Malder Gerst, sodann der Angermunder Weitzen à 38 Malder, und den 14ten der Hambacher Roggen-Vorrath à 200 Malder bei hiesiger Hofkammer Nachmittags 3 Uhr— Auf der Rentmeisterei Tomberg 22 Malder Roggen, und 20 Malder. Haber Nachmittags 2 Uhr. Den 15ten, der Casterische Roggen à 300 Mldr. bei hiesiger Hofkammer Nachmittags 3 Uhr— auf der Kellnerei Euskirchen 325 Mldr. Haber. Den 16ten, auf der Kellnerei Düren 15 a 16 Mldr. Roggen, und 90 Mldr. Haber. Den 17ten, auf der Rentmeisterei Neuenahr 187 Mldr. 1 Sümmer 1 Vier= tel Roggen, und 9 Mldr. Haber. Den 22ten, auf der Burggraferei Heimbach der Früchten-Vorrath dem Meistbietenden, mit Vorbehalt gnädigster Genehmigung zum Verkauf ausgestellet werden.
Edictal Ladungen.
3. Diejenige, welche an der Hinterlassenschaft des verstorbenen Pastorn zu Boslar Gottfried Langen Anspruch, oder Gerechtigkeit zu haben vermei= nen; werden abgeladen, ihr etwaiges Recht bei dem angestelten Exekutorn Pastorn zu Gevenich Herrn Kasparn Rick inner peremptorischen Frist von 6 Wochen einzuführen, unter dem Rechtsnachteil, daß dieselbe sonst nicht mehr gehöret werden sollen: Welches durch das Düsseldorfer Wochenblat,