Die geehrten auswärtigen Zeitungsleser, welche fürs 4. Quartal d. J. sich auf die Düsseldorfer Zeitung zu abonniren gesonnen sind, wollen ihre gefälligen Anbestellungen noch vor Ablauf dieses Monats den resp. Postämtern aufgeben, um Defecte und Unterbrechung in der Zusendung zu vermeiden. Hiesige wenden sich direct an die Expedition, Grabenstrasse Nro. 794.
Der Preis der täglich, mit seltener Ausnahme, erscheinenden Düsseldorfer Zeitung. einschliesslich des zweimal wöchentlich beigegebenen Unterhaltungsblattes, beträgt auf allen königl. preuss. Postämtern vierteljährig 1 Thlr. 25 Sgr., hier in der Stadt 1 Thlr. 15 Sgr.(incl. des Stempels.)
Inland.
Berlin, vom 13. Sept. Die Erwartung, daß die ständischen Ausschüsse den Uebergang zur Bildung allgemeiner Reichsstände bilden werden, wird dadurch sehr herabgestimmt, daß bei der Organi= sation dieser Ausschüsse das Uebergewicht des ersten Standes, wie in den Provinzialständen, fortbestehen bleibt. Es wird selbst bei der Wahl der Ausschußmitglieder dasselbe Zahlenverhältniß stattfinden, wie bei der Wahl zu den Provinzialständen, so daß der erste Stand in den Ausschüssen so viel Stimmen haben wird, wie die beiden andern zusammengenommen.— Vergangenen Sonnabend wurden in der hiesigen Brüdergemeinde nicht weniger als dreißig junge Mädchen als Bräute der Missionäre der Gemeinde am Cap, in Ostindien rc. ein= gesegnet. Sie gehen nächstens nach ihrer Bestimmung ab.— Aus Dresden meldet man, daß mit nächstem Jahre dort eine selbstständige politische Zeitung ins Leben treten soll, deren die Hauptstadt des Königreichs Sachsen noch immer entbehrt. Auch soll dort nach Vorgang des hiesigen, von Dr. Häring(Willibald Alexis) gegründeten, ein Lesekabinet errichtet werden.(Schw. M.)
Berlin, vom 16. Sept. Ueber die von uns bereits erwähnte Beschlagnahme einer Caricatur(S. die gestr. Ztg.) meldet die Leipz. Allg. Zig.:„Soeben wurde hier eine, angeblich aus Königsberg gekommene Caricatur von der Polizei verboten und die vorgefundenen Exemplare confiscirt. Wenn überhaupt Verbote und Confiscationen gut sind, so ist dieses Verbot nur zu billigen. Die Zeichnung stellt ein sinkendes Kreuz vor, welches zwei Figuren, an deutlichen Symbolen erkennbar, mit scharfen Beilen eben umgehauen haben, eine ganze Schaar anderer aber, mit eben so deutlichen Thierphyslognomien, mittels Taue und Seile wieder aufzurichten bemüht ist. Auf einem Baum und in den Lüften halten— doch wozu ein Bild beschreiben, dessen Sinn deutlich genug in zwanzig Zeitschriften und hundert Büchern geschrieben steht! Auch der kecke Uebermuth hat sein Gutes, wo es den Kampf gegen das Schlechte gilt; in einer gesunden Zeit mag man darüber lachen, wo der Muth fehlt, regt er die Kraft auf. Bedarf es aber solcher Zerrbilder, um den Muth der jetzigen Kirche anzufeuern? Ist es recht, einen Kampf, der in der Arena der Wissenschaft ausgefochten werden muß, vor das große Publikum zu bringen, damit der gleichgültige Pöbel darüber lacht? Woran der Glaube von Millionen mit lauter Verehrung oder mit stiller Inbrunst haftet, das ist kein Gegenstand für den frechen Spaß, und der Humor findet da keinen Platz. Dieser fehlt denn auch, gleich wie alle künstlerische Auffassung, dem Bilde, das sich, auch ohne Polizei, vor allen Gebildeten sein Urtheil selbst gesprochen hätte. Wenn der Erfinder die anbetenden Bocks=, Lamm=, Affen= und Pferde= gesichter allein zum Gegenstande seines Witzes erwählt hätte, so wäre nichts dagegen zu sagen, ja künstlerisch hätte ein vortreffliches Stück daraus werden können. Unsertwegen hätte er auch die kleinen Kreuze mit Schleifen und Sternen auf die Anbetenden mögen vom Himmel niederregnen lassem, denn sie haben mit dem großen ewigen Kreuze nichts gemein; aber dieses, wie es dargestellt wird, beleidigt das sittliche Gefühl auch Derer, die nicht Christen seyn wollen. Es gibt eine ewige Gränze in der sinnlichen Darstellung des Wahren, die Niemand ohne eigenen Schaden überschreiten darf, und es ist die gött= liche Mitgift der Kunst, daß sie das überschrittene Maß sogleich dem Auge verräth. Wir wollen nicht fürchten, daß diese schlechte Cari= catur unserer Bilderfreiheit gefährlich werde. Unsere Caricaturen=Li= teratur hatte so launig und humoristisch angefangen, und versprach nach dem vortrefflichen Bilde: der deutsche Michel, einen erfreulichen Fortgang. Wie schwer hält es, ehe der deutsche Michel Spaß verstehen lernt und Humor würdigt; ein König, der ihn vollkommen würdigt und versteht, hakte ihn seinem Volke frei gegeben. Es wäre sehr traurig, wenn die Polizei, die ihn noch nicht versteht, um einen unverständigen Uebergriff dem ausgelassenen Knaben wieder die Flü= gel bände!"
Berlin, vom 18. Sept. Se. K. Hoh. der Prinz August ist aus der Rheinprovinz hier wieder eingetroffen.
— Die Notarien Johann Philipp Diedenhofen zu Kaiseresch und Ferdinand Zeininger zu Saarburg sind zu Notarien für den
Friedensbezirk Mayen, im Landgerichtsbezirke Koblenz, mit Anweisung ihres Wohnsitzes zu Mayen bestellt, und der Notariats=Kandidat Joseph Stroof zu Köln zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Saarburg im Landgerichts=Bezirke Trier mit Anweisung seines Wohn= sitzes in Saarburg ernannt worden.
— Für das Dienstjahr 1842-43 sind folgende Instruktionsrich= ter ernannt worden: bei dem Landgericht zu Aachen: der Lundgerichts= rath Scherer und der Landgerichts=Assessor Bossier; bei dem Land= gericht zu Kleve: der Landgerichts=Assessor Schmitz I.; bei dem Land= gericht zu Köln: der Landgerichtsrath Baumeister und der Land= gerichts=Assessor Flamm; bei dem Landgericht zu Koblenz: der Land= gerichtsrath Buschmann; dei dem Landgericht zu Düsseldorf: der Land= gerichtsrath Beckers und der Landgerichts=Assessor v. Ammon; bei dem Landgericht zu Elberfeld: der Landgerichtsrath v. Marées und der Landgerichts=Assessor Meurer; bei dem Landgericht zu Saarbrücken: der Landgerichtsrath Weißgerber; bei dem Landgericht zu Trier: der Landgerichts=Assessor Thanisch.— Der Landgerichts=Assessor Heintz= mann zu Köln ist an das Landgericht zu Trier versetzt, und dem Advokat=Anwalt Eversmann zu Kleve und dem Notar Comitti zu Düren die Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt worden.— Der Oberlandesgerichts=Referendarius v. Elmendorff ist zum Assessor bei dem Oberlandesgericht zu Paderborn, mit dem Dienstalter vom 28. Juni d. J., und der Oberlandesgerichts=Referendarius Stern zu Hamm zum außeretatsmäßigen Assessor bei dem Land= u. Stadtgericht zu Torgau ernannt.
— Das Militär=Wochenblatt meldet: Nach dem der Geh. Kriegs= Kanzlei unterm 17. Juni c. bekannt gemachten Allerhöchsten Befehl, soll es nicht mehr heißen wie bisher: 1. Landw.=Reg. 1. Bat.(Königsbergsches), 2. Bat.(Insterburgsches) u. s. w. sondern 1. Landw.Reg. 1. Bat.(Königsberg), 2 Bat.(Jnsterburg) u. s. w.; ferner nach dem der gedachten Behörde unterm 9. d. M. eröffneten Allerh. Befehl soll vom nächsten Armee=Avancement an, statt Kapitain der Titel Hauptmann gebraucht werden.
Aus dem Großherzogthum woien. vom 14. September. Ich habe vor einiger Zeit von dem Aufkommen eines Vereins zur Unterstützung armer polnischer Jugend gemeldet, heute etwas Nähe= res darüber. Die Direktion des Vereins hat zu ihrem Präsidenten den Dr. Marcinkowski und zählt auch einen katholischen Geistlichen zu ihren Mitgliedern. Es sind in jedem Kreise der Provinz Comites gewählt, deren einzelne Mitglieder den öffentlichen Prüfungen der Dorfschulen sorgfältig beiwohnen und mehr begabte Knaben der Direktion des Vereins vorstellen sollen. Auch werden Universitätsstipendien ertheilt, wobei aber vornehmlich Diejenigen berücksichtigt werden, welche pietistische Gesinnungen bekunden und vor den großen Herren in Demuth ihr Knie beugen, obschon auch einige aufgeklärte und sehr ehrenwerthe Männer zur Direktion gehören. Es ist über= haupt zu bedauern, daß Pietismus und hochadelige Vorurtheile, deren Organ ein von zwei Spekulanten redigirtes Blatt ist, welches dem rühmlichst bekannten literarischen Wochenblatte mit aller Kraft entgegenzutreten und somit mittelalterliche Ideen aufrecht zu erhalten bemüht ist, sich beinahe in jedes wohlthätige Unternehmen einflußreich mischen und letzteres deshalb seines guten Zweckes immer verfehlen
muß.(L. A. Z.)
Koblenz, vom 21. Sept. Se. Maj. der König haben geruht, den Hrn. Oberst v. Mussow zum Schloßhauptmann von Stolzenfels und zu Allerhöchstihrem Flügeladjutanten mit Beibehaltung seiner bisherigen Dienstleistung zu ernennen.
St. Goar, vom 19. Septbr. Der Aufenthalt JJ. MM. auf Rheinstein dauerte etwa anderthalb Stunden, während welcher Zeit im Rittersaale und auf der Terrasse Erfrischungen gereicht wurden. Zwischenzeitlich war der Vollmond aufgegangen, und der schönste Abend begünstigte die Rückfahrt, nachdem vorher mehrere der fremden hohen Herrschaften sich beurlaubt hatten, um ihre Weiterreise zu Lande anzutreten.
Besonders innig und herzlich war hierbei der Abschied der Königlichen Majestäten von Sr. kaiserl. Hoheit dem Erzherzoge Johann von Oestreich. Das„Gott sey mit Ihnen!" mit welchem dem Könige zuletzt der ehrwürdige Prinz nochmal die Hand drückte, kam