Ratinger Anzeiger
Bestandhaltende Institution
Beschreibung verfasst von
Erik Kleine Vennekate (2018), Stadtarchiv Ratingen
Geschichte und Entwicklung, Periodizität
Der „Ratinger Anzeiger“ war die erste Zeitung, die in Ratingen erschienen ist. Die Buchdruckerei J. Wahl lieferte die erste Ausgabe am 1. Januar 1850 aus. Ratingen hatte zu diesem Zeitpunkt rund 4.300 Einwohner. Der Ratinger Anzeiger erschien zunächst dreimal wöchentlich und ab April 1850 zweimal pro Woche. Die herausgebende Wahl‘sche Buchdruckerei hatte ihren Sitz in der Oberstraße 16 in Ratingen.
Politische Ausrichtung, weitere Entwicklung
Der Herausgeber betonte wenige Monate nach der gescheiterten Revolution von 1848/49, dass 1850 ein vielversprechendes Jahr werden könne, „dessen Streben dahin gerichtet sein wird, die sowohl in politischer als auch socialer Beziehung allseitig gehegten und offen ausgesprochenen Wünsche wenigstens theilweise zur Verwirklichung zu bringen.“ Zudem stellt die Redaktion in den ersten Ausgaben unterhalb des Zeitungskopfes ihre publizistische Einstellung als „den gesetzmäßigen Fortschritt und die verfassungsmäßige Freiheit, die Rechte und Interessen des Volkes“ vertretend dar.
Die Sympathie mit der demokratischen Bewegung wird exemplarisch an einem Spendenaufruf zugunsten „unserer Brüder, die in Folge der politischen Bewegungen ihr Vaterland verlassen mußten“ und nun im Ausland Asyl gefunden hätten, deutlich, der in der Ausgabe Nr. 5 vom 10. Januar 1850 abgedruckt wurde.
Es ist anzunehmen, dass der Herausgeber J. Wahl dem im September 1848 in Ratingen gegründeten Demokratischen Verein nahestand. Zudem mag eines der 171 Gründungsmitglieder, nämlich Vitus Wahl, mit ihm verwandt gewesen sein. Der Demokratische Verein trat im Mai 1849 zum letzten Mal in Erscheinung. Die in der Revolution angestrebte Pressefreiheit wurde durch die preußische „Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Presse vom 30. Juni 1849“ mit Datum vom 5. Juni 1850 weiter eingeschränkt. So solle der „Mißbrauch der Presse“, der eine wachsende Gefahr für „die Ordnung und Ruhe im Lande“ darstelle, durch „ein sofortiges Einschreiten der Gesetzgebung“ eingedämmt werden. Der Ratinger Anzeiger druckte diese Verordnung in zwei Teilen am 15. und 19. Juni 1850, in Nr. 60 und 61, ab. Danach war seine Berichterstattung völlig entpolitisiert und am 29. Juni 1850 erschien mit der Nr. 64 nach insgesamt einem halben Jahr die letzte Ausgabe. Sie bestand nur noch aus einer Seite. Es sollten 21 Jahre vergehen, bevor ab 1871 wieder eine Ratinger Zeitung erschien.