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SRP muß Propaganda einstellen.

Einstweilige Verfügung in Karlsruhe. Entscheidung über Verbot

erst im Herbst.

Karlsruhe, 15. Juli. Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundes­verfassungsgericht am Dienstag der Sozialistischen Reichspartei und ferner ihren angeschiossenen Organisationen jegliche Propaganda in Wort, Ton und Schrift untersagt. Außerdem wurde der Partei der Druck und die Verbreitung aller Werbe­schriften, ihrer ZeitschriftenDer Ruf,Deutsches Reich und anderer Publikationen verboten. Mit der Ueberwachung dieser Verbote wurden die Innenminister der Länder beauftragt.

Vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen diese Anordnung wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Der Bestand der Partei wird durch die einstweilige An­ordnung nicht berührt.

Der Senat begründete seine Maßnahme damit, daß bis zur endgültigen Entschei­dung über die Verfassungsmäßigkeit der SRP noch viel Zeit verstreichen werde, und daß es zur Aufrechterhaltung des allgemei­nen Wohils notwendig sei, die propagandi­stische Tätigkeit der Partei bis dahin zu unterbinden. Es habe sich nach den Erfah­rungen der zehntägigen Verhandlung her­ausgestellt, daß die SRP mit größeren Kundgebungen und Versammlungen ver­sucht habe, das Gericht und die Oeffent­lichkeit zu beeinflussen und Unruhe in die Bevölkerung hineinzutragen.

Die Plädoyers der Regierungsvertreter beendeten die Verhandlungen. Sie wieder­holten den Antrag der Regierung, das Ge­richt möge die SRP für verfassungswidrig erklären, die Partei auflösen, sie verbieten und ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke einziehen. Der Prozeßbevollmäch­tigte der Bundesregierung, Pelckmann, meinte, es stehe ohne Zweifel fest, daß die SRP die Diktatur im Sinne des national­sozialistischen Regimes anstrebe. Der Par­tei fehle die demokratische Grundordnung, und sie stehe damit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verfassung.

Aehnlichkeit mit NSDAP.

Der zweite Prozeßbevollmächtigte der Regierung, Staatssekretär Ritter von Lex, sagte, es bestehe eine bestürzende Aehn­lichkeit zwischen der NSDAP vor der Machtübernahme und der heutigen SRP. Beide Parteien verkündeten in ihren Pro­grammen Ziele, die auf dem Gebiet der

Außenpolitik explosiv wirken müßten. In­nenpolitisch seien diese Ziele sowohl mit einem Rechtsstaat als auch mit einer frei­heitlichen Demokratie unvereinbar. Beide Parteien bedienten sich je nach Bedarf einer brutalen und verlogenen Hetze oder einer heuchlerischen Tarnung.

Zu Beginn der Sitzung hatte der als ein­ziger Vertreter der SRP erschienene Pro­zeßbevollmächtigte, Noack, die rechtmäßige Zusammensetzung des Ersten Senats und dessen Urteilsfähigkeit, bezweifelt, weil der Senat nach dem Ausscheiden eines Bun­desrichters nur mit elf Richtern besetzt sei.

Der Präsident des Gerichts, Höpker­Aschoff, kündigte an, daß mit einer end­gültigen Entscheidung in dieser Sache nicht vor September zu rechnen sei.

Umbenannt.

Hannover, 15. Juli.(dpa) Die bisherige Fraktion derSozialistischen Reichspartei im niedersächsischen Landtag hat sich in Fraktion unabhängiger Deutscher um­benannt. Wie mitgeteilt wird, bleibt die Fraktion wie bisher unter dem Vorsitz von Graf Westarp zusammen.

Abschiedsempfang für McCloy.

Bonn, 15. Juli.(dpa) Bundeskanzler Dr. Adenauer gab am Dienstagabend einen

Weitere Hilfe für Berlin.

Bonn, 15. Juli. Das Bundeskabinett hat weitere wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen für Berlin verabschiedet. In einem dritten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin werden weitere Vergünstigungen bei der Umsatz-, Einkommen- und Er­tragssteuer festgelegt, deren Einzelheiten Dr. Adenauer in seiner großen Rede in der Siemens-Werkhalle in Berlin verkünden wird. Dieser Gesetzentwurf soll den Bun­desrat noch vor den Parlamentsferien im ersten Durchlauf passieren und dem Bundestag informatorisch zugeleitet wer­den. Bundeswirtschaftsminister Prof. Er­hard wird, wie der Berliner Senat mit­teilt, ebenfalls am Mittwoch zu einem kur­zen Besuch in Berlin eintreffen. Der Mini­ster begleitet den Bundeskanzler und wird auch an den Besprechungen mit dem Se­nat und dem Aeltestenrat des Abgeord­netenhauses teilnehmen.

Abschiedsempfang für den scheidenden amerikanischen Hohen Kommissar MeCloy. Unter anderem waren die Hohen Kommis­sare, das gesamte Bundeskabinett, die Prä­sidenten von Bundestag und Bundesrat, der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ollenhauer und das Diplomatische Korps mit ihren Damen erschienen.

Der Bundeskanzler sagte, McCloy habe sich in diesen Jahren die Herzen der Be­völkerung erobert. McCloy habe einen gro­Ben Anteil an dem Wiederaufbau Deutsch­lands, und es sei sein und seiner Gattin persönliches Verdienst, daß sich der Bei­trag der Vereinigten Staaten für den Wie­deraufbau Deutschlands so positiv ausge­wirkt habe. MicCloys tiefes Verständnis für die deutschen Probleme und gegenüber dem deutschen Volke habe ihm auf die Dauer einen hervorragenden Platz im Her­zen der deutschen Bevölkerung verschafft.

Wichtis

gstes vom Tage.

Nochmals DGB-Appell an den Bundestag.

Noch stärkere Luftangrifte.

Tokio, 15. Juli.(dpa) UNO-Luftstreit­kräfte nahmen am Dienstag ihre Angriffe auf die nordkoreanische Hauptstadt Pjong­jang und deren Umgebung wieder auf. Außerdem wurden Ziele an der koreani­schen Westfront angegriffen. Nach ersten Berichten haben eine Lokomotivrepara­turwerkstatt und eine Zementfabrik öst­lich von Pjongjang Volltreffer erhalten.

Der amerikanische Heeresstabschef, Ge­neral Collins, hat am Dienstag erneut noch schwerere Luftangriffe auf militärische Ziele in Nordkorea angekündigt,wenn die Kommunisten den Krieg weiter ver­längern wollen. Das Oberkommando der Vereinten Nationen sei darauf vorbereitet, alles, mit Ausnahme bakteriologischer Kampfmittel, einzusetzen.

General Boatner, der vor kurzem die Unruhen in dem Kriegsgefangenenlager auf Koje niederschlug, ist zum Komman­deur aller Kriegsgefangenenlager in Korea ernannt worden.

Clark will keinen britischen Stabschef.

Tokio, 15. Juli. Der Oberbefehlshaber der UNOVerbände in Korea, General Clark, hat sich gegen einen britischen Stabschef, der auch das Amt seines Stell­vertreters haben würde, ausgesprochen.

Wie aus London bekannt wird, ist die Ernennung eines Stabschefs für Korea ver­schoben worden.

Düsseldorf, 15. Juli. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will einendringenden Appell an die Bundestagsabgeordneten richten, die für Freitag vorgesehene dritte Lesung des Gesetzentwurfes über das Be­triebsverfassungsgesetz von der Tagesord­nung des Bundestages abzusetzen. Dies be­schloß der Bundesausschuß des DGB am Dienstag in einer Sondersitzung.

Der Gewerkschaftsbund vertritt die Auf­fassung, daß damit eine weitere Möglich­keit zu weiteren Aussprachen über die noch strittigen Punkte geschaffen werden könnte. In der Sondersitzung hatte der erste Vorsitzende, Christian Fette, zunächst einen Bericht über die am Vortage in Bonn geführten, ergebnislos verlaufenen Ver­handlungen mit dem Bundeskanzler er­stattet. In der anschließenden Diskussion der elf Mitglieder des Bundesvorstandes, der 16 Vorsitzenden der Industriegewerk­schaften und der Leiter der DGB-Landes­bezirke sollen sich zunächst Meinungsver­schiedenheiten über die nach dem Schei­tern der Bonner Verhandlungen zu ergrei­fenden Maßnahmen ergeben haben. Meh­rere Stimmen hätten sich für eine Fort­setzung der nach der seinerzeitigen Ein­ladung Adenauers an den DGB-Vorstand eingestellten gewerkschaftlichen Kampf­maßnahmen ausgesprochen. Die Ansicht Fettes und anderer Vorstandsmitglieder, nichtdurch harte Maßnahmen eine Ver­steifung auf der Gegenseite hervorzuru­fen, habe sich jedoch letzten Endes durch­gesetzt. Eine neue Sitzung wurde nicht angesetzt.

Was kommt dann?

Bonn, 15. Juli.Wenn bis Freitag keine Verständigung zwischen den bisherigen Verhandlungspartnern erzielt wird, ver­mag ich nicht zu sagen, was dann kommt, erklärte das DGB-Vorstandsmitglied Büh­

rig am Dienstag in Bonn. Eine Verabschie­dung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag bedeute allerdings noch nicht, daß auch der Bundesrat das Gesetz verabschieden werde. Es könne immer noch der Vermittlungsausschuß angerufen werden. Bührig meinte, das Betriebsver­fassungsgesetz in seiner gegenwärtigen Form würde zuaußerordentlichen Span­nungen innerhalb der Betriebe, aber kei­nesfalls zu einer sozialen Befriedung füh­ren.Wir befürchten, daß, wenn nur die Betriebsangehörigen in den Aufsichtsrat kommen, der Betriebsegoismus, aber nicht das Problem der Gesamtwirtschaft beach­tet wird. Außerdem befürchte der DGB, daß ein besonderes Personalvertretungs­gesetz für den Oeffentlichen Dienst der Anfang eines gesonderten Rechtes sein würde, der damit eine demokratische Ge­staltung der Verwaltung verhindern würde.

CDU: Es bleibt dabei.

Bonn, 15. Juli.(dpa) Die CDUICSU­Bundestagsfraktion bestätigte am Dienstag

Reiseverkehr nach England erleichtert.

Bonn, 15. Juli.(dpa) Die Bundesregierung und die britische Regierung haben ein Ab­kommen geschlossen, nach dem Sichtvermerke für britische oder deutsche Staatsangehörige unter 25 Jahren bei Vorlage eines gültigen Reisepasses kostenlos erteilt werden. Ebenfalls kostenlos sind Sammelsichtvermerke auf Sam­melpässen für Jugendliche unter 18 Jahren. Der Sammelpaß muß mindestens für 5 und höchstens für 50 Teilnehmer ausgestellt sein.

Kesselring im Krankenhaus.

Bonn, 15. Juli.(dpa) Feldmarschall Kessel­ring, der eine von einem britischen Militär­gericht verhängte lebenslängliche Haftstrafe in der Strafanstalt Werl verbüßt, ist von den britischen Behörden beurlaubt worden, um sich in einer Privatklinik in Bochum einer Operation unterziehen zu können. Die Opera­tion wird von dem Hausarzt Kesselrings aus­geführt. Während seines Krankenhausaufent­halts kann Kesselring von seinen Angehörigen besucht werden.

London ratifiziert im Juli.

London, 15. Juli. In Londoner Kreisen wird vermutet, daß die Ratiflzierung des Deutsch­landvertrages und die Zusatzabkommen noch in diesem Juli, vor Beginn der Parlaments­ferien, erfolgen wird. Man glaubt, daß Eden, der an Gelbsucht erkrankt war, bald soweit genesen sein wird, daß er an der zweitägigen Unterhausdebatte, die der Ratifizierung vor­ausgehen wird, teilnehmen kann.

Schacht nach Teheran.

Teheran, 15. Juli. Der frühere Reichsbank­präsident Dr. Hjalmar Schacht hat nach einem Bericht der ZeitungEtelaat eine Einladung des iranischen Ministerpräsidenten Mossadek angenommen, die wirtschaftlichen Verhält­nisse Irans zu ordnen. Die Einladung und die Zusage Schachts wurde der Zeitung zufolge vom Ministerpräsidenten dem Parlament in einer Geheimsitzung mitgeteilt. Wie es weiter heißt, soll Schacht sich ausbedungen haben, daß er für die Dauer eines halben Jahres die unbeschränkte Verfügungsgewalt über die Finanzen und die Wirtschaft des iranischen Staates erhält.

Pilgerreisen nach Mekka wegen Pest-Epidemie verboten.

Istanbul, 15. Juli.(dpa) Die türkische Regierung hat die Polizeibehörden angewie­sen, für Mekka-Pilger keine Pässe mehr aus­zustellen. Als Begründung wird angegeben, in Mekka und Umgebung herrsche eine Pest­Epidemie. Selbst Inhaber von Pässen, die be­reits den Sichtvermerk tragen, sollen an der Ausreise gehindert werden.

Insgesamt etwa zweihundert Pilger sind in­dessen bereits nach Mekka abgereist. Die Reedereien und Fluggesellschaften hatten in diesem Jahr umfangreiche Vorbereitungen für Pilgertransporte getroffen, da mit einem be­sonderen Andrang gerechnet worden war.

den Beschluß der Regierungsparteien, das Betriebsverfassungsgesetz vor den Parla­mentsferien zu verabschieden. Nach einer bewegten Sitzung erklärte der Vorsitzende, von Brentano, die Verabschiedung läßt sich nicht mehr aufschieben. Die CDU habe vergeblich versucht, mit den Gewerkschaf­ten zu einem Kompromiß zu gelangen.

Klage gegen Generalvertrag.

haben, dehnten diese Klage auch auf den Generalvertrag aus.

In einem Schriftsatz vom 7. Juli wird,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu er­heben, u. a. die Verfassungsmäßigkeit des vorgesehenen Schiedsgerichtes, des Ar­tikels 7, Abs. 2, über die Wiedervereini­gung Deutschlands durch eine Integration in die europäische Gemeinschaft und der Notstandsklausel bestritten. Schließlich weisen die Antragsteller darauf hin, daß sich die Bundesrepublik im Generalver­trag zu einer Beteiligung an der EVG

verpflichtet, was durch Gesetz deutsches Recht werden soll. Die gesamten Vertrags­werke zusammen sollten die Beteiligung Deutscher an einer bewaffneten Streit­macht regeln und Deutsche zu einem Wehrdienst verpflichten. Das sei ohne vor­ausgegangene Ergänzung und Abänderung des Grundgesetzes nicht möglich.

Das Schiedsgericht, heißt es in dem Schriftsatz, solle befugt sein, in seinem Urteil Rechtsnormen zu schaffen, also mit