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SRP muß Propaganda einstellen.
Einstweilige Verfügung in Karlsruhe.— Entscheidung über Verbot
erst im Herbst.
Karlsruhe, 15. Juli. Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag der Sozialistischen Reichspartei und ferner ihren angeschiossenen Organisationen jegliche Propaganda in Wort, Ton und Schrift untersagt. Außerdem wurde der Partei der Druck und die Verbreitung aller Werbeschriften, ihrer Zeitschriften„Der Ruf“,„Deutsches Reich“ und anderer Publikationen verboten. Mit der Ueberwachung dieser Verbote wurden die Innenminister der Länder beauftragt.
Vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen diese Anordnung wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Der Bestand der Partei wird durch die einstweilige Anordnung nicht berührt.
Der Senat begründete seine Maßnahme damit, daß bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der SRP noch viel Zeit verstreichen werde, und daß es zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Wohils notwendig sei, die propagandistische Tätigkeit der Partei bis dahin zu unterbinden. Es habe sich nach den Erfahrungen der zehntägigen Verhandlung herausgestellt, daß die SRP mit größeren Kundgebungen und Versammlungen versucht habe, das Gericht und die Oeffentlichkeit zu beeinflussen und Unruhe in die Bevölkerung hineinzutragen.
Die Plädoyers der Regierungsvertreter beendeten die Verhandlungen. Sie wiederholten den Antrag der Regierung, das Gericht möge die SRP für verfassungswidrig erklären, die Partei auflösen, sie verbieten und ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke einziehen. Der Prozeßbevollmächtigte der Bundesregierung, Pelckmann, meinte, es stehe ohne Zweifel fest, daß die SRP die Diktatur im Sinne des nationalsozialistischen Regimes anstrebe. Der Partei fehle die demokratische Grundordnung, und sie stehe damit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verfassung.
Aehnlichkeit mit NSDAP.
Der zweite Prozeßbevollmächtigte der Regierung, Staatssekretär Ritter von Lex, sagte, es bestehe eine bestürzende Aehnlichkeit zwischen der NSDAP vor der „Machtübernahme“ und der heutigen SRP. Beide Parteien verkündeten in ihren Programmen Ziele, die auf dem Gebiet der
Außenpolitik explosiv wirken müßten. Innenpolitisch seien diese Ziele sowohl mit einem Rechtsstaat als auch mit einer freiheitlichen Demokratie unvereinbar. Beide Parteien bedienten sich je nach Bedarf einer brutalen und verlogenen Hetze oder einer heuchlerischen Tarnung.
Zu Beginn der Sitzung hatte der als einziger Vertreter der SRP erschienene Prozeßbevollmächtigte, Noack, die rechtmäßige Zusammensetzung des Ersten Senats und dessen Urteilsfähigkeit, bezweifelt, weil der Senat nach dem Ausscheiden eines Bundesrichters nur mit elf Richtern besetzt sei.
Der Präsident des Gerichts, HöpkerAschoff, kündigte an, daß mit einer endgültigen Entscheidung in dieser Sache nicht vor September zu rechnen sei.
Umbenannt.
Hannover, 15. Juli.(dpa) Die bisherige Fraktion der„Sozialistischen Reichspartei“ im niedersächsischen Landtag hat sich in „Fraktion unabhängiger Deutscher“ umbenannt. Wie mitgeteilt wird, bleibt die Fraktion wie bisher unter dem Vorsitz von Graf Westarp zusammen.
Abschiedsempfang für McCloy.
Bonn, 15. Juli.(dpa) Bundeskanzler Dr. Adenauer gab am Dienstagabend einen
Weitere Hilfe für Berlin.
Bonn, 15. Juli. Das Bundeskabinett hat weitere wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen für Berlin verabschiedet. In einem dritten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin werden weitere Vergünstigungen bei der Umsatz-, Einkommen- und Ertragssteuer festgelegt, deren Einzelheiten Dr. Adenauer in seiner großen Rede in der Siemens-Werkhalle in Berlin verkünden wird. Dieser Gesetzentwurf soll den Bundesrat noch vor den Parlamentsferien im „ersten Durchlauf“ passieren und dem Bundestag informatorisch zugeleitet werden. Bundeswirtschaftsminister Prof. Erhard wird, wie der Berliner Senat mitteilt, ebenfalls am Mittwoch zu einem kurzen Besuch in Berlin eintreffen. Der Minister begleitet den Bundeskanzler und wird auch an den Besprechungen mit dem Senat und dem Aeltestenrat des Abgeordnetenhauses teilnehmen.
Abschiedsempfang für den scheidenden amerikanischen Hohen Kommissar MeCloy. Unter anderem waren die Hohen Kommissare, das gesamte Bundeskabinett, die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat, der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ollenhauer und das Diplomatische Korps mit ihren Damen erschienen.
Der Bundeskanzler sagte, McCloy habe sich in diesen Jahren die Herzen der Bevölkerung erobert. McCloy habe einen groBen Anteil an dem Wiederaufbau Deutschlands, und es sei sein und seiner Gattin persönliches Verdienst, daß sich der Beitrag der Vereinigten Staaten für den Wiederaufbau Deutschlands so positiv ausgewirkt habe. MicCloys tiefes Verständnis für die deutschen Probleme und gegenüber dem deutschen Volke habe ihm auf die Dauer einen hervorragenden Platz im Herzen der deutschen Bevölkerung verschafft.
Wichtis
gstes vom Tage.
Nochmals DGB-Appell an den Bundestag.
Noch stärkere Luftangrifte.
Tokio, 15. Juli.(dpa) UNO-Luftstreitkräfte nahmen am Dienstag ihre Angriffe auf die nordkoreanische Hauptstadt Pjongjang und deren Umgebung wieder auf. Außerdem wurden Ziele an der koreanischen Westfront angegriffen. Nach ersten Berichten haben eine Lokomotivreparaturwerkstatt und eine Zementfabrik östlich von Pjongjang Volltreffer erhalten.
Der amerikanische Heeresstabschef, General Collins, hat am Dienstag erneut noch schwerere Luftangriffe auf militärische Ziele in Nordkorea angekündigt,„wenn die Kommunisten den Krieg weiter verlängern wollen“. Das Oberkommando der Vereinten Nationen sei darauf vorbereitet, „alles, mit Ausnahme bakteriologischer Kampfmittel“, einzusetzen.
General Boatner, der vor kurzem die Unruhen in dem Kriegsgefangenenlager auf Koje niederschlug, ist zum Kommandeur aller Kriegsgefangenenlager in Korea ernannt worden.
Clark will keinen britischen Stabschef.
Tokio, 15. Juli. Der Oberbefehlshaber der UNO„Verbände in Korea, General Clark, hat sich gegen einen britischen Stabschef, der auch das Amt seines Stellvertreters haben würde, ausgesprochen.
Wie aus London bekannt wird, ist die Ernennung eines Stabschefs für Korea verschoben worden.
Düsseldorf, 15. Juli. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will einen„dringenden Appell“ an die Bundestagsabgeordneten richten, die für Freitag vorgesehene dritte Lesung des Gesetzentwurfes über das Betriebsverfassungsgesetz von der Tagesordnung des Bundestages abzusetzen. Dies beschloß der Bundesausschuß des DGB am Dienstag in einer Sondersitzung.
Der Gewerkschaftsbund vertritt die Auffassung, daß damit eine weitere Möglichkeit zu weiteren Aussprachen über die noch strittigen Punkte geschaffen werden könnte. In der Sondersitzung hatte der erste Vorsitzende, Christian Fette, zunächst einen Bericht über die am Vortage in Bonn geführten, ergebnislos verlaufenen Verhandlungen mit dem Bundeskanzler erstattet. In der anschließenden Diskussion der elf Mitglieder des Bundesvorstandes, der 16 Vorsitzenden der Industriegewerkschaften und der Leiter der DGB-Landesbezirke sollen sich zunächst Meinungsverschiedenheiten über die nach dem Scheitern der Bonner Verhandlungen zu ergreifenden Maßnahmen ergeben haben. Mehrere Stimmen hätten sich für eine Fortsetzung der nach der seinerzeitigen Einladung Adenauers an den DGB-Vorstand eingestellten gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen ausgesprochen. Die Ansicht Fettes und anderer Vorstandsmitglieder, nicht„durch harte Maßnahmen eine Versteifung auf der Gegenseite hervorzurufen“, habe sich jedoch letzten Endes durchgesetzt. Eine neue Sitzung wurde nicht angesetzt.
Was kommt dann?
Bonn, 15. Juli.„Wenn bis Freitag keine Verständigung zwischen den bisherigen Verhandlungspartnern erzielt wird, vermag ich nicht zu sagen, was dann kommt“, erklärte das DGB-Vorstandsmitglied Büh
rig am Dienstag in Bonn. Eine Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag bedeute allerdings noch nicht, daß auch der Bundesrat das Gesetz verabschieden werde. Es könne immer noch der Vermittlungsausschuß angerufen werden. Bührig meinte, das Betriebsverfassungsgesetz in seiner gegenwärtigen Form würde zu„außerordentlichen Spannungen innerhalb der Betriebe“, aber keinesfalls zu einer sozialen Befriedung führen.„Wir befürchten, daß, wenn nur die Betriebsangehörigen in den Aufsichtsrat kommen, der Betriebsegoismus, aber nicht das Problem der Gesamtwirtschaft beachtet wird.“ Außerdem befürchte der DGB, daß ein besonderes Personalvertretungsgesetz für den Oeffentlichen Dienst der Anfang eines gesonderten Rechtes sein würde, der damit eine demokratische Gestaltung der Verwaltung verhindern würde.
CDU: Es bleibt dabei.
Bonn, 15. Juli.(dpa) Die CDUICSUBundestagsfraktion bestätigte am Dienstag
Reiseverkehr nach England erleichtert.
Bonn, 15. Juli.(dpa) Die Bundesregierung und die britische Regierung haben ein Abkommen geschlossen, nach dem Sichtvermerke für britische oder deutsche Staatsangehörige unter 25 Jahren bei Vorlage eines gültigen Reisepasses kostenlos erteilt werden. Ebenfalls kostenlos sind Sammelsichtvermerke auf Sammelpässen für Jugendliche unter 18 Jahren. Der Sammelpaß muß mindestens für 5 und höchstens für 50 Teilnehmer ausgestellt sein.
Kesselring im Krankenhaus.
Bonn, 15. Juli.(dpa) Feldmarschall Kesselring, der eine von einem britischen Militärgericht verhängte lebenslängliche Haftstrafe in der Strafanstalt Werl verbüßt, ist von den britischen Behörden beurlaubt worden, um sich in einer Privatklinik in Bochum einer Operation unterziehen zu können. Die Operation wird von dem Hausarzt Kesselrings ausgeführt. Während seines Krankenhausaufenthalts kann Kesselring von seinen Angehörigen besucht werden.
London ratifiziert im Juli.
London, 15. Juli. In Londoner Kreisen wird vermutet, daß die Ratiflzierung des Deutschlandvertrages und die Zusatzabkommen noch in diesem Juli, vor Beginn der Parlamentsferien, erfolgen wird. Man glaubt, daß Eden, der an Gelbsucht erkrankt war, bald soweit genesen sein wird, daß er an der zweitägigen Unterhausdebatte, die der Ratifizierung vorausgehen wird, teilnehmen kann.
Schacht nach Teheran.
Teheran, 15. Juli. Der frühere Reichsbankpräsident Dr. Hjalmar Schacht hat nach einem Bericht der Zeitung„Etelaat“ eine Einladung des iranischen Ministerpräsidenten Mossadek angenommen, die wirtschaftlichen Verhältnisse Irans zu ordnen. Die Einladung und die Zusage Schachts wurde der Zeitung zufolge vom Ministerpräsidenten dem Parlament in einer Geheimsitzung mitgeteilt. Wie es weiter heißt, soll Schacht sich ausbedungen haben, daß er für die Dauer eines halben Jahres die unbeschränkte Verfügungsgewalt über die Finanzen und die Wirtschaft des iranischen Staates erhält.
Pilgerreisen nach Mekka wegen Pest-Epidemie verboten.
Istanbul, 15. Juli.(dpa) Die türkische Regierung hat die Polizeibehörden angewiesen, für Mekka-Pilger keine Pässe mehr auszustellen. Als Begründung wird angegeben, in Mekka und Umgebung herrsche eine PestEpidemie. Selbst Inhaber von Pässen, die bereits den Sichtvermerk tragen, sollen an der Ausreise gehindert werden.
Insgesamt etwa zweihundert Pilger sind indessen bereits nach Mekka abgereist. Die Reedereien und Fluggesellschaften hatten in diesem Jahr umfangreiche Vorbereitungen für Pilgertransporte getroffen, da mit einem besonderen Andrang gerechnet worden war.
den Beschluß der Regierungsparteien, das Betriebsverfassungsgesetz vor den Parlamentsferien zu verabschieden. Nach einer bewegten Sitzung erklärte der Vorsitzende, von Brentano, die Verabschiedung läßt sich nicht mehr aufschieben. Die CDU habe vergeblich versucht, mit den Gewerkschaften zu einem Kompromiß zu gelangen.
Klage gegen Generalvertrag.
haben, dehnten diese Klage auch auf den Generalvertrag aus.
In einem Schriftsatz vom 7. Juli wird,
ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, u. a. die Verfassungsmäßigkeit des vorgesehenen Schiedsgerichtes, des Artikels 7, Abs. 2, über die Wiedervereinigung Deutschlands durch eine Integration in die europäische Gemeinschaft und der Notstandsklausel bestritten. Schließlich weisen die Antragsteller darauf hin, daß sich die Bundesrepublik im Generalvertrag zu einer Beteiligung an der EVG
verpflichtet, was durch Gesetz deutsches Recht werden soll. Die gesamten Vertragswerke zusammen sollten die Beteiligung Deutscher an einer bewaffneten Streitmacht regeln und Deutsche zu einem Wehrdienst verpflichten. Das sei ohne vorausgegangene Ergänzung und Abänderung des Grundgesetzes nicht möglich.
Das Schiedsgericht, heißt es in dem Schriftsatz, solle befugt sein, in seinem Urteil Rechtsnormen zu schaffen, also mit