RR 129 m Freitag. 10. Mal 1913

a Wohnungskündigungen sollen unterbleiben.

Von amtlicher Seite schreibt man:

Bei den zurzeit herrschenden ungünstigen Wohnungsver­hältnissen werden Mieter wie Vermieter in ihrem eigenen Interesse wvor Kündigung von Mietwohnungen, von außer­ordentlichen, nicht zu umgehenden Notfällen abgesehen, dringend gewarnt. Die Beschaffung einer anderen Wohnung ist heute schwieris, wenn nicht unmöglich. Auch droht leicht die Gefahr, daß die neugemietete Wohnung am Woh­nungstage nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Mieteinigungsamt kann nach den Bestimmungen der

Mieterschutzordnung vom

26. Juli 1917 auf Anrufen eines

gekündigten Mieters die ihm zugegangene Kündigung für wirkungslos erklären, wodurch dem gekündigten Mieter dus Recht gegeben wird, in der Wohnung zu verbleiben. Ha nun der neue Mieter die bisherige Wohnung bereits auf­gegeben, so kann er in die neugemietete Wohnung nicht ein­ziehen und kommt in die Gefahr, wohnungslos zu werden. Vermieter sowohl wie Mieter geraten dadurch in eine

schwierige Lage, da die Beschlüsse des Mieteinigungsamtes unanfechtbar sind und der Nachprüfung durch die Gerichte

nicht unterliegen. Im eigensten Interesse der Beteiligten wird daher dringend vor nicht unbedingt nötiger und unver­meidbarer Kündigung von Mieträumen oder Erhebung von Räumungsklagen gewarnt.

Preiswerte und zweckmässige Holzsandalen.

Seit 5. Mai d. J. dürfen nur noch solche Holzschuhe und Holzsandalen vom Hersteller vertrieben werden, deren Muster zuvor von der Reichsstelle für Schuhversorgung genehmigt sind: der Verkauf darf nur stattfinden zu Preisen, die von der Reichsstelle für Sebuhversorgung festgesetzt sind und die den Schuhen oder Stiefeln aufgestempelt werden mussen. Lieferungsverträge, die bereits zu einem höheren Preise ab­geschlossen wurden, gelten, soweit die Lieferung vor: dem 5. Mai noch nicht erfolgt ist, als zu den festgesetzten Prei­sen abgeschlossen. Für diejenigen Holzschuhe und Holzsan­dalen, mit deren Herstellung am 5. Mai d. J. bereits begon

den 19 Mni d J. um Genehmi

Die Stellung der vereinigten Verbände der unteren Beamten zu den Beamten- und Arbeitskammern.

Die Vertreter der Sozialen Arbeitsgemeinschaft und des Reichskartells der Staatsangestelltenverbände beschlossen in einer am Sonntage stattgefundenen gemeinsamen Sitzung einen Arbeitszusammenschluß, dessen Leitung in der Hand einer zu bildendenGeneralkommission der vereinigten Ver­bände der unteren Beamten liegen soll. Es werden imn der­selben zirka 225000 untere Beamte, in der Hauptsache von staatlichen Verkehrsangestellten vertreten sein.

Bezüglich des vorliegenden Arbeitskammer-Gesetzes faßsten die Vertreter folgenden Beschluß:Die unteren Beamten be­dauern, daß in dem vorliegenden Arbeitskammergesetzent­wurf die Beamten wieder vollständig übergangen worden sind. Sie erwarten zum mindesten, daß für die Beamten ebenso wie schon für die Privatangestellten vorgesehen, eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen wird, welche die baldige Schaffung von Beamtenkammern vorsicht.

Die Reichskartellvertreter beschlossen noch für die Staats­arbeiter folgenden Zusatz:Der Arbeitskammergesetzentwurf ist in der vorliegenden Fassung durchaus ungeeignet um den Staatsarbeitern eine öffentlich-rechtliche Vertretung und ein genügendes Schlichtungwesen zu schaffen.

Die arbeitsrechtliche Lage der Staatsarbeiter bleibt nach dem Entwurf im wesentlichen ebenso ungenügend und mangelhaft als bisher. Die Reichstagsfraktionen werden dringend gebeten, den-Gewerkschaftsentwurfe nebst den Spezialvorschlägen der Staatsarbeiterverbände als Grundlage der zu schaffenden Arbeitskammergesetzen zu machen.

Auf alle Fälle erwarten die Staatsarbeiter, daß bei dem Arbeitskammergesetzentwurf nicht wie seiner Zeit beim Hilfsdienstgesetz neue Ausnahmerechte für sie geschaffen werden.

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Tages-Kalender

Samstag, 11. Mai 1913

Thoster: Opershaus, abds. Uhr: Mignon. Sehanspielhau# abds. Uhr: Jugendfreunde. Leutsches Theater, abds. 8 Uhr: Extemporale. Reichshallen-Operetten-Theater, abends Uhr: Die lustige Witwe. Metrepol-Theater, abends 5 Uhr: Amanda Knaster Millswitsch-Theater, abdens 8 Uhr: Alt-Cöllen. Jobs Iustige Bähna, abends 8 Uhr: Die blonden Mädels vom Lindenhof.

Jongerter Zselegischer Garten, täglich nachmittags Uhr: Flera, bis auf weiteres kein Konzert. Verzaücuagspslast Sross- Cen Lereley Unterhaitungs-Weinhaus, Friesenwraße,##glion abends Kon­zerte und Verstelfungen. Stadtwald-Haupt-Gasthaus von 4 Uhr an. Stadtgarten ven nachm. Uhr an.

Besondere Veranstallungen. Der Kölsche Beer in Eisen. In der Bürgerg sellschaft, abds. Uhr: Julius Cäsar.

Städtischer Küchenzettel für Samstag:

Alle Küchen: Graupen mit Kartoffein un! Fleisch.

G Allgemeine Arbeitsnachweisanstalt und angeschlossene Facharbeitsnachweise. Imt# nat April wurden 5927 offene Stellen gemeldet, 2293 für männliche, 3534 für weibliche Personen. Als Stellensuchende meldeten sich 1703 männliche und 3069 weibliche oder zu­sammen 4772 Personen. Durch Vermittlung der Anstalt er­hielten 3521 Personen Stellung und zwar 1338 männliche und 2183 weibliche. In der Abteilung für weibliches Haus­personal waren am Schlusse des Monats noch 281 Stellen für Dienstmädchen zu besetzen, wofür passende Bewerbe­rinnen fehlten.

Statt

Sösterreichisch-ungarische Landsturm-Muste­

rung. Alle in der Rheinprovinz und im Fürstentum Birken­feld wohnhaften in den Jahren 18941899 geborenen Ange­

nageriechen Manarchie hahen gien

hörisen der österreichisch-ungarischen Monarchie haben sich in der Zeit vom 21.25. Mai bei dem k. u. k. öste

Ceren Herstellung um e...

ien war, muß bis spätestens den 12. Mui d. J. um Genehmi­gesucht werden. In diesem Falle dürfen die Er­

seugnisse bis zum Entscheid der Reichsstelle für

sorgung noch in der bisherigen Art weiter vertrieben werden. Holzschuhe und Holzsandalen, die aus dem Auslande einge­führt werden, sind ebenso wie inländische Erzeugnisse der Genehmigung und der Preisfestsetzung durch die Reichsstelle für Scuhversorgung unterworfen. Mit dieser Maßnahme soll mit dem Vertriebe vieler bis jetzt in den Handel ge­kommener unzweckmäßiger und überteurer Sandalen aufge­räumt werden.

in der Zeit vom 21.25. Mai bei dem k. u. k. österreichisch­

ungarischen Generalkonsulate in Köln einer neuerlichen Landsturm-Musterung zu unterziehen.

w Der Kölsche Boor in Eisen veranstaltet am Sams­tag den 11. Mai, Dienstag den 14. Mai und Mittwoch den 15. Mai je eine Wohltätigkeitsvorstellung in der Bürger­gesellschaft, in der die Tragödie Julius Cäsar von W. Shake­speare zur Aufführung gelangt, wobei Damen und Herren der Kölner Gesellschaft mitwirken.

Ein falscher Kriminalbeamter, der in Köln­Mülheim auf der Gladbacherstraße bei einer Wohnungs­Durchsuchung fünf Paar Sehuhe mitnahm, wvurde von der bestohlenen Familie auf der Buchheimerstraße wiedererkannt, verhaftet und in das Polizeigefängnis abgeführt. as ist ein Einwohner aus Mülheim, auf dessen Konto anscheinend auen ein größerer Einbruchsdiebstahl gehört.

00 Gestohlen wurden für 1000 M. Kleidungsstücke an St. Agatha, für 8000 M. an der Drususgasse, 1200 M. Bargeld an der Follerstraßs, eine Kiste mit Parfümerien am Hafen, Wein an der Breitestraße, ein Uberzieher und Hut in einer Wirtschaft an der Schildergasse. An der Eiche aus der Hand­tasche einer Frau zwei Sparkassenbücher und 150 M. Bar­geld, ein Pferd(brauner Wallach) in Ehrenfeld

CO Verfügungsrecht über Eigengraver. Nach

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Wieder eine teuere Umarmung. Wie gemeldet, wurden an den letzten Abenden in der Richartzstraße und in der Mörsergasse je ein Herr von einem Weib umarmt und ihnen ihre Brieftaschen mit größeren Geldbeträgen gestohlen. Auf dem Waidmarkt ist an einem der letzten Abende wieder einer von einer Frauensperson umarmt und so seiner goldenen Uhr mit Kette beraubt worden. Die freche Diebin soll eine große Person sein.(Vielleicht gar ein Mann in Frauen­kleidern?)

.0 Warnt die Kinder. Es mehren sich die Fälle, in denen Kinder, oft mit tödlichem Ausgange, dadurch verietzt werden, daß sie sich an Kraftwagen oder deren Anhänger zum Mitfahren anhängen. Es ist dringend notwandig, dais die Eltern ihren Kindern das Anhängen an Kraftwagen auf das strengste untersagen.

Personalnachrichten.

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de Bestimm haben bein:

Eigengrabsi# einer Frist lich oder zu der Hinterblieb die betreffende Grabstelle klärung nicht rechtzeitig

ungen der Begräbnis- und Friedhofsordnung hleben des Erwerbers oder Inhabers einer Hlinterbliebenen oder Erben innerholb Wochen dem Oberbürgermeister schrift­zu erklären, auf wen aus dem Kreise benen oder Erben das Verfügungsrecht über übergehen soll. Wird diese Er­iberhaupt nicht abgegeben,

oder

CO Platindiebstahl. In einem Werke in Mülheim wurden zwei Tiegel aus Platin im Werte von etwa 2000 M. von noch nicht ermittelten Dieben gestohlen.

C Aufgepaßt! In den letzten Tagen treten in der Leute auf, die angeben, sie seien beauftragt, Telephone nachzusehen. Bei dieser Gelegenheit führen sie allerlei Diebstähle aus.

so behält sich die Stadt das Recht vor, nach ihrem eigenen Ermessen Beerdigungen aus dem Kreise der Nutzungsberech­tigten in die betreffende Grabstätte zuzulassen oder die Er­werbsurkunde als Ausweis für die Berechtigung anzusehen Um Weitläufigkeiten und spateren Streitigkeiten über das

Friedhofverwaltung zu erfolgen hat, unter Vorlage von Be­weismitteln abzugeben bzw. innerhalb der vorgesehenen Frist beizubringen.

4A Jung-Cöln bringt in Nr. 2 seinen Lesern eine will­kommene Ubersicht über das vielbesprochene Thema Belgien und wir. In der Artikelreihe vom großen Krieg kommt der große Schlag Hindenburgs an der Westfront zur Darstellung. An erzühlenden Beiträgen finden die Fortsetzung der Kriegserleb­nisse von Martin Günther und den Schluß der Kölschen Erzüh­lung De Geisterstemm von Chrestian Thill. Den Mädchen ist die gehaltvolle Plauderei Unsere zweite Natur gewidmet. Gedichte steuerten bei Karl Siebel, Richard Wenz, W. Diergart, Georg Ruseler, A. Frings und der Schmitze Fritz.

CO Teuresuomuse. Ein Einwohner von Köln­Ehrenfeld hatte in Ensen zwei Schweine für 1500 M. ge­kauft. Auf dem Heimtransport wurde der Wagen von der Polizei angehalten. Der Ehrenfelder gab an, er fahrefrisches Gemüse. Es kamen aber die zwei fetten Schweine zum Vorschein, die natürlich beschlagnahmt wurden. Die Strafe lautete auf je 2500 M. Das Mülheimer Schöffengericht ver­warf den erhobenen Einspruch und erkannte auf die näm­liche Geldstrafe.

CD Der Seniorchef der Firma Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichsplatz in Köln, Kom merzienrat und Major Heimann in Brühl, feiert heute in vollster körperlicher und geistiger Frische seinen 7U. Geburts­tag. Sofort nach Kriegsausbruch meldete er, der alte Kämpfer von 1870,71, sich wieder zum Heeresdienst. Bald darauf wurde er verwundet. Zum Eisernen Kreuz 2. Klasse von 1870/71 wurde ihm das Eiserne Kreuz 2. und kurz danach auch das 1. Klasse von 1914 verlichen. Kommerzienrat Hei­mann ist Mitglied der Handelskammer. Kurz nach Gründung des Markenschutzverbandes im Jahre 1903 übernahm er die Leitung dieses Verbandes, die er ununterbrochen bis jetzt geführt hat.

4O 30 Jahre im Dienar. Der Wiegemeister Porsch kann auf eine 30jährige Dienstzeit am Kölner Schlacht- und Viehhof zurückblicken. Aus diesem Anlasse wurde er vor seinen Kollegen beglückwünscht.

Den Kgl. Kronenorden 3. Klasse erhielt der Oberzollinspektor Zollrat Geisler, Köln.

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0 Schwerer Einbruchsdiebstahl zum zweiten Male. In einer der letzten Nächte wurde am Neumarkt bei

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Verkehrsnachrichten

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der Firma Meyer eingebrochen. Die Diebe nahmen Seiden­stoffe, Wollstoffe und Baumwollstoffe im Gesamtwerte von etwa 50000 M. mit. Vor einigen Monaten wurde aus dem­selben Geschäft für 120000 M. Ware entwendet.

§ Verein zur Förderung des Museums für Ost­asiatische Kunst. In der Hauptversammlung erstattete

Frau Prof. Ad. Fischer den Jahresbericht, dem wir folgendes

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entnehmen: Das Ereignis dieses Jahres war die große Auktion der Dubletten des Museums und solcher Sammlungsgegen­stände, auf deren Ausstellung das Museum verzichten kann.

40 Mordversuch und Straßenrann. Der 30 Jahre alte Korbmacher Jukob Deklair, dessen Stiefbruder Mathias Schmitz, Arbeiter im Alter von 20 Jahren, und der 16 Jahre alte Arbeiter Mathias Rieve standen vor dem Kriegsgericht Köln unter der Anklage des gemeinschaftlich verübten Straßen­raubes, Deklair auch wegen Mordversuchs. Sie hatten zwi schen Beuel und Siegburgauf der Walze nach Arbeit einem ihnen sich zugesellenden 18jährigen Arbeiter gewaltsam die Schuhe ausgezogen, sie mitgenommen und ihm aus der Brief­tasche 120 M. geraubt, wobei Deklair ihm einen

Revolver

Ein großer Teil der Kunstgegenstände verblieb in Köln. Der Reinertrag ergab rund 43000 M. Dieser Erlös steht dem Museum zur beliebigen Verwendung zur Verfügung. Im Laufe des Jahres fanden zahlreiche Führungen durch das Museum statt. Als den Gast der Stadt empfing das Museum den Deputierten der türkischen Kammer, Emir Sheküb Arslan, der in einem Briefe seine Freude an dem Museum und seinem warmen Dank für die Führung zum Ausdruck brachte. Der Winter stand leider im Zeichen der Kohlennot. Daß der Besuch des ungeheizten Museums darob schwach wurde. ist begreiflich. Der Ausbau der Bibliothek, die nach dem Kriege der Offentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, wurde eifriest fortgesetzt. Die Hilfe der Mitglieder des Vereins zur Förderung dieses Museums hat auch in diesem Jahre nicht versagt.

vorhielt. Als auf die Anzeige des Beraubten hin die Ermitt­lungen nach dem Aufenthaltsort Deklairs im Gange waren,

ging bei dessen Mutter ein schwarzumrandeter Brief ein, daß er Gesuchte gestorben sei. Dann gelang es aber, das Klee­

der Gesuchte gestorben sei. Dann gelung es aber, das Kler blatt vollzählig dingfest zu machen. Einige Wochen vor dein * bei*1

Straßenraub hatte bei Vettweiß ein Dieb gegen den ihn ve folgenden Polizisten auf vier Schritte Enifernung aus einem Revolver einen Schuß abgegeben, nachdem er vorher den Beamten für den Fall seines Näherkommens mit Totschießen bedroht hatte. Die Kugel ging dem Beamten jedech nur durch die Hand. Ein zweiter Schuß versagte. Dann entkam der Dieb in den Wald. Der Verdacht auch dieser Täterschaft lenkte sich ebenfalls auf Dekiair, den denn auch die Augen­zeugen in der Gerichtsverhandlung als den entflohenen Dieb

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Sonderzüge für Waldbeersucher?

Im Preußischen Landtag sagte bei der Berutung des Haus halts der Forstverwaitung am 8. Mai

Abg. Ecke-Tschammendorf(Zentr.). Es überall zu angemessenen Preisen Holz für die ärmere Bevöl­kerung zur Verfügung stehen. Jeder, der draußen im Lande offenen Auges herumgeht, wird wahrnehmen, daß der Wild­bestand im allgemeinen zurückgegangen ist; besonders die Hasen sind im vorigen Jahre schlecht aufgekommen. Auch wir sind dafür, daß dort, wo Mißstände herrschen, das Wild abgeschossen wird. Wünschenswert ist, daß die Gemeinde­waldungen, die der Regierung unterstehen, möglichst dem zuständigen Oberförster unterstellt werden, der die ein­zeinen Verhältnisse ganz genau kennt und emnen Auf­forstungsplan zweckdienlich aufstellen kann. Ferner bitte ich bei solchen Aufforstungsarbeiten, die in den einzeinen Gemeinden vorgenommen werden, die Gemeinden seitens der Forstverwaltung durch entsprechende Pflanzmaterialien zu unterstützen. Aus dem Eichsfeld-Fonds sollte auch Privater

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Unterstützung gewährt werden, vorausgesetzt, daß die Auf Isflächen groß genug sind. Die Beeren, insbesondere

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CA) Eine beliebte Art der Plusmachersi ist nach Feststellung der Strafkammer bei Kohlenfuhrleuten und diesbezü lichen Angestellten im Schwange. Sie machen mit großer Fixigkeit aus vier Fuhren Kohlen oder Koks deren fünf. So wurden einem Kunden auf Grund eines auf dem Eifelbahnhof gefälschten Wiegescheines 500 Kilogramm Koks zu wenig abgeliefert. Für diesen zur Vorsicht mahnenden Vorgang wurden die Angestellten Heinrich R. und Jean H. zu acht bezw. drei Monaten Gefängnis entsprechend ihrem Vorleben wegen Urkundanfälschung und Betrugsverzuchs verurteilt.

Urteil mutete gegen Deklair wegen

Straßenraubes auf 6 Jahre Zuchthaus, wegen Waffentragens in der Absicht, gegebenfalls übeln Gebrauch davon zu machen. auf 9 Monate Gefängnis, wegen Mordversuchs auf 9 Jahre Zuchthaus, zusammenzuziehen in eine Gesamt-Zuchthausstrafe von 10 Jahren; gegen Schmitz wegen Straßenraubes auf 2

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Jahre, gegen Rieve auf 3 Monate Gefängnis. Letzterem wurde seine Jugend zugute gehalten und ein Monat Untersuchungs­

haft auf die Strafe angerechnet.

4O Fundunterschiusunn. Eine Kellnerin fand im Wartesaal der Frechener Bahn in Köln eine Brieftasche mit 1900 Mark, die sie sich aneignete. Dis Schöffengericht er­kannte wegen Fundunterschlagung auf 50 Mark Geldstrafe.

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die Heidelbeeren werden von der ärmeren Bevölkerung ge sammelt. Für Industriestädte in der Näbe von Waldungen müssen für die Zeit der Beerenernte Sonderzüge ein gelegt werden. Nicht dringend genug kann man davor warnen, durch bureaukratische Maßnahmen das Beeren­suchen zu erschweren. Die Gebühren für das Beerensummeln dürften auf keinen Fall erhöht werden. Zum Schluß bitte ich, daß den Waldarbeitern ebenso wie den landwirtschaft lichen Arbeitern Schuhwerk zu annenmbaren Preisen zur Verfügung gestellt wird.(Beikall.)

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basserstands-Nachrichten am 10. Mai 1915, vorm. Konstanr 313zm Cand

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