Nachen 1885.— Nr. 220.

vonrtag, 24. September.— Zpeites Blatt

"** Grgendurn

ikteur: Huber; Immelen.

Redakteur: Hilmar Heinrich Beissel. Telegrammadresse: Scho, Rlachen.— Telephonanschluß Nr. 62. Verlag von B. Kaa;

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Telegrammadresse: Scho, Rachen.— Telephonanschluß Nr. 62.

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Berliner Brief.

( Berlin, 22. September.

Die Rede, welche der nationalliberale Hinterfront­marschall v. Bennigsen auf dem hannoverschen Parteitage an„die um ihn" hielt, spiegelt so recht alle nationalliberalen Erbfehler wieder. Konfus und widerspruchsvoll in sich ahmt sie den Katholikenhaß des Kulturkämpsers, die Welfenwuth des Ueberläufers und die Schmeichelei des geübten Stockspringers nach, sie enthält aber auch eine Selbstanklage, welche für die nationalliberale Partei wahrhaft vernichtend ist. Konfus ist Bennigsen, denn er läßt es an einer klaren Wahlparole fehlen. Sollen seine Getreuen mit den Freisinnigen gehen, oder mit den Konservativen, darüber kein Wort. Das Erstere brächte die Ungnade des Kanzlers ein, sowie den Verlust des thätigen Beamtenapparates; daß zweite brächte Gefahr einer reinen konservativen Majorität. Also schweigt der hannoversche Prophet und empfiehlt höchstens die Allianz mit den Freikonservativen. Die Brüder passen aller­dings zusammen! Sonst wird dem Freisinn geschmeichelt mit der Mahnung, die Nationalliberalen sollten nicht ver­gessen, daß sie liberal sind, und den Kreuzzeitungs­manövern wird der Fehdehandschnh hingeworfen, wohl zum Dank, daß sie den Nationalliberalen im Vorjahre 200,000 Stimmen mehr lieferten. Das hindert jedoch die Konservativen nicht, sich wieder für den national­liberalen Moloch aufzuopfern. Bennigsen will eben dem Reichskanzler, dem er in widerlicher Weise schmeichelt, die langersehnte Mittelpartei spräsentiren und dann tritt er auch vielleicht gnädig wieder vor die Front. Vorläufig ist dazu aber Gott sei Dank wenig Aussicht, wenigstens für den Reichstag. Fürst Bismarck kann sich eben gra­tuliren, daß sein Lieblingswunsch nicht in Erfüllung geht, sonst hätte er keine Zollreform. Im Widerspruch mit den Thatsachen steht die Behauptung, daß in Han­nover kein Boden für den Freisinn. Hat ja Bennigsen seinen eigenen Wahlkreis an denselben verloren. Der Katholikenhaß v. Bennigsens, der ja mit zu den Schürern des Kulturkampfs gehört, äußerte sich nament­lich in den Klagen über den„verderblichen Einfluß" des Centrums, über die Forderung betreffend die Rückbe­rufung der Jesuiten und über die Uebergriffe der römi­schen Hierarchie. Wer mit den Gesetzen der natio­nalliberalen Aera durch Deutschland einen klaffenden Riß gezogen; wer durch Zoll=, Wucher= und Gewerbe­freiheit das Vaterland an den Bettelstab gebracht; wer durch den Kulturkampf in Kirche und Schule die Gefah­ren der Sozialdemokratie und des Anarchismus großgezogen hat: der hat überhaupt das Recht verloren, von dem verderblichen Einfluß Anderer zu sprechen. Wem verdanken wir das Verderben, daß man jetzt durch kirchen­politische Novellen den Zolltarif und die Sozialreform abzuschwächen oder zu beseitigen sucht? Keinem Andern als v. Bennigsen und seinen nationalliberalen Freun­den! Wenn je eine Partei einen verderblichen, unheil­vollen Einfluß ausgeübt hat, so ist das die nationallibe­rale, und— was das sonderbarste ist— Bennigsen selbst liefert diesen Beweis in der Rede, die wie eine Selbstanklage klingt, wenn man sie mit den national­liberalen Thaten vergleicht. Zwei Punkte brauchen hier nur hervorgehoben zu werden. Der Exführer der Na­tionalliberalen lobt die„Durchführung der Selbstver­waltung" und spendet den„sozialpolitischen Reformen“, Anerkennung. Man traut seinen Augen kanm, wenn man das liest. Wer war es denn, welcher die Selbstverwaltung von Westfalen und der Rheinpro­vinz mit den gemeinsten Mitteln, selbst der Spionage und Denunziation, gehindert hat? Das war die natio­nalliberale Konitzerei! Und wer war immer dabei, wo es sich um die Verschlechterung der jüngsten

Remoslhangtesiche datichesl dat vumn Gatiher! nationalliberale Trabanten! Und dann erst die Aner­kennung in Betreff der Sozialreform! Wer hat die­selbe mit allen Mitteln zu vereiteln und zu verhindern gesucht? Keine anderen als die Nationalliberalen, die dem kranken und von Unfällen betroffenen Arbeiter die„Frei­heit, zu verhungern,“ lassen wollten! Und wer vereitelte auch noch in diesem Jahre die Centrumsanträge in Betreff des Arbeiterschutzes? Ebendieselben Nationalliberalen mit ihrer Enqueteforderung. Und wer spricht sich jetzt bei der Enquete gegen das Verbot der Sonntags­arbeit am entschiedensten aus, wer sucht dem überbür­deten Arbeiter die Sonntagsruhe zu rauben? Das sind wieder meist nationalliberale Fabrikanten und Ar­beitgeber. Also man bleibe uns doch ja mit national­liberalen Lobsprüchen über die Sozialreform vom Halse; sie fallen wie das schlimmste Verdikt auf die national­liberalen Opponenten dieser Reform nieder. Bennigsen ist am 9. Juni 1883 aus der Volksvertretung geschieden; auf Alles, was er seitdem gesprochen, am Meisten aber auf seine jüngste Rede, läßt sich der Ausspruch anwenden: „O si tacuisses!“. Es fehlt bloß noch, daß er etwa wie Hobrecht die Reichsacht„mild und human" nannte, oder mit dem oberbarnimschen Wahlaufruf perorirte:„Die Römlinge müssen hinausgewiesen werden aus dem deutschen Reichstage.“ Wörtlich hat der Exchef der„Kulturkämpfer" das nicht gesagt; aber es zog sich wie ein rother Faden durch seine ganze Rede. Wir begreifen ihn; erst wenn das Centrum nicht mehr wäre, könnte der nationalliberale Weizen wieder blühen und Deutschland wieder wie in der nationalliberalen Aera moralisch und materiell ruinirt werden.

Deuisiches Beich.

Berlin, 22. Sept. Eine unzweifelhaft inspirirte Aeußerung des hiesigen Organs des Reichskanzlers(der „Norddeutschen“) über den bulgarischen Aufstand liegt noch nicht vor; nur an minder hervorragender Stelle äußert dasselbe:

„Die durch Staatsstreich bewirkte Herstellung der bul­garischen Union existirt zwar einstweilen als Thatsache, schwebt aber als solche vollständig in der Luft, da ihr jedwede staats­rechtliche Grundlage absolut mangelt und die Proklamation des Fürsten Alexander wohl kaum als Ersatz dafür anzusehen sein dürfte.“

Im Anschluß daran zitirt das offiziöse Blatt Stim­men, die sich gegen den Bruch des berliner Vertrages und für das Eingreifen der Signatarmächte aussprechen. Ob bereits ein Meinungsaustausch zwischen den Mächten stattgefunden hat, ist nicht sicher; es scheint, daß man erst die Entschlüsse der Türkei abwartet, von denen die Stellungnahme der Mächte abhängig ist. Sehr entschieden wird weiter bestritten, daß die drei Kaisermächte vorher Kenntniß von dem Ereigniß gehabt hätten. Aus Wien wird versichert, daß, wenn Fürst Alexander Eventualitä­ten im Sinne einer unionistischen Umgestaltung Ostrume­liens und Bulgariens zur Sprache gebracht haben sollte, er nicht im Zweifel darüber gelassen worden sei, daß die Kaisermächte jede den vertragsmäßigen Bestimmungen zuwiderlaufende Aenderung auf der Balkanhalbinsel auf das Entschiedenste perhorreszirten.

— Im„Berliner Tageblatt“ ist Folgendes zu lesen:

„Soeben ist ein Rechtsgutachten erschienen, in welchem der bekannte Staatsrechtslehrer und frühere preußische Kronsyn­dikus Professor Hermann Schulze in Heidelberg sich dahin aus­spricht, daß bei dem voraussichtlichen Erlöschen des fürstlichen lippeschen Mannesstammes zu Detmold nach den Grundsätzen des deutschen Fürstenrechts und nach den Hausgesetzen, besonders nach dem Hausvertrage zwischen dem regierenden Herrn und den erbherrlichen Linien vom 26. Mai 1762 der Graf Ernst, Edler Herr zur Lippe=Biesterfeld(geb. 9. Juni 1842) zur Succession im Fürstenthum Lippe als regierender Fürst berufen sei. Alle Achtung vor der von Niemandem bestrittenen Gelehrsamkeit des Professors Schulzet; aber was derartige staatsrechtliche Gut­achten heute werth sind, kann er an der Gleichgültigkeit sehen, mit welcher die öffentliche Meinung ebenso wohl wie alle

dischen Gascheslbang deresinen Helonn e so eben erschienenen Gutachten seiner Kollegen Zöpfl und Zachariae über die welfischen Ansprüche behandeln. Wenn man das letzte Jahrhundert mit der französischen Revolution und dem Reichs­deputationshauptschluß, mit dem Kriege von 1866 und der Auf­richtung des neuen Reichs an sich vorüberziehen läßt und nach­rechnet, wie es unter der deutschen Kleinstaaterei aufräumte, dann macht die Berufung auf einen lippeschen Erbvertrag vom Jahre 1762 einen beinahe komischen Eindruck. So günstige Gelegen­heiten, wie sie die Successionsverhältnisse in einer keihe von Bundesstaaten, von Braunschweig ange­fangen, gegenwärtig und in der nächsten Zukunft bie­ten, wird man nicht unbenutzt lassen.“

Man sieht, das berliner Judenblatt kann seine Rasseneigenthümlichkeit nicht verleugnen: wo es etwas zu holen gibt, macht man sich darüber her, ohne irgend welche Skrupel zu empfinden, ob nicht Recht und Ge­rechtigkeit dadurch verletzt wurden. Der Grundsatz, welchen das mosse'sche Blatt in den letzten Worten aus­spricht, ist die nackteste Spitzbubendevise, und die Frechheit, mit der es dieselbe Regierungen und Fürsten imputirt, ist geradezu verblüffend. Die Sozialdemo= kraten müssen ihre helle Freude an solchen Auslassungen haben.

— An die zweite ordentliche General=Synode wird von Seiten der pommerschen Provinzialsynode ein Antrag ge­bracht werden, dahin gehend:

„Daß die ihr Militärjahr abdienenden(protestantischen) kandidaten der Theologie den dienenden Medizinern ent­sprechend in der zweiten Hälfte ihrer Dienstzeit zu angemessener Krankenpflege und Hülfsseelsorge verwendet werden möchten. Die Bestimmungen der Wehrordnung seien analog denen für die Mediziner etwa folgendermaßen zu gestalten. Die Theologen, welche die Berechtigung zum einjährigen freiwillizen Miliärdienst besitzen, genügen ihrer aktiven Militärpflicht entweder ganz mit Waffen oder aber, wenn sie im Reserve= oder Landwehrverhältniß als Felddiakonen oder Feldgeistliche verwendet werden wollen, ein halbes Jahr mit der Waffe und demnächst ein halbes Jahr als Lazarethdiakonen. Zu letzterm Dienst werden nur diejenigen zugelassen, welche die licentia concionandi und das nach halb­jährigem Dienst mit der Waffe zu ertheilende Attest der mili­tärischen Vorgesetzten erworben haben. Diejenigen, welche dieses Dienstzeugniß erworben haben, werden behufs Erlangung der licentia concionandi, wenn sie diese noch nicht besitzen, uuter Vorbehalt der Ableistung des Restes der aktiven Dienstpflicht zur Reserve entlassen. Den Rest müssen sie vor ihrer Anstellung als Geistliche und spätestens im letzten Jahre ihrer Zugehörigkeit zum stehenden Heere absolvirt haben.“

Wien, 21. Sept. Der krakauer Cas' verössentlicht eine wiener Korrespondenz über das Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den preußischen Ausweisungen, welche augenscheinlich offiziösen Charakters ist und deßhalb mitgetheilt zu werden verdient. Darnach ver­urtheilt man in Wien allerdings auf das Schärfste diese moderne Proskription, ist aber immer noch nicht überzeugt, daß der bekannte Ministerialerlaß im Allgemeinen gegen die österreichischen Unterthanen polnischer Nationatität gerichtet ist. Die wiener Regierung weiß bisher nur von der Ausweisung einzelner Personen und ist von den Handelskammern in Brody und Lemberg daranf aufmerksam gemacht worden, daß Leute, die in Preußen Handelsinteressen haben, von der Ausweisung bedroht sind. Nach der offiziösen Darstellung kann die wiener Regierung nicht von selber interveniren, wenn sie dazu von den Interessenten nicht aufgefordert wird; ein jeder Staat sei berechtigt, fremde Unterthanen auszuweisen, und ein Paß gebe noch nicht die Berechtigung zum Aufenthalte in einem fremden Staat. Die wiener Regieruug verlangt von den In­teressenten, daß sie zunächst in Preußen den Instanzenweg durch­machen, und erst, wenn dies ohne Erfolg bleibt, sollen sie die nöthigen Beweismittel beibringen, um eine Intervention der österreichischen Regierung herbeizuführen, falls nämlich die In­teressenten Gründe anzugeben wissen, welche für die Rücknahme des Ausweisungsbefehls oder für die Gewährung eines längeren Aufenthalts bis zur Ausweisung sprechen. Wenn nun auch die wiener Regierung die Straßenpotitik verfolgt und weder die Ausdehnung des berliner Erlasses noch seine prinzipielle Bedeu­tung wahrnehmen will, so dürfte es den maßgebenden wiener Kreisen nicht unbekannt sein, daß erstens eine große Zahl der von der Ausweisung Betroffenen nicht in der Lage ist, rechtzeittg und mit Anssicht auf Erfolg den gewöhnlichen Instanzenweg zu erschöpfen, und daß zweitens die Ausweisungen unter solchen Be­dingungen und mit solcher Rücksichtslosigkeit erfolgen, daß die österreichischen Unterthanen materiell geschädigt werden. Diese beiden Motive müßten die wiener Regierung zu einer Inter­vention veranlassen. Zu diesem Zwecke sollen nun die Hülfs­

Bautich din Soansheone der Sechschecheng in Gendhaestle an die Hand gehen.

Der wiener Korrespondent des„Czas“ berichtet, daß nach der Versicherung eines Herrn aus dem Königreiche Polen in Folge des Verhaltens der preußischen Regierung der Deutschen­haß sehr stark geworden sei, so daß eventuell einmal Rußland ihn zu seinem Vortheil verwenden könnte.

Italien.

8 Rom, 20. Sept. Wie die Heiden des klassi­schen Alterthums in ihren Festlichkeiten zu Ehren des Gottes Hermes den Diebstahl verherrlichten, so die modernen Heiden Italiens in ihren sogenannten Natio­nalfesten und ganz speziell am heutigen Tage, wo sie das Gedächtniß der Vergewaltigung Roms begehen. Ein früherer auswärtiger Minister dieses Königreichs Italien, der Senator Visconti Venosta, hat zwar gesagt:„Selbst die Sultane der Barbareskenstaaten wür­den sich gescheut haben, die Bresche bei der Porta Pia zu schießen“; ein anderer der thätigsten Förderer des italienischen Revolutionswerkes, der jetzt verstorbene De­putirte Massari, dem zu Ehren seine Vaterstadt Bari ein Denkmal errichtet hat, welches am heutigen Tage feierlich enthüllt wird, hat die Vergewaltigung Roms als einen„Fehltritt" bezeichnet, und der ebenfalls verstorbene Minister Rattazzi, ein Vollblut=Revolutionär, hat sie einen „Wortbruch“, eine„Unredlichkeit“ genannt. Die An­hänger des modernen italienischen Einheitsstaates aber halten es lieber mit den alten Heiden, welche den mit Schlauheit ausgeführten und mit Erfolg gekrönten Dieb­stahl nicht als ein Verbrechen, sondern vielmehr als eine ruhmwürdige That ansehen. Deßhalb haben denn auch die staatlichen und städtischen Behörden heute ihre Amtslokale beflaggt und Abends illuminirt, und der ewig provisorisch bleibende Bürgermeister von Rom hat Glück­wunschtelegramme an den König Humbert und an den jetzt in Turin lebenden General Cadorna gesandt, der vor 15 Jahren den Raubzug gegen die Hauptstadt der katholischen Welt anführte. Sodann hat heute Nach­mittag derselbe provisorische Herr an der Spitze von Vertretern des Magistrats und des Stadtverordneten­kollegiums zusammen mit einer Deputation von Offizieren der Garnison am Grabe Viktor Emmanuels und im Beisein von etlichen Hundert Mitgliedern„liberaler“ Volksvereine an der Stelle, wo einst die Bresche geschossen worden, einige Kränze aufgehängt.

Aber trotz einer bombastischen Proklamation des mehr erwähnten Provisorischen hat die Bevölkerung sich sehr kalt verhalten, und selbst viele der bekanntesten„Liberalen“ haben es nicht der Mühe werth gehalten oder sich geschämt, durch Schmücken ihrer Fenster mit Fahnen und Lichtern ihre Festesfreude kund zu thun. Daß heute Abend auf allen öffentlichen Plätzen, wo viel Musikkorps spielen, viel Volk versammelt und fröhlich gestimmt ist, hat mit der Veranlassung des Festes Nichts gemein, sondern ist vielmehr die natürliche Wirkung der Musik. Sehr be­zeichnend ist, daß der„Popolo Romano;, das offiziöse Organ des Ministerpräsidenten und der Stadtverwaltung, welches die kirchlichen Feste stets mißachtet, am heutigen Feste des Raubes feiert. In seiner Nummer von heute Morgen versteigt dieses Blatt sich zu den Behauptungen: „Es gebe keinen Italiener, der nicht mit einem Gefühle der Freude den heutigen Tag begrüße, welcher an den großen Triumph der italienischen Einheit mit Rom als Hauptstadt erinnere.“ Gott sei Dank aber huldigt die ungeheure Mehrzahl der Italiener und Römer noch nicht dem Götzen Hermes, sondern beurtheilt den angeblichen „großen Triumph“ wie Visconti Venosta und Rattazzi als die größte Schmach für ihr Volk und ihr Land. Aber leider haben die Götzendiener die Gewalt in Händen.

Aus Palermo lauten die Nachrichten von Tag zu Tag schlimmer. Alle Zeitungs= und Privatnachrichten bekunden übereinstimmend, daß die wenigsten Cholera­

Die ottonischen Wandmalereien im aachener Münster.

(Schluß.)

Die Laibung des Ueberrestes des Fensters, welches sich oberhalb der Thür befindet, die vom Hochmünster zur Gallerie der Kreuzkapelle führt, zeigt ebenfalls noch Reste der ehemaligen Malerei. Die Grundform der sich der Laibung entlang ziehenden Verzierung bildet ein Quadrat, in wechem ein Kreis in gelber Farbe eingeschrieben ist, dessen Peripherie die Seiten des Quadrates berührt, die vier Seiten des Quadrates bilden die Durchmesser von ebenso vielen Halbkreisen, deren oberer und unterer in brauner, die beiden an den Seiten in weißer Farbe gemalt sind. Die durch diese Zeichnung hervorgebrachte

Form bildet ein griechisches Kreuz mit abgerundeten

Kreuzbalken und setzt sich übereinanderstehend fort. Die fortlaufende Reihe dieser Kreuze wird an der ehemals dem Glase des Fensters zugekehrten Seite durch einen schwarzen Streifen eingefaßt, neben welchem sich ein gelber befindet, der dem Glase zu durch eine Aneinanderreihung kleiner rother Kreise oder Perlen abgeschlossen ist. An der andern Seite sind die Kreuze durch eine schwarze, an

denselben entlang laufende Linie begrenzt, welche die

Kante, die das Mauerwerk zwischen der Fenster=Laibung und der Stirnmauer bildet, einfaßt, und in der letztern dem Bogen entlang sich fortzieht. Der Fond zwischen den Kreuzen und den dieselben einfassenden Streifen ist ein lichtes Rosenroth.

In der Laibung der im Rundbogen überwölbten, jetzt burch ein Gitter verschlossenen Thüre, die sich in der nörd­lichen Wendeltreppe vorfindet, sind ebenfalls noch Reste von Malereien aus der ottonischen Zeit vorhanden, jedoch auch in sehr zerstörtem Zustande. Erkennbar ist nur noch eine der Wölbung des Bogens entlang laufende, auf gelbem Fond in rothen Linien ausgeführte Reihe vier­blätteriger Blumen die etwa zehn Centimeter entfernt sich wiederholt. Die einzelnen Blumen sind durch rothe, Striche

zu einem fortlaufenden Ornament verbunden, welches an der einen Seite durch einen dunkelgrünen, an der andern durch einen rothen Streifen eingefaßt war. Neben dem letztern Streifen nach außen hin war die Unteransicht des Thürbogens noch mit Malereien bedeckt, die sich aber in so defektem Zustande befinden, daß schwerlich mehr das ursprüngliche Bild zu enträthseln sein wird.

Es sind dies die Ueberreste der Malereien, welche ehemals das Innere des Münsters schmückten.

Nicht zu verkennen ist, daß dieselben, als sie noch in ihrer Frische waren, eine gute Wirkung ausgeübt haben müssen. Die Zusammenstellung der Farben war, wie aus den noch vorhandenen Resten ersichtlich, eine sehr har­monische, und es fehlt dem Gangen keineswegs der künst­lerische Hauch. Diese Ausmalung dürfte einen würdigen Schmuck des Gotteshauses gebildet haben; die satten, vollen Töne der einzelnen Farben, gehoben durch lichte Stellen, waren für die kräftige karolingische Architektur des Münsters besonders wirksam. Auf der Malerei hatte der Maler die folgenden Verse angebracht:

A patriae nido me rapuit tertius Otto

Claret Aquis sane, tua qua valeat manus arte.

Die angewandte Technik bei der Ausführung der Arbeiten muß eine ganz vorzügliche gewesen sein. Das Auftragen der Farben ist auf untergelegter Pliesterung geschehen, welche letztere man wahrscheinlich eigens zu diesem Zwecke vorbereitet, und auf welcher die Farben in noch nassem Zustande der Pliesterei, aufgetragen wur­den, wie dies bei der al fresco Malerei geschieht, wo auch die Farben in die noch nasse Pliesterei mit dem Pinsel eingedrückt und in dieser Weise die Farbe mit der Pliesterung mechanisch verbindet. Die Vorzüglichkeit der angewandten Technik resultirt daraus, daß man bis jetzt weder Bleichung noch Abblätterung der Farben vor­gefunden, was bei minder guter Ausführung leicht hätte der Fall sein können. Daß aber auch das Werk des Malers noch lange Zeit das Münster schmückte, läßt sich

daraus entnehmen, daß noch Malereien desselben Mei­sters in dem Fenster vorhanden sind, welches sich über der Thüre befindet, welche vom Hochmünster zur Gallerie der Kreuzkapelle führt.

Bekanntlich wurde die Kreuzkapelle im fünfzehnten Jahrhundert erbaut, und es ist anzunehmen, daß erst, nachdem dieselbe fertig gestellt war, die erwähnte Thüre angelegt und das ehemals an dieser Stelle befindliche Fenster, dessen untere Hälfte in die Fläche fiel, welche von der Thüröffnung eingenommen, die obere, über dieser Thüröffnung befindliche aber zugemauert wurde. Daß zur Zeit, als dies geschehen, die Malerei auf dem Hoch­münster noch vorhanden und sichtbar war, geht daraus hervor, daß solche unter dem Mauerwerk, mit welchem der obere Theil der Fenster zugemauert wurde, sich noch jetzt vorfindet, da man bei früher stattgefundener Ent­fernung oder Uebertünchung der Malereien dies auch in dem erwähnten Fenster nicht unterlassen haben würde.

Der gute Ruf, den der Maler sich durch die Aus­führung dieser Malerei erworben, hatte sich nicht allein auf Aachen beschränkt, sondern war auch in die Ferne gedrungen. Der bereits oben erwähnte Verfasser der Lebensbeschreibung des Bischofes Balderich, der um das Jahr 1053 schrieb, hebt die Arbeiten dieses Meisters be­sonders hervor und sagt, daß, wenn Jemand eine An­schauung derselben haben wolle, so möge er sich nach Aachen begeben, wo die Werke dieses unübertroffenen Künstlers sich noch vorfänden, obgleich dieselben durch Alter gelitten hätten.(Quius rei experimentum ei quis exigit, Aquis eum dirigimus, ubi palmam adhuc optinet tanti artificis opus, licet vetustate temporis ut res cetere ex magna parte decorem suum amiserit.) Aus Aner­kennung für die kunstvolle Arbeit, die der Mönch als Maler hierselbst ausgeführt, habe der Kaiser Otto III. ihm ein Bisthum in Italien angeboten, welches er jedoch aus unbekannten Gründen ablehnte. Nachher zog er sich ins Kloster zu St. Jakob in Lüttich zurück, wo er auch starb und begraben wurde. Chapeaville(gesta pontisicum

Leodicorum., pag. 320, bei Quix, Münsterk. Anmerk. 11) theilt uns die Inschrift seines Grabes wie folgt mit:

Sta, lege, quod spectas, in me pia viscera flectas. Quod sum, fert tumulus, quod fuerum titulus

Italise natus

Qua probat arte manum,

Aquis, dat cernere planam.

Picta domus Caroli, rara zub axe poli.

Burtscheid. C. Rhoen.

r.

Bulgarien.

Die arme Türkei! Im Jahre 1700 beherrschten die Türken in Europa ein Gebiet von 857.000 Quadratkilometern, so groß wie das heutige deutsche Reich und Italien zusammen. Jepzt, seit dem Abfalle Ostrumeliens, ist die ganze türkische Herrlichkeit in Europa auf 165,000 Quadratkilometer zusammengeschrumpft. Von 1718 angefangen, folgten sich mit kurzen Zwischenräumen Kriege und Friedensschlüsse einer nach dem anderen. und jedes­mal wird der Türkei ein tüchtiges Glied amputirt. Den größten Schnitt vollführten die Ereignisse von 1878, welche nicht allein Rumänien, Serbien und Montenegro ganz unabhängig machten und Bosnien und die Herzegowina auf Nimmerwiedersehen in die„Verwaltung" Oesterreichs wandern ließen, sondern auch den Grund zur Wiederherstellung Hulgariens legten.

Die Bulgaren haben eine lange Vergangenheit und eine Geschichte, welche an Unglück und auch an Triumphen reich ist. In den Gebieten um den Balkan, von der unteren Donau bis zum Pindus, haben sich von jeher die Völler wild durcheinander gewürfelt. Nachdem in dem Mösien der Römer erst Thrazier gehaust, die vielfach mit den Gothen in Verbindung kamen, finden wir vom 7. Jahrhundert an dort eine slavische Bevölkerung vorherrschen, und zwar eine sehr kräftige Nationalität, die sich nicht bloß auszubreiten verstand(bis in den Pelogonnes hin­ein), sondern auch die andern Nationalitäten und Sprachen auf­zusaugen vermochte. Letzteres war sogar das Schicksal der Bulgaren, welche siegreich ins Land drangen und sich die Herr­schaft anmaßten; sie gaben dem Volke ihren Namen, aber ihre Sprache und Nationalität wurde von den Unterworsenen ver­schlungen.

Diese Bulgaren(anscheinend siunischer oder kurdischer Ab­kunft) saßen früher an der Wolga(in den beiden Namen ver­muthet man denselben Namen). Nachdem sie fast ein Jahrhundert (bis 685) zwischen Don und Wolga die Oberherrschaft der Avaren erduldet, befreiten sio sich umnter dem Fürsten Kuwrat;