Montag, 1. Juli(Nar.
„ Ar Egen....
Lasc, Vl. K. 158. 2. Jul.
Deutsches Reich.
Der Besuch des österreichischen Kaiserpaares in München und Stuttgart.
* München, 30. Juni. Der Kaiser und die Kaiserin von Oesterreich trafen gegen 6 Uhr mittels Hofsonderzugs in München ein und wurden auf dem Bahnhof von dem König und der Könia und den Herren der österreichisch=ungarischen Gesandtschaft empfangen. Die Begrüßung der Majestäten war sehr herzlich. Der Kaiser trug die feldaraue Unisorm seines bayerischen 13. Infanterie=Regiments, der König die Uniform seines österreichischen Regiments. Die Fahrt durch die fahnengeschmückten Straßen, in denen die Münchener Garnison Spalier bildete, erfolgte im vierspännigen Galawagen. Bei der Fahrt zur Residenz wurden die hohen Gäste von der Bevölkerung, die die Straßen umsäumte, mit jubelnden Zurufen begrüßt. Sie dankten erfreut für die herzliche Begrüßung.
* München, 30. Juni. Kurz nach der Ankunft in der Residenz begab sich das österreichische Kaiserpaar in das Wittelsbacher Palais. um dort dem Königspaar einen längeren Besuch abzustatten. Hierbei überreichte der Kaiser persönlich dem König das Großkreuz des Maria=Theresia=Ordens. Um 9 Uhr fand im großen Ballsaal eine Tafel statt, zu der von den allerhöchsten Gästen das bauerische Königspaar, sämtliche anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königshauses, das kaiserliche Gefolge und der Ehrendienst, die sämtlichen bayerischen Staatsminister u. a. erschienen. Während der Tafel begrüßte der König mit wenigen herzlichen Worten die allerhöchsten Gäste und trank auf das Wohl des Kaiserpaares, worauf der Kaiser Carl mit einem kurzen Trinkspruch auf das bayerische Königspaar und die königliche Familie erwiderte.
i München, 30. Juni. Abends 10 Uhr erfolgte die Abfahrt des österreichischen Kaiservaares nach Stuttgart nach herzlicher Verabschiedung vom bayerischen Königspaare, das es mit dem Ehrendienst und den Herten und Damen der österreichisch=ungarischen Gesandtschaft geleitet hatte.
* München, 30. Juni. Im Gefolge des Kaisers Carl befanden sich u. a. auch der erste Oberhofmeister Prinz Hohenlohe, der Minister des Aeußern Graf Czernin, der Generaladjutant Prinz Lobkowitz und Legationsrat Graf Colloredo. Kaiser Carl hat dem König Ludwig von Bayern das Großkreuz des Maria=Theresia=Ordens verliehen, das nur in Kriegszeit verliehen wird.
Stuttgart, 1. Juli. Heute vormittag 9 Uhr ist das österreichische Kaiservaar nebst Gefolge, worunter sich der erste Oberhofmeister Prinz Hohenlohe=Schillingsfürst und der Minister des Aeußern Graf Czernin befanden, von München kommend zum Besuch des Königspaares hier eingetrofsen. Am Bahnhof hatten sich u. a. eingesunden: Der König in österreichischer Generalsuniform mit Gefolge, die Königin, gleichfalls mit Gefolge, der württembergische Thronfolger Herzog Albrecht, seine Brüder Herzog Ulrich und Herzog Robert. sämtlich in österreichischen Uniformen, die Herzoginnen Philipp und Robert, die Söhne und Töchter des Herzogs Albrecht, der Herzog Carl von Urach, der Herzog Carl Gero von Urach, die Prinzessin von Schaumburg, Mitglieder der österreichischen Gesandtschaft mit dem Grasen Nemes von Hidweg, der österreichisch=ungarische Gesandte und der Ministerpräsident Freiherr von Weizsäcker. Die Begrüßung zwischen dem Kaiserund dem Königspaare war überaus herzlich. Als der Kaiser und der König im offenen Wagen durch die reichgeschmückten Straßen, wo Militär Spalier Aldete, nach dem Residenzschloß fuhren, war der Jubel und die Freude der Bevölkerung, die sich zahlreich eingefunden hatte, überaus herzlich und kam in nicht endenwollenden Hochrufen zum Ausdruck. Der Kaiser dankte sichtlich gerührt nach allen Seiten. Im Residenzschloß nahm das Kaiserpaar Wohnung. Die Presse, an der Spitze der„Staatsanzeiger für Württemberg", widmen dem Kaiservaare überaus warmgehaltene Begrüßungsartikel. Der König von Württemberg hielt bei der Frühstückstafel eine Ansprache an den Kaiser Karl. worauf dieser herzlich dankte. Um 3 Uhr erfolgte unter abermaligem großen Jubel der zahlreichen Volksmenge die Abfahrt vom Residenzschloß nach dem Bahnhof. Der Kaiser fuhr mit dem König in einem offen Wagen. Ihnen folgte die Kaiserin und die Königin. Die Verabschiedung auf dem Bahnhof war überaus herzlich. Der Kaiser und die Kaiserin sind von hier aus direkt nach Wien zurückgereist. Der König verlieh dem Kaiser Carl. das Großkreuz des Kronenordens und das Großkreuz des Militärverdienstordens, der Kaiserin den OlgaOrden und das Charlottenkreuz.
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Die beiden Hildebrand.
Kriminalroman von Heinrich Tiaden.
Zum Zusammentritt des Reichstages.
* Berlin, 2. Juli. Im Hinblick auf den in wenigen Tagen zu erwartenden Wiederzusammentritt des Reichstages hält es die„Voss. Ztg.“ für angezeigt, daran zu erinnern, daß wie unendlich wichtiger es sei, dafür zu sorgen, bald Frieden zu erhalten, als darüber zu beraten, wie wir uns künftig in unserem Hause einrichten. Unsere Gegner denken gar nicht daran, uns freiwillig wieder unsere Friedensarbeit zu überlassen. Immer ausgesprochener geht ihr Wille auf unsere Vernichtung. Die einzig wirk. liche wirksame Vorbereitung des Friedens bleibt die energische Fortführung des Krieges in militärischer und politischer Hinsicht. Im„LokalAnzeiger“ heißt es: Wir wollen und sollen unsere braven blauen und grauen Jungen, die vorn für die Heimat kämpfen und bluten, nicht tönendes und billi
Phrasenheldentum bieten, sondern wir
müssen in ernster Zeit zur eigener Herzstärke kommen und ihnen davon mitteilen. Es handelt sich um die kostbare Munition der hehren Pflichterfüllung, die an den Fronten längst ihre Heimat hat und der wir aber zu Hause eine starke Etappe errichten müssen, aus der dieses unentbehrliche Siegesmittel immer wieder ergänzt werden kann.
Zu der heute vormittag stattfindenden Besprechung der Parteiführer des Reichstages mit dem meichskanzler sind, wie die Blätter mitteilen, von jeder Fraktion drei Vertreter geladen.
*
A Berlin, 1. Juli. In einer sehr zahlreich besuchten, von verschiedenen Berufsverbänden veranstalteten Versammlung sprach Professor Kahl über die „Werde des Weltkrieges“. Er führte aus, der Krieg habe den Höherunkt überschritten und sich zu unseren Gunsten gesenkt und fordert einen deutschen Frieden unter Schaffung von Sicherheiten gegen künftige Ueberfälle und wirtschaftliche Schadloshaltung Deutschlands im Auslande. Von den Vertretern der Verbände, die sich ausnahmslos dem Standpunkt des Redners anschlossen, sagte die Harptvorsitzende des Heimarbeiterinnenverbandes:„Und wenn wir noch magerer werden und wenn uns die Kleider noch weiter werden, wir halten durch.“
Stuttgart. 30. Juni. Nachmittags fand unter Vorsitz des Königs von Württemberg im Beisein von Vertretern der Reichsregierung, darunter Staatssekretär Dr. Solf als Vertreter des Reichskanzlers, der Bundesregierungen. der Kunst und der Wissenschaft die erste Verwaltungsratssitzung des deutschen Auslandsmuseums in Stuttgart statt. Zum Vorsitzenden wurde Herzog Wilhelm von Urach, Graf von Württemberg, gewählt. Nach der Sitzung fand eine Besichtigung der Kolonial=Produkte=Ausstellung im Auslandsmuseum statt.
Oswald blickte den Polizeirat mit dem Ausdruck Gefremdens an.
„Ach, was denken Sie denn? Meines Vaters Wege sind nicht so unklar, daß ich über sie die Auskunft verweigern müßte. Also— ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, daß mein Vater sich geraden Weges nach München begeben hat. Er fühlte sich seit einiger Zeit nicht ganz wohl und hat die Reise unternommen, um sich zu zerstreuen. Zu diesem Zwecke wollte er sich ganz nach Laune bewegen, bleiben, wo es ihm gefiel. weiterreisen, wo er sich nicht angeregt fühlte.“
„Demnach also hat Herr Anton Hildebrand feinen Reiseplan schon sofort beim Anfang abgeändert, denn— er befindet sich in Berlin.“
„Was?“ rief Oswald aus.„Herr Polizeirat, das glaube ich einfach nicht. Wenn mein Vater nicht—“ Er brach plötzlich ab. Ein Gedanke zuckte ihm durchs Hirn, unter dem sein Blut erstarrte. Mit plötzlicher Fassungslosigkeit blickte er dem Beamten ins Gesicht.“ 1i
„Bitte. sagen Sie, was Sie denren: lief jener eifrig.„Seien Sie ganz offen zu mir. Ich schwöre Ihnen, ich halte Sie für unschuldig und möchte Ihnen von Herzen gerne helfen.“
„Wissen Sie genau, daß mein Vater in Berlin ist?“
„Aufs Allerbestimmteste, denn ich habe selbst mit ihm gesprochen.“
„Wie— kam das?" de Nach.
„Machen Sie sich auf eine sehr überraschende Nachricht gefaßt. Dan fand Ihren Vater bei der Leiche Bürklins.“
Das Gesicht Oswalds verlor plötzlich alle Farbe. Ein Schwindel ergriff ihn, sodaß er sich an der Tischkante festhalten mußte. Der Polizeirat schob ihm einen Stuhl hin.
„Setzen Sie sich, Herr Hildebrand. Das alles ist aufregend für Sie. Hoffentlich wird sich die Angelegenheit ganz zu Ihren Gunsten aufklären.“
Er begann, die Hände auf dem Rücken, nachdenklich im Zimmer auf und ab zu wandern. Hin und wieder richtete er seinen Blick scharf forschend auf Oswald Hildebrand, der, ganz zusammengesunken, den
Die Kartoffelversorgung
im Wirtschaftsjahr 1917=18.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni dem Entwurf einer Verordnung über die Kartoffelversorgung für das Wirtschaftsjahr 1917/18 zugestimmt. Die Verordnung gibt lediglich den Rahmen, innerhalb dessen demnächst das Kriegsernährungsamt. die Reichskartoffelstelle und die Landesbehörden die Versorgung mit Kartoffeln für die Zeit vom 16. August 1917 bis zum 15. September 1918 zu regeln haben werden. Bis zum 15. August 1917 gilt die bisherige Verordnung des Bundesrats vom 26. Juni 1916. Bei den Beratungen mit den Sachverständigen aller Berufsgruppen ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, durchweg erklärt worden, daß man bei dem Zwangslieferungssystem sowohl für Frühwie für Winterkartoffeln bleiben müsse, da der freie Handel im Eustem der Höchstpreise unter den gegenwärtigen Verhältnissen für eine ausreichende Versorgung aller Schichten der Bevölkerung mit Kartosseln keine Gewähr bieten könne. Der Vorstand des Kriegsernährungsamts, der Ernährungsbeirat des Reichstags. Vertreter der Landwirtschaft. der Bedarfsverbände und der Ueberschußbezirke sind zu dem Entwurf gehört worden und, wenn auch die Meinungen im Einzelnen auseinandergingen, so wurde bei diesen Beratungen doch überwiegend der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß das Zwangslieferungssystem zwar zum Teil wegen organisatorischer Mängel. zum sehr großen Teil wegen der besonders ungünstigen vorjährigen Ernte und Winterwitterung trotz aller Unzuträglichkeiten, die es mit sich gebracht habe, aufrecht zu erhalten sei und daß nur Verbesserungen, insbesondere erheblich verschärfte Kontrallen geboten seien, die einerseits die Ueberlastung der Erzeuger in einzelnen Bezirken infolge K
Kopf auf die Hand gestützt, am Tische saß und mit leeren Augen vor sich hin blickte. Das dauerte so mehrere Minuten. Dann erhob Oswald den Kopf und fuhr, wie aus einem schweren Traume erwachend, mit der Hand über die Stirn. Ein wenig unsicher erhob er sich.
„Und— was nun, Herr Polizeirat?“
Dorenbusch blieb vor Oswald Hildebrand stehen und betrachtete ihn aufmerksam.
„Ich habe mir das eben auch überlegt. Mit Ihrer Abreise wirds ja nun heute nichts mehr werden— und morgen voraussichtlich auch nicht. Ich möchte Sie also bitten, mich zunächst einmal zum Hause Bürklins zu begleiten— oder ist Ihnen der Anblick des Toten nuerträglich?..„ 6 2 aet Mil.
Oswald fühlte mehr als daß er san, wie bei vieser Frage der Blick des Beamten ihm bis ins Innerste zu dringen suchte.
„Durchaus nicht,“ sprach er so ruhig, als es ihm seine Lage erlaubte.„Den Lebenden wiederzusehen, nach dem, was sich vorhin zwischen uns ereignet hat, würde mir zwar sehr schwer fallen. Der Tote jedoch ist all meinen Gefühlen gegen ihn entrückt.“
„Sehr richtig, sehr gut,“ nickte der Polizeirat beifällig.„Na, wir werden schon sehen. Ich glaube übrigens, die Droschke, die Sie zur Fahrt zum Bahnhof benutzen wollten, steht noch vor dem Hotel.“
„Ich werde mich wohl mit dem Gedanken vertraut machen müssen, noch länger als nur bis morgen in Berlin zu bleiben,“ bemerkte Oswald.
Der Beamte wiegte den Kopf.„Nun, wenn Sie es tun, so kann es freilich nichts schaden. Terartige Geschichten lassen sich im Voraus nur sehr schlecht
übersehen. 4 4
„Ich werde also dann an Herrn Lanogerichtsrat Sigismund telegraphieren, er möge sofort hierherkommen,“ sprach Oswald mehr zu sich selbst als zu
dem Polizeirat.„„ 6
„Wie, Sie wollen sich einen Verteidiger nehmen, bevor Sie angeklagt wurden?" rief Dorenbusch kopf
„O, durchaus nicht. Landgerichtsrat Sigismund
ist mein zukünftiger Schwiegervater.“
„Ei, in der Tat! Da durf ich Sie aufrichtig beglückwünschen. Landgerichtsrat Sigismund ist einer unserer besten und berühmtesten deutschen Juristen. Sie wollen ihm telegraphieren; er möge hierherkommen!“
unrichtiger Ertragsschätzung ausschließen, anderseits die Versorgung der Verbraucher wirksamer als bisher sichern sollen. Auch die Vertreter des Handels haben sich zum weit überwiegenden Teil auf diesen Boden gestellt.
Alle Vorschläge, die die Zwangslieferung auf dem einen oder anderen Wege vermeiden wollen, sind mit den Anregern und anderen Sachverständigen eingehend erörtert worden, haben aber zu keinem brauchbaren Ergebnis geführt. Die Kontrolle wird im Wege der Ausführungsvorschrift in der Richtung geordnet werden; daß ständig bei den Empfangsverbänden und bei den Ueberschußverbänden festgestellt wird, ob bei ersteren der Verbrauch sich in dem vorgeschriebenen Rahmen bewegt und die Aufbewahrung sachgemäß erfolgt und ob bei letzteren die zur Lieferung aufgegebenen Mengen von den Landwirten, den Gemeinden und den Kommunalverbänden rechtzeitig und im ausreichenden Umfange geliefert werden. Zugleich wird die Beschüftigung durchweg sachverständiger, dem Handel angehörender Personen als Kommissionäre vorgeschrieben und dabei bestimmt werden, daß Kommissionäre in jedem Kreise in genügender Zahl eingestellt werden müssen. Die Kontrolle beim Landwirt wie beim Kommunalverband wird nach der Bundesratsverordnung durch Aufnahme der Kartoffeln in die Wirtschaftskarte gesichert, die für die Körnerfrüchte und die Hülsenfrüchte durch die Reichsgetreideordnung vorgeschrieben ist. Säumigen Kommunalverbänden, Gemeinden und Landwirten gegenüber sieht die Bundesratsverordnung eine Haftpflicht vor. Muß zur Enteignung geschritten werden, so wird der Enteignungspreis um 60 Mark für die Tonne gekürzt. Die Ausführungsvorschriften können erst im August ergehen, wenn die Kartoffelanbauflächen feststehen und die Aussichten für die kommende Herbstkartoffelernte sich einigermaßen übersehen lassen. Aufrecht erhalten bleibt bis auf weiteres die jetzige Bestimmuna. wonach das Verfüttern von Kartoffeln verboten ist. Inwieweit dieses strenge Verfütterungsverbot im kommenden Herbst etwa gemildert werden kann, und wie die Rationen und Lieferungsbedingungen im einzelnen festzusetzen sind, läßt sich erst entscheiden, wenn das Ergebnis der Herbstkartoffelernte besser zu übersehen ist.
* Die Frage der Kartoffelversornung.
Mit der Frage der Kartoffelversorgung beschäftigten sich die Kommissionsausschüsse des rheinisch=westfälischen Industriebezirkes in einer am Samstag in Essen abgehaltenen Vertreterkonferenz. Es waren 15 Großstädte vertreten. Beschlossen wurde, durch eine besondere Devutation bei den maßgebenden Reichs= und militärischen Stellen folgende Punkte geltend zu machen: 1. Bei arundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Systems eine dem Ernst der Zeit entsprechende Neubelebung der ganzen Organisation, beginnend bei der Reichskartoffelstelle bis zum Kommissionär. Die Reichskartoffelstelle muß dauernd auf dem laufenden sein können, wenn verfügbare Kartoffelmengen in den Lieferkreisen vorhanden sind. 2. Unterstützung der Landräte und Gemeindevorsteher bei ihren für die Sicherung der menschlichen Ernährung schwerwiegenden verantwortlichen Maßnahmen durch unabhängige militärische Vertreter. 3, Vorschriften über die Vorlage der Mieten, um eventuellen Frostschöden möglichst entgegenwirken, den Inhalt jederzeit genau feststellen und beim Abfahren möglichst Zeit, Menschenkräfte und Pferde sparen zu können. 4. Beseitigung der hohen Provisionen der Kommissionäre. 5. Bestandsaufnahme bei der Ernte selbst. 6. Rechtzeitige Zuweisung der zur Ernte erforderlichen Arbeitskräfte. 7. Größtmöglichste Einschränkung der Kartoffelverarheitung zur endgültigen Sicherstellung der menschlichen Ernährung.
A Der Verkehr mit Obst.
Amtlich. Das mit der Reichsstelle verbundene Landesamt für Gemüse und Obst erläßt für die preußischen Lande folgende Anordnung.
1. Der Absatz von Obst an den Betriebsstätten der Erzeuger(Wirtschaftshöse, Gärten, Baumanpflanzungen) und in deren Nähe unmittelbar am Verbraucher(Großverbraucher und Kleinverbraucher) ist täglich nur in den Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr gestattet. Auch dürfen innerhalb dieser Zeit an ein und dieselbe Person nicht mehr als zwei Pfund Obst abgegeben werden.
2. Desgleichen ist es in Ortschaften(Städten und Landgemeinden) mit mehr als 10 000 Einwohnern verboten, im Kleinhandelsverkehr einschließlich des Handels im Umherziehen an ein und dieselbe Person innerhalb des gleichen Tages mehr als zwei Pfund Obst abzugeben.
3. Der Absatz an Obsthändler bleibt durch die vorstehenden Vorschriften unberührt. Jeder Obsthänd
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Oswald fühlte den Gedanken, der dieser Frage zu Grunde lag.„— 6
„Jawohl. Ich will Ihnen auch den Grund sagen. Ich war im Zweisel, mit welchen Mitteln ich den Ränken Bürklins gegen meinen Vater begegnen könne. Doch ich sand keines. Da dachte ich an den Vater meiner Braut, und ich war entschlossen, mich vertrauensvoll an ihn zu wenden und ihn in diesem Dilemma um seinen Rat zu bitten.“
„Vortrefflich, Herr Hildebrand, tun Sie das nur. Der Herr Landgerichtsrat kann dann vielleicht auch Ihrem Herrn Vater mit gutem Rat zur Seite stehen.“
„Meinem Vater?“ fragte Oswald tonlos, während sich sein Gesicht mit Blässe bedeckte.
„Nun, Herr Hildebrand, Sie können sich denken, daß Ihr armer alter Herr durch die verflirte Angelegenheit ziemlich erschüttert ist— und— nun— hm, er ist ja auch tatsächlich in eine sehr heikle Lage geraten. Denken Sie nur: die letzten Worte Bürklins an Sie wurden im Hause gehört— und wenige Minuten später trifft man den, auf den sich jene schrecklichen Worte bezogen, bei der Leiche. Ein sehr unglückliches Zusammentressen— in der Tat, ein äußerst unglückseliges Zusammentreffen. Wenn men, wie ich, den Standpunkt vertreten möchte, daß ein Mensch den Mord begangen hat, der sich bis jetzt noch nicht in unserem. Zirkelkreis befindet
„Sie hegen doch nicht etwa den wahnwitzigen Gedanken, mein Vater könne die Tat begangen haben!“
„Durchaus nicht, bester Herr Hildebrand, durchaus nicht. Ich habe zur Stunde überhaupt noch keinen bestimmten Gedanken. Ich bemühe mich, zu einer klaren Uebersicht über die Ereignisse zu kommen. Doch Sie dürfen mir nicht übel nehmen, wenn mir das Ganze bis jetzt noch ziemlich verworren vorkommt und ich mich vielleicht auf Bahnen befinde, die in die Irre gehen. Nebenbei— Sie sind wohl nicht imstande, irgend eine Angabe zu machen oder einen Verdacht zu äußern, der zur Ergreifung des Mörders führen könnte?"
Oswald schüttelte den Kopf.
„Wie sollte ich wohl? Ich war heute zum erstenmal in jenem Hause, habe zum erstenmal mit Bürklin gesprochen und bin mit seinen Verhältnissen nicht im geringsten vertraut.. 146 Shr Ger
„Das ist erklärlich. Glauben Sie. baß Ihr Hert Vater mit Bürklins Verhältnissen so vertraut ist, daß er uns mit genaueren Angaben dienen kann?
ler muß aber in der Lage sein, sich als solcher aus
zuweisen.
4. Die.Vorstände der Kommunamverbände (Stadt= und Landkreise) sind befugt, für ihre Gemeinde oder einzelne Teile Ausnahmen von den Vorschriften zu 1 und 3 zuzulassen, auch allgemein zu bestimmen, daß die zu eins vorgesehene Verkaufszeit auf andere Tagesstunden verlegt und die zu zwei vorgesehene Höchstmenge für einzelne Obstsorten anderweit festgesetzt werden.
5. Mit Gesängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark wird belegt, wer den vorstehenden Anordnungen zuwider Obst absetzt oder erwirbt.
6. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung, 30. Juni, in Kraft.
Lieferung und Bestellung von Düngemitteln.
Die Produktion der Düngemittelfabriken kann augenblicklich auf einer Höhe gehalten werden die große Lieferung ermöglicht. In der nächsten Woche stehen auch auf der Eisenbahn genügend Wagen und Lokomotivkräfte zur Verfügung, so daß es den Landwirten nicht dringend genug empfohlen werden kann, ihren Bedarf an Kalidüngesalzen tunlichst bald zu decken. Das zeitige Einschlagen dieser Düngemittel ist mit keinerlei Verlusten verbunden, da dieselben au ihren Werten durch längeres Lagern, falls es nur an einem trockenen Orte geschieht, nichts von ihrem Düngewerte einbüßen. Ob die Lieferung sich in späteren Monaten ähnlich leicht vollziehen lassen wird, kann bei den heutigen Kriegsverhältnissen noch keineswegs mit Bestimmtheit gesagt werden. Daher decke jeder seinen Bedarf rechtzeitig.
* Handel mit Tabakwaren. Eine Bundesrats
verordnung vom 28. Juni regelt den Haudel mit Tabakwaren. Der Handel mit Zigarren. Rauch=, Kau= und Schnupftabak(Tabakwaren) ist vom 15. Juli 1917 ab nur solchen Personen gestattet, denen eine besondere Erlaubnis zum Betriebe dieses Handels erteilt worden ist. Ausgenommen sind hiervon der Verkauf selbsthergestellter Tabakwaren, sowie der unmittelbare Verkauf an Verbraucher, da der Konzessionierungszwang nur für den Zwischenhandel(Großhandel) besteht. Hat man also nicht die große Zahl der Ladengeschäfte zur besonderen Einholung einer Erlaubniserteilung verpflichtet. so schuf man doch die Möglichkeit, Auswüchse, die sich hier zeigen sollten, zu unterdrücken, indem der Verkauf unmittelbar an den Verbraucher untersagt werden kann, wenn„Bedenken“ wirtschaftlicher Art oder versönliche oder sonstige Gründe“ vorliegen. Außerdem ist die Erlaubnis in der Regel zu versagen wenn der Erlaubnisbewerber vor dem 1. Avril 1916 mit Tabakwaren nicht gehandelt hat. Unter strenge Strafe gestellt ist die Steigerung der Preise für Tabakwaren durch unlautere Machenschaften, insbesondere Kettenhandel.
X Höchstpreise für Zigaretten. Durch Bundesdatsverordnung vom 28. Juni werden Höchstgewichte für Zigaretten festgesetzt. Das Tabarvollgeiwcht, d. h. jenes Gewicht, das dem Herstellungsverfahren zu Grunde gelegt wird, darf für je 1000 Stück bei Zigaretten mit Hohlmundstück 650 Gramm, bei Zigaretten ohne Hohlmundstück 1000 Gramm nicht übersteigen. Ausnahmen kann der Reichskanzler zulassen. Die Festsetzung des Zigarettenhöchstgewichtes dient der Streckung der Vorräte an Zigarettentabak, die bei den spärlichen Zufuhren an Rohtabak geboten ist.
X Höchstpreise für Bienenhonig. Durch Verordnung vom 26. Juni 1917 sind, um der Wiederkehr der vorigjährigen Preistreibereien vorzubeugen, den Wünschen der Bienenzüchter entsprechend. für Bienenhonig Höchstpreise festgesetzt worden. Sie betragen für Seim= und Preßhonig beim Verkauf durch den Erzeuger 1,75 Mark, bei allen anderen Honigarten 2,75 Mark, beim Verkauf durch andere Personen, insbesondere durch den Handel,.50 Mark und.50 Mark für je 1 Pfund, beim unmittelbaren Absatz vom Erzeuger an den Verbraucher in Mengen bis 5 Kgr. betragen die Höchstpreise 2 Mark und 3 Mark. Gleichzeitig sind alle Verträge über Honig, die zu höheren Preisen bereits abgeschlossen sind, für nichtig erklärt, soweit sie nicht schon erfüllt sind. Die Bestimmungen gelten sinngemäß auch für ausländischen Honig. Doch wird besonderen Härten durch die Zulassung von Ausnahmen, die der Reichszuckerstelle überlassen ist, vorgebeugt werden können, sofern im Einzelfalle der Weiterverkauf des zu höheren Pres#sen erworbenen ausländischen Honias unter behördlicher Kontrolle oder unter Beobachtung anderer Vorschriften so erfolgt, daß eine Verwechselung des inländischen und ausländischen Honigs mit Sicherheit vermieden wird.
K
„Ich kann Ihnen darüber gar nichts sagen.“
„Nun, wir werden ja sehen. Vielleicht können Sie nun das Telegramm aufsetzen und durch einen Hotelangestellten besorgen lassen.“
Oswald setzte sich an den Tisch und schrieb. Während des Schreibens zögerte er plötzlich und blickte den Polizeirat unsicher fragend an.
„Aber— welche Adresse soll ich dem Herrn Landgerichtsrat angeben?“.....6, 42 Sallagl.
„Hm— welche Adresse?“ murmelte der polizeirat und schritt nachdenklich ein paarmal im Zimmer hin und her.„Nun, am besten wäre wohl, wenn Sie ganz einfach meine Adresse angäben— das heißt, die Adresse meines Büros im Polizeipräsidium.“
„Das heißt mit anderen Worten, ich gelte als verhaftet,“ sprach Oswald mit gepreßter Stimme.
„O— verhaftet— durchaus nicht— wenigstens vorläufig nicht!“ protestierte der Polizeirat mit Entschiedenheit.„Da müßte doch erst noch— nein, nein, glauben Sie das nicht. Wenigstens wollen wir das unangenehm klingende Wort„verhaftet“ nicht anwenden. Freilich werden Sie sich eine kurze Zeit lang zur Verfügung der Behörden halten müssen.“
„Und zwar so, daß ich mich hier in Berlin frei bewegen kann?"
„Nun, Herr Hildebrand, warten Sie es ruhig ab. Wic es aber auch kommen sollte, vergessen Sie nicht, daß es sich unter allen Umständen nur um eine Formsache handeln kann. Im Grunde denkt niemand daran, daß ein Meusch wie Sie, ein Künstler von Gottes Gnaden, eine solche Tat begangen haben kann. Und nun wollen wir aufbrechen, wenn es Ihnen ge
Die beiden Herren schritten die Treppe hinab. Oswald übergab dem Pförtner das Telegramm zur Besorgung und trug ihm auf, sein Zimmer vorläufig zu seiner Verfügung zu halten, auch sein Gepäck dort zu belassen.“ Da wirtlich die Droschke noch draußen wartete, stiegen die beiden Herren hinein und fuhren zum Hause Bürklins. Hier deutete äußerlich nichts darauf' hin, daß hinter den grauen unfreundlichen Mauern ein Mensch liege, der durch eine grause Tat ums Leben gebracht worden sei. Erst beim Eintritt in das Haus erkannte man, daß sich etwas Besonders hier ereignet haben müsse. Denn nicht das Hausmädchen öffnete, sondern ein Polizeibeamter.
(Fortsetzung folgt.)