Aachen 1873. 6 Nr. 207.

krstes Blatt.

Mittwoch, 30. Juli.

Verantwortlicher Redakteur: Hilmar Heinrich Beissel.

Verlag von P. Kaatzer in Nachen.

DasEcho der Ge­

und dem übrigen Deuischland 1 Thlr. 10 C,

der Gegenwart werden entgegengenommen: Rudolph Mosse, Haasenstein.; Vogler, H. Aul Bremen: Hru. E. Sciorg,

Quehl; in Crefeld: Hrn.

von C.§. Georgi in Nachen

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Allokution des heiligen Vaters.

DieVoce della Verita bringt den Wortlaut der Allo­kution des heiligen Vaters vom 25. Juli: Ehrwürdige Brüder!

Was wir vorausgesagt haben, als wir am Schlufse des vorigen Jahres unser Wort an Euch richteten, nämlich wir wür­den vielleicht nochmals zu sprechen kommen auf die täglich stärker werdenden Plagereien der Kirche, das verlangt gegenwöä nachdem das damals angedeutete Werk der Ungerechtigkeit voll­endet worden ist, unser Amt von uns, in dessen Ohren jene Stimme des Sprechendenrufet!" wiederzuhallen scheint. So­bald wir nämlich erfuhren, dem gesetzgebenden Körper werde das Gesetz vorgelegt werden, welches auch in dieser erhabenen Stadt gerade wie in dem übrigen Italien die religiösen Genossen­schaften unterdrücken und die kirchlichen Güter der öffentlichen Versteigerung aussetzen würde, da verdammten wir jene gottlose That, wir verwarfen jegliche Form dieses gottlosen Gesetzes, er­klärten jeden Erwerb der geraubten Güter für null und nichtig und machten auf die von den Urhebern und Förderern solcher Gesetze durch die That selber sich zugezogenen Censuren aufmerk­sam. Indessen heute ist jenes Gesetz, obschon nicht nur die Kirche dasselbe als dem göttlichen und ihrem eigenen Rechte widerstrebend verdammte, sondern auch die Rechtswissenschaft dasselbe als jede natürlichen und menschlichen Rechte wider: strebend und darum seinem Wesen nach null und nichtig verwarf, durch die gemeinschaftliche Abstimmung sowohl der gesetzgebenden Versammlung wie auch des Senates angenommen und schließlich durch die königliche Autorität rechtskräftig geworden.

Es scheint uns überflüssig, ehrwürdige Brüder, dasjenige zu wiederholen, was wir, um die obersten Leiter der öffentlichen Angelegenheiten von solch gottlosen Wagnissen abzuschrecken, so oft und so weitläufig über die Gottlosigkeit, die Bosheit, den Zweck und die sehr großen Nachtheile dieses Gesetzes gesagt haben. Allein die Pflichzt, die Rechte der Kirche zu vertheidigen, die Ab­sicht, Unerfahrene zu warnen, und die christliche Nächstenliebe gegen die Schuldigen zwingen uns, mit lauter Stimme all den jenigen gegenüber, welche das genannte ungerechte Gesetz sich nicht scheuten vorzuschlagen, zu billigen und zu vollziehen, sowie auch den Auftraggebern, den Förderern, den Mithelfern, den Theil­nehmern, Ausführern desselben, sowie den Ankäufern der Kirchen­güter zu erklären, daß nicht nur Alles ungültig, null und nichtig sei, was sie diesfalls gethan haben oder thun werden, sondern auch daß Alle der größeren Erkommunikation und sanderen Censuren und kirchlichen Strafen, wie sie die heiligen Kanones, die aposto­lischen Konstitutionen und die Beschlüsse der allgemeinen Konzilien, besonders das von Trient festsetzen, verfallen, die strengste Rache Gottes zu gewärtigen haben und sich in offenbarer Gefahr der ewigen Verdammniß befinden.

Inzwischen, ehrwürdige Brüder, während tagtäglich unserm erhabenen Amte die nöthigen Mittel entzogen werden, während Unbilde auf Unbilde täglich gehäuft werden gegen heilige Sachen und Personen, während fremde und auswärtige Verfolger der Kirche ihre Gedanken und Kräfte zu vereinigen scheinen, zur völligen Unterdrückung aller Ausübung der kirchlichen Jurisdik= tion, und namentlich vielleicht zur Verhinderung der freien Wahl desjenigen, der auf dem Stuhle Petri als Stellvertreter Christi sitzen soll, was bleibt uns da übrig, als um so mehr zu dem­jenigen die Zuflucht zu nehmen, der da reich ist an Barmherzig­keit und seine Diener zur Zeit der Poth nicht verläßt? In der That beweist sich schon nicht undeutlich die Macht der göttlichen Vorsehung in der vollendetsten Verbindung der Bischöse mit diesem heiligen Stuhle, in ihrer edlen Festigkeit gegen gottlose Gesetze und wider die Usurpation heiliger Rechte dem glühenden Eifer aller Katholiken gegen diesen Mittelpunkt der Einheit, in jenem belebenden Geiste, wodurch der Glaube und die Liebe im christlichen Volke gestärkt und gemehrt werden und wodurch sie an manchen Orten Werke zu Tage fördern, würdig der glücklich­sten Zeiten der Kirche.

Streben wir also daher, die erwünschten Zeiten der gött­lichen Milde zu beschleunigen, versuchen wir alle zusammen, so weit die Welt reicht, Gott fromme Gewalt anzuthun, alle Bi­schöfe mögen dazu die Pfarrer ermuntern, alle Pfarrer aber die eigene Heerde. Werfen wir uns Alle vor die Altäre nieder und rufen wir aus gebeugten Hauptes:Komm, o Herr, komm, zögere nicht; schone Deines Volkes, vergib ihm seine Uebelthaten, sieh auf unsern Jammer; nicht im Vertrauen auf unsere Ge­rechtigkeit bringen wir unsere Gebete vor Dein Antlitz, sondern im Hinblicke auf Deine Barmherzigkeit. Lasse Deine Macht wirken und komm, zeige uns Dein Antlitz und es wecihen!

Obschon wir uns unserer Unwürdigkeit bewußt uns das doch nicht abschrecken, vertrauensvoll de zu nahen. Zu ihm wollen wir streben durch alle Heiligen, zu ihm wollen wir besonders durch die h. Apostel durch den unbe­sleckten Bräutigam der Gottesgebärerin und durch die sandlos am­

Befehl gelten. Vorher aber wollen wir unser Gewissen sorgfäl­

Ohien auf.u. Lotes Augen über die

dieses aber genauer und volländiger erfüllt werde, bewilligen gebühet, gebeichtet und lomaung

Texienigen vertrauend, der die, weilche auf ihn hoffen, nicht Schanden werden läßt. Denn das ist das Versprechen Gottes,

Weil er auf mich gehofft

welches nicht erfolglos bleiben kann: hat, darum werde ich ihn befreien.

Höhe der Unterschlagung und auf die gute Stellung, die der Angeklagte besessen habe, sechs Jahre Gefängniß und fünf Jahre Ehrverlust. Der Vertheidiger findet es nicht in der Ordnung, daß die Direktoren den Strafantrag gestellt hatten,

Die A5, Se guregzsepeiner ung iommunizirt haben und fromme Griche u de Autsichtrath hälte austgehen müissen. Das

weorte fur vie Anligen der Kirche verichten, einen einmal zu! Vercht erkannte auf drei Jahre Gefängniß und drei Jahre ssgergende werden aunt se naes den Tage,, den Verstanbenen Chmerlust In den Grinden wunde ausgesähr. duiß der eineinen Diöese betimmen Desdalt, ehrwirdige Hruder, laser Pelgte bei seiner guten Stelung alerdungs leinen Grund

us Msthlesgriühg orter, eischen iatlase und de Lsbanlichz ier kueistlagng gehaeh habe, be Ohscht, un buit e s6 Verfolgungen und Prüfungen bevorstehen, auf handle, auch ein seh: hohes seiz andererseits sei aber zu be­

rücksichtigen, daß die nachfolgenden Unterschlagungen nur eine Folge der ersten gewesen seien.

* In Betreff des Zwischenraumes in welchem die Gehäl­ter an die Reichsbeamten in Zukunft gezahlt werden sollen, hat der Bundesrath durch Beschluß festgestellt, daß die Ge­haltszahlungen an den Reichskanzler, an die Beamten des Reichskanzleramts und der einzelnen Abtheilungen desselben, an die Beamten des statistischen Amts der Zoll- und Steuer­Rechnungsbureaus des Bundesamts für das Heimathwesen, an die Ober=Post=Direktoren, Ober=Post=Räthe und Post­Räthe, an den Vorsteher und Inspektor des Post=Zeitungs­Amts, an die Beamten des Reichstages, des auswärtigen Amts, der Gesandtschaften und der Consulate, des Königlich preußischen Kriegs=Ministeriums, der Königlich preußischen General=Militair=Kasse und des Königlich preußischen Gene­ral Auditoriats, der Kaiserlichen Admiralität, des Rechnungs­hofes, des Reichs=Ober=Handelsgerichts, der Verwaltung des Reichs=Invalidenfonds, des neu zu errichtenden Reichs=Eisen­bahnamts, ferner an den Vorsitzenden und die Mitglieder der General=Direktion der Reichs=Eisenbahnen, sowie an den Ober=Maschinenmeister und die Bau= und Betriebs=Inspekto­ren, die Güter=Inspektoren und den Telegraphen=Inspektoren der Reichs=Eisenbahnen, vierteljährlich pränummerando zu leisten sind; daß dagegen die Gehälter der übrigen Reichsbe­amten, sowie der Unterbeamten der vorgenannten Behörden in monatlichen Raten ebenfall pränummerando auszu­zahlen sind.

* Es sind neuerdings Falsifikate preußischeer Fünftha­lerscheine vorgekommen, welche scheinbar lange cursirt haben und bis zur Unkenntlichkeit beschmiert und überall mit Papier­streifen beklebt sind. Ob diese Scheine wirklich so lange in Umlauf gewesen sind, oder ob die Fälscher sie von vornherein selbst beschmiert und beklebt haben, ist bisher nicht festge­stellt. Die außerordentlichen japanische Botschaft, welche in den letzten Monaten die verschiedenen europäischen Höfe besuchte, hat sich in Marseille nach Japan eingeschifft, ohne daß die ursprüngliche Absicht, auch Portugall zu besuchen, zur Ausführung gekommen wäre. Wenn der bei Absendung der Botschaft beabsichtigte Zweck, mit den europäischen Regierun­gen neue Handelsverträge abzuschließen, auch nicht erreicht worden ist, so steht es doch, wie dasD. W. Bl. glaubt, zu erwarten, daß nach der Rückkehr der Botschaft nach Japan die Revision der bestehenden Verträge bezw. der Abschluß neuer

Deutsches Reich.

26. Juli. Die von dem Cassirer der Deut­schen Unionsbank, Max Bamberger, verübten Unterschlagun­gen, die bei ihrer Entdeckung ein so großes Aufsehenerregten, bildeten den Gegenstand eines Criminalprocesses, der gestern vor der Feriendeputation des hiesigen Stadtgerichts geführt wurde. Die Thatsache, um die es sich hier haudelt, ist ziemlich bekannt. Der Angeklagte, Mox Bamberger, so berichtet die Tribüne, war seit dem Eröffnungstage der Deutschen Unions= bank als Procurist und Cassirer mit einem Gehalt von 3000 Thlrn. und einer jährlichen Gratification von 800 Thlrn. angestellt. Ein solches Einkommen hätte ihm freilich genügen können, aber der Angeklagte wollte schnell Capitalien sammeln und so betrat er den schlüpfrigen Boden der Börsenspecula­tion. Das Glück war ihm in der ersten Zeit hold, wandte ihm aber beim Eintritt der ungünstigen Conjuncturen den Rücken und schließlich hatte der Speculant sein ganzes Ver­mögen verloren. Bamberger konnte sich nicht in den G. dan­ken finden, diesen Verlust zu verschmerzen, er entnahm zuerst 20,000 Thlr. aus der ihm anvertrauten Kasse. Aber auch diese wanderten in den Rachen des Börsenmolochs, dem er immer neue Opfer brachte, bis die unterschlagene Summe endlich zu einer Höhe von 100,000 Thalein angewachsen war. Zur Verdeckung des Manco's ließ der Angeklagte von dem Berliner Kassen=Verein den sogenannten Geld=Depot sei­nes Hauses auf Höhe des Deficits abheben und erhielt das Geld auch immer gezahlt. Diese Manipulation konnte immer nur deshalb glücken, weil die Bank mit dem Kassen=Verein erst stets einen Tag nach der Kassen=Revision abrechnet. Als jedoch am 1. Juli d. J. der Director Weißenburger direct mit dem Kassenverein abrechnete, kamen die Unterschlagungen zu Tage, und es erfolgte die Verhaftung Bambergers. Der­selbe gestand auch sofort die von ihm begangenen Unterschla­gungen zu und lieferte die noch in seinem Besitz befindlichen Werthpapiere im Betrage von 30,000 Thlrn. an die Unions­bank zurück. Der Verlust, den dieselbe erlitten, beziffert sich also auf ca. 70,000 Thlr. Auch im Audienztermin ist der Angeklagte seines Vergehens geständig und führt, um dasselbe im milderen Lichte erscheinen zu lassen, an, daß die Direction vom October v. J. bis Juli d. I. keine Revi­sion der Bücher habe stattfinden lassen, und das die Unions­bank ihm selbst zu Börsengeschäften Anleitung gegeben habe, denn dieselbe habe die Actien der Leipziger Vereinsbank mit 90 pCt. übernommen, und an ihn für 10,000 Thlr. Actien zum Course von 110 pEt. gegen Kassa gegeben. Nachdem der Cours auf 85 pCt. gefallen, habe er gebeten, das Ge­schäft rückgängig zu machen, was jedoch nicht geschehen sei.

Carl Schüßler; in Köln: Hra. rt, Leonhart& Co.; in Lübeck: Hrn.

Rud, Mosse, Haasenstein& Vogler; kud. Mosse: in Stuttgart:

Hru. Daube&Co.; in Zürich­

sammtresultat sich in Vermuthungen und Glossen zu ergehen. Uebrigens ist die aufgetauchte Behauptung, daß sich der Commissionsbericht schon Ende Maijim königlichen Civilkabinet befunden habe, wodurch der Verdacht einer absichtlichen Ver­zögerung der Publikation geweckt werden konnte, durchaus irrig. Um jene Zeit hatten die einzelnen Mitglieder der Commission noch mit der Correktur der Reinschrift aus den stenographischen Aufzeichnungen zu thun, und die Zusammen­stellung und Genehmigung des Berichts ist erst erheblich später vor sich gegangen.

* Der Kaiser hat dem Intendanten der Occupations­Armee in Frankreich, Engelhard, eine außerordentliche Remu­neration von 30,000 Thaler bewilligt.

* In Heisfeld hat, wie derAugsburger Allgemeinen Zeitung geschrieben wird, man in etwas jugendlicher Weise das Centenarium der Aufhebung des Jesuitenordens durch einen großen Commers gefeiert, dessen Reden den Jesuiten wohl keine Schmerzen machen werden. Da die Schützenfeste u. dgl. nicht mehr recht im Gange sind, so scheint sich das Bedürfniß zu rednerischen Emotionen, die mit Biergenuß enden, anderer Gegenstände zur Unterlage bemächtigen zu wollen.

* Der österreichische General=Postdirection Edler v. Kol­bensteiner, welcher sich zum Besuche des General=Postdirectors Stephan vor Kurzem nach Misdroy begeben hatte, ist nach Wien zurückgekehrt. Wie dieN. St.. vernimmt, handelte es sich bei dem Besuch des Herrn v. Kolbensteiner in Misdroy um eine persönlich einzuziehende Information über das deut­sche Project wegen Einführung des Weltporto's von 1 resp.

2 Sgr., welcher Vorschlag des Herrn Stephan auf der in der Schweiz bevorstehenden internationalen Conferenz von Vertre­tern aller sich betheiligenden Staaten zum Austrage gebracht werden soll.

Münster, 26. Juli. Man schreibt derM. Zig.: Das königl. Consistorium zu Münster hat unter dem 2. Juli eine Circularverfügung an die evangelischen Geistlichen der Provinz in Bezug auf das Gesetz über die Grenzen des Rechtes zum Gebrauche kirchlicher Straf= und Zuchtmittel erlassen. In derselben werden die Geistlichengemessenst. angewiesen, den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai d. J. in aller und jeder Beziehung pünktlich nachzukommen. In Folge dessen darf fortan kein evangelischer Geistlicher mehr den Beschluß der westfälischen Provincialsynode ausführen, der seiner Zeit solch ein peinliches Aufsehen erregte und von der gesammten liberalen Presse verurtheilt wurde. Bekanntlich waren die Geistlichen durch diesen Beschluß verpflichtet, ein vorgeschriebenes Formular von der Kanzel zu verlesen, in welchen der evangelische Theil eines gemischten Brautpaares, welcher die katholische Kindererziehung gelobt hatte, von ge­wissen kirchlichen Rechten und Ehrenämtern ausgeschlossen wurde.

Bonn, 27. Juli. Man liest in derDeutschen Reichs­zeitung: Einiges Aussehen in den juristischen Kreisen hat es erregt, daß Mitten im Justizjahr der bisherige Präsident des

durch die Vermittelung der dortigen Vertreter der europäischen Anklagesenats beim Appellationsgerichtshof in Köln, Herr Nationen erfolgen wird. Zu den in der Mitte August Haug(Katholik), durch den neu ernannten Senatspräsidenten stattfindenden Sitzungen der General=Medicinal=Association

werden sich unter Anderen auch, wie dasDtsche. Wchbl. mit­theilt, die Professoren Langenbeck und Bardeleben nach Lon­don begeben. Der frühere Geschäftsträger in Peru, Le­gationsrath v. Bunsen, ist zum Geschäftsträger in Brüssel er­nannt.

Berlin, 27. Juli. Man schreibt derKölnischen Zei­tung: Es ist nur natürlich, daß das Publikum mit

Haug(Kütholy, dulch den neu ernannten Seaalsprasidenten Herrn John(Protestant) abgelöst worden ist. Herr Haug übernimmt gemäß Verfügung des Heirn Justizministers einen der drei Civilsenate.

Cöln, 27. Juli. Aus sicherer Quelle erfährt dieDeutsche Reichszeitung" daß die Rathskammer des hiesigen Landgerichts auf den Vortrag des Instruktionsrichters, Herrn Landgerichts­rath Simon, sich in der Prozeßsache gegen unsern Herrn Erz­bischof für die incompetente Stelle erklärte, dagegen zur Sache selbst erkennend den hohen Beschuldigten außer Verfolgung gesetzt hat. Es wurde angenommen, daß die kaiserlichen Dec­rete vom Jahre 1810, wouach der Appellationsgerichtshof

Ferner habe er verschiedentlich mit anderen Bankhäufern Ge­ Ungeduld der Veröffenlichung des Spezialberichts entgegen­t und jedes Mal, wenn er Mittel zur Deckung sieht, zu dem die Lasker'schen Enthüllungen den Anstoß ge­nicht gehabt, sei oie genannte Bank für ihn ins Geschäft getreten. geben haben. Bis jetzt hat darüber nur sehr Vereinzeltes

konnten keine Auskunft geben, letzterer, weil ererst seit dem 1. Jan. steller nahestehenden Seite ist die Unzuverlässigkeit und das bung aufgehoben seien; dagegen fand man in der Art, wie

ser Angelegenheiten Irreführende eines Herausgreifens einzelner Momente aus= die bekannie Exommunieation in lateinischer Sprache im

Direktor Weißenburg gehört haben, daß Bamberger sich die öffentliche Meinung beschied, die offizielle Bekanntwerdung

ds Berichtes ahzuparten, so hat natlch die mitlerwelle serumden Beschluß der Ratzs, u seiche

de Khaidoen uich upshasten sir raistedke grlnl daß der Aufsichtsrath im Februar d. J. eine Revision gehal­ten. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die

beauteten Schsden des Veltchrelbens miglicht bad kennen zu. lernen. Da diese Veröffentlichung nicht lange mehr auf sich warten lassen kann, ist es müssig, schon jest über das Ge­

Geschichte der Kohlenbergwerke im Wurmrevier.

(Fortsetzung.)

Im Verlaufe der bisherigen Darstellung ist nus schon zu wiederholten Malen der NameKohlwieger begegnet. Weil dieser Beamte im Bergwerkswesen des Wurmreviers seit den ältesten Zeiten eine sehr wichlige, um nicht zu sagen die Haupt­rolle spiell, müssen wir uns hier mit seiner Persönlichkeit und Beamtung etwas eingehender beschäftigen. Professor Loersch in dem oben angeführten Schriftchen Seite 15 hat zuerst da­rauf hingewiesen, daß die BenennungKohlwieger oder ge­schworene(veraydte) Wieger herzuleiten sei von dem, für ihre Thätigkeit unentbehrlichen Instrument, der Wasserwager. Zweifelsohne ist hier an die sogenannteLibelle zu denken, ein Instrument von verschiedener Konstruktion, zur Bestim­mung und Herstellung einer horizontalen Ebene. Die gewöhn­lichste ist eine an beiden Enden im rechten Winkel umgebogene Metallröhre, in welche Glasröhren eingefügt sind. Die Röhre wird mit einer gefärbten Flüssigkeit so weit gefüllt, bis diese den Glesröhren erscheint; die Oberslächen der Flüssigkeit müssen sich in einer Horizontatebene befinden, und so wird nun Instrument zur Auffindung der Horizontallinie eines Punktes zu einem andern gebraucht. Gleichwohl gestehe ich zerne, daß mir bislang im Wurmrevier ein derartiges Ni­vellirzeug aus alter Zeit noch nicht zu Gesicht gekommen ist.

habe bis jetzt eine große Anzahl von Befahrungsrelati­onen der Kohlwieger des alten Achner Reichs, der Herrschaft Pehden, des Amtes Wilhelmstein und der Bank von Kirchrath, aus dem 17. und 18. Jahrhundert nicht ohne viele Mühe der absonderlichen Sprache und Schreibart wegen durchstudiert, ehne auch nur der leisesten Andeutung oder Erwähnung des henannten Instruments zu begegnen. Das Einzige, was sich in eppra darauf deuten äst, ist die von den Kohlwiegern in

haben, ob die Sache vor das Zuchtpo­

lizeigericht zu verweisen sei.

Darmstadt, 27. Juli. Die von derFrankfurter Zeitung gebrachte Nachricht, daß der Großherzog von Hessen

ihren Protokollen häufig gebrauchte Redensart:Wir seynd kommen die Kohlkauhl zu bereiden(befahren) Und haben Unser gewöhnlich Wiegers Maß Unten Und oben der Erde ausgeleg Und alda befunden wie folgt 2c.). Ob aber dabei zugleich an die Libelle oder nur allein an das gewöhnliche Lachtermaaß, wie der Ausdruckausgelegt anzudeuten scheint, gedacht werden muß, wage ich nicht zu entscheiden. DerKohl­wieger ist eine, dem Wurmrevier eigenthümliche Persön­lichkeit, ein Bergbeamter, der sonst in den Bergbau treibenden Gegenden Deutschlands nirgend wo vorkommt. Keine, der mir bisher bekannt gewordenen, deutschen Beigordnungen aus alter Zeit, von denen die meisten in der Sammlung des Ober­bergraths Brassert sich finden, erwähnt denKohlwieger oder kennt ihn nur dem Namen nach. Was nach den alt­deutschen Bergordnungen theils der Markscheider, theils der Berggeschworene zu leisten hatte, fiel im Wurmrevier dem Kohlwieger allein zu. So vereinigie derselbe also in sich das Amt eines Berggeschworenen und Markscheiders. Nach ger­manischem Bergrecht war es Sache des Geschworenen?):eine jegliche Zeche zu befahren, eigentlich zu besehen und zu erkun­digen, wie darinnen gebaut wird... was sie schädliches oder Gebrechens finden, das sollen sie, wo es möglich, selbst abwen­den oder ansagen 2c. Ein Gleiches lag auch den Kohlwiegern ob, und walteten sie ihres Amtes sehr gewissenhaft, wie ich durch einige Auszüge aus alten Befahrungsrelationen darthun will. Im Jahre 16563) den 28. Augustcompateren(erschei­neu) auff Requisition des abtes zu Cloisterradt in person tonnis

(Anton) Wüsten, Simeon geusen, Voes(Seivatius) passen geschworene und vereyde Koellweyger des Landts Und Herrlich­keitt von der Heyden, Visiteeren, besichtigen Und bereiden(be­fahren) die prickskaulen, befinden und Verklehren auff ihre geleistete eydt... zum 3. das die koeller sollen gehalten Und schuldigh sein selbigem Werk zu) ihnhaereren bis auff das mit dem pittchier(Amtssiegel) gezeigenet oort. zum 4. finden noethigh daß selbige koeler sollen sich beflisichen(befleißen)

einen neuen Weindschacht an dieser seide der holtzergasse machen Und verfertigen, damit dem Werk desto sicherer moege beholfen werden. zum 5. der neue Windschacht vollbracht seinde soll alsdann weyders das Werk auff's neue bereyten(befahren) Und visitirt müssen werden Umb zu erkennen ob we. ders mit dem Werk solle könne oder moge vortgeschritten werden, Oder aber ob nicht erst Und vorab die hindersitzenden grund koolen sollen außgewirkt müssen werden, wie denn sulches der koellord­nungh Und sonsten auch dem auffgerichteten pacht Zittel (Pachtzettel) ge meß und Conform ist. zum 6. Verkleeren das gewelte koeler kein Wuasser weyders sullen lassen lauffen als durch nähere erkenntnuß der Vorgenannten koellwieger Und Consent des Cloisters".... Wie aus Vorstehendem schon

ersichtlich, übten genannte Beamte auch gewissermaßen die 'ergpolizei, was nach heutigem Recht dem Revierbeamten zufällt. Letzteres erhellt noch deutlicher aus einem Protokoll v. 31. augusty 1695 wo die Wieger der Bank von Kirchrath und die der Herrschaft Heyden auf Ersuchen des Abtes von Klosterrath die Gruben Prick befahren und insgesammt sehr naiv und fein erklären, daß Raubbau alldort getrieben wird: is nit manierligh und gebrauglich daß eine ander gesellschafft sollte kommen zweischen dieße gesellschaffleine Kaulschacht zu Machen Und dieselbig noch keine at) Mit Und breinge oder gefeull mit bei ehr Und haben, Und dasselbig auch seinen leib dags(niemals) Nit Mehr dar Von gehordt Unnd haben Und dasselbig auch Nit Land breuglich Un ist. Die Kohlwieger hatten demnach zu bestimmen, wie nach Landes­brauch und heivorgebrachtem Gewohnheitsrecht die Werke ge­baut werden mußten. Das nannten sie in ihrer Sprache nach Köhlers Brauch und Kohlwiegers Erkänntnus lands­bräuchlich arbeiten.(Schriftstück v. 1769) oder ähnlich. Die altdeutschen Bergordnungen weisen dem Martscheider) das Geschäft desVermessens auf und unter der Erde zu, sowie die genaue Bestimmung derOertei. Ein Gleiches hatten die Kohlwieger im Wurmrevier zu besorgen. Im

Jahre') 1669 den 22. Juni befahren dieveraydte Wieger Simon Bremen, Ceins Paffen, Mathias Hammer die Grube Langenberg und äußern sich wie folgt:So haben wir be­funden, daß der Schacht stehnt auf den scheitter Drisch.=lich erklären sie, daß sie haben befunden 3 Laufschächt, alle 3 unter peter frohn sein erbschaft 2. stunde(stand) abwärts ohnge­fähr zwischen 18 ad 19 Fuß von dem Bau der pfaul')(Pfahl) hart in die heck von Nicolaus funken seine Erbschaft, der andere darbofen(darüber) aufwärts in Peter frohn sein Erbschaft. Noch deutlicher erhellet dies aus einer Befahrung der Grube Prick'), welche im Jahre 1732 den 10. Junius durch die Ge­schworenen Kohlwieger aus dem Heydener Land, Wilhelm, Johannes Vrohn Und Johannes Vergölts statthatte. Da heißt es:Wir sind heut unter genanntem dato erschienen Und haben Unser gewöhnlich Wiegers Maß Unten Und oben der Erde außgelegt, Und alda befunden wie folgt: Erstens stehnt der ober Kohlschacht auff Leonard theillen sein ackerland auf die Diepffte(Tiefe) Von Ungefähr 17 oder 18 gelachtern (Lachter) darunter die Maß angelegt Eine bahn an seithe der sonnen auffgang oder Häußer von die Straß da ihn(in) sel­beges Werk zwey platte Laufschachten abgemessen, darunter der stoll Naher die aacher straß hin gemessen, alwa dieser stoll ge­kehrt hat. un de

Neben den vorgenannten Obliegenheiten übten die Wieger noch eine, dem Wurmrevier ganz eigenthümliche und gar nicht unwesentliche Verrichtung. Sie hatten zu bestimmen und fest­zusetzen, wie viel die Grubeneigenthümer und Bergbautreiben­den zahlen mußten, so oft sie beim unterirdischen Bauem unter dem Eigenthum(Erw. Erb.) eines Andern Kohlen uusarbei­teten. Dieser Zins, welcher dem Gesagten zufolge dem Eigen­thümer der Oberfläche zustand, unter welcher gebaut wurde, heißt in den alten Urkundencanon metallicus, nummus bereditarius Erbschilling, Erbpfennig, oder einfach pfen­ning, penningsgeld, frz. tantieme. Unter den vielen Be­fahrungsprotokollen, welche mir vorlugen, habe ich kaum eines