Erscheint zum Desten der Armen.
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D 8
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M(L.
Elberfeld, Dienstag den 26. März 1867.
49. Jähig.
Elberfeld, 25. März.
Der„Staats=Anzeiger“ meldet vom 23. d. Mts.: Gestern nahmen Seine Majestät der König die Glückwünsche zum 7Osten Geburtstag von der Königlichen Familie, dem Hofe, der Generalität, den Ministern, den Botschaftern, den Fürstlichkeiten und von dem Präsidenten des Reichsraths entgegen. Der Königlich sächsische Geueral=Lieutenant und Kriegsminister von Fabrice überreichte ein Glückwunschschreiben seines Souverains. Der Fürstlich rumänische Oberst=Lieutenant Racovitz überreichte ein Schreiben des Fürsten Karl von Rumänien. Außerdem wurden die Bischöfe von Osnabrück und Hildesheim in Audienz empfangen. Abends fand Soiree von 400 Personen nebst Theater=Vorstellung im Königlichen Palais statt.
In der vorgestrigen(18.) Sitzung des Reichstags des norddeutschen Bundes wurde von dem Präsidenten der Versammlung mitgetheilt, Se. Majestät der König habe sich dankend über die Seitens des Hauses dargebrachten Glückwünsche geäußert und zugleich seine Befriedigung über den bisherigen Gang der Verhandlungen ausgedrückt.— Nach einigen Mittheilungen über Anträge 2c. tritt das Haus in die Tagesordnung, zunächst die Spezialdiskussion über Art. 5, ein. Der Art. lautet: „Die Bundesgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Bundesgesetz erforderlich und ausreichend.— Abgeordneter Zachariä vertheidigt ein von ihm schon bei Art. 2 gestelltes Amendement, Abgeordneter Grumbrecht hält es für überflüssig. Art. 5 wird hierauf nebst dem schon früher angenommenen Zusatzantrag des Abg. Twesten angenommen, also das Zachariäsche Amendement verworfen. Es folgt hierauf die Generaldebatte über die Abschnitte III., IV., V.(Bundesrath, Bundespräsidium, Reichstag).— Es folgen Wahlprüfungen bis zum Schlusse der Sitzung, an welchen der Abg. Gneist für Elberfeld=Barmen bereits Theil genommen.
Der Beschluß des Staatsministeriums vom 19. Februar d. J., betreffend die Kosten der Stellvertretung der als Abgeordnete zum Reichstage des norddeutschen Bundes einberufenen unmittelbaren Staatsbeamten, lautet:„Die Kosten der Stellvertretung für die aus Staatsfonds besoldeten Beamten während ihrer durch die Annahme einer Wahl zum Reichstage des norddeutschen Bundes herbeigeführten Verhinderung in Verrichtung ihrer Amtsgeschäfte werden nicht aus Staatsfonds bestritten; es sind vielmehr die Behörden von den Ressortministern anzuweisen, von den zunächst fälligen Raten der Besoldung des vertretenen Beamten die erforderlichen Beträge zur Deckung der Vertretungskosten zurückzubehalten und zu verwenden.“
Die„Z. C.“ schreibt: Man darf wohl in der Rückkehr des französischen Botschafters Hrn. Benedetti aus Paris, um bei dem gestrigen Geburtstagsfeste Sr. Majestät des Königs nicht zu fehlen, nicht bloß einen Akt gewöhnlicher Courtoisie erkennen. Man ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen berechtigt, darin den Wunsch des französischen Kaiserhofes zu sehen, seiner freundschaftlichen Gesinnung einen deutlichen Ausdruck zu geben.
In Stuttgart wurde ein dem baierischen und dem badischen gleichlautender Schutz= und Trutzvertrag zwischen Würtemberg und Preußen dem ständischen Ausschusse vorgelegt.(Der auch im„St.=Anz. mitgetheilte.)
Nachrichten aus Rom zufolge ist die bekannte Erörterung zwischen dem Cardinal Antonelli und dem preußischen Gesandten geregelt. Preußen hat vollständige Genugthuung erhalten.
Die amtliche Zeitung in Madrid veröffentlicht ein Dekret über die öffentliche Ordnung, das bis zur Genehmigung der Kammern Gesetzeskraft hat. Es heißt darin, daß im Falle eines Aufruhrs verdächtige Personen dahin transportirt werden können, wohin die Regierung es befehlen wird. Nach Spanien kommende Fremde, welche sich über ihre Person nicht durch ein Dokument ausweisen können, werden verhaftet werden.
Ricciotti Garibaldi, der mit etlichen Genossen in der Absicht, sich am kretischen Aufstande zu betheiligen, in Athen eintraf, ist von dem dortigen Ausschusse der Kandioten und Epiroten sehr kalt empfangen worden, und man hat ihm rundweg erklärt, daß die Griechen, „seit die Mächte und namentlich Frankreich sich ihrer so wohlwollend annehmen, es für Pflicht halten, sich von
jeder Gemeinschaft mit der Revolution fern zu halten, und daß man sich folglich alle seine Anerbietungen und Hülfsmittel verbeten haben wolle". So meldet die „France“.
Nach einem Newyorker Telegramm vom 22. d. dringen Buttler und Stevens darauf, daß Präsident Johnson in Anklagezustand versetzt werde. Er legte sein Veto gegen das Supplement zum Militair=Regierungsgesetze ein; der Congreß überstimmte das Veto.— Aus Montevideo wird vom 14. Februar gemeldet, daß der Gesandte der vereinigten Staaten erklärt habe, daß derjenige der kriegführenden Staaten, welcher die Annahme der Vermittelung verweigere, gezwungen werden soll, Frieden zu schließen.
Provinzielles.
Amtliches. Se. Maj. der König haben Allergnädigst geruht: Dem Mitgliede der Direktion der KölnMindener Eisenbahn=Gesellschaft, Dagobert Oppenheim zu Köln, den Charakter als Geheimer RegierungsRath zu verleihen.— Dem Gymnasial=Lehrer Ley in Saarbrück ist das Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.
Düsseldorf, 24. März. Ihre königl. Hoheiten die Fürstin und Prinzessin Marie zu Hohenzollern geruhten gestern Nachmittag, das hiesige Josephinenstift zu besuchen und die Glückwünsche des Vorstandes sowie der versammelten Kinder huldvoll entgegenzunehmen.— Gestern wurde das am früheren Garten aufgestellte Denkmal des verstorbenen Gartendirektors I. Weyhe von seinem Sockel genommen, um in den neuesten Anlagen jenseits des Düsselbaches, unweit der Goltsteinstraße aufgestellt zu werden.
Düsseldorf, 25. März. Der Centralvorstand des rheinpreußischen landwirthschaftlichen Vereins hat bestimmt, daß diesjährige Geveralversammlung in Saarlonis abgehalten werden soll. Bei der vorjährigen, welche hier in der Tonhalle stattfand, war bekanntlich die Wahl des Vereinsortes wezen nicht zu erzielender Einigung dem Centralvorstand des Vereins übertragen worden.— Die Königl. Regierung findet sich veranlaßt, zur Kenniniß zu bringen, raß, um das noch fortwährend unerlaubter Weise versuchte Ulberschreiten der zur Verhütung einer weiteren Verbreitung der Rinderpest militärisch besetzten preußischniederländischen Landesgränze so viel als möglich zu verhindern, die Posten und Potrouillen des Grenzschutz=Commando's angewiesen sind, jeden unerlaubt versuchten Uebertritt entschieden, und zwar event. mit dem Gebrauche der Waffe zu verhindern.
Köln, 24. März. Herr Möller, unser bisheriger Regierungspräsident, nimmt in folgendem Schreiben aus Kassel, 20. März, von den Behörden und Bewohnern des Regierungsbezirks Abschied:„Nachdem ich nun definitiv zu anderen Funktionen von Köln abberufen bin, nehme ich hierdurch Abschied von den Behörden und Bewohnern meines bisherigen Regierungsbezirks. Ich denke mit Freuden zurück an meine dortige Thätigkeit, danke Allen, welche meine den öffentlichen Interessen gewidmeten Bestrebungen gefördert haben, und bitte, mich in freundlichem Andenken zu behalten, wie ich stets mit Anhänglichkeit meiner langjährigen dortigen Beziehungen gevesten peride.
Köln, 25. März. Die seil gestern eröffnete dritte Geflügel=Ausstellung ist, was die Mannichfaltigkeit der Sorten von Tauben und Hühnern betrifft, fast doppelt so reichhaltig, als die zweite vom vorigen Herbste. Außer nahezu 400 angemelreten Nummern sind— nach Schluß des Katalogs— noch beinahe 100 Nummern nachträglich eingesandt worden. Auch die Zahl der auswärtigen Aussteller ist erheblich vermehrt, ihre Einsendungen umfassen diesmal 186 Nummern dee Katalogs, außer den nicht an
Wesel, 23. März. Die Handelskammer hat zu
ihrem Vorsitzenden gewählt den Buchdruckereibesitzer August Bagel und zu dessen Stellvertreter den Weinhändler Ludwig Klönne. Als Sekretair der Handelskammer ist gewählt worden das stellvertretende Mitglied desselben
Cleve, 19. März. Der Eisenbahn=Beamte Beier
von hier hatte heute Mittag das Unglück, an der Spyck von den Puffern einer dahin fahrenden Locomotive auf den Schienenstrang geschleuvert zu werden, in Folge dessen die Maschine ihn überfuhr und ihm ein Bein dergestalt verletzt worde, daß es abgenommen werden mußte.
Coblenz, 22. März. Vor einigen Tagen ist der
Empfänger der städtischen Steuern verschwunden mit Zurücklassung eines Deficits, dessen Höhe sich vorläufig noch nicht sicher bestimmen läßt. Derselbe verwaltete mehrere Empfangsämter, und war ein Mann, der hier allgemeines Vertrauen und Ansehen genoß. Man fand einen Brief vor, den er zurückgelassen und in welchem er sein Verbrechen eingestanden, aber auch angab, daß die Unterschlagungen sich, wie sein Ausdruck war, mehrere Jahre hindurch„fortgeschleppt“ hatten. Es ist diese großartige Unterschlagung bereits die dritte, welche hintereinander den städtischen Säckel betroffen hat und für welche unsere Bürgerschaft wieder aufkommen muß.
Trier, 21. März. Die gestrige Weinversteigerung des Gutsbesitzers Herrn Wilhelm Rautenstrauch hatte bei starker Concurrenz und flottem Verkaufe folgendes Resultat: MitAusnahme eines Fuders Füllwein gingen die sämmtlichen auf dem ausgegebenen Katalog notirten 93 Fuder 1865er Eitelsbacher=Karthäuserhofberger Weine zu nachstehenden Preisen über: 2 Fuder 181—198 Thlr., 45 Fuder 200 bis 292 Thlr., 18 Fuder 300—390 Thlr., 15 Fuder 400—485 Thlr., 8 Fuder 500—580 Thlr., 3 Fuder 600—625 Thlr., 1 Fuder 710 Thlr. Die 7 Ohm 1865 Rothwein kamen 71—82 Thlr., im Ganzen 543 Thlr., wonach also der Durchschnittspreis(ohne Aufgeld und Küfergebühr) 77 3/2 Thlr. beträgt.
Trier, 22. März. Gestern, am zweiten Tage der Rautenstrauch'schen Weinversteigerung, an welchem die geringeren. Jahrgänge 1863 und 1866 zum Ausgebot kamen, hatte sich die Anzahl der Käufer auf ca. ½ der vorgestern Anwesenden reducirt. Die 9 Fuder 63er kamen 125—145. Thlr. pro Fuder, zusammen 1220, im Durchschnitt also 135%/ Thlr. Von den annoncirten 90 Faß 66er gingen nur 60 Fuder über, und zwar zu dem Preise von 51—91 Thlr. pro Fuder.
Schwelm, 23. März. Die Drathnägelfabrik der Herren Gebr. Schmidt in Möllenkotten ist gestern Abend binnen wenig Stunden ein Raub der Flammen geworden. 30—40 Waggons Drathnögl, welche nur unbedeutend versichert waren, wurden vernichtet.
Vermischtes.
Der„St.=Anz.“ enthält das Gesetz, betreffend die Aushebung der Einzugsgelder und gleichartigen KommuvalAbgaben.
München, 15. März. Ueber den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Stauffenberg und Genossen, die Aufhebung der Todesstrafe betreffend, hat Abgeordneter Behringer dem 1. Ausschuß Bericht erstattet. Der Referent kommt zu dem Antrag, es sei an Se. Majestät den König die allerehrfurchtsvollste Bitte zu richten, allergnädigst anzuordnen, daß dem gegenwärtig versammelten Landtage ein Gesetzentwurf über Abschaffung der Todesstrafe als ordentliches Strafmittel in Vorlage gebracht werde. In der Ausschußsitzung, in welcher dieser Gegenstand zur Erörterung kam, gab der Staatsminister der Justiz die Erklärung ab, die Staatsregierung glaube nach dem dermaligen Zustande der Strafrechtspflege nicht, daß die Todesstrafe jetzt schon entbehrt werden könne. Er glaube es daher mit seiner Pflicht nicht vereinbaren zu können, die Einbringung des beantragten Gesetzentwurfs der Krone vorzuschlagen. Nach einer längeren Debatte wurde mit 8 gegen 1 Stimme der Antrag des Referenten zum Ausschußbeschluß erhoben.(Bayer. Z.)
Heidelberg, 19. März. Heute Nachmittag um 3 Uhr fand die Leichenfeier des Prof. Häusser in würdigster, von der allgemeinsten Verehrung gegen den verdienstvollen Verstorbenen sprechender Weise Statt. Von Karlsruhe war der Präsident des Ministeriums des Innern Jolly, und im Auftrage des Großherzogs der Vorstand des großherzoglichen Cabinets, Legationsrath von Sternberg, erschienen. Die Leichevrede hielt Decan Zittel; im Namen der Universität sprach Professor Hitziz, Mitglied der theologischen Fokultät.„„
London, 18. März. Das unterhaus hat am 15. nur mit einer Stimme Majorität(108 gegen 107) einer gegen die Peitschenstrofe in ber zeir gegr hehetieg Erklärung zugestimmt. Herzud felgzst ein früherer Oft
22,275 Hieben bestraft, und zwar wegen Trunksucht, Flucht aus dem Gefängnisse, Ungehorsams, Verlust von
Ausrüstungsgegenständen und schließlich wegen eines Ver