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Nr. 48

Samstag, den 15. Juni,(Linding) 1918.

13. Jahrgang.

Die gelbe Gefahr u. die Weltgefahr.

D. K. Die Teilung der Erde zwischen England und den Vereinigten Staaten von Nord­amerika ist das Ziel der Politik Wilsons, das wird immer deutlicher, je länger der Krieg währt. Ursprünglich hatte man in den Vereinigten Staaten die Absicht, England, Frankreich und Rußland allein die Niederwerfung Deutschlands und seiner Verbündeten mit den Waffen besorgen zu lassen, um dann mit seinen Ansprüchen her­vorzutreten, und ohne selbst Menschenopfer zu bringen, den Hauptgewinn aus dem Kriege zu ziehen, wenn die europäischen Völker in ihrem gegenseitigen Kampf sich bis zu Tode erschöpft hätten. Dazu lieferten die Vereinigten Staaten unseren Feinden Geld und Kriegsmaterial. Aber es wollte nicht so kommen, wie man es in Amerika sich so hübsch ausgetifelt hatte. Der Ring um Deutschland wurde gesprengt, sein öst­licher Gegner sah sich zum Friedensschluß ge­nötigt, und es trat die Gefahr ein, daß nun auch Frankreich und England über den Hausen ge­rannt und der amerikanische Einsatz bei diesem Spiel der Kräfte verloren gehen würde. So blieb schließlich den Vereinigten Staaten, wenn die Ententemächte, die am wenigsten geschwäch­ten unter den europäischen Völkern bleiben soll­ten, nichts anderes übrig, als selbft in den Kampf einzugreisen und die gelichteten Bestände der Engländer und Franzosen an der Westfront durch amerikanische Hilfstruppen aufzufüllen.

Dabei sind aber die Vereinigten Staaten in derselben Lage wie Deutschland, sich zum Krieg nach zwei Seiten rüsten zu müssen. Im Verband der Entente befindet sich auch Japan, vor dem man in den Vereinigten Staaten mehr Angst hat als vor Deutschland. Wenn Wilson auch glaubt, jetzt die volltönenden Worte gegen Deutschland richten zu müssen, so zeigt doch das ganze Verhalten der Amerikaner, daß sie ihren Bundesgenossen im Westen noch mehr fürch­ten, als die deutsche militaristische Gefahr. Das geht auch deutlich aus einem Sonderbericht aus Honolulu vom 8. April hervor, der imPhila­delphia Public Ledger erschienen ist und in dem der Delegierte Cuhio aus Washington auf Grund von Mitteilungen des Generals Crowder fordert, daß die Nationalgarde von Hawai als Reserve zurückgehalten werden und für den Notfall als zweite Verteidigungslinie dienen soll. Der Grund liegt offen auf der Hand, man hat in Washing­ton nicht den Mut, den Truppenbestand auf Havai zu verringern, weil man sich vor den Japanern fürchtet. Auf Havai ist die japanische Bevölkerung weitaus in der Ueberzahl; die Japaner fühlen sich dort schon als die eigent­lichen Herren und die japanischen Zeitungen von Honolulu sprechen ganz offen von den Inseln als zukünftigem japanischem Kolonialbesitz.

In den Vereinigten Staaten weiß man auch ganz genau, wessen man sich von den Ja­panern zu versehen hat, und dieVossische Zeitung" hat kürzlich einen sehr interessanten Artikel veröffentlicht, in dem ihrem Gewährs­mann zufolge der amerikanische Marinesekretär Daniels sich über die gelbe Gefahr recht offen geäußert hat. Daniels hat nach dieser Mit­teilung die Meinung ausgesprochen, daß der Tag, an dem der Kampf zwischen der weißen und gelben Rasse ausgetragen werden müsse, nicht mehr sehr fern sei, daß aber vorher Deutsch­land niedergerungen und so geschwächt sein müsse, daß es nicht mehr im Stande sei, als Helfer für die Japaner aufzutreten. Dann könne das angelsächsische Ideal auf der Erde fest be­gründet werden. Dieses angelsächsische Ideal läuft aber auf nichts anderes hinaus, als das Angelsachsentum zum Herrscher über alle Völker zu machen. Dazu sollte Deutschland nieder­gerungen werden. Der Grund zum Kampf gegen die Japaner und gegen Deutschland ist der gleiche: jeden beiseite zu schieben, der sich der Verwirk­lichung des Ideals von der angelsächsischen Weltherrschaft in den Weg stellen könnte. Alle Völker außer England und den Vereinigten Staaten können also dieses angelsächsische Ideal als die große Weltgefahr bezeichnen.

Dreiklaßsenhausarbeit.

Die vom preußischen Dreiklassenhaus in drei Lesungen verschandelte und verstümperte Wahlrechtsvorlage der Regierung Hertling=Pager= Friedberg hat in einer besondern vierten Lesung das vorgesehene gleiche Wahlrecht nochmals abgelehnt und ein Mehrstimmenrecht nach dem Antrag des Nationalliberalen Lohmann beschlossen. Nationalliberale und Zentrums­Abtrünnige gaben die Entscheidung. Zum Dank

hat das Haus der Dreiklassenherren auch noch dieSicherungen des Zentrums angenommen, die, wie der Zentrumsabgeordnete Marx kürzlich in einer Versammlung in Köln=Mülheim aus­drücklich feststellte, wertlos sind, wenn keine Mehrheit im Abgeordnetenhause für ihre Auf­rechterhaltung vorhanden ist. Tags darauf be­willigte das über seineErfolge vielleicht doch etwas stutzig gewordene Haus der Abgeordneten auch noch den jetzigen Kriegsteilnehmern aus­nahmsweise das ist: für die nächste Haupt­wahl! eine Zusatzstimme. Im übrigen wurde der Ausschußfassung zugestimmt, die in allen Teilen die Vorlage so zustutzt, daß die Volks­vertreter noch machtloser werden, als bisher, dem Herrenhause, dagegen, das nicht aufgelöst wer­den darf, neue Machtmittel zugesteht. Die so verunstalteten Regierungsvorlagen wurden schließ­lich mit überwältigender Mehrheit, zu der sich auch ein beträchtlicher Teil des Zentrums ge­sellte(das seineSicherungen hatte) in einer besonderen Schlußabstimmung angenommen.

Was nun?

Die Regierung hat wiederholt erklärt(bei der Beratung im Abgeordnetenhause durch ihren Vertreter und nach der Schlußabstimmung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung), sie halte am gleichen Wahlrecht fest, die von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses beschlossenen Bestimmungen könnten nicht Gesetz werden. Die Vorlage geht vorschriftsgemäß noch an das Herrenhaus, das an den Beschlüssen des Abge­ordnetenhauses auch keine Aenderungen im Sinne der Regierung vornehmen wird. Die Regierung steht dann vor der Entscheidung: entweder sich denHerren zu unterwersen oder aber was sie hätte längst tun können oder sollen das Abgeordnetenhaus aufzulösen und Neuwah­len auszuschreiben.

Wie wird sie sich entscheiden?

Die Wahlrechtsfeinde hoffen bestimmt auf ein Nachgeben der Regierung. Die Anhänger des gleichen Wahlrechts erwarten aber ebenso bestimmt, die Regierung, die wiederholt versichert, sie stehe und falle mit dem gleichen Wahlrecht, werde auch vor Neuwahlen nicht zurückschrecken, die dann im Herbst staltzusinden hätten.

Vorläufig herrscht noch das Mißvergnügen der Ungewißheit. Die Wahlrechtsfeinde freuen sich zwar äußerlich ihresErfolges". Sie haben das Gleiche Wahlrecht im Abgeordnetenhaus umgebracht und ihm ein Begräbnis erster Klasse bereitet, dem nur der Segen der Regierung fehlte. Das Gleiche Wahlrecht ist totl triumphieren sie. Das Vaterland ist gerettet. Aber innerlich mag sie doch etwas wie Bangnis beschleichen, es könnte doch auch noch anders kommen, ihr Sieg im Abgeordnetenhaus könnte ein Pyrrhus­sieg sein, der sich in eine gewaltige Niederlage verwandeln könnte. Sie können deshalb ihres Sieges noch nicht so recht froh werden und sie bieten inzwischen alles auf, die Regierung ent­weder für sich zu gewinnen oder zur Abdankung zu zwingen.

Die unzufriedenen Wahlrechtsfreunde haben ihren Kampf aber auch noch nicht eingestellt. Ihr Schlachtruf ist jetzt erst recht: Es lebe das Gleiche Wahlrecht! Das Gleiche Wahlrecht wird jetzt mehr denn zuvor das ganze öffentliche Interesse a Anspruch nehmen und besonders unter den Indifferenten neue Anhänger werben und gewinnen. Die Anhänger des Gleichen Wahlrechts sollten sich sofort zu einem Allgemeinen Bund zusammenschließen nur zu dem Zwecke, es durchzusetzen. Die äußerste Linke hat mit ihrer Arbeit schon begonnen. Wollen die bürgerlichen Parteien zurückbleiben? Zu­nächst müssen sie ihre Reihen schließen. Ihre Anhänger sitzen noch in der nationalliberalen und in der Zentrumspartei, sehr wahrscheinlich auch noch in den konservativen Reihen. Sie alle müssen gewonnen werden. Eine großzügige Werbearbeit muß einsetzen. Es darf nicht eher nachgelassen werden, als bis das Gleiche Wahl­recht errungen ist. Das Volk in Preußen darf nicht länger hinter allen andern Völkern zurück­stehen, nur weil eine Handvoll Privilegierter, es so will. Das preußische Volk hat seine Mün­digkeit widerholt bewiesen. Darum ertöne über­all, in verstärktem Maße die Forderung:

Heraus mit dem Gleichen Wahlrecht!!!

Die Entblößung der Raubstaaten.

Die Enthüllung der Verbandsabsichten und =ziele macht Fortschritte. Sie erfolgt von innen heraus. Es erheben sich Stimmen in den Ver­bandsstaaten, die das Ziel weit in die Welt hinausschreien, das Ziel, das die Veranstalter des grauenvollen Mordens wohl verfolgt, aber

unter dem Wust ihrer tönenden Phrasen von Menschheits= und Weltbeglückung verhüllten wie die Verbrecher, die ihre Opfer mit schmeich­lerischer Rede umspinnen. Auf der Tagung der Unabhängigen Arbeiterpartei in Leicester hat Philipp Snowden nach dem Labour Leader den Verbandsleitern die Heuchlermaske heruntergerissen. Er sagte:

Es ist jetzt 16 Monate her, daß die Mit­telmächte das bestimmte Angebot einer Konferenz zur Erörterung der Friedensbedingungen mach­ten. Lloyd George erklärte es für einen Be­weis des bevorstehenden Zusammenbruchs des Feindes, und das Angebot wurde verächtlich als Friedensgewinsel geschildert. Das Bemühen des Papstes, die Kriegführenden dazu zu bringen, den Krieg durch eine Konferenz beizulegen, wurde von den Verbandsmächten mit verächtlicher Gleichgültigkeit behandelt. Jede folgende An­näherung des Feindes ist zurückgestoßen, verdreht oder außer acht gelassen worden. Als Graf Czernin und in geringerem Grade auch der deutsche Kanzler einen beträchtlichen Teil der Vorschläge Wilsons annahmen, wurde ihrem Vorgehen die Abfuhr der Versailler Erklärung zuteil, die die Tatsachen stark entstellte und den Entschluß des Verbandes ankündigte, den Krieg bis zu einer militärischen Entscheidung fortzusetzen. Die deutschen Antworten auf Versailles sind der Rußland auferlegte Frieden und die Westoffensive.

Als Lord Lansdowne in seinem ersten Briefe zur Anwendung von etwas Vernunft mahnte, wurde er von der Presse als Verräter gebrand­markt. Der Schatzkanzler schilderte sein Ein­greifen als verderblich. Ich kann nicht glauben, daß die Staatsmänner der Verbandsmächte der fortgesetzten furchtbaren Hinschlachtung von Men­schenleben so gleichgültig und nichtachtend gegen­überstehen, daß sie die unnötige Verlängerung des Krieges wollen, wenn ihre Ziele ohne solche weiteren Opfer erreicht werden können. Es muß deshalb einen Grund geben, den sie selbst nicht eingestehen oder nicht einzugestehen wagen, und der sie hindert, auf die wiederholten Friedens­eröffnungen von seiten der Mittelmächte ent­gegenkommend zu antworten. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand. Sie geht dahin, daß der Verband auf der Fortsetzung des Krieges in der Hoffnung auf einen militärischen Sieg be­steht und alle Vorschläge zu Friedensverhand­lungen verwirft, weil seine Mitglieder auf Kriegsziele festgelegt sind, deren Erreichung un­möglich ist, wenn sie nicht einem völlig besiegten Feinde als Bedingungen diktiert werden können.

Nie haben wir von irgendeinem der Ver­bandsstaatsmänner eine ehrliche öffentliche An­gabe seiner wirklichen Kriegsziele gehabt. Ihre öffentlichen Erklärungen sind irreführend und heuchlerisch gewesen. Die drei Friedensbedingun­gen, die Lloyd George vor der Gewerkvereins­konferenz im Januar niedergelegt hat, sind solche, über die sich alle kriegführenden Mächte vor Monaten hätten einigen können, wenn es die Bedingungen gewesen wären, auf Grund deren die Verbandsmächte willens gewesen wären, Frieden zu schließen. Aber die wahren Verbands­kriegsziele stehen nicht in diesen drei Bedingun­gen, sondern in den Geheimverträgen, auf die die Verbandsmächte festgelegt sind, und die, wie uns wiederholt von der Regierung versichert worden ist, in ihrem vollen Umfang in Geltung sind. Die Ziele, die in diesen Geheimverträgen

verkörpest sind, verletzten jeden der Friedens­grundsätze, die in den öffentlichen Erklärungen britischer Staatsmänner und des amerikanischen Präsidenten verkündet worden sind. Sie ver­letzen die Grundsätze, daß Vertragsverpflichtungen bindend sein sollen, daß Gebietsregelungen auf dem Rechte der Selbstbestimmung beruhen sollen, und daß eine internationale Organisation zur Begrenzung der Rüstungen geschaffen werden soll. In den Bedingungen dieser Geheimverträge ist z. B. unsere Vertragsverpflichtung, die natio­nale Unabhängigkeit Albaniens zu schützen, als ein Fetzen Papier behandelt. Bevölkerungen werden wie Vieh einer Regierung von fremder Rasse überantwortet, und fremde Gebiete sollen den Verbandsmächten mit Gewalt übereignet und in Zukunft mit militärischer Macht gehal­ten werden.

Kein Friede ist möglich, ehe diese ohne Wissen der Völker der beteiligten Länder abge­schlossenen Verträge, die völlig im Widerspruch zu allen Grundsätzen stehen, für die diese Völker selbst den Krieg unterstützen, völlig verworfen sind. Und mit ihrer Verwerfung müssen die Staatsmänner die für ihren Abschluß verant­wortlich sind, der Gewalt entkleidet und der Möglichkeit beraubt werden, noch einmal das Vertrauen und die Verantwortung, die ihnen geworden war zu mißbrauchen.

Snowden wagt noch nicht, auszusprechen, was ihm sicher längst bekannt sein wird: welche Mächte dieses Morden fortsetzen wollen, um die Welt in Banden zu legen. Es sind die Mächte des unersättlichen, beutegierigen Kapitalismus, die jetzt um ihre dauernde Herrschaft ringen. Vielleicht sieht er noch nicht ganz klar, er ahnt erst manches. Sonst skönnte er Wilson nicht vertrauen, der dem Kapital schon ebenso versippt und verpflichtet ist, wie die Machthaber in seinem eigenen Vaterlande.

Aber auch im Lande Wilsons leuchtet Früh­rotschein. Im Senat wird eben der Milliarden­schwindel aufgedeckt, der in der Regierungs­abteilung für das Flugzeugwesen getrieben worden ist. Ungefähr eine Milliarde Dollar, fast vier Milliarden Mark hat das Volk schon opfern müssen für nichts; noch kein einziges Flug­zeug ist für diese Summe fertiggestellt worden. Unzweifelhaft hat Wilson um die Vorgänge ge­wußt. Nur deshalb ließ er sich mit unbeschränk­ter Macht ausstatten. Schon einmal fand man seine Hand in unsaubere Geldgeschäfte verstrickt. Damals gelang es ihm noch, die Aufklärung zu unterdrücken. Diesmal dürfte es ihm schwerer, wenn nicht unmöglich werden. Der Senat führt wider ihn schon eine sehr deutliche Sprache. Und wenn es den Senat gelingt, den Volks­und Alleweltsbeglücker Wilson zu entlarven, dann wird die Welt bald wissen, weshalb der Krieg, der längst entschieden ist, weiter geführt werden soll...

Die angesächsischen Raubstaaten stehen dann in ihrer nacktesten Nacktheit vor aller Welt.

Keine grundlose Wohnungskündigung.

Eine wichtige Entscheidung hat das Amts­gericht Angermünde als Mieteinigungsamt gefällt. Es hat in seiner ersten Entscheidung über Mietstreitigkeiten zwei von einem Haus­besitzer zum 1. Oktober 1918 ausgesprochene Kündigungen für rechtsunwirksam und beide Mieter für berechtigt erklärt, das Mietsverhält­nis bis zum Ablauf eines halben Jahres nach Schluß desjenigen Kalendervierteljahres, in wel­chem der Krieg als beendet gilt, fortzusetzen. Sowohl der Vermieter als der Mieter können das Mietsverhältnis zu dem genannten Zeit­punkt kündigen, widrigenfalls der Mietvertrag sich noch auf ein weiteres Jahr verlängert. Die Grundlagen für diese wichtige Entscheidung bildet die in Angermünde wie ja überall herr­schende Wohnungsnot und der den Mietern durch erhöhte Umzugskosten erwachsende wirt­schaftliche Schaden.

Wer haftet für den Schaden des Arbeiters.

Sehr erheblich mehren sich die Fälle, daß ein trauriges Zeichen unserer Zeit den Arbeitern in den Werksräumen die Kleidungs­stücke gestohlen werden. Sehr häufig erhebt sich deshalb die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, für solche Verluste Schadenersatz zu leisten. Im allgemeinen trägt er nun eine solche Haftung nicht, sondern nur, wenn ihm irgend welche Schuld oder Fahrlässigkeit dabei nachgewiesen werden kann. Das wird aber meist der Fall sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gelegen­heit zum Unterbringen von Kleidungsstücken usw. zu beschaffen und diese Einrichtungen auch so zu treffen, daß Diebstähle nicht möglich sind. An­dernfalls liegt ein Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor, zu deren Beobachtung der Arbeitgeber nach§ 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet ist. Der Arbeiter kann nicht selbst Maßnahmen zum Schutze seiner Sachen treffen, er ist auf die vom Arbeitgeber getroffenen Einrichtungen angewiesen. Auf zweck­entsprechende Maßregeln muß insbesondere der Inhaber eines größeren Betriebes bedacht sein, da in diesem die Diebstahlsgefahr besonders groß ist. Auf diesen Standpunkt stellte sich auch das Gewerbegericht Spandau in einem Urteil vom 18. Februar 1918. Es hielt eine Kleiderablage, die während des Schichtwechsels längere Zeit offen stand und bei der die Wächter nicht da­rauf achten konnten, ob jeder nur seine eigenen Sachen nahm, für keine ausreichende Maßregel gegen Diebstähle. Es verurteilte deshalb die betr. Firma zum Ersatz der einem Arbeiter dort entwendeten Kleidungsstücke. Es sind zahlreiche Möglichkeiten denkbar so heißt es in der Begründung, wie die Kleider der Arbeiter wirksam geschützt werden können. Es kann für jeden Mann oder für 23 Personen ein Schrank vorhanden sein, es kann wie bei Theatern die Unterbringung der Sachen gegen Marken er­folgen, es können die Gegenstände durch unten mit einem Vorlegeschloß verbundene Kette ge­sichert werden, wie es in der Universität Berlin