Par.

tonnements=Preis jährlich 1 Thlr. 7 1/2 Sg., halbjährlich 20 Sar. wofür es bis auf das nächste Bürgermeistereiamt im Con­cessions=Bereiche frei gelie­fert wird. Auch kann d. Blatt durch alle K. Post­expeditionen zu 20 Sar.per halb Jahr bezogen werden.

Dieses Blatterscheint wö­chentlich 1 mal(Sonntags.) Inserate aller Art wer­den aufgenommen gegen Vergutung von 1. Sgr. ver Zeile. Dieselben müssen aber bis Freitag Morgens j. W. bei der Expedition eingehen.Briefe und Gel­der werden franco erbeten.

für die Kreise

pprüm, Bitburg und Daun.

48.

Sonntag, den 26. November

1843.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Durch Allerhöchste Kabinets=Ordre vom 25. August d. J. ist der Gebrauch von 1 Zoll langen Stollen an den Hufeisen der Zugthiere vor den, die Kunststraßen befahrenden Fuhrwerken in der Zeit vom 1. November bis zum 1. April bis auf Weiteres gestattet worden.

Indem wir diese, den§. 11 der Verordnung über den Verkehr auf den Kunststraßen vom 17. März 1839 abändernde Allerhöchste Bestimmung hiermit zur öffent­lichen Kenntniß bringen, machen wir die mit der Hand­habung der Wege=Polizei beauftragten Beamten ganz besonders darauf aufmerksam, daß der Gebrauch der längeren Stollen lediglich zur Ueberwindung der un­normalmäßigen Steigungen und der öfters mit Glatt­eis bedeckten Fahrbahnen auf den Gebiergsstraßen ver­suchsweise, unter Vorbehalt der Zurücknahme dieser Aus­nahme, nachgegeben ist und der Einfluß des Gebrauchs der längern Stollen auf den baulichen Zustand der Kunststraßen mit Aufmerksamkeit überwacht werden soll.

Trier, den 9. November 1843.

Bekanntmachung.

Die Ankörung der Beschäler in den Kreisen Prüm und Bitburg pro 1844, findet zu Bitburg am 5. Dezember d. J. Vormittags 9 Uhr, Statt. Bitburg, den 15. November 1843.

Der Königl. Landrath,

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Königlichen Hohen Ober=Prä­sidii der Rhein=Provinz vom 7. August c. ist angeord­net worden: daß für das Jahr 1844 ein außerordent­licher Zuschlag von 33 1/3 pr. Ct. zu den gewöhnlichen Feuer=Versicherungs=Beiträgen ausgeschrieben und er­hoben werden soll. Dieser Zuschlag stellt sich der Mehr­einnahme des laufenden Jahres gleich, so daß die Bei­

träge pro 1844 gegen jene pro 1843 nirgend gesteigert werden.

Der große Aufwand für Brand=Entschädigung gegen die Einnahme aller vorhergehenden Jahre ist durch die thatsächlichen Wahrnehmungen und die veröffentlichten Rechnungs=Resultate allgemein bekannt gewerden und

muß als die unabweisbare Ursache betrachtet werden, die gewöhnlichen Beiträge auch für das nächste Jahr wieder um 1/3 erhöht zu lassen, damit die Deckung des vorhandenen und bereits gänzlich disponibel gestellten Deficits nicht allein vollständig gesichert, sondern auch das laufende Bedürfniß ausreichend befriedigt werde.

Diese auf den§. 28 des Allerhöchsten Reglements vom 5. Januar 1836 sich gründende Anordnung, wo­durch die von jenem Gesetze ursprünglich bestimmten Sätze noch bei Weitem nicht erreicht werden, wird für das achtjährige Bestehen unserer Schutzanstalt nun zum dritten Male eintreten und bei der gleichmäßigen Höhe dieser verschiedenen Zuschläge das Resultat haben, daß sie den gewöhnlichen Beitrag jedes dieser 8 Jahre durch­schnittlich nur um 1/8 vermehrt; eine Erhöhung, die bei den großen Verheerungen der zahlreichen Feuers­brünste immer sehr mäßig erscheint, weshalb gehofft werden darf, daß dem Institute das Vertrauen und die Theilnahme erhalten werde, wozu sich dessen gegen­seitige auf keinen Gewinn berechnete und für die Ge­nossen unter allen Umständen günstigste Einrichtungem­pfiehlt, welche die Garantie ihres Bestehens und Fort­schreitens in sich selbst trägt.

Wie die Beiträge sich hienach für jede Tarifklasse nach diesem Zuschlage den diesjährigen gleichgestalten werden, ist auf den Bürgermeisterämtern und bei den Königlichen Steuer=Cassen zu erfahren. Coblenz, den 10. November 1843.

Rheinische Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction,

Hauer.

Der Wallsischfang. Erzählung.

(Schluß.)

Nach geendigtem frohen Male nahm Thoms das Gespräch wieder im ernsten Tone auf. Mein Sohn, ich bin Dir jetzt Erklärung über mein früheres Beneh­men gegen Dich schuldig; ich gebe sie Dir kurz, weil die Erinnerung, die sich daran knüpft, mir noch heute zu schmerzlich fällt. Vor 26 Jahren ging ich von Bristol aus in See und ließ ein braves Mädchen als meine Braut zurück; unsere Verbindung verschoben wir bis zu meiner Rückkehr, da ich gute Aussichten hatte, auf dieser Reise mein Glück zu machen. Wir steuerten nach Ostindien, verloren in einem wüthenden Sturme bei den azorischen Inseln unser Steuerruder und trieben hülflos durch die Klippen, bis unser Schiff an einer kleinen, felsigen, schwach bewohnten Insel scheiterte. Drei Mann von der Besatzung bargen küm­merlich das nackte Leben.