Nro. 10) Andernacher Bürger=Blatt 12. Jahrgang.

Mittwoch den 2. Februar 1850.

Drucker und Herausgeder A. Isbert in Andernach.

Veranntmächungen.

Bekannt machung.

Nach§. 14 des Jagdpolizeigesetzes vom 7ten

März 1850 est für einen jeden Jagöschein auf das Jahr eine Abgabe von einem Thaler zur Kreis­Kommunalkasse des Wohnorts des Ertrahenten zu entrichten, woraus von selbst folgert, daß die den Jogdschein ausfertigende Behörde denselben nur ge­gen Uebergabe der Quittung über die geleistete Zah­lung ausstellen darf. Indem ich das Publikum auf diese Bestimmung aufmerksam mache, bemeike ich zugleich, daß durch Vermittelung des landräthlichen Büreaus keine dergleichen Gelder fernerhin mehr besorgt werden, selbst dann nicht, wenn sie brieflich eingesandt werden, in welhem letzeim Falle sie ohne Weiteres portopflichtig an die Einsender zurückge­schickt werden sollen, um solche selbst direkt an die Kreis=Kommunalkasse(Herrn Empfänger Sauerborn hierselbst) zu befördern.

Mayen, den 18. Januar 1859.

I. V. des Lavdraths,

der Kreissekretär,

Gräber.

Bekanntmachung.

alle diejenigen jungen Leute, welche im Jahre 1839 geboren sind, und zur diesjährigen Aushe­bung gehören, sowie jene, welche ihrer Militärpflicht noch nicht genügt haben oder über welche ron der Oepartements=Ersatz=Commission noch nicht desinitiv entschieden worden, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 4. Februar c. auf dem hiesigen Stadt­hause zur Eintragung in die Liste zu melden.

Nichterscheinen zieht den Verlust der Reklama­tions=Ansprüche nach sich.

Die anwesenden Leute müssen sich persönlich einfinden, für die Abwesenden aber die Eltern, Vor­münder oder Verwandte erscheinen.

Andernach, den 27. Januar 1859.

Der Bürgermeister, Heinrich Byns.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 3. Februar dieses Jihres Morgens 11 Uhr, werden auf dem Rathhause Andernach nachbenannte Arbeiten und Lieferungen an den Wenigstnehmenden öffentlich vergeben:

1. Die Lieferung von bossirten Mendiger Pflaster­steinen zur Herstellung von circa 130 Qua­dratruthen Straßenpflaster;

2, die entsprechende Pflasterarbeit.

Die Vertragsbedingungen und Kostenanschläge liegen auf dem hiesigen Rarhhause zur Einsicht offen.

Andernach, den 29. Januar 1859.

Der Bürgermeister,

Heinrich Byns.

Vergebung der Lat inne an den Schulen und des K. richts der Straßen.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß am 1k. Februar d. Is.. Morgens 11 Uhr die Latmnen der Schulen und die Abfahr des Straßale ichrs auf dem hiesigen Rathhause an den Mein##ictenden auf 3 Jahre vergeben werden.

Andernach, am 29. Januar 1859.

Der Bürgermeister,

Heinrich Byns.

Bekanntmachung.

Die Steuerrflichtigen hiesiger Stadt, die noch mie Einzahlung ihrer Gemrinde= Umlagen und Feuer­Societäts= Beiträge im Ruckstande ss.d, wereinzer Berichtigung aufgefordert, da sonn das Erccationsver­fahren gegen sie eingele#tet werdeu muß.

Andernach, den 27. Janaer 113.

Der Einnehmer,

* ohr.

Frage. Ob die richt brennenden Laternen mit zur Zahlungs=Controlle geschrieben werden?

2 auch 4 freundliche Zimmer mit oder ohn­Möbel stehen bei Lehr auf der Post zu vere miethen.