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Nr. 89.
Donnerstag, den 26. Juli 1928.
98. Jahrgang
Die Rote Julkiz.
Von Dr. Hessen,
Der letzte Akt der Tragödie ist zu Ende. Der Vorhang ist gefallen. Die amtliche Mitteilung der Sowjetregierung lautet, daß das Urteil im SchachtinskiProzeß vollstreckt ist— fünf Menschen sind erschossen.
Nicht nur Rußland, sondern ganz Europa ist dem Gange dieses Prozesses mit gespannter Aufmerksamkeit gefolgt, und als schließlich der Oberste Gerichtshof der Union der S. S. R. das Urteil verkündete, löste es einen erschütternden Eindruck aus. Elf Angeklagte wurden zum„Höchstmaß des sozialen Schutzes, d. h. zum Tode durch Erschießen verurteilt, obgleich es während des Prozesses nicht gelungen war, auch für nur ein einziges der Verbrechen, deren die Angeklagten beschuldigt waren, den Beweis zu erbringen und obgleich die ganze Anklage auf dem„Geständnis“ einiger Angeklagter begründet war, einem„Geständnis", das durch keinerlei sachliche Beweise bekräftigt werden konnte.
Von den 535 Angeklagten hatten 17 während der Untersuchung ihre Schuld rückhaltlos zugegeben und Geständnisse nicht nur für sich selbst, sondern auch für die anderen zu Gericht Gezogenen abgelegt. Von diesen 17 Angeklagten haben mindestens die Hälfte während der Gerichtsverhandlung ihre Aussagen zurückgenommen, indem sie erklärten, sie hätten sich entweder keine Rechenschaft über ihre Aussagen abgelegt, als sie dieselben beim Untersuchungsrichter unterzeichneten, oder sie hätten sich in einem„außergewöhnlichen Zustand" befunden und nicht gewußt, was sie taten und sagten.
Wir wissen nicht, von welcher Art„außergewöhnlichem Zustand“ die Rede ist, wodurch die Angeklagten zur Selbstbezichtigung gebracht wurden; wir wissen nur, daß die Gefängnisordnung außerordentlich grausam war, daß die Angeklagten nur fünf Stunden lang von 24 schlafen durften, daß die Verhöre beim Untersuchungsrichter sich oft auf 10 bis 12 Stunden ohne Unterbrechung ausdehnten. Es ist ferner bekannt, daß einer von jenen, die während der Untersuchung ein Geständnis abgelegt hatten, der jetzt hingerichtete Ingenieur Jussewitsch, vor Gericht seine Aussagen zurücknahm und erklärte, daß im Laufe eines der qualvoll langen Verhöre beim Untersuchungsrichter er von einem Asthma=Anfall in schwerster Form befallen worden sei, so daß er bereit gewesen sei, alles, was man nur wollte, zu unterschreiben, daß er aber jetzt, ebenso wie sofort nach dem Verhör seine Aussagen zurücknehme, da diese ihm gewaltsam entrissen worden seien. Diese wenigen Tatsachen reichen wohl aus, um den„außergewöhnlichen Zustand" zu begreifen, in dem sich die Angeklagten während der Verhöre durch den Untersuchungsrichter befanden.
Die ganze Anklage war somit auf der„Reue“ jener Wenigen aufgebaut, die nicht nur während der Untersuchung, sondern auch vor Gericht für sich selbst und für ihre Leidensgenossen Geständnisse abgelegt hatten. Aber auch diese Wenigen haben den Erwartungen nicht entsprochen, welche die Anklage gehegt hatte. Keiner dieser„Geständigen“ war in der Lage, seine Behauptungen zu begründen oder dem Gericht Dokumente vorzulegen, die ein solches Geständnis gerechtfertigt hätten. Sie redeten alle von einer gegenrevolutionären Organisation, die sich die wirtschaftliche Spionage zur Aufgabe gemacht haben sollte, von Mitgliederverzeichnissen dieser Organisation, in denen beinahe sämtliche Angeklagte angeführt waren, aber keiner von ihnen konnte dem Gericht ein solches Verzeichnis oder auch nur einen einzigen Brief vorlegen, den sie von den nach dem Ausland geflüchteten früheren Grubenbesitzern erhalten haben wollten, wobei doch der Briefwechsel mit diesen„Kapitalisten“ einen der Hauptstützpunkte der Anklage darstelle. Alles beschränkte sich auf Redereien und Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehrten. Aber das genügte dem Gericht um elf Todesurteile zu fällen, jenem Gericht, das alles Mögliche getan hatte, um die Aufgabe der Verteidigung zu erschweren. Als auf Antrag des Verteidigers des ebenfalls jetzt hingerichteten Ingenieurs Budnij, der als Bindeglied zwischen den Ingenieuren und den nach dem Ausland geflüchteten „Kapitalisten“ gedient und sich daher dauernd auf Reisen befunden haben sollte, eine Bestätigung dessen eingeholt werden sollte, daß der Genannte sich ununterbrochen in Moskau befunden hatte, wurde dieses Gesuch auf Grund der Forderung des Staatsanwaltes sofort abschlägig beschieden. Das Sowjetgericht war so sehr von der Schuld der Angeklagten„überzeugt“ oder vielmehr, sollte von ihr überzeugt sein, daß es auf derartige Feststellungen keinen Wert legte. Dieser „Ueberzeugung“ ist es zuzuschreiben, daß in diesem Prozeß die Verteidigung überflüssig war.
Aber trotz der gefällten elf Todesurteile wollte im ersten Augenblick niemand daran glauben, daß dieses Urteil auch wirklich vollstreckt werden würde. Man rechnete allgemein mit der Begnadigung, man wollte nicht zugeben, daß dieser„demonstrative“ Prozeß in Hinrichtungen seinen Abschluß finden werde. Diejenigen aber; die auf einen günstigen Ausgang rechneten, haben sich geirrt. Fünf Menschen sind erschossen worden.
Wieder ein Beispiel jener Zustände, die im Reiche der Sowjets herrschen, wieder ein Beispiel der bolschewistischen„Rechtspflege". Kann ein Regime, das sich auf solche Regierungsmethoden stützt, langlebig sein?
Das Sängerfest in Wien.
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Eine bildtelegraphisch übertragene Aufnahme des Festzuges.
Der Festzug dauerte neun Stunden. Hunderttausende zogen durch die Straßen der Stadt Wien, eine machtvolle Kundgehung des Willens zur nationalen Einheit. Unsere Aufnahme zeigt das Bundesbanner im Festzug vor der Ministertribüne. Die Aufnahme ist bildtelegraphisch übertragen worden,
Entspannung in der bayrischen Krise.
München. 25. Juli. Dienstag abend ist endlich die längst erwartete Entspannung in der bayrischen Krise eingetreten. Der Bauernbund hat sich in seiner Fraktionssitzung am Nachmittag mit dem Vorschlag der Bayrischen Volkspartei einverstanden erklärt, wonach in dem neuen, unter der Führung des Bauernbundministers Dr. Fehr stehenden Ministerium für Landwirtschaft und Arbeit ein politischer Staatssekretär für die Abteilung Arbeit fungieren, der in der Person des bisherigen Sozialministers Oswald von der Bayrischen Volkspartei gestellt wird. Der Bauernbund ist bei seiner Zustimmung von der Voraussetzung ausgegangen, daß der Staatssekretär sich auf die Wahrnehmung der sozialen Angelegenheiten beschränkt, daß ihm aber nicht die Stellvertretung des Ministers zusteht. Da mit diesem Beschluß die Grundlage für die erfolgreiche Beendigung der Koalitionsverhandlungen geschaffen wurde, ist sofort eine neue Koalitionssitzung auf Mittwoch vormittag anberaumt worden. Es kann jetzt als feststehend angesehen werden, daß noch im Laufe dieser Woche die Regierungsbildung erfolgt.
Keine Differenzen
zwischen Reichsbahn und Reichsregierung.
Berlin, 24. Juli. Zu dem Bericht über die Anrufung des Reichsbahngerichts wird von zuständiger Stelle erklärt, daß keinerlei Differenzen zwischen der Reichsbahn und der Reichsregierung worliegen. Der Beschluß auf Anrufung dieses Schiedsgerichtes sei vielmehr im Einverständnis beider Stellen gefaßt worden. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist das Mitglied des Senats des Reichsgerichts, Meyer. Es müssen somit noch zwei Beisitzer für das Zusammentreten des Schiedsgerichts ernannt werden, die von jeder der beiden Parteien, der Reichsbahn und der Reichsregierung zu benennen sind. Das Schiedsgericht ist bekanntlich nicht die letzte Instanz, da die Reichsregierung unter Umständen die Möglichkeit hat, bei einer Gefährdung des Reparationsschuldendienstes und der Zinszahlungen das Haager Schiedsgericht anzurufen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, daß es soweit kommt.
Wirtschaftsverständigung zwischen Polen und Danzig.
Danzig, 24. Juli. Der Senat der freien Stadt Danzig gab am Dienstag zu Ehren des in Danzig weilenden Präsidenten der Polnischen Landwirtschaftsbank, Gorecki, ein Bankett, an dem außer dem Präsidenten Gorecki der stellvertretende Danziger Senatspräsident Gehl, zahlreiche Danziger Senatoren, der Danziger Völkerbundskommissar van Hamel, der polnische diplomatische Vertreter in Danzig, Minister Straßburger usw. teilnahmen. Im Verlauf des Essens hielt der Senatspräsident Gehl eine Ansprache, die gewissermaßen eine Antwort auf die Versöhnungsrede des Präsidenten Gorecki darstellte, die dieser am letzten Freitag bei einem Essen beim Minister Straßburger gehalten hatte. Präsident Gehl betonte, daß der Danziger Senat die Verständigungsbereitschaft Polens begrüßt. Es müsse der Grundsatz: Weniger Politik in Wirtschaftsfragen zur Geltung kommen. Danzig sehe täglich die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung Polens und sei bereit, alle möglichen Opfer zu bringen, um den Danziger Hafen so leistungsfähig zu erhalten, daß er den höchsten Ansprüchen genüge. Man hoffe, daß die schwebenden Verhandlungen um eine teilweise Freigabe der Westerplatte für Handelszwecke schon recht bald erfolgreich sein werden. Der Redner sprach die Bitte an den Präsidenten Gorecki aus, mit seinem großen Einfluß dahin zu helfen, daß die Ausschaltung der Danziger Wirtschaft vermieden werde und daß Danzig in Polen dieselben Betätigungsmöglichkeiten finde, die Danzig den polnischen Staatsangehörigen biete. Der Redner dankte dann dem Präsidenten Gorecki, daß er so offen das Problem Danzig=Gdingen angeschnitten habe, das durch die Behandlung in der polnischen Presse so schwere Sorgen in Danzig ausgelöst habe. Präsident Dr. Gorecki betonte, es sei ihm ein günstiges Symptom, an dieser Stelle den Willen zur friedlichen Wirtschaftsarbeit vernommen zu haben. Er werde sich bemühen, daß die heutige Zusammenkunft ihren wohltuenden Einfluß behalte Er habe seine Ansicht über die Notwendigkeit einer solchen Zusammenarbeit in Danzig bestätigt gefunden. Er freue sich, in den Worten des Senatspräsidenten einen nicht unbegründeten Optimismus
über die Entwicklung dieser Danzig=Polnischen Zusammenarbeit gefunden zu haben. Er sei fest überzeugt, daß die offenen Erklärungen des Senatspräsidenten Gehl ungeteilten Beifall in den Wirtschaftskreisen Polens finden werden.
Frankreich und die Anschlußfrage.
Das„Journal des Debats“ macht scharf.
Pari s, 25. Juli. Unter der Ueberschrift„Die französische Regierung und die österreichische Frage“ stellt das„Journal des Debats“ fest, daß der sich langsam in die Tat umsetzende Anschluß Oesterreichs an das Deutsche Reich zu einer der gefährlichsten Tatsachen Europas werden könnte. An dem Tage, an dem er vollendet sein werde, würde sich die allgemeine Lage vollkommen zum Nachteil der Sieger verändert haben und Zentraleuropa würde sich einem Deutschland ausgeliefert sehen, das in vieler Hinsicht stärker sein würde als 1914. Deshalb könne man mit Recht erstaunt sein, daß trotz der vielen schwebenden bedeutungsvollen auswärtigen Fragen vor dem 1. September in Paris kein Ministerrat stattfinden und dieser sich voraussichtlich auch nur mit parlamentarischen Angelegenheiten beschäftigen werde. Das Blatt erinnert daran, bereits der Befürchtung darüber Ausdruck gegeben zu haben, daß die Frage der Rheinlandräumung niemals Gegenstand einer entscheidenden ministeriellen Besprechung und nicht einmal einer angehenden Unterhaltung zwischen Poincare und Briand gewesen sei. Mit noch größerem Nachdruck müsse diese Befürchtung in der Anschlußfrage wiederholt werden. Vor allem sei eine volle Verständigung mit den Staaten erforderlich, die daran interessiert seien, in erster Linie mit der Tschechoslowakei. Daneben müssen aber die Engländer genau unterrichtet werden über die französischen Absichten für den Fall, daß sich Frankreich eines Tages vor eine vollendete Tatsache gestellt sehen würde. Schließlich müsse vor der Unterzeichnung des Kelloggpaktes festgestellt werden, daß dieser keine Maßnahmen ausschließe, die nötig seien, um einen Umsturz des neuen Europa zu verhindern. Schließlich dürfe nicht vergessen werden, daß die Rheinlandbesetzung dazu benutzt werden könnte, um Sicherheiten zu erhalten, sei es im Austausch gegen eine vorzeitige Räumung, sei es, um durch ihre Beibehaltung einen Druck auszuüben.
Der„Manchester Guardian“,
gegen die französische Anschlußhetze.
London, 24. Juli. Der Pariser Mitarbeiter des „Manchester Guardian“ erklärt in einer Kritik der französischen Pressestimmen zum Wiener Sängerbundesfest, jedes Ereignis während der Wiener Feier, wie das Singen des Deutschlandliedes und die Rede des Reichstagspräsidenten Löbe wurden in Paris als so schwerwiegend betrachtet, daß eine diplomatische Rückwirkung mehr als wahrscheinlich sei. Wie bei allen wichtigen Begebenheiten sei in der Presse jene Einstimmigkeit zu verzeichnen, die auf amtliche Einwirkung hinweise. Dabei müsse man anmerken, daß der Ton der jetzt angeschlagen werde, dem einer Drohung gleichkomme. Das beliebte„Argument“ der Gicherheit, womit auch die Sicherheit Polens und der Tschecho=Slovakei gemeint sei, werde dabei wieder gegen die Räumung des Rheinlandes vorgebracht. Deutschland solle nicht nur den polnischen Korridor garantieren, sondern solle auch die Garantie abgeben, daß es sich niemals mit Oesterreich vereinigte. Kein Pariser Blatt habe jedoch die Frage anzuschneiden für wert befunden, auf Grund welcher Rechte auf dem Versailler Vertrag oder anderen Verträgen Frankreich und seine Verbündeten zur Verhinderung der deutsch=österreichischen Annäherung einschreiten könnten. In dieser Hinsicht sei in der französischen Presse nicht ein einziges Beweismittel gegen Oesterreich vorgebracht worden, das nicht in gleichem Maße auf irgendein britisches Domnion Anwendung finden könnte. Die Friedensverträge enthielten nichts, was die Forderung einer österreichisch=deutschen Vereinigung verhindern könnte. Sie machten nur die Billigung einer solchen Forderung von dem Gesetz der Einstimmigkeit in Genf abhängig. Die wahre französische Furcht, so meint das englische Blatt, liege darin, daß dieses Gesetz der Einstimmigkeit angesichts der Entwicklung der Dinge sich als zweischneidig erweisen werde und das Frankreich und seine Alliierten eines Tages gegen die eine Seite der Klinge anlaufen würden. Setze man den Fall, daß die Annäherung eines Tages so weit fortgeschritten sei, daß ein
Mitglied der französischen Kontinentalgruppe sich beru
S##.2 wurde, eine, Anklage gegen Oesterreich in
Genf vorzutragen, so würde eine einstimmige VersammRat sicherlich schwer zu erreichen sein. In er Pariser Presse spreche man davon, unter Umständen
eine An lage gegen die Wiener Regierung wegen Aufhebung der Souveränität zu erheben. Eine solche Klage könne jedoch furistisch nicht abgefaßt werden. ohne in gleicher Weise für Australien oder irgendein anderes
britisches Dominion anwendbar zu sein. Weder der
erkannt Heartnus seren in dem Völkerbundsstatut an
erkannt. Oesterreich könne deshalb an dem Tage, an dem es in Genf auf der Anklagebank sitze, zuversichtlich auf eine ihm günstige Stimme rechnen, nämlich die Chamberlains, oder seines Nachfolgers und diese eine Stimme würde genügen.
Italienische Stimmen zum Wiener Sängerbundesfest und der Kölner Pressa.
24. Juli. Erst nachträglich bringen die itaienischen Blätter Berichte über das Wiener Sängerbundesfest mit Antworten auf die französisen Blätterstimmen, die das Fest übereinstimmend als politisches Ereignis hinstellten. Der Mailänder„Corriere della Sera“ schreibt, man könne nicht von einem Konzert, wohl aber von einer politischen Kundgebung sprechen, zu der der Organisationsausschuß 300 000 Personen im Wiener
#er„Imperg“ kann nicht umhin festzustellen, daß Oesterreich und Deutschland tatsächlich vereint seien und vereint bleiben würden, da diese einigung den geistigen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder entspreche. Die Turiner„Stampa“, spricht von einem politischen Jubelfest und schließt mit der Bemerkung, daß sich nach den Diplomaten Aerzte und Apotheker mit dem Feste zu beschäftigen haben wurden. Gleichzeitig bringen die Blätter auch lange Ar
tikel über die Kölner Pressa. Der„Corriere della Sera“ bringt einen Artikel„Friedenswille im Rheinland“ und sagt, Köln wolle den Frieden und deshalb verlange es schnelle Räumung des Rheinlandes, in die auch das Saargebiet mit einbezogen werden müsse. Die Räumung sei nicht ein Gnadenakt-der Sieger, sondern ein Recht der Besiegten.
Eine litauische Note an den Völkerbund.
Kowno. 24. Juli. Die litauische Regierung hat an den Generalsekretär des Völkerbundes eine Note gesandt in der auf die polnischen Manöver im Wilnagebiet hingewiesen wird. Diese Manöver seien wohl die Antwort uf die vor kurzem beendeten litauischen Manöver um Gebiet von Varinai. Was die litauischen Manöver anbetreffe, so seien sie überhaupt nicht als solche vorgese
hen. In Varinai fänden in jedem Jahre Schießübungen der litauischen Artillerie statt. Die litauische Regierung benachrichtige auch stets die polnische Regierung von diesen Schießübungen, um irgendwelche Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Polens Artillevie habe ebenfalls Schießübungen im Gebiete von Schwenkiani und Abradai in der Nähe der Demarkationslinie abgehalten. Diese Schießübungen hätten niemals irgendwelche Zwischenfälle hervorgerufen. Ganz anders aber sei es mit der Frage von den bevorstehenden militärischen Manövern an der Demarkationslinie. Das Zusammenziehen einer größeren Zahl polnischen Militärs bedeute eine große Gefahr für Litauen. Deshalb würde die litauische Regierung gezwungen sein auch litauische militärische Punkte zu verstärken. Unter diesen Umständen könnten Zwischenfälle eintreten. die den allgemeinen Frieden gefährden könnten. Diese Tatsache wolle die litauische Regierung dem Völkerbund zur Kenntnis geben.
Der Südtiroler Klerus an den Papst.
Berlin, 25. Juli. Wie der„Lokalanzeiger“ aus Wien meldet, hat der Klerus des deutschen Teiles der Diözese Trient ein von allen Priestern des Bezirks unterzeichnetes Schreiben an den Papst gerichtet und durch eine besondere Abordnung in Rom eine Denkschrift über die durch das Verbot des Religionsunterrichts in deut
sitators deutscher Sprache wiederholt, der Bürger eines neutralen Staates ist, mit dem Auftrag, die religiöse Lage in Südtirol zu studieren.
Vorschriften für die Faschisten im Ausland.
Rom, 24. Juli. In dem neuen Befehlsblatt des Generalsekretariats für die Faschisten im Ausland wird unter anderem das Tragen des faschistischen Abzeichens in den Ländern angeordnet, wo dies nicht durch Sonderbestimmungen verboten ist. Denjenigen Faschisten, die ihre Kinder in Orten mit italienischen Schulen in andere Schule schicken, wird mit dem Ausschluß aus der Partei gedroht.
Revolutionärer Streik in Argentinien.
London, 24. Juli. Nach Meldungen aus BuenosAires sind in Rosario revolutionäre Streiks ausgerufen worden. Die Lage ist sehr ernst und erfordert sofortige energische Maßnahmen der Regierung. Alle telephonischen und telegraphischen Verbindungen sind unterbrochen und die Versorgung von Gas und Licht ist eingestellt. Das Geschäftsleben ruht.
Vier Todesurteile
im großen Rosittener Sowjetspionageprozeß.
Riaa, 24. Juli. Der große Spionageprozeß zugunsten Sowjetrußlands in Rositten(Lettland) ist beendet worden. Der lettische Kriegsgerichtshof hat vier lettische Staatsangehörige, die Führer der lettischen Grenzwache waren, zum Tode durch Erhängen verurteilt. Vier Angeklagten wurden zu lebenslänglichem Zuchthaus neun weitere zu Zwangsarbeit von 5 bis 15 Jahren verurteilt. Die Verteidiger der zum Tode verurteilten Angeklagten haben Schritte um Begnadigung beim Staatspräsidenten unternommen. Der russische Gesandte hat über den Verlauf dieses Prozesses einen Bericht nach Moskau gesandt.