Nro. 24.(1. Blatt.)

Samstag, 17. Juni.

16. Jahrgang. 1893.

Heinsberger Volkszeitung.

Verantwortlicher Redakteur G. Real.

(Organ der Centrumspartei des Kreises Heinsberg.)

Druck und Verlag von 25. Toode.

Erscheint

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Locales.

Zeinsberg. Als Resultat der am Donnerstag gethätigten Reichstagswahlen im hiesigen Kreise kann konstatirt werden, daß Herr Abg. Dr. Hitze wieder gewählt wurde. Nach den uns zugegangenen Berichten, die wir weiter unten im Einzelnen folgen lassen, hat derselbe 5339 Stimmen erhalten, wäh­rend sein Gegenkandidat 494 Stimmen erhielt. Da die Zahl der Wahlderechtigten im Kreise eirea 8400 detragen dürfte, so würde hieraus hervorgehen, daß eirea 70 Prozent der Wohlderechtigten sich an der Wahl betheiligt hätten. Nach den dis jetzt be­kannten Resultaten aus den beiden anderen Kreisen Erkelenz u. Seilenkirchen läßt sich noch nicht Aehn­liches feststellen, weil dort noch verschiedene Berichte fehlen. Indessen läßt sich voraussehen, daß Herr Hitze eiren 14,000 Stimmen auf sich wird ver­einigt haben. So weit bis jegt die Nachrichten aus dem übrigen Deutschland vorliegen, scheint sich erfüllt zu haben, was min voraussah: daß die Sozialdemokraten eine Menge Stimmen ge­winnen und daß es zu vielen Stichwahlen kommen würde. Bis Freitag Morgen 10 Uhr waren in Berlin 135 Wahlresultate bekannt, wovon 93 Stichwahlen sind.

den 16. Juni. Am verflossenen Mon­tag feierte Herr Lehrer H. Jos. Franzen hier­selbs sein 50jähriges Amtsjubiläum. Die Theilnahme der Ortseingesessenen war eine all­gemeine. Se. Majestät der Kaiser verließ dem Ju­dilar den Adler der Inhaber deo kgl. Hausor­dens der Hohenzollern.(Leider ist ein aus­führlicher Bericht über dieses Fest uns ers so spät zugegangen, daß es nicht mehr moglig war, denselben zum Abdrick zu bringen. Die Red.)

Bei ger Expedition dieses Bl. sind ferner eingegangen:

Jür den St. Josefs-Pseunig:

Aus Isenbruch Mk. 1.

Für die Aloykus-Kirche in Mühlheim:

Ungenannt 2r. 1

Wahlresultate aus dem Areise Heinsberg.

Fest des h. Johannes Bapt.

zu Haaren(Clus).

Samstag den 24. Juni, sowie an den übri gen Tagen der Oetave Aussetzung u. Verehrung der h. Rlquien. 8 Uhr Hochamt.

Sonntag d. 25. d. Uhr hl. Messe, Uhr Hochamt, darnach Prozession.

Montag den 26. d. Hauptfeier. H. Messen um 6, 7 und 8 Uhr, Uhr feierliches Hochamt mit Predigt und Relquien=Proze ssion. Nachmittags 4 Uhr Complet. Morgens Gelegenheit zum Beichten.

Anlegung des Grundbuchs für Gemeinde Hillensberg.

Für die Gemeinde Hillensberg beginnt die in§ 4° des Gesetze vom 12. Apeil 1888 vorgesehene Aueschlußfrist am 15. Mai 1898 und endet mit dem 15. Rovember 1898.

Die Bedeutung derselben ergibt sich aus den Is 48, 50, 51, 52, 53 des bezogenen Gesetzes, welche lauten:

48.

Die nicht bereits von dem Amtsgericht vorgeladenen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstücke das Eigenthum zustehe, socie diejenigen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an dem Grundstück ein die Bersügung über dasselbe beschränkendes Recht oder eine Hovo­t bek oder irgend ein anderes der Eintragung in das Grundduch bedürfen­des Nicht zustehe, baden ihre Ansprüche vor Ablauf einer Aus­schlußfriß von sechs Monaten bei dem Amtsgericht unter bestimmter kataßtermäßiger Bezeichnung des Orundstücks anzumelden.

50.

Diejenigen, welche in der Zeit vom Beginn der im§ 48 bezeichneten Irtst dis zu dem Inkrafttreten der eingeführten Gesetze das Eigenthum oder ein anderes in das Grundduch einzutragendes Recht erworden haben, müssen dasselbe, falls die Anmeldung nicht bereits früher erfolgt ist, vor dem Inrrasttreten der eingeführten Gesetze anmelden.

51.

Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind diejenigen Berechtigten frei welche der Eigenthümer in Gemäßhett des§ 44, Nco. 4, vor Ablauf der Ausschlußfrist(B3 48, 50) dem Amtsgerichte angemeldet hat.

52.

Ueber jede Anmeldung hat das Amtsgericht m Anmeldenden auf Ver­langen eine Bescheinigung zu ertheilen.

Wenn das angemeldete Recht nach Inhalt der Anmeldung vor einem vom Eigenthümer angezeigten oder vor einem früher angemeldeten Rechte oder zu gleichem Range mit einem solchen Rechte einzutragen ist., so ist den detreffenden Berechtigten von der Anmeldung Mitthellung zu machen

53.

Wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauden an die Richtigkeit des Grundduchs das Grund­stück oder ein Recht an demselden erworden hat, nicht geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte s:üher als das seinige angemeldet und demnächst eingetragen n d, verliert.

Ist die Widerruflichkeit eines Eigenthumsüberganges nicht angemeldet worden, so finden die Vorschriften des ersten Absages nach Maßgabe der Bestimmungen des§ 7 Anwendung

Helnsberg, 3. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

Freunden und Bekannten sage ich bei meiner Abreise nach Büllingen

herzlich Lebewohl!

Heinsvera. d. 14. Juni 1893.

Schulzen,

Kreis Secretair a. D. u. Kanzlei­Rath.

Bei meiner Abreise hier nach Waldbröl allen Freun­den und Bekannten ein herfliches

= Lebewohl!=

Geinsder a. d. 15 Juni 1893.

Carl Perey jun.

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Fr. Schweitzer, 5ed 8 Gpoiz.

Mezen Besprechung zur Aulegung XD einer Schleuse behuss Wässe­rung der Benden auf'm Blerick und Blitzendung werden die Interessenten auf Sonntag den 25. Juni, Nach­mittags Uhr beim Wirthe Herrn Spatgens in Heinsberg eingeladen

Grosse Festkeier in Beinsberg

am Tage der Apostelfürsten Petrus und Paulus

= 29. Juni 1893

zu Ehren des

G. 50jährigen Bischofsjobiläums Sr. Heiligkeit des Papstes

Leo XIII.

ferner zu Ehren

des 50jährigen Priesterjubiläums, des 25jährigen Bischofsjubiläums

unseres hochwürdigsten Herrn Erzbischofs

*

und zur Feier der Erhebung Hochdesselben zur Würde eines Cardinals der Heiligen Römischen Kirche.

1.

2.

Programm:

Am Abende vorher Festgeläute und Böllerschüsse.

Am Festtage selbst morgens Festgeläute und Böllerschüsse Um 7 Uhr Choralblasen vom Kirchthurme herab abwechselnd mit Baiern. Feierlicher Aufzug aller Vereine der Pfarre mit Musik, Abzeichen und Fahnen zum Hochamt in der Pfarrkirche

a. Um 9 Uhr versammeln sich alle Vereine im Garten und Hofe der Wirthschaft Hamacher auf der Apfelstrasse.

b. Der Zug formirt sich in folgender durch das Loos bestimmten Ordnung:

VII. Gesellenverein,

VIII. Vincenz-Verein,

IX. Bürger-Verein,

X. Vereinigte Heinsberger Schützenge­

sellschaften,

XI. Brudermeister,

XII. Alle Männer u. Jünglinge, die sich dem Zuge anschliessen wollen.

I Instrumental-Verein von Heinsberg. II. Festkomitee, Kirchenvorstand u. Ge­meinsevertretung,

III. Gregorius-Verein,

IV. Gesangverein von Unterbruch,

V. St. Martini-Schützengesellschaft von

Schafhausen

VI St. Josephs-Gesangverein von Schaf­hausen,

Die Vereine wollen gehen in Reihen zu vier

Die Herren Comiteemitglieder Birgelen und Schweitzer

werden die Einreihung in die Ordnung des Zuges übernehmen

c. In der Kirche treten die Fahnen mit Fahncnjunkern auf das hohe Chor. Die Vereine stellen sich auf von der Communion­bank an, in der Breite des Mittelschiffes hinunter

d. Nach dem Hochamte verlassen die Vereine die Kirche in der­selben Ordnung und ziehen wieder bis zum Ausgangspunkte, woselbst sich der Zug auflöst.

Nachmittags 8 Uhr in der Schützenhalle

Grosse Eestversammlung

mit musikalischen Vorträgen, Deklamationen, all­gemeinen Gesängen und Festansprachen durch fremde Redner.

Zu dieser Versammlung werden Liederheftchen gedruckt, in welchen auch das besondere Programm der Versammlung und die Reihenfolge der Vortrüge verzeichnet ist Diese Liederheftchen gelten als Eintrittskarten zur Festver­sammlung, d. h. der Eintritt kann nur denjenigen gestattet werdein, welche mit einem Liederhe ftchen versehen sind. Dieses gilt auch für die Mitglieder sämmtlicher Vereine.

Die Liederheftchen sind vorher zum Preise von 25 Pig käuflich zu haben bei den Herren J. Krebs. Carl Koulen-Hast und in den Wirthschaften von Spät­gens. Houben und Hamacher.

Von 4 Uhr nachmittags an sind Liederheftchen an beiden Eingängen der Schützenhalle zu kaufen und kosten dann 30 Pfg. Ein weiteres Eintrittsgeld wird nicht erhoben

Rauchen ist beim ersten Theil der Festversamml. in der Halle verboten.

Zum zweiten, dem gemüthlichen Theile der Festversammlung können auch Damen eingeführt werden, welche ebenfalls im Besitze von Liederheftchen sein müssen

Der Ertrag der Liederheftchen dient zur Deckung der Kosten des Festes.

Alle Einwohner Heinsbergs werden gebeten, an besagtem Tage ihre Häusor fest­lich zu beflasgen. Zu allen Veranstaltungen ist die polizeiliche Erlaubniss, so weit dieses nöthig war, bereitwilligst gewährt

Zur allgemeinen Theilnahme ladet freundlichst ein

Das Fest-Comitee:

Dr. Schneider, Oberpfarrer, Vorsitzender: P. Backhaus M. Berens: V. Birgelen C Breuer P. Florack A. Dorst Hub Heinrichs J. Krebs: f. Kremers: H. Koulen V. Lückerath Rector; W. Meyer, Rechtsanwalt: Real; Rennen Schweitzer:# von den Driesch L von der Fuhr W. Vex. J Wimmer. Kaplan.

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