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Preisblatt.
9. 65.
Samstag den 13. August 1833.
24. Jahrgang.
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Kurze Aebersicht der Tagesbegebenheiten.
Berlin, 10. August. Wie wir hören, beabsichtigen Se. Maj. der König Allerhöchstihre Gemahlin im künftigen Monat von Ischl selbst abzuholen und mit Allerhöchstderselben dem Münchener Hofe auf der Rückreise einen Gegenbesuch abzustatten. Dem Besuche in München wird wahrscheinlich auch ein solcher an dem Dresdener Hose solgen.
— Für die in der Provinz Sachsen in der Gegend von Naumburg abzuhaltenden Manöver sind bereits alle Vorbereitungen, namentlich auch solche für die dabei in Aussicht stehende Anwesenheit Sr. Majestät des Königs getroffen.
— Aus Gutbus wird uns vom 8. d. M. u. A. noch folgendes geschrieben. Die ersten Bäder sollen von der merklichsten Wirkung auf das Wohlbesinden der Allerhöchsten Person Sr. Maj. sein. Der König erscheint häufig in den Straßen und auf den Promenaden von Putbus und sieht überaus heiter und frisch aus.
— Aus Erfurt wird von einer ruchlosen That berichtet, welche alle Gemuther mit Entsetzen erfüllt. Der 14jähr. Sohn des dortigen Kaufmanns Krackrügge machte am 25 Juli eine Ferienreise zu seiner Großmutter in Schlotheim (im Schwarzburgischen, bei Langensalza und Mühlhausen gelegen) und wollte am 2. August wieder in Ersurt eintreffen. Der Knabe traf aber nicht ein und aus einem Briefe der Großmutter ging hervor, daß er gar nicht in Schlotheim angekommen sei. Da der Knabe nirgends zu finden war und die Spur von ihm drei Stunden vor Schlotheim verschwand, so wurden die Bürger dieser Stadt aufgefordert, die kleine Waldung bei Schlotheim, durch welche der Weg führt, zu durchsuchen. Hier fanden sie den Leichnam des unglücklichen Knaben hinter einem Busche liegen, mit eingeschlagenem Kopfe, seiner Uhr, seines Tornisters, der Reisemütze und seiner in 1 Thaler bestehenden Baarschaft beraubt. Wer vermag den Schmerz der Eltern zu ermessen, die durch Mörderhand ihren einzigen Sohn verloren. Der ruchlose Thäter ist bereits verhaftet.
Von der prenßischen Saale. 6. Aug. Seit einigen Tagen haben die Truppenbewegungen des vierten Armeecorps, welches in diesem Herbst großes Manöver vor dem König hat, begonnen. In den Kreisen, welche das Manöver berührt, werden auf Anordnung der Landräthe alle Wege, Brücken, Stege, Wegweiser 2c. mit großer Sorgfalt in Stand gesetzt und die dem Fiscus gehörigen Schlösser zu Merseburg und Freiburg zur Aufnahme des Königs geschmückt.
Münster, 9. August. Gestern Abends traf der hochwürdigste Bischof Dr. Johann Georg Müller von seiner Reise nach Rom im besten Wohlsein und zur größten Freude der Einwohner hiesiger Stadt hier ein.
Elberfeld, 10. August. Wie wir vernehmen, hat die philosopische Fakultät der Universität Jena unserm Mitbürger, dem Hrn. Carl Friedr. von der Heydt, aus Anlaß mehrerer von demselbem verfaßten wissenschaftlichen Arbeiten, namentlich über einer Abhandlung„das Gastmahl von Plato“, die philosophische Doktorwürde durch einstimmigen Beschluß zuerkannt.
Wien, 7. August. Der Feldzeugmeister Freiherr v. Welden ist zu Gratz in Steiermark verschieden.
Brüssel, 10. August. Der Prinz von Preußen wird gegen den 20. d. nach dem Continent zurückkehren, sich nach Nachen begeben, wo dann gleichzeitig Ihre Kaiserl.
Hoheit die Erzherzogin, Braut unseres Thronerben, durchreist, er wird dort die zukünftige Herzogin von Brabant im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen bekomplimentiren.
Paris, 9. Aug. Englische Blätter enthalten interessante Schilderungen aus Australien, die zum Theil Privatbriefen entnommen sind. Das Morn. Chron. bringt folgendes Schreiben:
Ungefähr 90,000 Personen sind jetzt in den Goldfeldern, unter ihnen 20,000 Frauen und Kinder, 10,000 Krämer, Handelsleute und Beamte; der Rest ist Goldsucher. Etwa 35,000 sind bei Mount Alexander und Bendigo stationirt, wo sie, wenn auch nicht überaus glücklich, doch fast alle ohne Ausnahme einen guten Verdienst haben, etwa eine Unze in der Woche per Mann.
London, 8. Aug. Die Times veröffentlichen einen Artikel, worin sie die Orientfrage als beendet ansehen; sie lassen jedoch den Gedanken durchblicken, daß der Friede nur dann vollkommen, wenn die Russische Armee das Ottomanische Gebiet verlassen.
An die Herren Fabrikanten
Kreises Lennep.
Die Kreissynode Lennep hat in ihrer vorigjährigen Sitzung sich ernstlich mit der Frage wegen Fortbildung der confirmitten Jugend beschaftigt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Stellung der jugendlichen Fabrikarbeiter und Arbeiterinnen ins Auge gefaßt. Während für die ersteren durch Junglingsvereine und Fortbildungsschulen Sorge getragen ist, erschien die Stellung der jungen Fabrikarbeiterinnen in Bezug auf ihren kunftigen Lebensberuf nicht hinreichend. Die Synode hat deshalb beschlossen, Ihre Mitwirkung geehrte Herren, für diese Angelegenheit in Anspruch zu nehmen, und erlaubt sich dieselbe, die folgenden ergebensten Mittheilungen an Sie zu richten:
Es ist ein oft beklagtes Uebel, daß die Fabrikarbeiter häufig in einem zu jugendlichen Alter heirathen, und dann gewöhnlich mit Schulden ihren Haushalt anfangen, weil sie früher nichts zurückgelegt haben. Dieses Uebel wird aber in seinen nachtheiligen Folgen noch dadurch außerordentlich gesteigert, daß viele Mädchen des Arbeiterstandes ohne alle Kenntniß des Hauswesens in den Ehestand treten. Dadurch entstehen Vernachlässigung des Haushalts, Verarmung, Mißmuth des Gatten, der sich in Zank und Streit und im Trunk Luft macht, ungeeignete Kinderzucht, Versuchung zur Untreue, und viele andere sittliche Gebrechen. Die Mädchen können sich aber die zur Führung eines ordentlichen Hausbaltes erforderlichen Kenntnisse und Geschicklichkeiten deshalb nicht gründlich erwerben, weil sie von Jugend auf sich mit Fabrikarbeit beschäftigen, und dabei den Haushalt entweder gar nicht, oder nur höchst dürftig kennen lernen.
Die Synote ist weit davon entfernt, den Wunsch auszusprechen, daß keine Mädchen zur Fabrikarbeit verwendet werden möchten, weil die Entwickelung der fabrikalischen Verhältnisse und die häusliche Lage mancher Eltern solche Arbeit nothwendig macht. Aber sie bittet die Herren Fabrikanten eben so ergebenst als inständig, durch
eine gemeinschaftliche Uebereinkunft diese Arbeit zu regeln, und dadurch die Zukunft der Arbeiterfamilien sickerrr zu stellen.
Unser Vorschlag geht dahin, daß jedes Fabrikmädchen, sofern nicht zwingende Verhältnisse es verhindern, veranlaßt werde, wenigstens zwei Jahre in einem ordentlichen Hause zu dienen, um sich dadurch die erforderlichen Haushaltungskenntnisse zu erwerben.
Zur Ausführung dieses Vorschlages dürfte sich folgende Einrichtung empfehlen:
1) Jedes Fabrikmädchen bekommt bei seinem Eintritt in die Fabrik von dem Fabrikanten ein Arbeitsbuch. Auf der ersten Seite desselben wird der Name und der Geburtstag der Arbeiterin eingeschrieben und zugleich bemerkt, daß sie spatestens mit dem Eintritt in das 19. Lebensjahr die Fabrik verlassen und in einen häuslichen Dienst eintreten müsse. Dieses Buch hat das Mädchen vorzuzeigen, wenn es auf einer andern Fabrik Arbeit annimmt. Eintritt und Austritt ist in dem Buche zu vermerken.
Auch diejenigen Mädchen, die auf Stücklohn in ihren Wohnungen arbeiten, empfangen ein solches Buch.
Kein Fabrikant darf ein Mädchen beschäftigen, welches nicht im Besitz eines vorschriftsmäßigen Arbeitebuches ist.
2) Sobald das Mädchen nach Ausweise des Buches das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, ist ihm die Fabrikarbeit zu kündigen, und darf es erst dann wieder in Fabrikarbeit eintreten, wenn es die Bescheinigung seiner Dienstberrschaft beibringt, daß es zwei Jahre zur Zufriedenbeit gedient habe. Diese Bescheinigung ist in dem Arbeitsbuch zu vermerken, und erwirbt das Mädchen mit derselben das Recht zu weiterer Beschäftigung in der Fabrik.
3) Eine Ausnahme findet nur bei solchen Mädchen Statt, deren persönliche oder häusliche Verhältnisse es absolut unmöglich machen, in einen Dienst zu treten. Das Urtheil hierüber steht bei der Armen Commission des Wohnortes und hat diese die temporäre, oder völlige Dispensation von der Pflicht des Ausdienens in dem Arbeitsbuch zu vermerken, sobald das Mädchen 18 Jahre alt ist.
4) Da die vorgeschlagene Maßregel nur durch eine gemeinsame Uebereinkunft und durch freiwillig festgestellte Conventionalstrafen aufrecht erhalten werden kann, so richten wir an die verehrlichen Fabrikdeputationen die geziemende Bitte, in geeigneter Weise eine derartige Uebereinkunft herbeiführen zu wollen.
Wir sind überzeugt, daß durch diese einfache, ohne besondere Belästigung auszuführende Einrichtung eben so sehr das Interesse der Arbeiter, als der Arbeitgeber werde gefördert werden; daß der Ausfall an Arbeitskräften hinreichend