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Organ für christliche Kultur, Politik und Volkswirtschaft—
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Dellagen: Ilusteierter Wocheniniagel!
Nummer 287
Das Kompromißwerk von Locarno
Betrachtet man an der Hand der vorliegenden noch nicht abschließenden Meldungen aus Locarno das zustandegekommene Vertragswerk, so ergibt sich der Eindruck, daß man es mit einem waren Kompromißwerk zu tun hat. Ein abschließendes Urteil wird allerdings erst gefällt werden können, wenn der Wortlaut der Verträge vorliegt. Unsere Vertreter haben nicht alles das durchsetzen können, was vom deutschen Interesse aus wünschenswert gewesen wäre, und sie haben auch nicht in allem die Jorm der Bindungen der Gegenseite erreichen können, die von unserem Standpunkt aus als notwendig erachtet werden mußte. Immerhin kann die deutsche Delegation mit den Ergebnissen von Locarno vor der deutschen Oeffentlichkeit durchaus sehen lassen, und es müßte schon seltsam zugehen, wenn das Parlament seine Einwilligung versagte. Wir halten das umso weniger für möglich, als das Reichskabinett sowohl wie die führenden Reichstagsparteien durch den Führer der Reichskanzlei, der sich eigens von Locarno nach Berlin begeben hat, über die Einzelheiten der Abmachungen sowie über die Beweggründe auf beiden Seiten unterrichtet wurden und das Kabinett offiziell der deutschen Delegation die Ermächtigung zum Abschluß der Abmachungen auf der erzielten Grundlage erteilte.
Was bedeutet nun dieses Vertragswerk von Loearno für die deutsche und europäische Politik? Man muß grundsätzlich festhalten, daß Deutschland auf der Basis der Vereinbarungen von Locarno in eine genz teue Aera seiner gesamten Außenpolitik eintritt. Schritt für Schritt haben wir uns in den letzten sechs Jahren durchringen müssen, um wieder unsere Weltgeltung zu erringen. In Locarno ist dieses Ziel nach unendlich schweren und bitteren Kämpfen nunmehr angebahnt worden. Erreicht ist es noch nicht, aber die Wege und die Mittel sind aufgezeigt.
Deutschland mußte darnach trachten, aus der Isolierung, in die es durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages gebracht wurde, wieder herauszukommen. Es mußte darnach trachten, feine Selbstbestimmung in den Beziehungen zu den übrigen Mächten wieder zu erlangen. Auch das ist in Locarno sichergestellt worden.
Dieses oberste Ziel der Wiedergewinnung der politischen Freiheit und Selbstbestimmung Deutschlands in seinem Verhältnis zu den übrigen Völkern war nur zu erlangen durch ein Vertragssystem, das uns wieder in den europäischen Mechanismus einschaltet, während es die Gegenseite aus ihrem bisherigen Bündnissystem herauslockt. Auch dieses Ziel ist in Locarno durchgesetzt worden. Zur Erringung dieses Zieles war notwendig die Lockerung der bisherigen„Entente“— dieses Wort gehört nunmehr der Vergangenheit an— und es war ferner notwendig die Auseinandermanöverierung der bisberigen sogenannten„Alliierten“— auch dieser Begriff wird nunmehr aus der europäischen Politik endgültig verschwinden. Deutschland ist in die Reiche der europäischen Weltmächte wieder eingeschaltet. Frankreich ist seiner bis jetzt überragenden Gebieterrolle über Europa verlustig gegangen. England selbst ist nicht mehr einseitig an Frankreich, sondern jetzt auch an die Interessen Deutschlands gebunden. Kurz, es beginnt eine ganz neue Etappe der gesamten weltpolitischen Beziebungen. Dazu kommt aber noch als weiteres, daß im Osten insofern eine Klarheit geschaffen worden ist, als
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der polnische Faktor im Effekt von der Bestimmung der europäischen Politik ausgeschaltet und Frankreich in eine Rolle gedrängt wird, die ihm eine aktive Mitwirkung in diesen Dingen nicht mehr gestattet. Denn während es auf der einen Seite auf Grund seiner Verpflichtungen mit Polen bei einem Konfliktfall eingreifen müßte, darf es andererseits auf Grund des Westpaktes keinen kriegerischen Eingriff— und als solcher gilt jeder Einmarsch mit militärischen Kräften in deutsches Gebiet— vornehmen.
Das Vertragswerk von Locarne, das hier hinsichtlich seines Inhalts wie seiner Fernwirkungen in andeutenden Strichen gezeichnet werden konnte, bezeichnet somit einen Wendepunkt in der geschichtlichen Entwicklung Europas. Erst eine spätere Zeit wird die Richtigkeit der deutschen Politik in diesem Augenblick erweisen.
Rußland und Locarno
Die zähen Widerstände, welche die deutsche Delegation dem Artikel 16 des Völkerbundsstatuts in seiner jetzigen Gestalt entgegensetzte, hatten u. a. ihren Grund darin, daß Deutschland Vertragsverpflichtungen zu wahren hatte. Richt nur Frankreich konnte geltend machen, daß es Bündnisverpflichtungen nach dem Osten, und zwar gegenüber Polen und der Tschechoslowakei habe, sondern auch Deutschland wies mit allem Nachdruck darauf bin, daß es durch den Vertrag von Rapallo mit Rußland in Verpflichtungen stehe, die zu ändern oder durch die Vereinbarungen nach dem Osten hin zu beeinträchtigen, keineswegs in seiner Absicht stände.
Es hat nicht geringe Mühe gekostet, dieser deutschen Auffassung die Gleichberechtigung zu verschaffen. Die Einigung ist schließlich auf der Platztform einer Bestimmung gefunden worden, die in dem Westpakt festgelegt, und in der ausgesprochen werden soll, daß durch die im Westpakt getroffenen Vereinbarungen die beiderseitigen Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten nicht berührt werden sollen. Das kann ebensowohl Frankreich für seine Verpflichtungen gegenüber den Polen und Tschechen anwenden, wie es aber auch andererseits Deutschland gegenüber Rußland geltend zu machen berechtigt ist.
Damit ist ein Gefahrenpunkt beseitigt, der ernsthaft die deutsch=russischen Beziehungen, trotz der Aussprache Tschitscherins mit Stresemann in Berlin und trotz der zwischenzeitlich vorgenommenen Unterzeichnung des deutsch=russischen Handelsvertrages hätte gefährden können. Die Freiheit und Selbständigkeit der deutschen Politik gegenüber Rußland ist gewahrt worden. Auch eine durch den Westpakt, wenn vielleicht auch erst auf lange Sicht eintretende und sowohl auch durch die beiderseitige wirtschaftliche Zwangslage allmählich sich herausbildende Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich würde die Aufrechterhaltung eines guten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisses zu Rußland, ganz gleich, welche Staatsform dort herrscht, den deutschen Interessen dringend notwendig machen. Die deutsche Außenpolitik muß sich die Möglichkeit aufrechterhalten, in seinen Entschließungen in gleicher Weise nach dem Osten wie nach dem Westen freie Hand zu baben.
Das ist übrigens ein Grundsatz, der erfreulicherweise bis auf die Kommunisten von sämtlichen deutschen Parteien geteilt wird. Gerade in der Aussprache im Auswärtigen Ausschuß, die der Entsendung der deutschen Delegation nach Locarno vorausging, ist diese Meinung sehr scharf ausgesprochen und besonders stark von den Vertretern der äußeren Rechtsparteien unterstrichen worden. Es hat sich doch seit der Konserenz von Genue, wo der Vertrag von Rapallo geschlossen wurde, mehr und mehr gezeigt, daß die deutsche Szellung, die sich Deutschland gegenüber Rußland errungen hat, einen starken aktiven Posten in seiner ganzen Außenpolitik bedeutet, denn damit war die Isolierung, in welcher die Gegenseite Deutschlands Politik und Wirtschaft halten wellte, pariert. Die Stellung Deutschlands gegenüber dem Osten wird, wenn es in den Völkerbund eintreten sollte, noch stärker, als es zuvor schon war, weil immer wieder der russische Fakter in des ganze diplomatische Schachspiel einzusetzen ist.
Der Friede von Locarno
Vorbereitungen zur Räumung der Kölner Zoue Um die Räumung der Kölner Zone
Paris, 17. Okt. Die Morgenblätter bestätigen, daß Chamberlain am kommenden Montag in Paris mit Paiuleve eine Begegnung haben wied. Der Unterredung werden von französischer Seite Marschall Foch und sein Generalstabschef Desticker beiwohnen. Der„Matin" erfährt ergänzend, daß diese Unterredung auf Veranlassung des englischen Kriegsministers stattfinde. Ueber die Näumung der Kölner Zone, so schreibt das Blatt weiter, hätten in den letzten Tagen längere Verhandlungen zwischen dem englischen und französischen General
Der einzige Unterschied zu den Westverträgen ist, daß sie nicht Annexe sind, sondern selbständige Verträge. Sie haben eine ausführliche Präambel, in der ihr Charakter festgelegt wird. Die Geltungsdauer ist die gleiche wie die des Rheinpaktes.
Artikel 16
Ueber die Verbalnote, die bei der Unterzeichnung am 1. Dezember in London überreicht werden wird und die sich auf die Auslegung des Artikels 16 bezieht, wird folgendes mitgeteilt: Der Artikel 16 hat hier den Anlaß zu Mißverständnissen gegeben.
zwischen drm engeeschen—— Sg Er ist seiner Struktur nach die Kuppel auf den
stabochef stattgesunden. Da anf Grund der Abmo„ häude dag Pösserbundes. Er regelt die Maß
chungen Locarnos die Räumung Kölns bevorstehe. müßte sich die englische und französische Regierung nunmehr über die Umgruppierung der alliierten Streitkräfte am Rhein einigen.
Der Inhalt des Westpaktes
Das Inkrafttreten des Vertrages von Locarno ist davon abhängig, daß Deutschland seinen Beitritt zum Völkerbund vollzieht. Der Westpakt ist ein Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, England und Italien. Er schließt eine gewaltsame Aenderung der politischen Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich und zwischen Deutschland und Belgien durch Angriffskriege aus und verbietet auch jede andere gewaltsame Verletzung der Grenzen. Die Verteidigung als das Grundrecht jeden Staates bleibt natürlich vorbehalten. Der Vertrag steht unter der Garantie aller Vertragsmächte, also einschließlich Englands und Italiens. Die Garantie bindet nicht nur beide gemeinsam, sondern ist kollektiv und individuell. Gewissermaßen als Ersatz des ausgeschlossenen: Angriffskrieges tritt der Schiedsvertrag hinzu, um ein wirksames Mittel gegen Streitigkeiten zur Hand zu haben. Die Schiedsverträge sind nach dem deutschen System aufgebaut. Dies ist allerdings nicht eine einfache Abschrift der früher von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Schiedsverträge, aber die Grundlagen sind dieselben. Die Schiedsverträge sind als Annexe Bestandteile des Paktes. Der Grundzug des Vertrages ist, daß Streitigkeiten, die Rechtsfragen betreffen, einem bindenden Verfahren, dagegen politische Konflikte einem Vergleichsverfahren unterworfen werden, das im Völkerbundsrat münden kann, wenn kein Ergebnis vorher zu erzielen war, ohne aber bindenden Charakter zu erhalten. Die Schiedsverträge mit Frankreich und Belgien stehen in ihrer Auswirkung ebenfalls unter der Garantie Englands und Italiens. Das Funktionieren der Garantie unterscheidet zwischen dem„großen flagranten Fall“, dem offenbaren Angriff. Die Garantie Englands und Italiens hat automatisch einzusetzen, ohne daß erst Feststellungen oder eine Vereinbarung herbeizuführen wären. Der andere Fall kleinerer Art setzt die Sarantie eines Verfahrens im Völkerbundsrat voraus. Dabei ist kein einstimmiger Beschluß notwendig.
Die Ostverträge treten in den Westverträgen in keiner Weise hervor, auch nicht in der Form einer Garantie für den Osten. Es ist in der Tat allgemein, daß die Rechte und Pflichten eines jeden einzelnen Staates innerhalb des Völkerbundes unberührt bleiben. Für die Dauer des Westpaktes ist die Bindung vorgesehen, daß jeder vertragsschließende Staat beim Völkerbundsrat ein Versahren für die Feststellung einleiten kann, daß die Lage es ermöglicht, auf diesen Vertrag zu verzichten. Dazu ist nicht Einstimmigkeit, sondern Zweidrittelmajorität erforderlich.
Die Alverträge
beiden Schiedsverträge mit Polen und der hoslowakei entsprechen den Verträgen, die wir
mit den westlichen und anderen Stoaten abgeschlossen haben. Sie sechen teils em Schiedsverfah
Gebäude des Völkerbundes. Er regelt die Maßnahmen gegen den Friedensstörer, um den Krieg zu verhindern. Er unterscheidet drei Arten von Maßnahmen:
die wirtschaftliche Blockade, die effektive Teilnahnte an einer militärischen * Expedition und das Durchmarschrecht.
Diese Verpflichtungen sind für Deutschland gänzlichausgeschlossen. Nach dem Art. 16 steht es fest, daß die Frage, ob die Voraussetzungen für die Einleitung einer Exekution vorlieten, durch die Beurteilung jedes einzelnen Völkerbundsmitgliedes gegeben ist und jeder beurteilt selbst, ob die Voraussetzungen für ihn gegeben sind. Wer also für die Voraussetzungen stimmt, kann an der Expedition teilnehmen. Die Minorität ist aber an die Entscheidung der Mehrheit nicht gebunden. Wenn aber ein Staat sich zu der Teilnahme entschließt, so ergibt sich die zweite Frage, in welcher Form die Beteiligung zu erfolgen habe. Es wäre der Fall denkbar, daß man aus Loyalität und Wahrheitsgründen die Frage nach dem Angreifer bejahen muß. Dadurch würden sich für Deutschland prinzipielle Verpflichtungen aus dem Par. 16 ergeben. Dabei dürften wir aber die Bestimmung über die Art und Weise der Teilnahme in unserer Hand haben. Hier haben die deutschen Klärungsversuche nämlich eingesetzt. Deutschland darf sich, wenn es seine Teilnahme zusagt, nicht moralischen Vorwürfen aussetzen. Dieses Ziel wird, wie von zuständiger Stelle unterstrichen wird, durch den Entwurf der Note vollends erreicht. Er bringt klar zum Ausdruck, daß die Mitglieder auch verpflichtet sind, loyal mitzuarbeiten, aber in einem Maße, das mit der militärischen Lage erträglich ist und auf ihre geographische Lage sicht nimmt.
Nicht Worte, sondern Taten!
Wie der Sonderberichterstatter der TelegraphenUnion erfährt, hat der polnische Außenminister Graf Skrzynski die Schlußsitzung der Konferenz verlassen, ohne sich zu verabschieden, was für die Stimmung bei den Polen gewiß ein bezeichnendes Symptom ist. Als die Sitzung durch Chamberlain aufgehoben worden war, kam Briand zu Dr. Stresemann und reichte ihm die Hand. Als Dr. Stresemann ihm seinen Dank für seine Rede aussprach, erwiderte der französische Außenminister: „Es war keine Rede, es sind keine Worte. Ich werde Ihnen den Beweis liesern, daß es Taten find!“
Briands Rede
In der Schlußsitzung der Konferenz hielt Briand folgende Rede:
Als Vertreter Frankreichs lege ich Wert darauf, mich aus vollem Herzen zu den Empfehlungen zu bekennen, denen der deutsche Delegierte Ausdruck gegeden hat. Es würde Unrecht von mir sein, wenn ich nicht die
mutige Geste,
welche den Ausgangspunkt dieser Konserenz bildete, wieder in Erinnerung rusen und begrüßen würde. Ich vergesse nicht das Memorandum vom 9. Febr., das die deutsche Regierung auf die Initiative des Herrn Streiemann an die franzöfische Regierung
sen haben. Sie schen geils en Schiedsverfah Hermn Stresemam an
ren und in Bergleichsverfahren vor. richtete. Das war der Ausgargspunkt unserer An
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