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(Amtliches Kreisblatt für den Stadtkreis Hamborn)

Dinslakener Volkszeitung, Ruhrorter Volkszeitung, Meidericher Volkszeitung

Chefrodaktone: Dr. hauns Habese:

Organ für christliche Kultur, Politik und Volkswirtschaft

Betlagen:Illustrierter Wochensplegel,Niederrheinisches Vonntagsblatt,Boziales Leben,Volk und Wissen.Rhein und Kuhr,Niederrheintsches

Nummer 153

Samstag, den 6. Juni 1925

Nummer 153

Die groge Eiste der Förderungen

Der Kabinettsrat

Berlin, 5. Juni. Der heutige Ministerrat hat pünktlich um 11 Uhr im Palais des Reichs­präsidenten angefangen. Außer allen Mitgliedern des Kabinetts nahmen an ihm eine Reihe von Reichswehrgeneralen teil. Es wurde folgende amt­liche Erklärung ausgegeben:

Der heute unter dem Vorsitz des Herrn Reichs­präsidenten zusammengetretene Ministerrat dauerte bis 2 Uhr nachmittags. Es fand eine allgemeine Aussprache über den Inhalt des Memorandums sowie über die weitere Behandlung der Angelegen­heit statt.

Die Ministerpräsidenten treten zusammen

Wie die Zeit, die heute als Kopfblatt der Täg­lichen Rundschau wieder erschienen ist, hört, werden kommenden Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin eintreffen, um mit der Reichs­regierung über die Beantwortung der Entwaff­nungsnote zu beraten.

Einberufung des Auswärtigen Ausschusses

Berlin. 5. Juni, Wie die Telegraphen=Union er­fährt. beabsichtigt der Vorsitzende des Auswärti­den Ausschusses, Abgeordneter Hergt, den Ausschuß zur Beratung über die Entwaffnungsnote nächsten Mittwoch einzuberufen.

Englands Standpunkt zur Entwassnungsndie

London, 5. Juni. Der Standpunkt in England zur Entwaffnungsfrage läßt sich, wie auf Anfrage an zuständiger Stelle mitgeieilt wird, folgender­maßen, umschreiben:

Die in der Entwaffnungsnote enthaltenen For­derungen stellen Minimal= und nicht Maximal­forderungen dar. Es ergibt sich hieraus, daß die Alliierten an der Erfüllung ihrer Bedingungen un­bedingt festhalten werden. Es ist nicht möglich. sie zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen. Natürlich müßten Kleinigkeiten technische: Art und mögliche Irrtümer ausgemerzt werden. An den aufgestellten Forderungen werde sich aber nichts ändern lassen. Obwohl man die Schwierigkeiten für die deutsche Regierung nicht verkennt, glaubt man, daß die Entwaffnungsforderungen durchaus erfüllbar sind. Man werde es in England zweifel­los aufrichtig begrüßen, wenn die Frage der Ent­waffnung möglichst reibungslos und mit einem möglichst sichtbaren guten Willen erledigt werde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Deutschland bei dem Beweis des guten Willens ungeheuer viel gewinnen könne.

Es könne hierzu bemerkt werden, daß diese Auf­sassung der allgemeinen Stimmung in England ent­spricht. Man lege Wert darauf, daß die Besserung der deutsch=englischen Beziehungen nicht neuen Schwierigkeiten ausgesetzt wird. Daß die deutsche öffentliche Meinung zunächst protestieren wird, wird vorausgesehen, aber man hofft auf eine baldige an­schließende Erledigung der Entwaffnungsaktion, zumal dies im Interesse der Sicherheitspaktsver­handlungen sehr wünschenswert wäre.

Hindenburg sagt ab

Düsseldors, 5. Juni. Wie das WrB. erfährt. ist beim Landeshauptmann der Rheinprovinz in Düf­#eldorf. Dr. Horion, die amtliche Mitteilung einge­gangen, daß der Reichspräsident von Hinden­durg mit Rücksicht auf die wichtigen Beratun­gen und Entscheidungen der nächsten Woche nicht in der Lage ist, der Einladung der Rheinprovinz zur Teilnahme an der Tausendjahrfeier Folge zu leisten.

Ohne Italien?

Paris, 5. Juni. Nach dem Petit Parisien spricht man jetzt nicht mehr so häufig von einem Sicher­heitspakt zu fünfen, sondern zu vieren, das er­klärt sich daraus, das Italien, dessen Hauptgefahr an der Grenze Tirol liege, einen anderen Pakt abschließen könne, an dem Deutschland. Oesterreich und die Tschecho=Slovakei, vielleicht auch andere Mächte teilnehmen sosfen

Schwere Entscheidung

Nach monatelangem Warten hat das deutsche Volk endlich heute die Möglichkeit, sich von dem Inhalt der Entwaffnungsnote, die in französischem Original und deutschem Uebersetzungstext sich aus nicht weniger als 42 großen Quartseiten zusam­mensetzt, Kenntnis zu verschaffen und dadurch zu erfahren, welcher Verfehlungen gegen den Ver­sailler Friedensvertrag sich die deutsche Regierung schuldig gemacht haben soll. Der Text des ganzen Dekumentes, welcher sich aus einer Mantelnote und zwei Anlagen zusammensetzt, wovon die zweite Anlage nur aus fünf Zeilen besteht, ist so umfang­reich, daß Tage, vielleicht Wochen vergehen können, bis über jeden Punkt Klarheit geschaffen ist. Seit Ueberreichung der Note füllt den Hauptteil der zur Verfügung stehenden Zeit die Uebersetzung und die Druckfertigmachung des Schriftstückes aus. Das Reichskabinett hat sich zwar mit dem In­halt schon am Freitag befaßt, doch es konnte aus naheliegenden Gründen selbstverständlich in keiner Weise zu irgend einem endgültigen Beschluß kom­men. Die einzelnen Ressortminister erhielten den Auftrag, die verschiedenen Beanstandungen mit aller nur wünschenswerten Gründlichkeit durchzu­arbeiten, um möglichst bald dem Gesamtkabinett Bericht erstatten zu können. Nach Erledigung der sachlichen Bearbeitung wird dann die Reichsregie­rung zur politischen Stellungnahme schreiten, doch wie gesagt, wird darüber längere Zeit vergehen.

Die Rete gibt keinen festen Termin für die Räumung der Kölner Zone an. Infolgedessen ist das Kabinett in der Lage, einige Rückfragen über die Bedeutung der technischen Forderungen nach Paris an die Bot­schafterkonferenz zu richten. Man nimmt in ein­geweihten Kreisen hauptsächlich an, daß es zu Ver­bandlungen über den Inhalt der Note kom­men wird, und zwar nach zwei Richtungen hin. Einmal machen Einzelheiten der Note Rückfragen insofern notwendig, als die technische Seite der Kontrollforderung oft nicht so klar ist, daß spätere Auslegungen ausgeschlossen wären. Jede Möglich­keit einer Auslegung der Forderung bedeutet aber insofern eine politische Schwierigkeit, als auch bei dem besten Willen der deutschen Regierung neue Forderungen eventuell einer endgültigen Kontrolle aufgestellt werden könnten und damit die Räumung der nördlichen Rheinlandzone abermals hinaus­gezsgert werden könnte. Zum zweiten legt man in parlamentarischen Kreisen besonderen Wert darauf, daß die Regierung durch Verhandlungen bestimmte Sicherdeiten für die Räu­mung der Kölner Zone erreicht, da damit vie poli­tische Seite der Kontrellforderung in etwa erleich­tert werden würde. Die Regierung wird sich nun­mehr mit den Führern der hinter ihr stehenden Frektionen in Verbindung setzen und mit den Ministerpräsdenten der Länder in Verhandlungen eintreten. Wahrscheinlich werden die Ministerprä­sidenten zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen werden, in welcher das Reichskabinett die Mögsich­keit der Durchführung der Forderungen der Bot­schafterkonferenz, soweit die Schusvolizei in Betracht kommt, erörtern wird. Die Forderungen, welche die Botschafterkonferenz wegen der Ver­förung einzelner Maschinen in industriellen Merken gestellt bat, werden vermutlich ebenfalls Verhandlungen mit Vertretern der Industrie er­forderlich machen.

Was den Gesamteindruck betrifft, den man von der Rote gewinnt. so ist zu sagen, daß sie an und für sichEntbüllungen von irgend­welcher Traoweite nicht enthält. Ee bestebt aber doch die unleuebam Tetseche, daß die deutsche Ab­rüstung in einem Erade vellzogen ist, der bei sach­licher Fests=sunzen der Tatsachen irgendwelche Be­soranis auf der Gegerseite ausschließen mus. Peli­tisch am schwieriasten und beikelsten sind die Kanitel, die sich auf die Reichswehr beziehen. Verhält­

nismäßig einschneidend sind die Angriffe in den Aufbau der Schutzpolizei. In Aeußerlich­keiten geht man soweit, die Beseitigung der Stahlhelme zu fordern, von denen sich eine Anzahl im Besitz der Schutzpolizei befinden soll. Von nicht zu übersehender materieller Bedeutung sind die Forderungen, die den sogen. Rüstungs­betrieben gelten. Gemeint werden Krupp

Das Memnorandum der Alltierten

hat folgenden Wortlaut:

*

In ihrer Note vom 5. Januar d. Is. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mit­geteilt, daß der Stand der Ausführung des Frie­densvertrages durch Deutschland ihnen nicht ge­

statte, Deutschland den Vorteil einer vorzeitigen Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.

2.

Gleichzeitig brachten die alliierten Regierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der interalliierten Kontrollkommission abzuwarten, um der deutschen Regierung mitzutellen, was von Deutschland noch erwartet werden muß, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Ge­biete gemäß den Bestimmungen des Artikels 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können.

3.

Nachdem die alliierten Regierungen diesen Be­richt empfangen und geprüft haben, der die zahl­reichen Verstöße der deutschen Regierung ge­gen die ihr nach Teil 8 des Vertrages von Ver­sailles obliegenden Verpflichtungen feststellt, sind sie heute in der Lage, die von ihnen angekündigte Mitteilung zu machen.

4.

Die alliierten Regierungen halten es für wesent­lich, die allgemeine Bemerkung in den Vordergrund zu stellen, daß die Gesamtheit der Verstöße Deutsch­lands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Wiederauf­stellung eines den einheitlichen Gedanken eines Volkesin Waffen verwirklichenden Heeres er­möglichen würde im förmlichen Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebietes und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es. welche die Bedeutung jedes der festgestellten Ver­stöße ins rechte Licht setzen und dädurch in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben.

5.

Um den Vertrag von Versailles in seinen grund­legenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseitigung der wichtigen Verstöße notwendig. deren Fortbesteben es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Red­stehenden Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses we­sentlichen Teiles des Friedensvertrages durch Deutschland darstellen.

6.

Die alliierten Regierungen haben in dem anlie­genden Memorandum aufgeführt:

1. Den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen.

und die Deutschen Werke in Spandau. An­gesichts der großen Schwierigkeiten, mit denen die deutsche Regierung ohnehin zu rechnen hat, bedeuten diese Forderungen eine bedenkliche Minderung der deutschen Wirtschaftskraft, die sicherlich nicht von militärischer Bedeutung ist, wohl aber der Erfül­lung der finanziellen Verpflichtung Deutschlands Abbruch tut.

wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommisten von 25 1. 1925 ergibt.

2. Die Zusammenstellung der Hauptpunkte der mi­litärischen Bestimmungen, in denen die Alliierter

noch nicht befriedigt worden sind.

3. Die Aufstellung der im einzelnen erforderlicher Maßnahmen, hinsichtlich deren die alliierten Regie­rungen der im Vertrage hierfür vorgesehenen Kon­

trollkommission alle nötigen Weisungen erteilt haben.

4. Das Verzeichnis der von den Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachloge vervollständigen soll.

7.

Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und den deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behandelten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist abzustellen.

8.

Letztes Endes ist es nunmehr Sache der deut­schen Regierung, selbst die Voraussetzungen zu erfüllen, die die schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt, und die Sorg­falt, die sie auf die genaue Innehaltung der Be­stimmungen des Vertrages verwendet, zugute kom­men.

9.

Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Reparationskommission in dem anliegenden Schrei­den erklärt hat, daß Deutschland heute getreu­lich seiner Reparationsverpflichtungen, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würden, mit Rücksicht auf die aus­schlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der militärischen Vertragsbestimmungen beimessen, be­reit, den Besehl zur Räumung derersten Besetzungszone zu geben sobald die im dritten Teil des anliegenden Memo­randums auf gezählten Verstöße beho­den sein werden.

10.

Sie zweifeln nicht, daß während der zur Durch­führung in Reden stehenden Maßnahmen und des erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertrag­liche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird.

11.

Alsdann wird nichts mehr dem entgegenstehen. daß die Kontrollkommission abberu­fen wird, deren Aufgabe als beendigt wird ange­sehen werden können. Diese Abberufung wird den Völkerbundsrat mitgeteilt werden, damit die von ihm zur Durchführung des Artikels 213 des Frie­densvertrages beschlossenen Miß###nen zur An­

wendung gebracht werden können." 9 7

Mit der Sonntagszeitung kommt unsere zweite

SONDEKNUNENTEK

zur Tausendjahrfeler der Rheinlande zur Ausgabe

Der Wortlaut der Note

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