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Krankturt a. 2
Nr. 278.
Donnerstag, den 27. November 1890
17. Jahrgung.
Kondtagg Ledandtungen.
Abgeordnetenhaus.
V. Berlin, 26. Nov.
Der Präsident eröffnete die Sitzung um 12 Uhr.
Am Ministertische: Dr. Miquel.
Das Haus tritt in die erste Berathung des Gesetzentwurfes betr. die Gewerbesteuer ein.
Finanzminister Dr. Miquel: Erst durch den Ihnen vorgelegten Einkommensteuergesetzentwurf mit der Grundlage dei Deklarationepflicht ist es möglich geworden, auch der so nöthigen Reform der Gewerbesteuer näher zu treten. Mit Recht werden Klagen über die heutige Gewerbesteuer erhoben, und die Ihnen gemachte Vorlage soll deshalb vor Allem diese Klagen berücksichtigen, indem sie diese Steuer in zweckentsprechender Weise auf die einzelnen Steuerpflichtigen vertheilt. Diese Aenderung in der Vertheilung der Lasten konnte nicht lediglich vom grünen Tische aus dekretirt werden, sie bedurfte der freudigen Mithülfe der betheiligten Kreise der Bevölkerung, und diese ist der Regierung mit einer einzigen Ausnahme in Berlin auch zu Theil geworden. Ich soreche für diese Unterstützung hiermit allen Herren
meinen öffentlichen Dank aus. Nach der Vorlage sollen die größeren Ge werbedetriebe stärker al- bisher belastet werden, wobei das Anlagecapital aber erst in zweiter Reihe entscheiden kann. Wenn wir einmal dazu übergehen werden, das fundirte Vermögen stärker zur Steuer heranzuziehen, dann werden auch Aenderungen der heutigen Vorlage erforderlich sein. Jetzt soll die Vorlage vor allen Dingen treffen den selbststandigen Gewerbebetrieb, der möglichst unabhangig ist von der Person des Besitzers. Je mehr der Betrieb abhängig ist von der Person des Besitzers, je weniger soll er getroffen werden. In diesem Sinne erstreckt sich die Steuer bis auf eine untere Ertragsgrenze von 1500 Mark, es wird dadurch ein Drittel aller bisher Gewerbesteuerpflichtigen frei, ein gewißlich erfeuliches Resultat der Reform. Andererseits soll eine Reihe größerer Betriede nach der Vorlage besteuert werden, die bisher außer anderen Vorzügen gegenüber wesentlich gleichartigen Betrieben auch den der Steuerfreihen genossen. Bei den Steuerbefreiungen sind wir möglichst liberal vorgegangen. Schlachthäuser. Canalisationen, Gasanstalten. Badeanstalten sind frei geblieben. Dagegen lag kein Grund vor, umfangreiche communale Unternehmungen, die einen auf Gewinn gerichteten Character haben, frei zu lassen, wie z. B. die Berliner Gasanstalten. Auch muß bei gemeinnützigen Unter nehmungen mehr auf den Betrieb, als auf die Firma geachte: werden. Der Bergbaubetrieb ist ebenfalls freigelassen, einmal, weil er nur Royproducte für andere Gewerbe liefert, dann aber, weil er anderweit schon gesetzlich belastet ist. Auch Genossenschaften. Consumvereine und ähnliche Vereinigungen sind frei geblieben, sobald sich ihr Betrieb auf die Mitglieder der Genossenschaften beschränkt. Das bisherige System der Mittelsatze für die Verwaltung haben wir beibehalten, weil sich dasselbe großer Beliebtheit in der Bevölkerung erfreut. Die Betriebssteuer für concessionspflichtige Gewerbe, Schankwirthschaften, Branntweinhandel u. A. ist durchaus gerechtfertigt. Der Staat hat zudem kein Interesse daran, gerade diese Gewerbe besonders günstig zu behandeln. Einer Licenzabgabe für Schankwirthschaften gegenüber ist die Bestimmung der Vorlage vorzuziehen, da sich eine schablonenhafte Behandlung aller dieser Betriebe nicht empfiehlt. Der Colonialwaaren= händler, der einmal eine Flasche Rum verkauft, kann unmöglich so behandelt werden, wie der große Restaurateur. Ueber Einzelheiten der Gewerbesteuervorlage mag sich ja streiten lassen; aber das große Ganze, die bedeutende Steuerentlastung, verdient wohl, daß man über Einzelheiten hinwegsieht und das Ganze annimmt, das einen Act der Gerechtigkeit bildet.(Bravo!)
Es melden sich zehn Redner für und ebensoviele gegen den Entwurf zum Wort.
Abg. von Eynern(natlib.): Ich stehe der Vorlage sehr kühl gegen
über und kann darin höchstens eine Grundlage für die weitere Berathung erblicken. Annehmbar ist sie in dieser Form nicht. Die Großbetriebe sind durch die Socialgesetzgebung schon schwer belastet und sollen nun durch die Gewerbesteuer noch mehr belastet werden. Es kann auch zu viel werden, zumal sich das Kapital vielfach abwendet. Sehr zutreffend sagte Fürst Bismarck einmal:„Das Kapital ist wie eine Maus; sobald es Gerausch hört, verkriecht es sich,“ und ich glaube, bei uns hat das Kapital bereits zu viel Gerausch gehört. Es wäre vielleicht bei der Gewerbesteuer eine günstige Gelegenheit gewesen, den Gemeinden größere Einnahmen zuzuweisen. Das ist nun versaumt. Die Vorlage wird eine strenge Scheidung zwischen Geschafts= und Personal=Vermögen herbeiführen, wobei trotz der Declaration leicht eine Verschleierung des wahren Vermögensstandes möglich sein wird.
Weiter ist die Veranlagungsbehörde zu bureaukratisch zusammengesetzt; namentlich aber kommt die 1. Klasse der Veranlagten sehr schlecht weg, da sie bei der Veranlagung gar nichts zu sagen hat. Wir werden die Vorlage in der Commission noch sehr abändern müssen.
Abg v. Heede(natlid.): Die Großindustrie in Rheinland und Westfalen ist jeder Zeit bereit, die vom Staate geforderten Opfer zu bringen. Das gilt auch von der Gewerbesteuer, natürlich müssen die Grundsätze der Gerechtigkeit im Auge behalten werden. Mit der Steuererleichterung, welche die Vorlage herbeiführen will, bin ich einverstanden, auch im Allgemeinen mit der Klasseneintheilung. Für die Betriebe mit unter 1500 Mark Einkommen wäre vielleicht eine geringe Steuer bis zu drei Mark angezeigt. Weshalb die Brennereien von der Gewerbesteuer freigelassen werden sollen, während Zuckerfabriken und andere landwirthschaftliche Betriebe besteuert werden, ist nicht recht einzusehen. Es würde sich auch empfehlen, den Handel schärfer zur Steuer heranzuziehen, um so mehr, weil dieser von der socialen Gesetzgebung nicht belastet worden ist. Was die Besteuerung der Schankbetriebe betrifft, so halte ich dieselbe für recht geeignet, den Gemeinden überwiesen zu werden. Alles in Allem hoffe ich, daß eine Commission von 21 Mitgliedern die Vorlage so gestalten wird, das wir dieselbe annehmen können.
Abg. Brömel(freis.): Wenn man das Princip der Communalbe= steuerung für die Gewerbe durchführen will, wie vorhin angedeutet wurde, dann wird wohl eine sehr durchgreifende Aenderung erforderlch werden Wir werden aber auch dem Princip des Entwurfs, daß die Betriebe nach ihrem Umfange und nicht nach ihrem Reingewinn besteuert werden sollen, größere Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Es scheint mir doch eine sehr bedenkliche Sache, den Betried ohne Rücksicht auf den Reingewinn, blos nach dem Brutto=Ertrage zu besteuern; es liegt darin eigentlich nichts, als die Weisheit aller Finanzminister, neue Steuern! Für die Ueberweisungen der Gemeinden dürfte bei der vorgeschlagenen Art der Besteuerung wenig übrig bleiben. Wir sind aber doch bei den directen Steuern über die Ertragssteuer fortgekommen, warum sollte denn das hier nicht möglich sein? Wie die Steuer hier vorgeschlagen ist, bedeutet sie nur eine neue unvollkommene Einkommensteuer. Beschließt die Commission die thatsächlich nöthigen Aenderungen, so wird meine Partei der Vorlage zustimmen.
Generalsteuerdirector Burghardt; Verbesserungsvorschläge werden wir gerne annehmen, soweit sie nicht dem Princip der ganzen Reform widersprechen. Eine Abneigung gegen das Großkapital liegt der Staatsregierung fern, ebenso fern wie ein blindes Dreinschlagen auf die Großbetriebe. Die Anwendung des bisherigen Gewerbesteuergesetzes auf die heutigen Betriebe ist ungemein schwierig. Kommt es doch vor, daß kleinere Betriebe 3—4 pCt., große Betriebe oft nicht ein volles sechstel Procent ihres Anlagekavitals als Steuer zahlen. Als Personalsteuer läßt sich die Gewerbesteuer nicht ausbilden: trotzdem ist die Staatsregierung mit Vielem, was Herr Brömel; sagte, einverstanden. Aber auch die Schulden von dem Anlagekapital abzuziehen, ist ein Verfahren, welches bedenkliche Folgen haben kann. Es kommt oft vor, daß Schulden auf Fabriken eingetragen werden, ohne daß sie in Wirklichkeit vorhanden find und verzinst werden. Für die Ueberweisung der Gewerbesteuer an die Gemeinden schafft die Vorlage kein Hinderniß und namentlich hindert sie auch die Entwickelung der Gewerbesteuer als Communal= steuer nicht, denn für eine Communalbesteuerung ist das bisherige Gesetz gar nicht verwenddar.
Abg. v. Tiedemann=Bomst(freicons.): Selten ist eine solche Uebereinstimmung bei einem Gesetz vorhanden gewesen, wie bei diesem, und ich hoffe bestimmt, daß es zu Stande kommen wird. Der Vorwurf des Abg. von Eynern, daß die Großbetriebe zu stark betroffen werden, ist ganz unbegründet, jedenfalls ist die Vorbelastung des Grundes und Bodens viel höher, sie beträgt bei schuldenfreiem Besitz 2 Procent, bei verschuldetem Besitz bis zu 5 Procent, ist also jedenfalls höher als die Gewerbesteuer, die wenigntens einigermaßen die Capitalrentensteuer ersetzt, deren Zustandekommen vorläufig noch nicht abzusehen ist. Die Steuersätze der Vorlage sind nicht zu hoch, ich könnte sogar bedauern, daß sie nicht noch höher sind, namentlich für die Schankstätten, diese Brutstatten des Proletariats, welches der Socialdemokratie neuen Zuzug liefert. Die wieder vorgebrachte Behauptung, daß die Landwirthschaft bei uns die Viehvreise vertheuert, ist unrichtig. Die Fleischpreise zeigen sich ganz unabhängig von den Viehpreisen.
Abg. Pleß(Ctr.): Meine Partei steht auf dem Boden der Vorlage und ist bereit, dieselben zum Abschluß zu dringen. Wir möchten auch, daß die Steuerfreiheit der Consumvereine ganz beseitigt wird, weil es doch nicht zu verhüten ist, doß dieselben an Nichtmitglieder abgeben und damit andere Gewerbetreibende schädigen.
Abg. v. Rauchhaupt(cons.): Die Schuldenanrechnung bei der Steuer
Verlehmt.
Nach amerikanischem Motiv frei bearbeitet von A. Geisel.
(2. Fortsetzung.)
„Aber Rockwald— nimm Dich doch zusammen,“ bat der Advokat. „Ja, Du hast gut reden, gieb mir Feder und Tinte und rufe Martin, damit er als Zeuge unterschreibt, schnell, es ist keine Zeit zu verlieren.“
„Es soll Alles geschehen, wie Du es wünschest, aber ich bitte Dich nochmals, schone Dich. Du weißt doch, daß mit Herzleiden nicht zu spaßen ist.“ „Ja. Du hast recht,“ flusterte der Kranke matt,„ich will mich zusammennehmen, wenn mir's auch nicht leicht wird— dafür bin ich ein Rockwald. Es friert mich übrigens,“ schloß er, die Decken bis an seinen Hals hinaufziehend.„Reiche mir einen Becher Wein, damit ich mich erwärme und
ruse Martin— er soll nach dem Feuer sehen.“
Der Advokat reichte dem Freunde ein mit schwerem alten Portwein gefülltes Glas und setzte die auf dem Tisch stehende Glocke in Bewegung. worauf Martin sofort erschien. Ein Blick auf das niedergebrannte Feuer im Kamin zeigte ihm, was Noth that; er warf etliche schwere Eichenklötze auf die Gluth und näherte sich dann dem Bette seines Herrn.
und Du mußt denselben halten!... Katharina soll erhalten, was sie ver
dient: hal ha! ha!.... Wenn mich der Schrei nur nicht immer ver
folgen wollte— horch— da klang es schon wieder—“
Er versuchte sich aufzurichten, sank aber kraftlos zurück und suchtelte mit den mageren Armen in der Luft umher.
„Wie ich ihr gezeigt habe, was ich vermochte— ich schwur und sie wurde gerichtet— einstimmig sprachen sie das Schuldig über die Mörderin
— ha— die Mörderin!.... Wer war's, der sie zur Mörderin stempelte, Martin— was schauderst Du— Rache ist süß! Martin— hörst Du?“
„Ich höre, gnädiger Herr!“
„Bringe mehr Lichter— es wird immer dunkler— mehr Lichter, Martin!
Der Advokat hatte in immer steigendem Entsetzen den Reden des Kranken gelauscht— er wußte nicht, sollte er dieselben für Wahrheit oder für Wahngebilde halten. Jetzt legte er die Feder, die der Hand des Kranken entfallen war, wieder in die kalten, erstarrten Finger und sagte eindringlich:
„Rockwald— willst Du nicht unterzeichnen?“
Der Kranke nickte und schloß die Finger fester um die Feder, aber er vermochte dieselbe nicht mehr zu regieren. In diesem Augenblick kam ein surchtbarer Windstoß; hochauf prasselten die Flammen des Kamins und zugleich stieß der Sterdende einen lauten Angstschrei aus.
„Dort— dort,“ stöhnte er matt; dann fuhr er mit der Hand, der die Feder entfallen war, nach dem Herzen und gab keinen Laut mehr von sich
— er war todt.
Entsetzt beugte sich der Advokat über den Freund und fühlte nach dem Pulse dessilben.
„Es ist vorhei,“ sagte er dann leise, indem er die weit offenstehenden Augen des Todten schloß.
Martin sank neben dem Bett auf die Kniee und schluchzte wie ein Kind.
„Mein Herr— mein alter Herr,“ murmelte er leise,„hättest Du mich doch mitgenommen!“
3. Kapitel.
Herr Varley beeilte sich, nach der Stadt zurückzukehren; er war der altere Theilhaber der Firma„Varley und Wapping", Rechtsanwälte, welche eines bedeutenden Rufes genossen und seit vollen 30 Jahren die Interessen der Familie Rockwald in gewissenhafter Weise wahrgenommen hatten
Alles in Allem wurde dem Herrn von Rockwalde nicht nachgetrauert, er war zu stolz und zu anmaßend gewesen, um sich wahre Freunde zu gewinnen. Seit vier Generationen hatte die Erbfolge in Rockwalde stets nur auf zwei Augen gestanden. Wie alle seine Vorgänger, hatte auch der verstorbene Besitzer des stolzen Schlosses früh geheirathet und ebenfalls gleich seinen Vorgangern seine Gattin nach nur kurzer Ehe begraben. In der Schloßkavelle zu Rockwalde, wo alle Rockwalds ruhten, sollte jetzt auch der alte Sproß der alten Familie seine Ruhestatte finden und während Varley nach Hause fuhr, gedachte er der Vergänglichkeit alles Irdischen
halte ich im Princip für richtig. aber leider bei der Gewerbesteuer nicht für durchführbar. Ungerecht ist es, mit der Gewerbesteuer hauptsächlich das fundirte Vermögen zu treffen. Ich zweifle nieht an dem Zustandekommen der Vorlage und meine Partei wird nach Kräften daran mitarbeiten.
Darauf wird die Debatte geschlossen, und die Vorlage an eine Commission von 21 Mitgliedern zur Specialberathung überwiesen.
Nächste Sitzung: Sonnabend 11 Uhr.(Interpellation Graf betr. das Koch'sche Heilverfahren. 1. Berathung der Landgemeindeordnung.)
Nachrichten.
Deutschland.
* Berlin, 26. Nov. Kaiser Wilhelm nahm am Mittwoch in GroßStrehlitz in Schlesien, wohin sich derselbe Tags zuvor begeben hatte, an den vom Grafen Tschirschky=Renard veranstalteten großen Jagden Theil. Bei kaltem, aber prächtigem Wetter war das Resultat der Jagd ein sehr bedeutendes. Abends fand im Schlosse zu Broß=Strehlitz große Tafel statt. Am Donnerstag Nachmittag reist der Kaiser nach Pleß und wird Freitag und Sonnabend an den dort stattfindenden Jagden Theil nehmen.
Die Kaiserin Friedrich hat dem Präsidium des preußischen Abgeordnetenhauses ihren Dank für die Glückwünsche desselben zu der Vermählung ihrer Tochter ausgesprochen,
Die Nachrichten über den Gesundheitszustand des schon seit Jahr und Tag kränkelnden Großherzogs Friedrich Franz III von Mecklenburg=Schwerin lauten nichts weniger als günstig. Nach der„Post" hat der Großherzog in letzter Zeit nur auf dem Schiffe leben können und von dem gegenwärtigen Aufenthalte am Lunde in Cannes erwartet man leider keine Besserung.
— In der Begründung zu dem Gesetzentwurf betr. die Einverleibung von Helgoland in das Deutsche Reich heißt es:„Die örtliche Lage der Insel Helgoland, unmittelbar vor der Mündung der Jade mit dem Reichskriegshafen Wilhelmshaven und vor den Mündungen der Weser und der Elbe mit den Haupthandelsseehäfen Bremen und Hamburg, nöthigt zu einer eingehenden Prüfung der Frage, inwieweit die Hafenanlagen der Insel, die Befeuerung, die Bezeichnung der Gewässer, eventuell auch die Beaussichtigung des Lootsenwesens, bereits im Frieden der Aussicht und Einwirkung derjenigen Behörden unterstellt werden müssen, welche im Falle eines Krieges die Vertheidigung der vorgenannten Einfahrten zu übernehmen haben. Die Insel Helgoland bildet gleichsam einen vorgeschobenen Posten und wird für den Beobachtungs= und Kriegs=Signaldienst von besonderer Wichtigkeit sein, da jedes auf die Jade. Weser oder Elbe zulaufende Schiff bei einigermaßen hellem Wetter, welches in der Regel einer ungehinderten Navigirung innerhalb dieser Gewässer zur Voraussetzung dienen dürfte, von der Insel leicht beobachtet werden kann; auch bietet sie den zum Vorpostendienst ausgesandten Kriegsfahrzeugen einen Schutz= und Stützpunkt Ein Uebergang in Feindeshand könnte die Actionsfreiheit der deutschen Flotte um deswillen wesentlich beeinträchtigen, weil die Insel dann dem Feinde sowohl für die Blokade, als auch für den Angriff auf die deutsche Nordseeküste sehr viele strategische Vortheile bieten würde. Es werden daher militärische Maßnahmen zum Schutz der Insel gegen einen seindlichen Handstreich zu treffen sein. Welche Ausdehnung diesen Maßnahmen zu geben ist, läßt im Einzelnen sich noch nicht überseben. Jedenfalls ist es aber schon jetzt erforderlich, die gesetzliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen zu sichern und dadurch zugleich die Möglichkeit auszuschließen, daß etwa in Friedenszeiten Einrichtungen getroffen werden, welche die der Insel gegen einen feindlichen Angriff beiwohnende natürliche Stärke zu schadigen geeignet wären. Aus diesen Gründen sieht der dem Reichstage zu unterbreitende Gesetzentwurf vor, daß die für die Reichskriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven geltenden Bestimmungen durch kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesrathes auf die Insel Helgoland und deren Gewässer ausgedehnt werden können.
— Dem Reichstage, welcher am folgenden Dienstag seine Arbeiten wieder aufnimmt, wird es von vornherein nicht an Berathungsmaterial fehlen. Zur Erörterung bereit sind die Gesetzentwürfe betr. die Einverleibung von Helgoland, die Abänderung der Zuckersteuer, die Abänderung des Patentgesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, die Abanderung des Krankenkassengesetzes 2c.
— Im preußischen Abgeordnetenhause wurde neulich erwähnt, daß dem früheren Landwirthschaftsminister von Lucius bei der Errichtung seines Fidei=Commisses der Stempel im Betrage von etwa 30000 Mark erlassen sei. Die„Post; sagt nun, der Stempel=Erlaß erkläre sich einfach badurch,
und daß Rockwald gestorben, ohne seinen letzten Willen zu unterzeichnen, so daß der reiche Besitz nun herrenlos war.
Freilich gab es ein Wesen auf der Welt, welches Rockwalde als sein Eigenthum beanspruchen konnte, und dies Wesen war vor nunmehr 20
Jahren im Gefängniß zu Wansmore als Tochter einer zum Tode verur
theilten Mörderin geboren worden. Der Advokat Varley hätte viel darum gegeben, wenn er diese längst in Verlust gerathene Ervin von Rockwalde hätte entdecken können, der Himmel hatte die Rachgier des alten, unversöhnlichen Mannes gestraft und ihn in dem Augenblick, in wechem er durch einen Federstrich seine Erbin ihres guten Rechts hatte berauben wollen, abgerufen. Wie hatte er gestrebt und gerungen, um die Tochter jener Katharina, die er so unbarmherzig verfolgt, um ihr Erbe zu brngen, und nun
war er Staub und Asche und Kathariva, Rockwald's Schwiegertochter, hitte das Erbe antreten können, wenn sie überhaupt zu erreichen
gewesen wäre. Aber noch war ja Aussicht vorhanden, die Erbin zu finden, das Gericht würde sicher alle Hebel in Bewegung setzen, um sie zu ermitteln und Rockwalde war es schon werth. ein Uebriges zu thun.„Angesichts dieses Todesfalles hat man wohl das Recht, von dem Walten der Vorsehung zu sprechen“, murmelte Varley bitter vor sich hin,„Reckwald war so stolz, er haßte Katharina Dane so bitter und nun, da ihm der Tod die Augen geschlossen, bevor er seinen Namen unter das Testament setzen konnie, ist Katharinen's Tochter die Erbin von Rockwalde! Fürwahr, eine Vergeltung, die ihres Gleichen sucht. Was an mir liegt, das Madchen zu finden, soll gewiß geschehen, Katharinen's Tochter soll ihr Recht finden, so wahr ich Leben und Athem habe! Ich werde keinen Stein auf dem ganzen amerikanischen Continent unumgedreht lassen, bis ich weiß, wo die Erbiu zu finden ist.: Erbiu zu
Es war spät in der Nacht, als Herr Varley seine Wohnung erreichte, aber dennoch begab der Advokat sich nicht zur Ruhe. Er schrieb verschiedene, auf den Todesfall bezügliche Notizen in sein Buch, fertigte einen Auftrag an ein Sargmagazin ab, welchem er die Besorgung der Aufbahrung des verstorbenen Besitzers von Rockwalde überwies, und traf noch einige andere, für das Begräbniß nöthige Anordnungen. Erst nachdem er all' diese Geschäfte erledigt hatte, dachte Varley daran, daß es Zeit sei, zu Bette zu gehen, und so begab er sich aus seinem Bureau hinüver in den andern Flügel desselben Stockwerks. Diesen Flügel bewohnte er gemeinsam mit seinem Compagnon Wapping. Beide waren alte Junggesellen und äußerst verträglichen Characters, so daß sie sehr gut mit einander auskamen. Da Beider Schlafzimmer neben einander lagen, lauschte Herr Varley an der Thür des Freundes und nach kurzem Zögern klopfte er an.
„Aber so laß mich doch schlafen“, klang es ärgerlich an sein Ohr.„Ich bin todtmude und wenn Du so laut klopfst, komme ich um den sechsstündigen Schlaf, dessen ich unter allen Umständen bedarf.“
Diese Beweisfuhrung schien indeß Varley nicht zu imponiren, denn anstatt sich zur Ruhe zu begeben, öffnete er kurz entschlossen die Thür, welche in Wapping's Zimmer führte, setzte sich auf den am Bette des Freundes stehenden Stuhl und sagte kurz und geschaftsmäßig
„Ich bin vor eiwa einer halben Stunde von Rockwalde zurückgekehrt.“