„Die Lippische Landes=Zeitungs erscheint mit Ausnahme der Sonn= und Festtage täglich und werden in derselben die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsblattes für das Fürstenthum Lippe in besonderer Rubrik veröffentlicht. Redaction u. Expedition: Detmold, Leopoldstraße Nr. 117. Abonnementspreis für das Vierteljahr: In Detmold 2 Mark 25 Pf., auswärts durch die Post bezogen 2 M. 60 Pf.,— mit Bestellgeld 3 M. Inserate werden mit 12 Pf. für den Raum der einfachen Corpus=Spaltzeile berechnet. „„„„„ Veramnmortlicher Redataur Angust Klingenberg. Druck und Verlag der Meyer'schen Hofbuchdruckerei(Gebr. Llingenbero) in Detuch. gesetzgeberische Maßnahmen in dieser Beziehung in das Auge gefaßt zu haben“. *— Der Artikel der„Provinzialkorrespondenz“, der den Steuerreformplan Bennigsens als die völlige Verneinung der Reformidee des Reichskanzlers bezeichnet, wird selbst in solchen hiesigen Kreisen, die die Ausfälle der„Norddeutschen“ gegen die Bennigsensche Rede vom 15. d. M. auf die nächste Umgebung des Reichskanzlers zurückführten und bestimmt behaupten wollten, daß der Reichskanzler selbst denselben gänzlich ferne stehe und daß ein Wiederanknüpfen desselben mit Bennigsen durchaus nicht unwahrscheinlich sei, als ein vollständiger Absagebrief aufgefaßt. *— Von einem neuen Verwendungsgesetz soll, wie es heißt, vorläufig abgesehen werden. Dagegen soll dem Landtage ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher die vier untersten Stufen der Klassensteuer, also bis zu einem Einkommen von 1200 M, beseitigt. Daneben werden vielleicht auch die Einkommen von 1200 bis 6000 M entlastet und zwar etwa bis zur Hälfte. Der zweite Schritt, der alsdann in Angriff zu nehmen wäre, ist die Beseitigung des Schulgeldes und die Uebernahme der Hälfte der Schullasten auf den Staat. Die Mittel hierfür sollen durch die erneute Einführung der Schanksteuer und durch eine anderweitige Regulirung des Erbschaftsstempels gewonnen werden. *— Die„Magdb. Ztg.“ schreibt: Wir hören von bestunterrichteter Seite, daß die Voruntersuchung gegen den Deckoffizier Meiling abgeschlossen ist und daß die Feststellung der Thatsachen zur Erhebung der Anklage auf Landesverrath geführt hat. Vor etwa sechs Wochen soll die erste Vernehmung Meiling's, der sofort in Haft genommen wurde, stattgefunden haben, und wie bisher über den Vorfall nicht das Geringste verlautete, so wird auch weiterhin über die Sache wenig oder nichts in die Oeffentlichkeit dringen. Meiling kommt vor das Kriegsgericht, das, wenn das Verbrechen des Landesverraths nachgewiesen ist, auf mindestens zweijährige Zuchthausstrafe erkennen muß; sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe ein. Meiling war auf der Admiralität als Hülfsarbeiter beschäftigt und hat eine tadelfreie Dienstzeit hinter sich, die ihm das Kommando nach Berlin überhaupt erst ermöglichte. Es unterliegt nun gar keinem Zweifel, daß der Angeklagte Schriftstücke von eminenter Bedeutung weder entwendet noch an eine auswärtige Macht ausgeliefert hat und deshalb sind greifbare Interessen des deutschen Reiches nicht verletzt oder gefährdet worden. Allein es wird eine eigennützige Verwerthung von Zeichnungen oder Schriftstücken, die zu sekretiren waren, stattgefunden haben, so gewiß die Voruntersuchung mit der Freilassung Meiling's nicht geendet hat; und daran, daß der verübte Verrath keinen gefährlichen Effekt hatte, ist der Thäter jedenfalls unschuldig. Es bleibt, wie es scheint, das Verbrechen bestehen, daß Meiling seine amtliche Thätigkeit ausnutzte, um eine auswärtige Regierung über deutsche Angelegerheiten in Kenntniß zu setzen, und dabei ist es gleichgültig, in welcher Höhe der Angeschuldigte für seine frevelhafte That bezahlt wurde. Ueber die angeblichen 100,000 Rubel ist viel gelacht Die Rose. Giebt es wohl in der ganzen Natur, die doch so reich an Wundern ist, etwas Poetischeres, Sinnberückenderes, als eine aufknospende Rose, welche die Dichter nicht mit Unrecht die Königin der Blumen genannt haben. Die Pracht ihrer Blätter, der entzückende Geruch, den sie aushauchen, die zarte Farbenkomposition haben in der That nicht ihres Gleichen. Keine Blume wurde von der gütigen Natur reicher ausgestattet, als die stolze Centifolie, welche in den kaukasischen Wäldern wild wächst, während wir ihr bei uns in jedem Garten begegnen. Keine Blume besitzt eine reichere Literatur als die Rose. Die Dichter aller Zeiten und aller Nationen haben sie in begeisterten Strophen besungen. Ihr Rang als Blumenkönigin ist ihr von keiner Seite streitig gemacht worden. Dazu haben die Frauen, welche sie zu ihrem beliebtesten Kopfschmuck verwenden, sicherlich nicht wenig beigetragen. Doch die Rose gehört nicht nur dem Reich der Schwärmer und Poeten, sie spielt auch im Handel eine hervorragende Rolle, welche seit den urältesten Zeiten datirt. Das Rosenwasser galt schon bei den alten Indianern als ein überaus einträchtlicher Artikel, der erst im elften Jahrhundert nach Europa verpflanzt worden ist. Eine hindostanische Legende, welche uns der Missionar Catro überliefert hat, giebt über die Erfindung der Rosenessenz folgenden Bericht: Die Unterthanen der Prinzessin Nurmahal hatten einen eigenen Kanal mit Rosenwasser gefüllt, um ihre geliebte Fürstin auf diesem duftigen Gewässer herumzugondeln. Zu diesem Zwecke wurden sämmtliche Rosen, welche im Lande existirten, gesammelt und verwandt. Die Gondel, in welcher Nurmahal saß, war völlig mit Rosen geschmückt. Ebenso die Ruderer, welche unter dichten Rosenguirlanden ihre Arbeit verrichteten. Plötzlich bemerkte man, daß oben auf dem Wasser eine ölige Flüssigkeit schwamm. Die Sonne hatte das Wunder, das sofort Nachahmung fand, zuwege gebracht. Seitdem galt Indien als der Himmel der Rosenessenz. Die Liquoristen und Parfumeurs brauchen zur Herstellung von Rosenhonig und Rosenextrakt Millionen von Rosen, welche sie für schweres Geld aufkaufen. Auch in den Apotheken spielt diese Blume, der wir immer und immer wieder begegnen, eine hervorragende Rolle. Das Rosenparfum wurde zur Zeit der Kreuzzüge nach Europa worden, denn wenn es auch richtig sein mag, daß eine solche Summe für den geplanten Verrath ausgeworfen wurde, so beibt doch nach russischer Praxis von dem zu zahlenden Betrage auf dem langen Wege von oben bis unten so viel hängen, daß der mit der Zahlung dachte mit einer Minimalsumme sich begnügen muß, wenn er auch über den höheren Betrag quittirt. Auch dies Moment verringert, wie schon gesagt, die Schuld nicht, nur verlohnt sich seine Erwähnung zur Illustrirung des traurigen Vorfalls. * Berlin, 22. Juni. Nach Nachrichten aus Petersburg wurden an 40 Nihilisten verhaftet, in Reval zwei Marineoffiziere. Der in Petersburg verhaftete Marineoffizier ist Führer der Terroristen, man fand bei ihm einen Plan der Krönungskathedrale in Moskau.— Die Krisis steht bei uns noch auf demselben Fleck.(Fr..) * Vom Rhein, 20. Juni. Wie, das„Echo der Gegenwart“ hört, wird der Kaiser von Marokko zu längerm Kurgebrauche in Aachen eintreffen und im Kaiserbade wohnen, woselbst großartige Vorbereitungen zu diesem Zwecke getroffen werden. * Münster, 22. Juni. Der Referendar Rob. Wilhelm Max Brüning aus Sendenhorst, wohnhaft in Berlin, stand heute Morgen vor den Schranken des Schwurgerichts unter der Anklage, den Referendar Holtmann am 28. März cr. im Zweikampf getödtet zu haben. Trotz der energischen, ernsten Rede des Herrn Staatsanwalts Grawert schlossen sich die Geschworenen den Ausführungen des Herrn Vertheidigers, Justizrath Hütte, an und sprachen Herrn Brüning frei.(W..) * Kassel, 22. Juni. Wie bereits bekannt, findet hier in der Zeit vom 10. bis 13. September d. J. der XVI. deutsche Juristentag statt. In Folge dessen hat sich hier unter Theilnahme von Juristen aus allen Lebensstellungen ein Ortszentralausschuß gebildet. Zur Mitgliedschaft des Juristentages sind nach§ 3 der Statuten berechtigt: die deutschen Richter, Staats anwälte, Advekaten und Notare, die Aspiranten des Richteramtes, der Anwaltschaft und des Notariats, sowie jeder, der nach seinen Landesgesetzen zum Richteramt, zur Anwaltschaft oder zur Ausübung des Notariats für befähigt erkannt ist, ferner die Lehrer an den deutschen Hochschulen, die Mitglieder der gelehrten Akademien, die Doktoren der Rechte und der rechtsgelehrten Mitglieder der Verwaltungsbehörden. Herr Landgerichtspräsident Consbruch hat sich bereit erklärt, gegen Einsendung des statutenmäßigen Jahresbeitrages von 6 J Mitgliedskarten für das laufende Jahr auszuhändigen. Außerdem haben die Theilnehmer an den diesjährigen Verhandlungen demnächst eine Anmeldungskarte zu lösen, für welche 3 A zu entrichten sind. * Hamburg, 22. Juni. Die Auswanderung, welche sich in den ersten Monaten dieses Jahres auf der Höhe des vorjährigen erhalten hatte, läßt ein wenig, aber nicht wesentlich, nach. Sie betrug im vorigen Monate für den Hafen von Hamburg 14,641 Personen, welche in 93 Dampf= und 2 Segelschiffen Europa verließen, um fast ausschließlich nach den Vereinigten Staaten überzusiedeln; im Ganzen waren es nur 441 Auswanderer, welche sich in kleinen Trupps nach anderen verpflanzt. Der kunstsinnige König René von Anjou, der ebensowohl als Poet und Maler, wie auch als Hortikultor glänzte, hat sich um seine Verbesserung große Verdienste erworben. Und welche Reichthümer verdankt nicht die Architektur der Rose, welche zu ihren sinnigsten Ornamenten zählt. Die architektonische Flora ist nicht weniger reichhaltig als die natürliche und auch hier dominirt die Centifolie als Königin. Hauptsächlich aber war es der gothische Stil, welcher sich ihrer in den anmuthigsten Variationen bediente. Die Rose hat ihre eigene Geschichte, ein Vorzug, den nur wenige ihrer duftigen Schwestern, z. B. die Lilie, mit ihr theilen. Wer kennt nicht den blutigen Streit, welcher unter dem Namen„Krieg zwischen den beiden Rosen“ England währerd mehr als zwei Dezennien verheerte! Unter diesen sinnigen Symbolen disputirten sich die Häuser von York und Lancaster um Britanniens Thron. Unter dem Wappen der rothen und der weißen Rose verendeten siebzig Prinzen der beiden königlichen Familien unter dem Beil und Schwert. Fast die Hälfte des englischen Adels rieb sich gegenseitig auf, und das unglückliche Land wurde in seiner Entwicklung durch diese unglückselige Fehde um Jahrhunderte verzögert. Erst als sich die beiden Rosen aussöhnten, traten glücklichere Zeiten ein. In Heinrich von Richmond=Lancaster und Elisabeth von York, welche sich im Jahre 1486 vermählten, verbanden sich die rothe und weise Rose zu einem stolzen Geschlecht. Die historisch berühmte Aussöhnung hatte für England die Abschaffung der Leibeigenschaft zu Folge. Die Päpste pflegten die ihnen befreundeten Fürsten mit der„goldenen Rose“, dem vornehmsten Kirchenorden, zu beschenken. Verschiedene Geschichtsschreiber vermeinen, dieser Gebrauch, der sich bis auf die neuesten Zeiten erhal en hat, sei von Leo IX. eingeführt worden. Die apostolische Rose, welche als Symbol des Erlösers gilt, besteht aus einer massiven goldenen Imitation. Sie wurde am Sonntag Lätare als Freudenzeichen feierlich in der Kirche zum heiligen Kreuz von Jérusalem in Rom eingesegnet. Pio Nono beschenkte damit die „tugendhafte“ Isabella von Spanien, welche diesem seltenen Orden zu einer mehr als zweifelhaften Popularität verholfen hat. In Frankreich war es im 14. Jahrhundert Sitte, überseeischen Ländern begaben. Aus dem Königreich Preußen kamen im Mai 6915, aus dem übrigen Deutschland 1993 Personen als Auswanderer hier an, 5573 aus anderen europäischen Staaten. Die ersten fünf Monate des laufenden Jahres zeigen eine kleine Verminderung gegen das vorige, stehen aber immer noch weit über alle früheren Jahre; es betrug nämlich die Auswanderung vom 1. Januar bis 30. Mai 1882 58,890; 1881 62,551; 1880 25,936; 1879 9783 Personen und in den beiden größten Auswanderungsjahren vorher, 1873 und 1872 34,094 resp. 30,707 Personen. Da aus den verschiedensten Gegenden Deutschlands berichtet wird, daß die Auswanderungslust stark bleibt, so wird sich am Jahresschlusse kaum eine erheblich kleinere Ziffer als in 1881 herausstellen. Die nordamerikanische Getreideernte verspricht nach den übereinstimmenden Mittheilungen einen sehr guten Ertrag und dieser Faktor ist die Voraussetzung eines günstigen Geschäftsjahres in der Union. Die Erfahrung lehrt aber, daß nur eine Reihe schlechter Jahre in der Union eine Verminderung der europäischen Auswanderung * Heidelberg, 21. Juni. Die hiesige Universität wird in diesem Sommerhalbjahr von 922 Studirenden besucht, unter welchen sich 222 Badener befinden. Die Zahl der hier studirenden Preußen beträgt 348, jene der nicht dem deutschen Reiche angehörigen Ausländer 138. Von den Studirenden gehören 46 der theologischen, 386 der juristischen, 207 der medizinischen und 283 der philosophischen, Fakultät an. Die Gesammtzahl erhöht sich durch 18 eingeschriebene„Personen reiferen Alterse auf 940 und übertrifft die Anzahl der die Universität Besuchenden im vorigen Sommerhalbjahr(854) um 86.— Eine Reihe von Professoren der medizinischen Fakulät hat durch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht, daß sie unbemittelte Studenten in Erkrankungsfällen unentgeltlich zu behandeln bereit seien.(Köln. Ztg.) Baiern. * Nürnberg, 17. Juni. Der Besuch der bairischen Landes=Industrie=, Gewerbe= und Kunstausstellung gestaltet sich über alle Erwartungen hinaus günstig. Bis jetzt darf die durchschnittliche Besucherzahl täglich auf 5000 angenommen werden, an einigen Tagen überschritt dieselbe diese Zahl um mehr als das vierfache. Höchst erfreulich ist, daß bereits eine große Anzahl von Schulen sich eingefunden hat, um in systematischer und planmäßiger Weise unter Leitung der betreffenden Lehrer die Ausstellung zu studiren. Die verschiedenen Gewerbvereine des Landes haben gleichfalls solche Massenbesuche ihrer Mitglieder theils veranstaltet, theils in Aussicht genommen; endlich hat bereits eine größere Anzahl von gewerblichen Etablissements die gesammten Arbeiter zum Studium der Ausstellung mit für diesen Zweck besonders abgegebenen Eintrittskarten versehen. Die freudige Betheiligung an unserer Ausstellung von Seiten des Landes hat auch bereits ihren Wiederhall in Außer=Baiern gefunden und zahlreiche Fremde finden sich täglich ein, so daß auch nach dieser Seite hin der Ausstellungsplatz und die Ausstellung ein überaus mannigfaltiges Bild bietet. daß sämmtliche Pairs, welche zur Pariser Jurisdiktion gehörten, den Parlamentsgliedern jährlich dreimal Rosenbouquets überreichten. Selbst Prinzen von Geblüt mußten sich diesem eigenartigen Brauche unterziehen. Später, als die Wirren der heiligen Liga über Frankreich hereinbrachen, verschwand diese schöne Sitte, Die Rose gilt nicht mit Unrecht als das Symbol der Reinheit und Unschuld. So erklärt sich der alte Brauch der Rosière, welcher heute noch jenseits des Rheins in hohem Ansehen steht. Sankt Medardo, der Bischof von Noyon, war der erste, der ihn in seiner Diözese einführte. Zur Rosenkönigin wird immer die züchtigste und geachtetste Jungfrau gewählt. Der Cäsar Marc Antonius, welcher diese Blume förmlich vergöttert hatte, befahl noch, im Sterben liegend, seinen Leib mit Rosen zu bedecken. Unter dieser duftigen Hülle gab er seinen Geist auf. Karl der Große, welcher gleichfalls zu ihren begeistertsten Verehrern gehörte, ließ sein Banner mit Rosen besäen. Unter diesem stolzen Zeichen glaubte er des Sieges sicher zu sein. Muhamed verspricht den Gläubigen, welche in Allahs Gefilde einziehen, als höchste Himmelsgabe eine sich stets verjüngende Rosenknospe. Ein persischer Poet, den wir nicht zu nennen brauchen, entdeckte an der Rose ein Argument, über das er ein Poém von dreihunderttausend Versen verfaßte. Der hindostanische Gott Beschnu entdeckte das Weib, nach welchem ihm verlangte, im thaublitzenden Kelche einer Centifolia, welche die indische Theologie deshalb als eine heilige Blume bezeichnet. Im Mittelalter, wo das Sprüchwort„Bete und arbeiten noch nicht in der Mode war, gestattete ein Reichsgesetz der Adligen, sich nur mit der Rosenkultur zu befassen. Jede andere agrarische Beschäftigung war ihnen von Rechtswegen als standeswidrig untersagt. Wenn der Herzog von Guise eine Rose erblickte, fiel er in Ohnmacht. Und der Kanzler Bacon gerieth selbst beim Anblick einer gemalten Rose in die maßloseste Wuth. Maria von Medicis, welche diese Blume verabscheute, litt an derselben Antipathie. Jedweder Rosenschmuck war an ihrem Hofe streng verpönt. Abgesehen von diesen Ausnahmen, hat Rosenkultus zu allen Zeiten über die ganze gebildete Welt erstreckt.(F..) Britisches Reich. * London, 22. Juni. Northcote kündet an, daß er morgen den Premier darüber interpelliren werde, ob es wahr sei, daß die Pforte jetzt noch gegen die Konferenz protestire, und ob in diesem Falle die Regierung noch an der Konferenz festhalte; ferner, von wem die Entschädigung für den Verlust des Lebens britischer Unterthanen und britischen Eigenthums in Alexandrien gefordert werde, und endlich auf wen England wegen der Aufrechthaltung des Friedens und der Ordnung in Aegypten baue. Rußland. * Petersburg, 22. Juni. Infolge der Entdeckung des Nihilistenverstecks in Wassili Ostrow wurde in der Nacht vom 17. zum 18. d. M in der Fornarygasse ein zweiter Nihilistenversteck aufgefunden, woselbst ebenfalls mehrere Personen verhaftet wurden. Aegypten. * Alexandrien, 22. Juni. Die Untersuchungskommission über die am 11. d. Mts. stattgehabten Unruhen besteht aus neun Eingeborenen und neun Europäern, den Vorsitz führt der Finanzminister. Amerika. * Rio de Janeiro, 21. Juni. Eingegangene Nachrichten bestätigen, daß die französische Expedition unter Dr. Crevaux niedergemacht worden ist. Aus dem Fürstenthum Lippe und Umgegend. * Detmold, 22. Juni. Der vierte deutsche Lehrertag, welcher, wie schon mitgetheilt, in den Tagen vom 24. bis 26. Juli in Kassel abgehalten wird, hat folgende Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt: Ueber Schulsparkassen; die Militärdienstpflicht der Volksschullehrer; zur Lehrerinnenfrage; Werth des naturkundlichen Unterrichtes für die Gemüthsbildung; der Arbeitsunterricht in der Volksschule; über Kindergottesdienste; die Frage der Reichsschulgesetzgebung; Vorschläge zu Satzungsänderungen. * Detmold, 23. Juni. Kombinirbare Rundreisebillets für die Schweiz. Nach Vereinbarung mit den betreffenden schweizerischen Bahnverwaltungen kommen vom 20. l. M. ab die seit einiger Zeit auf den letzteren eingeführten sogenannten kombinirbaren Rundreisebillete (d. h. solche Billete, welche den Reisenden die Möglichkeit bieten, sich ihre Rundfahrttouren nach eigener Wahl zusammenstellen zu lassen) auf den Stationen Mainz, Frankfurt a. M.(Westbahnhof) und Wiesbaden der Hessischen Ludwigsbahn, sowie im Universal=Reisebüreau und in der Billetverkaufsstelle im„Frankfurter Hofe“ in Frankfurt a. M. zur Ausgabe. Für die Fahrt von der betreffenden Ausgabestation bis zur schweizerischen Grenze und zurück werden bis auf Weiteres die seither üblichen Anschlußbillete ausgegeben; später sollen an deren Stelle lose Koupons treten, welche dann mit den schweizerischen Koupons zu einem Billete vereinigt werden. * Detmold, 24. Juni. Anknüpfend an unsere gestrige Mittheilung über die am Montag in der Aula des hiesigen Gymnasiums stattfindende Vorlesung der Antigone durch Frl. Natalie Köhler, lassen wir nachstehend noch ein Urtheil der leider zu früh verstorbenen Schriftstellerin Louise Büchner in Darmstadt hier folgen: Mit großer Befriedigung folgte am vergangenen Freitag ein gewähltes und zahlreiches Publikum der Vorlesung des Oedipus auf Kolonos, durch Frl. Natalie Köhler. Sie hat die höchst schwierige Aufgabe, wie sie der Vortrag einer Dichtung von solch hochtragischem Schwunge, und der griechischen Versmaße an den Vorlesenden stellt, mit großem Geschick und ausdauernder Kraft überwältigt. Der kaum weniger schweren Ausführung der begleitenden Musik unterzog sich Herr Scheld gleichfalls mit dankenswerthem Fleiße, und ermöglichte es dadurch den Zuhörern einen Genuß zu vermitteln, der bis dahin in unserer Stadt noch nicht geboten wurde. Daß es nur darauf ankommt dem Publikum Würdiges zu bringen, um seine Empfänglichkeit hervorzulocken, dies bewies die erregte Spannung, mit der Jedermann dem Vortrage folgte, und es war eine Freude in den Zügen der zahlreich vertretenen weiblichen Jugend zu lesen, wie das wahrhaft Schöne, gehöre es auch noch so entfernten Zeiten an, den unbefangenen Sinn jederzeit zu fesseln weiß.— Noch größeren Genuß verspricht die demnächstige Vorlesung der Antigone den Freunden klassischer Bildung, da diese Dichtung unserem modernen Verständnisse so viel näher steht, und überhaupt allgemeiner bekannt ist, als die beiden anderen Stücke der Oedipus=Trilogie. Es sollte sich Niemand, der es irgend vermag, die Freude entgehen lassen, dieses Werk des unsterblichen Griechen in solch würdiger Weise, wie es ihm hier geboten wird, mit anzuhören.“ * Detmold, 24. Juni. Die Strafkammer des Fürstl. Landgerichts verurtheilte in ihrer Sitzung vom 23. d. M. a) Adolf Hanke zu Heiden, b) Fritz Schäfer das. wegen fahrlässiger Brandstiftung zu je 30 M event. 1 Woche Gefängniß. Den Schlachter Heinr. Rose Nr. 3 zu Schlangen wegen unberechtigter Ausübung der Jagd zu 300 M event. 3 Monat Gefängniß. Den Ziegler Aug. Wehmeier zu Ehrsen in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs unter Verwerfung der Berufung und Bestätigung des Urtheils erster Instanz zu 1 Woche Gefängniß. Zum Schluß der Sitzung wurden a) der Schneider Gottl. Diestelhorst zu Varenholz, b) die unverehel. Friederike Engel das, angeklagt des Vergehens gegen§ 1732des St.=Ges. B. unter Ausschluß der Oeffentlichkeit während der Verhandlung kostenlos freigesprochen. * Lage, 23. Juni. Am 28. Juni haben am hiesigen Schöffengericht die Herren Kolon Oftwann m. Exter Nr 22 in Pottenhausen und Bleichpächter Veerhof in Lage als Schöffen zu fungiren. * Blomberg, 21. Juni. Heute Mittag verbreitete sich das Gerücht in der Stadt, daß der beim hiesigen Postamte beschäftigte Postgehülfe mit Unterschlagung bedeutender Summen das Weite gesucht habe. Eingezogenen Erkundigungen gemäß sollen aber die bislang fehlenden Werthobjekte nur die Höhe von circa 900 U erreichen, falls sich nicht noch im Laufe der Zeit weitere Unterschlagungen herausstellen. * Soest, 21. Juni. Gestern fand hierselbst die jährliche Konferenz der Lehrer und Lehrerinnen der Kreise Hamm und Soest unter dem Vorsitze des Herrn Kreisschulinspektors Schallau statt. Eröffnet wurde dieselbe mit geschäftlichen Mittheilungen. Die Vorträge erstreckten sich auf die körperliche Züchtigung in den Mädchenschulen, die Anleitung der Kinder zur Ordnung und Reinlichkeit, und den Einfluß, welchen die Schule ausüben kann auf die Kinder außerhalb der Schule. An den Vortrag knüpften sich jedesmal sachliche beziehungsweise kritische Bemerkungen und es ließ sich nicht verkennen, daß der betreffende Gegenstand durch dieselben von allen Seiten gründlich beleuchtet wurde. Eingeladen zu der Konferenz waren die Herren Landräthe der genannten Kreise, die Lokalschulinspektoren und die Pfarrgeistlichkeit der Stadt Soest.(W..) betreffend die Grundbuchordnung. Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchbehörden. § 14. Das Grundbuchwesen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte. Die Geschäfte der Grundbuchrichter werden von den Amtsrichtern, diejenigen der Grundbuchführer von den Gerichtsschreibern wahrgenommen. § 15. Liegen Grundstücke, welche einem einheitlichen Gutsverbande angehören, in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hat das Landgericht zu bestimmen, welches Amtsgericht das Grundbuch zu führen hat. § 16. Streitigkeiten über die Zuständigkeit mehrerer Amtsgerichte werden von dem Landgerichte entschieden. § 17. Wenn ein Grundbuchblatt aus dem Bezirk eines Amtsgerichts in den eines andern übergeht, so wird dem letzteren eine vollständige beglaubigte Abschrift des Blattes mitgetheilt, und das frühere Blatt geschlossen. In diese Abschrift ist nur der noch gültige Inhalt aufzunehmen. § 18. Die Grundbuchs=Beamten haften für jedes Versehen bei Wahrnehmung ihrer Amtspflichten, soweit für den Beschädigten von anderer Seite her Ersatz nicht zu erlangen ist. § 19. Soweit der Beschädigte nicht im Stande ist, Ersatz seines Schadens von dem Grundbuchbeamten zu erhalten, haftet ihm für denselben der Staat. § 20. Die Schadensersatzklage gegen den Grundbuchbeamten verjährt in 3 Jahren, nachdem der Beschädigte von dem Dasein und dem Urheber des Schadens Kenntniß erhalten hat. Sind seit dem Zeitpunkt der Beschädigung 30 Jahre verflossen, so kommt es auf den Zeitpunkt der erlangten Kenntniß nicht weiter an. Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen. 1. Allgemeine Bestimmungen. § 21. Die Amtsgerichte verfahren in Grundbuchsachen, mit Ausnahme der im Gesetz bestimmten Fälle, nur auf Antrag. § 22. Die Anträge werden mündlich bei dem Amtsgerichte angebracht oder schriftlich eingereicht. § 23. Mündliche Anträge auf Eintragungen oder Löschungen sind von dem Grundbuchrichter aufzunehmen. § 24. Schriftliche, zu einer Eintragung oder Löschung erforderliche Anträge und Urkunden müssen gerichtlich oder notariell aufgenommen oder beglaubigt sein. Jedoch bedürfen schriftliche Anträge, welchen die beglaubigten Urkunden beiliegen, in denen die Betheiligten die beantragte Eintragung oder Löschung schon bewilligt haben, keiner besonderen Beglaubigung. Bei Cessionen und Löschungen innerhalb eines Betrages von 600 M genügt eine von einem zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigten Staats= oder Gemeindebeamten unter der Urkunde ausgestellte Beglaubigung. § 25. Urkunden und Anträge öffentlicher Behörden bedürfen, wenn sie ordnungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Beglaubigung. § 26. Notare bedürfen zur Stellung der Anträge keiner besonderen Vollmacht, wenn die von ihnen aufgenommene oder beglaubigte und eingereichte Urkunde die Bewilligung oder den Antrag der Betheiligten auf Eintragung oder Löschung enthält. § 27. Andere Personen, welche als Bevollmächtigte Anträge stellen, haben sich durch gerichtlich oder notariell aufgenommene oder beglaubigte Vollmacht auszuweisen. § 28. Sind die zur Eintragung oder Löschung erforderlichen Urkunden oder Vollmachten von einer ausländischen Behörde ausgestellt oder beglaubigt, und ist die Befugniß dieser Behörde zur Ausstellung öffentlicher Urkunden nicht durch Staatsverträge verbürgt, oder sonst dem Grundbuchamt bekannt, so muß die Befugniß der ausländischen Behörde zur Aufnahme des Aktes und deren Unterschrift auf gesandtschaftlichem Wege festgestellt werden. § 29. Bei Eintragungen und Löschungen auf Grund von Erbverträgen, letztwilligen Verfügungen und Erbtheilungsurkunden genügt, wenn sie gerichtlich oder notariell ausgenommen sind, ein Auszug aus diesen Urkunden, soweit derselbe die einzutragende oder zu löschende Bestimmung betrifft, wenn in den dazu geeigneten Fällen eine gerichtliche Bescheinigung darüber beigefügt ist: daß in der Urkunde eine weitere hierauf bezügliche Bestimmung nicht enthalten ist. § 30. Auf Grund von Privattestamenten oder von Erbverträgen, welche gültig ohne öffentliche Urkunde errichtet sind, können Eintragungen oder Löschungen nur erfolgen, wenn entweder das Anerkenntniß des gesetzlichen Erben durch eine öffentliche Urkunde nachgewiesen, oder eine Bescheinigung des Amtsgerichts, bei welchem der Erblasser zur Zeit des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, beigebracht wird, daß sich nach erfolgter öffentlicher Ladung Niemand gemeldet habe, der ein besseres Recht in Anspruch nehme. § 31. Sind Nachlaßforderungen getheilt, so genügt zu deren Umschreibung eine gerichtliche Bescheinigung, daß die Forderung bei der Theilung des Nachlasses dem Erben oder Vermächtnißnehmer übereignet worden sei. § 32. Dem auf Eintragung oder Löschung gerichteten Ersuchen einer zuständigen Behörde, welches den gesetzlichen Erfordernissen entspricht, insbesondere auch alle wesentlichen Punkte des einzutragenden Vermerks enthalten muß, haben die Amtsgerichte zu genügen, oder den aus dem Grundbuch sich ergebenden Anstand der ersuchenden Behörde bekannt zu machen. § 33. Die Anträge sowohl als die Urkunden sind genau mit dem Zeitpunkt des Eingangs vom Amtsrichter oder Gerichtsschreiber zu bezeichnen. § 34. Die Verfügungen auf die Anträge sind vom Amtsrichter zu erlassen und vom Gerichtsschreiber auszuführen. Die Eintragungsformel ist dem Antrag gemäß von dem Richter wörtlich in der Fassung zu entwerfen, in welcher sie in das Grundbuch eingetragen werden soll. Nebenbestimmungen, insbesondere über Kündigung oder Zahlung des Kapitals, sind dem Antrag entsprechend in die Formel aufzunehmen. § 35. Bei allen Einschreibungen in das Grundbuch ist der Tag der Einschreibung anzugeben; die in die zweite und dritte Abtheilung einzutragenden Posten sind in jeder Abtheilung mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Einschreibungen sind im Grundbuch von dem Amtsrichter und dem Gerichtsschreiber zu unterzeichnen. § 36. Aus mehreren Eintragungsgesuchen für dasselbe Grundstück erfolgt die Eintragung in der durch den Zeitpunkt der Vorlegung der Gesuche bei dem Amtsgerichte bestimmten Reihenfolge, und aus gleichzeitig vorgelegten Gesuchen zu gleichem Recht, wenn nicht in denselben eine andere Reihenfolge bestimmt ist. § 37. Der Amtsrichter ist verpflichtet, die Rechtsgültigkeit der vollzogenen Auflassung, Eintragungs= oder Löschungsbewilligung nach Form und Inhalt zu prüfen. Ergiebt diese Prüfung für die beantragte Eintragung oder Löschung ein Hinderniß, so hat der Amtsrichter dasselbe dem Antragsteller bekannt zu machen. Mängel des Rechtsgeschäfts, welches der vollzogenen Auflassung, Eintragungs= oder Löschungsbewilligung zu Grunde liegt, berechtigen nicht, die beantragte Eintragung oder Löschung zu beanstanden. 2. Eintragung des Eigenthümers. § 38. Der Amtsrichter darf die Auflassungserklärung erst entgennehmen, wenn er nach Prüfung der Sache sich überzeugt hat, daß der sofortigen Eintragung des Eigenthums ein Hinderniß nicht entgegensteht, namentlich die Vorschriften in den§§ 2, 3, 6, 7 und 8 des Gesetzes vom 23. März 1864, die Besitzveränderungen bei Grundstücken betr., beobachtet sind. In der Auflassungserklärung können die Betheiligten das Rechtsgeschäft, welches der Auflassung zu Grunde liegt, bezeichnen, und sind dieselben befugt, eine Ausfertigung oder Abschrift der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu den Akten zu geben. Die Eintragung des Eigenthumsüberganges muß sich unmittelbar an die Auflassung anschließen. § 39. Wer vor dem Zeitpunkt, in welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, das Eigenthum eines Grundstücks erworben hat, für welches ein Grundbuchblatt nicht angelegt ist, erhält auf Antrag die Eintragung als Eigenthümer, wenn er seinen Erwerb nach den Vorschriften des bisherigen Rechts nachgewiesen hat. § 40. Die Eintragung des Eigenthums gesetzlicher Erben an den zur Erbschaft gehörigen Grundstücken erfolgt auf Grund einer Erbbescheinigung des zuständigen Richters. § 41. Beruht das Erbrecht auf einem Erbvertrag oder einem Testament, so muß die letztwillige Verordnung oder ein nach§ 29 bescheinigter Auszug aus derselben mit der Verkündigungsverhandlung, oder den sonst zum Nachweise des Erbrechts erforderlichen Urkunden(§ 30) in Ausfertigung beigebracht werden, sofern diese Urkunden dem Amtsrichter nicht in Urschrift vorliegen. § 42. Lehnsfolger haben ihr Nachfolgerecht durch eine Bescheinigung der Lehnsbehörde nachzuweisen. Die Eintragung der Familienfideikommiß= oder Stammgutseigenschaft erfolgt auf den Antrag des Eigenthümers oder eines Nachfolgeberechtigten, sobald derselbe nachweist, daß jene Eigenschaft entstanden ist. Familienfideikommiß= oder Stammgutsnachfolger sind als Eigenthümer einzutragen, wenn sie ihr Nachfolgerecht durch eine Erbbescheinigung des zuständigen Richters nachweisen. § 43. Vermächtnißnehmer müssen die Einwilligung der Erben in die Eintragung ihres Eigenthums in beglaubigter Form oder das die Erben zur Ertheilung der Einwilligung verurtheilende rechtskräftige und vollstreckbare Erkenntniß beibringen. § 44. Nebenbestimmungen aus Verträgen oder letztwilligen Verordnungen, welche das Eigenthum oder die Befugniß des Eigenthümers, über das Grundstück zu verfügen, beschränken, werden nur auf Antrag eingetragen. § 45. In den Fällen, in welchen der Erwerb des Eigenthums an Grundstücken eine Auflassungserklärung des bisher eingetragenen Eigenthümers nicht voraussetzt, kann der Eigenthümer zur Eintragung seines Eigenthums angehalten werden, wenn 1) eine zuständige Behörde dieselbe erfordert, 2) wenn ein dinglich oder zu einer Eintragung Berechtigter dieselbe beantragt. § 46. Wird von einem nach§ 45 hierzu Berechtigten die Eintragung des Eigenthümers beantragt, so hat der Amtsrichter den Eigenthümer unter Mittheilung des Antrages aufzufordern, binnen einer bestimmten Frist bei Vermeidung einer die Summe von 150 Mark nicht übersteigenden Geldstrafe sich eintragen zu lassen. Läßt derselbe die Frist fruchtlos verstreichen und bescheinigt auch nicht Hindernisse, welche einen ferneren Aufschub rechtfertigen, so setzt der Amtsrichter die Strafe fest und erneuert die frühere Aufforderung an ihn unter der Verwarnung, daß nach Ablauf der neuen Frist auf ferneres Andringen des hiervon zu benachrichtigenden Antragstellers im Wege der Zwangsvollstreckung die Eintragung seines Eigenthums werde herbeigeführt werden. Bestreitet der Eigenthümer im Fall des§ 45 Nr. 2 das Recht des Antragstellers, so ist Letzterer zum Prozeßwege zu verweisen. § 47. Die Eintragung des Eigenthümers ist dem bisher eingetragenen Eigenthümer und den aus dem Grundbuch ersichtlichen dinglich Berechtigten, sowie der Kataster= und der Verwaltungsbehörde bekannt zu machen. § 48. Wenn ein Grundstück, welches von einem eingetragenen Grundstück abgezweigt werden soll, auf ein anderes Blatt zu übertragen ist, so muß das einzutragende Grundstück in der Auflassungserklärung nach der Mutterrolle unter Beifügung eines beglaubigten Auszuges aus derselben und nöthigenfalls einer Vermessungsbescheinigung, aus welcher die Größe des abgezweigten Grundstücks hervorgeht, bezeichnet werden. § 49. Wenn ein Theil eines Grundstücks unbelastet auf einen Eigenthümer übergehen soll, dessen Grundbesitz im Grundbuch nicht verzeichnet zu werden braucht(§), so kann auf Verlangen des Erwerbers die im Anschluß an die Auflassung zu bewirkende Eintragung des Eigenthumsüberganges dadurch ersetzt werden, daß auf dem bisherigen Grundbuchblatt die Abschreibung des Theils mit Angabe des Sachverhältnisses vermerkt wird. Dieser Vermerk hat die Wirkung der Eintragung des Eigenthumsüberganges.(Fortsetzung folgt.) Neueste Nachrichten. des Schwurgerichts wider Albert Sachs wurden heute zu Ende geführt. Die Geschworenen bejahten die Fragen bezüglich des betrügerischen und des einfachen Bankerotts unter Versagung mildernder Umstände; sie bejahten ferner fast ausnahmslos die Fragen wegen der zahlreichen(86) Unterschlagungen und wegen der 11 Betrügereien. Der Gerichtshof erkannte entsprechend dem Antrage des Staatsanwalts auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust. * Konstantinopel, 23. Juni. Die Eröffnung der Konferenz konnte gestern wegen mangelnder Instruktionen einzelner Vertreter, besonders des österreichischen, nicht stattfinden. * Konstantinopel, 23. Juni. Die Pforte setzt in allen Aeußerungen ihre Bemühungen fort, die Mächte zu überzeugen, daß die Mission Derwisch Paschas zum erwünschten Ziele geführt habe, indem gegenwärtig Beruhigung in Aegypten herrsche. Ein Zustand scheine geschaffen, welcher auch den fremden Interessen genügen und besondere Konferenzberathungen überflüssig machen dürfte. Alexandrien, 23. Juni. Das„Bureau Reuter“ meldet: Arabi Pascha erklärte auf die Depesche des Sultans sich bereit, der Aufforderung, nach Konstantinopel zu gehen, nachzukommen, wies aber darauf hin, daß ihm die Armee nicht gestatten würde, das Land zu verlassen. Frankfurt a.., 23. Juni. Die Verhandlungen Für den Inseratentheil verantwortlich: A. Frank in Detmold. Bekanntmachung. Am 20. d. Mts. hat sich der bei dem Postamte in Blomberg in Lippe beschäftigt gewesene Postgehülfe Westphal unter Mitnahme von Postkassengeldern von seinem Beschäftigungsorte heimlich entfernt. Alle Behörden werden hierdurch ersucht auf Westphal fahnden, im Betretungsfalle seine Verhaftung herbeiführen und über die Er greifung desselben Mittheilung mir michen zu wollen. Signalement des Westphal: Alter: 16½ Jahre, Größe: etwa 1,65 Meter, Haare: hellblond, Stirn, Nase und Mund: gewöhnlich, Gesicht: schmal und hager, Besondere Kennzeichen: an der rechten Wange einige geschwürartige Anschwellungen, Kleidung: dunkler Anzug(Joppe, kleiner, runder Filzhut). Minden(Westf.), 22. Juni 1882. Der Kaiserliche Ober=Postdirektor. Vertretung: Lehker. Jagdverpachtung. Die Gemeinde Haustenbeck will am 5. Juli, Nachmittags 3 Uhr, beim Gastwirth Schmidt die verpachten. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht. Mehrmann, Vorsteher. Mühlen=Verkauf. Der Müller Herbst beabsichtigt, seine unterhalb dem Flecken Schwalenberg belegene Mahlmühle mit zwei Mahlgängen, wozu circa 1 Schffis. Garten und 7 Schffls. Ackerland gehören, umständehalber unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Versuchsweiser Termia hierzu ist auf Dienstag den 27. d.., Nachmittags 1 Uhr an Ort und Stelle anberaumt. Nähere Auskunft ertheilt Georg Grieß, Blomberg. Aula des Gymnasiums. Montag, den 26. Juni Vorlesung von Fräulein Natalie Köhler: Antigone, Tragödie des Sophokles, deutsch von Donner. Mit der Musik von Mendelssohn als Melodrama mit Pianoforte= und Harmonium=Begleitung, unter gütiger Mitwirkung eines hiesigen Musik= und Kunstfreundes. Eintrittskarten sind zu haben in der Klingenberg'schen Hofbuchhandlung Hans Hinrichs und bei C. Schenk zu folgenden Preisen: 1 einz lne à 1 K 25+, 1 Familien billet(gültig für 3 Personen).50. f, sowie Schüler= und Institutskarten zu ermäßigten Preisen. Anfang 6½ Uhr. Ende nach 8 Uhr. Eine Bäckerei mit Mehlhandlung, die seit Jahren mit dem besten Erfolge betrieben, steht unter der Hand zu verkaufen. L. Mecke, Holzhausen, bei Pyrmont. Leichte Sommer=Jaquetts in smir, Lustre, Drell und Leinen empfiehlt zu billigsten Preisen von 2,50 M an; schwarz=weiß H engl. Lederhosen, waschecht, 5,00 M und billiger. Aug. Köster Ww., Hornsche=Str. Knaben=Anzüge, in den neuesten Facons, feinen und gewöhnlichen Qualitäten, empfiehlt bei großer Auswahl zu billigen Preisen J. A. Erda. Wäsche=Artikel, sowie deren Anfertigung nach Maß bei J. A. Erda. Verriner Gerichts=Zeitung. 3. Quartal 1882. 90 a g Man abonnirt bei allen PostAemtern Deutschlands, Oesterreichs, der Schweiz 2c. für 2+ 50„ für das Vierteljahr, in Berlin bei allen Zeitungs=Spediteuren für 2 M 40 J vierteljährlich, für 80„ monatlich einschließlich des Bringerlohns. Noch gut erhaltene getragene Kleidungsstücke aller Art, für Erwachsene und Kinder, sind stels in großer Auswahl billig bei mir zu kaufen. Frau Werder, Hermannstraße 39. bei Zur selbstständigen Leitung eineSchwarz= und Weißbrodbäckerei wird bei gutem Lohn und dauernder Stellung ein tüchtiger und erfahrener Vnlergesen gesucht. Franko=Offerten richte man unter P. Nr. 92 an die Exp. d. Bl. Ein Detmold. Schmiedegesell wird gesucht. K. Baumann, Poststraße. Es hat Gott gefallen, meinen lieben Mann, den Pastor Priester zu Schötmar nach langem Leiden heute Morgen um ¾10 Uhr sanft heimzuholen. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 28. d.., Morgers um 10 Uhr statt. Schötmar, 23. Juni 1882. A. Priester, geb. Pothmann. Für Erdarbeiter! Die großen Erdarbeiten an der neuen Stadtumwallung von Köln baben begonnen und finden daselbst Schachtmeister mit kräftigen, soliden Arbeitern dauernde und lohnende Beschäftigung. Auskunft ertheilen die General-Unternehmer Walter& Schöne, Lindenthal.Köln.]Rh. Täglich ftische Erdbeeren Anna Körner. Blumenkohl, Savohenkohl, Wirsingloht, Gurken, Carotten, Kartoffeln, Anan. Erdbeeren empüne Otto Tilly. 50. Jahrgang. Die Berliner Gerichts=Zeitung, in Berlin wie im ganzen übrigen Deutschland vorzugsweis in den gut situirten Kreisen der Beamten, Gutsbesitzer, Kaufleute rc. verbreitet, ist bei ihrer sehr großen Auflage für Inserate, deren Preis mit 35„ für die 4gespaltene Zeile sehr niedrig gestellt ist, von ganz bedeutender Wirksamkeit. Die Berliner Gerichts=Zeitung verbindet mit ihrem Hauptzweck, in populärer Weise Rechts= und Gesetzeskenntniß zu verbreiten,— die für jedermann unerläßlich ist zur Verhütung von Schaden an Ehre und Vermögen,— die Aufgabe im vollsten Sinne des Wortes ein Unterhaltungsblatt für den Leser zu sein. In volksthümlicheund pikanter Darstellungsweise berichtet das Blatt über alle in teressanten Kriminal= und Civilprozesse des In= und Auslandes, namentlich der Berliner Gerichtshöfe, über die Entscheidungen des Reichsgerichts, des Kammergerichts 2c. Die Redaktion,— welche in Verbindung mit den bedeutendsten Juristen Berlins steht,— ertheilt in dem Briefkasten der Zeitung allen Abonnenten kostenfrei eingehendsten Rath in schwierigen Rechtsfragen sowie durch spezielle Börsenreferenten genaueste Auskunft über Werthpapiere 2c. Daneben bringt die Zeitung den Lesern eine Fülle von Unterhaltung durch eine umfassende Chronik der Berliner Tages=Ereignisse, vermischte Nachrichten von nah und fern, unparteiische Kritiken über Berliner Kunst= und Theater=Novitäten sowie ein von den namhaftesten Autoren unterstütztes reichhaltiges Feuilleton. Eine Rundschau aus der Feder eines der hervorragendsten Publizisten der Gegenwart beleuchtet in anerkannt meisterhafter Weise die politischen und sozialen Fragen des Tages. Der vorzügliche Roman von R. D. 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Die aufgefundenen Gegenstände, welche in werthvollen Schmucksachen, in ungewöhnlich schönen Wandgemälden, in einem prachtvollen Springbrunnen und einigen großen Bauten bestehen, weisen darauf hin, daß man es mit den Wohnungen von Patriziern zu thun hat. Leider geriethen die Ausgrabungen aber im Anfange dieses Jahres ins Stocken, bei der sogenannten Villa dell Aequila, eine Privatbesitzung, welche sich jetzt über dem Boden der früheren Stadt erhebt. Ob dieselbe demolirt werden kann oder nicht, darüber schweben Unterhandlungen, welchen allerlei Schwierigkeiten begegnen. Inzwischen haben die Arbeiter die Richtung nach Torre Annunziata zu eingeschlagen und zwar auf dem noch bedeckten Theile des achten Stadtviertels. Die Ergebnisse der Ausgrabungen waren in demselben lange Zeit kümmerlich. An Kunstgegenständen war die Ernte sehr spärlich, ja eigentlich null; Malereien waren gar keine vorhanden; die entdeckten Häuser bestanden meistens nur aus einem oder zwei elenden Zimmern zu ebener Erde, deren Mauerwerk offenbar aus zwei verschiedenen Epochen stammt. Es wird angenommen, daß man es hier mit einigen nach dem ersten Erdbeben von 63 n. Chr. zerstörten und dann wieder aufgebauten Straßen zu thun hat, welche dann dem großen Erdbeben von 79 n. Chr. zum zweiten Male zum Opfer fielen. Das Hauptergebniß der Ausgrabungen an dieser Stelle war ein Bäckerladen mit einem großen Backofen, wie man deren in dem übrigen Pompeji bereits mehrfach vorfand. Auch fand man wieder die gewöhnlichen, schon anderwärts zu Tage gekommenen Mühlsteine zum Kornmahlen, jedoch ohne Drehschwengel, schließlich einige wenige Töpfe aus Terracotta ohne Bedeutung. Hinter dem Bäckerladen wurde ein anderer Raum mit zwei Kinderskeletten entdeckt, von denen jedoch kein Gipsabdruck genommen werden konnte, weil sie sofort zu Staub auseinanderfielen. Nur bei dem Kopfe gelang die Abnahme einigermaßen. Aus den Geräthschaften, welche sich in den Ruinen vorfanden, schließt man, daß sich in denselben die Mühle befand, welche von den Kindern getrieben wurde. Die Kinderskelette, sind die ersten, welche man in Pompeji fand. Ein zweiter Laden wurde in derselben Gegend entdeckt mit prächtigen, in Pompeji gearbeiteten Terracotten von dunkelrother Farbe und mit den zierlichsten Arabesken geschmückt. Die große Anzahl der gefundenen Terracotten— dieselben betragen nicht weniger als 80— lassen die Vermuthung, daß man es hier mit einem Töpferladen zu thun habe, um so mehr zu, als sie alle dieselbe tassenartige Form, allerdings in verschiedenen Größen, dieselben Farben, kurz dieselbe Arbeit aufweisen. Höchst wichtig ist der in demselben Raume gemachte Fund eines Korbes mit Kohlen. Die Ansicht, daß die Römer nur Holz als Brennmaterial kannten, wird dadurch umgestoßen. In der noch nicht numerirten, in dem achten Viertel blosgelegten Straße stieß man auf eine Aschen= und Lavaschicht von 4½ Meter Dicke. Merkwürdigerweife entdeckte man aber schon bei einem halben Meter Tiefe zwei Leichen, eine Frau und einen Knaben, welche sich wahrscheinlich aus dem Fenster über den Terracotten gestürzt hatten, um sich zu retten. Die Frau lag neben dem zehnjährigen Kinde, dessen Hand sie ergriffen hielt. Die jämmerlichen Formen des Knaben lassen die Annahme zu daß derselbe im Augenblick der Katastrophe krank im Bette lag und daß die neben ihm zu Grunde gegangene Frau versucht hatte, ihn durch den Sprung aus dem Fenster zu retten. Die Gipsformirung der weiblichen Leiche mißlang; sie zerfiel bei der Berührung sofort zu Staub. Dagegen rettete man ihre Schmucksachen, zwei goldene Armbänder und zwei goldene Ringe. Der eine der letzteren faßt einen Smaragd mit einem darauf eingeschnittenen Füllhorn, der zweite einen Amethyst mit einem sitzenden Merkur. Die goldenen Armbänder haben genau die Form der bei den römischen Frauen üblichen Armilla Der Leichnam des Knaben konnte vollständig abgegossen und in das Museum in Pompeji gebracht werden. Es fehlen demselben die rechte Hand und das linke Bein. Die Ausgrabungen auf dem achten Viertel sind jedoch hiermit noch nicht beendet, sondern nehmen, wie ich den von mir benutzten Berichten italienischer Blätter entnehme, unter der Leitung des Archädlogen Midula Ruggiero einen raschen Fortgang. Vermischtes. * Ueber die Schreckensszenen in Alexandrien erhält das „Wiener Tagebl.“ von einem angesehenen Mitgliede der österreichischen Kaufmannschaft, der die Schreckensnacht mit erlebt, in welcher der Fanatismus der ägyptischen Eingeborenen sich gegen die Europäer freie Luft machte, folgende Schilderung:... Schon im Laufe des 9. d. Mts. war der Aufenthalt in den Seitengassen der Hafenstadt ziemlich unheimlich. Sowie ein Europäer sich blicken ließ, rotteten sich die aus den Hausthüren schlüpfenden Bewohner zusammen, versperrten den Weg und insultirten ihn. Am 10. ereigneten sich ähnliche Vorfälle in verstärktem Maße und begab sich infolge dessen der Konsul Englands zum ägyptischen Kommandanten, an ihn die Frage stellend, ob für den Fall von Unruhen für rasches militärisches Eingreifen gesorgt sei. Aber am 15. manifestirte sich eine seltsame Bewegung. Man konnte förmlich von den dunklen Gesichtern der Eingeborenen herablesen, was die nächste Stunde bringen würde. Ueberall kleine sich berathende Gruppen, die in leise flüsterndem Tone sich unterhielten und den Giauren mit wilden, unheilverkündenden Blicken anstarrten. Ich war eben von der LloydAgentie gekommen, als ein Bekannter, ein Uhrmacher aus Pilsen, an mir vorüberstürmte und mich erblickend ausrief: Retten Sie sich, alles wird erschlagen! Wir eilten gegen die Ramlestraße zu, wo meine Familie wohnte. Ein wilder Pöbelhaufen wälzte sich uns entgegen, drei Europäer vor sich her treibend. Einer der letzteren trug die kaffeebraune, verschnürte Uniform der englischen Marinemusik. An der Spitze der Verfolgten stürmte ein hochgewachsener schlanker Mann in weißer Kleidung und indischem Sommerhelm, auf diesen schienen es die Verfolger am meisten abgesehen zu haben Man schlug ihm den Hut vom Kopfe, ein Fellah ohrfeigte ihn und spuckte ihm ins Antlitz. Der Brite, denn ein solcher war der Mann, hob zur Abwehr seinen Palmenstock. Im selben Augenblicke unterlief ihn ein kleiner halbnackter Eseltreiber. Ich sah eine blanke Waffe glänzen, hörte einen gräßlichen Todesschrei; über das helle Sommergewand des Engländers schoß ein breiter Blutstrom und der Mann brach mit dumpfem Röcheln zusammen. Jetzt knallten auch drei Schüsse, und der Marinemusiker stürzte gleichfalls. Im selben Augenblicke öffnete sich ein Hausthor zur Rechten, zwei Europäer, jeder mit einem Revolver der Hand, stürzten heraus, erfaßten den Verwundeten und schleppten ihn in das Gebäude. Was weiter vorging, konnten wir nicht sehen, denn wir wurden bemerkt und auf uns sofort Jagd gemacht. Als wir durch eine enge Gasse flehen, ge### sich an einer Biegung noch fünf oder sechs andere Versoigte zu uns; aber nun flogen Steine von den Fenstern auf uns nieder. Aus einem mit Moucharabi(Haremgitter) verlehenen Fenster tauchte ein nackter Frauenarm hervor und schleuderte einen in Leinwandsetzen gehüllten schweren Gegenstand nieder, der dem Uhrmacher eine Kontusion zufügte. Wir kamen auf einen weiten, wüsten Platz. Etwa zwanzig Fellachen und Araber standen dort, Gewehre im Anschlag. Ein in verblichene Uniform gekleideter Mann winkte uns, näher zu kommen. Im selben Augenblick krachte schon eine Decharge und zwei meiner Gefährten wälzten sich im Blute. Der Weg zur Flucht war uns verstellt, wir mußten über Hecken und Zäune klettern. Einer der Verwundeten humpelte nach. Wir kamen indessen aus dem Regen in die Traufe, denn, als wir aus dem Garten, den wir durchkrochen, herauskamen, stießen wir auf neue Angreifer, die sich sofort mit Erbitterung auf uns warfen. Einige türkische Kriegsmatrosen kamen im selben Augenblicke, als man uns aufs Höchste bedrängte, aus einer nahe gelegenen Garküche herausgerannt, zwei derselben zogen ihre Faschinenmesser und hieben ohne weiteres mit flacher Klinge auf den Pöbelhaufen, der mit Wehgeheul auseinanderstob und uns die Passage freigab. Unter Führung eines Tschausch wanden wir uns durch eine Menge Winkelgäßchen hindurch und erreichten einen weiten Platz, auf welchem ein Palais stand. Es war der Palast des Khedive Rasch Eddin; vor dessen Front stand eine große Menge weißröckiger Soldaten in Bataillonsmasse aufgestellt. Obwohl es auf dem Platze sehr tumultuarisch zuging und vor den Augen der Soldaten auf die Europäer Jagd gemacht wurde, so standen die Soldaten doch Gewehr bei Fuß. Die Offiziere spazirten rauchend auf und nieder. Ich fragte einen derselben französisch, warum die Truppe nicht einschreite? Der Offizier erwiderte deutsch in polnischem Dialekt, er habe keinen Befehl. Er meinte ferner, die Europäer hätten sich die Suppe selbst eingebrockt. Ein anderer Offizier erzählte, die Engländer besonders hätten es förmlich darauf abgesehen, das arme Volk zur Wuth zu bringen. Ich sah selbst heute einen Midshipmann(engl. Seekadetten) auf einem Esel reitend, der die Menge mit Peitschenhieben regalirte. Gleichzeitig wurde die Meldung gemacht, daß ein Hochbootsmann des„Superb“ den alten brutalen Matrosenspaß sich gemachl und einem alten Araber ein Stück Speck unter die Nase gehalten hatte. Während wir auf der Hauptwache waren, sammelten sich große Trupps Flüchtlinge, wohl 800 Personen, darunter viele blutig, manche mit ihren geringen Habseligkeiten beladen. Auf den Schiffen, die sowohl auf der Rhede, als im Hafen ankerten, stiegen Raketen empor. Die Schlote vom„Invincible=,„Inflexible“, vom„Bittern“, von der„Coquette- und vom„Falcon“ rauchten. Das Flaggenschiff des Admirals Conrad, wie die zwei andern französischen Korvetten „Forbin= und Aspic- machten dampfklar, die„Superb setzte ihre Boote aus und alle Geschwaderschiffe machten Klarschiff zum Gefecht. Die Nacht ging indessen ruhiger, denn gedacht. Ohne Unterlaß wurden Verwundete eingebracht, auch einige Leichen wurden in den Docks deponirt. Am Morgen schien die Stadt wie ausgestorben; Blutlachen auf den Straßen, überall erbrochene Läden, das Pflaster von Glasscherben übersäet. Ueberall bivakirten ägyptische Soldaten auf den Plätzen, am Hafen türkische Matrofenpiquets der Panzerschiffe„Idaglich" und „Muzafer I Avni“. Vom englischen Geschwader fehlten beim Appell 17 Personen. „ * * Ein Telegramm vom 12.(24.) April, welches über Irkutsk von der Mündung des Lenaflusses in Sibirien in London eingetroffen ist, bringt die Mittheilung, daß am vergangenen 23. März die Ueberreste des Lieutenants Delong und der übrigen vermißten Mitglieder der Jeannette=Expedition mehrere Fuß tief unter dem Schnee aufgefunden worden sind. Die Entdecker haben die Leichname in einem aus dem Holze des gescheiterten Bootes gezimmerten Grabe bestattet. * * Blitzeinschläge. Durch eine von Dr. Holtz in Greifswald seit Jahren eingeführte Zusammenstellung ist es erwiesen, daß die Blitzeinschläge mit der Zeit bedeutend zugenommen haben. Von je einer Million Gebäuden wurden durch Blitzschlag getroffen in Als Ursachen dieser bedeutend größer gewordenen Blitzgefahr gelten die fortgesetzte Verwüstung und Niederlegung von Wäldern und Bäumen in der Nähe bewohnter Orte(die zahlreichen Spitzen und Wipfel bewirkten eine Vertheilung der Elektricität), ferner unser moderner Häuserbau, der ganz übermäßig und mehr, wie das früher geschehen ist, blitzanziehende Theile, wie Fahnenstangen, Wetterfahnen 2c. anbringt. *„* * Ein Seebummler. Ein abenteuerliches Wagestück beabsichtigt ein junger Norweger, Namens Fred Norman, zu unternehmen. Er will nämlich in einem Ruderboot die Fahrt über den Atlantischen Ozean machen. Der athletisch gebaute Norman will sich ein Ruderboot bauen lassen, welches 12 Fuß lang, 4 Fuß breit und 2 bis 2½ Fuß tief und vorn und hinten gedeckt ist. Ein sogenannter schwimmender Anker soll dazu dienen, das Boot mit dem Bug gegen den Wind zu halten, wenn der kühne Ruderer etwas Schlaf genießen muß; dies soll nur geschehen, wenn der Wind ihm bei Nacht entgegenweht. Er glaubt, daß der Golfstrom ihm sehr zu Nutzen kommen wird. Kochen wird Norman auf der Reise nicht. Sein Proviant soll aus Zwieback, konservirtem Fleisch und Gemüsen, kondenfirtem Kaffee und 50 Gallonen Wasser bestehen. Vor Stürmen fürchtet er sich nicht; er sagt, daß er in seiner nördlichen Heimath schon in seiner Jugend bei größtem Sturm auf dem Meere war. Außer dem Wunsche, zeigen zu wollen, was ein kräftiger Seemann aushalten kann, bewegt ihn auch die Aussicht auf eine möglicherweise einzugehende Wette zu dem tollkühnen Unternehmen, welches nach seiner Meinung 100 Tage in Anspruch nehmen kann. Literatur, Kunst und Wissenschaft. * Aus Thüringen, 22. Juni. Die Theaterschule, welche in Meiningen errichtet wird, ist ein Unternehmen der Frau Franziska Ritter, einer nahen Verwandten des Professors Herm. Ritter in Würzburg und Schwester Richard Wagners. Die Theaterschule wird unter dem Protektorat des Herzogs stehen. Herr Ritter ist für die herzogliche Hofkapelle gewonnen. Die populär=wissenschaftliche Universal=Bibliothek„das Wissen der Gegenwart:(Preis pro Band nur 1 Mark. Verlag von G. Freytag in Leipzig), der auf dem ganzen Gebiete der deutschen Zunge das Interesse der Gebildeten entgegenkommt, schreitet rasch vorwärts. Der 3. Band, der wiederum der historischen Abtheilung angehört, ist eine Fortsetzung des ersten, bildet aber wie dieser ein für sich abgeschlossenes Ganzes. Als zweite Abtheilung der Geschichte des 30jährigen Krieges von Prof. Dr. Gindely, behandelt er den niedersächsischen, dänischen und schwedischen Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs(1622—1632). Es ist ein ereignißvolles Jahrzehent, dessen vielfädiges Gewebe der Historiker in diesem Buche entwirrt. Während eine kurze, historische Uebersicht dieser Periode nur große Gegensätze des religiösen Fanatismus aufzudecken scheint, erhalten wir hier, in dieser kritisch historischen Darstellung aller Details Einblick in die zahllosen, ökonomischen, dynastischen und streng persönlichen Interessen, welche diese Gegensätze theils steigerten, theils kreuzten, und in Wahrheit erst die bewegenden Momente jener kriegerischen Verwirrung erkennen lassen, welche Deutschland so lange zerfleischte, auf lange Zeit hinaus wirthschaftlich niederdrückte, aber im Hinblick auf den Sieg einzelner befreiender Elemente doch nicht als eine ganz fruchtlose bezeichnet werden kann. Von hervorragendem Interesse in dem vorliegenden Bande sind namentlich die Kapitel, welche den Regensburger Kurfürstentag, die erste Aktion Gustav Adolfs und den Kampf zwischen Waldstein und Gustav Adolf beleuchten. Die beiden größten Charaktere des 30jährigen Kriegs erscheinen da scharf und treu gekennzeichnet. Die geistig beherrschten und nach ihrem ursächlichen Zusammenhange wohlgeordneten Thatsachen führen eine beredte Sprache. Wallenstein, der energische, rücksichtslose Kraftmensch, und Gustav Adolf, der ehrgeizige Idealist, erheben sich in dieser Beleuchtung aus dem Nebel des raschfertigen Allgemeinurtheils in jene Sphäre der Charakteristik, in der die Individualität mit eigenthümlicher und lebendiger Physiognomie anmuthet. Der Forscher wird sich an den neuen Details des Buches, jeder Leser aber an dem aufklärenden Einblick in das mannigfaltige Spiel der Kräfte, welche die Ereignisse einer so tief bewegten Zeit bestimmten, erfreuen. Nicht zu unterschätzen sind die eigenartigen Illustrationen, die dem Text beigegeben sind. Sowohl die Porträts(Gustav Adolf, Wallenstein, Graf Buquoi und Maximilian von Baiern), als die zahlreichen aus der Zeit der dargestellten Periode stammenden und in ihrer Naivetät sehr beredten Darstellungen der Kämpfe und Städte sind wohlgeeignet die Anschaulichkeit der Darstellung zu erhöhen und in den Geist der geschilderten Periode zu versetzen. Detmolder Wochenmarktbericht. Detmold, 24. Juni. Weizen pr. 50 Kilo 11,— M. Roggen pr. 50 Kilo 8,80 M. Mengekorn pr. 50 Kilo 9,30 M. Gerste pr. 50 Kilo 230 gn“„Hafer pr. 50 Kilo.—, M. Heu pr. 50 Kilo #. Stroh, pr. 50 Kilo 2,40 M. Kartoffeln pr. 50 Kilo 1,80 M. Rindfleisch, bestes, pr. Kilo 1,20 M. Kalbfleisch, bestes, pr. Kilo 1,—, M. Hammelfleisch pr. Kilo 1,20 M. Schweinefleisch pr. Kilo 1,30 M. Butter pr. Kilo 1,70 M. Eier 2 St.—,10 M. Kartoffeln, neue Mäuse, pr. Metze —.70 M. Kartoffeln, neue Rosen, Metze—.45 M. Erbsen, neue, Metze—,50 M. Kirschen pr. ½ Kilo—,30 M. Blumenkohl pr. Stück—,50 M. Spitzkohl pr. Stück—,15 M. Wirsing pr. Stück—,15 M. Spargel pr. 12 Kilo—.30 M. Marktberichte. * Berlin, 23. Juni. Weizend ermattend. Regulirungspreis—.—, loko 195 bis 225, pr. Juni 208, pr. Juni=Juli 208, pr. Juli=Aug. 203½, pr. Sept.=Oktbr. 201½.— Roggen auf Termine Schluß flauer. Regulirungspreis—.—, loko 150, pr. Juni 149½, pr. Jun=Juli 149, pr. Juli=Aug. 147¼, pr. Sept.=Oktbr. 145½— Hafel still, loko 125—165, pr. JuniJuli 135½, pr. Sept. Oktbr. 133½. * Köln, 23. Juni. Weizen hiesiger loco 24,75, fremder loco 23.—, per Juli 21,50, per Novdr. 20,45. Roggen loco 19,50, per Juli 14,85, per Novbr. 14,80. Hafer loco 16.—. Rüböl loco 32,—, per Okt. 29,70. * Witten, 22. Juni. Weizen pr. 100 Kilogr. M. 21,50, Roggen 18,—, Gerste 15,—, Hafer 16,—, Kartoffeln 5,50, Butter ½2 Kilo 1,— * Bremen, 23. Juni. Petroleum besser, loco 6,85, per Juli 6,90, August 7,10, Sept. 7,25, Okt.=Dez. 7,50. Schmalz Marke Wilkox loco 59, per Juni=Juli 58¼. * Antwerpen, 23. Juni. Petroleum fest, disp. 17¾, per Juni 17¾, Juli 17¾, Aug. 18, Sept. 18 3/8, Sept.=Dez. 18⅝ fr. Kaffee behauptet, Verkäufe 400 B Santos low ord. zu 20½0. Wollberichte. * Paderborn, 21. Juni. Der hiesige Wollmarkt, welcher am Montag seinen Anfang nahm, hat heute sein Ende erreicht. Derselbe ist in sehr günstiger Weise verlaufen. Die Zufuhr an den drei Markttagen war bedeutend und überstieg diejenige im Vorjahre. Im ganzen wurden angefahren: ca. 900 Ctr. Landwolle besserer Qualität und ca. 350 Ctr. Landwolle geringerer Qualität (sogen. grobe Wolle), zusammen also rund 1250 Ctr. oder 62000 kg. Gegen das Vorjahr ergiebt das eine Mehranfuhr von etwa 10000 kg, was für unsere Gegend schon ein recht beachtenswerthes Zeichen für die Steigerung der Wollproduktion sein dürfte. Die Wäsche war mit verschwindend kleinen Ausnahmen sehr gut zu nennen. Am Morgen des ersten Markttages entwickelte sich ein großer Verkehr und wurden rasch größere Posten zu guten Preisen abgesetzt. Auch gestern und heute war ein lebhafter Verkehr, sodaß von der angefahrenen Wolle nur ein geringer Theil unverkauft geblieben ist. Die erzielten Durchschnittspreise betrugen: für Landwolle besserer Qualität 118 bis 132 M. und für die gröbere Landwolle 108—116 M. Schlecht gewaschene Wollen erlitten einen Ausfall von bis zu 6 M. pro Die gezahlten Preise stellen sich den vorjährigen so ziemlich gleich, nur für feinere Sorten wurden am ersten Markttage 6 bis 12 M. mehr bezahlt als auf dem vorjährigen Markte. Im ganzen ist der Markt sehr günstig verlaufen. Meeteorologische Beobachtungen in Detmold. Juni. Stunde. Barometer Thermometer Grade R. Relative Feuchtigkeit der Luft in Proc. Wind= richtung u. Stärke. 23. 24. 24. 81 Abds. 7 U Mrgs. 1„ Migs. un. 27 11 27. 11 16 16 22 82 85 77 ONO. schwach. Allgemeiner Witterungscharakter: 24. wolkig. Mondes=Aufgang 18 Nchm., Untergang 1151 Abds. Sonnen=Aufgang 3 U. 39., Untergang 8 U. 24 M. In der vom Staate genehmigten und garantirten Sö.flerzgl. Braunschw. Ländes-Lotterie kommen in 1. bis 6. Klasse folgende Gewinne zur Entscheidung: 450,000 Mark event., Die Ziehung 1. Klasse findet statt: am 13. und 14. Juli 1882 und gebe ich dazu Original=Loose: Ganze Halbe Viertel Achtel à J 16,80, J.40, J.20, J 2,1.0, einschließlich Reichsstempel=Abgabe, gegen frankirte Einsendung des Betrages oder gegen Postnachnahme ab. Gewinnlisten nach der Ziehung gratis. G. Daubert jarl., Vraunschweig, Poststraße 6. NB.Der Preisfür Ganze, Halbe, Viertel, Achtel beträgt: zur 2. Klasse oK 16,80, Jst, 8,40, Jtl 4,20, Jf. 2,10. 3.„„ 25,20,„ 12,60,„ 6,30,„ 3,15, 4.„„ 25,20,„ 12,60,„ 6,30,„ 3,15, 5.„„ 25,20,„ 12,60,„ 6,30,„ 3,15, 6.„„ 16,80,„ 8,40, u 4,20,„ 2,10, mith. d. alle Kl.: JA. 126,00, Jf. 63,00, JK 31,50, J 15,75. 8. schließlich ReichsstempelAbgabe. CEUTSUHES VAMTETENDEATT Illustrirte Wochenschrift ersten Ranges. Auflage nach 2 Jahren über 70,000 Exemplare! Zum bevorstehenden Quartalswechsel laden wir zu einem Versuchs=Abonnement höflichst ein. Gönner, Roman von Ernst Wichert. Dieser neue Roman, welcher jetzt im Erscheinen begriffen ist, zeichnet sich in hohem Grade durch alle Vorzüge aus, die Wichert zu einem Liebling des deutschen Lesepublikums gemacht haben, frischen Humor, gesunde Realistik, und scharfe Satire auf bestehende gesellschaftliche Mißstände, elegante Diktion und spannende Handlung. Neue Romane und Novellen, welche demnächst zur Veröffentlichung gelangen:„Die Spiritisten“ von Max Ring. —„Die Prise“ von Albert Lindner.—„Ein Wunder der Mutterliebe von Ernst Pasqué.—„In Feindesland“ von Molitor.—„Das Haus der Verschollenen“ von W. Passauer. An interessanten neuen Artikeln werden in kurzem veröffentlicht:„Die Polarforschung und ihre Stationen(mit Karte).—„Wie bewahren wir uns und die Unsrigen vor Ansteckung?“(von Dr. Robert Koch).—„Deutsche Anklagen und magyarische Ausflüchte:(von Geheimrath Professor R. Heinze in Heidelberg). Ferner:„Dies irae“; Erinnerungen eines französischen Offiziers an den Tag von Sedan. Neue Kunstblätter in Holzschnitt: Der St. GotthardPaß.— Am Abend der Schlacht bei Gravelotte.— Aus den Tagen von Sedan.— Unsere dritte Künstler=(Defregger)= Nummer.— Geistliche Ermahnung von Lodwig Knaus.— Der Besuch eines Kardinals im Kloster von Max Michael.— Hero und Leander von Karl Gebhardt 2c. Verlagshandlung und Redaktion werden bestrebt sein, nach wie vor, nationaler Gesinnung treu und frei von jeder politischen Parteistellung und konfessioneller Engherzigkeit, ideale Ziele in Wort und Bild zu pflegen. Im Laufe der nächsten Quartale werden die Leser außerdem mit einem neuen Roman des schnell beliebt gewordenen Erzählers Ernst Eckstein und mit den Erstlingswerken eines österreichischen und eines norddeutschen Autors bekannt gemacht werden, die sich mit in die vorderste Reihe der besten zeitgenössischen Erzähler stellen. Preis vierteljährlich nur III. I,60. Oder in 14 Heften zu 50 Eine Probe=Nummer ist durch alle Buchhandlungen, sowie auch direkt von der Verlagshandlung, J. H. Schorer, in Berlin,.., Dessauerstraße 12, gratis zu beziehen. Man abonnirt auch nach begonnenem Quartal in allen Buchhandlungen und Lostämtern, bei den Postämtern jedoch nur auuf die Wochenausgabe. Zu beziehen durch die Klingenberg'sche Hofbuchhandlung in Detmold und Lemgo. Zur Geschichte des Hermannsdenkmals. von Dr. H. Thorbecke. Mit dem Bilde E. v. Bandels und einer Ansicht des Denkmals. Preis 75 Erinnerung an das Hermannsdenkmal und dessen Amgebung. 20 Bilder in Farbendruck. Preis 50 Erinnerung an den Teutoburger Wald. 12 photographische Ansichten in elegantem Umschlag mit Golddruck. Preis 2 J. Das Hermannsdenkmal gemalt von Professor Scheuren. Preis 3 M. und der Teutoburger Wald. Ein Prachtalbum von 21 Blätter in Kreide= und Farbendruck nach Menke und Pr.fessor Scheuren. Quer=Folio=Format. Preis kartonnirt 30 J „ in Leinewand mit Goldschnitt 40 „ in Saffianband 60 Fühnen=SliarteissKanusattar Franz Reinecke, Hannover. 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Briefe sind bei dem Postamte in Detmold mindestens 30 Minuten vor Abgang der betr. Züge einzuliefern. Mit den Postzügen,.0 früh und.46 Nachmittags, werden auch die Briefe befördert, welche 5 Minuten vor Abgang derselben in dem BahnhofsPostbriefkasten vorgefunden werden. Postverbindungen. Abgang von Detmold Ankunft in Detmold .40 Vorm. 9. 0„ 11.20 .15 .55 10. 0 Rchm. Abds. Abgang von Lage. nach Horn, Paderborn, Bergheim „ Lemgo(über Brake) „ Horn, Vinsebeck, Bergheim „ Meinberg „ Horn, Blomberg, Bergheim „ Lemgo, Hohenhausen, Rinteln. .45 Vorm. .35 .45 10.40 .15 .15 .20 .55 Nchm. 1. Personen=Post Lemgo. Landfahrpost Lage=PivitsheideAugustdorf. 1. Botenpost Heiden. 2. Personenpost Lemgo. Botenpost Pivitsheide. 2. Botenpost Heiden. Personenpost Oerlinghausen. 3. Personenpost Lemgo. Abgang von Lemgo .45 4. 0 .35 .35 12.45 .30 .45 .20 .30 6. 5 Vorm. Nchm. nach Schieder „ Lage „ Rinteln „ Detmold „ Lage „ Schieder „ Lage „ Barntrup „ Detmold Privatpersonenpost Lage. 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Inkasso von Wechseln, Ein- und Verkauf von Staatspapieren, Aktien und sonstigen Effekten — Kontrole der Verloosungen, Kündigungen etc. gratis,— sowie zur ginlösung von Coupons und Anschaffung u. Begebung guter Hypotheken