e 9423 gesetenun mmen und 1 2.81 A sen Jedr. Ven den 9.— Bei dieser E. polteellichen Vereiner Rückkehr Katt. " bei seiner Rüciet. die größte Sorgialt #, er datte vielmehr, nichte Eiligeree### % Stunde von den eilen und seine unie eingelettete Unterabre Sachverdältnit. iu Grunde llent, deranuar 1833.— dor Aervut. von der zukäuf. ihr Louie Nape. machte Bräuletn künftige Kaiseris ZURSTER, Expetiten: Frispeimartt Ne. 4. Plase Tellung erscheint mit Aumahme de Montage taglich. Ssantage und Doanerstage mit dem„#releblet: 1e. d.: Mensterlend“ als Zegabe. HalbjährUeber Abensemente-Preis: Fer Münster inslus. ZeiStempel-Steuer 3 Thlr. 12 ½ Sgr. Ver gen2 Thl. 27½ Sgr. pertefrel. Per 4ms dbrige s9 Sgr. Mittwoch Uedersicht #####. un dum 2. L.#.#m# t### Nro 20 den 26. Januar 1853 — ürde.„Meine liebe 1„Eit wissen v# en mir eins provhewerden würde.“ Bekanntlich datte Kaiserin Josephine alsertdron besteigen 1ch Alles, selbe bir n:„Ale die seltende nn:- Winters dürfte nschein anzusehen is velllommen auf(K. 30 Mangen. erkauf. sbert Nermen eigen, in der Bauerbelegenen Celonate: dend aus den Grusd82 81. S. 89. 90. 99. 101. 102. 108. 6. 240 250. 292, 9. seichen Kreisen auch von Briesen gesprochen wird, welche sten Diensiag oder Mutwoch wird alsdann die BeisezVerkändigung der gemäßigten repudlicanischen Par= zung in der hiesigen Domlirche erseigen und et wird der Cardinal Erzdischof von Prag, Fürs Schwerzenberg, schland— Lostmund Peiition zu Gunsten derseine Veestunrigung ver gemrepihe-#parinunfun P#i Gemeindterdnung von 1830.— Bertin. Die jüngse telegrapht= ei mit den Tutierten meiden sollen.— Ueber den Zeitstags vu Lesagerte dr kattel. Bschsse, das Oroinesea; Acscontingente vorgenonmen werden sollen, 18, wie wir Lammerangelegendeiten. Brrslau. Die Beisetzung der keiche glaudhaft vernehmen, zur Zeit noch nichts festgesetzt. Diea Cardinal=Zur#tischofe: hr. v. Schleinigi der verdastel selben wurden im Allgemeinen für das Frühjahr erwarMözlich jedoch, daß man sich veranloßt sicht, R5-* Minet Kötn. Adgeordnetenwadl— Hannover. Die angebüiche Reit des deutschen Pundestages an dir dänische Regierung: zur Coaraciiristik des Bundestages; Verschiedenes— Kassel. he. v. Piscossehausen.— Heivelderg. Pros(Verviaus.— Munchen. Das poliertliche Verfahren gegen die Buchdändler; zur Jel- und Handeisfrage— Alten. Lrauergotteodienst für Erzderzag Rainer; wirderdolte Oeruchte von einem Besuche des 25. wigs von Preußen: v. Prokrsch= Osen: das Bundespretgesen Telegrapdenvertrag mit der Schweiz: ein Cerptmten=Regelungsotig— Lamsswar Cutsülungesee,#n#u. al 8 Spatien.— MRadrid. Berdei der Wavisunten; die Wieerrcintegung Maritagz de is Rosas; Waslaussichten für vas K Riotherium; die Morine: Ordene; Araukreig.— Paris.„Don die kaiserliche Rede; Tementirung de urichtung der Gemücher der# 103, nd ans des Grundk. i. 20. 26e. v. 75. 76. 83. e. G7. 16. 16 rgen 172 Ruiden 41 isten und Abgaben, ldtr. 6 Sgr. 8 Pf., enen Gläudigers in ittage 1 1 Uhr, werden, und zwer ide Colonate als ein ach Unterschied der den wird. ein tiegen im Bumission VIT. hien Regierungeder Bfirgermeißteret r Acgtdil-Ther auf belegenen Gärten: 50 Hut, und 26 guß. bruar d. J. Uhr, ebst zum Verkaufe Januar d S., Einrichtung einee äfte eignet, s# ie t werden.— Dee Maurig=Tder iu (5225) teige, daß ich mein haft verlegt habe. r. Walseck. vierzölligen Rädern 16 Fuß langen Kaverlaufen.— We, 9. nd 2e# bet is seMiddelhoff, aufen Sie Kard in n dieses allen Verigen, bitten wir um liedenen Kinder. Coppezratz.— ne Beilage. noch mehr zu beschleunigen.— Ueber die Entlassung des Hru. von Bischoffohausen aus dem kurfürstlichen Cadinct zu Kassel erfährt man hier von guter Hand, daß die durch die Hassenpflugsche Presse verdreiteten Minbeilungen über die politische Vorgeschichte des Hru. von B. zu seiner Entlassung(siebe unten Kassel) keineswegs die Veranlassung gegeben haben. Jene Vorgänge, die dem Kurfürsten angedlich erst jetzt bekannt geworden sein sollen, waren so offenkundig, daß es absurd erscheint, zu Zustcum übei dehaupten, sie seien erst jetzt an den Tag gekommen Es Katteria: Hoffnungen für die kann vielmehr zuverläßig angeführt werden, daß dieselVermüdlungsseter; Vermischtes; erteans'siche Outerverkäufe; dn bereite bei dem Eimiritt des Hru. von B. aus den Schreiden dee Ermontaguarde Miets der Aufkand in Cayenne; verschiedensen Gesichtspuncten zur Sprache gebracht wur neueße Nachrichten. den, daß damals aber Garantien vorhanden waren, welPrestsaen— kondon Bankauswets###ug; sche jedes Bedenken deim Kurfürsten beseitigten. Hr. v. Mdn ar ur lun Aatanstal zun Cendaen Geil B. wuntde Pze, üggn dier gruan wrchz, nis:, 84g Luria Leputirtenkammer; der Herzeg von gen seiner Etemenigung an den Ereignissen von 1###### und 49, sondern nur deswegen entlassen, weil dem Kurfürsten die Alternative gestellt war, ihn oder Hru. Hassenpflug zu entdehren. Die vielfach bekannten, zum grohen Theite pecuniären Rücksichten, welche für die Beidehaltung des Ministers sprachen, gaben wie bei früheren Deutsoland. ähnlichen Veranlassungen, auch in diesem Falle den Aus11 Dortmund, 24. Januar. Auch der hiesige schlag. Wie verlautet, ist die auf die Beschwerde der Ormeinderaih faßte in jüngster Sitzung den Beschluß, katholischen Bischöse an Se. Majestät, von dem Staatsdie Erneuerung der Petition vom 19. April 1852 wegen ministerium vorgeschlagene Bescheidung Allerdöchsten Orte Beidepaltung der Kreis, Provinctal= und Gemeinde= genehmigt worden.— Das gestrige Ordensfest wurde Ordnung vom 11. Mei 1850 an die zweite Kammer in der gewöhnlichen feierlichen Weise degangen und zuzu richten. nächst durch Gottesdienst in der Capelle eröffnet. HierC b Berlin, 24. Jonnar. Die Berliner Zei= auf wurden die neu decorirten Ritter im Rittersaale auftungsicser wurden geßtern durch die vollständige Rede gestellt. Ihre Majestäten von den Prinzen und einer üderraschi, die der Kaiser der Franzosen om Sonnabend glänzenden Cortege gefolgt, ließen sich die neuen OrdensNachmutaz in den Tutierten gepalten hatte. Dieselde ritter vorstellen, worauf Ihre Majestäten sich nach dem war durch die Vermittelung des Hru. Dr. Wolff. Cpef Zimmer begaben, wo sich die Inhaber des allgemeinen des„ielegraphischen Correspondenzdureaus“ den diesigen Ehrenzeichens defanden. Der König und die Königin Zeuungen noch in der Nacht vom Sonnabend zum Sonn= waren von der größten Huld. Das Fest schloß mit eizage zugeldmmen. Es ist die wortreichste telegraphische nem Diner, an dem die Ritter wie die Inhaber des Oepesche, die bieher auf deutschen oder französischen Li=Allgemeinen Ehrenzeichene Theil nahmen. Der frühere uten defördert worden ist. Sie umfaßt nahe an 1000 Gebrauch, die Personen, welche das Allgemeine Ehrenzei Won. De Keten beungen mohrere hundent Thaler.schmn besgen, besonder:#. gistgg#####. Die preußische Telegrappie dat bierdei bewiesen, zu wel= jetzt rezierenden Könize Majestät Befed. 24 Jahder poetzen Suse von Belliommenheit sie gelangt(3. ren abgelommen.— Der Bräsident der im Seiche; amtliche Reie der piemontehischen Zettung T###rtel.— Di Truppen per Montenegro. Smertes.— New-Hork. Eindruck der Nachricht vom Sturz des Minikeriums Dervo: Personalten; der Eisendahnun kal: Geucral Pieree ome wenn man berechnet, daß die Telegraphirung von 100 Worten, die auch noch zu Papter gebracht werden müssen, mindestens einen Zeitaufwand von 15 Minuten verursacht und daß die Devesche zwischen Paris und Berlin zweimal auf preuß. Stationen in Verviers und dier zu Dapier gebracht werden muß, wenn man ferner erwägt, daß je nur 100 Worte einer Privatdepesche vintereinander befördert werden und diese sorann durch anverweit vorliegende Depeschen unterdrochen wird, so 49 durch das vorliegente Beispiel das Unglaublichste geleistet worden. Von Seiten des Hru I)r. Woiff waren die geoßartigsten Vordereiungen getrossen worden, um seinem Jastuue, daß sich schon so oft für die Handelswelt soSopi als für die Zeitungen bewährte, diesen neuen Erden abgrirma.— De. Flaslern. u. zwisten Kammer, Graf Schwerin, ist leicht erkrankt. Den Vorsitz führte in der Kammer heute Hr. von Waldbott. Graf Schwerin war seines Unwohlseine wegen auch bei dem gestrigen Ordensfeste nicht zugegen.— Der Antrag der Herren Wengel und Genossen in Beireff einiger Ergänzungen zu dem Gesetze über die bürgerlichen Eben der Dissidenten dürfte, wie man hört, die Zustimmung der Regierung nicht erlangen, da dieselbe ihrerseits sich bereits mit der Frage über die Umgestaltung und Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt hat.— Die schon erwähnte, von dem Handelsminister gemachte Vorlage über die Stempelung und Beaussichttgung der Waagen im öffentlichen Verkehr, hat den Zweck, die Waagen in derselden Weise wie es die Gefelg zu verschaffen. In Paris wurde die Depesche stück= wichte sind, der Richung zu unterwerfen. Von besondeweise durch reitende Boten dem dortigen Telegraphenamte rer Wichtigkeit ist diese Maßregel für den Gebrauch der übersandt, die piesigen Zeitungsredactionen wurden noch sogenannten Bäckerwaagen, deren brichtigkeit ohne zei in der Nacht um 12 Uhr davon denachrichtigt, daß der raubende Untersuchung und mathematische Kenntnisse gar Aufang einer großen Depesche hier eingetrossen sei. Die nicht zu deurtheilen ist. Man hatte deshald früher schon einzeinen angekommenen Stücke der Depesche wurden die Adsicht, den Gebrauch dieser Waagen ganz zu verdiebere“; gedaltene Wagen vom! Teleeraphenamte durch ornen gromune Abagen vom 1. Triegruphenumttr zum telegraphischen Correspondenzdureau befördert, dier Kückweise aus dem Französischen ins Drutsche übersetzt und den emzeinen Zeitungsredactionen sofort übersandt. Der Schluß der Depesche war den Zeitungen gegen 3 Uhr Nachts zugekommen und nur durch dieses vereinte Zusammenwirken aller Kräfte war es möglich, den Lesern das zu bieten, was bioher durch die Telegrapdie noch nicht geleistet worden ist.— Was die Rede selbst betrifft, so hat dieselbe begreiflicher Weise hier kein geringes Aufsehen gemacht. Es ist die erßte Rede des Kaisers der Franzosen, der man im Allgemeinen einen mehr alarmirenden als beruhigenden Charakter beilegt und die auch bei größern Geschäftemännern einige Beguruhigung hervorgebracht hat, um so mehr, als hier in ten und ist davon nur wegen der Leichtigkeit und Bequemlichkeit ihrer Benutzung und auf den entschiedenen Widerspruch der Kaufmannschaften an den wichtigsten Handelsplätzen abgegangen. Es sollen deshalb nach dem Entwurse außer den gleicharmigen Balkenwaggen auch die Bäckerwaagen geaicht, die letzieren aber zum Verwiegen von Lasten unter 20 Pfund gar nicht benutzt werden. * Breslau, 23. Jan. Das versammelte Domcapttel hat die Domherren Sauer und Ritter zur Einholung der sterblichen Reste des Fürstdischofs v. Diepenbrock nach Schloß Johannesberg gesendet und eben dahin is der Regierungs=Medicinalrath Dr. Brefeldt, dessen Raih auch während der Krankheit des Cardinals öfter eingeholt wurde, zur Section der Leiche abgegangen, die, wie es heitzt, auch eindalsamitt werden wird. Am nächzu dieser Feier erwartet. Ein großer Theu der höheren katholischen Kreise enthält sich seit dem Einnessen der Trauerkunde jeder Theitnahme an den össentlichen Vergabgungen, weiche die Carnevalszeit in Meuge dietet. Der Oderpräßdent von Schlesien, Frdr. v. Schleinitz, der socden die Verlodung seiner Tochter mit einem andern Frbru. v. Schleinig. Lieutenant und Adjudant im 3 Dragonerreziment zur Anzeige dringt, dat sich gestern Abend auf acht Tage nach Berlin degeben.— Ueber den gestern derichteten Mord erfährt man, daß der Mörder noch im Besig eines zweiten geladenen Terzerols gefunden wurde, mit welchem er, wie man glaudt, sich selbst zu erschießen deadsichtigte. Er hat gestern, well er Krampfansälle dekam, in die biesige Gesangenen=Kreukenanstalt gebracht werden müssen. Köln, 24. Jannar. Bei der heutigen Neuwa### zweier Adgeordneten für die zweite Kammer sielen im ersten Wahlacte 316 Stimmen auf den erzdischöflichen Kanzler, Hru. J. v. Groote, während 3 Stimmen sich zersplitterten. Im zweiten Wahlacte sielen 269 Stimmen auf Hra. Landgerichtsrath I Bürgers, und 37 Stimmen auf Hru. Appellationsgerichtsratd Haugd. !—! Hannover, 24. Jannar. Das in dagen erscheinende„Dagebladet“ berichtete kürzlich, daß bei der dänischen Regierung eine Note des deutschen Bundestages eingegangen sei, worin eine Erhöhung des bolstein=lauendurgischen Bundescontingents in Uebereinstimmung mit einem vom Bundestage angenommenen, eine Vermehrung des deutschen Bundesheeres detreffenden Beschlusser verlangt wurde. Ein solche Nou ist aber der dänischen Regierung nicht zugestellt und zwar aus dem einsachen Grunde nicht, weil die Bundesversammlung einen derartigen ihr zum Grunde liegen sollenden Beschluß überasl noch gar nicht gesaßt hat Ein Antrag auf Erdödung der Bundescontingente liegt allerdings vor, er ist auch, wie wir nicht anders wissen, dereits vom Militärausschuß und der ihm beigegebenen sogenannten Militärcommission degutachtet. Endlich ist auch bereits ein Addruck der betreffenden Actenstücke den respectiven Gesandten mit der Weisung zugestellt, sich behuf der weiteren Beschlußfassung von ihren Regierungen Instructionen einzuholen. Die Note, von welcher„Dagbladet" redei, kann also nichte weiter sein, als der Bericht des Hrr. von Bülow. Od es übrigens wahr ist, daß der däuische Kriegsminister sich ganz entschieden gegen diesee Verlangen des Bundestages ausgesprochen und erklärt haben solle, im Falle der Gewährung dieses Verlangen## seitens der dänischen Regierung, sein Portefeville niederlegen zu wollen, während die beiden Minister für Holstein und Schleswig sich für das Erfüllen des Verlangens des Bundes ausgesprochen hätten— muß die Zukuuft ledren. Der Bund ader würde sich bei einer Weigerung Dänemarks zum ersten Male in die Nolhwendigkeit gesetzt sehen, gegen eine Regierung die Bestimmungen des Art 31 der Wiener Schlußacte in Anwendung zu bringen, nämlich das Erecutionsverfahren. Die Bundesversammlung war zwar schon einmal in der Lage, gegen einen regierenden Fürsten das Erecutionsverfahren einzuleiten und zwar gegen den Herzeg Karl von Brausschweig, der sich geweigert hatte, die ihm vom Bunde auferlegte Genugthuung für den König von Hannover, unter dessen Vormundschaft jener bekanntlich gestellt war, zu leisten; die Ausführung selbst unterblieb aber, da unterm 22. April 1830 die Anzeige an den Bund geschaß, bas Se. Durchlauchz dem Bondreves/Giagu deig, Bache leistet. Zu einer Wiederholung dieses es jedoch dei den jezigen Zuständen bez. H#ader. lich kommen; wo die innere Verstigt gese, peit og saß selt die eringendhen Brogr, reu von falscher Tragzden können, da erscheint ein Versahzuin von solcher Tragweite am allerunwahrscheinlichsten. Die Uneinigkeit den Regierungen hat aber in der That wieder einen deden Grad erreicht. Sie hat neden der Preßfrage ei neuen Ausdruck gefunden in einer Frage, deren Lösung ein lange gefühltee Bedürfniß war. Man eringert. sch. daß von der dritten Commission der Dresdener DammseEntwurf zu schen Patentgesetze ausgearbeitet, und dieser später von der sächsischen Regierung der Bundesversammlung zur Beschlußnahme vorgelegt wurde. Diese Angelegenheit vor wenigen Tagen bei der höchsten Bundesbehörde wirder in Anregung gebracht, doch gerade nur mit derselben auf Ersotz, wie site 26 citleng bei der Sm.. Ege.— Leeprißftage, der Flotie uld äbnülden Bigen denestillt swoisssen.“ dat. So wünshevewerih auch zür Regienungen die ge.] Wien, 21. meinsome Pauemigesergebung dalten, able WVersuche vorn werden an der wachsenden Spannung der deutschen Regierungen gegen einander scheitern.— In Franksurt war min sehr geneigt, die flaue Daliung der vortigen Börse den neuerdungs wieder ins Ungewisse gerückten politischen Verhältnissen zuzuschreiden. Die Börse— schreidt man von dort— verkehrt unter dem unverkenndaren Eirfluß eines großen Mitzirauens. Die Cearse sind weichend. besonders in österreichi chen Staatepapieren.— Im diesgen Königreiche lassen sich seit kurzem preußische Capizalisten dlicken, welche die Adsicht daben, Rüdenzuckersa dricken im hiesigen Königreiche anzulegen.— Der Prösivint der Hopaschen Provinciallandschaft, Kammerdirecter von Boß zu Berden, dei mittelst Aueschreidens vom 22. d. M. den größeren Ausschuß der Landschaft auf Sonn abend den 29. d. M. noch Nienburg berusen, wie man sagt, in Foige der fürzlich mit der königlichen Regierung wieder angeknüpften Verständigungsversuche derüglich der Reorganisation der Provinciallandschaften und der Zusammensetzung der ersten Kammer. Hr. von Bes seldst gehört übrigens dersenigen Partei in der Ritterschaft an, welche sich bei den verjährigen Verdandlungen mit der Rezierung dieser am schroffsten gegenüberstellte. Kassel, 20. Jon. Ueber die Entbedung des Hrn. v. Bischoffehausen von dem Posten eines vortragenden Rathe im Iufürstlichen gebeimen Cabinet erfährt man segi mit größter Bestimmtheit, daß dieselbe keinetwege in irgend einer Beziehung zu seinem gegenwärtigen Ber halten steht. Edenso wenig soll eine Wiedergeltentma chung von aus seiner Renitenz gegen die Septemberverordnungen hergenon menen Gründen dazu geführt haben was auch um so glandlicher scheint, da dieser Punct schon vor seiner Reactivirung in den Staatsdienst erörtert und rriedigt sein maßte. Wohl abrr dürfte die Kenntnißnahme von einer andern Thatsache ihm Nachtdeil gebrocht haden. Eo sind dieses die„geweinsamen Beschlüsse sämmtücher poluischer Vereine zu Hanau in Betreff der Errichtung eines Freicerve zum Schute der Reicherer fassung", weiche durch den Abgeordneten Rübl der Nationalversammlung in den ersten Tagen des Moi 1849 übergeden wurden. Unter den Unterschriften dieser Actenstücke, in weichem diejenigen Fürsten, die sich den Beschlüssen der Nationalversammlung nicht unterwerfen wroi# ten, für Redellen erklärt werden, soll auch der Name des Hru. v. Bischoffehausen stehen. Da non wegen einer derartigen Betdeiligung an den Ereignissen jener ausgeregten Zeit so viele andere Personen schon zur Veraufwortung gezogen, so würde es als ein undegreiflicher Widerspruch sich dargestellt haben, wenn ein Mitunterzeichner jener regierungsseindlichen Beschkösse nicht allein unangefochten, sondern auch mit dem böa sten Vertreuensposten seines Landeeherrn dekleidet bliede. Für Hin. v. Bischossehausen ist ro freilich zu bedauern, daß sein Wie vereintritt in den Staatsdienst die Beronlassung gegeben, daß dieser Vorfall wieder aufgerührt worden ist, welcher sonst wohl der Vergessenheit anheimgefallen geblieden wäre. Häne der Kurfürst früher davon Kenntniß gebade, so würde seine Wahl gewiß nicht auf Hrn. v. Bischoffehausen gefallen sein. Daß die gegenwärtigen Minister edenfalls nichte davon gewußi, ist leicht degreiflich, wenn man bevenkt, wie fern sie sämmtlich damale den öffent lichen Verhältnissen gestanden. Nachdem diese unangenehme Geschichte aber einmal zur Sprache gebracht, wäre ein Ignoriren derselden ein Fepler und ein Unrecht gleicher Zen gewesen.(Fr. P.=3.) Heidelderg, 21. Januar. Man hört hier, daß Gervinus entschlossen sei, was auch der Ausgang des Processes sein möge, Stadt und Land noch dessen Beendigung zu verlassen, und sich in Bonn oder Berlin an puseheln.„„„(Nr. 3.) Müngen, 20. Januar. Das überraschende Verfahren unserer Policei gegen die Buchhändler wegen der Gervi utschen Schrift ist zur Zeit zwar abbestellt; dech werden es diese nicht dabei deruben lassen, sondern das Gerichts- und Administrativstellen ihun, damit Aehnliches nicht wiederkehrt.(Fr. J.) Bezüglich der Zoll= und Handelsfrage bringt die „Aussburger Abendzeitung“ den folgenden Artikel aus munchen vom 20. d. M.:„Es scheint, daß die Been digung der Umerhandlungen zwischen Hrn. v. Bruck und Hru. v. Pommer Esche in den nächsten Tagen schon erfolgen werde. Wenn den Mittheilungen aus Berlin, aus sons gut unterrichteter Quelle, geglaubt werden darf, so wären sowohl von Seite Oesterreichs als auch veen Persisch welche nich igen lasen, Veitzen für Luse lusgreisende Frage genürBontelepellsge Bie, nen krsanprn vil, ie belen Bu nspolnischen ungelegenheiten Deutschlands überhaupt am Svsststes neuertings zum Vortrag lemmen; indesun# ro eeine eberflächliche Vermuthung, daß die Enipe esgähger ansfesen un gunsege; ausfauen werde, als man nach der geSs bird eg. genit in Auderacht gezgen, Sisestishohen. de Acier Zelvarintgrnese ketuen wolir an ge, din ehr kedentender Engung broht. wofur ein Ersag in vielen Jahren nicht in Aussicht steht. Die Darnsädter Cockition, weiche sich jetzt in freiw“! #de das Sotrreß ihrer Ongehörigen zu mahreg Unsere Mortus, Dür dlicke##der nichte Jan. Heute Nucdmitteg fiuden för vrn Hru. Erzverzog Rutner Beuf=Kois. Ho5. die Vigttien in der K. Hosdurgpfarrkirche statt, und es werden vierbei die Kaiserliche Fawilie so wie auch die Holwürdenträger und anderen Hoschargen in der vergeschriebe nen Trauerkleidung gegenwärtig sein.— Wiederdelt wird versichert, daß des Königs von Preußen Mojestät im Laufe des nächsten Moraues unsere Stadt mit Allerdöchstseinem Besuche deedren werde.— Deute Nacht ist Ford. Privotcounier des Grafen von Chambord, in aller Eile von Venedig dier durch mit Depeschen nach Parie abgereiset.— Freiherr v. Prosesc Osten weilt nech im mer in Wien, und es ist vorderhand der Tag seiner Abreise nach Frankfurt noch nicht desinitiv festgesetzt; man glaubt jedoch, daß dieselbe im Laufe der nächsten Woche bestimmt erfolgen werde. Die Instructionen sind bereite für ihn im Ministerium des Aeußern ausgearkeitet und auch zwischen ihm und dem Herrn Grafen von Puol mündlich erörtert worden. Eherorgestern wurde der Herr Baron von Sr. Majestät den Kaiser in besonderer Audienz empfangen.— Kas die von mehreren Blättern gebrochte Angade betrifft, daß nach dem Eintressen des neuernannten Bundes Präsidial Gesandten in Frankfurt alsbald das Bundes Preßgesetz von der Bundesversamn lung in Berathung genommen werden soll, so läßt sich zwar dierüber nichts Positives berichten, doch kann versichert werden, daß diese Frage bereits im hiesigen Ministerium des Neußern erörtert worden ist, und daß in den für den Hru v. Prokesch bestimmten Instructionen diese Frage vernehmlich berücksichtigt worden ist, so daß allerdinge angenommen werden kann, daß man hier auf das Zustandekommen des Bundes Preß Gesetzes ein besonderer Gewicht legt.— Die kais. eesterr. Regierung und die schweizerische Eitgenessenschaft taben feigenden bis zu Ende des Jahres 1860 und von da ab mit einjähriger Küneigung weiter gültigen Vertrag abgesalossen: Die oesterreichische Regierung verpflichten sich zur Er dauung der Telegraphenlinien von Feldktrch, Brezenz und Mailand über Como bis zur entsprechenden Schweizergrenze. Die schweizerische Eiegenessenschaft verrflichtet sich dagegen, verstehende Linien von der Schweizergrenze an mit dem beabsichtigten und durch Bundesbeschluß aus zuführenden Telegraphennetz in Verbindung zu setzen, und wird ihre Linien von Genf und Basel dis zur französischen Grenze, sowie auch jene von Basel. Schaffbausen Altsiätten dis an die Grenze der benachbarten devischen Bundeostaaten auf ihre Kosten herstellen lassen. Die eventuelle Herstellung einer Tetegraphen=Linie von Ber gamo über Chiavenna und den Splügen nach Chur bleidt einer spätern Verständigung vorbehalten. Auch mrint die Eidgenessen chaft den Grundsätzen und Bestimmungen des deutsch oesterreichtschen Telegraphen=Gereine bei.— In nächster Frist kürfte ein neues wichtiges Geseg, das Gesetz über die Regelung der Servitnten, erlassen werden Die verschiedenen Grundentlastungs=Commissionen daben die darüber eingeforderten Gutachten erstattet und so wird die Frage jerzt im Ministerium des Innern zur endlichen Entscheidung gebrocht werden können. Bußerdem ist die Regierung, im Interesse der Approvisionirung des Landes, eifrig mit einer Revision des gesammten Jahr= und Wechenmarktwesene beschäftigt, weiche nicht sowohl die dereits destehenden Märkte einer Beschränkung untermerfen, als vielmehr die Abhaltung solcher Märkte auch in anderen besonders vortheithaft, namentlich an Eisendahnin gelegenen Orten anordnen soll.— Durch Allerhöchste Entschließung ist das Collegium der Jesunen zu June bruck wieder hergestellt. Temesvar, 18. Jan. Heute fand die feierliche Enthüllung des Monumentes statt. Die Witmungsschrift lautet: Franz Josef der Erste, den beidenmüihigen Vertheidigern Temeswar's im Jahre 1849. Spanien. Madrid, 18. Jon. Der Kompf des Ministeriums gegen das Wahlcomtte der gemäßigten Opposition dauert fort; die amtliche„Gaceta“ bringt nämlich heute ein königl. Decrei, welches offendar gegen jener Comite gemünzt is und desselbe zur Auflösung zwingen so#ll Durch dieser Deerei werden sämmtliche Wahlvereine oder Wahljunten, die aus medr als 20 Personen de stehen, verboten und die Beschlagnahme jeder von gedach ten Junten ausgehenden Druckschrift angeordnet, wenn darin eines der im Preßgesetz bezeichneten Vergehen begangen ist. Wahlversammlungen können zwar, wenn der detreffende Provinz=Gouverneur seine Genehmigung gidt, abgehalten werden, jedoch dürfen sie in keine Wahlverdindungen ausarten. In Folge dieses Decreis werden das hiesige Wahlcomite der gemäßigten Opposstion, so wie seine Unter Comites sich auflösen müssen.— Der Wiedereinsetzung Martinez de la Rosas in seine Stelle beim k. Rathe ist eine Conferenz vesseiden mit dem Minister Präsidenten vorauegegangen.— Nach den wer ingetroffenen, angeblich sehr defriedigend lautenden Berichten aus den Provinzen werden dort mindestens zwei Drittel der Wahlen zu Gunsten des Ministeriums aussallen. Anderweitigen Nachrichten zufolge sind die Minister dagegen überall im Nachtheile, und viele ehema lige progressistische Deputtrie haben Aussicht, in den neuen Cortes ihre alten Ptätze wieder einzunehmen; eine progreinnische Masoruat, geschweige eine moderirte Opwiche in reichen Augrn. die ggesdieht, Es osdrend ader Bn. Musiüre bedastend=vesmehrt worden. unger Passpiete verdane 10 setzt in freiwinengressistische Masorttät, geschweige eine woderirte Op* Pesssuns brdyult, wird in der entscheidenden postion, wäre daher kein Ding der Unmöglichkett. waltung raue Siebr#uht jetzt austdrei Liniesschiffen, 5 Zupgauen,6 Corvetten, 8 Briggs etster und 3 zweiter Classe, 14 Goeletten, 8 Schoonern, 29 Dampfschiffen und 102 kleineren Kriegsfohrzeugen; im Ganzen aus 178 Schissen. Davon stationinen 28 in den Gewässern der Anzillen, und 8 dienen zur Beschützung unserer Besitzungen in Asien. Die Kosten der Unterhaltung der letzteren trägt die Intendantur von Cuda und den Pdilippinen, die übrigen werden ans den Einnahmen d.s Mutterlandet erhalten. Die Kosten detrugen im verflossenen Jahre 86,150,570 Realen— eine ungeheure Summe für eine so kleine Manine.— Der ehemalige Minister des Dnnern, Ordonez, dai die ihm von seiner Paterstadt Malaga angetragene Wahl zu den Cortes al gelehm; er beabsichtigt, keinen Theil an den bevorstehenden Dedatten zu nehmen. Beankreich. Paris, 23. Jon. Die Vermählung des Kat'ene wird dem„Moniteur“ zufolge, nunmehr bestimmt am Januar in der Kaibedrale Noire=Dame vollzeg#n werden, und der Erzdischof von Paris dieselde einsegnen Das omtliche Journal beschränkt sich nicht auf derse Mittheilung; es werden von demselden auch in dem Abdrucke der gestern vom Kaiser gebaltenen Rede als von „Sensation, tieser Sensation, Beisall, einmütbigem Beifall, andaltendem Beisalle begleiter," die Stellen bezeichnet, wo der Kaiser es als einen Vortheil der von ihm gewählten Verdindung bezeichnet, daß sie mit den alten politischen Traditionen nicht im Eintlange stehe, wo e7 den Allianzen mit Fürstenhäufern vorwirft, das SemilienInteresse oft an Stelle des National Interesses zu beven, wo er an die tragischen Schicksale der keit fledenzig ren auf den französi chen Thron gestiegenen auslandischen Princessinnen und an die Popularitht Josephinene##o ihrer bürgerlichen Abkunst erinnert, wo er sich stoiz vin Titel eines„Parvenu“ glbi, und endlich, wo er Unobdängigkeit, Herzeusvortüge und Familienglück üder dpnsstische Vorurtheile und ehrgeizige Perechnungen#ed. Die Assimilation der neuen Kaiserin mit Josepbinen ichder„Moniteur“ mit den Rusen: Eo lede der Kaiser! Es lebe die Kaiserin! degrüßen.— Der„Pairie“ zufelge hat die kaiserliche Rede, die man gestern, als die kaum grranen worden war, schon an allen Straßenrchen angeschlogen fand, einen ungeheuren und tiefen Eindruck gemacht; sie ist mit Begier, mit Bewunderung gelesen worden. Durch den Telegraphen in die großen Seidte des Kaiserreiche abgeschickt, ist sie auch dort, wie zu paris, nach Versicherung der„Parrie“, mit eiamüthigee Begeisterung ausgenommen worden. Wie verlantet, da man nech gestern Abends, in Folge der vorder in der kaiserlichen Druckerei getroffenen Verkehrungen, mrhreie Tausend Ermplare der Rede per Eisendahn in die Departemente entsenden können.— Kein einziges piesiges Blatt wogi heute eine Bemerkung üder die keitrüche Rere. Desto lauter ader wird sie im Publicum desprochen. Auf die unteren Voiteclassen dat sie weder etnen guten, noch einen schlechten Eindruck guwacht. Dort### man gleichghitig gegen das, mas oden vorgehi. Man wartet einsach ab, was kommen wird. In den erteanistischen Kreisen ist man emrört, doß der Raiser auch die ses Mal wieder über die Zomilie Orleans hergefablen ist, deren verstordenem Ehes er doch eigentlich großen Dank schuldet. Die Legitimisten lachen, und die Diulematen sind in großer Besorgniß. Mon scheint alle Gelegenheiten vermeiden zu wollen, die zu ninen Reidungen Veranlassung geben können, da gestern Absune das ganze diplomatische Cerps auf dem Tutlerteen=Paul anwisend war. Die Kaiserin war nicht cort. Sie scheint die zu ihrer Verbeirathung im Hiniergrunde dleiden zu wollen. Ihre Thronbesteigung soll durch große WoylidatigteutsHaodlungen und Gnadenacte bezeichnet werden. Man will ihr padurch das Herz des französischen Vottes gewinnen.— Der„Moniteur“ widerspricht in folgender baldamtlichen Note den Gerüchten von einer CadineieKrisis:„Man pat im Publicum dehauptei, daß Mißdelligketten zwischen den Ministern zum Vorschein gelommen seien. Diese Gerüchte sind fatsch; es ist durchan# von keiner Ministerial=Modisication die Rede.“— Eine große Anzabl von Arbeitern sind in den Tutieriern mit Herrichtung der für die Kaiserin Eugenia bestimmten Gemächer deschäftigt. Sie wird die sämmtlichen Parterrezimmer nach dem Garten hin inne haben, während der Kaiser vorzugeweise sane des ersten Steckeo bewohnen wird. Bereits speisst die Kaiserdram fast jeden Tag in den Tuilerteen.— Die Eintadungen zu der kaiserlichen Heirath in der Metropottankirche erläßt der Groß Geremontenmeister; die Damen brauchen koit nicht in Hoffleidung zu erscheinen.— An diesen Tag knüpft man forwwährend große Hoffnungen, die sich namentlich auf Milderung der Derrete vom 22. Jon. v. J. deinisse der erleanoschen Güter, unbedingte Erlaubniß zur Rücksehr für alle verbaunten Generale und endlich auf eine bedeutende Reduction des Effectivbestandes der Armee deziehen. Wir werden iehen, od sie sich verwirklichen; gegründeter scheinen indetz diese Hoffnungen zu sein, als eine neue Genatorenliste, die von anderer Seite der dieser Veranlossung in Ruosicht gestellt wird.— Wie verlautet, wird Prinz Napoleon die Princessin von Wagram nicht betraihen, weil ihre Mutter, trog Persignp# Vorstellungen, chre Eiwiligu: Sostim für die Sivi vi Galtborten, gt ##nd Strümpfe.— Duol des Seine=Oe Somitte Orleano, Biean, die Domatn #nd die Meierei von ger verseigen.— der in Zoige der## portirt wurde und Freilassung eingekom Agendes Schreiden ve ###ader zu Tiemcen wurde am 2. Deren einer Wohnung v# . unverletzlich war. #### regelmäßige We ###heili; man hat n ##ilt, auf die meine Pe begrönbe uur ##der ein Urtheil, Peerei mitgetheilt, S#sten, wie tange 14 Siche prructen* habe alle geg Doge bggenommer Badigung gewandt. #nn ich habe mir ##nden kann deren Seiet mir, Guade Berdiechen zu verl. #nd ich werde deßhen meine Ehre siche ##s mein Leden. 9 von meinen politisch daß sie dietee dusen Gesundheit, Oreei haben. D# n er Alter der Fall, ## gewinnt sie,# ##o derselben württ, zurch eine ernsthafte Auffudrung.“ #widersprechende Nader Reginungsenge Agehegten Besorgaisse mehr, daß der Auf beingt damit die un::„mles tüst grigas, Regierunge Pechtoige soll ken abgegangen beis“ ## der Schiffecapit zeite die nothwendi geat zu bämpfer. 24. Parte drid vom 20. Ja in Foige der Orpe Fonde nicht undet W% 38— 4 ½% 8. 9•• Londen, 22. Rede mabt foge 23,661,370 k., Be mit Noten um 300. der Boarverrathun ministerium hat, en Jarasion oder au oder vielleicht auch machen, angeordnet slie von ihrem Ode len erhalten sollen, grie-Officteren die Offirieren 150 L. dies nicht gescheher auf kaum denkdar und Unterossiciere retzulage von 5, der Absicht, um halten.— Der# ral=Gouverneur 9 wurde zum Lordche Steüle durch: erledigt war.— Gervinnt„Ein hunderte“ und die von Seiten der### Wir brauchen nich Aderalen englischen die badische Regten Dubsin unterm 2 richtung einer katt gestern unter dem len versammelt. tholischer Primas, der, von Meath eine zugegen.## Berschte des erecut lung vorgelesen# voigsem Augen. ##bund üder Bar. vermehrt worden. 9. 5 Spauen zweiter Classe, 14 assen und 102 kleiaus 178 Schissen. ssern der Antillen, erer Besizungen in der letzteren trägt Poilippinen, dt: d. s Mutterlandet verflossenen Jahre * Summe für eine Minister des Da. er Paterstadt Maeal gelehnt: er destehenden Dedatten ählung des Kat'ens mehr bestimmt am re-Dame vollzeg#n dieselde einsegnen ich nicht auf derse „ auch in dem Alinen Rede als von einmütbigem Beidie Stellen bezeichrihell der von ihm sie mit den alten nge fiehe, wo 67 irst, das Zemtlienntcresses zu Eeen, leit fledenzig Jossenen ausländischen Josephinene t#o# ## er sich stoit Vn 9. we er Usehenglück üder dynaerechnungen Aeb. i Josepbinen ichlede der Kaiser! Der„aute“ n g e s t e r n, a l s d e aben Straßenechen und tiefen Eindruck wunderung gelesen die großen Seädte dort, wie zu pamit einmürhigee Die verlantet, be# der vorder in der ehrungen, mrhrere ndahn in die Deu einziges piesigen über die feitrrüche Publicum bespreat sie weder einan wacht. Derl 1# vorgehi. Mon In den erteanir Kaiser auch die: rieans hergefaßen eigentlich großen 1, und die Diele. in scheint alle Gemieen Reibungen Absune bas ganie en- Pall anwisend Sie scheimt die zu bleiden zu wollen. e Woplidatigteus#i werden. Man sischen Vottes gepricht in folgender in einer Cadinetsüpiei, daß MitVorschein gekomes ist durchane Rede.“— Eine n Tutieriern mit ugenig bestimmten immtlichen Parteraben, während der Steckes bewohnen sast jeden Tag in zu der kaiserlichen si der Groß Cereeit nicht in HefTag kaüpft man mnamentlich auf v. J. deinsse der bniß zur Rücklehr Rich auf eine beder Armee desich verwirklichen; ggen zu sein, als er Seite der dieser — Wie verlautet, Wagram nicht sigup# Vorstellungea, chre Euwikitzung nitzt gegecken hat.— Dos HofTestim für die Civitisten ist vuer festgestellt: grüuer Frag mit Galdborten, grüne Knie=Beinkleider, weiße Weste and Strümpfe.— Orstern wurden auf dem Ciri Triunal des Seine=Departemeus wieder mehrere Güter der S#mitte Orlsans, nämlich: die Domaine de la FerteBuem, die Domatne von Maliwe, der Wald von Chrison ###nd die Meierei von Si. Donat, für im Ganzen 700,000 versteigert.— Der dekannte Er Montagnard Mioi, in Zoige der Deremder Ereignisse nach Algerien deportirt wurde und von dem es hieß, er sei um seine Freilassung eingekommen, läßt heute in der„Presse“ sol gendes Schreiben veröffentlichen, das er an den Beseble###hader zu Tlemeen gerichtet dai:—„Herr General! Ich purde am 2. Deremder 1851, um 6 Uhr Morgene, neiner Wohnung verhaftet, als ich Volko Vertreier, ). unverletzlich war. Seit jener Zeit wurde ich weder #### regelmäßige Weise verpört, noch gerichtet oder ver S#theilt; man hat mir seldst die Vorwände, nicht mitge ##ein, auf die meine zweimalige Deportation nach Bige ##n begründet wurde. Seit ich hier din, wurde mir ##der ein Urtheil, noch eine Verurtheitung, noch ein Werei mitgetheilt, welches mich in den Stand seer, in #ssen, wie lange ich in dem heißen und wilden kand. iche verweilen soll, wohin man mich geworsen hat habe alle gegen mich gerichteten Maßregeln ohre Lage hingenommen; ich hade mich an Niemand um Be Badigung gewandt, und ich werde es auch nicht ibun #nn ich habe mir keinen Vorwurf zu machen und Nie Sanden kann deren an mich richten. Meine Würde verGeiet mir, Guade oder Verzeihung für Fedler oder Beidrechen zu verlangen, die ich nicht begangen habe, zund ich werde deßhald nichts verlangen. Ich handle so, #n meine Ehre sicher zu stellen, denn sie ist mir iheurer. eis mein Leden. Ich hade noch eine zu gute Meinung von meinen politischen Gegnern, um nicht zu glauben, daß sie diets Gefühl bei demjenigen achten werden, gussen Gesundheit, dessen Glück und dessen Leden sie ge#reei haben. Die Zuneigung seiner politischen Gegner ## gewinnen, ist numöglich, ich wriß es; ras Nämliche # nicht der Fall, in so fern es ihre Achtung detrifft; #pon gewinnt sie, teldst gegen ihren Willen, wenn man Do derselben würtig zeigt. Danach habe ich staie gestrebt #urch eine ernsthafte und, wie ich glaube, untadelhafte Auffuhrung.“— Ueber Capenne lausen fortwädrend #widersprechende Nachrichten ein, und die mpsterlöse Sprache oder Reginurgsorgane ist wenig geeignet, die desfalle egrhegten Besorgnisse zu zerstreuen. Man glaudt viel mehr, daß der Aufstand sehr ernst und bedeutend sei und beingt damit die lakonische Meldung des„Constitution mi“:„Man kündigt die Zurückderufung Sarda=Gargrigas, Regierungs Commissars in Gupana, an. Sein Rochfolger soll eem Vernehmen nach dereits nach Capenne abgegangen ein“— in Verdindung. Dieser Nachfolger ## der Schiffecapitän Zourichon, der in Rochefort de ztite die nothwendigen Rüstungen miffi, um den Aufgeat zr bämpfer. Paris, 24. Jauner, Mittags. Aus Ma drid vom 20. Jan. ist die Nachricht eingegangen, daß in Zoige der Opposition gegen den Zinanz=Minister die Fonde nicht unbedentund gewichen sind. 1% 8% 38 ½/.— Schlußcourse der heutigen(Pariser) Börse: 4 ½%§. 104,40; 3% f. 79,70. Großbritannien. London, 22. Jan. Der Bank=Ausweis der letzten Wochr ergidt folgendes Resultet: Noten in Circulaton 123,661,370 L., Baarvorreih 19,148,507 L.; es haben somit Roten um 300,685 K zugenommen, dagegen hat sich der Baarvorraih um 617, 114 L. vermindert.— Das Kriege ministerium hat, entweder aus Furcht vor einer französischen Jarasion oder aus Mangel an brauchbaren Officueren, oder vielleicht auch um dim Zeitgeiste eine Concession zu machen, angeordnet, daß verd ente Unterossiciere, wenn sie von ihrem Obersten empfohlen werden, Ossieierestel len erhalten sollen, und zwar gidt der Staat den Insangrie= Officieren dieser Gattung 100 L., den Cavollerte Offirieren 150 L. zu ihrer Equipirung.(Bioher war dies nicht geschehen, und ein Avancement von der Pite auf kaum denkdar gewesen). Zugleich erhalten Gemeine und Unterossiciere für geleißtete gute Dienste eine Jahreszulage von 5, 10 und 15 k.; allein dies offendar in der Absicht, um die engl. Regimenter vollzählig zu erhalten.— Der Marquis von Dalhousie, jetziger General=Gouverneur der englischen Besitzungen in Indien, wurde zum Lord=Wächter der fünf Häsen ernannt, welche Stelle durch den Tod des Herzogs von Wellington erledigt war.—„Datiy News“ und„Glode" besprechen Gervinus„Einleitung in die Geschichte des 19. Jahr hunderts“ und die gerichtliche Verfolgung des Verfassere ## von Seiten der badischen Regierung mit großer Wärme. Wir brauchen nicht dinzuzufügen, daß das Verdiet der Aberalen englischen Presse für Gervinus und nicht für die badische Regierung ausfällt.— Man schreibt aus 1 Dudlin unterm 21. Januar: Die Commission zur Errichtung einer katholischen Universität in Irland, hat sich gestern unter dem Vorsitze Sr. Eminenz des Herrn Cullen versammelt. Se. Eminenz, Herr Diron, römisch=katholischer Primas, und die Bischöfe von Cashel, von Clogder, von Meath und von Kildare waren in dem Vereine zugegen. Wir nehmen folgenden Passus aus dem Lerschte des erecutiwven Aueschosses, welcher der Versammlung vorgelesen wurde:—„Der Wunsch des Papstes, diese Univensiht zu grönden, seine siese Ueberzeugung von der Nothweneigkeit dieser Anstalt im Interesse Glaudens, einer Anstelt, weiche bei den gegenwärtigen Unsänden Nichts ersetzen kann, fnb immer noch so le dendig und feurig, wie im Jahre 1847, zu welcher Zeit er die Idee zu diesem Prosccie eingad. In dem letzten, aus Rom empfangenen Schreiden, welches vom vergen genen März danirt war, bricht seine Besorgniß in dieser Hinsicht durch die legzen Ereignisse vermehrt, mit einer neuen Starke hervor.„„Uater den Moßrezeln, sagt der heilige Vaier, welche die Prätaten Irlande so flugerweist auf der Spuode zu Thuries, im Interesse der Verdrei# tung der Religion, ergrissen daben, erkennen wir vor Allen den Beschluß an, sobald ale wöglich eine ka#hel sche Universitcht zu errichten, in weicher die Jug ne der Disciplin und dem wohren Wissen, ohne Gefahr für den Glauben, unterrichtet werden kann. Die derühmte irische Nation hat, indem sie mit ihrer gewohnten Frömmigk it und Freigedigleu den Wonschen des Epiekopats entgegenkam, viel zu diesem Unternehmen de getragen. Uno wir, die wir von verschiedenen Bischösen Peitionen erhielten, worin sie uns aufforderten, auf speciellere Weite unseire apostolische Autorisation zur Errichtung dieser katholischen Universität zu geben, und die wir, nach einge voller Meinung unserer ehrwürdigen Brüder, gern diesen Aufforderungen willfahren woller, wir dilligen und bestätigen durch Gegenwärtiges, Kraft unserer arostolischen 12 bi9 15 Zuh hohen Adhang hined. Der Suarusl ud dess.: Gauin komen mit einigen leuchten Beschärigungen davon, dogegen wurde ihr Sodn dunch ein Reilenshe. das durch ein Wagenfenster derrtußel, gesbdin. Duaber Unglückesall erregt um so größrrr Theutnapzuur eis der Verunglöckn der einzige Sohn des Präsideneen wer. Hildesheim, 22. Janner klober Bürgermerster Hr. Bovlen aus Heide, dai dir Besczigung der tünng Regierung erdalten.(Grrsd. 3.) Verhandlungen der preuß. Kammern. UI. Kammer, 14., S1ung, vom. 24. Jnuer lnsang 12 Udr. Bieepräs v Waldbett zeigt en, den Sowetin dund Unwodisein verdindert(ei den Vorse zu führen. Am Mumpertusche: v. Souta, v. Sumene, v. Voreischwingd, v. Manteußel, Regierungecomm v. Sohrele. der Tagesordnung bedi der Bericht der Erschäfteere gecemmssion über die Antzäge der Abgeerducten w### 9. Seis und Genosen und Methte unt Oenesen, D: Gleichzeitigkeit der Beratdungen in beiten Rommern detuessend. Die Comosson empfiehlt der Nammer eine mettvirte Tageeordnung. Ge#ur Verdeßerungsantzage der Adgeerdneten v. Hahnderss und v. Hock eingelausen Carlowi# tungirt als Berichterstatter der Commssion— Reichens. perger gegen die Antröge der Abg. v. v. Weit und Metbie, so wie gegen die wotwirte Tagesordnung der derKeiter für die legtere und gegen du VerdetGrwelt, tir Grünbung genanmer Hatezhudt, weiche 8 nihon.—.-„ Ag8###f Brtiheisigt Gie Beurndie Ausmerisamkeit unserer Geißtlichleit in Irland auß sich serung antzäge. -. Wie aus Dublin ferner berichter wird, haden diment und beiompfl Lastenige####bg. zieht.“-. Wie aus Dublin ferner berichtet wird,# bereits zwei urische Parlaments Mitglieder zu Gunsten Sadleir“e auf ihren Siz im Hause verzichten wel len; der eine ist Dunne, Vertreter der Queen'e Counip, der andere Devereur, Vertreter des Burgsteckene Wer sord. Beide sind liberal=katholisch, und haden öffentlich das Benchmen der Ultreamontanen verdammi, die eine Coalition mit den Tortee nicht verschmäht daben, um die angebliche Apostaße Sadleir's zu strafen Nach der „Evening Post“ ist Sadleir nur durch die schamloseste Bestechung von Seiten des Tories geschlagen werden Einem Wädler, versichert dieses Blatt, wurden für sein Voium 1000 K gebeten und 500 K., damit er wenigsteus wegbleibe und für keinen der beiden Candedat#n Italien Nachrichten aus Rom sehlen heute wieder gänzlich.— In der Sitzung der Turiner Deputirtenkamom 19.„Jan. kündigte Brofferio eine Interpellation an in Berreff der Angelegenheit des Cpirurgen Daniel Mazzinghi von Volterra, der in Gemößheit des Art. 164 des S.rafgeseezduche vom Appellhofe zu Genua wigen in der Umgegend von Spezzia gehaltener Reden, die zu Gunßten des Protestantismus die Szaatereligion angrissen, zu drei Jahren Gefängviß verurthe#lt wurde. Graf Caveur nahm die Interpellation für den folgenden Tag an.— Der neue französische Gesandte, Herzoz von Guiche, wird täglich erwartet.— Die amtliche piemontasische Zeitung enthält felgende Note über die Augriffe der sardinischen Presse auf das Ausland:„Einige Journale, welche die Wurde und Mäßigung, die ihnen die urch die Preßfreiheit dorgedotene Mission auferlegt, verkennen, überlassen sich schamlosen Angriffen auf die fremden Regierungen und deren Odberhäupter. Diese Angriffe. welche eine ruhige U. berlegung verdammen muß, sind um so bedauernswerther, wenn sie gegen die Regierungen der Nachberstaaten gerichtet sind, wedurch unsere Bezie dungen mit ihnen zum großen Schaden der öffentlichen und Privatinieressen leiden müssen. Die Regierung, die keine Gelegenheit verliert, um diese Interessen zu beschüz zen, muß diee von dem gesunden Menschenverstande verdammte Pelemik zurückweisen, da sie sich ihren Pflichten entgegenstellt und sie verhindert, das Ziel zu erreichen, welches sie sich gesteckt dat. Die Ehre der fremden Armeen beleidigen, wie dieses oft vorkommt, ist ein Auftre, das um so mehr zu bedauern und um so ungerechist, als das Ausland unserer Armer sehr häufig die schmeichelhafteßten Zeugnisse gide.“ Türkej. Aus Agram wird berichtet, daß seit kurzem in Bosnien und in der Herzegowina Massen von Truppen angehäuft werden, wie dies seit Menschengedenken nicht der Fall gewesen. Alle festen Plätze werden auf lange Dauer mit Proviani und Munition versehen. Daß die Cbristen bei allen Requisitionen hart mitgenommen werden, ist ansdrücklich angeordnet worden. A.merica. Einer Correspondenz der„Times" aus Newpork vom 8. d. zufolge war die Nachricht vom Sturze dee Ministeriums Derdp in den Vereinigten Staaten allgemein mit großer Befriedigung vernommen worden. Man glaubte zu Newpork am 8., daß der neue P äsident, General Pierce, Hrn. Hunter, einen der Senateren für Birginia, zum Staatssecretair(Minister des Auswärtigen) ernennen werde.— Der erwählte Bicepräsident der Vereinigten Staaten, Rusus King, leidet an der Auszeh rung, und die Aerzie haben erklart, daß er von derselben nicht curirt werden könne.— Ueber das Unglück, welches dem Präsidenten Pierce am 6. d. auf der Fahrt zwischen Boston und Concord begegnete, hört man folgendes Nähere: Der Waggon, in welchem der Präsident mit seiner Gattin und seinem 11jährigen Sohne satz, löste sich von dem Eisenbahnzuge los und stürzte einen Basienige##e##g. Regierungscommiffar simmt des Wort. Es sei kxtur einsoche Geschaltsordaungsfrage, die verliege, g# dendie### auch um verfassungemaßige Richte der Regierung. Dtee dade die Commiskon und die für den Raturog verfeiden soreGenden Reiner anerkannt. Ge wuse de#halt aucd di Regierung ihre Ansicht in dem detressenden Zelle kundgeden Nach der Versassung müßten Finanzgesepe und Siaalsdausdaiteentwürfe zuerst der zwetten Kammer vorpelegt bei allen aubesen Gechen fönne die Megierung nech eigrngm Ermessen verfahren. Schließluch emphehlt der Bepner den Antrag der Commisßon.— Neumann für den dommiskonsantreg.— Eia Autrag auf Schluß wirt angenommen Ein Amendement von Jacote findet keine Unterstügung Der Antragsteller Matdie vertbeidigt seinen Antrog. Ueder die Reidenfolge der Abstimmung über die brei mettoirten Tagesordnungen v. Hodk, Habndorss und der Commissen eatspinnt sich eine kleine Oedatte. Ee wird zurrs tag des Abg. v. Hahukorff verlesen und verworsen, derauf der Antrag der Majornät der Commssion:„in Erwagung, deg die Befugniß der königl. Staateregierung, Gesetzesverlagen beiden Kamwern gleichteitig zu mochen, eine wichtige Versossungsfrege ist, welcher durch Beschlasse uder schäftsordnung einer Kammer nicht vorgegrissen werden darf; daß die Möglichkeit gleichzeitiger Commissionsberathung beiden Kammern als der einzige reale Erfolg jenes Besognisses erscheint, folglich eine Versügung der Geschäftoordnung üder die gedachte Moglichkeit in der That ein lässiges Vorgreisen der bezeichneten Art in sich schließe, wele die Kammer deschließen, über den Antrag des Abg. v. Mathis und Genossen zur Tagesordgung überungehen.“ Der Antrag wird angenommen.— Ee dolgt der 2. Berscht der Petitionscommission. Bei allen Petitionen, 17 an der Zehl ist die epfeche Tagesordnung deantragt. Bei der Petttion des Schöppen Fiedler aus Eltenburg nedß 17 andern Schöppen und Orterichtern des Kreises Raumburg, daß ihre Renten, die Kait der bieberigen Naturalzinsen 2c. jährlich an die Landeeschule Pforta zu leisten Aud, ebenfalle auf die Landrentenhans übervommen werden möchten, daß bei bieher Neuerfreien Grundstücken Besteuerung eintrete, daß das Gehalt der Schulledrer firirt und vom Staate geleistet werden wöge, ergreist Abg. Lette das Wort und stellt den Antrag, die Petition dem Staatewinisterium zu weiterer Erwägung zu überweisen. Den Bezichterstatter der Commission, Schrötter, vertheitigt ihren Antrag. Kleter gegen die Ausführungen des Berichterstattere. Spwarz= soff führt an, daß in der Detition alle weiseren Nachweise sehlen.— v. Patow: es bedürse keiner Nachweise, da es notorisch sei, daß Schulpsorta von vielen Dörsern Adgaben beziede. Er ist für die Zurückgabe der Petition an d## Ministerium.— v. Kleist Retzow für die Tagesordnung. Das Amendement von Lette erhält die Minerität. Kloter verlangt eine Ueberweisung an die Agrarcommission Der Prasident sordert ihn auf, einen Antrag daßin zu fermpltren.— Zur 12. Petition, derjenigen des Lehrere Wander zu Hirschberg wegen Aufnadmeverweigerung in Löwenherg durch den Magistrat, nimmt Abg. Wenzel das Wort beantragt nochmalige Verweisung an eine Commisson. Ee habe eine Rochteüdertrstung in dem Versahres grgge, Waz: der stattgefunden, derselbe sei nur mit 50 Thir, V###prufe belegt und sonst gänzlich undescholten, natz dem Gesetz hätte s veli. Baschzugung, 94.— iu Gpsg#e#irgh derzulassen. Der Antrag des Abg. Der Reserent der Commission vertheidig. der Commission das Prineip derselben, jede Petition zurück zu weisen welcher Beilegen und Begründungen sehlen. Zwischen den Abgeordneten Wentzel und Schwarzhoff entseinnt sich ein kleiner Wortstreit. Die Masorität is für einsoche Tagessordnung.— Bei der 15. Petition, des Enthaltsamkeitevereins zu Köln an das Staatsministerium, das Branntweintrinken durch Handhabung der Gesetze über Cousssionen u. zu beschrünken, trägt der Abg. Riebuhr auf 1 in bes Brinißerium an.— vo dir Verein als Verein die Petition eingereicht dade, da Vrreine kein Rect zum Petittoniren dütten, und ob der Oerein für seine Bedauptungen fartische Gegründungen deigedrast. Drr Reserent dejahet beides. v. Bincke für Inrückweisung der Petition. Die Tagroordnung wird genommten.— Es wird ein Antrag des Abg. v. Gerlach versesen, das Grundrigentham von den Beschraatungen zu betreten, weiche durch die Gesepgedung seit 1848 eingetreten Aud.— Schluß der Sizung 3 Uhr, gächste Sitzung unbestimmt. Vermischte Rachrichten. Im Berliger„Zuschauer“ bemerkt Jemand über bi offirtelle Ankündigung der Vermahlung Navolcone III. am 23. d.:„Wir erinnern und daß Louie Napoleon bieder Ausfuhrung seiner Entschlüsse gern an gewisse denkwürdige Tage der donapartistischen Geschichte knüpfte, und unser Grstes war dader die Frage: was unter Napolvon 1. am 22. Januar geschehen? Ale Antwort stellte so heraus: das am 22. Januar 1811 die feste Stadt Otivenza in der spanischen Landschaft Estremadura genötdigt wurde, sich den Franzosen auf Discretion zu ergeden, die dann Olivenza zu einem französischen Waf„uplage umschufen. Daß Navoleon II. seine Vermahlung mit einer spanischen wonna Eugenie von Monniie gerade an einem Jadrestage jener französischen Eroderung in Spanien pudlic macht, ist das deutungsvolle Ab#cht oder nichtesagender Zusall!“ Lusseldorf, 24. Jannar, Eine aufallende Hamitenscene macht dier viel von sich reden. Ein Engländer atte, um den darocken Ideen seiner Landelente eine neue Uinzuzufügen, den wunderlichen Plan gesatzt, die Rolle eines Blüchtlings zu spielen. Seine Gemahlin zing darauf ein, und verfolgte ihn seit vier Jahren mit ihnen Kindern und ihrer Dienerschaft von Land zu Land, von Stadt zu Stadt. Sodald der Gemahl, der fortwährend seinen Namen wechselte, die Ankunft seiner Gattin erfuhr, verließ er schleunigst mit seiner Begleitung Ort Hier endlie ist es gestern der verfolgenden gamllie gelungen, ihr flüchtiges Haupt einzuholen, und bei der ersten Begegnung soll der Englishman, als ob gar nichte neue Zeitung ist ganz neuerlich in Jowa, Staat außerordentlich schneu fortschrettet, durch einen Hru. Hean(anscheinlich ein Deutscher von Abkunft) vom Stapel gelaufen. Der Herausgeder sagt, hoffe durch„dartes Krapen“.(hy berd verziehig) sich n kleinen Küchlei erschaffen. Parie 21. Jonuar. Ein Soldat, der sich im Hospikal von Orleans ein Gewäche von der Wange wegnehmen lassen wollte, ist beim Einathmen des Chloroforme Beginn der Operation gestorden. Der Oder=Chirurg Lespttals leitete selbs die Operation. Auf Besehl des #legsministers wurde eine Untersuchung eingeleitet. Bekanntmachungen. Subhastations=Patent. * (4377. 6.e) Das dem Zeller Herm. Jos. Drostert, Kre. Weseke, und dessen Kindern erster Ede gepörigr Colonat Drochtert No. 43 Cat. Kre. Wesete. vozu nachbezeichnete im Grundkataster der Gemeinde Weseke eingetragenen Realitäten gebören:## 1) Hlur 10. No. 4. 46 und 47. Alenramp. walo, GeKrüppe und Heidegrund, zu 3 M. 10 R. 70 fl., 8 N. 188 R. 85 g. und 25 M. 80 R. 80 f.,— 2) Flur 10. No. 48, Buß, Wiesen-, Wald= und Gar=1n6 tenland zu 45 M. 118 K. 20 F. mit aufstehendem Leidzuchte=Hause, 3) Flar 10. No. 49, Hüekes Höfken, Welde und and und 1 N. 165 R. 00 fl.,„„„ 4) Stur 10. No. 50 daselbst, Ackerland zu 1 M. 151 M. 3) Zlur 10. No. 51, Butwielke, Wiese, zu 2 M. 140 R. 65 S., 6) Slur 10. No. 52, Nießing=Kamp, Hofraum zu 7 N 10 7) Blur 10. No. 53, Kamp, Ackerland, zu 4 M. 24 R. 15 8. 8) Stur 10. No. 54, Wieske deim Hause, Weidegrund u 3 N. 80 R. 70 fl. 9) Klur 10. No. 55, Garten, Gemüsegarten, zu 23 R. 45 6., 10) Zlur 10. No. 56, Gut Drochtert, Haus und Hofraum zu 17 R. 85 H., mit dem aufstedenden Colonate= Hause und einem Redenhause 11) Stur 10. No. 57, oy den Winkel, Wiese= und Ackerrund zu 3 M. 76 K., 12) Klur 10. No. 58, Goorden, Ackerland zu 3 M. 162 N. 8 8. 13) Flur 10. No. 39, Heißtergooren, Weidegrund zu 100 R. 70 f. 14 Stur 10. Ne. 60. Hof, Garten, zu 6 M. 133 N. 10 B. 13) Zin: 10. No. 61, vor up'n Esch, Ackerland, zu 7 M. 178 R. 70 B., 16) Zler 11. No. 316=, Korten Hieken, Ackerland, zu 3 N. 113 K. 196., 17) Flur 11 No. 87, Eschwieske, Ackerland und Wiese, 17 N. 101 R., 18) Blur 14. No. 68, Garten, Wiese, zu 2 M. 6 N. 2 ¾ 19) Klur 14. Ro. 69, Rbvskamp, Ackerland, zu 2 M. N. 20 fl., 20 Flur 14. Ne. 90. 91. 92 und 93. Gleiche, Wiese und Ackerland, zu 1 M. 44 R. 30 g., 2 M. 69 R. 65 K., 6 R. 30 S. und 4 M. 121 K. G 8., nels St#ichbäuschen Wiese zu 130 R. 36 B. Aes Bhlider Bbinn un Pete. sei am 6. Juni 1853, Morgens 9 Uhr, auf Antrag der Interessenten an Ort und Stelle nethwendig subdestirt werden. Borten, den 9. November 1832. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Königl. Niederschlesisch= Märkische Eisenbahn. (5144 3. 2) Es soll die Lieferung von 20,000 Ctr. Eisenbahn=Schienen ir die Königl. Niederschleßsch= Märkische Eisenbahn im ege der Sudmission ausgegeden werden. Der Termin dierzu Keht auf den 15. Februar c, Mittags 12 Udr, Die Bedingungen liegen in unserm Hauptdurean auf Liesigem Bahndose aus und können dort eingesehen oder us demselden in Abschriften bezogen werden. Berlin, den 14. Januar 1853. Königliche Directien der Niederschlesisch Märkischen Eisendadn. Verpachtung eines Landguts. (5233. 3:). Das im Regierungsbezirke Arnsberg, Kreis Soest, Bürgermeisterei Weßlarn, zwei Stunden von Soest und Livpstadt und drei Viertel= Stunden von der Eisenbahn- Station Benninghausen an der Lippe belegene freiderrlich von Landsbergsche Gut Eikelborn soll. mit Martini 1853 anfangend, auf zwölf Jahre meißdietend verpachtet werden Pacht=Odtecte sind: * die nötdigen, im guten daulichen Zustande sich befindenden Wohn= und Wirthschafte=Gedäude; 9 Morgen 175 N. 55 F. Gärten und Hofraum; 188" 141„ 9„ Wiesen und Weiden; 233„ 69„ 00„ Ackerländereten; S„ 143" 50„ Fischteiche; nebst einer Schafbude, Privattagd und Fischerei. Der Verpachtungs-Termin is auf Dienetag den 26. April dieses Jahres, Morgens 10 Uhr, auf dem Gute anberaumt, und können die Pachtbedingungen von deute an bei der Rentmeisterin Grunddoff zu Eikeldorn, so wie bei dem Unterzeichneten eingesehen, auch vom letzteren gegen Nachnadme der Covialien eingesandt werden. Drensteinfurt, den 25. Jannar 1873. Der Rentmeister Suren. Holz=Verkauf. 65234. 2. 2). In dem dem Herra Freiderrn Droße Senden gebörigen Zerstvistriete Raubedors, belegen der Bauerschaft Ermen des Kirchspiele Lädinghausen am Donnerstage den T. Februar e., Vormittags 9 Uhr anfangend, 112 Nummern Eichen auf dem Stamme, zu Bau= und Nutzholz passend, 8 Klafter Buchenholz, 2000 Stück Wellen öffentlich im Reistgebot verkauft werden. Haus Senden, den 24. Januar 1853 K —. zuunger Menn von sehr portheilhaf(3230) Eine Partie alte eichene Balken, Sparten, Ständer, Riegeldbizer, Bretter u. s. w. sollen am 27. l. M., Vormittags 10 Uhr, auf von Wieutgene Platz zu Teigte meisbletend aud freier Hand verkauft werden. Aus Auftrag: Schwarde, Cemmissionete Landwirthschaftlicher Hauptverein. Heute Lese Gesellschaft.(##0 Heute 6 Uhr Probe. a Verkauf des Waisenhauses auf St. Mauritz. (5188 3*) Das zwischen der Chaussee und dem Steiopfade in der Nähe der Kirche gelegene Waisenhaus, großentheils vor 10 Jahren massir aufgedauet, 85 Juß mit Stallung, Waschdaus und Garten einen Fläcenraug. von circa 1 Morgen 73 Rutden 70 Huß einnehmend, sot. wegen deadsichtigter Verlegung der Ansalt, Donnerstag den 3. Februar I. J, mittags 2 Uhr, an Ort und Stelle zum Verkaufe ausgesetzt werden. Ote Bedingungen liegen daselbst zur Einscht ossen. Ein junge: Rann von sihr voichenhuft tem Aeußern, den besten Eigenschaften des# i e h a r a t r r e, J a c h a l i s c h= k r c h l i c h g e f u n d,## wünscht sich zu verehelichen. Da er aber über sein Vermögen, welches über zwanzigtausend Thaler beträgt, noch nicht ganz## ###r disponiren kann, indem seine Eltern noch sehen so sucht er ein junges Mädchen, 21) Blur 11. Ne. 1 an und 1 M. 80 g., Wrrrn, so fuchl i ein jungle Marchen, welches gleiche Eigenschaften hat und daurden einzige Besitzerin eines schuldenfreien Ackergutes ist, welches gleichen Werth wie sein oben angeführtes Vermögen hat und in einer angenehmen Gegend des Flachlandes von Westfalen gelegen ist. Hierauf bezügliche freundliche Mittheilungen, wobei man sich auch des delicaten Gegenstandes wegen einer Mittelsperson# bedienen kann, wolle man vor Fastnacht unter Lit. Al2Z. No. 25 an die Exped.#6 ## d. Bl. abgeben. (5235) Sicheres, billiges und einfaches Mittel gegen Magenschmerzen(Magenkrämpfe, plaltd Hartpien), mögen sie auch schon Jahre lang bestehen, mit oder ohne Erbrechen auftreten.— Durch welchen Arzt dieses so sehr verdreitete Uebel dinnen 14 Tagen gedeilt wird, sagt die Expedition d. Bl.— Die mit deutlicher Adresse versehene frankirte Anfrage muß eine genaue Beschreidung des Uebels, seiner Dauer und der dasselde begleitenden Zustände enthalten.— Derselbe Arz hellt Knochenfraf ohne Operation!— Aerztliches Honorar wird (4991 4. 0) von Gehellten deausprucht!! wrrchnchntecn In Diese gegen alle Brustkrankheiten, als: Grivue Katarrh, Nervenhusten. Heiserkett, als vortrefflich erprobten Tabletten haben sich bewährt und werden verkauft in allen Städten Deutschlande Depot in Münster beim Herrn Conditer auf dem Roggenmarkt; zugleich Hauptdepei für den Verkauf en gros in ganz Wesfalen 64337 4 Spielkarten, Stralsunder und andere Fabricate, empflehlt die Coppenrathsche Buch= u Kunstdandlung. 5239) Malwein und Malwein=erssenz aus frischem Waldmeister, echten Jamaica=Rum, Dro Madeine. Dunsch= Extract von Rum und Arec, Varbinal: uud Bischof= Essenz empflehlt B4—11 Alexander Schut. (524) Ein junger Mann, der dereite mehrere Jahre In einem Tuch= und Manufactur=Waaren=Geschafte ihitig gewesen und gute Zeugnisse desitzt, sucht gegen Oßtern. April oder Mai eine Stelle ale Commis oder Reisender. Auskunft ertdeilt die Erved. d. Bl. (5241) Eine Wohnung von 2 die 3 Zimmern zu vermietden Regtdil=Straße 112 (5242) Ee wird eine Nachtwarterin gesucht. Näheree degtoit=Straße N9.## Eatdindungs= Anzeige. (5243: Die heute erfolgte glückliche Entbindung weiner lieden Frau, Truta ged. Renne, von einem gssunden Karlen Mädchen beeore ich mich Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit, Katt besonderer Ootdung, ergebenst anzuzeigen. Wesel, den 25. Januar 1653. Thesber A12s. Literarische Anzeige. gat)“ schen Buch= und Kunsthandtung in Münster is zu daden: Der untrügsiche Damenprophet, oder: Der gelüttete Schleier der Inkuuft. Wunderbare Offendarungen über die geheimen Zustände der Gegenwart und Schicksale der Zukunft, namentlich über alle bestehenden Vorkommnisse des jungfräulichen und ehelichen weidlichen Ledens, die Angelegenheiten der Liede, des Heirathe-, Erd= und Lotterieglücks, durch alleinige und einsame Forschungen der Gesichte, Träume, Bisionen, Constellationen durch kabdalistische, chiromantsche, chartomantische, geomantische, allegorische und somvolische Geheimmittel, Tabellen, Bilder 2c. Nach den hinterlassenen Papieren und Urkunden des im 125. Jahre selig entschlafenen Urenkels des großen Trismegistue von Bartholomäus Triemegtstus III. gr. 12., geheftet. 15 Sgr. Motto:„Richt Alles ist Traum, wat man träumt!" Der große Reiz, den die Erforschung der Zukunft für das weibliche Gemüth hat, das innige Verlangen, einen prophetischen Blick in den dunkeln Schoß der Zeit zu thun, gewisse Fragen an die kommende Zeit zu richten, in den Stunden der Einsamkeit sich auch mit den gebeimnißvollsten Gefühlen und Wünschen des Herzene# auf das Vertraulichste zu beschäftigen, ist durch manchee sämmerliche, völlig undefriedigende Product oft mißdraucht worden. Es war also Zeit, daß eine solche Angelegenheit, die Vielen so nahe am Herzen liegt, mit unermüdet forschendem Fleiße behandelt und hier durch Lahrslagse Arbeit endlich ans Lageelicht gefördert verDruck und Verlag der Coppenrathschen Buchdruckeret und Buch= und Kunsthandlung in Münster. Verantwortlicher Redacteur: H. Coppenratd. chlenn eine Beilage. Beilage zu No. 20. des Westfälischen Merkurs. Mtades, Miauct in 28. Jouun 1950. Eutwurf einer Landgemeinde: Ordnung für die Provinz Westfalen. (Fertsetzung.) g. 30. Der Gemeindevorsteher führt in der Gemeinbeversammlung den Borsitz mit vollem Stimmechte. Der Amtmens lann, so ost er es für gut findet, den Vorsig darin übernehmen; er is verpflichtet, die Verathungen über den Haushaltsetat und die Rechnungen zu letten; er de# di. Hebelisten für vollstreckder zu erklaren.— Gei Stim mengleichheit entscheidet in der Gemeindeversammlung die Stimme dis Borsttenden. Dem Amimann müßen, wenn er nicht selbst den Borsiy in der Gemeindeversammlung ge#hrt hei, deren Beschlüsse vor der Ausfährung vorgelegt werden.— Wohut der Besper eines zur St Kreislage berechtigenden Gute der Versammlung persönlich bei, so gebührt ihm, wenn nicht der Amtmann gegenwärtig 48, der Gorsp, und zwar bei Stimmengleichheit mit scheidender Stimme; Ind medrere solche Gutedesiper auwesend, so hat, unter Ermangelung einer Einigung unter ihnnn, der Atteßte den Gorsig zu führen. z 31. Die Gemeindeversammlung bei, ohue daß ihre Mitglieder an Instructionen oder Auftrage gebunden Bus, über alls Gemeindtangelegenheiten zu deschließen, seweit diese durch das Gesetz dem Gemeindeverstande schließlich überwiesen Rad. Ueber andere Angelegenheiten dars die Gemeindeversammlung nur beau beraihen, wenn soiche durch desondere gesetzliche Verschriften oder in einzelnen Hällen durch Auftrage der Aufsichledepörde wiesen sind. Die Gemeindrversammlung coutrolirt die Vermallung und is eben je berechtigt ele verpflichtet, sich von der Ausführung ihrer Beschluse und der Berwendung aller Geldeinnahmen, se wie von der gehörigen Ausführung der Gemeindeardetten u., Ueberzeugung zu verschaffen; sie darf aber ihre Beschlüsse niemale selos ausführen. z. 32. An Verhandlungen über Rechte und Verpflichtungen der Gemeinde darf derjenige nicht Theil men, dessen Intereße mit dem der Gemeinde in Widerspruch petzi. Kann wegen dieser Ausschließung ein gbitiger Beschluß nicht gesaßt werden, so hat die Aufschlebedörde für die Wahrung des Gemeindeiateresses zu sorgen, und nöthlgensalls einen besonderen Vertreter für die Gemeinke zu 7. 33. Die Grasishenerfanstang ians aur besclt##n, wenn mehr als die Hälfte, und wenigstene drei Mitglieder mit Eiaschluß des Verstpenden zugegen##ud. Eine Auenehme bierven fiabet Ralt, wenn die Oemeinbeversammlung zum zweitenmal zur Verhandlung über denselden Gegenstand zusammenderufen, dennoch nicht in gedöriger Anzapl erschlenen ist.— Bei der zweiten Zusammenberufung muß auf diese Bestimmung ausbrucklich dingewiesen werden. — Die Beschlüsse werden nach Stimmeamehrheit gefaßt Der nicht mitßimmt, wird zwar als anwesend beirachtet, die Stimmeameh:heit wird aber lediglich nach der Zahl der Stimmenden festgestellt. z. 34. Hat die Gemeindeversammlung einen Beschlaß gesatzt, welcher ihre Besugnisse überschreitet, gesetz= oder rechtewidrig ist, des Gemeinde= oder Staateinteresse verletzt, so dei der Gemeindeverßteher oder der Amtmann, von Amtswegen oder aus Oeheiß der Aufüchtededörde, die Ausführung einswrilen zu beanstanden und über den Gegen Land des Beschlusses die Entscheidung der Aufsichtsbedorde sofort einzuholen. War der Amtmann bei der Absasung eines solchen Beschlusses nicht anwesend, so muß er vorad eine nochmalige Berathung der Sache unter seinem Vorsitze veranlassen und eine Zurücknahme des Beschlussee versuchen. f. 35. Zu dem Amte des Gemeindevorstehers, welhen sich zur christlichen Religion bekennen muß, hat die Gemeindeversammlung drei von ihr durch Wahzl zu bestimmende Meistbeerdie dem Landrath zu prasentiren; dieser nennt aus denselben den Gemeinbevorsteher, is jedoch befugt, wenn er keinen der Prasentirten für dieses Amt geeignet #indet, nach seinem Ermessen einen geeigneten Meistdeerdien sogleich selbs zu ernennen. In gleicher Art wird ein Beigeordueter ernannt, welcher den Gemeindevorsteher in abwesenheits= und Verhinderungsfällen zu vertreten hat.— Die Ernennung erfolgt zunächs auf 6 Jahre; nach jähriger Dienstzeit kann aber nach Audörung der Gemeindeversammlung eine Ernennung auf 12 Jahre oder auf Ledeuszeit stattfinden. s. 36. Der Gemeindevorsteher hai nur auf Entschädigung für Dienstunkosten Anspruch, welche vom Landrald nach Bernehmung der Gemeindeversammlung festgesetzt wird. Ueber Beschwerden entscheidet die Regierung nach Anhörung des Kreistags. Dem Beigeordneten wird nur Erstattung haarer Auslagen gewährt. §. 37. Der Gemeindevorsteher hat unter der Aufsicht und Leitung des Amtmanne die Gemeindeangelegenheiten zu verwalten und die Ortspolicei zu handhaben; er für alle Angelegenheiten, welche zum Geschästskreise## Amtmanas gehören(s. 71.), dessen Organ und Hülfobehbrde; er ist zugleich Hulsedeamter der gerichtlichen Poltcet und kann mit den Functionen der Policeianwaltschaft deauftragt werden.— Die zur Gemeinde gehörigen Besitzer Stimme auf dem Kreistage berechtigender Güter siad selden act gelten i jedech Gezug auf die Pelicslauföcht bem Amimenn unmittelber untergeordart. Auch in eigentlichen Communalsachen ist der Vorsteher zur Cnassung von Zwangsvetjugungen gegen dienicht defugt, sondern muß solche bei dem Amtmann Antrag bringen. §. 36. Wo der Umsang der Gemeiode es noitig ldanen für einzelne Theile verselden, nach Bestim2g der Aufsichiedehörde, Dorse= oder Bauerschaftevorsteper bestellt werden, weiche in dem ihnen angewiesenen Bezurke wohnhaft sein müssen. Wegen der Wahzl, deziehungeweise Ernennung, Qualistcation und Amtodauer derselden die wegen der Gemeindevonßteher ertheilten VorschrifDue Torss= oder Bauerschaftevorsteher sind Organe Gemeindevorstehers und verpflichtet, seinen Anordaungen Zolge zu leisten, ihn namentlich in den örtlichen Geschaften reo Bezerles zu unterstäpen. s. 39. Die Bestimmungen wegen Anstelung der Geeindennterdeamten und Tiener mit Ausnahme des Geneindeeinnehmere(s. 40) bleiden dem Prostactalstatutt vorbebelten der Elementarerheder der direrten Steuern versiehzt in der Regel gegen eine besondere Remuneration Stelle des Gemeindeinnehmers.— Mut Genehmigung Regierung kann für einzelne oder mehrere Gemei ein desonderer Gemeindreinnehmer bestellt werden. Die geunung dbeeselben, die Bestttellung der Remuneration und Caution erfolgt durch den Landrath nach Andorung der zutachtlichen Vorschlage der betheiligten Vertretungen. Die Cauton darf nicht unter dem Sape bleiden, welchen das Gesetz für die Erheder der Staatosteuern vorschreidt. s. 41. All Gemeindeeinlüufte müssen zur GemeindeCaße fleßen. s. 42. Ju jeter Gemeinde muß ein Haushaltostat, weicher vom Amimann mit Zuziehung des Gemeindevorsteheis zu entwersen iß, rurch Beschluß der Gemeindeversammlung ausgestellt, der Aufsichlebehorde eingereicht und darnach dir Haushalt geführt werden. Die Eiatoperiode darf drei Jahre nicht überschreiten. §. 43. Ausgaben, welche außer dem Etat zu leister sind, bedürsen außer der Bewilligung der Gemeindeversamm lung die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. s 44. Due Jahreerechnung ist von dem Einnehmer dem Gemeindevorsteher einzureichen. Dieser hat die Rech nung gemeinschaftlich mit dem Amimanne zu vevibisen und solche mit seinen Erinnerungen und Bemerkungen den Gemein deversammlungen zur Prüfung, Feststellung und Entlaf zung vorzulegen.— Der Aufsichiebehörde is sofort eine Abschrift des Heststellungsdeschlußee vorzulegen z. 45. Die näheren Bestimmungen über das Etateund Rechnungswesen bleiben dem Provincialstatute vordesalten z. 46. Die Oemeinde ist zu allen Leistungen verpflichwelche das Gemeinkebedürfniß ersorvert. Unterlaßt oder verweigert eine Gemeindeversammlung, die Aufbringung der Mittel zu beschließen, welche zur Erfüllung der der Gemeinde obliegenden Leistungen nöthig Aud, so hat die Aufslatebehörde den Betrag verselben festzusetzen, und die Gemeinde zu dessen Entrichtung, nöthzigenfalls im Wege admimistrativer Ex eution anzuhalten. z. 47. Die Gemeindeversammlung deschließt über die Beuntung des Gemeindevermogens; es bleiden jedoch daben die Vorschriften der Declaration vom 26. Juli 1847 in Betresf des aupdaren Gemeindevermögens maßgebend. z. 48. Die Theilnahme an den Gemeindenußzungen kann durch Beschluß der Gemeindeversammlung von der Entrichtung einer jährlichen Abgade und anstatt oder neben derselben von der Entrichtung eines Einkaufegeldes abhängig gemacht werden, durch deren Entrichtung aber die Aueüdung des Gemeindrrechte(§. 13.) nlemale bedingt wird.— Auch für besondere Vortheile, welche der Aufenthalt in der meinde gewährt, kann eine Abgabe(Einzugsgele) gefordert und von deren Entrichtung die Theilnahme an dem Gemein berechte abhängig gemacht werden.— Beamte, welche Foige dienstlicher Versetzung ihren Aufenthalt im Gemeindebezirk nehmen, sind jedoch zur Entrichtung des Einzugs. geldes nicht verbunden.— Alle derartige Beschlüsse bedürder Genehmigung der Regierung. z. 49. In Ansehung der Theilnahme der einzelnen Gemeindeglieder oder gewisser Klassen orselden an den Nutzungen des Gemeindevermögens wird in den destehenden Recteverhältnissen durch die Bestimmungen der 55. 47. unl 48. nichte geandert.— In Ansehung der Verwaltung und Verwendung des Vermögene der Stiftungen dewendet es de: den kiftungs näßigen Bestimmungen. z. 50. Die Genehmigung der Regierung ist ersorderlich: 1) zur Veräußerung, so wie zu der auf einem lästtgen Titel deruhenden Erwerdung von Grundstücken und von solchen Gerechtsamen, welche jenen gesetzlich gleichgestellt sind; 2) zur Veraußerung oder wesentlichen Veränderung von Sachen, welcht einen besonderen wissenschaftlichen,#istorischen oder Kunstwerth haden; 3) zu Anleihen, durch welche die Gemeinde mit einem Schuldendestand belastet oder der bereits vorhandene vergrößert wird, und 4) zu Beränderungen in dem Genusse von Gemeindenuzungen(Wald, Weide, Halde, Torf u. dgl.)— Die freiwillige Veräußerung von Grundsücken derf, der Ragel noch, nus in Wage des ossentlichen Meiperbote fleitfinben; das hierbei zu dendachtende Versahren wird durch das Provinzialßtatut näder bestimmt. In desonderen Fällen kann die Regierung den Verkauf aus sreier Hand, so wie einen Tausch gestatten, se dald sie sich überzeugt, daß der Vortheil der Gemeinde dedurch geförbert wird. s. 51. Bel Verwaltung der Gemeinbewalbungen And die Verordnung vom 24. December 1816 und die in Gemäßheit derselben erlassenen Reglements zu beochten. s. 52. So weit die Einnahmes aus dem Gemeindevermögen nicht hinreichen, um die durch das Bedhrsniß oder die Verpflichtungen der Gemeinde ersorderlichen Geldmittel zu beschaffen, lann die Oemeindeversammlung die Aufbringung von Gemeindesteuern beschließen. Diese lönnen bestehen: 1. Jo Zuschlagen zu den ditecten Staatesteuern, wobei folgente Bestimmungen gelten: 1) die Steuer für den Gewerdebetrieb im Umberzuehen darf nicht beleßtet werden; 2) bei Zuschlägen zur klasstßieirten Einkommensteuer nuß jedenfalle das Einlommen aus dem außerhalb der Grweinde delegenen Grundeigenthum außer Berechnung dietden; 3) die Genehmigung der Regierung ist ersorderlich: 2. für alle Zuschlage zur Einkommenstener; d. für Zuschlage zu den directen Staatesteuern, wenn die Zuschläge entweder die Halste vieser Steuern übersteigen, oder nicht nach gleichen Sapen auf diese Steuern vertheilt werden sollen.— Zur Freilassung oder geringeren Heranziehung der letzten Klassensteuerstufe bedarf es dieser Genehmigung nicht; c. für Zuschlage zu indirecten Sienern.— 1I. In besonderen ten oder indirecten Gemeindesteuern, welche der Genehmigung der Regierung bedürfen, wenn sie nen eingeführt, erhoht, oder in ihren Grundsatzen veräudert werden sollen. — Bei beseuberen Communalcinlommenßteuern is jebenfalle die aub I. 2. erwähnte Beschrankung maßgebend. Die bestehenden Communaleialommenstenern werden einer erneuerten Prüfung und Genehmigung der Regierung unterworsen. z. 53. Durch Beschluß der Gemeindeversammlung kann den Gemeindeangehorigen die Leistung der für das Gemeindeberürfniß noitzigen Dienste(Hand= und Spanneienste), zu denen jekoch kunßt= und haudwerksmäßige Arbeiten nicht gehoren, auferlegt werden. Oergleichen Otenste lönnen, mit Ausnahme von Rothfällen, durch tangliche Stellvertreter abgeleistet oder nach Arschatzung an die Gemeindekasse bezahlt werden. s. 54. Alle zur Gemeinde gehörigen Einwohner#ud zu den Geweindebeourfnissen beizutragen verpflichtet; betrifft ader das Bedürfniß nur das Interesse einzeiner Classen von Gemeindegliedern oder einzelner für sich bestehender Abtheilungen des Gemeindebezirks, so leisten auch nur diese die Befrietigung desselden nothigen Geldbeiträge und Dteuse. s 55. Wer, ohne im Gemeindedeziel zu wohnen, vaselbst Grundbestz hat oder ein stehendes Gewerde treidt, is verpflichtet, an denjenigen Gemeindelasten Theil zu urdmen, welche auf den Grundbesitz oder des Gewerde oder cas aus jenen Quellen fließende Einkommen gelegt#nd: eine weitere Verpflichtung liegt auch denjenigen auswärte wohnenden Grundeigenthumern nicht od, weiche als Hausdesitzer zu den Gemeindegliedern gedören.(s. 12. Nr. 2.) — We Gemeindeadgaden durch Zuschlage zur Classen= oder clafststrirten Emkommensteuer erhoden werden, müssen alle diezenigen, weiche im Gemeindebezirke sich aufhalten, um vort auf andeve Weise, als durch ein Behendes Gewerde ihren Unterhalt zu erwerden, sodald sie daselbst eine dieser Steuern zu entrichten haben, auch die gedachten Zuschlage zahlen.— Wo eine besondere Communaleinkommensteuer eingeführt ist, snd vergleichen Personen bei einem Aufenthalte von mehr als 6 Monaten im Gemeindebezirke, vom Ablaufe des 6ten Monate an, nach Maßgabe dis Einkommens, welchee sie aus dem gedachten Erwerde haben, zu Steuer beizutragen verpflichtet. z. 56. Die Geistlichen, Kirchendiener und Elementarschutlehrer bleiden von den personlichen Oemeinbediensten, sowie hinsichtlich ihres Diensteinkommene von den directen personlichen Gemeindeadgaben insoweit befreit, als ihnen diese Befreiungen dei Verkündigung der Gemeindeordnung vom 11. Marz 1850 zustanden. s. 57. Die im§. 2. gedachten Milttairpersonen flad von den directen Gemeindeabgaben und Lasten frei; sind sle ader im Gemeindebezirke mit Grundeigenthum angesessen, oder betreiden sie ein Rehendee Gewerde, so sind sie zu venjenigen Gemeindeadgaden und Lasten verpflichtet, welche auf den Grunddesitz oder auf das Gewerde, oder auf das aus tenen Quellen fließende Einkommen gelegt sind. Von Verbrauchesteuern bleiden nur die Militairspeiseeinrichtungen und ahnliche Anstalten in dem dieherigen Umfange defreit. g. 58. Alle andern, als die in den Ff. 54 und 55. bezeichneten persönlichen Befreiungen sind ohne Entschädigung ausgehoden.— Wegen Besteuerung des Diensteinkommene der Beamten sind die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Juli 1822 und der Cadinetsordre vom 14. Mei 1832 Leggenater. s. 59. Die in dem Grundsteuergesetze für die westllchen Provinzen vom 21. Januar 1839, 5s. 7. 8. und 9. (Gesetzsammlung S. 31 und 32) bezeichneten ertragsunfstigen ever zu einem öffentlichen Dleuste oder Gebrauche besimmten Orundstücke sollen von den Oemeinbsauflegen defreit sein, desgleichen auch die Oteustgrundstücke der GeisKirchendiener und Elementarschullehrer, diese jedoch nur inseweit, als die die Befreiung dei Verkündigung der Oemeinbrorbnung vom 11. März 1850 dereite besaßen — Oeasenigen Staatswaldungen, welche seither von den nach dem Grundsteuersuße vertheilten Gemeindelasten defreit gewesen sind, verdleidt fernerdin diese Befretung; dagegen bleidt auch das Regulatts vom 17. November 1841, wegen Heranziehung der Staatswaldungen zum Wegebau, fortdeKeden. Zeitweilige Befreiungen von Gemeindeadgaben und Leistungen für neudebaute Grundstücke sind zulässig.— Alle nicht persönlichen Befreiungen, mit Ausnahme der vorstehend erwähnten, können von den Gemeinden abgelöst werden, und hören auf, wenn die Entschädigung festgestellt und bezahlt ist; dis dahin destehen dieselben in ihrem bisherigen Umsange fort, erstrecken sich jedoch nur auf den gewöhnlichen Zustand, nicht auf außerordentliche Leistungen.— Die Befretung und der Anspruch auf Entschädigung erlöschen, wenn sie in Gemeinden, wo die Gemeindeordnung vom 11. Marz 1850 bereits eingeführt ist, nicht dinnen Jahresfris nach deren Einführung bei dem Gemeindevorstande angemel dei find, und in anderen Gemeinden nicht dinnen Jahresfrißt nach Einführung der gegenwärtigen Gemeindeordnung bei demfelden angemeldet werden.— Die Entschädigung wird zum 20 fachen Betrage des Jahreswertheo der Befreiung nach dem Durchschnitte der letzten 10 Jahre vor Verkündigung der gegenwärtigen Ordnung geleistet: Keht ein anderer Entschadigung=maßstab durch speciellen Rechtotttel sest, so hat es vierbet sein Bewenden.— Der Entschädigungsbetrag wird durch Schiederichter, mit Ausschluß der brdentlichen Rechtomittel festgestellt; von diesen wird der eins von dim Besipzer des dieher befreiten Grundstückes, der andere von der Gemeindeversammlung ernannt; der Odmann is, wenn sic die Schiederichter üder dessen Ernennung nicht verständigen konnen, von der Aussichtsbedörde zu erneunen 60. Urkunden, welche die Ormeinde verpflichten sollen, müssen von dem Amtmann und dem Gemeindevorsteder vollzogen, und muß die Genehmigung der Aufsichtsbedörde in densenigen Fällen, wo solche gesetzlich nothwenvig is, in deglaubter Form beigefügt werden.— Ist der Amtmann zugleich Gemeindevorsteher(§. 64.), so muß statt des Lepteren der Beigeordnete unterzeichnen. z. 61. Bei stadtischen Gemeinden(§. 1.) treten folgende desondere Bestimmungen ein: 1) Die auswärte wohninden Hausbesitzer werden nicht zu den Gemeindegliedern, sondern zu den Forensen gerechnet.— Das Gemeinde(Bürger=) Recht kann nicht durch Stellvertreter ausgeübt werden, doch finden auch dier wegen der juristischen und auswärte wohnenden hochstbesteuerten Personen der Paragraph 8. der Stadteordnung und die auf denselben dezüglichen Bestimmungen im§. 25. daselbst Anwendung.— 2) Die mit einem Wodnhause nicht angesessenen Gemeindeglieder, welche den im§. 16. vorgeschriebenen Klassensteuerbetrag entrichten, gehoren jederzeit zu den Meistbeerbten (Bürger). 3) Die Stadtgemeinde wird überall durch eine Gemeinde=(Stadt=) Verordnetenversammlung vertreten, und muß mindestens die Halfte der Mitglieder aus Hausbesipzern bestehen. 4) Bei Bildung der Classen zum Bebuf der Watl der Gemeinde=(Stadt=) Verordneten(s. 26.) find auch die juristischen und auswärts wohnenden döchstbesteuerten Personen(Nr. 1.) nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Steuern, welche der Gesammtsumme der Steuern der Bürger beizurechnen ist, zu derücksichtigen. 5) Für einzelne Stadttheile konnen nuch Vorschrift des§. 38. Bezirksvorsteder(Rott= oder Biertelmeister) bestellt werden. 6) Bei Anstellung der zum Dienste der Stadt erforverlichen Unterdeamten und Diener sind die Vorschriften wegen Ber sorgung der Invaliden zu beachten. s. 62. Die den Gemeinden gleichgestellten Güter 3.) flad zu allen Pflichten und Leistungen verbunden, welche den Gemeinden nach den Gesetzen odliegen. Der Besitzer eines solchen Gats hat die Verpflichtung, die Amtsverrichtungen des Gemeindevorstehere odne Entschädigung für Dienstunkosten zu besorgen; er ist jedoch besugt, für Adwesenheits= und Verhinderungsfälle einen Stellvertreter auf seine Kosten zu bestellen, welcher dem Landrath zur Genehmigung präsentirt und auf dessen Verlangen, wenn es im Dienstinteresse noidig besunden wird, wieder entlassen werden muß.— Der Gutobesipzer muß einen solchen Stellvertreter bestellen, wenn er die gedachten Amtsverrichtungen selbst wahrzunehmen nicht im Stande oder geeiguet ist. z. 63. Diesenigen Lasten, welche im öffentlichen Interesse nach s. 62. den gedachten Gätern obllegen, sind von dem Gutsbesitzer, und auf Geststellung der Regierung nach Andörung der Betheiligten und des Kreietags untheilig auch von den übrigen seldstständigen Einwohnern des Sais zu tragen. s. 64. Für jeder Amt wird ohne Unterschied, dasselde aus einer oder aus mihreren Gemeinden desteht, ein Amtmann und mindestens ein Stellvertreter(Beigeordneter) desselben bestellt— In Aemtern, welche aus mehveren Gemeinden bestrhen, kann der Amtmann zugleich Vorsteder der Gemrinde sein, in weicher er wohnt. 4. 65. Die Stelle des Amtmanns ist als ein Chrenamt, mit welchem nur eine Entschädigung für Dienstunkosten verdunden ist, einem angesehenen und vorzugsweise aus den großeren Grundbesitzern auszuwählenden Eingesessenen zu übertragen; die Uebertragung erfolgt nach Andörung der gulachtlichen Neußerung des Landraths und der Regierung surch ein auf Hesetzl die Konige von dzur Wiaister d## Jnnern zu vollziehende Ernennungsurkunde. 66. Wo kein angesehener Lingesessener(z. 65.) sich sindet, welcher die Stelle des Amtmanns als ein unenigelt. lich zu verwaktendee Ehrenamt zu übernehmen geeignet oder bereit ist, wird ein Amtmann mit Gehalt und Penstensanspruch angestellt. Dae Gehalt wird nach Vernehmung der Amteversammlung von der Regierung festgesepzt. Wegen der Höhe der von den Gemeinden zu letstenden Pension, die nicht niedriger sein darf, als die für Staatsbeamte gleicher Kategorte, bleiden die nädrren Bestimmungen dem Provinzialstatut vorbehalten. §. 67. Die Amtmänner werden in dem Falle des 5. , die Beigeordneten aber in allen Fällen durch den Re. gierungspräsidenten ernannt und ist dabei auf angesehene eingesessene Grundbesipzer besondere Rücksicht zu nehn vor der Ernennung müssen die Amtsversammlung, ingleichen Landrath und die Regierung mit ihrer Aeußerung gehört werden. z. 68. Wer die Steüle des Amtmannes ale ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt dekleidet, bevarf nur zu Reisen von länger als vier Wochen einee Urlaude; dei Adwesenheit von kürzerer Dauer genügt bei ausreichen geordaeter Stellvertretung eine Anzeige an die Aussichtebehörde. z. 69. Einem Amtmann, welcher seine Stelle als ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt dekleidet, kann dieselde wieder entzogen werden, wenn er seine Pflichten grödlich vernachsassigt oder verletzt, oder sonst durch sein Benehmen sich des erforderlichen Ansehene und Vertrauene per lustig macht. Die Entscheidung darüder erfolgt durch einen Plenarbeschluß der Regierung nach Andörung dis Kreietags, und unterliegt der Bestätigung des Königs, wenn die Entziehung des Amtes ausgesprochen wird.— Ein gleichee Verfahren findet wegen geringerer Vernachlässigungen nur aach fruchtlos angewendeten Ordnungsstrafen statt; ale soche sind nur Warnung und Verweis zulässig. s. 70. Wegen der Amtbeinnehmers und der zum Dienste des Amte ersorderlichen Unterdeamten und Diener finden die Bestimmungen der#t. 39. und 40. Anwendung. § 71. Dem Amtmann liegt od: die Verwaltung der Amtskommunglangelegenheiten und der Policrt im Amtedezirke; die Beaussichtigung und Leitung der Angelegenheiten der zum Amte gehörenden Gemeinden, insbesondere ihree Etats= und Rechnungewesens, sowie der öffentlichen Angelegenheiten der den Gemeinden gleichgestellten Guter; allirtlichen Geschäfte in Landesangelegenheiten, soweit hiezt nicht besondere Bedörden bestellt sind.— Der Amtmann is zugleich Hülfedeamter der gerichtlichen Policei und kann muit den Fauctionen der Potterianwaltschaft deaustragt werden. (Schluß folgt.) dis bejaheten Thatsachen und welches Verdrechen sie begründen. Nach langerer Berathung verkündet er das Urtbetl, daß Angeklagter wegen versuchten Betrugee mit 1jähriger Gefängnitzstrafe zu belegen. In den Gründen wird ausgeführt, daß ein versuchter Raub nicht vorliege, weil Angeklagter nicht in räuderischer Absicht in das Haus Die Rönie selemmen, und die Quittung nur zum Zwecke eines Betruges gewaltsam an sich zu nehmen versucht hade. Hierauf wird die Anklagesache gegey den Aderfnect Heinr. Haverlamp, Ksp. Warendorf, wegen schwerer Körperverletzung verhandelt. Ale Vertheidiger erscheint Hr. J.=R. Leesemann.— Der Angeklagte diente mit dem Rnechte B. Hartmann deim Wirtdschafter Horsmann, Ksp. Warendorf. Am 1. Juli v. J waren die beider Knechte in einer Wiese ihrer Dienstderrschaft deschäftigt, geschnittenes Gras auseinander zu breiten. Zwischen beientstand ein Streit darüber, wie das Gras behandelt werden sollte. Bei demselben stieß der Angeklagte den Hartmann vor die Brus. Hartmann ergriff seine Heugabel und schlug den Angeklagten auf den Kopf, so daß er dlutete. Diesee gad Veranlassung zu einem Gesechte zwischen beiden, wobel Hartmann einen Stich durch den linken Arm in der Gegend des Ellenbogens erhielt. Ansange beachtete der Verletzte die Verwundung nicht sehr; er zog zwar einen Arzt zu Rathe, der ihm anbefahl, dem Arme Rude zu schenken; nichte desto weniger verrichtete er dennoch leichtere Arbeiten, bis eine nach 14 Tagen hinzugetretene Geschwulst ee nothwendig machte, ihn in ein Krankenhaus aufzunehmen. Bie zur erfolgten Heilung sind 44 Tage verstoffen.— Die Staatsanwaltschaft deantragt Schuldig unter Annahme mildernder Umllände Der Vertdeidiger sucht dagegen nachzuweisen, daß Augeklagter die Verletzung zugefügt habe, während er sich in Adwehr einer idm selbst drohenden Gefahr defunden hade, weshalb man die zugefügte Verletzung nicht als eine vorsätzliche bezeichnen könne; die Geschworenen deantwerdie ihnen vorgelegte Hauptfrage mit:„Richtsoul* Der Gerichtshof spricht den Angeklagten von dem ihm zur Last gelegten Verbrechen frei und verordnet seine sofortige Entlassung. seht Pird. Schwurgericht zu Münster. 1 Münster, 22. Januar. Auf der Anklagebank deündet sich der Taglöhner Johann Lochtermann auf Haltern; die Anklage lautei auf Raud, eventuell auf versuchten Betrug. Vertbeidiger Hr. Res. Brünng.— Das Sachverhaltniß diesee wegen seines zuristischen Interessen merkwurtigen Falles in folgendes: Der Ange klagte verschuldete dem Glaser König zu Haltern 3 Thir 28 Sgr., war wegen dieses Betrages eingeklagt und stank zur Erecution. Am 2. November v. J. degad er sich zu sodnung des König, erklart ihm, daß er die eingeklagte Forderung zahlen wolle, zahlt 4 Thaler auf, und forder König auf, eine Quittung zu schreiden. König nimm Schreibeduch, schreidt die Lnittung, auf welcher er jedoch irrthümlich das Datum des 3 November vermerkte, schneidet sie aus dem Schreibebuche heraus und hält sle in der Hand, in der Abücht, dieselbe dem Angeklagten auszuhändigen, nachdem er das Geld gezablt. In diesem Augendlicke streicht Angeklagter mit der rechten Hand das auf dem Tische liegende Geld ein, laßt ader 1 Thlr. liegen, den er wadrscheinlich so schnell nicht fassen kann, steckt es in die Tasche, mit der hinten Hand hat er unterdeß die in Königs Unker Hand befindliche Qutttung ergriffen, welche König jedoch festhielt. Angeklagter greift auch mit der rechten Hand zu, hedi mit beiden Handie linke des Königs in die Höhe, preßt sle in der Gegend der Knochel scharf zusammen, und nachdem diee eine Minute gedauert, laßt König die Quittung fallen, um sie, wie er sagt, nicht zerreißen zu lassen;— Angeklagter entfernt sich darauf, mit der Aeußerung: Run habe ich die Quittung, und du kannst mir nichte mehr machen.— So wird der Hergang der That durch die Zeugen festgestellt. Die Anklage findet in dieser Handlung principaltter einen Raub, weil Angeklagter mit Gewalt gegen eine Person eine fremde bewegliche Sache(die Quittung) dem König in der Absicht, sich dieselde rechtewidrig zuzueignen, weggenommen habe; eventuell aber einen versuchten Betrug, weil Angeklagter durch das Hinzählen des Geldes den König in den Irrtdum versetzt, daß er sein Geld bekommen werde, ihn dadurch zur Ausstellung der Quittung vermocht, und auf solche Weise in gewinnsuchtiger Absicht das Vermögen desselben zu beschadigen versucht hade.— Zu dieser zweiten Anscht neig sich auch heute die Staatsanwaltschaft, die, wenngleich sie sonst die Thatsachen für erwiesen hält, die diedische##bsicht vermißt. Die Vertheidigung odmovirt, daß zunächst die Gewalt gegen eine Person nicht in dem Maße, wie ste das Gesetz voraussetze, vorhanden sei; daß sodann eine Quittung keine solche bewegliche Sache sei, die man als ein Vermögens=Odzeet betrachten könne, schließt sich sodann der Ansicht der Staatsanwaltschaft an, daß nicht eine diedische, sondern eine detrugerische Adsicht vorliege, meint endlich auch, daß ein versuchter Betrug nicht vorliege, weil Angeklagter sich durch das Wegnehmen der Quittung das Mittel verschafft hade, durch welches er möglicherweise später das Vermögen des König habe deschädigen konnen.— Die Geschworenen beantworten die iduen auf„Versuch“ vorgelegte Grage, in welcher die In der Anklage dehaupteten Thatsachen enthalten sind, mit Schuldig. Der Gerichtshof muß demnach entscheiden,### Bekanntmachungen. Münster, den 17. Januar 1853. Köngliches Kreisgericht, 2. Abtheilung. OferIsf Kesdre. 24 Klafter Buchen= und Birken=Scheitbolz, 9 weiche Scheitklafter, 100 Klafter gemischtes Brennbolg, 25 Klafter Eichenholz und 10,000 Buschen an den Meistdietenden verkauft werden. Haus Hülshoff, den 26. Januar 1833. mer. BAEE-ANZEIGE. Verkauf. ZUNSTER. I., Zeitung erschein! Nenntag; und Deöcher Abesname tunge- Stempel-S: Preussen 2 Thl. 2 Destschlend 2 Th Die Vertaufsbevingungen er sloth zur Einscht offen. Donnerst 1 Deut#len Orafen Bürsenberg ut „K. pr. 3“ üder die andere Bestiig tetten cenferent; das wnerüch b: Verichkledencs Dinal-Zursbifcof.— Blöm Weimar nischen Linten 8t dis Leiche des Etiderse te Berte banstrager Belgten. Guffcwung der Iu#u die Vertbeieiger bes# Spanten.— lantein des„Hrralde“ n Bekanntmachung. (3229) Der nach der öffentlichen Bekanntmachung dom 2. Deremder v. J. aus den 9. Fedruar d. J. festgesetzte Gerichtstag zu Telgte wird hiermit auf den 14. Februar d. J. verlegt, verlegt, wovon das Dublicum hierdurch in Kenntniß gesiche Redei Eindruck die Porderettungen in Lutteren; die auge von Levortisten aus über die Heirath? 2 mte in Ruesiedt: Uet Nachrichten vom Cap. Itolten von Bavern deim. Jah 1912 Holz Verkauf. (5230. 3. 2) Am Donnerstage den 10. Gebruer Rorgene präcte 9 Uhr, sollen im Forstdistriete Schlofenprock, nahe dei dem Jager Konermann und an der Havisded=Munsterschen Landstraße gelegen, citce 52 Nummern gefallte Eichen, worunter mehrere schwere zu Schiffdaudolz und zu Bau= und Böticher#### geeignete, 1 Ulme, 6 Ulmendohlen, 25 Buchen und Buchen=Abschaitte, 10 Erlen, besonders geeignet zu Holzschaben und 18 Gepen, 19 3 Hainduchen und 10 Eschen und Eschendohlen an den Reistdietenden verkauft werden. Haus Hulshoff, den 26. Januer 1853. Geetdnt Rentmeißer. Holz=Verkauf. (5231. 3 e) Am Freitage den 11. Fedruar a., Morgens 9 Uhr, sollen in dem For#distriete Schlossendr##, nahe an der Havirdeck= Münßerschen Landstraße gelegen, (5189 4. d) Am Sonntage den 6. Fedruar werde i# im Volderschen Saale meinen Schlußdall abhalten, wezu ich freundlichst eintade, und sind Einlatcarten= 15 Ser. in meiner Wohnung zu haben. Der Anfang in Abende 7 Uhr. Munster, den 23. Januar 1853. W. Gotling, Bült Ne. 150. (5232. 2.:) Das zur Jofordingschen Biearie im Dorfe Altenberge gebörige Haus nebe Li#### kleinem Garten, welches in der Näde der eine schöne Lage hat, so wie das zu dieser Vicarie gedörige Grundstück am Großen=Berge soll am 11. Februar d. J., Morgens 10 Uhr, öffentlichen Verkaufe ausgesetzt werden. #### l l e g e n b e i m G e m m i f i o n a i e Druck und Verlag der Coppenratdschen Buchdruckerei und D 1s! Aus 29 Stammheim gibt spiele seines polit Luthelischen Fractio sich auflose und fl. tion in die ander grapptrt sind, pert naßeliegender Gese Staat und Kirche uns in Westfalen, üder die Bildung Kammer gefreuet Uärung defrembet Grasen die Grum geu, zu diesem Re 12n.— Als unges Unen aus allen P: tionen der B speft bekannten Minister den wollten, ging am katbolische Mfür die gefährlich Kirche ihre doß der Derr Oi ponk. Wie konn entsprechen, als einigten* Ist er man sich, wenn seinen Freunden sicht in das sein noch getdeilt, is auf Gnade und treten einer katpo erntliches, noch auch in der frühe dm? Freilich be wie jetzi, 64.# Hauptführer der werger und meh die wir das Gill Vorkämpfern zu Peragrappen, geraninen! vorigjährigen S die Forderung# durch die Bewill Obertirchenratdet vaß sie keine A# grtische Confessio tvolllen ihrer, v menen Verpflicht der fraglichen, d genden, mit stehenden Erlasse ohne sich zu ein nicht abzusehen. ptareichen, muß