verde. Der östreiste traten bei: der erten, sie müßten Reschid Pascha in auch alle euro1, müßre die Pforte dig sev. Alles ließ end eines Bruches die diplomatischen 1d und der Pforte i k a. vool Berichte aus aus Halisar vom olitischer und comWichtigkeit sind. einer verzweiem nordameriaylor und dem a Anna, welche es scheint, für die Die Schlacht fand eilen von Santillo, dährte dis zum folnna sich 10 Meilen (Die näderen DeDiese Zeitung erscheint täglich, Montags ausgenommen, und kostet dier 2 Thir. 10 Sar., ausmärts portofrei 3 Thir. 15 Sgr. halbjährlich. inzielles. bekannte Mnemonier angekommen. 190en. e.V 113 flad mehre leich bewohnt werden sowie auch ohne . Wiuckelsett. Orgeldauer=Gedülfe. esellen finden dauernde mit chrislicher SeEmpfang der#b. sum desseren BaterWiewer. bare Raum derchan, mussenucroc gleic#ertig ins diesige Intellig biei inseret weder. Fremde. in d(Gerdaulet) ehrer der Muemonik a. pitain a. Venedig. BeiEmil Fer. Orivatter a. ter a. Marseille. SanLeggemann a. Wesel, mmers a. Rothenfelde, dettlinger a. Zlingersam. Kauft ofe(Carl Rölcken: Pticker.) Gemadlin, Partikaller #eld. Diependach a. Koln, Langenhagen a. Berds, Hofe(Krapp) er a. Beussel, Schulte mn. a. Burgsteinfurt, G. 1chk a. Greven. sions=Kassen=Kontroleue Imen. Hasdenteufel aus enberg, Walter a. Duls1847. Nro. wiche Bache u. Juutd. rur: J. Coppenrath. Deutschland. Berlin, 16. April. Der Graf von auers. perg ist aus Prag dier eingetroffen, um von den Cendtege. Gerbendbung guge eh die Maortät der enschesdeneen Stimmen diestes weiche im diesigen Zellengesängniste sich befanden, sibden welien se du: Srbelung ge p.a Seangagge auch gestattei det.— Man deadsichtigt böberen Ont, mibrenrn groden P-burte ginun, nagbeft. aite, die viele Lruue beschäftigen. un(e vie ur Diesechhen u. Ve Hgteu Bahelen als möglich bredlosen Arbeitern in Posrsen ur Veichehen, Puscht soogn sean au hen ländische Fabriken darunter nich, unen, on 4s## Zabrikanten, welche dergleichen Sudventionen e Sesten, iu: 8hhe: Semuc. v. gi, nem Lenn unch nur im Auslande abzusetzen, unnd dem vann duch leicht zu konkurriten ware. Einem Elverfelder F brikderrn sollen auf diese Weise schon ter zugegangen seon. Dergleichen Maßregeln mür ven demnach nicht medr Palliatio., kal Mittel seyn, um die Proletarter vor Norh Untergang zu schügen 2), 3.„ Berlin, 20. Apell. Se. Majestat en Konig baden Allergnädigst gerubt, den## Gerlach dierselds, mit Belassung seiner im Konsistorium der Provinz vierten Hesprediger an der hiesigen Domkirche zu 6an, 17. Aprll. Der Consistorial Präsdemt Graf zu Steiberg ist auf keineg., Sshulg vorden; anstweilen i6 bos Lrut ist bedenklich erkrankt; Consistorialratb Zolk dat längeren Urlaub genommen. So ist denn jetzt tbeologischer Vertreter des Rationalismus freieren Richtung in dem schlesischen Consistorio.— Vorgestern ist bei einem der diest gen Gerichte der erste Antrag auf Eingebung einer Civtlede gemacht worden. Vorläufig konn Gericht noch nicht darauf eingeben, da es vom Hrn Jusizmatster noch keine Burtsggz, gen Posen, 16. Spzll. Wie wodl überall in 9# Monarchte, sind jetzt unsere Blicke verzugsweise auf den Vereinigten Landtag gerichtet, von dem mar sich recht Ersprießliches verspricht. Die königliche Rede hat dier große Sensation gemacht und in al. en Kreisen die Ueberzeugung beseftige, daß gnsse Monarch nicht nur ein Mann von wan######o niglicher Gesinnung, sondern auch von königliche Oeputirten der disigen Provia, sino mohre, göcht begadte Männer, von denen man bier daß sie sich zu bervorragenden Potenzen auf dem Langtag erdeben werden.— Aus Berlin wollen unsere Polen die Nachricht glaubwürdig erdalten haden, daß der große Prozeß nun doch noch un gleich früher beginnen werde, als man zuletzt geglaubt, nämlich jedenfall schon im Monai Juni. auch will man bestimmt wissen, daß die Zahl Derer, denen wirklich der Prozeß nicht über 250—270 stark seon werde. Daß der 11. April ohne Verkündigung einer umfassenden Amnestie vorübergegangen, hat Niemanden in Verwunderung gesetzt, denn in den letzten Wochen deben unsere sanguinischen Polen selbs, nicht mehr an die Emanation einer solchen Anmenr zu Zeit geglaubt. Das Ganze war also wie. der nichts als aing breiste Goniekrugg„ 18. April. Edegestern ist die erste vowintert gewesene Schiffsladung angekommen und mit 100 Thir. per Wiepel y#r: its von Hamburg auf hier unterweges so mehr das gemünschte Follen des Preises Herbei: föhren, da in einigen Wochen berrächtliche Quantiäten Medi, weilche von Rußland bezogeg warhen, Gon der Saale, 18. Sprl. sich das bestimmte Gerücht, daß König in landespäterlicher Berücksichtigung der jetzt vorwaltenden allgemeinen Nothstände, zu fedlen allergnädigst gerudt haben, daß die die rigen Uebungen der Landwedr Cavallerie ganz fallen, und die Uebungen der Landwedr= Insan 56 zum nachen Deubh, ve Gesetg, gaagus#. len, wo es von der naderen Beschlupsacmt Ef. Majestät und von den Ergebnissen der Erndie abdängen wird, zu welcher Zeit sie Düsseldorf, 17. April. Seit einiger Zeit vermedien sich bei uns die von Commissionären, Indaber von Commissions Comptoirs u. s. w., angekündigten Auktionen von Gegenständen aller Art, die oft aus weiter Ferne, meistentbeils von in Gelt verlegenheiten befindlichen Fabrikanten oder auf Fal liment raffinirenden Kaufleuten herrühren, vierder gebracht und für Spottpreise verschleudert werden, auf eine auffallende Weise. Unsere blätter wimmeln tagtäglich von dergleichen gen; namentlich will man berechnet haben, daß seit einigen Monaten stattgedabten Versteigerungen Weuschenalter unserenr Düssildorfer denden Lurusartikel zu versorgen. Es 1g, wie sie dier betrieden werden, Handwerke und Gewerde im böchhen Grade deneghtheligen n sie so fortgesetzt werden, enduic gan untergraden. Dieses erwägene, mehrere Gewerbetreidende und Kaufleute, auf berige durch die öffentlichen Blätter anonym Preußen versammelt, um die zu besprechen, wie diesem immer den Bedörden Abbälfe zu polizeiliche Erlaubniß das lung zu derusen und alsdann den Gegenktong 19 April. Die heute Nachmittag s. p s Luich tas ein ftemdes Blen bisabe We er mogtw, kug an v.—.4 Olan unserer Allg. Pr. 3. vorzukommen vermag, wissen (Auch die Thronrede dar die mit überraschender Schnelligkeit gebracht, so daß ev b. euctz pendaue deane feigende Venenso daß, als e Placgz vse Targonrede iu dauer Ertradeilage vollständig abdrucken und * Schreiben aus Bonn, den 20. April. Aus dem in der beute dier abgedaltenen GeneralVersammlung der Actionäre der BonnKölner=Eisenbadn. Gesellschaft von der Gre bul, u Heräihigen, Generdlerisemmlung oed rocdene, Hegngge Feste und Feierichkeaten en Dosr bon, Heagun, Kresun un ue besnunv, Die zulsgmmengewetten ScharJuli amn Brand in den Wartchantgatdinden auf demn Bonner Bahnbose anrichtete, wurde pecuntär durch anderen Unglückefällen blied die Badn verschon: wenige Bahnen von sich rühmen können. Mit „ dragnadme für Göüterransport, Uemn 4ed Andu Te. Lie Gejamme. . Vuni an scheächaen, und die gärihe du gam Tau,(Phngtnung) ge ner Ertag von 84.096 Thlr. verbbre). v., gu. g eun Gauaptal euf 85c 44: und an B. ###renital auf 240 425, im Ganzen also Bahn an Bon# tneov##pital auf 22—45, 1,102,800 Thlr. und es waren von dem zur Vollendung der ganzen Badnanlage verfügbaren Bauund Betriedscapital von 1,166,500 Thir noch 63,009 Thir. zu verausgaben übrig. AA Schreiden aus Frankfurt, 15. April. Die„Manndeimer Adendzeitung“ läßt sich von dier melden, daß der schon oft nicht in ehrenvoller Weise öffentlich genannte Dr. S. Zirndorfer, das hiesige Montagskränzchen an den königl. preußischen Bundestagsgesandten verralden und von diesem aus die Schritte weiter gescheden sepen. Wenn Dr. Ziendorfer wirklich ein so klägliches Sudject ist, wie er in der„Mannheimer Abend. zeitung" bezeichnet wird, so ist es eine Absurdität, zu unterstellen, Hr. Graf v. Dönhoff lasse sich durch De. Zundorfer über das Treiden der Lichtfreunde dahier aufklären. Es werden dem preußischen Bun destagsgesandten wohl minder trübe Quellen zu Gedote steden. Mag auch die allgemeine Zeichnung jenes Artikels eine richtige seon, so sind die speciellen Angaben jedenfalls falsch, denn von Dronke weiß man z. B., daß er von seinen Freunden gewarnt worden seon soll, nach Preußen zu gehen, — nachdem seine Schrift„Berlin“ erschienen war — und er ging doch nach Köln und Koblenz, wahrscheinlich um sich dem Märtyrerthum zu weiden. Dr. Zirndorfer hatte ihn also nicht dortdin zu verlocken.— Man hat indessen nicht vernommen, welchen Ausgang die beim Polizeigerichte dahier angestellte Klage des Dr. Zirndorfers gegen einen diesigen Correspondenten, Raid v. M., den er beschuldigte, er dade der„Düsseldorfer Zeitung“ gemeldet, er(Zirndorfer) dade Ausdängebogen des Dronkeschen Buches„Berlin“ sich zu verschaffen gewußt und das Buch dem königl. preuß. Bundes. tagsgesandten denuncirt, datte.— Es sind solche Vorkommnisse der deutschen Tagespresse aber döchst kägliche, denn es ist besser, einer Persönlichkeit, wenn sie wirklich im allgemeinen Verrufe steht, gar nicht zu gedenken, als sie immer von Neuem in den Zeitungsspalten im Schmute liegen zu seden. Heidelberg, 14. April. Hoffmann von Fallersleden, dessen Spur man in diesen Tager verloren zu haben schien, befindet sich in unseren Mitte.(Mannd. Abdz.) Aus dem Lippischen, 6. April. Der Landtagsabschied ist dis jetzt noch nicht erschienen, obgleich der Landtag schon dereits vor mehreren Wochen und wie man aus den Umständen schlie. den muß, sehr ungnädig— in der Abwesenheit des Fürsten— geschlossen worden ist. Die Haupt veranlassung zu dieser Ungnade gab die von den Landständen schon mehrfach verlangte Trennung des Staate vom Domänialhausbalte und die in Folge dieser Motion geforderte Vorlage der specisteirten Rechnung über den Domänialhausdalt. Hierauf wollie sich die Regierung aber nicht einlassen, indem sie erklärte, sie sey dazu nicht verpflichtet und die Stände müßten sich mit einer allgemeinen, in Bausch und Bogen aufgestellten Rechnung degnhgen. Aus letzterer geht, wie ich gerüchtweise in Erfahrung gebracht dobe, dervor, daß die Ausgaben des fürstlichen Hauses die Summe von 200,000 Thir. betragen 100.000 für die Bedürfnisse des Schlosses, 14,000 Tdlr. für den Marstall, 4000 Tdlr. für das Gestüt, 30,000 Tdlr. für das Theater u. s. w.— Die Stände erklärten aber der Regierung, daß sie die für das„fürstliche Haus“ geforderte Sublevationssumme von 12.000 Tdir. nicht bewilligen würden, wosern idnen nicht eine detaillirte Rechnung über die Ein nahme und die Ausgabe der fürstlichen Kammer abgelegt würde, denn sie könnten nur auf diese Wuse sich überzeugen, od das fürstliche Haus diesesz Sudlevationsbeitrages bedürftig sey oder nicht. Die Regierung vertagte dierauf die Stände; nach Ablauf einiger Wochen rief sie dieselben jedoch wieder zusammen und gab die einfache Erklärung ab, das fürstliche Haus bedürfe der fraglichen Summe und die Stände seyen dader zur Bewilligung derselden verpflichtet. Aber die Stände konnten die Vepflichtung dozu nicht einsehen, wiesen diesen Antrag zurück und erklärten, vor Ablegung einer specifirten Rechnung würden sie nicht einen Deut bewilligen.— Das Nähere über diese Verhandlungen ist mir nicht bekannt geworden; nur dabe ich noch gebört, daß die Regierung idre Forderung heradgestimmt habe, indem sie nicht medr 12,000 Thlr., sondern nur 8000 Thir. verlange. Der erwartende Landtagsabschied wird uns hierüber hoffentlich aufklären. München, 15. April. Eine Neuigkeit von Wichtigkeit ist wieder, daß der edemalige Justizmi nister und jezige Präsident der Regierung der Oderpfalz zu Regensburg, Freiden von Schrenk, unter dem Gestrigen durch königliches Rescript in Rude. sand versetzt worden ist. So viel man allgemein vernimmt, hat man diese überraschende Nachricht in Zusammnhang mit den Ereignissen nach dem Bekanntwerden des berüchtigten Memerandums zu bringen. Die Universttät dat zwei neue außeror. dentlicke Pewatdecenten ehalten.(E. Z.) Freidurg, 15. April. Der„Oberrbeinischen Zeitung" zufolge sprickt man daron, Rauschenblatt werde nach Hannover ausgeliesert. Wien, 14. aprll. Eine gestern eingetroffene Estafette aus Butarest vom 7. d. bringt beizzer reißende Nachrichten über das Brandunglück, das diese Stadt am 5., 6. und 7. betroffen hat. Der ganze Handelssland ist mehr oder minder zu Grunde gerichtet. Außer vielen Menschenieben, welche die Katastropbe gekostet, ist das Eigentbum von 30— 40,000 Menschen gänzlich zerstört, und der Verlust an Waaren, da dort an eine Assekurranz nicht zu denken ist, deträgt allein gegen 3,000,000 Fl. C. M. Außerdem sind Tausende an Geld und Effekten aller Art verbrannt, und auch viele Paläste und Wohnungen mit den kostdarsten Einrichtungen der Bejaren zerstör. Die Bevölkerung von Bukarest erfreute sich, wegen der großen Getreideausfuhren, eines seit Jahren nicht eiedten Wodistandes, und seit der letzten Ernte hatten die Bojaren und Getreidedändler so glänzende Geschäfte gemacht, daß sich die Rückwirkung auf die übrigen Stände überall deutlich bekundete. Schon sind von dier Estafetten nach Leipzig geeilt, um den dort weilenden Bukarester Handelsleuten den ferneren Credit zu versagen. Die hier domicilirenden griechischen Handelsdäuser dürften bereutende Verluste erleiden. Bresl. 3 Wien, 15. April. Der in einer Mission wegen der deutschen Preß=Angelegendeit, bei welcher bekanntlich Preußen am Bundeslag die Initlative ergreisen wollte, nach Beilin geschickte k. k. Hofratd Werner ist gestern von dort zurück dier eingetrosfen. Dem Vernehmen nach überbrachte er dem Berliner Hofe die Anzeige des Fürsten Meiternich, daß Oestreich in dieser jetzt so wichtigen Angelegenbeit am Bundestage den Vorschlag machen werde, daß alle in Censur= und Preß Angelegenheiten unter den deutschen Bundes=Fürsten abgesolossenen Verträge aufgehoden werden, und keines dieser Gesetze nach einem neuen Bundesbeschluß medr Geseveskraft daden solle. Sämmtliche Fürsten sollen idrer diesfallsigen Verbindlichkeit entdoden und jeder nach souverainer oder nach der durch die Stände beschränkten Machtvollkommenheit in dieser Frage zu verfahren bemächtigt seyn. Dieser wichtige Vor. schlag, der die Cartsbader Beschlässe und alle spätere aufdebt, ist diesiger Seito durch Hin. von Werner dem preußischen Hose vorgeschlagen worden und letzterer dat seine Bereitwilligkeit dierzu erklart. Hr. von Werner verließ Berlin noch vor der Stände=Versammlung und hat somit über diese nichts Neues mitgebracht.(Spen. Z.) Portugal. Mit dem Dampfschisse Noniroer sind in England wichtige Nachrichten aus Lissadon vom 10. d. eingetroffen. Man sohreibt unter diesem Daium: „Die Drohungen von Seiten der Insurgenten, einen Volksaufstand in Lissadon zu bewirken, scheinen jetzt in Erfüllung geden zu sollen. In vielen Theilen der Stadt machten sich heute Anzeichen demerklich; die auf Seiten des Volks laut werdenden Aeußerungen offenbaren selbst dem Auge des oderflächlichsten Beobachters das Vorbandenseyn der Unzufriedenheit. Die Regierung kennt die drohende Gesahr; die Minister haden diesen Nachmittag den brittischen Gesandten und den Admiral von dem Zustande der Gemütder in Kenntniß gesetzt, mit dem Beifügen, daß sie für die Sicherdeit der Stadt und aufrechthaltung der Rude nicht ein stehen könnten. Deshald frugen sie an, od sie für den Nothsall auf den Beistand der englischen rinesoldaten richnen dürften. Wie es beißt, dai England diese nachgesuchte Intervention zugestan den und man glaubt, daß die Angelegenheiten in Portugal nunmehr baldigst geordnet seyn werden.“ Im Resume der portugiesischen Nachrichten im Inn liest man, daß Sa da Bandetra zum Oderbesehlshaber aller Streitkräfte der Volkspartei im Süden des Tajo von der Junta ernannt worden ist. Frankreich. Paris, 18. April. Hier einige Neußerun gen der Pariser Blätter über die preuß. Thionrede welche natürlich mehr oder minder ihrem Parteistandpunkte entsprechen. Die Presse dört darin mit einiger Empfindlichkeit die englische Verfassung preisen und dagegen die Erhaltung der Rude in Frankreich nicht seiner konstitutionellen Cdarte, sondern nur der hoden Weisheit seines Monarchen zuschreiden. Nichtsdestoweniger zollt sie den offenen männlichen Worten des Königs, eine Offenden, von weicher allerdings konstitutionelle Thronreden kein Beispiel dieten, so wie seinem„weisen und sorgsamen Streden für das Glück seines Landes“ ihre volle Anerkennung.— Der Constiutionel sagt: statt eine nutzlose Kontroverse zu eröffnen, möge man dem Könige von Preußen und seinem Volke in jedem Schritte folgen, den sie näder zur Freiheit tdut.„Wenn, sagt er, König Friedrich Wilbelm seinen Ständen das Recht der Steuer. verwilligung zuerkennt, wenn er den Gerichtshösen Oeffentlichkeit und Mündlichkeit gewährt, wenn er Gewissensfreideit in religiösen Dingen und den bürgerlichen Karakter der Ede verkündet, wenn n zu bedauern scheint, daß die Bundesgesetze ihm nicht gestatten, Preßfreideit zu gewähren was liegt daran, daß er dies Alles in dem Deut. schen distorischen Rechte aufgesunden hat?"— Selbst das Lierle läßt es an seiner Anerkennung nicht sehlen und meint, Frankreich sey durch seine geschriedene Konstitution seit 58 Jahren so wenig gegen die Willkür seines Gouvernements und die Gewalt der Massen geschützt gewesen, daß es ihm schlecht stehen würde, die Doctrinen der Thronrede zu verböhnen; denn die französische Geschichte sey Zeugniß für die Meinung, daß die wadre Freideit eines Volkes weit besser durch die Sitte, Intelligenz und moralische Würde seiner Herrscher und Bürger sicher gestellt sey, als durch bloße geschrie. dene Verbeißungen.— Die Union mons#ch. bemerkt, wie sie nicht in den Jertdum verfallen möchte, die Sprache der Thronrede nach französisch=konstitutionellen Ideen zu deurtbeilen, und indem sie die dochsinnigen Absichten des königlichen Gebers anerkennt, sagt sie:„diese Rede analosirt ohne irgend weiche Mentalreservation das wahre Ziel des Monarchen, durch eine umsichtsvolle Maß. regel das Repräsentativprincip mit dem monarchischen zu versöhnen, das Erstere zu fördern, ohne des Zweite in seiner Integeität zu beeinträchtigen.“— Nach dem Courrier frangaie sind die von der Lissavoner Regierung mit der ostindischen Compag= nie angeknüpften und zu Lissadon durch zwei tnglische Agenten betriebenen Unterhandlungen wegen Abtretung der portugiesisch= indischen Besitzungen an Großbrittanien zum Abschlusse gelangt. Weil die portugiesische Regierung sich schämt, die so lange in Portugals Besit gewesene Insel Goa mit Zubedör geradezu zu verkaufen, so wird die Abtretung des portugiesischen Indiens nicht förmlich Stait finden, sondern dasselbe soll den Engländern als Unterpfand für einen Vorschuß von 7 Mill.(Fr. oder Pf. Si? gegeben werden, welche Portugal nathrlich nie zurückzahlen wird.— Der gestrige Commerer sagt: „Die drei zum Tode Verurtbeilten von Buzangeit sind gestern dingerichtet worden. Man datte diese traurige Nachricht voreitig gemeldet, woran der Abgang des Besehls zur Hinrichtung Schuld war. Als wir gestern erfudren, daß die Verunglückten noch lebten, dofften wir einen Augenblick, daß die Rattschläge der Milde über eine unnütze Sirenge obgesiegt hätten. Heute sind wir traurig enttäuset worden.“ * Schreiden aus Paris, 19. Aprtl. Man scheint, die Ernennung des Herzogs von Broglie zum franz. Gesandten zu London allgemein als eine neue England gemachte Avance und als einen Versuch, die entente cordisle wieder anzuknüpfen, zu betrachten. Allein es kann Hen. Guizot nicht undekannt seyn, daß Hr. v. Broglie zu London eben keine persons grais seyn dürfte, wegen der Rede, welche er bei der Adreßdebatte in der Pairskammer gehalten. Man erinnert sich, daß er sich damals sehr eifrig für die spanischen Heirathen ausgesprochen und die Isolirung Frankneichs und den Bruch mit England sich hat gefallen lassen. Man sieht daher voraus, daß der Herzog von Broglie eine sehr schwierige Stellung zu London haben und wohl nicht lange in derselben bleiden wird, da sein Cbaracter nichts weniger als geschmeidig und nachgiedig ist. Seit gestern i# denn auch das Gerücht verbreitet, daß odige Ernennung noch keine desinitwe sey(wie sie denn auch noch nicht im Moniteur gestanden hat,, und daß Hr. v. Breglie wenig geneigt sey, den neuen Posten anzunehmen. Die deute aus London dier angekommene Nachricht, daß England das Ansuchen der Königin Donna Maria um eine gewaffnete Intervention, ihr einziges Rettungsmittel, zugestanden habe, macht dier Sensation. Man versichert, auch Spanien werde jegzt mit gewaffneter Hand in Portugal interveniren.— Generol Concha ist nach Maorid zurückgebehrt. Königin Christina scheint weder an eine Reise nach Marrid noch nach Rom mehr zu denken und wird für längere Zeit idre Residenz bei uns nedmen.— Aus Madrid sind wir deute ohne neuere Nachrichten, da die Bordeaurer Post keine Madrider Briefe und Zeitungen mitgebracht hat. Man soh denseld n, wegen der am 11. stattgefundenen VolksAmonstrationen mit einiger Spannung entgegen. — Die schwedische Flotille zen Oscar ist am 13. d. angekommen.— Prinz 3 ist zu Paris eingetrossen.— Pariser Fabrikanten, wei sandten, Hrn. von Kissel setzung des Russ. Zolltarift hat, soll von diesem ermutd halten haben. Nach Bi fortwährend das beste Ein dortigen Regierung und Gesandter speiste am 4. d und seinem Bruder, dem Das Journal drs De tägigem Schweigen nun chung der preuß Thronred jenigen der Times so sehr tragen müssen, sie wiederzu putirtenkammer begann#e# über den Remusatschen B Incompatibilitäten.— Rei Großbrit London, 16. April. nicht ohne Interesse scon, englische Hauptblatt, die preußische Thronrede au dader den nächstehenden A geseden von seinem inner „Die Gemächer des Pala ben waren nie Zeugen eine spiels oder eines merkwür die feierliche Eröffnung de von Preußen durch König am 11. April. Der Ceren den Tag der Woche verleg für Gottesdienst bestimmt in beiden Kirchen voraus, sen neuen Vertrag zwischer preußischen Nation zu we gesagt, zu heiligen. Bei all schienen der Hof und die sich in einem gemeinsamen nung und andächtig-fromt nen, gleich entfernt von den thümlicher Begeisterung u Flittergepränge eines Hofe Anlaß kann die conventio Erklärungen wohl beseitigt Würde kann in keiner We mit mehr als gewöhnliche ausgesprochen worden. vervorruft. Der König leinem Volke von Angeste Gelöbnisse seiner eigenen# das lang dinausgeschoben zu ersühlen und die O##or neller Freiheit seinen Untert au unteter Erfahrung von licher Erwartungen und de licher Instatunonen ist er maßen den Entdusiaomut meikwürdige Versammlun die ersten Wünsche wiede fur den Erfolg des Untden. Es ist, wie wir sch daben, das erste Mal in d heit, daß ein absoluter H# non dem Prinzip der## eine kurchaus freie und geleistet dat, unter der Zwanges noch Antriedes, verzigen Reigungen, seine ßigung seines Volkes und geedigkeit gegen die öffen durch alle Schranken dee unwiderstehlich fühlder ger kann auch nur einen Aug die Mottve, die den X## haben, seinem Thione a sen fest, daß die Ergedni dautrnden Rudm auf sein den. Wie würden eine preußische Volk und gege meinen begehen, unterliet dernsweride Gesinnung a es sen der Veröffentiichu Februar dekundet. Keine gung, keinem Mißtrauen druck zu schwächen, den d. hervorbringen sollte. Abe sten und patriotischen 4 mene Ueberzeugung erwei nische Leben der reutschen wahren Grundlage begie Endzielen geführt werder noch keine Neigung dazu nen, die sodald innerhald gerathen dürften, zu 2 einem„weisen und ück seines Landes“ Consti#utionel overse zu eröffnen, reußen und seinem den sie näder zur r. König Friedrich Recht der Steuer. den Gerichtshösen gewährt, wenn er Dingen und der verkündet, wenn n Bundesgesetze ihm gewähren— was s in dem Deut. sunden dat?"— seiner Anerkennung ich sey durch seine 8 Jadren so wenig ernements und die wesen, daß es ihm inen der Thronrede sische Geschichte soy die wadre Freiheit je Sitte, Intellieiner Herrscher und urch bloße geschrie. ion monatch. be. Irrtdum verfallen znrede nach franzöeurtdeilen, und inten des königlichen iese Rede analpfirt wation das wadre umsichtsvolle Maß. t dem monarchischen ördern, ohne des Reeinträchtigen.“— sind, die von der stindischen Compag= on durch zwei enghandlungen wegen dischen Besitzungen isse gelangt. Weil o schämt, die so sene Insel Goa mit " so wird die Abiens nicht förmlich ol den Engländern von 7 Mill.(Fr. oder Portugal nathrlich g Commerer sagt: ten von Buzangeit Man datte diese neldet, woran der diung Schuld war. die Verunglückten Augenblick, daß die i unnüge Sirenge traurig enttäusot parts, 19. Aprll. des Herzogs von zu London alge. machte Avance und " cordisle wieder illein es kann Heu. daß Hr. v. Broglie grais seyn dürfte, ei der Adreßdedatte Man erinnert sich, g für die spanischen Isotirung Frankland sich dat gesalpraus, daß der Hervierige Stellung zu lange in derselden nichts weniger als Seit gestern i# tet, daß odige Ersey(wie sie denn gestanden hat und eigt sey, den neuen heute aus London daß England das : Maria um eine einziges Rettungs. macht dier SensaSpanien werde jegzt gal interveniren.— gorid zurückgebehrt. an eine Reise nach zu denken und wird bei uns nedmen.— ne neuere Nachrich= une Madrider Briefe Man sah denseltgefundenen VolksSpannung entgegen. Die schwedische Zlotille unter Besehl des Prinzen Oscar ist am 13. d. von Genua zu Toulon angekommen.— Prinz Friederich von Dänemark ist zu Paris eingetrossen.— Eine Deputation von Pariser Fabrikanten, welche dem russischen Gesandten, Hrn. von Kisseleff wegen einer Heradsetzung des Russ. Zolltarifs Vorstellungen gemacht hat, soll von diesem ermutdigende Zusicherungen erdalten haben. Nach Briesen aus Athen derrscht sortwährend das beste Einvernehmen zwischen der dortigen Regierung und Hrn. Piscatori. Unser Gesandter speiste am 4. d. mit dem Könige Otto und seinem Bruder, dem Kronprinzen von Boyern. Das Journal drs Debais enthält nach zweitägigem Schweigen nun auch deute eine Besprechung der preuß. Thronrede Sie weicht von derjenigen der Times so sehr ab, daß wir Bedenken tragen müssen, sie wiederzugeben).— In der Deputirtenkammer begann heute die wichtige Debaute über den Remusatschen Vorschlag in Betreff der Incompatibilitäten.— Renten 77, 95; 115, 60. Großbrittanien. London, 16. Aprll. Nachtrag Es dürfte nicht ohne Interesse soon, zu erfabren, wie das englische Hauptblatt, die Tices sich über die preußische Tyronrede ausspricht. Wir lassen dader den nächstehenden Artikel der Times, abgesehen von seinem inneren Werthe, dier feigen: „Die Gemächer des Palastes Friedrichs des Groben waren nie Zeugen eines imposanteren Schauspiels oder eines merkwürdigern Ereignisses, als die feierliche Eröffnung des Vereinigten Landtages von Preußen durch König Friedrich Wildelm 1V. am 11. Aprtl. Der Ceremonie, die absichtlich auf den Tag der Woche verlegt worden, der gewödnlich für Gottesdienst bestimmt ist, gingen religiöse Feiern in beiden Kirchen voraus, die bestimmt waren, diesen neuen Vertrag zwischen dem Herrscher und der preußischen Nation zu weiden, wir dätten beinabe gesagt, zu deiligen. Bei all diesen kirchlichen Feiern schienen der Hof und die Vertreter des Königreichs sich in einem gemeinsamen Gesüdl edrenhafter Hoffnung und andächtig=frommen Datriotismus zu einen, gleich entfernt von dem unrudigen Wesen volks thümlicher Begeisterung und dem keifteremoniösen Flutergepränge eines Hofes. Bei solch einem Anlaß kann die conventionelle Sprache politischer Erklärungen wohl beseitigt werden, und die königl. Würde kann in keiner Weise darunter leiden, wenn mit mehr als gewöhnlicher Wärme die Bewegung ausgesprochen worden, welche der Tag natürlich vervorruft. Der König von Preußen begegnete leinem Volke von Angesicht zu Angesicht, um die Gelöbnisse seiner eigenen Krönung zu erneuern, um das lang dinausgeschodene Bersprechen der Krone zu ershlen und die Pforten der Halle constitutioneller Freiheit seinen Untertdanen zu eössnen. Tro# al unseter Erfadrung von der Ungewißbeit mensch licher Erwartungen und der Gedrechlichkeit mensch. licher Instututonen ist es unmöglich, nicht einigermaßen den Entdusiasmus zu theilen, der diese meikwürdige Versammlung durchdrang, und nicht die ersten Wünsche wiederidnen zu lassen, weiche fur den Erfolg des Unternedmens geäußert wurden. Es ist, wie wir schon früber einmal demerkt daben, das erste Mal in der Geschichte der Menschdeut, daß ein absotuter Herrscher einer großen Nation dem Prinzip der constieutionellen Regierung eine kurchaus freie und uneigennützige Huldigung geleistet dat, unter der Herrschaft keines anderen Zwanges noch Antriedes, als seiner eigenen hochverzigen Neigungen, seinem Vertrauen in die Mäßigung seines Volkes und seiner aufgeklärten Nachgeedigkeit gegen die öffentliche Meinung, die sich durch alle Schranken despotischer Macht hindurch unwiderstehlich fühlder gemacht hat.— Niemand kann auch nur einen Augendlick daran zweiseln, daß die Motte, die den König von Preußen geleitet baden, seinem Throne Edre machen und wir dofsen fest, daß die Ergednisse dieser Maßregein einen dautrnden Rudm auf seine Regierung wersen werden. Wie würden eine Ungerechtigkeit gegen das preußische Volk und gegen Deutschland im Allgemeinen begehen, unterließen wir, auf die bewundernsweride Gesinnung aufmerksam zu machen, die es sen der Veröffentlichung des Patents vom 3. Februar dekundet. Keiner Ungeduld, keiner Aufregung, keinem Mißtrauen ward gestattet, den Eindruck zu schwächen, den das Königliche Versprechen hervorbringen sollte. Aber in mehr als einem ernsten und patriotischen Gemüthe war die vollkommene Ueberzeugung erweckt worden, daß das polinische Leben der ceutschen Nation fortan auf seiner wahren Grundlage beginnen solle und zu großen Endzielen geführt werden könne. Bis jetzt war noch keine Neigung dazu vorhanden, die Institutio. nen, die sodald innerhald des Bereiches des Volkes gerathen dürften, zu Werkzeugen der Aufregung oder der Portei herabzuwürtigen; vielmehr zeigte sich Neigung, ihre Kraft für die Unterstützung des Thrones und den wirklichen Fortschritn des Staate zu verwenden.“— Die limes erwähnen dierauf in überschwenglich lobender Weise die, kurz ver dem Zusammentritte des Landtages erlassenen Patente wegen religiöser Toleranz und Ausbednung der Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen, so wie die angeblich von Preußen beim Bundestage gestellten liberalen Anträge üder Preßfreideit und Bundestagsverhandlungen und loben sodann als „liberal“ selbst das Geschäftsreglement des Vereinigten Landtages, von dem sie behaupten,„e# sichere vollständige Freiheit in der Veröffentlichung der Dedatten.“ Der Artikel schließt mit folgenden Worten:„Dies sind die günstigen Auspicten, unter denen die Session der ersten RepräsentantenVersammlung des preuß Volkes beginnt; wir dofsen derzlich, daß das Resultat ihrer Beratdungen so weise, gemäßigt und gerecht seyn wird, daß der Grundstein zu einer dauerdaften Regierungssorm gelegt, der politische Character Deutschlands zu der Höde seiner intellectuellen Kraft emporgehoben und die patriotischen Bestrebungen des Königs von Preußen durch die dauerhafte Dankvarkent seines Volkes belohnt werden.“—(Auch die übrigen Londoner Tagesdlätter scheinen sich das Wort gegeben zu haben, bei der jetzigen getrübten Stimmung gegen Frankreich, dem Zollverein in der Person des Königs von Preut#zu schmeicheln; denn sie strömen alle mehr oder minder von Lobeterhebungen über. Die öffentliche Meinung in Deutschland wird sich durch diese eigennützigen Schmeicheleien nicht irre führen lassen und nichts desto weniger auf der Aufkündigung des englischen Vertrages, auf dessen Erneuerung alle jene Kundgebungen doch wohl nur hinauslaufen, bestehen.) Italien. Rom, 8. April. Die Ministerkrise hält noch an. So viel scheint gewiß, der Papst hat die eingegebene Entlassung des Cardinals Gizzi von seinem Posten als Staatssecretair nicht angenommen. Der Cardinal soll nun gewisse Bediogungen gestellt haben, unter welchen er im Amt bleiben will. Im Publicum sagt man, ohne daß man jedoch dafür bürgen kann, eine dieser Bedingungen wäre: die Entlassung mehrerer der ersten Beamten aus dem Staatssecretariat. Mons. Brunelli, Erzbischof von Thessalonich, Secretair der Propaganda side, wird in nächster Woche nach Madrid als außerordentlicher Ablegat des Papstes geben; man hofft, daß er daselbst alle noch bestedenden Differenzen mit dem beitigen Studt beseitigen werde, zumal man von dier aus bereits alles eingeräumt, um eine Verständigung möglich zu machen.— Auf den 12. d. wird das Consistorium endlich zusammenderusen, aber nur Bischöfe werden präconisirt. Bei dieser Gelegenheit vernimmt man, die kranzösische Regierung dabe zwei Prälaten vorgeschlagen, welche sie mit dem Cardinalsbut belohnt zu seden wünschte, auf welchen Wunsch man aber, zum wenigsten für jetzt, nicht einzugeben für gut finde.— Die Prinzessin Aldrecht von Preußen int vorgestern Abend mit Gefolg nach Neapel abgereist. (A. 3) Sch weiz. Basel, 15. April. Die Revue de Gene### brachte neulich eine Erklärung von Heinzen, wel che alle Beschuldigungen, als od er aufrüdrerische Schriften unter den deutschen Arbeitern in Genf verbreite, als unwahr erklärt. Indeß gedt das Verbreiten solcher Brandschriften in Genf fort, und wie weit Heinzen indirekt dabei betbeiligt ist, ist nun schwer zu errathen.(Bas. 3.) Griechenland. Athen, 4. Aprtl. Am 31. sind drei engli sche Linienschiffe Rodney, Albion und Vangard von Lissavon kommend, im Pirdeus eingelaufen. Mit dem französischen Dampfdoot ist ein Baron Rotdschild angekommen. Nach den in der Mussu rus'schen Angelegenbeit so wohl unterrichteten Oppositionsblättern hätte die Pforte den Vermittelungsvorschlag des Hrn. Colettis nicht angenommen; Hr. Argyropulos datte indessen Beesehl auch nach der Frist von 30 Tagen als Privatmann in Konstantinopel zu bleiden.— Der„Volksfreund“ vom 2. April enthält folgende auf diese Angelegenbeit bezügliche Stelle:„Nach Briesen aus Konstantl. nopel dat der Suttan in einer Note die drei Mächte um ihren Beistand gebeten, zur Demüthigung des Stolzes der griechischen Nation, dem er so viel nachgesehen, und dem er jetzt die Kränkung verdanke, umsonst um Genugibnung zu bettein. Vorwärts Minister des Suttans! Der Grieche fürchter Asiatenschwärme nicht. Der Grieche dat gelernt zu fragen— nicht wieviel der Zeinde da sind, sondern wo sie sind.“ Nordamerika. Hier die geßern vordedaltenen Deraus üder die Sclacht dei Duena Bista aus amerikanischen Blättern, in Ermangelung der eisiziellen Oepeschen des General Taylor, die nicht eingetrossen, de sie aufgefangen zu seon scheinen. Die Stärke der derden Armeen wird sehr verlchieden angegeden. Die Amerikaner zädlten nach den Einen nur 5000 2 während die Stärke der seindlichen Arcer 15.000 Mann detrug. Nach Andern delief sich die legztere nur auf ein Viertel der amerikonischen. Die Amerikaner geden den Verluß der Merikaner an Todten und Verwundeten auf 4000, den der idrigen nur auf 700 an und bedaupten, einen entschiedenen Sieg ersochten zu haben. Sowodl Tavtor als Santa Anna entkamen nur mit genauer Noid; Ersterer erdielt eine Augel durch den Oderrock und Santa Anna wurde das Pferd unter dem Leide getödtet. Die Amerikaner verloren 63 Offiziere an Todten und Verwundeten, woraus man auf die Erbitterung mit welcher gesochten wurde, schließen kann.— Sania Rung datte noch unterm 23 Fedruar aus dem Lager von Buena Bista einen Bericht über die eden beendigte Schlacht adgeschickt, worin er sagt, daß der Feind 8 bis 9000 Mann mit 25 Kanonen stark gewesen sev. fünf seiner Stellungen, drei Kanonen und zwei Fadnen eingedüßt habe. Er seldst(Santa Auna) dade beschlossen, nach Agua Nueva zurück zu geben, um sich Lebensmittel zu verschaffen, da er keinen einzigen Zwiedack und kein Korn Reiß mehr dade. Den Verlust des Feindes gidt Santa Anna auf 2000 Todte an; er räumt ein, daß beide Armeen stark zusammengebauen worden seyen, führt aber die von idm erdeuteten Tropdien als Beweis an, daß der Vortbeil auf seiner Seite gewesen sev. Seit vierzig Stunden dabe sein Heer mit Hunger und Durst gekämpft; sobald es sich ader mit Ledensmitteln versorgt hade, werde es wieder vorrücken und den Feind angreisen, der die Unwiderstehlichkeit des merikanischen Bavonnetkämpfens erfadren dade. — Bei Adgang der letzten Berichte, am 25. und 26. Fedruar, behauptete Taylor noch, vom Feinde ungestört seine Stellung. Nach einigen Angaben soll er sich jedoch in einer ziemlich bedenklichen Lage definden, da die Merikaner einen Zug von 100 beladenen amerikanischen Proviantwagen, die unter Bedeckung von 30 Freiwilligen aus Camargo nach Monterrey auf den Wege waren, weggenom men und fast die ganze Bedeckung zu Gesangenen gemacht haben. Geneneral Taplor dat nach NeuOrleans geschickt, um eine Verstärkung von 10,000 Mann zu sordern. Nach Berichten im new=yorker Handels Journal vom 31. Marz hatte die Regierung durch ein Schreiden des amerikanischen Consulats in der Havanna die erfreuliche Nachricht erhalten, daß die Stadt Vera-Cruz und das Castell von San Juan d'ülloa sich auf die Aussorderung des Generals Scoit ergeben dätten, ohne einen Angriff abzuwarten. Natürlich bedarf diese Angabe, die in NewYork wegen idrer Unwahrscheinlichkent nur wenig Glauben fand, der Bestätigung durch einen genaueren Bericht, der wodl mit dem nächsten Dampfschiffe zu erwarten ist. Die inneren Angelegenderten Merikos sollen in einer nichts weniger als günstigen Lage seyn. Angeblich war eine neue Umwälzung eingetreten, in welcher die Ruche abermels siegreich war, indem sie Gomez Forias absetzte und Sallas wieder ins Amt brachte. Der nem porker dne sagt: Dies ist eine Vergeltung für den vor medreren Monaten von Gomez Farias gemachten Versuch, das Kircheneigentdum einzuzieden. Die Rirche wird Santa Anna und den Congreß zum Friedens=Abschlusse treiden, damit sie nicht wieder von der Gefahr deimgesucht wird, der sie kaum entgangen ist.— In Ducatan war eine neue Revolution vorgefallen, dei weicher die IndenpedentenPartei geschlagen und gestürzt wurde. In Santa Fe sollen die Neu=Merikaner sich erdoben und die in der Stadt befindlichen Amerikoner sammt dem Gouverneur Beno und seinen Offizieren niedergemezelt daden. Nach Handels=Berichten aus New. Vork vom 31. März hatten sich in Folge der legten Geidsendungen aus England die Course, welche einige Wochen sehr gedrückt waren, wieder ziemlich gehoden. Die Verschiffungen von Korn waren in den letzten Wochen fortwährend sehr bedeutend gewesen, während die Mebl= Ausfudr nachgelassen datte, was jedoch nicht im Mangel an Bestellungen, sondern in den geringen zu Markte gedrachten Vorrärden seinen Grund hatte. Die mit dem letzten Dampfschiffe angelangten Bestellungen datten die vorigen weit übertrosfen und die schon etwas gewichenen Preise wdaren daßer über den früderen Standpunk. gestiegen. Reden den für Irland, England und Schottland denötdigten Zufuhren waren auch starke Bestellungen aus Frankreich auszuführen. Die Verschiffung nach letzterem Lande hatten umfassend de gonnen. Alle zum Transport nur irgend brauchdaren Schiffe datten trotz der enorm döder gegangenen Frachtpreise vollauf zu thun. Der Gelomarkt datte sich in den letzten Tagen bedeutend erholt #tatigefunden hat, is bisher noch nicht festzustellen Anserdem haden die Auswanderer noch besonder: darüder Klage gefuhrt, daß die Bekostigung, welche sie auf der Seereise erhalten, weder ausreichend, a# fur sie geeignet gewesen Mit wie geringer Cor Verkauf von Grundstüicken. Kunstverein für die Rheinland= und Westfalen. noch nid Di# General Bersommlung Kunst Bereins und eie Kunstwerke fur das Jahr 8 47/, Monats Angus 2, 3 an ein.9, 2,0, niit,#### stimmenden Jage Statt daden und die dami okers Aüintergerst is Liaealsechestauste i. Jde. gleichzeitig uns zu denachrichtigen, ob und zu welchem Preise sie verkauflich sind. Alle Mittheilungen werden, um Portofreideit zu genießen, unter Kreut=Band und mit der Rudrik:„Angelegenheit Kunft= Vereins fur die Rheinlande und Westfale Hageldesf i8 Wötz 1811. ug Dn Verwaltungsrath des Kunn= Vereins. I I. Wiegmann, Gekretair Wohlthätigkeit. Westfäl. Merkurs sind der Redaction ferner eingesandt uus Wachtenberf durch die Red. des Sonntageblattee übergeden 1 Tdlr. 124) Von 3 Ung. aus Horst u. Bottrop 5 Thlr.— 125) Von einem ung mit dem Motto: Bio zu den neuen Garden muß Irland lang noch darden 8 Ahlr— 126. Von einem Ung. aus rienfeld 1 Thlr.— 127) Von einem Ung. 15 Sgr.— 128) Von einer Ung. 1 Thlr.— 129) Boa einem Ung. 10 Sgr— 130 Von K. 1 Thlr.— 131) Von Thir— 132. Aus Diestedde mit dem Motto: Ic dungrig und ihr haber mich gespeiset. Matth. 25. c. 35. Thlr. 13) Von G. S. 1 Tdlr.— 134) Von N R. aus Nordkirchen mit dem Motto: Non vi sie auf der Geereise erhalten, weder aubreichend, n##ch fur sie geeignet gewesen Mit wie„orgfalt für sie zu Werke gegangen sev. dofür haden sie inbesondere den Umstand angefuhrt, daß auf dem Schiffe acht Jage nach der Abfahrt alles fur die Passagiere eingenommene Trinkwasser saul geworden, wogegen das fur die Schiffsmannschaft dest mmte währene der ganzen Reise gut gedlieben sen. Endlich sind wenngleich nay den in Antwerpen geltenden Bestimmungen jedes Schiff nur eine gewisse Anzahl Auswande. rer nach Verbaltniß des Tonnengehalts des Schiffe: aufnehmen darf. doch mehrere Befrachtungs Vertrage vorgekommen, welche die Capitaine verpflichteten eine Stunde unterbald Antwerpen eine gewisse Anzadl Passagiere noch auf das Schiff zuzulassen Eine solche Contravention hat noch neuerlich in Antwerpen zu einer Berurtheilung des betreffenden Rhedert in eine Geldbuse geführ:## 4 8.. Wiewohl es nicht moglm in, vas wewicht dieser Beschuldigungen durch Beweisaufnahme jurdisch festzustellen, so verdienen dennoch die Klagen der Ausgewanderten und die Aeußerungen der Brasihanischen Regierung veroffentlicht zu werden, damit andere zur derung Geneigte sich bei den Umtrieben der dies zur Warnung gereichen lassen. Kunster, den 11. April 1817. Der Geheime Staats Minister Gatact. (18562. 2. b, Die Geden Ani#le zu Uhane werden am Montage den 26. April d J. Nachmittags 2 Uhr die ihnen zugeborigen, in Ammeln, A###. Adaus, unweit des Furstlichen Jagerhauses in einem Gompler delegenen Parzellen Busch= und Ackergrundes. zusammen ungefahr 20 Morgen groß, mit dem darauf slehenden Hauschen an Ort und Stelle offentlio zum Verkaufe aussetzen, wozn Liedhader eingeladen werden. Adaus, den 29. März 1847. 1101) Ein junges Mächen von ordentlicher Zamilie, welches schon mehrere Jahre anstandig conund die desten Zeugnisse vorzeigen kann, seinen Wasche umzugeben wein, mit der Au. che, und üderhaupt allen däuslichen Arbeiten grundlich bekannt ist, wünscht aufe baldigste eine ansändige Stelle zu finden Nähere Auskunft bei der Expedition dieses Blatt Bekanntmachungen. guserentem ponem 2 Tolt.— 135) Von C. J. H. Thir. 136) Von N aus Burgsteinfurt 1 Thlr., abzuglich 1 Sgr. Porto=Auslage 29 Sgr— 137) Von einer Und 15 Sgr. 138) Von einem Und 1 Tdlr.— 139) Von einem Und 1 Tolr. 140 Von Hru Paster Horstermann aus Kessel dei Cleve 8 Thlr. Zusammen 55 Thlr. 14 Sgr. Von früher 487„ 1„ Samma 512 Tdlr. 15 Ser. 1 Pf. (18108) Dopevaar'“ Ankanft in Lanting Wintel wird dem Freunde in der Residenz ergedenst angezeigt 18709) K schiede von B chen Ledewebl. den 12. April 1847. unige Theilsehme (18005 as.) Ein Gick oder ein leichter vierräderiger und einspäuniger Reisewagen wird zu kaufen gesucht. Von wem! sagt die Exped d. Blatts. Warnung vor unvorsichtiger Auswanderung nach Brasilien. (19646) Von mehreren Seiten sind dem König! Ministerio des Innern Mittheilungen zugegangen. welche Beranlassung geden, das Pudlicum in Betreff der Auswanderungen nach Bra Grund mehrfacher Klagen dort angekom scher Ausgewanderten zu warnen. Rach Aussage dieser Leute sind auf ihren Antschluß ihr Vaterland zu verlassen, die Aufforderungen und Versprechungen von großem Ginfluß gewesen, welche von Antwerpen aus an dieselben gelangt sind. Ramentlich dedaupten sie, das ihnen leichte und unentgeldlicher Weitertransport von Rio de Janeiro aus, auch die Gewahrung von Landbeste versprochen worden sey. Im Juli 1846 ist ein 2 wanderer. Ricolaus Dresch aus Munzelfeld, nach Moselgegend adge andt worden, um für das# Phraumene Auswanderer anzuwerden; auch ist noch in demselden Monat ein Agent eden dahin abgegan gen, und gerade durch dessen Verheißungen sind viele Leute destimmt worden, die Reise anzutreten. E# hat namentlich auf sie Eindruck gemacht, daß dieser Agent als Bevollmachtigter eines Handlungshauses zu Autwerpen aufgetreten ist und fur dasselde unter einer Gesellschaftsfirma Bertrage abgeschlossen hat. Die Auswanderer dehaupten, das ihnen diese Vergräge nicht gehalten worden. Beispielsweise war mehreren Auswanderern aus dem Zurstenthum kenfeld, die sich auf dem Phranmene eingeschifft datten, die unentgeldliche Weiterbeforderung contract= lich versprochen worden; allein bei ihrer Ankunft Rio de Janciro fanden sie sich dierin getauscht, dem man lediglich bei der Brasilianischen Re rung sich verwendete, daß diese den Wei trausport übernehmen mochte. Die letztere hat sich jedoch nicht veranlaßt gefunden, hierauf einzuge### Der deußerung derselden zufolge ist es vielmehre muesetzung wenn die deutschen Kolo 18350 sowol al in Recht en getauscht. ein mf dar u, das die Regierung idnen inz S. Pedro gebe und sie ansportiren lasse; die Regieburch be auf zu haden glaub Lündereien in der### unentgeidlich dorthin rung, welche die Auswanderer nicht von Quropa hade derdeizufuhren gesucht, habe keine Berpflichtungen gegen dieselden, und es sey nur aus Menschlich keit. und um ihr Bagavundiren zu vermeiden geschein Nationalgedänden und angewiesen worden seven; konne nicht dauern Vekanntmachung. (18704) Um den weniger bemittelten biesigen Eiagesessenen die Beschaffung des Brodes zu erleichtern, ist die Einrichtung getroffen, daß einstweilen von den vordandenen Vorräthen 800 derl. Scheffel Roggen in halben und ganzen Scheffeln an diejenigen, welche Brodkorn zu eigenem Verbrauch zu baben wünschen, abgelassen werden sollen Wer hiervon Gebrauch machen will, wolle sich am Dienstag und Freitag Nachmittags zwischen zwei und vier Uhr auf dem Ratbbause vor der zu diesem Ende dort versammelten Commission einfinden, wo ihm eine Bescheinigung ertheilt werden wird, gegen welche er dem Kämmerei=Rendanten für einen halden Scheffel einen Tdir. funf und zwanzig Sgr., für einen ganzen Scheffel drei Thir. zwanzig Sgr. zu zahlen hat, und demnächst das bezeichnete Quamum auf der Ratthausdiele zugemessen erhält. Weniger als ein halber Scheffel und mehr als ein ganzer Scheffel kann gleichzeitig nicht verabfolgt werden. Münster, den 20. April 1848 Der Magistret. Hüffer. Edictal=Ladung. b) Auf den Antrag des Bicars Wor. mever zu Wellingholthausen, als des zur Nachlassenschaft des am 23. November 1846 zu Wellingholthausen verstordenen Capellans Johann Hein Gversmann destellten Grecatort, werden und Jede, welche wegen E. drechts oder aus irgend einem sonstigen Grunde Forderungen oder Ansprüche irgend einer Art an die Rachlassenschaft des gedachten verstordenen Capellans Joh Heinr. ersmann machen zu konnen vermeinen mochten. rdurch aufgefordert, diese ihre Forderungen und Unspruche in dem auf Donner#tag den 1. Juli d. J. 1947) Morgens 10 Uhr auf koniglichem katholischen Consistorio dahier angesetzten einzigen Termine so gewit anzumelden und sofort gehörig zu begründen, als sie damit sonst zum ewigen Stillschweigen verwerden sollen Lemnächstige Praclusiv. Bescheid wird nur durch die hiesigen offentlichen Anzeigen publtcirt Housbrück, den 11. März 1817. Königl. Hannoversches katholisches Consistorium. Windthorst. 05. 3 a), Las aus der Theilung dem Berghoven Colonat#ngefallene— se b#udern kowenstein zu Bochum geborige sviel Rinkerode delegene Parten Flur 17 J 18, 319.(ell mit bem beiteegendg#r# S undstuck eignet sich verzüglich zur nueren Ackernahrung. Nahere ist mundlich, oder durch frankirte bei den Herrren Gedrudern Lowenstein zu Bodem Herrn Holtermann, und dem Unterzeichin zu erfragen. Ludinghausen, den 16 April 1947. Zum Busch, Justiz=Commissar und 17 4 Ser anpfeptt 1er #x Stilge Gtada: (18610.) Wittwe Fer. Schwick. (180011:.) In einem biesigen Gelds#########. schäft wird ein fotider Lehrling gesucht. bef sazt die Exped. d. Blatts. (18611.) 8e is eis unterheus zn vermietben neds#eller und Bodenraum auf der Neustraße. Selterser Brunnen (13a3. g.. Schwich. elterser Mineralwasser Fullung angekommen bei (18612.) Ad. Schmedding Todes= Anzeige. Am 16. April Abende 11 Uhr entschlief der Hochwurdige Viearius Erhartz, im 42. Jahre seines Lebens und im 17 seines Priestertdums, nach einem vierwechentlichen Krankenlager, medrmals durch die beitigen err zungr# erg, velitg in den mum Geites erg. ten anzeigen, ditten wir der Seele des Verstordenen im Gedete und am Altare eingedenk zu seyn. .. Di, Trunde des Versterbenen. In der Coppenratdichen Buch= und Kunsthendin vorrathig: Prerigten Dr. Joseph Franz Allioli. Zum Besten des Tüsiter Kirchendaues. gr. 8. gedeftet 20 Szr. Wir enthalten uns jeder weiterer Anpreisung dieses Werket, ist doch der Name des hochwürdigen Herrn Verfasser zu rüdmlichst bekann: als daß eine Solche nothig wäre. Auf die dußere Ausstatung haben alle Sorgsalt verwandt. er Davert den Geim KiechFr. Rabener, nrichtung den, wenn ihnen Raume am Bord der Kriegeschiffe eine solche Vergunstigung währt werden; die Kolonisten, welche nach geschickt worden seven, datten auch idren Transport nur gegen die Verpflichtung, dafur 3000 Reis p. Kopf ohne Unterschied des Alters und Geschlechts zu zah len erlangt; es konne unter diesen Um Ktänden den Auswar derern nur üderlassen werden. sich bei denjenigen als Arbeiter zu verdingen, welche ste entweder für 9#4 Hauptstadt oder für irgend eine Provinz des Reiche engagiren wollten. Od späterhin, wie von anderer Seite behaupte wied. ihr Transport nach der Provinz S. Pedro noch auf Kosten des betreffenden Handlungshauses (18706) Am Montag den 26 d. M., Morgene 9 Udr anfänglich und felgende Tage, sollen in der Behausung des Lederfabrikanten Kersttens zu Metelen, die zur Concursmasse Kerstiens geyörigen Modilten und Moventien, als: Sopha's, gepolsterte und andere Studle. 2 Hausihren, 9 Schranke, Tische. 1 Kochmaschine, Betten, Leiten aller Art, ein halbverdeckter Wagen, ein Klavier, medre Spiegel, Vorzellan, medre Oefen mit Röhren, eine Zeugmangel, Kupfer. Zinn u. s. w. öffentlich meistdietend gegen gleich daare Zadlung verkauft werden. Kauflieddader wollen sich an Ort und Stelle einfinden. Burgsteinfurt, den 20. Uprtl## g. Iberehoff, gerichtl. Auck.=Comm. (78002 2a). Die untere Etage meines Hauses auf Frauenstraße steht zu vermiethen. Frauengren nes:- Garl Landgräber. Du sollst und mußt lachen. (256) interessante Anecdoten. (Für Kaufleute, Künstter, Gelebrie, Gerichtsund fürstliche Personen.)— Zur Erheiterung auf Reisen, bei Tafel— und in Gesellschaften. Sechote Auflage. Preis 10 Sgr. Mit wahrem Bergnügen wird man in diesem witreichen Bache lesen und bei Wiedererzählung ein baucherschutterndes Bachen veraulassen.— leber 6000 Gremplart wurden daven abgesesg..# In Munster in der Coppenrathschen SuchKunsthandlung, bei Deiters,— Socst bei Nasse— Ofnadruck dei Nackhorst, Minden dei Körder und Freitag Arnsderg bei Ritter zu haben C. Mundt nedst Famisie, Parikul a. Düsseldorf. v. Eöbel, Gutsbesizer a Holstein. Harbardt a. Mainz, 8. echn.- Senue,„Se Gug(Gerbaslet.) Schlechter nebst Frau Gemahlin, Maler a Oenabrück. John Brackspaer, Gentleman a. Der, 3 Rose, Rentere 9. Dup B.agr ng. eigg e Schneider a. Plauen, Mevere a. Mäzlhausen, Heim a. Gotba, Kaufl. IT Erste Beilage zu Landtags=Ange Sitzung des Vereini 15. April Land Vereinigt agt. M. Protokollführer, das Protoko# verlesen(das Protokoll wird ziger verlesen). Der Marschall: Ich Genehmigung der Versammlut Bockum=Dolffe nimmt## für diesen Augenblick noch die Abgeordneter von Bo zu Socst, vom Stande der vinz Westfalen): Durchlauchti, Ich habe Gw. Durchlaucht be beten, mir das Wort zu ert Angelegenheit, auf die ich des Protokolls zuruckzukommen gegenwärtig uber das Pre ken: Wie man im Allgeie ren vermag, so ist es uns an muß den Sekreteir deshalb bi mals verlesen zu wollen. Sekreiair von Leipz! rath und Landrath zu Bitter terschaft aus der Provinz S lung, daß an Se. Majesta Adnsse erlassen u Bockum=Dol hat den Antrag gestellt: Adresse eingereicht werden; schuldige Dank auszusprecher die Bedenken niederzulegen, punkt des Rechts und den die frühere Gesetzgebung, vom 17. Januar 1820, 1 gläubigern gewährt worden, demnächst die Frage zugela Adresse Dank=Adresse ist bei Rede gewesen. Es scheint nach Formulirung der Frag den worden, dieselbe von und deutlich verlesen und## Der Marschall: deres zu erwiedern, als de mich vorgestern bediem## sind; es waren genau die tokoll besingen. Die Frag Versammlung eine DankKönig zu erlassen? Sekretair von Leip tigen; wir haben unsete verglichen; es war eie Frhade es mir auch nicht an grapdische Bericht erwähn: (Mehrere Stimmen: Dank n Bockum e Fra vernommen, daß die Adresse in Berathung Stimmen; ja! ja! andere Durchlaucht bitten, daß n verfahren werde. Nach den unterbrochen werden, Dies Recht vindizire ich redenden Mitgliede der 5# Niemanden erwünscht seyr auf die gesetzliche und gehört dabe, das erklüre so muß ich mich der unterwerfen. Der Marschall: veranlaßt, darüber zu en Herr von Bockn den Punkt zurück, daß daß die Frage gestellt m an Se. Majestät den König diese Frage aufgestellt n Marschall erklärt: es wit Beratbung genommen Se. Durchlaucht das W Der Marschal um nicht etwas zu sage Geupinr zu l9 3. " In Ammeln, Asp. gerhauset in einem sch= und Ackergrungen groß, mit dem 1 und Stele offentu Liedhader eingeen von erdentlicher abre anstandig conisse vorzeigen kann, n weis, mit der A#. chen Arbeiten grunddigste eine ansandiKünft bei der Expein Sichk oder uin feichu einspluniger Reise; sen gesucht. Von wem! Blatts. Wrrerartnt! Burenur. der Sgr. empfiehlt zur tiwe Fer. Schwick. gen Goldschmiete=Gegesacht. We? sogt Brunnen 1847 bei J. H. Schwick. ineralwasser 61ge. d# 11 Uhr entschlief der im 12. Jadre seinee zums, nach einem vierrmals durch die heiligen den Willen Gettes ergeFreunden und Bekannele des Verstordenen im zu scon. 7. ### Verstordenen. Buch= und Kunstheudten allioli. er Kirchendaues. 0 Ssr. weiterer Anpreisung die. des hochwürdigen Herrn ; als daß eine Solche Ausstattung haben wir ener. osen, nußt lachen. Anecdoten. Gelebrte, Gerichtsersonen.)— Zur ErGes-ee Preis 10 Sgr. wird man in diesem bei Wiedererzählung ein achen veranlassen.— davon abgesetzt. ppenrathschen Buch= u. — Soest dei Nasse— Minden dei Kör#berg bei Ritter zu ie Fremde. ofe(Cerl Rolcken: Beicker.) Partikul a. Düsseldorf. p. . Harbardt a. Mainz, 8. land(Gerdaalet.) emadlin, Maler a Oenaleman g. Orford. J. Waldlin. Ambelang a. BrauBuer a. Elberseld, 1. a. Mühlhausen, Heim a. Erste Beilage zu Nro. 90. Münster Donnerstag den 22. April. 1847. Landtags=Angelegenheiten. Sitzung des Vereinigten Lend###g# 15. Aptil 1837. Vereinigte Kurie. Landtags= Marschall: Ich ersuche den H# Protokollführer, das Protokoll der vorigen Sitzung zu verlesen(das Protokoll wird vom Sekretair von iger verieien) Der Marschall: Ich steue vas Pro#okoll zur Genehmigung der Versammlung.(Der Abgeordnete v. Bockum=Dolffe nimmt die Stelle eines Sekretairs, für diesen Augenblick noch die Stelle des Redners ein) Abgeordneter von Bockum=Dolffe(Landrath zu Socst, vom Stande der Ritterschaft aus der Provinz Westfalen): Durchlauchtigster Fürst und Marschall Ich habe Gw. Durchlaucht bereits vor der Sitzung gebeten, mir das Wort zu ertheilen in einer allgemeinen Angelegenheit, auf die ich zunächst nach Berichtigung des Protokolls zuruckzukommen mir vordehalte. Ich wollte gegenwärtig uber das Protokoll Folgendes bemerken: Wie man im Allgemeinen nur Weniges zu hören vermag, so ist es uns auch hier ergangen, und ich muß den Sekretair deshalb binen, die Fragstellung nochmals verlesen zu wollen. Sekreiair von Leipziger(Gebeimer Regierungs. rath und Landrath zu Bitterfeld, vom Stande der terschaft aus der Provinz Sachsen): Will die Verf lung, daß an Se. Majestät den König eine DankAdusse erlassen werde? von Bockum=Dolsfe: Der Graf Schwerin hat den Antrag gestellt: Es möge an den Konig Adresse eingereicht werden; in dieser Adresse ser schuldige Dank auszusprechen und zugleich seven darin die Bedenken niederzulegen, die sich von dem Gesichis. punkt des Reches und den Garantieen aus, die durch die frühere Gesetzgebung, namentlich durch das Gesetz vom 17. Januar 1820, dem Volke und den Staats. gläubigern gewährt worden, aufdrängen müßten. Ee demnächst die Frage zugelassen worden, od die Ber thung einer Adresse statthaben soll, von Dank=Adresse ist bei der Fragstellung nicht Rede gewesen. Es scheint mir daher erforderlich, daß nach Formulirung der Frage, nachdem sie niedergeschrie. den worden, dieselbe von dem Sekretair jedesmal laut und deutlich verlesen und dann erst abgestimmt werde. Der Marschall: Ich habe darauf nichts Anderes zu erwiedern, als daß mir die Worte, deren ich mich vorgestern bedient habe, ganz genau erinnerlich sind; es waren genau die Worte, die sich in em Protokoll besingen. Die Frage dai gelautet: Beschließt die Versammlung eine Dank=Adresse an Se. Majestät den Senz un viehin! 24 und bies ueh1 Sekretair von Leipziger: Ich tigen; wir haben unsete Notizen an demselben Abend es war die Frage in dieser Art gestellt; ich hade es mir auch nicht anders notin. Auch der graphische Bericht erwähnt zweimal einer Dank=Adresse. (Mehrere Stimmen: Dank. Adresse“) von Bockum=Dolffe: Ich habe sehr gen vernommen, daß die Frage gestellt wurde: Soll eine Adresse in Berathung genommen werden? Medrere Stimmen: ja! ja! andere; nein! nein!) Ich muß Cw. Durchlaucht bitten, daß nach dem Geschäfts=Reglement verfahren werde. Nach diesem darf ich von Niemanden unterdrochen werden, als von Gw. Durchlaucht. Dies Recht vindizire ich mir und zugleich jedem künftig redenden Mitgliede der hohen Versammlung. Es kann Niemanden erwünscht seyn, auf eine andere Weise als auf die gesetzliche unterbrochen zu werden. Was ich gehört habe, das erkläre ich hier; ist es nicht richtig, so muß ich mich der Entscheldung der Versammlung unterwerfen. Der Marschall: Die Versammlung ist nicht veranlaßt, darüber zu entscheiden. Herr von Bockum=Dolffe: Ich kehre auf den Punkt zurück, daß ich sehr deutlich vernommen habe, daß die Frage gestellt worden ist: Soll eine Adresse an Se. Majestät den König berathen werden? Erstnach dem diese Frage aufgestellt war, hat Se. Durchlaucht der Narschall erklän: es wird somit eine Dank= Adrese in Beratbung genommen werden. Erst binterdrein hat also Se. Durchlaucht das Wort„Dank“ hinzugefügt. Der Marschall: Ich bemerke in der Kürze, um nicht etwas zu sagen, worauf wir später zurückzu. kommen Gelegenheit haben dürsten, daß nach der Geschänts=Ordnung Verhandlungen über das Protokoll der vorigen Sitzung in dem Proiokoll der gegenwärtigen Sitzung keinen Platz finden. Es fragt sich, ob weitere Bemerkungen über das veriesene Protokoll erhoben werden. Eine Stimme: Ich wünschte, daß diesenigen, welche näher gesessen haben, sich hierüber erklären. Der Marschall: Dieser Punkt ist erledigt. Es fragt sich nun, ob weitere Bemerkungen über das verlesene Protokoll erhoben werden? Da dies nicht der Fau ist, so erkäre ich Namens der Versammlung das Protokoll für genehmigt.— Ich ersuche den Herrn von Beckerath den Adreß=Entwurf, wie Abtheilung hervorgegangen ist, zu verlesen. Der Abgeordn. von Saucken:(von Darkehmen, vom Stande der Ritterschaft, aus der Provinz Preußer Ich mochte mir das Wort über die Verosfentlichung de Landtags= Verhandlungen erbitten.(Er erhielt das Wort.) Durchlauchtigster Marschall! Indem Sie Won gegeben, halte ich es für meine Pflicht, fenheit und männlichem Freimuthe meine Ansicht Versammlung zu bekennen. Ich richte an Sie, dochgeehrten Herren, meine Worte. Ich mug gene Verösfentlichung unseres hier beschlosse: nen Antrags in der Allg. Preuß. Zeitung unter den amtlichen Artikeln statgefunden dat, die eine falsche Ansicht über das, was hier verhandelt ist, in das großt Publikum gebracht hat. Ich muß mir daher die Bitte Ew. Durchlaucht erlauben, den Konigl. Kommissa ins zu ersuchen, ähnlichen Dingen vorzubeugen, nicht Ertlärungen im Bolke verdreitet werden, die am anderen Tage zwar durch unsere Protokolle berichtigt werden, die aber den Eindruck, den sie im Volke gehaben, nicht mehr aufheben konnen. Es stand er den amtlichen Artikeln aufgeführt: der Landtag hat eine Dank=Adresse beschlossen. Der Landtag hat beschlossen, Sr. Majestat dem Könige vor Allem zu danken für die großberzigen Gesinnungen, mit welchen er alle Vertreier des Volkes hier zusammenderufen hat, und hierfür zu danken, hat gewiß Keiner angestanden. Aber zu danken, ohne zugleich auszusprechen, was im Volke lebt, das, glaude ich, haben Viele nicht gesagt. sie nur Eines bemerken: in meiner Provinz wird es augenblicklich die Gemuther erregt haben, wen glaubt, wir hätten es versäumt, unsere Bedente auszusprechen. Meine Bine ist die, daß amtliche Beanntmachungen in der bemerkten Art entweder gar nicht doch so treu gegeben werden, daß Mißdeutungen, hier geschehen ist, nicht möglich sind. Der Marschall: Was den letzten Theit eben gemachten Bemerkung betrifft, so antizipin sie gewissermaßen der bevorstehenden Berathung, und es ist nicht erforderlich, sich darauf einzulassen. Was die erste Bemerkung beirifft, nämlich den Artitel, welcher am erster Tage in der Allg. Preuß. Zeitung gestanden hat, so ist die Geschichte desselben sehr einfach und unschuldig. Gs war damals noch zweifelhaft, wie schnell die Stenographen ihre Berichte einbringen wurden; konnte erwartet werden, daß drei bis vier Tage daruden bingeben wurden, und deshalb schten es nothig, einstweilen und bis der stenographische Bericht nachfolgen konnte, ein kurze Benachrichtigung davon zu geben, womtt sich die Versammlung beschäftigt habe. Es hat sich jedoch gezeigt, daß der stenographische Bericht wahr. scheinlich schon an demselben Tage, mit aller Gewißheit aber am folgenden Tage geliesert werden könne. Darum findet dieses Bedürfniß nicht mehr stat, und man ist schon dahin übereingekommen, daß keine Bekanntmach## gen auf diese Weise weiter erlassen werden, sondern daß der stenographische Bericht abgewartet werden solle der so bald als möglich in den Zeitungen erscheinen wird; und somlt glaube ich, ist diese Bemerkung erledigt. Königl. Kommissarius: Ich will nur eine kurze Bemerkung machen. Es ist von dem Redner hervorgeboben, daß diese Notiz in der Zeitung tig sev; sie hat keinen Anspruch machen können auf Voll. ständigkeit, wohl aber auf Richtigkeit. Die Unrichtigkeit soll darin bestehen, daß nach dem Zeitungs= Artitel eine Dank=Adresse beschlossen sey. Wir haben aber durch das Protokoll vernommen, daß eine wirkliche Dank=Adresse beantragt und beschlossen sev, worin llegt nun die Unrichtigkeit dieses Artikels? Uebrigens din ich damit einverstanden, daß in Zukunft nur der Stenographie in den Zeitungen erscheinen, und wenn ich die Veranlassung gewesen din, daß jener Artikel mit Genehmigung des Landtags=Marschalls in der Allg. Preuß. Zeitung erschienen ist, so haue dies keinen anderen Zweck, als daß im Publikum und im ganzen Lande nicht auffallen möge, wenn eine Sipung stangefunden und man während zwei oder drei Tagen niches davon erführe. Vollständig war also diese Nonz nicht, aber richtig ist sie, wie des Protokoll beweist, in diesem Punkte gewesen. Abgeorda. Hansemann(Kaufmann zu Nachen, Stande der Stüdie aus der Rheinprovinz): Ich erlaube mir nur wenige Worte auf dasjenige zu erwiedern, was der Landtags. Kommissarius so eben demerkt hat. Auch ich habe bei der Fragstellung, obgleich vorder im Laufe der Verhandlung von Sr. Durchlaucht dos Wort DenkAdresse einmel gebraucht worden ist, nur das Wort Adresse gehön. Dieser Gegenstand ist nun durch die Erklarungen, die dier Kangefunden haben, im Proiokolle georduet, und man kann daruber zwar verschiedene Ansichten haben; es gili das, was gesagt worden ist. Ein anderer Punkt, den ich hervordeben will, ist der, daß in dm reröffentlichten Peotokolle von dem Autrage des Abgeordneten Grafen von Schwerin gesagt ist, es sen ihm eine Dank=Adresse deantragt. Pun din ich wett davon entsernt, zu verlangen, daß in einem summarischen Protokolle die Verhandlungen vollsändig aufgenommen werden; es ist aber nothwendig, daß in der Veroffentlichung materiell dasjenige enthalten sen, was zum vollkommenen Verständniß der Sache dient, und in dieser Hinsicht weicht der veröffentlichte Artikel wesentlich von dem hier vorgelesenen Protokolle ab, denn es heißt derin,„der Graf Schwerin habe eine DankAdresse beantragt“ während derselbe den Antrag auf den Ausspruch des Dankes und zugleich auf den Anspruch der Bedenken gestellt bat, die in uns entsprungen find. Ich wünsche, daß kunfnig bei dergleichen Veröffenilichungen, so kurz sie auch gehalten werden, solche wesentliche Punkte bezeichnend angeführt werden mögen, denn in der That wird das Land uns mißverstanden haben, wenn es dies Protokoll in den Zeitungen gelesen hat. Graf Schwerin(Landratd zu Andam, vom Stande der Rinerschaft aus der Prorinz Pommern) Plaze: Was ich beantragt dabe, war allerdings eine Dank=Adresse; dies schließt aber nicht aus, daß darin auch Bedenken ausgesprochen werden konnen. Ich für meine Person din vollständig befriedigt, obgleich ich gebört habe, daß der Marschall in der vorigen Sitzung eine Dank=Adresse zur Frage gestellt hat; ich habe aber darüber geschwiegen, weil ich der Meinung din, daß die Abstimmung vollständig mit meinem Antrage in Einklang war. Ich habe auch in dem Ausdrucke der Allg. Preuß. Jig. nichts gefunden, was im Widerspruche mit dem, was hier verhandelt worden ist, gestanden häue. Abgeordn. von Bockum=Dolfse: Ich hatte das Won von Ew. Durchlaucht erbeten, um über diesen nämlichen Gegenstand zu sprechen. Die Stände vermögen sich nur auf dem Boden der Loyalität zu bewegen; ich habe aber den Artikel in der Allg. Zig. für nicht gesetzlich halten müssen, de nach den vom Königl. Kommissarius gegebenen Erklärungen unser Geschäfts=Reglement ein Geseg ist, und mit diesem, namentlich mit dem§. 24 desselben, steht der Erlaß eines Zeitungsberichtes unter der Rubrik„Landtags=Angelegenbeiten,“ der nicht von der Versammlung ausgegangen, im Widerspruch. Der Artifel muß demnach als mit dem Gesetze nicht übereinstimmend bezeichnet werden, und habe ich die Versammlung also verwahren wollen, daß ihr keine derartigen Antkel untergeschoben werden. Narschall: Ich finde in dem, was eben gesagt worden ist, nicht die mindeste Veranlassung, auf die schon mitgetheilte einfache und unschuldige Geschichte des fraglichen Artikels zurückzukommen, und bitte daher den Reserenten, den Adreß= Entwurf vorzulesen. Abgeordn. von Beckeraih: Ich dabe die Ehre. im Namen des Ausschusses, welcher beauftragt ist, die Adresse an Se. Majestät zu entwersen, folgenden Entwurf vorzutragen: (Wir haben denselben in dem Extra=Blatte zu 1 94 bereits mitgethellt.) Königl. Kommiss.: Es ist in keiner Weise meine Absicht, mich in die Dedatte mischen zu wollen, welche eben eröffnet werden soll, um dem Inhalt, der Form oder dem Ausdrucke der Dank=Adrisse, oder„der Dank= und Beschwerde= Adresse",(wie Sie solche nennen wollen), welche Sie in Begriff sind, an zwei Beilagen. Se. Majestät den König zu richten, vorzugreisen. In dem Eninuf aber, weichen Ihre Kemmission vorgelegt dat, uindet sich ein bedeutender Passus, welcher mik die Pflicht auferlegt, Aufklärungen zu geben, die theils rechtlicher, theils saktischer Ant sird. Ich glaube, diese Aufklärungen nicht allein in meinem, sondern auch im Namen aller Rätbe der Krone geben zu müssen, welche Se. Masestät der König derufen haue, ihm bei Vollendung seines großen legislatorischen Werkes beizustehen. Ich meine denjenigen Theil des Adreß= Entmurfs, welcher eine Verwahrung gegen vermeintlich verletzte Rechte enthält. Ich bekenne, daß die Rütbe der Krone die Frage, ob eine noch nicht Körperschaft andere Rechte besitzen könne, als diejenigen, welche aus den Gesetzen bewergeben, welche sie ins Leben gerufen, nicht erwogen, weil sie niemals zur Sprache gekommen ist. Ich bemerke weiter, daß ron den Räthen der Krone die Frage; ob der Gesetzgeber verpflichtet sey, in Beziehung auf den nicht ausgeführ. ten Theil älterer Gesetze bei dem neuen Werke sich genau und duchstäblich an die Andeutungen der alten Gesetze zu halten, gleichfalls unerwogen geblieben ist. Wir sind aber auch nicht in dem Fall gewesen, diese Brage erörtern zu müssen; weil wir der Ueberzeugung waren, daß es räthlich und nützlich sey, die Andeutungen des früheren Gesetzgebers in dem neuen Werke auf das treuste und vollständigste zu erfüllen. In dieser Voraussichi, in dieser Absicht daben wir Sr. Majestät dem Könige unseren Rath ertheilt; und als meine Kollegen und ich die Gesetze kontrafiguirten, daben wir Alle, einschließlich deejenigen unter uns, welcher dereits bei Abfassung des Gesetzes vom 17. Januar 1820 tdätigen Antheil genommen, und einschließlich der drei Herren Justiz= Minister, die Pflichtmäßige Ueberzeugung aussprechen können, daß keine Verletzung der früheren Versprechungen irgendwie in dem neuen Gesetze enthalten sev. Diese Zusicherung haden wir Sr. Majestät pflichtmäßig unserem Eide gemäß gemacht. Die bobe Versammlung wird es gerecht finden, wenn wir uns überrascht fühlen, jetzt in diesem Entwurfe mit einemmale eine Reide von Punkten aufgestellt zu finden, woduich die bode Versammlung eine Verletzung des bestehenden Rechtszustandes in demselben zu finnen glaubt. Ich gebe auf die einzelnen Punkte über. Ausführung des unvollendeten Theils des Gesetzes 17. Januar 1820 mußte ein Haurtgegenstand der m Gesetzgebung seon, sie ist deebeld in allen Instanzen auf das allergenaueste, reiflichste und deste erwogen. Dabei kam natürlich zunächst die Bereuung der Worte dieses Gesetzes in Frage, welche besagen, daß nu ter Zuziedung und unter Mitgaran künftigen reichsständischen Versammlung neue Darledne ausgenommen werden können. Es fragie sich: was heim Zuziedung und Mitgarantie? ist Zuziedung gleich. bedeutend mit Ginnilligung? Zuziehung und Einnilligung sind gewin sehr verschiedene Begrisse. Zuziedung involvitt nichts weiter als Kenntnißnahme und Mitwirkung. Einwilligung involvirt nothwendig ein Veto. Man konnte weiter fragen: Ist unter Zu iebung und Mitgarantie eine Einwilligung verstanden? Dann wurde nun ader bejahenden Falles die meitere Frage aufgestellt werden mussen: warum ist dann nicht einsach das Wort Einwilligung, Zustimmung gewählt Zur Salichtung dieser Zweisel hätte man rathen konnen, in das neue Gesetz genau und pünktlich die Worte des älteren Gesegzes auszunehmen Einmal wäre durch ader die Ungewißbelt der Gegenwart nur auf künftige Praris hinautgeschoben, andererseits überbob uns ein ausbrücklicher Besebl des Königs eines jeden Bedenkens, indem Se. Majestät zu befeblen gerubten, daß das neue Gesetz demlich und unummunden Regel aussprechen solle, daß zu neuen Darlehnen die Zustimmung der Stande=Versammlung notdwendig mit anderen Worten, daß keine neuen Schulden# Zustimmung der Stande gemacht werden konnten. Aber eine Ausnahme war nöthig. Es wird keiner Aussuhrung be#ürsen, um die bobe Versammlung überzeugen, daß in Kriegsfällen durch feindliche Inr sonen ein Zustand derbeigeführt werden kann, wo unmöglich ist, daß eine reichsstandische Versammlung. sie bestehe aus 600 oder 400 Personen, oder aus welcher großeren Zahl immer, rorher zusammenderufe werden kann, um die Geldmittel zu beschaffen, bo welchen vielleicht die Eristenz des Vaterlandes ab hängi Ge ist eben so wenig zu bezweiseln, daß kostdare Rüstungen unerläßlich nötdig werden konnen, die nicht eurch Zusammenderutung einer solchen Versommlung zu einem europsischen Geheim. niß gemacht werden dürfen. Deehald unerläßlich, wenn das Gesetz nicht in einer Weise eingefuhrt werden sollte, die dem Vaterlande Verrerden prächte, daß ein Rodus aufgesunden wurde, diesem Falle das Gesegz mit dem Wodie des Vaterlandes in Einklang zu bringen. Diesen glaudt das Staats= Ministerium gesunden zu haben in dem Auswege, Sie Alle kennen, der in dem Gesetz vom 3. Febr. entdalten ist. Gt is darin ein sehr enger 2. schuß der hohen Versammlung konstituirt; es ist de. rmt geneu nach dem Worte des Gesetzes, daß dieser in solchen Neibsällen zugezogen werden soll, und daß e Weise die idn consttruirende große ständische nlung eine Mitwirkung erhalte. os ist aber keinetwegs darin gesagt, doß dieser enge Auesauß## Zustimmung der großen Versommlung ergänzen selle; nürde das Won Zustimmung auch in diegetreucht werden sern; son dern es ist nur gesagt, daß dieser enge Autschuß, die Deputation für das Staatsschuldenwesen, zugezogen werden soll, er Kenntniß euhalte, so von der Nothwentigkeit des Darlehns, wie von der Ikonemischen Beschaffung desselben, und in der großen Ständerersammlung, eie berufen werden soll, sobald die Umstände es gestatten, mit die Regierung Richenschaft gebe über Neihwengkeit und Verwendung des Varledus, das Organ sev, Zeugniß abzulegen über die Art, wie die Regierung gedandelt. In diesem Sinne ist dieser Institutton geGs ist allertings nur die Zuziebung durch eine kleine Corporation vorgeschrieben, allein dies götdig, well mit einer großen Cervoration in seichen Falle, nicht zu verdankeln wäre. Auf Weise ist dem Besedl Sr. Maj. des Königs geis ist in dem Falle das Gesetz vom Jahre 1820 auf das breiteste zu Gunsten der Stände erklärt, no es ohne Gefohr für das Vaterland geschehen konnte; wo dies aber ehne Gefährrung nicht geschehen konnte, a mußte allereings die engste Interpretation eintreten, ider auch diese blieb in Uebereinstimmung mit dem Gesez. Keiner, dem ein preußisches Herz im Busen schlägt, kann eine Ausführung des Gesezes wünschen, das Vaterland in Gefahr bringen möchte, und wenn sage, Keiner, dem ein preußisches Herz im Busen salägt, heißt das: Keiner in dieser VerWenn aber die bode Versammlung einen eren Weg zu bezeichnen vermag, welcher, unseren Institutionen, das Gesetz vom 17 Januar 1820 mit dem Gesetz vom J. Fedr. d. J. in Uebereinstimmung bringt, ohne das Vaterland zu gefahrden, so kann ich im voraus die Versicherung geben, daß die Regierung idn mit Freuden beneten wird, denn dazu daden Se. Mas. Sie derufen, daß ihm guter Rard Theil werden möge; es muß aber, ich wiederdele ein Rath seyn, der vereinbar ist mit unseren Instikutionen und vereindar mit der Wodlfobrt des Vaterlandes. Bravo.)(Ich bitte meine Herten, ein für allemal, rühmen Sie mich nicht, ich neie nicht auf, Bravo's zu ehalten, sondern ich trete auf, um zu n, was aus meinem innersten Herzen kommt.) — Die zweite Auestellung, die gemacht worden ist, daß die Zustimmung der stängischen Versammlung für solche Dail hne erfolgen solle, für welc as gesammte Gigentdum des Staates per fändet ist. Ich muß bekennen, daß erst, nachdem das Gesetz längst rollzogen war, ich aus Pamphleten und Zeitungen den bösen Sinn enmommen habe, den Worten unterlegen könnte. Jad dabe auch in außerpreußtschen Zeitungen gefunden, daß es nichte wetter bedürfe, als daß eine einzige Domoine ausgenommen ser von der Verrfändung, um jedes Darledn odne ständische Zustimmung zu conttadiren. Ich glaube nicht, daß Jemand von Sr. Mas. dem Könige oder Regierung eine so üble Meinung daben konne. man sich hinter, einen so salechten Kunstgriff verstecken und die ständischen Rechte verkümmern wolle. In unseren Sinn ist es, das beibeure ich, nicht gekommen. Es sind im neuen Gesetze genau die Worte des§ 3 des Gesetzes vom Jahre 1820 gebraucht, worin es deißt:„die Darlehne, wofür sämmtliche Staats einnahmen verpfändet sind";— sie steben aber allerdings in einem etwas anderen Zusammenbange, so daß sie die neue Fassung nicht völlig rechtfertigen, und ich gebe es zu, daß eine so schlimme Interpretation des neuen Gesetzes möglich sey; aber noch einmal, sie ist nie in unseren Sinn gekommen. Die Sache ist rielmehr die: Zwischen Verwaltungsschulden und eigentlichen Staatsanleihen besteht ein wesentlicher Unterschied. Unsere Finanzverwalung ist vielleicht die einzige großerer Staaten, welche keine schwedende Saulo hai; nir bezadlen unsere Ausgaben aus wirklich vorhandenem Gelde, so ist es von der Weisdeit des dochseligen Konigs Mas. eingerichtet und fortgeführt. Aber auch bei der vorsichtigsten Verwaltung ist es möglich, daß Fälle vorkommen, wo maßige Gelosummen zur Bestreitung augenblicklichen Bedurfnisses für kurze Zeit angelieden werden mussen: dos nennt man Verwaltungs. schulden. Wenn also beisptelsweise im Monate Februar eine Million fehlt, von der man weiß, daß sie im Marz abgetragen werden kann, so würde ohne eine solche oder ähnliche Klausel nach den Bestimmungen des Gesetzes der Finanzminister, wenn man sie verbotenus und strictiszime nehmen wollte, die große Standeversammtung defragen mussen. Sie werden mir die Beantwortung der Frage erlassen, ob dies münschenswerth, od es zulässig sey. Vor dieser Nothwendigkeit sollte die Klausel des Gesetzes schützen können. Einen anderen Sinn sollte sie nicht haden. Möchte aber die hobe Ständeversammlung eine dessere Garantie für diese Interpreiation verlangen, als mein Wort geben kann, so mache ich mich verbindlich, daß Se. Mas. der Kinig solche auf eine Weise geden wirde, die jeden Zuei#el umstößt.— Ich komme segi auf die Bemertung über die Demainen, die in dem Arreß mumf sieht. J# dekenne, daß ich sie nicht ganz verstehze. Werer im Ge. setz vom Jahre 1815, wenn man überhaupt rahin zu. ruckgehen will, noch in dem vom Jahre 1820 den sind einer kunftigen reiche stänriichen Versamm. lung in Bezuchung auf Domainen besondere Rechte zu. gesichert worken, und im Gesegze vom 3. Fedruar 184 sind die Verhaltnisse der Domainen nicht im leisesten veränkert. Alle rechtlichen Beziehungen, welche in Ansehung aus Verwaltung, Verwendung und Veräußerung der Demainen destehen, sind durch dieses Gesegz nicht durch einen Hauch beruhrt; wenn also die Geseze von 1815, 1820 und 1823 den kunftigen Ständen keine besonteren Rechte in Bezug auf Domainen verheißen, menn das neue Gesetz die Domainen gar nicht beruhet, so weiß ich nicht, woher ein Recht enmommen werden konnte, noch wie es geträntt seyn sollte. Glaubi die hode Stankeversammlung, daß sie nach ihrer jetzigen Stellung einen besonderen Emflug anf eie Domainen= Verwaltung haben musse, so wurde dies einen Antrag, einen Wunsch, eine Bitte veranlassen konnen; aber wegen eines solchen eist zu formirenden Antrages kann roch keine Verwahrung einlegen. Es ist möglich, daß ich die Stelle des Adreß=Enurmss nicht richt verstanden hade, aber ich kann ihr keine andere Deutung geden.— Ich erwahne jegzt des vierten Verwahrungspunktes, welcher aus dem Gesetz vom Jahre 1823 cuinen ist. Dieses bestimmt, raß, so lange keine allgemeine Stände=Versammlungen da sind, die Preeinzial Stäme allgemeine Gesege, deraiden sollen; bestimmt ferner:„wann eine Zusammendeung der allgemeinen Stände erforderr9 Pro 1. 814 rgehen oite nungen A1m. alten.“ Nach diesen BestimmunMajestät auch jedes Wort für Sich verbinklich hielten, für Sie keine weilere Verpflichtung vorhanden, als die allgemeine Stände= Vertreiung aus den Provinzial=Landtagen zu derufen, sobald Sie es für oihig hielten. Wie sie daraus hervorgehen sollte, war der Allerhochsten Weisdent vorbehalten. Der Konig konnte, wie Er es gethan, die Prorinzial=Landtage in ihrer Gesammtheit derufen, Er konnte aber auch jede beliedige Fraction aus ihnen emnehmen, ohne daß Jemand dehaupten konnte, das Gesetz sey verlegt. Er dai Herren, in die große Versammlung derufen, und hat ihr den vollen Genuß nicht nur der verhei.„ ßenen Amtdutionen der kunfugen Reichsstande, sondern c weit daruber dinaus Rechte gegeden, welche nieS verheißen waren. In keiner früderen Verbeißung r von einem Sieuer= Bewilligungsrechte, immer von stäntischen Berattungen die Rede. Eden so in keiner von dem Pernionsrecht gesprochen, beide chtigen Rechte haben Se. Masenat der Versammlung luo freier Enischließung beigelegt. Allerhöchstd#eselben haben aber fur erforderlich gebalten, riejenigen Theile der Zunctonen der Central Versammlung, welche sich nach Ihrer Ansicht und derjenigen der Raube der Krone in einer so großen Versammlung schwer bewältigen lassen, der Regel nach einer aus ihr dervergehenden kleineren Versammlung zu übertragen. Se. Majestät der Konig wären in Ihrem vollen Rechte gewesen, wenn Gie diese kleine Versammung fur eine reich ostandische erklärt und sie in den Voligenuß dersenigen Rechte eingesegt hätten, welche der großen Versammlung beigelegt ist. Konnie aber der kleineren Vursammlung(den Ausschussen) das Ganze gegeben werden, so kann in der konkurrtenden Veleidung eines Theiles dieser Rechte keine Rechtsrerletzung liegen. d### handelt sich dier nur von einer Nüglichtetts Frage, von keiner Frage des Rechis. In aber dies anerkann, so erledigt sich auch die angeregte Frage über die Pertodigticht dahin, daß eine Central=Versammlung vorhanden ist, welche in regelmäßig wiederkehrenden Perioden die durch das Gesez vom Jahre 1820 der Haupt=Verwaltung der Siaats=Schulden vorgeschriedene Rechnungslegung abzunehmen hat. Weiter verlangt das Gesey nichts, und in Beziehung auf den Rechtsrunkt ist dieses dader erfüllt. Od kiese Ant der Erfullung die beste sey, davon handelt es sich vier nicht, denn die Frage der Nutzlichkeit llegt nicht vor. Eden so wenig aber kann ich eine Rechteverletzung in der Bestimmung zugestehen, daß die Provin.iol Stände auch fortan in einzelnen Ausnahme=Fallen über allgemeine Gesegze sollen berathen können. Das Gesey vom 5. Juni 1823 sogt: So lange keine allgemeine StändeVersammlung gebildet ist, sollen die Previnzial=Stände das Recht haben, auch über allgemeine Landesgesetze zu beschließen. Daraus folgt doch nach der gesunden Logit nur, daß, nachdem eine gemeinsame Stände=Versommlung geschaffen ist, die Provinzial= Stände keinen Anspruch mihr darauf haden. Od aber Se. Majestät der König ihnen das konkuirtrende Recht lassen wollte oder nicht, das war ein Richt der freien Entschließung, wie es nur eines geben kann. Hiermit ist die Reihe der Verwahrungs= Punkte beschlessen. und meiner Kollegen Ansicht,### trgendwie verlegzt sov, genügend Sollte aber die hohe Versam Glieder derselben daduich nicht ##eselben, Rechte aus anderen G. als worurch die jetzige Ständegerusen ist, so stedi is selbstre im gesetzmäßigen Wege, d. d. oder der Beschwerde, an den Majestät um Abhülfe zu meiner Ueberzeugung der gesen diesen Weg einschlagen oder 3 Verwahrung in der Arresse nier ich Ihrem Ermessen überlassen, gangs ermähnt, keine Einmisch die Pflicht der Aufklärung o#### Abgeordneter von Becke eben vornommenen Vortrag des missarius Punkt für Punkt z mir dieses Verfohren zugleie geben, den Geranten darzulege schuß bei Absassung des Entur Herr Minister du die Frage sern die Krone sich gegen den des Gesetzes vom 17. Januar Ich werde also auch darauf sonnern nur einfach auf# dochseligen König in dem## Erklärung hinzuweisen haben, dieses Gesepes unwiderruflich bat den Sinn des Wortes„2 stellt, ohne übrigens aus Materielles herzuletten. Die banklung, in der wir und tung, die sich an dieses eine mir zur Pflicht, daran zu en unmöglich etwas Anderes de mung,“ denn wenn die e eine Anleide zu garantiren,# diese Garantie zu leisten oder steren Falle geben sie ihre 3 ten verweigern sie tieselde. dem Wort„Zuziehung" gegel „Mitgarantie“ dat keinen an mung. Diese Bestimmung nuar 1820 mit denjenigen welche die Regierung auf die des in drangvollen Augenblichk hai, ist eine Aufgabe, deren werden kann, und wenn seite zu ihzrer Lösung den Stand so wird verselde gewiß ein Jc- kann nicht umbin, bei großen Vertheil dinzumeisen, der Regierung mit den Si# Entscheidungen zu tressen fin Rall 1 9715 ertreulich auch Landtags. Kommissars war, meiner Ansicht, die Ständejenigen Pflicht entbunden fu ihre Kommittenten hat, na so lange zu wahren, bie dieses Richt rurch rie Gest stellt ist. Dieselde Bemer in dem Gesetze vom 3. Fe nur kietenigen Anleihen an de geknunft sind, für die d zur Sicherheit gestellt wird Herrn Landtagt=Kommissar gung mit der Regierung wird d. Stände=Versamm sche Grtlärung mit Befried Domatnen betrifft, so dat die betressende Stelle in reichend auszudrücken. E weiter zu entwickeln. Bei den, bei der Zustimmung Staat belasten, kommt des Staatt=Vermögens, trag der vordandenen Dom welche die Stande bei### übernehmen, hängt also stande auf das innigste Zustand, der die Berin odne ihre Mitwirkung alt unter welcher sie die 2n und ihnen gleichsam der genommen. Ich will mn der staatsrechtlichen Bestin serem Lande eben so we schen Staaten sehlen, Be Domainen als Staattverm nach welchen die Verfüg Weise an die Mimwirkung einzige Verrachtung genü Anleiden, die Betheilig #. Mas. der Kinig ele jeden Zueisel die Bemeitung über na mit sleht. 30 siehe. Werer im Ge. überhaupt dahin zu. im Jahre 1820 din stänrtichen Versamm. besendere Rechte zu. zm 3. Jebruar 1841 in nicht im leisesten ingen, welche in Aning und Veräußerung ch dieses Geseg nicht also die Gesetze von ntigen Ständen keine Domainen verheißen, ten gar nicht beruhrt, u eninommen werden sollte. Glaubt die sie nach ihrer jezigen anf eie Domainende dies einen Antag. glassen konnen; aber enden Antrages kann zen. Es ist möglich, inururfe nicht richt keine andere Deutung vierten Verwahrungs= vom Jahre 1823 cuidaß, so lange keine en da sind, die Preige deratden sollen; 614 oite vorgehen wetteren Bestimich diesen Bestimmunjedes Wort für Sich diere Verpflichtung vore Vertretung aus den 1, sobald Sie es für zervorgehen sollte, war ehalten. Der Konig rorinzial- Lundtage in konnte aber auch jede sehmen, ohne daß Je9 sey verlegt. Er dei Versammlung berufen, nicht nur der verheiReichsstande, sondern gegeden, welche nier früderen Verteißung gungsrechte, immer n die Rede. Eden so necht gesprochen, beide ndt der Versammlung beigelegt. Allerbochstich gebalten, riejenigen u. Versammlung, welche rzenigen der Raube der mmlung schwer bewälir aus ihr derver ulung zu übertragen. in Ihrem vollen Rechte Versamm ung fur eine in den Vollgenuß en, welche der großen innte aber der kleineren das Ganze gegeben renden Varleidung eines tererletzung liegen. D# * Frage, I 4 dies a geregte Grage über eine Ceniral=Versammegelmäßig wiederkehrenesctz vom Jahre 1820 18. Sc ulden vorgeschrienen hat. Weiter verin Beziehung auf den li. Ob diese Ant der andelt es sich dier nicht, lliegt nicht vor. Eden Rechteverletzung in der Provin. iol Stände auch Fallen über allgemeine Das Gesetz vom 5. eine allgemeine Ständedie Previnzial=Stände gemeine Landesgesetze zu nach der gesunden Logit me Stände=Versommlung tände keinen Anspruch Se. Majestät der König assen wollte oder nicht, Entschließung, wie es ist die Reide der Vermahrungs= Punkte beschlossen.— Ich glaube, meine 4 St. und meiner Kollegen Ansicht, daß kein bestehendes Gesetz aktiven Statrgendwie verlagzt sov, genügend nach gewiesen zu baden. Sollte aber die hobe Versammlung, sollten einzelne Elieder derselben dadurch nicht überzeugt soyn, glauben ##eselben, Rechte aus anderen Gesetzen ableiten zu können, als worurch die jetzige Stände=Versammlung ins Leben gerusen ist, so stedi as selbstredend frei, die Berenken im gesetzmäßigen Wege, d. d. im Wege der Petttion oder der Beschwerde, an den Thron zu bringen und Majestät um Abhülfe zu bitten. Dies wäre nach meiner Ueberzeugung der gesetzmäßige Weg; od Sie diesen Weg einschlagen oder Ihre Wünsche durch eine Verwahrung in der Arresse niederlegen wollen, ras muß ich Ihrem Ermessen überlassen, gangs erwähnt, keine Einmischung zustand, wohl aber die Pflicht der Auftlärung oblag. Abgeordneter von Beckeraih: Wenn ich dem eben vornommenen Vortrag des Königlichen Herrn Kom missarius Punkt für Punkt zu folgen suche, so min mir dieses Verfohren zugleich die beste Gelegendeit geben, den Geranten darzulegen, von welchem schuß bei Absassung des Entwurfs geleitet wurt Herr Minister bat die Frage unerörtert gelasser sern die Krone sich gegen den nicht ausgefuhrten Theil des Gesetzes vom 17. Januar 1820 vertin#lich erachte. Ich werde also auch darauf weiter nichts zu bemerken, sonnern nur einsach auf die von Sr. Majesta dochseligen König in dem Gesetze selbst ausgesprochene Erklärung dinzuweisen haben, daß die Bestimmungen dieses Gesepzes unwiderruflich seven. Der Herr Minister hat den Sinn des Wortes„Mitgarantie“ in Frage gestellt, ohne übrigens aus dem Zweisel irgend Materielles herzuletten. Die große Wichtigkeit danklung, in der mir uns befinden, und die Bedeutung, die sich an dieses eine Wort knüpft, macht es mir zur Pflicht, daran zu erinnern, daß„Migaraniie unmöglich etwas Anderes heißen kann, als„Zustimmung,“ denn wenn die Stände aufgesordert werden, eine Anleide zu garantiren, so hängt es von ihnen ab, riese Garantie zu leisten oder abzulehnen steren Falle geben sie ihre Zustimmung, ten verweigern sie tieselde. Welche Interpretation auch dem Wort„Zuziehung" gegeben werden möge, das Wort „Mitgarantie“ dat keinen anderen Sinn, als Zustim mung. Diese Bestimmung des Gesetzes vom 17. J= nuar 1820 mit denjenigen Rücksichten zu vereinbaren, welche rie Regierung auf die Woblfahrt des Vaterlandes in drangrollen Augendlicken des Krieges zu nehmen bai, ist eine Aufgabe, deren Wichtigkeu nicht verkannt werden kann, und wenn seitens der Krone ein Vorschlag zu itzrer Lösung den Ständen gemacht werden sollte, so wird verselde gewitz eine willige Aufnahme sin Ich- kann nicht umdin, bei dieser Gelegenben auf großen Vertheil dinzumeisen, den das Zusammenti der Regierung mit den Ständen hat. Wenn nichtige Emscheidungen zu tressen sind, so n berige Berathung mit den Ständen ein beklageneweride# Fall, wie er uns jezt vorliegt, vermieden werde nen. Wie erfreulich auch die Erklärung des Herrn Landtags. Kommissats war, so wird doch dadurch, nach meiner Ansicht, die Stände=Versammlung sich nicht derjenigen Pflicht entbunden fühlen können, die sle gegen ihre Kommittenten hat, nämlich das Recht des Lan##e### so lange zu wahren, bis dem neuen Gesetze gegenübe dieses Richt durch die Gesetzgebung selbst wiederbergesteut ist. Dieselde Bemerkung trifft auch den Punkt in dem Gesetze vom 3. Fedruar 1847, nach welchem nur kiejenigen Anleihen an de getnunft sind, für die de zur Sicherbeit gestellt wird. Herrn Landtagt=Kommissar gung mit der Regierung gattschuld, in dem innigsten Zusammenhange mit dem steht, raß mithin die Seture, dem Lande eine Verpflichtung auserlegen sollen chen seyn müssen, daß die vorhandenen Aktieschen tbeilweise die Miitel zur Verzinsung un allmällgen Abld#ung fließen, in demselden Zustand##### in welchem ste bei der Handlung der Stünde### en. In dem Vortrag des Koniglichen Harn nissars wurde ferner hervorgehoben, daß die Krone dem Gesetz vom 5. Juni 1923 sich aus rücklich vorbehalten habe, die allgemeine Stände= Versammlung in ngemessen„scheinenden Weise aus den Prorinztal Stängen dervorgehen zu lassen.— Diesee Recht ist unbestrinen. Die Krone dat es ausgeübt, inden Vereinigten Landtag errichtete. ds wurde hingeremet, daß die nach den früheren Gesetzen bütrende reichsstänrische Versammlung durch die Gevom 3. Februar 1847 gleichsam in drei verschieKperschaften getbeilt worden sey. Der Zulässigkeit dieser Eintheilung muß ich widersprechen. Einmal ist der Begriss einer reichsstäneischen Versammlung ein einbeit. untdeildarer, zum Anderen aber hat es nicht in Absicht des Gesetzgebers gelegen, eine solche Th#imirken. Gs heißt in dem Patente vom Februar d. J.§. 3:„Dem Vereinigten Lanctag und in dessen Vertretung dem vereinigten Ausschuß übertragen Wir u. s. w.“ Also ist auch nach dem ruch des Gesetzgebers selbst der Vereinigte L## tag allein als die in den früheren Gesetzen vergesehene reichsständische Versammlung anzusehen Der Lan##tagsCommissar deutete darauf hin, daß in dem angefuhrten früderen Gesetze ein Anspruch auf das Petttionsrecht nicht begründet, aber dennoch dem Vereinigten Landt einigten Ausschüssen das Petttionsrecht erkannt sev. Meine Herren! Das Peritionsrecht ist ohne welches die Existenz einer Landes= Ver tung nicht gedacht werden kann. Nicht allein aber Vernunft=Anspruch, sondern auch als ein aus dem positiren Gesetz berzuletender Rechis=Anspruch stebt Landtage das Peittionsrecht zur Seite. Die Bundesakte sichert allen deutschen Staaten eine landständische fassung zu, von einer landständischen Verfassung ist das Petttionsrecht unzertrennlich, und es würde nicht schwei werden, darzuthun, daß es von keiner deutschen Versaf sung jemals ausgeschlossen war. Was nun die Vorlage illgemeinen Gesetzentwürfe an die Provinzial Landtage betrifft, so bat es nicht in der Absicht des Ausschusses gelegen, der Krone das Recht zu bestreiten, den Provinzial=Landtagen Betrath auch zu den allgemeiGesetzen zu verlangen. Die Absicht war aber hin gerichtet, auszudrücken, daß, nachdem eine allgeme inde= Versammlung errichtet ist, diese Versammlung der Centralpunkt der Mitwirkung des Volkes bei Gesetzgedung sen Man erkannte, daß, nigen Entwurse, die den ganzen Stau, die allgemeinen ndes= Interessen detressen, nicht regelmäßig zen zur Landesvertretung derufenen Körper deraben werden, wenn vielmehr eiese Entwürfe bald dem B Lanrtage, balo dem vereinigten Ausschuß, den Provinzial=Ständen zur Beratbung vorgelegt alsrann nicht nur dasjenige sehlt, was der Begriff land ständischen Verfassung erfortert, sondern auch dnete Mitwrirkung des Volkes bei der Gesetzgedung nicht staufindet. Auf dieser geordneren Mitwirkung aber berudt der Gegen, den eine landständische Verfassung gewähn, und er trin erst ein, wenn eine regelmäßige veriodische Einberufung der Stände=Versammlung festgestellt ist. Das Gesetz vom 17. Jan. 1820 sagt mut einfachen weideutigen Worten, daß die Staatsschulden=Verwaltungs=Bevorde der reichsständischen Versammlung ährlich Rechnung abzulegen verpflichtet ist. Das Rei des Vereinigten Landtags, in seiner Eigenschaft reichsstäntticher Versammlung alljährlich einderufen werden, gebt unzweiseldast aus dieser Bestimmung derFrage ist diejenige der ZweckmäßigIhnen berethenen Gesetz=Entwurf bedeutend von einer abweichen, oder wenn in der weiteren Berathung Gesege in den höheren Jastanzen der Lezslaen n Momente dervortreten und Wir es angemessen fledurch ftündische Oezine eine Ausgleichung der schiedenen Ansichten derbeizulühren.§ 4. Juldeder noch soll Uns der einzuberutende Ausschuß sches Orgen dardieten, mit dem Wir auch bei Gezenstünden, welche bisder in der Regel an dir Prorinztalstände nicht gelangt And, sofern Wer dabei den Ruy erfahrener Minner aus den Eingesessenen der einzuholen für gut fnden werden, die anzunedmenden Haupt=Grundsügze einer Besprechung wollen in lassen.— Es gehi hieraus dervor, daß Vereinigten Ausschusse nur zur Ergänzung der proweischen Wirksamkeit geschaffen und ein previnzialstindisches Institut sind. Ich kann für kiese Ausicht Autorttät anführen, die Niemand in der Verimlung bestreiten wird. Der 7. theinische Londtag auf angetragen, daß dem Vereinigten Autschusse ichtstänrische Functionen verlieben werden mochten. dem Landtags=Abschiede vom 30. Dezemder 1843 erging darauf folgender Allerdöchster Bescheis:„Den das Wesen der preußischen Verfassung reikennenden An1f, Ausschusse der Landtage in Reichsstände zu verwandeln, müssen Wir Unsere Genehmigung versagen Ich glaude, wenn mein Gedächiniß trügt, die Haupspunkte aus dem Vortrage nicht #es Herrn dtag=Kommissarius berührt zu haden. Der Adreßschuß, meine Herrn, dielt es nach seiner innigsten Uebergung für notdwendig, in der Adresse, die gegen Moi den Dank für die Einberufung ausspricht, Rechte, welche dem Lande nach der fruderen Gesezgebung zustehen, mit welchen aber die Gesetze vom 3. Februar d. J. sich nicht im Einklang besiaden, darzuuchtsvollen Formen zu verwahren. rcberungen, daß der gegenwärtige Augenblick eine aufrichtige und freimütdige Darlegung der moralischen Lage des Landes verlange, daß eine solche Darlegung nicht weniger durch die Pflicht gegen Kommittenten als durch die Pflicht gegen die geboten s.g. Die Rechte, welche die fruheren Gesetze dem Lande gewähren, sind sein edelster Besig, daß dieselben ungeschmälert erhalten bleiben, ist nicht nur durch das geschriebene Gesetz begründeter, sondern auch von dem böheren Gesegze der Sinlichkeit getragener Anspruch. Diesen Anspruch zu erbeden, im Interesse der Krone sowohl als des Volkes, im Interesse des Volkes, das sich nicht weniger als die Monardie Geschichte, auf die glorreichsten Thaten nationaler Erhebung derusen kann, ihn zu erheben mit entschlossenen Ernste, der in einem entscheidenden Augenblick die Seele des Handelnden erfüllen muß, ion erheden endlich mit der tiesen Eyrsurcht gegen die one, mit der lovalen Gesinnung, zu der wir und jo Kopf und Herz bekennen, das ist die Aufgabe dieVersammlung. Jeden von uns durchdringt das Beßiseon ihrer Bedeutung. Jeder von uns fühlt sich klein vor der Größe des Werkes, an dem mitzuarbetten sehung ihn berufen dat. Was mußie nicht geebe es dahin kam, daß die edlen Stümme, die das preußische Königsscepter regiert, in einem gemeinsamen Organ zu lebensvoller Einbeit sich verdinden konnten Das rudmvolle Preußen des vorigen Jahrhungert# mußte erliegen im Zusammenstoß mit einer stemden von neuer Weltentwickelung getragenen Macht, dann mußten weltbistorische Schlachten geschlagen, unermeßMitgarantie der Stängesammte Staatsverme Auch vier ist durch eine Aussicht zur Verstänkt. röffnet worden; und gewiß wird di. Stände=Versammlung eine desfallsige autbentische Grtlärung mit Befriedigung empfangen. Was eie Domatnen betrifft, nictan autaritcen. os in uit mlaust, se big 10 ds Frischamreuns strichn, Aataungen weiter zu entwickeln. Bei der Mugarantie von Anlei# Reine Wonugung von drm Reclr uder in ente den, bei der Zustimmung zu Handlungen, welche den Staat belasten, kommt es wesentlich auf den Bestand des Staats=Vermögens, auf die Masse trag der vorbandenen Domainen an. Die Verpflichtung, welche die Stande euns uf uns Bulgg, Wiengun di Aeig y.,., an aus Guaesa, iunide anne: u. in es. 2. Zustand, der die Beringung ibres Handelus bilet, 1 r., wie vo. j.666eg, bat, machet es odne ihre Minirkung alterirt, so ist die Voraussezung seon gerusen wurde,# 14 unter welcher sie die Anleide bewilligten, aufgehoben liche Opfer gebracht werden, ehe Freideit nach erlaube, sle bier lich des Zwischenraums abweichende Meinungen besteben. in Preußen, der Geda. 20 Ueberzeugung von dem Rechte aber ist durch die nationalen Ki lungen des Herrn Landtags=Kommissarius nicht euse rschüttert worden. Zwar soll der Vereinigte Ausschuß pertodisch versammelt werden, allein, wie ich bereit## erpflichtung, andentete, der Vereinigte Ausschuß ist nicht die reichsr Mitgarantie von Anleiden stängische Versammlung, sondern nur eine ohne ihre einem bestimmten Zu=1 Zustimmung angeordnete Vertretung derselben. provinzialständische Charakter des Vereinig durch welches er lich, ihn als eine reichoftanrische Versammlung anzusehen. Ich erlaube mir, aus dem Gesetz vom 21 Juni 1842, die Vereinigten Ausschüsse berressend dier in Betracht kommenden Stellen vorzutragen. §. 2 dieses Gesetzes lautet:§. 2. Die vige Wirksamkeit der Provinzialstände, wie solche den Art III. des allgemeinen Gesetzes 1823 vorgeschrieben ist, erleidet durch den Ausschuß 1) keine Beeinträchtigung.§. 3. Die Wirksamkeit Venracktung genügt, daß eine Mugaramie von des Autschusses soll Anleiben, die Betheiligung an der Vermehrung der sichten der Lanvage verschiedener Provinze und ihnen gleichsam der Boden unter den Füßen weggenommen. Ich will mich nicht in die Entwickelung der staatsrechtlichen Bestimmungen vertiefen, die in serem Lande eden so wenig wie in den anderen schen Staaten sehlen, Bestimmungen, nach welchen Domainen als Staattvermögen zu betrachten sind, und nach welchen die Verfügung darüber in verschiedener Weise an die Mitwirkung der Stände gebunder mit ihr der Raum zur inneren frei rickelung errungen war. Tausende freuer Herzen verbluteten auf dem Felde des Sieges, dere rangen Jahre lang mit dem Schmerz geläusch. Hoffnurgen, uns endlich ist es vergönni, dem Ziele näber zu treten, für das jene Edlen begeistert in den Gedanke eines verjüngten in Freientfaltenden Volksledens anke einer böderen Einigung und igung des gesammten deutschen Vaterie hat er die Gemürder ergrissen, und Versammlung ist berufen, dabin zu wirken, daß ne Wahrbeit werde. Sie kann diesen Beruf nur erfüllen, wenn sie von demselben Geist geleitet wird, der Zeit des Befreiungskrieges so Großes vollführte, von dem Geiste der Treue, der Wahrhaftigkeit, der Einigkeit. Treue gegen das Fürstenbaus, das, unter den Dpnastien Europas die herrlichste, unseren Königethron ziert, Treue gegen das Volk, das seine theuersteu Rechte unserer Obbut anvertraute, das sen der glänzende Schilo dieser Versammlung, den auch nicht das leiseste Wöllchen trüde! Wahrdaftigkeit ziere ser Thun, Wahrhaftigkeit, wie der Deutsche sie versteht, der den Grundcharakter seines Volkes verldugnet, wenn er seine Ueberzeugung rücksichisvoll verhüllt, wenn er nicht vor König und Volk der ganzen vollen Wahrdeit Zeugniß gibt. Einigkeit endlich, sie war in jener glänzenden Epoche unserer Geschichte die Mutter großer Thaten; die heilige Liebe zum Vaterlande, die alle Herzen durchslammte, sie verband die deutschen Stämme aufs neus zu einem einigen Brudervolke; als die Westsalen in ihren gesegneten Feldern, die Rheinländer an den Ufern ihres hertlichen Siromes mit Jubel die Pommern, die Preußen und die tapferen Bewohner der an. deren Provinzen als ihre Befreier begrüßten, da wob sich zwischen den entlegensten Theilen des Reiches ein unzerstürdares Band, und von jinen Tagen an wuche das Verlangen nach einer innigen Gemeinschaft, nuch einer Bahn zu einem einheitlichen volitischen Entwicke. lungsgang. Sie ist geöffnet, diese Badn; der erste Schrin, mit dem wir sie betreten, sey eine Verbrüderung der Provinzen zu einem großen, von Vaterlands. liebe getragenen Ganzen; wie meine Stimme hinüberdringt über die Scheidung, die in diesem Saal die Provinzen von einander trennt, so mögen auch innerlich alle provinziellen Schranken sallen, dier, wo es die große Sache des Vaterlandes, wo es die Ehre und die Wohlfahrt unseres Volkes gilt! Und so pulstre in dieser Versammlung das einheitliche Leben der Nation, vier sey der Herzschlag eines neuen verjüngten Preußeus, eines Preußens, das der Welt aufs neue das Beispiel geden wird, daß die Monarchie in der Freiheit und die Freiheit in der Monarchie eine Stüge findet, eines Preußen, das, umgeben von den Sompathien der deutschen Bruderstaaten, das deutsche Volk zu der Stelle dinanführen wird, die ihm unter den KulturVölkern der Erde gebührt Landtags= Kommissar: Es ist für mich ein schmerzliche Pflicht, die vortreffliche Rede, die wir eben gebön, theilweise widerlegen zu müssen. Dem wahrhast erbedenden Schluß derselben pflichte ich Wort für Wort bei mit um so tieferem Gesühle, da auch ich der Zeit angehöre, die der Redner so lebhaft geschildert, da es auch mir vergönnt gewesen, die Güter, die wir errungen, mit meinem Blute zu bezahlen. Schmerzlich ist mir die Pflicht(ich wiederhole es), den Eindruck dieser Rede unterbrechen zu sollen durch einige nüchterne saktische Berichtigungen, zu welchen mich meine Stellung zwingt.— Es ist im Entwurf der DankAdresse nicht die Rede von alljährlicher Wiederkehr der reichsständischen Versammlungen, sondern nur überhaupt die Nothwendigkeit vertodischer Wiederkehr aus dem Umstande gefolgert, daß die Hauptverwaltung der Staatsschulden der Reichsversammlung Rechnung legen soll. In der Rede des Herrn Berichterstatters aber ist Bezug genommen auf den Paragrapben des Gesetzes für die Hauptverwaltung der Staatsschulden, worin gesagt ist, daß alljährlich Rechnung gelegt werden soll, und daraus gefolgert, daß die sogenannte reichsständische Versammlung sich nicht nur periodisch, sondern daß sie sich alljäbrlich versammeln solle. Wäre dies in dem Adreß=Entwurf beansprucht, so würde ich diesen Punkt gleich derührt haben. Ich darf jegt zur Wieerlegung versichern, daß keiner unter Allen, die in allen Instanzen, dem Könige bei der neuen Gesetzgedung Rath zu ertbeilen hatten, zu der Ansicht oder überdaupt nur auf den Gedanken gekommen ist, daß aus dem cturten Paragraphen zu folgern sey, daß behuse der Rechnungslegung die reicheständische Versammlung all äbrlich versammelt werden müsse. Es steht allerdings darin, daß die Haupt Verwaltung der Staatsschulden der reichsständischen Versammlung alle Jahre Rechnung zu legen habe, und daß dieses erfüllt werden solle, ist nicht zweiselhast, daß aber die Versammlung alle Jahre die Rechnung auch abzunehmen habe, steht nicht darin. Wenn man sich an Worte halten will, muß man sich auch durch Worte schlagen lassen. Unser Gedanke war, daß es beim Difinitivum genau bleiden sollte, wie es seither bei dem durch das Gesetz vom Jahre 1820 vorgeschriebenen Provisorium gehalten worden ist. Die Haupt, Verwaltung der Staateschulden legte alle Jadre Rechnung, diese gelangte an die Oderrechnungs=Kammer, welche sie vevidirte, ohne daß über den Zeitpunkt, wann diese Revision vollendet seyn muß, etwas vorgesehen wäre. Wenn die Rechnung ron dor zurückkam, ging sie an einen sehr engen Ausschuß des der ständischen Versammlung einstweilen substituirten Staatsraihs. Dieser aus etwa 4 Personen destehende Ausschuß unterzog sich dem Geschäft der vorbereitenden Abnahme, welches in einer größeren Versammlung unmöglich ausgeführt werden kann. Nach Beeneigung desselben erstattete der Ausschuß dem Staatsrath seinen Bericht, und dieser ertheilte die Decharge. Dasselde Verfahren ist durch das vorliegende Gesetz vorgesehen, indem für den Staats=Raty der Vereinigte Landtag oder die vereinigten Ausschüsse eintreten, der Ausschuß des Staatsruths aber durch die Deputation für das Staatsschuldenwesen ersegt wird. Selbst wenn aus anderen Gründen auch alle Jahre die Central=Versammlung vereinigt würde, so würde die eigentliche Abnahme immer nur durch einen sehr kleinen Ausschuß bewirkt werden können, und so glauben wir, daß in diesem Punkt das Gesetz nicht allein wirtlich, sondern auch dem Geiste nach erfüllt ist. Bedenken Sie, daß die Staatsschuld, mit geringen Ausnahmen, in Staatsschuldscheinen konsolidin ist, und erwügen Gie, od für ein so einsaches Geschäft, wie diese Rechnungs Abnahme, eine so große oder auch nur die mittlere Versammlung alljährlich zu berufen irgendwie gerathen seyn könnte. Ich glaube daher, wir haben in diesem Punkt nicht allein das Wort und das Recht, sondern auch die Nüzsichkeit für uns. Ich gehe jetzt zu einem zweiten neuen Einwand gegen die Legalität der Artridutionen der vereinigten stindischen Ausschüsse über, welcher aus den älteren Gesetzen über die Ausschüsse entnommen ist. Darauf habe ich zu erwiedern, dag der jetzige vereinigte Ausschuß rechtlich eine ganz andere Corporation ist, als die aus den Provinzial=Stünden hervorgehenden Ausschüsse, auch wenn diese vereinigt wären; nur die Personen sind im Wesentlichen dieselben. So lange der Vorbehalt des Gesetzes vom 5. Juni 1823 nicht erfüllt und gelöst war, war es gesetzlich unmöglich, den Ausschüssen Auridutionen zu geben, welche bis dahin den Provinzial=Ständen zustanden, und wenn deshalb die rheinischen und preußischen Stände im Jahre 1843 daten, daß den Ausschüssen Rechte gegeben werden möchten, ganz analog denen, welche ihnen jezi gegeben sind, so erbaten sie etwas rechtlich Unmögliches; die Regierung konnte dies nicht zugestehen, ohne wirkliche Verletzung des bestehenden Rechts. Nachdem Se. Majestät aber das Gesetz vom 5. Juni 1823 durch Kreirung des Vereinigten Landtages erfüllt, das Provisorium ausgehoben und demselben die vordehaltenen Rechte der Central=Versammlung gegeben hatte, konnte der Gesetzgeber mit allem Fuge und mit voller Konsequenz einen Theil dieser Befugnisse, so weit er es für nütlich und räthlich hielt, auf die Vereinigten Ausschüsse übertragen. Die von dem Herrn Redner versuchte Berufung auf Gesetze, welche für eine rechtlich ganz andere, wenngleich den Personen nach ähnliche Körverschaft gegeben sind, muß ich daher als völlig unzutreffend zurückweisen. Dies habe ich dem Redner noch zum Verständniß meiner früheren Angaben erwiedern müssen. Der Abgeordn. Camphausen(Präsident der Handelskammer zu Köln, vom Stande der Städte aus der Rheinprovinz): Aus den vielen und gewichtigen Worten, die wir seit wenigen Tagen gelesen und vernommen, wünsche ich in diesem Augendlicke zur Einleitung desjenigen, was ich zu sagen habe, vorzugsweise ein Wort hervorzuheden, das Wort nämlich, wodurch der Versammlung empfohlen worden, die Meinung eines Jeden zu achten. Mehr als sechshundert Männer sitzen dier vereint, sie sind von den versajedenartigsten Neigungen und Ansichten bewegi, aber Keinem von ihnen wird, dessen din ich gewiß, vorgeworfen werden dürfen, daß er in seinen Worten und Handlungen, nicht einer inneren Ueberzeugung folge. Diese Ueberzeugung ist und muß bei den Indiriduen eine verschiedenartige seyn, gleich wie die Individuen selbst nach Abstammung, nach Klima, nach Gemutbsart, nach geistiger Anlage sich von einander unterscheiden, aus Gründen, welche von ihnen selbst völlig unabhängig. sondern von der Weltordnung Gottes gegeben sind. Ich wage es, auszusprechen, an das ist von der Wettordnung Gottes gegeben, daß wir in unseren Ueberzeugungen von äußeren, zufälligen Einflussen nicht vollig frei bleiden können, daß wir nicht in Gleichbeit geboren und erzogen werden, daß unsere Ueberzeugungen zum Theil aus unserer Stellung im Leben, aus unserer LebensAnschauung, aus unseren Ledens= Erfahrungen hervorgeben, daß wir von den Eindrucken der Erziehung und Sitte nicht befreit bleiden. Von einer Kraft, von einem Bedürfnisse des Menschen wäre am ersten eine Uebereinstimmung Aller vorauszusetzen, von der Allen und zu allen Zeiten innewohnenden Kraft, von dem Allen und zu allen Zeiten innewohnenden Bedürfnisse des Glaubens, einem Bedürfnisse, daß seinem innersten Wesen nach dahin strebt und dahin streben muß, nur Eines als wahr und kein Anderes als wahr anzuerkennen; auch ist die Forderung einer Uebereinstimmung in diesem Punkte in zahl= und endlosen Kämpfen, in gewaltigen Blutströmen ausgesprochen. Die menschliche Gesellschaft hat sich aber auch durch diese Forderung hindurchgearbeitet, sie will im Großen Ganzen nicht mehr den fremden Glauben durch Tod, Vernichtung oder Zwang bekämpfen, sie strebt dahin, jeden Glauben zu ehren, ihn als eigenstes Eigenthum eines Jeden zu betrachten. Um wie viel mehr hat sie nicht die Verschiedenheit der politischen Meinung anzuerkennen, die Verschiedenheit der Ueberzeugungen, welche aus der Uebung von Geisteskräften entspringen, die ihrer Natur nach, wie ich vorhin sagte, nach Gottes Anordnung verschiedenartig sind, die Verschiedenheit der Ueberzeugungen über Dinge, wovon noch niemals und zu keiner Zei dehauptet worden, daß ihrem innersten Wesen nach nur Eines wahr sev, kein Anderes wahr seyn könne, welche vielmehr in verschiedenen Zeiten, in verschiedenen Ländern, bei verschiedenen Völkern, verschieden soon müssen und verschieden seyn sollen. Zeugniß hiervon gibt uns die Anerkennung der Verfassung eines benachbarten Volkes, die von der unfrigen um eine kaum meßdare Weite getrennt ist, Zeugniß der Ausspruch, daß Preußen anderer Instirutionen bedürfe, als in umliegenden Staaten angemessen und nützlich erkannt worden; Zeugniß die Anerkennung, daß über die zweckmäßigsten staatlichen Verhälmisse fur und in Preußen sehr redlichMänner abweichende Ansichten begen: Zeugniß die Thar. sache, daß die döchsten Ratbe der Krone entgegengesetze Ansichten vertreten haben. Darum Achtung und En einer jeden Meinung unter uns. In einem Punkn, ich habe ihn schon bezeichnet, treffen wir Alle zusam. men, darin, daß alle unser Reden und Thun aus selbs eigener Ueberzeugung hervorgehen wird, lassen mir e## so gelten, unverdächtig und unverdächtigt. Ich glaube, wir tressen noch in einem andern Punkte zusammen, in dem Punkte nämlich, daß wir Alle treue und feste An. hänger der monarchischen Verfassung sind, Ich zögere für meinen Theil nicht, es auszusprechen: Preußen dedarf eines starken, eines mächtigen Königs, ich vereinige mich mit Allen, welche dahin streben, die Grundlagen des Konigihums immer mehr zu befestigen und ihnen eine unangreifbare Dauer zu geben. Ueber die Mittel, welche zu diesem Ziele führen, können und werden verschiedene Meinungen sich geltend machen, aber was den Zweck betrifsi, so nehme ich für mich das Recht in Anspruch, Jedem in diesem Saale gleich zu stehen, der es wohl will, mit seinem Könige, mit der Monarchie, mit dem Lande, Jedem, er sey Fürst oder Landmann, Minister oder Bürger.— Der Entwurf zu dieser Adresse, wozu ich mein Votum mit diesen Worten eingelettet dabe, enthält zunächst den Dank, den die Bersammlung Gr. Maj. erstattet. Ich schließe mich ihm aus vollem Herze# an, und wenn ich etwas dinzuzufügen hätte, so wäre es, daß noch feurigere Worte bätten gefunden werden können.— Es ist groß, was Preußens Monurch seit seiner Throubesteigung für die Entwickelung seinet Volkes gethan dat; es ist groß, wenn man die Ze. stände der Gegenwart mit denen der Vergangenha# vergleicht; ich möchte eben so wenig verkennen, daß sich Manches zwar im Volke selbst entwickelt hat, aber derjenige Giafluß, der sich vom Throne derab geltend gemacht, hat daran einen großen Ambeil genommen. Die freiere Bewegung der Presse vor Allem ist dem Könige deizumessen, ich will also, indem ich dem ersten Theile der Adresse vollständig beistimme, nur das erwähnt haben, daß ich ihn in stürkeren Ausbrucken gesaßt zu sehen münschte.— Der zweite Theil des Entwurses macht es wünschenswerth, zunächst einige Worte über die Anwendung eines Begrisses zu sagen, der in vielfältiger Weise angewendet mird und zu mehr scheinbaren als wirklichen Abweichungen Veranlassung giti; es ist dies der Begriff der Souverainetät oder Mochi. vollkommenbeit. Zwei Bemerkungen habe ich in dieser Beziebung zu machen. Wenn nach dem tbeoretischen Begrisse der Seuverainetät dieselbe bis an die Grenzn des Moglichen gebi, so folgt daraus noch nicht, daß ihre praktische Ausudung durch den Monarchen allein ebenfalls bis an die Grenzen des Möglichen gebe. Ich mache mich in einem einsachen Beispiele demtlich: Der Versammlung liegt eine Allerdöchste Proposition über die Einführung einer Einkommenssteuer vor, von der, ohne im Geringsten auf ihren Inhalt einzugehen, mit Zustimmung Aller wird gesagt werden dürfen, daß sie bedeutend und groß ist. Ganz abgesehen nun davon, ob die Maßregel demnächst zur Ausführung gelangen wird, steht so viel fest, daß sie zu ihrer Ausführung einen concentrirten Patriotismus, eine durch die Erklärung der Stände der gesammten Monarchie beförderte ständische Mitwirkung in dem Maße in Anspruch nimmt, daß sie bei einer Berathung durch acht provinzialstandische Versammlungen beinabe, wenn nicht vollständig unmöglich auszufuhren seyn würde. Noch mehr, in benachbarten Ländern, die nicht genannt zu werden brauchen, würde nicht ungeachtet, sondern wegen der festen. Anklammerung an den Grundsag der unbegrenzten Einderrschaft die Ausführung einer Maßregel, wie die vorliegende, wohl absolut unmöglich seyn. Ich will mit diesem Beispiele beweisen daß, indem die Souverainetät gewisse, deringende Formen für ihre Ausfübrung feststellt, die anderswo oder der Theorie nach eine Beschränkung der Machtvollkommenbeit genannt werden, sie gerade durch diese Formen anston zu einer Beschränkung, zu einer Vermehrung der Königlichen Macht gelangen kann. Die zweite Bemerkung ist die, daß die Machwollkommenbeit sich in jeder ihrer Handlungen offenbart, daß sie für jede ihrer Handlungen dieselde Ehrfurcht, denselben Gehorsam zu sordern hat; daß der Gehorsam, den wir dem Souverain verschulden, identisch ein und derselbe Geborsam ist, den wir dem in Gesetzen ausgesprochenen Willen des Herrschers verschulden. Hier steht eine der Grenzen über welche keine Macht hinausgebt, die Grenze des Möglichen. Es ist unmöglich, zu gleicher Zeit zwei Gesetze zu erlassen und zur allgemeinen Anerkennung und Befolgung zu bringen, welche in einem wesentlichen Wedersprüche miteinander steben; entweder muß der Untertban das eine Gesetz defolgen oder das andere, entweder muß er das eine verletzen oder das andere. Auch hierfür erlaube ich mir, denn der Saz ist von Wichtigkeit, sowohl (Fortsetzung s. in der zweiten Beilage.) WT Extra=Blatt zu Sitzung des Vereinig 15. April (Schlu Vereinigte Abgeordneter Freiderr v## Hagen, vom Stande der Ritt Westfalen): Ich schließe mich vorigen Redners an und komn selben berührten Punkte zurü# Se. Majestät der König frei schließungen, wie auch wir in daß wir Sicherheit gewähren: rer Komminenten, und dritten verbinden mit weiser Mäßigur Trias nehme ich ebenfalls und ganz andern Schlüfsen, als erkläre mich gegen jede Adrest daran, daß Se. Majestit der keine andere Erwiederung erma also nicht durch leere Worte. Ihrer getreuen Stände 34 sammlung nicht gern in den ten bringen, wenn sie sich d mit Dank, sev es mit Bitte. decken, daß ein Herkommen welches mich daron entbinden Willen Folge zu leisten. haben nie Adressen bestanden; rinzen unseres Staates Herko wissen; ich halte mich dabe bekannt ist. Wir in Westsa den Kern gehalten, nicht= steis ganz bestimmt gesagt, ir wird man mir Beispiele von entgegenstellen; aber ich frage uns in einem constirutionell erdlicke ich keinen Schatten Antwort auf die Thronrede h Sinn; denn dort besteht ei rium. Durch eine billigend zu konserriren, kurch eine Wir wenden uns aber mit die Krone und wurden zun antworten baben, um die## dieselbe in uns erregt hat. erlaubi, einen Tadel oder ei sprechen und die Königlichen mich vielmehr in dieser Beziel aus der Herren= Kurte ansch sprach, daß ihm der Ausdru# fallen habe, welcher von dem spricht, den die Thronrede eine solche Arresse für undar darauf ankommen sollte, ein gefügter Verwahrung unser zu richten, so könnte ich 1 Ich frage Em. Durchlaucht Lage befinden, einen Dank u auszusprechen? Ich frage, ist, zwei so verschiedene Geg hier ein nahellegendes Beit mich in das Privatleben. Anderen die Gewäbrung ei nur zum Theil erfüllt, n über die theilweise Erfüllun mit Vorbehalt des Recdie digung? Ich frage, ob wir uns Sr. Majesität nahe und Verwahrung mit eineine Arresse nicht billigen, den Dank, mit dem anderausspricht, denn ich kann Ehrfurcht, die wir alle S ist eine große That der Kro Landtag zusammenberief. Sonntage Quasi modo fühlen uns gleichsam wiede ten Kreise der Provinzial= Gefüble des Staatsverbande Interessen. Ich möchte de durch eine solche Adresse st nicht verkennen, daß sich zlich erkannt worden; der die zreckmäßigsten Preußen sehr redliche en: Zeugniß die ThuKrone entgegengesetzee n Achtung und E### In einem Punkn, ressen wir Alle zusam. und Thun aus selbs wird, lassen nir rdächtigt. Ich glaube, Punkte zusammen, in le treue und seste An. ung And, Ich zögere sprechen: Preußen deKönigs, ich vereinige jeben, die Grundlagen defestigen und ihnen en. Ueber die Mittel, onnen und werden ver. machen, aber was den mich das Recht in Anleich zu stehen, der es zit der Monarchte, mit der Landmann, Minister u dieser Adresse, wozn orten eingelettei dabe, die Versammlung Gr. hm aus vollem Herzen nfügen däute, so wäre däuten gesunden werden Preußens Monurch seit ie Entwickelung seinet wenn man die Zu. nen der Vergangenhaut wenig verkennen, daß st entwickelt hat, aber Throne derab geltens den Ambeil genommen. se vor Allem ist dem so. indem ich dem erg beistimme, nur das stürkeren Ausbrücken gezweite Theil des Entzunüchst einige Worte isses zu sagen, der in ro und zu mehr scheingen Veranlassung gibe; uverainetdt oder Mochi. ungen habe ich in dieser nach dem tbeoretischen ibe dis an die Grenza raus noch nicht, daß ihre Monarchen allein ebenöglichen gebe. Ich mache deutlich: Der Versammroposition über die Einvor, von der, ohne im ugeben, mit Zustimmung n, daß sie bedeutend und daron, ob die Maßregel ingen wird, steht so viel rung einen concentrirten rklärung der Stände der e ständische Mitwirkung mi, daß sie bei einer Beandische Versammlungen unmöglich ausufuhren enachbarten Ländern, die en, würde nicht ungeachAnklammerung an den inverrschaft die Aussühvorliegende, wohl absolut diesem Beispiele beweisen gewisse, deringende ForUli, die ander#we oder der g der Machwollkommendurch diese Formen anu einer Vermehrung der an. Die zweite Beachwollkommenbeit sich in u1, daß sie für jede ihrer , d e n s e l b e n G e h o r s a m z u u, den wir dem Souveund derselbe Geborsam ist, sgesprochenen Willen des steht eine der Grenzen ausgebt, die Grenze des zu gleicher Zeit zwei Gemeinen Anerkennung und In einem wesentlichen Weentweder muß der Unteroder das andere, entweder r das andere. Auch bierfür ist von Wichtigkeit, sowohl zweiten Beilage.) Wererke. Zertruur. Ertra=Blatt zu Nro. 96. Münster, Donnerstag den 22 April. 1847. Landtags=Angelegenheiten. Sitzung des Vereinigten Lan 15. Apfil 1847. (Schluß.) Vereinigte Kurie. Abgeordneter Freiderr von Bincke(Landralb zu Hagen, vom Stande der Ritterschaft aus der Prorinz Westfalen): Ich schließe mich ganz dem Vortrage des vorigen Redners an und komme auf die drei ron demselben berührten Punkte zurück; nämlich erstens, daß Se. Majestät der König frei sern müsse in seinen Enschließungen, wie auch wir in den unseigen; zweitens, daß wir Sicherheit gewähren müssen den Rechten unserer Kommitenten, und dritens, daß wir beide Zweckverbinden mit weiser Mäßigung in der Form. Diese Trias nehme ich ebenfalls unbedingt an, gelange aber zu ganz andern Schlüssen, als der vorige Redner. Ich erkläre mich gegen jede Adresse. Zunächst erinnere ich daran, daß Se. Majestät der König nach der Thronrede keine andere Erwiederung erwarten, als durch die Thar, also nicht durch leere Worte, sondern durch Handlungen Ihrer getreuen Stände. Ich möchte die bobe Versammlung nicht gern in den Verdacht der Zudringlich. keit bringen, wenn sie sich dem Throne naht, ser es mit Dank, sev es mit Bitte. Auch kann ich nicht entdecken, daß ein Herkommen in einer Provinz eristirte, welches mich davon entbinden könnte, diesem Allerböchsten Willen Folge zu leisten. In Westsaten wenigstens haben nie Adressen bestanden; ob sie in anderen Prerinzen unseres Staates Herkommen sind, kann ich nicht wissen; ich halte mich daher nur an das, was mir bekannt ist. Wir in Westsalen haben uns immer an den Kern gehalten, nicht an die Schale; wir haben steis ganz bestimmt gesagt, was wir wollten. Vielleicht wird man mir Beispiele von constiiutionellen Staaten entgegenstellen; aber ich frage Ew. Durchlaucht, ob uns in einem constitutionellen Staate befinden. Hier erblicke ich keinen Schatten davon. Eine Adresse als Antwort auf die Thronrede hat dort einen ganz anderen Sinn; denn dort besteht ein verantwortlichet rium. Durch eine billigende Adresse sucht man dieset zu konserriren, kurch eine mißbilligende zu Ktürze Wir wenden uns aber mit unserer Adresse kirckt an die Krone und wurden zunächst auf die Thronrede z antworten baben, um die Gefühle zu schileern, welch dieselbe in uns erregt hat. Ich halte es aber für unerlaubt, einen Tadel oder ein Lob Sr. Majestit auszusprechen und die Königlichen Worte zu kritstren; mich vielmehr in dieser Beziebung entschieden dem Reoner aus der Herren= Kurte anschließen, der sich dabin aussprach, daß ihm der Ausdruck des Adreß=Entrurfs miß. fallen habe, welcher von dem sehr schmerzlichen Eindruck spricht, den die Thronrede erregt habe. Ich halte daber eine solche Arresse für unparlamentarisch; wenn es aber darauf ankommen sollte, eine Dank=Adresse mit dinzugefügter Verwabrung unserer Rechte an Se. Majesidt zu richten, so könnte ich dies eben so wenig billigen. Ich frage Em. Durchlaucht selbst, ob wir uns in der Lage befinden, einen Dank und eine Verwahrung zugleich auszusprechen? Ich frage, ob dies die richtige Form ist, zwei so verschiedene Gegenstände zu vereinigen? Um hier ein nahellegendes Beispiel zu mich in das Privatleben. Es verschuldet Jemand einem Anderen die Gewährung einer Zusage, die er ihm dann nur zum Theil erfüllt, wird er ihm nicht vorläufig über die theilweise Erfüllung seiner Ansprüche gutttiren mit Vorbehalt des Rechts auf die vollständige Befriedigung? Ich frage, ob dies eine Form ist, wir uns Sr. Majesiät nahen dürfen, wenn wir so Dank und Verwahrung mit einander vereinigen? Ich kann eine Arresse nicht billigen, die mit dem einen Worte den Dank, mit dem anderen eine Modisication desselben ausspricht, denn ich kann dies nicht vereinigen mit der Ehrfurcht, die wir alle Gr. Majestät schulden.— E# ist eine große That der Krone, wenn sie den Vereinigten Landtag zusammenberief. Mit Recht wurde er am Sonntage Quasi modo geniti eröffnet. Denn wir fühlen uns gleichsam wiedergeberen aus dem beschränkten Kreise der Provinzial=Stünde zu dem gemeinsamen Gefühle des Staatsverbandes und der gesammten LandesInteressen. Ich möchte das Gefühl dieses Dankes nicht durch eine solche Adresse schwächen; gleichwohl kann ich nicht verkennen, daß sich in den Kelch der Freude ein bitterer Tropfen Wermuth mischt.— Wir haben aus dem Munde des Verneters der Krone die in der Adresse behaupteten Rechtsverletzungen Punkt für Punki bekämpfen bören; doch erinnere ich mich zu gut der Verheißungen unseres höchstieligen Köngs Masestn. Zwer vermag ich mich nicht zu allen eintelnen Behauptungen Adresse zu bekennen; namentlich hut es für mich Ausführung des Herrn Ministers nicht bedurft, um mich zu überzeugen, daß die angebliche Verletzung des Gesetzes von 1823 nicht begrüneet ist. Ich siire es mit der Logik unvereinbar, wenn aus der Bestimmung jenes Gesezes, daß, so lange keine allgemeine Stände beständen, die betressenden Gesetze den Provinzial.Stünden vorgelegt werden sollten, umgekehrt gefolgert werden venn also jezt allgemeine Stände=Versammlungen berufen werden, so sollen fernerhin den Prooinzial= Ständen keine allzemeine Gesetze mehr vorgelegt werden. Auch kann ich die Bemerkung in Beress der Domainen icht begründet flnden, wenn auch vielleicht für einzelne Provinzen derartige Bestimmungen bestehen mögen. Andererseits vermisse ich die Anführung des wichtigen Gesetzes vom 22. Mai 1815. Es ist darin im§. 4 gesagt worden, daß die Wirksamkeit der Landes=Repräsentanten sich auf alle Gegenstände des Personen= und Eigenthumsrechtes mit Einschluß der Besteuerung erstrecken solle. In dem Patent vom 3. Fed. d. J. hat sich Se. Majestät im Falle eines Krieges das Recht vorbehalten, außerordentliche Steuern ohne Zustimmung des Landtags auszuschreiben, für den Fall, daß die Zuumenberufung desselben nicht zulässig befunden werden möchte; es sollen aber nach der gesetzlichen Vorschrift §. 4 des ersterwähnten Gesetzes keine Steuern ausge schrieben werden, ohne die Landes=Repräsentanten wenigstens mit ihrem Beirathe gehört zu haben, das ist unzweifelhaft. Mit der Ausführung der Adresse in Betreff des Gesetzes vom 17. Jan. 1820 bin ich einverstanden; ich finde dies Gesetz röllig klar und wünschte, daß in unserer ganzen späteren Gesetzgebung dieselbe Klarheit sich wiederfingen möchte. In dem Gesetze ist gesagt, daß künftig kein Staattschuldschein ohne Zuziehung und Mitgarantie der künftigen Reichestände kreirt werden könne. Wenn ich nun auch damit einverstanden wäre, daß man unter dem Worte:„Zuziebung“ Beirath verstehen könne, so würde es doch zu rügen senn, daß dieser Beirath von der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen und nicht von allgemeinen Versammlung der Repräsentanten gegewerde. Wenn aber auch unter dem Worte Garantie nur ein Beirath begrisfen werden soll, so ist solche Auslegung mit meinem Rechtsgefuhl nicht vereindar, wenn auch drei Justiz= Minister das Gegentbeil behaupten, denn das Wort Garantie enthält eine klare Bestimmung, es enthält den Begriff einer Burgschaft, und eine Burgschaft ist an eine Willenserklärung gebunden, denn ich kann nicht Burge seyn, wenn ich nicht gesagt habe: ich will mich verbürgen. Wenn es nun ferner in dem Gesetze vom 17. Jan. 1820 heißt, daß überhaupt Staatsschulden=Dokumente nur unter Zuziedung und Mitgarantie der Reichestände kreirt werden können, so bat diese Bestimmung beschränkt werden sollen auf Schulden, für welche das gesammte Vermögen des Staates zur Sicherheit bestellt ist. Der Minister des Innern hat deshalb Bezug genommen auf§. 3. Darin steht wörtlich:„Für die sämmtlichen jetzt bandenen und in dem von Uns vollzogenen Etai angegebenen Staatsschulden garantiren Wir hierdurch für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone mit dem gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats.“ Hierin ist also nur die Rede von einer Sicherstellung mitteist des gesammten Staats=Vermögens für die jegzt (1820) vorhandenen Schulden:; nicht für diejenigen Schulden, welche künftig noch kreirt werden möchten. Auch ist im§. 2 vorausgesetzt, das neue Staatsschulden=Dokumente nur, nachdem die Reichsstände ihre Zu stimmung ertheilt haben, ausgestellt werden sollen. Die Sicherheit mit dem gesammten Staats Vermögen ist nur das Accessorium— die Hopothek, nachdem bereits rechisendindlche, von den Belcp=hun goreger zusech. besteht.— Endlich bin ich mit der den, wenn darin gesagt ist, die erstung dr algemsinn. Sihy gegag vom 17. Jau. 1820 ausdrücklich bestimmt worden, daß die Staatsschulden=Verwaltung verpflichtet sev, der ständischen Versammlung alljährlich Rechnung abzulegen denn damit ist zugleich das alljährliche Zusammentreten der Reichsstände bestimmt ausgesprochen, und es kenn nicht devon die Rede seon, ob die Bestimmung zwockmäßig oder nothweneig sey. Ich erdlicke daher in dem neueren Gesetze eine Verletung wobldergebrachter Rechte. Der Minister dat uns gesagt; daß im Fell eines Krieges es unmöglich werden könne, den Landtag so schnell zu berufen, um die erforderlichen Geldmittel beschaffen. Wir werden indet bei dem raschen Fortschreiten der Eisendahn=Anlagen bald in der Lage seya, daß mir uns aus allen Provinzen des Staats in acht Tagen hier versammeln konnen. Ich din der Meinung, daß gerade im Falle eines Krieges die Zusammendernfung der allgemeinen Stünde am nothwendigsten sen; ic erinnere hier an ein erdabenes Beispiel der Geschichte. Als unser großer König die österreichischen Staaten (Böhmen und Müdren) besetzt hatte, erschien die jugendliche und heldenmüthige Königin Maia Theresia in der ungeStändeversammlung. Die anwesenden Magnasüickten ihre Säbel und riefen: Morismur pro nostro, Maria Theresis. Damit ward der#streichische Sian gerettei, und das Haus Oestreich war an Siegen und an Ehren reich. Souten wir von unserem Purionsmas eine geringere Meigung haben? Sollie er uns nicht dieselde Begeisterung einflößen, als der ungarischen Nuioa?, Sollte es aber auch wirklich unmöglich seon, den Landtag zu derufen, würde es doch ein anderes Auskunstsmittel geden, wie es namentlich in dem glücklichen Lande üblich ist, dessen Versassung die Jahrhunderte und eine Erdweisheit ohne gleichen gemacht daben. Die Minister scheuen sich dort nicht, in einem solchen dringenden Falle für Reitung des Vaterlandes idren Kopf auf: Spiel setzen, und begehren dann nachträglich von den Volksvertretern eine Indemni##rsbill, die ihnen dann auch nicht verweigert wird; das ist der gesetzliche Weg. Eine solche Ausnahme muß man nur im Fall drinder Nothwendigleit machen und nicht die Ausnahme zum Gesetz erheden.— Ich kann daher weder die Zreckmäßigkeit, noch die Nothwendigkeit einer solchen Bestimmung anerkennen. Auch handelt es sich immer pst darum, ob sie ohne die Zustimmung der indeversammlung ins Leben neten kann. Ich will nur noch kurz auf die Folgen, welche die Ausführung dieser Maßregel nach sich zieden würde, aufmerksam Es würde dies den Kredit des Staats gefährden. Wir lasen vor Kurzem in der Allgem. Pr. Zig., in einem Anikel, welchen das allgemeine Gerücht der Feder des Landtags=Kommissars zuschreibt, daß der Staat bis zum Erscheinen der Verordnung vom 3. Fedr. kreditlos gewesen sey; aber eben darum müssen einen anderen Zustund herbeiführen. G# flind den Sianegläudigern durch frühere Gesetze Garantieen gegeben. Diese sind bisder nicht ausgeführt worden. Ich maße mir nicht an, ein Geldmann zu seon(ich fühle nur etwas in mir von einem Manne des Rechis). aber ich berufe mich auf das Zeugniß aller Gelomänner in der hohen Versammlung, daß aller Kreoit zwei Grundlagen habe: 1) muß der, welcher Kredit sucht, im Stande seyn, seine Verbindlichkeit zu erfüllen, und 2) muß er auch die Absicht haben, es zu thun. Dies zweite Requisit feblt aber den Gläudigern unseres Staates, da die Abschließung von Anleiben an die Zustimmung der Stünde gebunden ist und sie nicht wissen können, ob die Reichsstände die kontrabirten Schulden später anerkennen werden. Ich spreche nicht etwa von imaginairen Fällen; diese sind vorgekommen, namentlich bei den Anleiben der Seebandlung in den Jahren 1822 und 1832. Die Seebandlung ist nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 ein Geldinstitnt des Staats, und der Staat haftet für ihre Geschäfte als Selbstschuldner; also sind die Anleihen, die sie gemicht bat, als Anleihen des Staats zu betrachten. Der Fall liegt gerade so, als ob mein Rentmeister für mich eine Anleihe gemacht hat, nachdem ich ihm GeneralVollmacht ertheilt und für die von ihm einzugebenden Verbindlichkeiten mich verdürgt habe, und so ist in den Prämienscheinen der Seehandlung nur ein Siaatsschulden= Document zu erkennen. Es kann aber dieselbe Möglichkeit wieder eintreten, und um so leichter, als im§ 4 des Patents vom 3. Fedr. 1847 ausdrücklich s, das nur folche neue Durtehuz, das gesammte Staatsvermögen haftet, nieh anders, mit Zuziebung des Vereinigten Landtags, soellen, Ss brucht ase Pontg Lux gaung ves der Seehandlung oder ein Komr.— zum Pfande gesetzt zu werden, um der ständischen Garantie zu überheben. Die Sache llegt sogar jezi noch ungünstiger, als früher; bisher konnie min noch glauben, daß einst die Versprechungen der früheren Gesege ins Leden treten und die Ueberstchreitungen derselben durch ein späteres Gesetz sanint werden würden. Diese Hoffnung der Staatsgläudiger ist ihnen durch die neuere Gesetzgebung emzogen, weiche sich als vollendet ankündigt.— Freilich din ich nicht der Andaß der Staat auf diese An ganz kreditlos werden würde, auch Espartero und seine Gegner daben Darlehne erhalten, und es hat immer europäische Juden gegeben, weiche selbst den Rerubliken jenseits des Meeres bereimmillig ihr Geld gewährt haben. Hat aber die Mitgarantie der Stände für den Gläudiger einen Werid, so wird, wenn sie nicht ertheilt ist, der, der das Geld hergibt, sich eine größere Risiko= Prämie oder einen höhrren Zinsfuß bedingen müssen, und wir Alle werden die größeren Zinsen aus unserem Beutel zu bezahlen haden. Es gewährt mir in dieser Beziehung einige Beruhigung, daß der Landtags Kommissarius die Hoffnung auf eine Declaration der Verordnung vom 3. Bebr. d. J. nicht unbedingt zurückgewiesen hat, nur muß ich bemerken, daß die matertellen Beeinträchtigungen, daß die Gefahren für den Staatskredit um so größer werden müssen, je länger es verschoben wird, den Rechtszustand herzustellen.— Allein weit größer, als die materiellen, scheinen mir die immateriellen Folgen zu seyn, ich meine den bedenklichen Zustand, daß durch die neuen Gesetze die Eristenz aller ständischen Rechte gewissermaßen in Frage gestellt ist; ich sage gewissermaßen. Der Monarch ist nicht befugt, die Rechte der Stände aufzuheben; zum Beneise derufe ich mich auf einen anerkannt konservativen Gewährsmann, auf den sehr ehrenwerihen Edmund Burke, in seiner Geschichte der französischen Revolution, wenn er sagt; daß freilich nicht rechtliche, wohl aber moralische Schranken für die Machtvollkommenheit eines Monarchen zu denken wären. Wie der König nur abdanken könne, nicht aber die Königl. Würde abschaffen, so dürfe er auch die Rechte der Stände nicht antasten.— Nun gedören aber jene älteren Gesetze zu unseren verfassungsmäßigen Grundgesetzen, und in dieser Ueberzeugung verlange ich unsere ausdrückliche Zustimmung, nicht allein unseren Beirath zu Aenderung jener Gesetze. Es kommt hinzu, daß für diejenigen Prorinzen, die dem Staate erst sräter dinzugetreten sind, durch die Besitzergreifungs=Patente bestimmt worden ist, daß der hochselige König sie der Verfassung anschließen wolle, die er seinen gesammten Staaten verleihen wolle. Für uns ist also padurch ein vertragsmäßiger Rechtszustand begründer. Wir haben seither unseren Theil des Vertrages als treue Unterthanen erfüllt, und wir dürsen daher erwarten, daß der Vertrag auch andererseite erfüllt werde. Ich berrachte unsere ständischen Freiheiten und unsere gesammte Verfassung als ein großes Fireikommiß, werin mir auch die Rechte der Rachgevoreren zu berücksichtigen haben. Wie der Fireikommißbesiger zu jeder Aenderung der Zustimmung aber Agnaten bedarf, so ist auch der Monarch an die Zustimmung der Stände gebunden. Unsere Rechte bilten gleichsam ein eisernes Inventar, was wohl vermehrt werden wird mit manchem Stücke des Hausraths, bis es eine vollständige Haushaltung wird, in der der Landesderr behaglich mohn mit der großen Familie seiner Unterthanen, woron aber kein Stuck verloren geben darf ohne die Zustimmung aller Miteigenthümer. In diesem Sinne, glaube ich, darf unser Mitwirkungsrecht in Anspruch genommen werden. Gs wird nur die Frage seyn, in welcher Form wir unsere Rechte verwahren wollen. Ich derufe mich auf das Zeugniß des Mitgliedes der Herrenbank, daß wir unseren Kommittenten Sicherheit gewähren mussen. Auch ich sage, daß wir unseren Kommittenten Sicherbeit schuleig sind; roch bin ich der Ansicht, daß dies weder in der Form des Adreß= Entrurfs, noch in der des Amendements gescheben kann, worurch wir uns erst die Erlaubniß zur Wahrung unseter Rechte erdinen. Die Rechte, die wir derene besessen haden, können wir nicht erst erbiten auf dem Wege der Peittion, sondern es handelt sich bier blos um die einfache Erllärung, daß wir diese uns durch die früderen Gesetze verdürgten Rechte noch haben, daß eie erwähnten Bestimmungen der früheren Gesetze durch die widersprechenten Bestimmungen der neuen Gesetze nicht ausgehoben worden sind, und daß jene Gesetze nicht aufgeboden oder abgeluten werden können, es soy denn mit austrücklicher Zustimmung der versassungsmätig derufenen Stände. Und diese Gillärung erlaube ich mir der hoden Versammlung in Vorschlag zu bringen. Diese Ertlärung scheint mir alle Vortdeile zu vereintgen; sile ist klar, denn sie sagt bestimmt, wos wir wollen; sle ist fardlos, denn sie steht nickt auf den Boren der politischen Parieien, sondern auf dem Boren des Rechle; sie ist einsach, renn ste hüllt sich nicht in schöne Redersarten, sondern erscheint in der nackten Gestalt der Wahrheit; sle wird zur Kenntniß Sr. Majestät gelangen, denn sie wird abgegeben in Gegenwan des Landtogs= Kommissars; sie wird Ge. Majestat nicht bringen; wenn wir auf eine Adresse vielleicht eine unliebesame Antwort zu erwarten hätten, so lätt eine solche Gifldrung unserem Königlichen Herrn seine freie Entschließung. Se. Mojestät merden nicht genieben, und wir müssen gekuldig erwarten, daß Allerböchstrieselben den gestörten Rechts Zustand durch eine Erll#rung wiederberstellen werken. Diese Art der Verwahrung entspricht unseren Varslichtungen gegen unsere Kommit. tenten, denn sie beweist ihnen, daß wir ihre Richte kennen und sie ungeschmächt erhalten wellen; sie entspricht den Pflichten gegen die Staats=Gläudiger, denn sie sagt ibnen, daß wir ohne unsere Zustimmung kontrabirte Schulden ncht anerkennen; sie entspricht den Pflichten der Ofsenheit und Wahrheit gegen Se. Majestät, und sie schließt jere Dank=Adresse aus. Eine pure Dank=Arresse neben dieser Verwadrung halte ich für unmöglich; denn ich kann nicht danken mit der Reservation auf den Lirpen. Ich glaube in allen diesen Beziebungen keinen Anfechtungen entgegenzugeben, denn diese Grklärung sogt bestimmt und klar, was mir nellen, sie entfernt sich nicht von den Foermen, die mir der Ehrsurcht vor Sr. Majestät schuleig sind. Ich komme jegzt zum Schluß noch zu einem sehr wichtigen Punk Landtags= Marschall: Ich muß den Redner mit der Bemerkung unterbrechen, daß ich auf den Weg, auf welchem sich der Redner besintet, in keinem Fall eingeben kann. Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird sich der Rerner auf die Bestimmung der Geschäfts= Ordnung derufen, daß ein neuer Vorschlag verher schriftlich einzureichen ist, wenn er zur Abstimmung kommen soll. Der Redner hat aber überhaupt keinen neuen Vorschlag gemacht, der unter diese Bestimmung fallen könnte, sondern er hat etmas ganz Anderes gethan; er hat vorgeschlagen, das heute umzustoßen, was gestern beschlossen worden ist. Einen neuen Vorschlag haben wir von einem der vorigen Redner vernommen, einen Abänderungs=Vorschlag; einen solchen neuen Vorschlag hätte auch der jetzige Redner machen können, aber er bat ihn nicht gemacht, und auf das, was verlangt wird, kann sich die Versammlung nicht einlassen. Sie kann jetzt nicht beschließen, keine Adresse zu erlassen, nachdem sie vorher eine zu erlassen beschlossen hat. Abgeordn von Bincke: Ich habe gestern Se. Durchlaucht meine Aufwartung machen wollen; da ich Dieselben aber nicht antraf, so hate ich meinen Vornag vollstäneig schriftlich übergeben und darauf angetragen, daß dieser statt Adresse von der Versammlung angenommen würde, also ist der Geschäfts=Orenung genügt; von dem Redner, welcher zuerst sprach, ist eine Verwabrung beantragt worden, es dandeit sich nur um die Form, in welcher diese gescheden soll, auf dem ersteren Wege, durch eine Arresse an Se. Masestät oder durch eine Erflärung zu Protokoll; es ist also kein neuer Vorschlag, sondern ein Vorschlag zu einer anderen Form. Landtags=Marschall: Es hat seine Richtigkeit, daß ich gestern die schriftliche Enrtlärung des Resners erhalten bade. Daraus folgt aber nur, daß der Redner weder gestern schriftlich noch auch deute münrlich einen neuen Vorschlag im Sinne der Geschäfteordnung gemacht hat. Gs war nichts Anderes, als ein schriftlicher Antrag, daß die Versammlung umstoßen möge, was sie früder deschlossen habe. Ich kann mich ihm nicht anschließen und auch keine Debaue darüber gestatten. Abgeordn v. Blucke: Ich habe die Frage so verstanden: Soll ein Adreß=Enmurf in Beraibung genommen werden? Es war daher noch jeder andere Vorschlag gestattet. Landtags=Marschal: Auch eine abgemachte Sache. Abgeerdn. v. Bincke: Auch die Abgeordneten meiner Provinz haben so verstanden, ich derufe mich auf eine amtliche Person, den Herrn Vice=LandtagsMarschall v. Bodelschwingb. Landtags=Marschall: Die Versammlung kann nicht auf abgemachte Dinge zurückkommen. Wenn also der Redner weder dem Adreß=Entwurf beistimmt, noch auch einen Vorschlag auf Abänderung des Adreß= Entwurfs zu machen hat, so weiß ich nicht, wie er länger auf dem Rednerstuble bleiben will. Abgeordn. v. Biucke: Ich glaube mich in meinem Rechte und appellire an die hohe Versammlung, wenn sie mich darin schützen will. Der Marschall: Der Abgeordnete beruft sich auf die Versammlung, ich glaube, es wird nicht ihre Ansicht seyn, mich anzugehen und aufzufordern, darüber abstimmen zu lassen, ob die Versammlung eine Adresse beschließe; ich sehe das voraus und brauche nicht daran zu zweifeln. Ich dagegen din der Ueberzeugung, daß die Versammlung gar nicht einmal den Wunsch haben kann, daß ich sie zu einer Abstimmung darüber veranlassen möge, ob sie heute zurücknehmen will, was sie gestern beschlossen hat. Landtags=Kommissar: Ich glaube in dieser Brage ein Wort reden zu müssen. Der geehrte Redner dat zweierlei Anträge gestellt, den einen, daß keine Adresse gegeben werden möchte. Nachdem eine solche mit großer Majorität beschlossen worden, wer dieser Antrag unzulässig, doch außer dem Bereich meiner Entgegnung und der Landtags=Marschall hat sich schon darüber geäußert. Außerdem hat er begen. nen, einen Antrag zu entwickeln, monach gewisse Ver. wahrungen in das Protokoll niedergelegt werden sollen. Dies ist ein neuer Gegenstand, der nichts mit der Adreß= Dedaue zu ihuu hat. Nun hat dn Redner zwar enklän, daß er einen solchen Antrag gestern schriftlich dem Landtags-Marschall übergeben habe. Wen. aber ein solcher Antrag heute häue zur Berathung kommen sollen, so hätte er nach Vorschrift des Reglements zuvor dem Landtags=Commissar mitgetheilt werden müssen, wie dies allgemein vorgesehen ist, damit die Rüche der Krone sich darauf vorbereiten können. De dies nicht geschehen, so muß ich enisch ieden witersprechen, daß diesem Antrage weitere Folge gegeben werde. Ich würde dies früher gesagt haben, wenn es mir zustände, die Redner zu unterbrechen, dies Recht hat aber nur der Landtags Marschall, und darum mußte ich warten, dis eine solche Unterbrechung wirtlich stangefunden daute. Die Debaite ist außer dem Reglement, wir#ind nur in der Debatte über die Adresse, und ich muß dader den Landtags=Marschall dringend ersuchen, diesen Vortrag abzubrechen. Abgeord. von Vincke: Es handeit sich um ein Recht, was meiner Persan zukommt, ich din den Formen unserer Geschäftsordnung gefolgt. Wenn es nöthig ist, meinen Antrag zuvor dem Königlichen Commissarius mitzuthellen, so war es Sache des Herrn LandtagtMarschalls; wenn Ew. Durchlaucht ihn nicht kommunt. zirt haben, so ist es nicht meine Sache. Landtags=Marschall: Ich dine Sie Ihren Platz wieder einzunedmen. Abgeord v. Blacke: Wenn die Bersammlun dafür ist, so werde ich in der Entnickelung meine# Amendements fortfahren. Der Landtags= Marschall: Wir haben dier mehrmals das Wori Amendement, gebört; ein deutscher Auseruck dafür ist Abänderungs=Vorschlag. Ein solcher kann nicht gemacht werden, wenn nicht eine bestimmte Sache ins Auge gefaßt wird, die abgeändert werken soll Ein Amenement zum Aereß= Entwurse könnte nur ein Antrag auf Abänderung des Adreß=Entwurts seon. Ein solcher ist aber nicht vorhanden, sondern nur der, sich mit keiner Aoresse zu beschäftigen. Dies ist ein Annag. daß die Versammlung jegi zurücknehmen möge, was sle gestern beschlossen hat. Auf einen solchen Antrag kann ich mich nach meigen Rechten und nach meinen Pflichten nicht einlassen; die Versammlung kann es nicht nünschen, und selbst wenn man es wünichen sollte, se würde ich eine darartige Abstimmung nicht veranlassen können. Wenn also der Redner keinen Abänderungs= Vorschlag zu machen oder der Aeresse beizustimmen h##, so muß ich ihn ditten, den Plaß des Redners zu bet lassen. Abgeord. von Blucke: Ich stimme gegen die Arresse und gegen das Amendement Wenn ich daher keine Unterstugung aus der Versammlung flade, so muß ich mich tieser Entscheidung unterwersen und auf meinen Plaz geben. Landtags= Commissar: Ich habe mich bereite erklart, daß und aus welchen Gründen ich densenlgen Theil des Vortrags des Reoners, welcher eben gesprochen, und der einen ganz neuen mit der AoreßFrage nicht im Zusammenhange stehenren Antrag gemacht hat, indem er die Verwahrung wegen verletzter Rechte zu Proiosoll niedergelegt wissen will, gegen die Bestimmung im Geschäfts=Reglement halte. Eben deshalb enthebe ich mich auch, auf die darin enthaltenen Angrisse über die Legalität der ständiichen Gesetze zu antworten. Ich wiederhole es, ich erachte diesen ganzen Vortrag, als würe er nicht gedört. Aber es sind in dem früheren Theile des Vortrages, welcher noch die Adreß=Frage beiral, einige Punkte, die meine früderen Erklärungen bekämpfen. Auf diese muß ich antworten. Der Reener hat hervorgehoben, daß allerrings im Falle des Krieges die Stände motl zusammenberusen werden könnten und sich auf den berühmten Zall der Kaiserin Maria Theresla derufen. Ich erwiedere, daß weder in dem Gesegze vorgesehen, noch in meiner Erilärung behauptet ist, daß Se. Mojestät der König, wenn er eine Anleide im Kriege zu machen gendihigt seyn sollte, die Stände nicht derufen werde. Vielmehr habe ich ost aus Seinem Munke gehört: In Fällen des Krieges werde Ich vor Allem die Stände zusammenderufen. Aber ich habe auch erklärt, daß es im Kriege Fülle geben kann, in welchen eine solche Zusammenberufung unmöglich ist, und dabei beharre ich; wenn sich der Redner zum Beweise des Gegentheils auf Maria Theresia deruft, so frage ich ihn: wenn unser großer König damals außer Böhmen und Mähren auch Ungarn besetzt gehabt hätte, würde dann die Kaiserin auch nach Preßburg gegangen seyn, um von dem Ungarschen Reichetage Hülfe zu suchen?(Lachen.) Ich habe noch den zweiten Punkt zu berühren, nämlich den, wo uns der Redner gerathen hai, wir Minister sollten unsere Köpfe daran setzen, wenn wir im Kriege Anleihen zu machen hüiten, und dann vor die Versammlung bi# uns oder bewilligt die gemacht poßt auf uns nicht. Wir P keine Schulden machen, sonde haupt; das ist der Unterschied, Niemand sagen, der König se Anleihen zu kontrahiren und — doch, ich bitte mir den### Abgeerd. von Auere schafttratb zu Plauihen, vom Provinz Preußen). Durchlauch unseren Geschäfts= Ordnung schäste Ordnungen mehrere sammlungen der Fall vorgeset ner Beschluß durch einen an werden kann, also für eine melle Berechtigung destebt,### ches zu einem Adreß= Ommu Aeresse erlassen werden soll, n Aufbedung eines Beschlusses, so für zulässig und babe dober salen meine Unterstotzung nie Wenn aber der Landtags.. dieser Abgeordnete seinen 2 zu Protokoll nicht formell müsse ressen Worte als nich laude ich mir die Frage, ob nung entsprechend ist? klärung des Abgeordneten men, und es stedt Jekem ro auf dieselbe zu beziehen und Der Marschall: E# daß die Aeußerungen des ler nen Theil des Protokoule bil Landtags=Kommi wider, daß die vier Herren gend) Alles niederschreiben, keine Veranlassung, mich der tizen zu widersetzen. Eben## Aufnahme der Verhandlung ners in das Protokoll em scheinen die Bedenken des letz ich aber sagte, ich betrachte Redners als nicht gebört, so solche der hohen Versamml: zu entziehen, sondern es soi — als außer der Ordnung Eigenschaft als Königlicher den betrachte und mich ni anwachen. Der Marschall unzweifelhalft ist und keine ben sev. Mehrere Stimme Der Marschal! die Diskussion zu unterbrech daß wir uns nicht weiter d dern in der Dedaue fortfah Abgeordn. Glesster vom Stunde der Landgeme send): Se. Majestät der K Rede unter Anderem die### Vertrauen.“ Auch ich b# zweckmäßig, wenn wir in Dank für das Geschenk, we eie Gesegze rom 3. Febru. sprechen, kagegen aber auch kein Vertrauen umecken m lassen Ich für mein# noch Rechis. Vernahrungen bade ras seste Vertrauen, I weicher zu den Vertretern und Mein Haus wollend einem solchen Königshause was dem Lande Glück und warten ist. Abgeordneter Oier vom Stande der Siäete, nach dem Vorbilde der fr nahme, Ablehnung oder### klären, glaube ich einige zu Grunde liegenden Gese halte das Stände= Patent und verfassungsmäßig, un digt, habe ich zu meiner sunden. Unse Grundgese auserücklich, daß der I * Geseggeders vorbehalten se meinen Landstände aus# berufen werden sollten. Undesangener an ihrer Re ich begreife die Angrissed Kompeten; sprechen. gen des ganzen Landes er geben wollten. Wir müss lagen batür, boß er ein ständischer Wirksamkeit un volldracht hat, und ich chlossen worden, ißer dem Bereich mei. 1g8 Marschall hat sich erdem hat er begenmonach gewisse Ver. vergelegt werden sollen, nd, der nichts ait hat. Nun hat du solchen Antrag gestern übergeben habe. Wenhäute zur Berathung Vorschrift des Reglessar mitgetheilt werden rgesehen ist, damit die rbereiten können. De ch enisch ieden widerspre* Folge gegeben werde. aben, wenn es mir zuin, eies Reckht hat aber darum mußte ich warig wirtlich stattgefunden im Reglement, wir Aind resse, und ich muß deingend ersuchen, diesen Es handeit sich um ein ommt, ich din den Vorfolgt. Wenn es nöihig sniglichen Commissarius des Herrn Landtagticht ihn nicht kommunt Sache. Ich dine Sie Ihren in die Versammlun r Entnickelung metnrs all: Wir haben dier u, gebört; ein deutscher Vorschlag. Ein solcher ran nicht eine bestiamte abgeändert werken soll Intwurfe könnte nur ein reß=Entwuris seon. Ein sondern nur der, sich n. Dies ist ein Aurag. cknehmen möge, was sle nen solchen Antrag kann und nach meinen Pflichammlung kann es nicht es wünschen sollte, se mmung nicht verantassen ner keinen Adänderungs= Aeresse beizustimmen####, 2 des Redners zu Vel“ Ich stimme gegen die nen: Wenn ich daher sammlung flade, so muß ar: Ich habe mich beden Gründen ich densenledners, welcher eben geneuen mit der Aereßze stehenten Antrag gerahrung wegen verlegter wissen will, gegen die lement halte. Eben desuuf die darin enthaltenen der Ktändtichen Gesetze zu ich erachte dlesen gani gedört. Aber es sind ##trages, welcher noch die unkte, die meine früderen diese muß ich antworten. raß allereings im Falle zusammenberufen werden ühmten Zall der Kaiserin wiedere, daß weder in dem ner Erilärung behauptet ist, wenn er eine Anleide im seyn sollte, die Stände hr habe ich ost aus Seien des Krieges werde Ich zenderufen. Aber ich habe ege Fülle geben kann, in nberufung unmöglich is, sich der Redner zum Bekaria Theresia derust, so oßer König damals außer ngarn besetzt gehabt hatte, nach Preßburg gegangen Reichetage Hülfe zu susoch den zweiten Punkt zu uns der Redner gerathen unsere Köpfe daran setzen, n z u m a c h e n d ü t t e n, u n d dann vor die Versammlung hintreten und sagen: Köpft uns oder bewilligt die gemachten Schulden. Der Gau paßt auf uns nicht. Wir preußische Minister können keine Schulden machen, sondern nur das Giaats Oberhaupt; das ist der Unterschied, und es wiro doch wohl Anleihen zu kontrahiren und dann den Ständen sag— der, 16 Uus uis dn Schin) u.(ggeg un vn schafteratb zu Plauhen, vom Stande der Rinersca Provinz Preußen). Durchlauchtigster Murschall Da nach unseren Geschästs= Ordnungen nicht wie bei den Geschästs: Ordnungen mehrerer provinzialstäntischer Versammlungen der Fall vorgesehen ist, daß ein genomme ner Beschluß durch einen anderen Beschluß ausgehoben werden kann, also für einen Antrag darauf keine formelle Berechtigung destedt, ein Amendememt aber, welches zu einem Adreß= Emmuf deantragt, daß keine Aeresse erlassen werden soll, nichts ist, als ein Antrag auf Aufbedung eines Beschlusses, so halte ich ein solches auch nicht für zulässig und habe dober dem Atgeordneten von Westsalen meine Unterstutzung nicht zu Theil werden Wenn aber der Lanktags=Kommissarius eshalb, weil dieser Abgeortnete seinen Antrag auf eine Erklarung zu Protokoll nicht formell begründen habe, ertlätt, er müsse ressen Worte als nicht gebort verrachten, so erlaube ich mir die Frage, ob dies der Geschäfts- Ordnung entsprechend ist? Meines Erachtens ist die Erklärung des Abgeordneten gultig zu Protokoll gekommen, und es stedt Jekem von uns das Rechi zu, sich auf dieselbe zu beziehen und ihr beizutreten. Der Marschall: Es ist ganz außer Zweisel, daß die Aeußerungen des letzten Redners jegzt schon ei. nen Theil des Protokolle bilden. Landtags=Kommissar: Ich habe nichts dewider, daß die vier Herren(auf die Stenographen zeigend) Alles niederschreiben, was sie hören und finde keine Veranlassung, mich der Veröffentlichung ihrer Notizen zu widersetzen. Eben so wenig habe ich gegen die Aufnahme der Verhandlung über die Anträge des Redners in das Protokoll etwas zu erinnern. Dadurch scheinen die Bedenken des letzten Redners gehoben. Wenn ich aber sagte, ich betrachte die Worte des vorletzten Redners als nicht gehört, so hatte dies nicht den Sinn, solche der hohen Versammlung und der Oeffentlichkeit zu entziehen, sondern es sollte nur heißen, daß ich — als außer der Ordnung gesprochen— in mei Eigenschaft als Königlicher Kommissar als nicht vorhanden betrachte und mich nicht veranlaßt finde, darauf sezugeben.„ Der Marschalt: Ich glauve, daß die Sache unzweifelhalft ist und keine Diskussion deshalb zu Redrere Stimmen: Die Sache ist wichig. Der Marschall: Aber nicht so wichtig, die Diskussion zu unterbrechen. Ich din der Meinu daß wir uns nicht weiter davon abhalten lassen, dern in der Dedaue fortfahren. Abgeordn. Glesster(Schultheiß zu Trochtelborn, vom Stunde der Landgemeinden, Provinz Sachsen, lesend): Se. Majestät der König sprachen in der Thron= Rede unter Anderem die Worte aus:„Vertrauen weckt Vertrauen.“ Auch ich halte es daher für gut und zweckmäßig, wenn wir in der Adresse nur allein ur Dank für das Geschenk, welches uns Se. Majestät rie Gesegze rom 3. Februar d. J. gegeben hat, aussprechen, kagegen aber auch alles Andere lein Vertrauen amecken möchte, aus verselben wegzulassen Ich für mein Theil will werer Vorbehalte, noch Rechis. Vermahrungen in der Arresse haben. Ich hade ras seste Venrauen, daß von einem Mona## welcher zu den Vertretern seines Volkes spricht: und Mein Haus wollen dem Herrn dienen", daß einem solchen Königshause auch für die Zukunft Alles, was dem Lande Glück und Segen bringen kann, zu warten ist. Abgeordneter Gier(Bürgermeister zu Mühlhausvom Stande der Stärte, Provinz Sachsen): Um mich nach dem Vorbilde der früheren Redner über die Annahme, Ablehnung oder Abänderung der Adresse zu erklären, glaube ich einige Worte über den Gehalt der zu Grunde liegenden Gesetze erwädnen zu müssen. Ich halte das Stände= Patent vom 3. Februar für gesetzund verfassungsmäßig, und wo ich mich darüder erkundigt, habe ich zu meiner Freude dieselbe Meinung gefunden. Unser Grundgesetz vom Juni 1873 bestimmt ausrrücklich, daß der landeso##erlichen Fürsorge des Gesetzgeders vorbehalten sev, wann und wie die Allgemeinen Landstände aus Provinzial=Ständen zusammenberufen werden sollten. Hiernach, glaube ich, kann kein Undesangener an ihrer Rechisbestänvigkeit zweifeln, und ich begreife die Angrisse derjenigen nicht, die von einer Kompetenz sprechen. Wir würden das Mißvergnügen des ganzen Landes erregen, wenn wir darauf eingehen wollten. Wir müssen dem Könige innigen Dank sugen dafür, daß er einen Anfang gemacht mit landständischer Wirksamkeit und das landständische Gebäude volldracht hat, und ich habe den aufrichtigen Wunsch, daß eine geregelte Benutzung derselben vorgenommen werden und eine periovische Zusammenberufung der Stänre stattfinden mige. In der Sache selbst glaube aß Se. Majestät der König durch die großartigen Verleihungen, die in den Gesetzen enthalten sind, und roße Wohlthat bescheert hei, und daß wir die Ausnahmen, die darin enthalten sind, als Nebentinge errachten kürfen und daran die Hoffnung knupfen, daß, renn wir in dieser Bitte Wünsche vormagen, daß sle nuch erbört werden mögen. Ich derübte ganz kurt###### Gesetz über Dorlehne. Es ist unmöglich, daß während des Krieges die Zusammenberufung der Allgemeinen Landstände vorgenommen werde, denn es kann sich je Fall ergeben, daß eine Provinz dereit vom Zeinde besetzt ist. Aber alle deutiche Versassungen haben dieselden Bestimmungen. Das Königreich Sachsen dai die Verordnung, daß zwei Kommissarten Darledne und Schulden aufnehmen, die deverische hat zwei ständische Kommissarien, eben so die darische, und alle übrigen Verfassungen haben solche Ausnahmen Wenn uns heute die Frage vorgelegt würde, ob mir solche Ausnahmen gestatten wollen, so wurden wir sie vollig und praktisch verwilligen. Se. Majestat der König ist vorausgegangen. Der zweite Punkt ist Besteuerungs=Recht, das uns zugesagt ist in dem Mo früher nicht. Die Ausnahme detrisst die Zölle u indirekten Abgaben, wo die Steuern auf Verträgen andern Staaten beruhen. Und da bin ich gleichfalle ing, wie die Geschichte der Stoaten lebri, daß der Rönig auch dier freie Hand haben musse, wie Zweckmäßigkeit devon bei dem Kornmangel geseden haben. Ich meinestheils wünsche nur, daß sobald es zulässig, der stänrische Beiratd oder ein Kongreß von Fabrikanten, Kaufleuten u. s. w. bei der Beüber die indirekten Steuern gebert werden mochten. Marschal!: Dies würde Gegenstand eines späteren Antrags seyn. Abgeordn. Gier: Ich habe es nur bemerken m. um, nach dem Beispiele meiner Vorgänger, selber zu rechtfertigen und in der besten Absicht au anderen Herren Mitstände einzuwirken. Und da glaubte ich diese Auslegung für die Zukunst wohl berühren bürfen. In anderer Hinsicht glaube ich, daß wir ein Schrin vormärts gethan, und daß des Königs Majestit großes und ehrenhaftes Geschenk bewilligt habe. Ich würde mich daher dem Vorschlage anschließen, Sr. Majestät dem Könige Dank zu sagen und das Vertrauen und die Zuversicht in Betreff derjenigen Wünsche und Bitten auszusprechen, welche über das ständische Patent und das Versassungegesetz in dieser Versammlung auf gesetzlichem Wege beschlossen werden möchten. Abgeordneter Mewissen(Kaufmann zu Dülken, vom Stande der Städte, Rheinprovinz): Durchlauchtigster Marscholl: Jeder hier in der Versammlung hai die Pflicht, seine Ueberzeugung vor König und Volk offen und ganz auszusprechen. Dieser Pslicht werde ich durch meine Worte zu entsprechen suchen. Die Re mir vorangegangen sind, haben zum Theil den Modus. eie Zweckmäßigken des Aoren=Emmurfs in Frage gestellt, theils du sich eine Differenz in Bezug auf die rechtliche Begründung der in dem Adreß=Emmuf vergelegten speziellen Verwahrung entwickelt. Was Moous detrisst und die Zweckmäßigkeit, so, glaube ich, sind wir es dem Lande schuldig, nichts zu verschweigen, und gleich beim Beginn dieser Verhandlungen uns klar und bestimmt auszusprechen. Wir sind Offenheit Wahrheit der Krone schnldig, die uns berusen hat, durch uns den Willen des Landes zu erfahren. durch offene, rücksichtslose Wahrbeit kann das große Ziel dieser Versammlung, die gänzliche Wiederberstellung der im Jahre 1813 so scvon bewährten neuesten Zeit, wie wir aus hohem Munde vernommen haben, und wie wir selbst zu erklären uns gedrungen fühlen, leider getrubten Uebereinstimmung zwischen König und Volk bewirkt werden. Das Ziel, welches der König und sein Volk verfolgen, ist dasselbe, die Rechisbasis, die durch die Organe der Krone und durch d einzelnen Mitglieder der Stände hier anerkannt worden ist, ist ebenfalls dieselbe. Wir haben heute aus Munde des Königl. Kommissarius vernommen, daß König die volle rechtliche Gultigkeit des älteren Geseges von 1820 zur Unterlage des neuen Gesetzes macht und die Räthe der Krone beauftragt habe dieser Grundlage ein neues Gesetz zu entwerfen. Rüthe der Krone haben diesem Auftrage nach idrer Ueberzeugung entsprochen. In dieser Versammlung sind entgegengesetzte Ueberzeugungen laut geworden, ein grosier Theil derselben weicht von den Rechtsdegriffen der Räthe der Krone in den wesentlichsten Punkten ab. Der Königliche Kommissar hat ausgeführt, daß nach dem Gesetz von 1820 nur die Verpflichtung besteht, jährlich einer reichsständischen Versammlung Rechnung zu legen, und daß diese Rechnungslage eben so gut, sa besser von einer Deputation als von der ganzen Versammlung entgegengenommen werden könne. Bei der Würdigung jenes Gesetzes von 1820 kommt es nicht allein auf den BuchKaben, sondern auf den Buchsaben, verbunden mit dem Geiste des Gesegzes, an. Der Buchstabe senes Gesetzen ganz unangreifbar fest, deß jührlich eine neichsKtändische Versammlung zusammentreten soll, der Geiß eses Buchsabens ist nur dann zu ermineln, neun r z u r ü c k g e b e n a u f d i e Z e i, w o d a s G e s e z g e g e b e n erde. Dem Gesetze von 1820 zing die wüdrend mehr als zehn Jahren unablässig wiederdelte Ertlarung Preußens voraus, daß eine reichsständische Versaffung gegeden werden sollte, ihm ging 1815 die esstzielle Erklärung Preußens auf dem Wiener Kongresse, ibm ging die feierliche Verdeißung vom 22. Mai 1913 voraus. Damals, im Jahre 1820, war bei allen Staatsmännern die Ansicht vorherrschend, daß, wenn diesem Lande Reichsstände derufen werden sollten, se Reichsstände auch dauernd und fest begründet##erden müßten. Dauernd und fest#ind die Reichestände aber dann degründet, wenn sie jährlich wiederkedrende nctionen regelmäßig ausüden. Das Geser vom Jahre 1820, das aus jenem Geiste, dem es um die eirung von Reichtständen Ernst war, dervorgegangen hat sich freilich darauf deschränkt, nur der Rechingslegung an die Reichsstände zu gedenken. Aber se eine Function schließt alle übrigen in sich. Sieht rechtliche Eristen; der Reichsstände für eine ihrer unctionen unverwustbar sest, so stehi auch fest, daß sie berechtigt sind, alle übrigen Rechte und Functionen, die ihnen durch ältere Gesetze beigelegt waren, auszuüben. Glaubt wodl einer von Ihnen, meine Herren, die Krone häue im Jahre 1820 Reichestände zusammenderufen wollen, nur um ibnen jährlich Rechnung über die Verwaltung der Staatsschulden ablegen zu lassen? Die damalige allgemeine Ueberzeugung und auch die Ueberzeugung der damaligen Rütbe der Irone war vielmehr, daß Reichsstände mit allen von ihrer Eristenz untrennbaren Rechten durch das Wohl und die Große des Vaterlandes gebieierisch erheischt wurden. Kein Markten um die Rechte, kein Mißtrauen fand damals statt, weil Alle einig waren, weil Alle das gleiche Ziel anstrebten. Das ist der eine Punkt, woruber die Ansichten auseinandergehen, weil man hin und wieder jetzt nur ungeru den Rechtskreis der Reichsstände anerkennt. Die zweite Divergenz bemisst die rechtsgultige Aufnahme von Anleiben. Wir haben von dem KönigKommissar gebört, daß es nothig sev, Beschränkungen des in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 den Ständen eingeräumten unbeschränkten Rechis der Mitgarantie eintreten zu lassen, weil in Kriegsfällen die nicht zusammenberufen werden könnten, sobald durch eine Invasion des Feindes einzelne Provinzen desetzt wären. Aber was hindert denn die Krone in solchem Falle, aus den Provinzen, die noch nicht genomnen sind, die Stände zusammenzuberufen! Gerade in olchen Füllen vor Allem werden die Stände verbeiei#en, ich im Mittelrunkte der Monarchie um den König versammeln und die Macht der Krone durch ihre Mitwirund Hingebung Ktärken. Sind dann auch nicht alle Provinzen vertreten, so werden die anwesenden Deputirten die Rechte der Abwesenden mit vertreten, und gewiß das ganze Volk wird, wenn es von der Invasion befreit, die Rechtmäßigkent dieser Vertretung anerkennen.— Ein fernerer Punki des Widerspruche ist darin hervorgetreten, daß von einer Seite bebauptet worden ist, daß das Gesetz vom 5. Juni 1823, mas seinem Vorbedalt die Veratbung aller allgemeinen Gesetze, die die Rechte von Personen und das Eigenthum, mit Einschluß der Besteuerung, betreffen, den künftigen Reichsständen zuweist, nach dem Wortlaute des Adren Entwurfs, als jede Beratbung anderer ständischen Organe ausschließend gedacht werde. Ein solcher Ausschluß ist von Niemanden in diesem Saale beadsichtigt worden: es hai nicht die Befugniß der Krone bestrinen werden sollen, ständische Organe zu jeder Zeit nach Belieben der Krone zu vernehmen. Etwas Anderes aber ist das Recht eines ständischen Organs, ausschließlich gehört zu werden, und etwas Anderes ist das Recht eines solchen Organs, bei allen allgemeinen Gesetzen, zu allen Zeiten gebört zu werden, wenn auch vorder schon andere ständische Körper gehört worden seyn möchten.— Durch das Gesetz vom 22. Mai 1815 wird den künftigen Reichsständen das Recht beigelegt, bei allen allgemeinen Gesetzen gebört zu werden, und in dem Augenblicke, wo Reichestände zusammenberufen werden, sind sie in den Besig dieses Rechtes eingetreten. Wenn auch andere ständische Organe vernommen werden mochten, so bleibt ihnen doch steit das Recht, neben diesen Organen gehört zu werden. Das ist der Sinn des Adreß=Entwurfs, wie ich ihn aufgesatzt habe.— Ein weiterer Punkt des Widerspruches hat sich darin ergeben, daß der Königliche Her Kommissarius uns erklärt hat, das in den Verordnungen vom 3. Februar dem Vereinigten Landtage eingeräumte Steuerbewilligungs=Recht gebe weit über die früberen Verbeißungen hinaus.— Wir Rheinländer können dies nicht anerkennen. In dem BesitzergreifungsPatent vom 5. April 1815, welches für unsere Provinz die Grundlage unserer Rechte bildet, ist den Rbeinländern das Recht der Zuziehung dei Regultrung und Beststellung aller Steuern zugesichert. Wenn auch über die Deuung dieser Worte Zweifel obwalten, wenn es traglich seyn könnte, ob dadurch ein Rechi der mung feststehe, Zweisel, die ich für nicht begründet erachte, so steht doch das Recht der ständischen Mitwirkung bei allen Steuern ohne irgend eine Ausnahme sest. Das, meine Herren, sind die Punkte des fmruchs, die sich in der bisderigen Diskussion dergebeten daben.— Gs bleidt mir nur noch ein Differenzpunkt zu erwähnen übrig. Dieser Punkt beirisst das undeschräntte Recht der Petition. Ich din durchaus euerstanden mit den Ansichuen, die in Bezug uut. eis. sen Punkt der verehrte Herr Reserent vorder entnaa#lt bat, dahin gehend, daß, als im Jahre 1815 auf dem Wiener Kongresse den sämmtlichen deutschen Staaten eine stündische Verfassung zugesichert wurde, das undeschränkte Petttionsrecht als von einer jeden ständischen Verfassung unzertrennlich gedacht und in offiziellen klärungen anerkannt worden ist. Wenn in Preußen das ständische Organ der Einheit, was bisher fehlte, ernstlich neu begründet werden soll, so glaube ich, daß dann das Minimum aller ständischen Rechte, das Recht der Petition, nicht in Frage gestellt, nicht durch kleinliche Beschrünkungen verkümmert werden darf. Sieden und zwanzig Jahre hat das Volk die Erfüllung des Gesetzes vom Jahre 1820, 32 Jahre die Erfüllung des Gesetzes vom 22. Mai 1815 mit Zuversicht, mit Vertrauen erwartet. Se. Majestät der König haben erklänt, daß unabwendbare Hindernisse die frühere Erfüllung dieser Verheinungen verhindert haben; das Volk hai durch sein Vertrauen, durch seine Rube diese Hindernisse gewürdigt, aber heute, heute sind sie geboben, heute ist eine reichsständische Verfassung endlich begründet, deute stelle das Volk mit Rechi die Forderung an seine Vertreter, daß diese Versammlung dazu beitrage, daß eine starke Verfassung dauernd begründet werde. Eine solche kann aber nur dann begründet werden, wenn König und Volk in der Ansicht über die wesentlichen Elemente einer solchen Verfassung vollkommen einig sind. Diese Versammlung hat die schöne Aufgabe, die getrübte Unmittelbarkeit zwischen dem Könige und seinem Volke wieder herzustellen. Ge wird daher zu untersuchen senn, was nach dem Rechtsbewußtsenn des Volkes als unentbehrlich für die reichsständische Verfassung dieses Landes betrachtet wird. Wenn ich in meinem bisherigen Vortrage die RechtsAnsicht, so weit sie sich auf Gesetze begründet, dervorgeboden habe, so finde ich noch einen anderen, noch einen Ktärkeren Grund zur Rechtfertigung der in der Adresse niedergelegten Verwadrung darin, daß nach dem allgemeinen Volksbewußtseyn diese Rechte, die uns in den älteren Gesetzen gegeben sind, das Minimum der Rechte bilden, die Landstände überall haben, ohne die Reichestände als wahrhaft jebendig gar nicht gedacht werden konnen. Das Rechtsbewußiseyn im Volke hat sich jahrelang an diese in den älteren Gesetzen begründeten Rechte angeklammert, es hat vertrauensvoll dem Augenblicke entgegengesehen, wo diese Rechte verwirklicht werden wurden, weil das Volk wußte, daß bei ungeschwächter Rechtsbeständigkeit des Gesetzes vom 17. Januar 1820 dieser Angendlick endlich, wenn auch spat, kommen müßte. Ich will in den tiefen Abgrund nicht bineinseben der sich eröffnet, wenn diese Rechte jegt von den Vertretern des Volkes nicht gewahrt, von den Räthen der Krone nicht in idrem ganzen Umsange anerkannt werden. — Stellen Sie sich die Frage, meine Herren, ob dann, wenn alle diese Rechte, die wir in Anspruch nehmen, uns eingeräumt werden, die Verfassung Preußene mit der Verfassung anderer constitutioneller Länder auf gleicher Stufe steden wird! Täuschen wir uns darüber nicht, es bestehen auch dann noch die allererbeblichsten Unterschiede, die, ich gede es zu, zum Theil durch die eigentdümliche Lage unsers Landes gerechtsertigt seyn mögen. Ich will für jegt nicht in das Gediet der Wunsche, die durch diese Disserenz begründet werden können, hinüberschweifen, weil ich für eine Adresse das Wort genommen dobe, die nicht Bitten an den Stufen des Thrones niederlegen will, sondern für eine Adresse, die sich daranf beschränkt, bestehendes Recht ehrfurchtsvell zu wahren.— In der disherigen Diecussion ist din und wieder die Ansicht laut geworden, als ob durch da Anspruch nehmen eines Minimums ständischer Rechte derette der Macht und dem Ansehen der Krone Abbruch gescheben, als ob das monarchische Prinzip in Gefadr geratden könne? Jo glaube, Jeder von uns wird gern der Verpflichtung nach kemmen, seine Ueberzeugung auszusprechen, daß er die Monarchie, und zwar eine starke und kräftige Monarchte, will...... die Ueberzeugung, daß ohne ein mächtiges Centrum die gedeibliche Entwickelung des Vaterlandes nicht gesichert erscheint. A#der eine Divergenz der Meinungen bestebt darin, wil diese Einbeit der Monarchte, das Königthum, für alle Zukunft stark und mächtig zu erhalten sev.— Werfen Sie mit mir einen Blick auf die Geschichte! Die# Preußens dat sich so lange, als Preußen distorisch Kirt, auf die im Staate vorhandene Intelligenz gestüge. Ge lange als diese Intelligenz dauptsächlich Beamtentdum concentrirt und repräsentirt war Krone keine Stände berufen, so lange dat sie ohne alle standische Mitwirkung nach bester Einsicht mit dem Beamtenthum das unumschränkte Regiment im Lande geführt aber die Zeiten sind fertgeschritten, die Intelligenz sich früder vorzugsweise in dem Beamtentdum fand, findet sich heute außerbald desselben, das Beamtenthum repräsentirt heute nur einen Theil dieser Intelligen; längst nicht mehr ausschließlich in ihm, sondern vorzugeweise im Volke wurzelte. Das selbstständig gewerdene Volk ringt nach einem Organe, nach einer Arena, in welcher es seine Kräfte zum Wodle der Gesammtbeit erproben, in welcher es vereint mit seinem Fursten sein Ziel anstreben kann. In Anerkennung dieser veränd Lage haben des bochseligen und des regierenden Kor Majestät die Stände des Landes neu zu begrunden für die wichtigste Aufgabe der Krone erachtet. 2 Patent vom 3. Fedruar und die Verordnungen, die dessen Folge erlassen sind, sollen den längst beabsichtigten Ausbau ständischer Freident zum Abschluß bringen. Wenn aber dieser Bau wahrhaft zu einem Abschluß gedracht werden soll, so muß er Alles enthalten, war Volk, seinem heutigen Rechisbewußtseyn nach, für umgänglich nothwendig erachtet. Soll die lebensvolle Einben zwischen Fürst und Volk wieder hergestellt den, so dürfen in dem Bau der ständischen Verfassung keine dem heutigen Rechtsbewußtseyn des Volkes wid. sprechende Lucken bleiden. Ich glaube, daß, wie weit die Meinungen in diesem Saale auseinandergeden, darin alle übereinstimmen, daß ohne Pertodizität, feste jährliche Zusammenberufung diese Versammlung Kind des Zufalles ist, was die ihm zugedachte Stell“ Staatsleben nun und nimmermehr einnehmen kann. Das Volk verlangt für seine Stände einen gesicherten, festbegründeten Rechtsboden; es kann nicht zugeben, daß diese wichtigste aller Institutionen des Staateo fortan ch dem Zufalle anbeimgegeden bleibe. Es ist freilich Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Contrabirung von Anleihen und die Bewilligung von Steuern die Zustimmung der Reichsstände geknüpft, aber der Lage unseres Landes durfen wir uns kühn Hoffnung dingeben, daß derartige Fälle nach den Verordnungen vom 3. Februar d allein der Krone die Verpflichtung auferlegen, Reichsstände zu derufen, in geraumer Zeit gar nicht eintreten werden.— Von diesen deiden Fällen abgesehen, ist keine Bestimmung in dem Gesetze enthalten, welche irgend eine Verpflichtung in sich schlösse, den Vereinigten Landtag zu berufen. Das Fundament des Vereinigten Landtages ist ein durchaus schwankendes, ein gänzlich unsicheres, so lange die periodische Berufung nicht durch das Gesetz fest und bestimmt, ganz frei von allem Belieben, vorgesehen ist. Es wird mir zugegeben werden mussen, die höchste Aufgabe der Staatsmänner Preutens geyn muß, Mißtrauen und Schwanken aus unseren staatsrechtlichen Institutionen zu entsernen, damit ein gesicherRechtszustand verbeigeführt werde, damit das Sireden aller Parteien sich innerhalb gesetzlicher Schranken Heil des Staates frei entwickeln könne. Ein fester Rechtszustand in der Verfassungsfrage ist für eben so dringend, ja noch eringender gebete das Volk. Er kann nur derbeigeführt werd gerechten Forderungen anerkannt werden, die in den brieften Rechte, wie in dem Bedurfnisse des Landes, aufe tiefste degründet sind.— Was ich für den einen Punkt, die periodische Berufung, angefuhrt hade, läßt sich in demselben Maße auch für die übrigen, in den Adreß Entwurf aufgenommenen Punkte anführen. Der Größe und Macht unseres Vaterlandes droht Gefahr, wenn die Burmit Reid auf unsere Nachbarstaaten hinsehen müssen, drobt Gefahr, wenn es sich fur uns bei einem Vergleiche mit freien Staaten nur von einem Mehr, nicht von einem Minder, das wir an Rechten des Volkes dort finden, handelt. Weil ich diese Gefahr von unserem Baterlande abwenden möchte, wetl ich die in der Adresse aufgefuhrten einzelnen Punkte durch ältere Rechte verburgt, durch innere Zweckmäßigkeit und durch das Bedürfniß des Volkes absolut bedingt erachte, weil ich endlich glaube, daß das Volk ein Recht hat, zu fordern, das seine hierbergesandten Vertreter von seinen wenigen bie jetzt gesetzlich zur Anerkennung gelangten Rechten nichte vergeben, so halte ich es für meine heilige Gewissenspflicht, diese Rechte nachdrücklich vor Beginn unser ständischen Wirksamkeit zu verwahren. Ich erfülle diese ewissenepflicht, indem ich erkläre, daß ich der Adresse keine volle Zustimmung gebe, und nur noch im Namen er Rdeinländer die Erklärung hinzufüge, daß nach Lesitzergreifungs=Patent vom 5. April 1815 bei allen Steuern den Ständen ein Recht der Mitwirkung zustedt. Ich erfulle diese Ppflicht um so lieber, als ich glaude, daß die Versammlung den Willen eines doch finnigen Könige nur dann entsprechen wird überall ohne Rückhalt die ganze Wahrheit sagt, und dieser Wahrheit, die sie beseelt, in ihrem ersten Akt seierliches Zeugniß ablegt. Medrere Stimmen verlangten, daß die Debatte heute noch zu Ende gebracht werden soll.) Ein Abgeordneter: Es ist nötdig, Mitglied auf Verragung anträgt, und die nötdige Unterstügung von 24 Mitgliedern findet, zu welchem Ende Marschall dierüber die Versammlung zu befragen haben würde, daß die Vertagung Plag greife. Der Marschal!: Man kann sich auf keine früheVorgange, sondern nur auf die Geschaftsordnung derufen. Die derrefsende Bestimmung der Geschafteirdnung ist misverstanden worden. Eie lautet ganz anders. Sie sagt, daß, wenn der Marschall die Beratdung für erschepft hält, 24 Mitglieder aber din Schlusse der Berathung widersprechen, der Marschal daruder kann abstimmen lassen, ob die Berathung zu schließen oder sortzusetzen sey. In diesem Falle entscheiVersammlung und nicht der Marschall. Abgeordn. von Kraszeweki Rittergutsbesiger und Dr. philos, zu Tarkowo, vom Stande der Rutterschaft, Provinz Posen): Ich stimme ganz mn dem Marschall uberein, daß Präcedenzien nicht vorhanden find, aber es gibt auch meines Dafurhaltene keine Pracedenfür Versammlungen der heutigen Art. Ee kann alse auch für die Folge mit vollem Rechte Ausnahmen geben, weil nicht alle Formen eischöpft sind; aber es gibt einen Grund zur Unterstutzung dieses Antrages; dieser liegt in der Billigkeit, auf welche wir von Seiten Er Durchlaucht Anspruch machen durfen. Die Stuge Antrages liegt in der großen Wichtigkeit der Adresse, deren Erlaß bereits ausgesprochen ist. Wir haben darüber große Reden vernommen, ein Beweis, daß die Sache wichtig ist. Die Wichtigkeit und unsere körperliche Ermattung gibt uns ein Recht, um Vertagung der Dedatte zu bitten. Der Marschall: Schon früher zeigte sich in der Versammlung eine große Reigung, zur Abstimmung zu kommen, so daß nur überwiegende Gründe mich veraulassen konnten, dieser Reigung nicht nachzugeben. Jex finden diese Gründe nicht mehr statt, und wenn ich jer zu dem Zettpunkte gekommen seyn werde, wo ein überlegender Wunsch, zur Abstimmung zu kommen, zu ermen ist, werde ich, falle 24 Mitglieder dem Schluffe Berathung widersprechen, darüber abstimmen lassen, diese Abstimmung wird entscheiden. Abgeordn. Hausemann(vom Plaz): Jch habe um das Wort gebeten, fürchte aber, odgleich ich noc medrere Gesichtspunkte anzuführen hade, die noch nich berübrt sind, daß ich nicht mehr die nothige Aufmerksam. keit finden werde. Jo schlage daher vor, mit allgemeiZustimmung die Debatte auf morgen zu vertagen (Der Abgeordn. von Kraszewskt erhält das Wort. erklärt aber, daß er sich nicht mehr kraftvoll genug fühle, einen Vortrag zu halten.) Viele Stimmen verlangen die Abstimmung über Vertagung der Dedatte. Ged. Staats=Minister Graf von Arnim: dahin, nicht eder über die vorgeschlagene Adresse beschließe, als dis sie sich vollständig über dieselbe gepruft dat. halb bitte ich, mein Amendement ebenfalls drucken Mitglieder vertbeilen zu lassen. Od noch Abend oder morgen die Dehaute fortzusegen ston, wirt. üssen wir der Entscheitung des Marschalls unerlanen, eben so darüder, ob er noch die Thätigkeit der Versamm. lung in Auseruch nehmen zu kennen glaubt. von vielen Mitgliedern die Ansicht vernemmen, eur bit Adresse noch nicht reiflich genug erwogen sey, und ee scheint mir wünschenswerth, daß nur eine genugsam Adresse an Se. Maj. den Rönig gelangen m. ge. Marschu: Es ist dies eine weitere Ausse rung des Weges, den ich vorhin schon als den gang#sren bezeichnet habe, nämlich, daß ich die Versamml auffordere, karüder abzustimmen, ob die Veretbung zum Schlusse reif soy. Diese Abstimmung veranlasse im diermit in der Weise, daß diejenigen, welche die Debatte für schlußreis halten, dies durch Aufstehen zu Minorität für die Schlietung der Dedatte.) Nachdem auf mehrfache Anregung in derselben Weise vorgenemmene Abstimmung den Wunsch Versammlung, daß die Dedatte vertagt gegeben hatte, wird die Situng geschlossen und Marschall von Rochow: Die Herren von der Kurte der drei Stände bitte ich, noch versammelt zu bleiProtokoll der letzten Sitzung anzuhören. (Ende der Sitzung 4 Uhr.) (Allg. Preuß. Zig.) L0 Zweite Beilage Münster, 22. April, Morgens 11 Uhr. Auch die so eben eintreffende Allgem. Preuß. Zeit. vom 21. d. bringt das Resultat der Abstimmung über den Adreß=Entwurf noch nicht, sondern blos den Bericht über einen Theil der Sitzung des Vereinigten Landtages vom 16 d. Wir werden den bald möglichst nachliefern. Druck u. Verlag der Coppenrathschen Buch= u. Verantwortlicher Redacteur: J. Coppearath. für die heutige Berathung, als einzuschalten: Wenn in einem zwei Gesetze erschtenen, wovon junge Männer bei Vollendung jahres sich zum Kriegsdienste# dere, daß die Anmeldung bei sten Lebensjahres erfolgen mu jungen Männer von neunzeb zwanzig Jahren zur Anmeldu souveraine Gewalt würde in di gehoben haben und machtlos folgt einestheils, daß die Ueb zur Erhaltung der Souveraine ist, anderntheils, daß die Ehrfu durch die Berufung auf ein ni# in Kraft bestehendes Gesetz n kann.— Ich gebe nun zu, d von so unendlicher polttischer### Verordnungen vom 3. Februa Gesetze nicht allein bestimmend die Zweckmäßigkeit der Bestim ist, daß daher der Königlich mit Unrecht auch Gründe de Inhalt der Verordnungen gelte dann zu verlangen, daß nich ältere Geseg, in dem andern angerufen werde, sondern in eine oder die andere. Von de lichen Herrn Commissariue fl meinen Collegen beantwortet noch auf Einzelnes zurück. Uebergang des Berathungsred den Bereinigten Landtag un Provinzial=Ständen dieses M nicht für richtig Das Recht Gesegze kann nur Einer A#### den Provinzial=Ständen oder haden beide Körverschaften# das hinsichtlich der jährliche ##nde der Buchstabe des Ge entgegenstehe, ist eben so wer einer Versammlung nur dann versammelt ist; eine Versam 1st, ist keine Versammlung— ner Bestimmungen der Bero Zweckmäßigkeit derselben### auch zu Gunsten und als E Gesegze die etwalge Unzweckn geltend gemacht werden dur ner Absicht, gegenwärtig in verselben einzugehen; inde Einiges beruhren, was nac Bot fur zweckmäßig zu de: zig halte ich die mangelnde #eterung. Es ist diese Bert wir haben den Vereinigten vinztalständischen Ausschusse die Provinzial=Stände und wohl nach Ständen als nach Schwächung der Stände ul eo muß und wird der Verei wissen Eisersucht die Handle chen; legztere werden mit Be der im Hintergrunde zu er Corporation gedenken## Unadgeschlossenheit unserer Schwankung in der Gesetz daß die von den Ausschuff erlassenen Gesetze in der n. einigten Landtages wieder werden würden. Nicht für lende Bestimmung pertodi für sie sind schon dervorge Ahnung sagt mir, daß nicht für verwerflich halten Commissarius wenigstens## zweckmäßigkeit auszusprech achte ich die Art der Zusar und unter Anderm die#4 provinzieller Vertheilung. Schwierigkeit der Ausbild: fassungs= Anträge nur## der vielleicht in vielen würde ausgehen, und den sagt seon sollen. Richt kung der Petitionen auf Beschränkung durch die er ung zu befragen haben reise. in sich auf keine frühedie Geschäftsordnung umung der Geschäfteden. Sie lautet ganz er Marschall die Berg. Mitglieder aber din rechen, der Marschal ob die Berathung z. In diesem Falle entscheinicht der Marschall. s ki Rittergutsbesiger om Stande der Ritterme ganz mn dem Marnicht vorhanden find, daltene keine Präceden= utigen Art. Ee kann Uem Rechte Ausnahmen eischöpft sind; aber ee gung dieses Antrages; welche wir von Seiten en dürfen. Die Stüge großen Wichtigkeit der usgesprochen ist. Wir ernommen, ein Beweis, Wichtigkeit und unsere ein Recht, um Vertagung früher zeigte sich in der ng, zur Abstimmung## nde Grunde mich verausicht nachzugeben. Jex statt, und wenn ich jer vyn werde, wo ein überzung zu kommen, Ju erMitglieder dem Schlufse darüber abstimmen lassen, scheiden. (vom Plaz): Ich dabe aber, odgleich ich noc dren habe, die noch nich die nothige Aufmerksam. daher vor, mit allgemeiuf morgen zu vertagen zewokt erhält das Wort. mehrkrattpell geung fühle.# die Abstimmung über die daß die Versammlung #e Adresse beschließe, ale elde gepruft dat. Desni edenfalls drucken und lassen. Od noch deute sortzusetzen seon wird, es Marschalls überlassen, Thätigkeit der Versamm. innen glaubt. Ich dabe cht vernemmen, daß die 1g erwegen sey, und er i nur eine genugsam eren König gelangen m.##. dies eine weitere Ausse. in schon als den gangs. daß ich die Versamm! 1, ob die Berathung zum umung veranlasse ich dierwelche die Debatte für fstehen zu erkennen geben. ung der Debatte.) Integung eine nochmalige, n Abstimmung den Wunsch atte vertagt werde, zu erSitzung geschlossen und Uhr anderaumt. Die Herren von der noch versammelt zu bleiten Sitzung anzuhören. ung 4 Uhr.) (Allg. Preuß. Zig.) heift. 1pril, Morgens 11 eintreffende Allgem. bringt das Resulden Adreß=Entwurf os den Bericht über ing des Vereinigten Wir werden denselliefern. ATTUTuPFREIAT Derk onkr. Zweite Beilage zu Nro. 96. Münster, Donnerstag den 22. April 1847. tbschen Buch= u. Kunsth. zur: J. Coppearath. für die heutige Berathung, als für folgende, ein Beisptel einzuschalten: Wenn in einem Staate zu gleicher Zeit zwei Gesegze erschtenen, wovon das eine bestimmte, daß junge Männer bei Vollendung des neunzehnten Ledensjahres sich zum Kriegsdienste zu melden hütten, das andere, daß die Anmeldung bei Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erfolgen musse, so wurden weder die jungen Männer von neunzehn, noch diejenigen von zwanzig Jahren zur Anmeldung verpflichtet seyn, die souveraine Gewalt würde in diesem Falle sich selbst aufgehoben haben und machtlos geworden seyn Daraus folgt einestheils, das die Uebereinstimmung der Gesetze zur Erhaltung der Souverainetät unbedingt erforderlich ist, anderntheils, daß die Ehrfurcht gegen den Souverain durch die Berufung auf ein nicht gesetzlich aufgehobenes, in Kraft bestehendes Gesetz nimmermehr verletzt werden kann.— Ich gebe nun zu, das bei einer Angelegenheit von so unendlicher politischer Wichtgkeit, wie diejenige der Verordnungen vom 3. Februar esist, der Wortlaut der Gesetze nicht allein bestimmend ser kann, sondern daß die Zweckmäßigkeit der Bestimmuigen zu berücksichtigen ist, daß daher der Königliche Hei Commissarius nicht mit Unrecht auch Gründe der Z#eckmäßigkent für den Inhalt der Verordnungen geltend gmacht hat. Nur wäre dann zu verlangen, daß nicht in dem einen Falle das ältere Geseg, in dem andern Fat die Zweckmäßigkeit angerufen werde, sondern in allensüllen entweder das eine oder die andere. Von den Aufhrungen des Königlichen Herrn Commissarius sind di meisten schon durch meinen Collegen beantwortet worzn; ich komme nur noch auf Einzelnes zurück. Die#sicht, daß durch den Uebergang des Berathungsrechtes agemeiner Gesegze auf den Bereinigten Landtag undenomnen sey, auch den Provinzial=Standen dieses Recht zubelassen, erkenne ich nicht für richtig Das Recht der berathung allgemeiner Gesegze kann nur Einer Körperscha zustehen, entweder den Provinzial=Ständen oder demVereinigten Landtage haden beide Körperschaften das Rcht, so hat es keine; das hinsichtlich der jährlichen Beummlung der Reichs#unde der Buchstabe des Gesegesz em Adres= Entwurse entgegenstehe, ist eben so wenig zmgeben. Man kann einer Versammlung nur dann Recung legen, versammelt ist; eine Versammlung die nicht versammelt ist, ist keine Versammlung— Win zu Gunsten einzelner Bestimmungen der Verordnunn vom 3. Fedr. die Zweckmäßigkeit derselben hervorgoden wird, so muß auch zu Gunsten und alo Grund er Berufung auf die Gesegze die etwaige Unzweckmäßign jener Verordnungen geltend gemacht werden durfen.'s liegt nicht in meiner Absicht, gegenwärtig in eine oführliche Beleuchtung verselben einzugehen; indessen al ich doch in Kürze Finiges deruhren, was nach meir persönlichen Ansicht Gat fur zweckmäßig zu haiten ist Richt fur zweckmazig halte ich die mangelnde Einde der ständischen Ver##etung. Es ist diese Vertretungine fünfsache, denn wir haben den Vereinigten Landta die Vereinigten provinztalständischen Ausschusse, dietändische Deputanen, die Provinzial=Stände und die Annung in Theile sowohl nach Ständen als nach Provzen. Davon ist eine Schwächung der Stände und derkegierung die Folge; es mus und wird der Vereinigte#dtag mit einer gewissen Eisersucht die Handlungen d Ausschüsse überwachen; letztere werden mit Befangent berathen und stete der im Hintergrunde zu erwartent Kritk der größern Corporation gedenken. Es wird zraus eine schädliche Unadgeschlossenheit unserer Zuständ entstehen und eine Schwankung in der Gesetzgedung veil zu befurchten, daß die von den Ausschussen deramen und demnächst erlassenen Gesegze in der nächsten Vammlung des Vereinigten Landtages wieder der Gegsand neuer Anträge werden würden. Nicht für zweckmchz halte ich die fehlende Bestimmung veriodischer Bering. Die Gründe für sle sind schon hervorgehoben wan, und eine leise Ahnung sagt mir, daß auch die ithe der Krone sie nicht für verwerflich halten, indener Königliche Herr Commissarius wenigstens vermieden:, sich für ihre U zweckmäßigkeit auszusprechen. Nichfur zweckmäßig achte ich die Art der Zusammensetzundes Herrenstandes und unter Anderm die gänzlich sehde Berücksichtigung provinzieller Vertheilung. Richt zweckmäßig die Schwierigkeit der Ausbildung der Bassung, indem Verfassungs= Anträge nur von dem keinigten Landtage, der vielleicht in vielen Jahren it zusammentreten würde ausgehen, und den Vereinigtellusschussen unte sagt seyn sollen. Richt für zweckßig die Beschra kung der Petitionen auf innere Angzenheiten und 15 Beschränkung durch die erforderte Emenzahl, in Folge deren einer kleinen Minorität die Herrschaft überwiesen wird, indem es ihr möglich gemacht ist, zu verdindern, daß ein im Lande noch so verdreiteter Wunsch an den Thron gelange. Nicht für zweckmäßig dalte ich die Einforderung abgesonderter Gutachten und die Mittheilung der Ansicht der Minorität bei der Berathung von Gesetzen. Sie widerspricht dem Zwecke des Vereinigten Landtages, welcher nur der seyn kann, zu erfahren, was derselde als Corporation, als eine ganze ungetheilte Körverschaft üder Gesetzes=Vorschläge urtheilt. Küme es bloß darauf an, zu constatiren, welche Ansicht in jedem Einzelnen der versammelten 600 Köpfe sich ausgebildet hat, so würde es kaum nöthig seyn, dieselben zu einer großen Bersammlung zu vereinigen, sondern auch auf anderm Wege die Ansicht jeder Einzelnen erfragt werden können Richt für zweckmäßig halte ich, daß dem Vereinigten Landtage keine Einwirkung auf seine eigene Geschäfts=Ordnung, noch auf die Ernennung des Landtags=Marschalls eingeräumt ist.— Wenn demnach Gründe der Zweckmäßigkett gegen die Berufung auf gesetzliche Bestimmungen gültig seyn sollen, so finde ich mich durch Gründe der Zweckmäßigkent zu dieser Berufung meinerseits bewogen. Das die in dem Adres=Entwurf ausgeführten Punkte wirklich eine feste Grundlage in den bestehenden Gesetzen finden. wird nach den dereits stattgehabten Erörterungen wohl nicht mit Erfolg bestritten werden können. Sie sind aber nicht nur den Gesetzen entsprechend, sondern auch, sowohl was die Pertodicität der Versammlungen, als die vollständige Theilnahme des Vereinigten Landtages an Staats=Anleiden und an der Gesetzes=Beratdung detrifft, aus der Versammlung vorgetragenen Gründen als nüglich und nothwendig zu erkennen. Indem ich dader für den Entwurf der Adresse mich aussprechen darf, habe ich dafur noch ein besonderes Motiv anzuführen. Wie man nämlich auch das, was wir hier repräsentiren, die Art der Repräsentation, welche wir ausüben, sich vorstellen möge; unter jeder Voraussetzung bleide Eines unangreifbar fest stehen, daß nämlich die Meisten von uns in Folge einer Wahl dier erscheinen, und daß diezenigen, welche uns wählten, nicht nur das Recht der Wabl hatten, sondern auch das Recht, zu verlangen, daß die von ihnen Gewählten ihre ständischen Befugnisse ausüben und auf nicht eines der ihnen zustehenden ständtschen Befugnisse verzichten. Treu der Monarchte, treu meinem Gewissen und meinem Mandate, stimme ich für Adresse. Fürst Lochnowskt(vom Stande der Fürsten, Grafen und Herren aus der Provinz Schlessen): Durchlauchtiger Landtags=Marschall! Es wurde mir nicht zustehen, durch alle Phasen unsers politischen Ledens dem Redner, der eben abgetreten ist, nachzufolgen; es mögen nur zwei Worte über die Adresse und ihre Redaction Standpunkte der Herren= Kure gestattet seon.— vor einigen Tagen dier zuerst die Frage angeregt wurde, od eine Adresse vorgeschlagen und votirt werden solle, gesellte sich dazu der natürliche Zweifel über die Stellung der Herren=Kurte wädrend dieser Dedatte und Abstimmung Die auf das Patent vom 3. Fedruar folgende erste Verordnung bestimmt§. 14, daß nur in zwei Fällen die Herren= Kurie mit den drei Ständen zusammenzutreten dabe: bei Einführung neuer oder erböhter Steuern und bei Aufnadme neuer Anleiden; in allen übrigen Fällen ader hat die Herren= Kurte in abgesonderter Versammlung zu berathen. Es dat sich daber bei Vielen von uns das gerechte Bevenken erdoben, ob es uns zustehe, od es der Würde der Herren= Kurte angemessen sey(Murren der Versammlungs, ich bitte, mich ausreden zu lassen,— einer Berathung beizuwohnen, aus der ein Appelliren an den eden erwähnten Paragraphen uns entfernen konnte, sie kommen nun aus dieser Bank oder aus Ihrer Mitte, meine Herren. Es blieb uns daher nur übrig, nach Bestimmung des§. 29 uns zur Lösung dieses Zweifels an Ew. Durchlaucht zu wenden. — Dieses ist geschehen, und es ist uns erwiedert worden, daß die Herren=Kurte bei Beratbung und Abfassung einer Dank=Adresse mit den drei Ständen in vereinigter Versammlung zu votiren habe. So wie der König zu den vereinigten Vertretern aller Stände seines Volkes gesprochen hat, so soll es auch der ungetheilte, Vereinigte Landtag seyn, der seinem König antwortet und in ehrfurchtsvoller Erwiederung jene Gefuhle von Liebe und Treue gegen König und Vaterland ausdrückt, die gewis uns Alle, Alle, meine Herren, mit gleicher Wärme beseelen— Aber eben im Namen dieser unserer beiligsten Gefühle haben mehrere von uns, meine Herren, und ich darunter, uns einer bloßen Dank=Adresse, die nur, die einzig und allein Worte des Dankes entdielte, auf das entschiedruste vidersegzt, und zwar mit derselben Eutschiedendett, mit er wir uus einer Adresse widersegzen würden, die nur Protestationen enthalten sollte. Die eine und die andere wären von der Wadrheit gleich weit entfernt. S#e reine Dank=Adresse, die keinen Wunsch, keinen Blick in die Zukunst enthielte, könnte den Kinig, der uns richtet, und das Volk, das uns beobachtet, zu dem Glauden verleiten, als wären alle unsere Wunsche erfüllt worden, als befanden wir uns auf jenem Culminationspunkte menschlicher Glücksellgkeit, die teinem Drange und keinem Sedneu, auch im Grunde des Herzeue medr Raum giedi; — und doch, bei Gott! dem ist nicht so; während doch auf der anderen Seite es Frevel wäre, nicht zuerst und vor Allem jene Worte des Dankes, der Beredrung und Liede auszusprechen, die wir dem Königlichen Gesetzgeder schulden, der durch seine große Gade den ersten Stein, den Grundstein zum festen Gedäude unserer Verfassung auf Jahrbunderte gelegt dat. Köngliche Gesetzgeder flad seltene Geschenke der Vorsehung, dellleuchtende Metcore, Morgensterne der Freihen, die über den Ländern dieser Erde glänzen. Dieses ist in Preußen in einem Jadrdunderte dreimal zur Wahrbeit geworden. Aber eben, weil wir von dieser Wahrbeit durchdrungen sind, müssen wir bei der Ueberzeugung fest bebarren, daß der Königliche Gesetzgeber sein Werk vollenden werde. Daher sind wir dem König Wahrdeit schuldig.(Beifall.)— Es ist in letzter Zeit der Ausdruck Dank=Adresse mit dem Ausdruck Loyalitäts=Adresse oft verwechselt worden. Ich muß gestehen, daß ich für diese Zusammenstellung keinen Anknüpfungspunkt finden kann. Denn die döchste Lopalktät liegt in der döchsten Wahrheit. Es wäre aber Lüge, dem Könige zu sagen, das sein Volk nichts mehr wünscht, und es ist Frevel, es ihm auf eine Weise zu sagen, die sein großes, reiches, warmes Herz verlegzen, ion schmerzlich berühren, als Undank ausgelegt werden könnte.— Je weiter wir vorschreiten im parlamentarischen Leden, deste mehr ist es Pflicht, sich den gewiegten Fermen altparlamentarischer Staaten zu näberen, die in gesetzlicher Ausübung ihrer Rechte und Gerechtsame, wenngleich in althergebrachten Formen, ihre Freidett erdalten und befestigt, die Größe idres Volkes gesichert daben. Ein Blick auf ein altfreies und stammverwandtes Volk, das seine flegreichen Banner über alle Meere entsaltet, wird diesen Ausspruch bestätigen. Ich habe mit rechtem Vorbedacht der Formen erwähnt, die so leicht aus dem Auge gelassen werden, und komme auf sie zurück. Wer den ernsten Kampf der alten Parlamente mit redlichem Geiste studirt hat, wird ihre große Wichtigkeit nicht verkennen. Diese Wichtigkeit steigt mit der Bedeutung des Augenblicks, und ich kann unmöglich glauben, daß irgend Einer unter Ihnen, meine Herren, den gegenwärtigen Moment nicht für so ernst und wichtig dielte, als trgend einen in der großen preußischen Geschichte.— Darum beschwöre ich Sie, meine Herren, wenn auch Sie Alles sagen, was Ihnen das Herz bewegt, es in Formen zu büllen, die uns dem Zwecke einer Verständigung nädern, ohne deshalb unserer Unaddängigkeit zu schaden. Ich kann nicht umhin, zu erklären, wie ich mit Freuden in dem Adres=Entwurfe, der uns vorliegt, dieses Maß, diese Formen gefunden und den Herren, die sich mit der Abfassung desselben deschäftigt, dieses dier gern ausdrücke; nur zwei Stellen scheinen mir einer Modisication zu bedürfen, so redlich der Wille und die Absicht auch sicher gewesen sind, die ihre Redaction veranlaßt daben. Es ist die„Hinweisung auf die Thronrode“ und das Wort„Wahrung".— Die Komission dat mit Bielen von uns empfunden, das einzelne Stellen in der Thronrede uns schmerzlich berübrt haben. Warum aber dem Königlichen Herrn in unserem ersten parlamentarischen akt Dinge sagen, die ihn verletzen mussen, odne zur Darlegung, zur Verdeutlichung unserer Wünsche, unserer Bedenken etwas beizutragen, unumgänglich nötdig zu seon. Berühren wir die letzteren und übergeben die ersteren. Was uns schmerzlich bewegt haben mag, kann nach dem, was uns noch zu wünschen übrig dleibt, dem König und dem Lande, ja ganz Curopa, das auf uns siedt, ohnedies unmöglich zweifeldaft seon. Als der Konig uns berief, wollte er durch seine Worte und Freude, nicht Schmerz bereiten; dafur wollen Sie den König gewit nicht verlegen;— weg also mit dem Worte Schmerz.(Lauter Beifall.) Das zweite, was ich zu erinnern finde, ist das Wort„Wahrung“; ich gestey“, daß mir seine Anwendung nicht so posittv verwerslich erscheint, als die eben angefuhrte Stelle.— Wahrung oder Verwahrung,— in Gruner uneue sich gesegliches und gebräuchliches Wentz voc dat er nde identisch—is en durch seine Anwendung hier den Inbegriff von Mittrauen, Zweisel, Opposttion, in einem Sinne mit sich verbunden, den wir gewiß nicht hineinlegen wollen. Wenn uns nun eine Verständigung ehrlich und wahrhaft am Herzen liegt, wenn wir die Gaben der Krone und die Wünsche des Volkes in Einklang bringen wollen, wenn andererseits in dem Wortlaute dieses Ausdrucke etwas gesucht wird, das sich storend zwischen konnte, warum dann, meine Herren, sollten der schönen, reichen, deutschen Sprache das unsere Meinung 10 stellen üir nicht in n Wort finden sdrückt, ohne durch Mißtrauen verlegen. Gewiß, ddes Wort finden, und wenn ich mu Ionen eines vorzuschlagen, so wa „Vertrauen.“ Wir vertrauen dem in solHerren, Sie werden enn ich mir erlauben dürfte, es das Wort nglichen Worte! n, daß keines unserer alten Rechte geschm. Wir vertrauen lart ist: Wir## werden, uns— nicht neben die Krone, sondern neden seine Räthe in regelmäßig wiederkehrenden Perioden zu derufen, die uns gestatten werden, die Roth und die Bedürfnisse des Volkes, seine Wunsche und Bitten vor die Crusen des Thrones zu bringen, mit der Sicherheit der Abhülfe, die nur feste, nicht schwankende Zustände geben können. Wir vertrauen endlich hauptsächlich und vor Allem, daß Se. Mejestät, unser großer Konig, diesen unseren wahren und ehrfurchtsvollen Worten keine eitle Sucht nach Opposition oder Popularität, sondern offene Darstellung eines Zustandes sehen wird, den von uns gewissenlos wäre, in dieser Halle verschweigen oder beschönigen zu m die jede weitere Erörterung abgeschnitten hätte, gegeben? ich glaube neis. Wir haden hier nicht mit kleinen Rechtenßund Regeln des Privatverkehrs, sondern wir haden mit Deutung großartiger politischer Ideen zu thun, id ich din überzeugt von unserem Könige und Herrn, is er sich nicht verschanzen wird dinter kleinen Rechtebedelfen, und so möge auch die Versammlung sich nicht daran klammern. Deshald erachte ich eine Verwahrung dieser Form nicht für ubthig. Ich demerke aber auch, daß ich sie nicht für vollständig begründet, nicht genügend vorbereitet, nicht für reif zum Beschlusse dalte, um als Ansicht und Auespruch des Vereinigten Landtags hingestellt zu werden, und das mußte sie seyn, wenn sie die Wahrheit und nicht mehr als die unbestrittene Wahrdent seyn sollte. Es können Gefühle der Versammlung sich bewegen, es können Ansichten erin obwalten, von denen man nach einer vorläufigen Besprechung wohl sagen kann, dieses aber Austauschung jenes musse Ansicht der Versammlung seyn Sr. Majestät dem Könige zu sagen, es ist die Ander Versammlung in gesetzlicher Weise, dazu gehort DurchGed. Staats=Minister Graf o# lauchtigster Marschall! Das Wort des Redners, so eden vernommen, welches mir den meisten Anklang in der Versammlung zu finden schten, war das: wollen Wahrdeit, klare Wahrheit sagen!“ schließe ich mich aus voller Seele an; aber ich füge hinzu, wir wollen auch gewissenhaft, nur das sagen, was als genaue Wadrheit erkennen. Die Adresse, welche vorliegt, zerfällt, wie ich sie auffasse, in drei wesentliche Theile. Der erste Theil umschließt die beiden ersten##l# und enthält den Dank an Se. Majestat; der zweite Theil enthält eine Erklarung, welche, wie der Schluß lautet, dienen soll, die ständischen Rechte zu wahren, der dritte knupft daran Aussichten auf die weitere Entwickelung des Baues, der vor uns liegt und auf die Einigkeit in seiner Fort=Entwickelung zwischen Sr. Majestat und seinem Volk. In Bezug auf den ersten Theil beseelt uns vor Allem das gleiche Gefuhl, nicht allein, daß der Dank ausgesprochen werden musse, sondern daß auch so warm ausgesprochen werde, als möglich. Es von einem Redner geäußert worden, daß ihm die Worte nicht warm, nicht lebhaft genug erscheinen. Indes ehre ich die Fassung, die die einmal gewählte Kommissien den Dank gegeden dat, und bege die Ueberzeugung, daß Ge Maj. das wadre Gefuhl eines tiesen Dankes erkennen werde Ich wende mich also zum zweiten Theile, von dem allerdings demerke, daß er mir aus verschiedenen Grun den, die ich zu erörtern genöthigt bin, große Bedenken erregt, daß ich ihm nicht in seinem ganzen Umfange beitreten kann. Zu dem dritten Theil, welcher den Schluß der Adresse deruhrt, demerke ich, wie mir hier nichte halten zu senn scheint, was in der Versammlung Bedenken erregen könnte, sich ihm anzuschließen. Ich komn auf den zweiten Theil der Erklarung des Bericht Wadrung der ständischen Rechte, zurück und bitte fur diesen Theil die hode Versammlung, meinen Erörterungen folgen zu wollen. Jo halte die Art der Verwahgung, wie sie vorliegt, fur eine specielle Auffuhrung jenigen Rechte, welche aus den fruderen standischen Gesegzen hergeleitet werden. Eine solche Auffuhrung pieser Rechte daltesich nicht für nötdig. Ich glaube, daß sich derselbe Zweck auf einem andern Wege erreichen lasse, den ich später vorzuschlagen mir die Ehre geben werde Ich halte aber auch diese Ausfuhrung, ##le dier vorltegen daben, nicht fur vollständig genugend begründet, nicht für reif genug, um Sr. Majestät Ausdruck des ganzen Vereinigten Landtags vorgetragen zu werden; ich halte sie endlich drittens, ich sage er offen, für schädlich in dieser gegenwärtigen Form. Das sie nicht nötbig sey, erlaude ich mir dadurch zu untersugen, daß ich die Frage stelle, od, wenn in voriger Eigung die Frage der Adresse verneint worden w. und der Landtag sich entschieden hätte, keine Adresse Se. Maitstat zu richten, ob deshald wohl die Rechte Kändischen Versammlung irgendwie verändert worden wären. Jo glaube nein. Ic glaube Bewutzisein oder die Ansicht in den Mugliedern des Landtags lebte, das zwischen den älteren Gesetzen und Verordnungen vom 3. Fedruar c. Verschiedenbeiten stattfinden, die idre Rechte verlegen, diese Ansicht eben frei und mit gleicher Wirkung dätte ausgesprochen we den können, es hütte eine Adresse erlassen werden mögen nier. Wenn nun eine reine Dankd#rt, die nichte von diesen Erei#h#tte daraus gefelgert werden ### sio idrer Rechte degeben woller nicht Ic gede Adresse votirt worden w. rungen entdalten, wie khanen, daß die Stai ten! hatte diese Dank=Adresse eine formelle Acceptatien die auf einem besonnenen gesetzlichen Wege gewonnene Ueberzeugung. Betrachten wir den Theil der Adresse, von dem ich sprach, so finden wir, daß sie eine Aufzahlung gewisser Bestimnungen ständischer Gesetze fruherer Zeit entdalt und daran Folgerungen knüpft; er sagt zunachst, daß die jahrliche Rechnungslegung, welche den Reichestanden zugesichert ist, ihre penodische Einderufung verlangt. Ihre periodische Einberufung ist, ich erklare s offen, auch mein Wunsch und meine Ansicht. Wenn ine reichsstandische Versammlung wohlthatig wirken soll, aus sie periodisch wiederkehren. A#der, meine Herren, ich dre auch die Meinung derjenigen, welche diese Ansicht nicht theilen, und ist denn die Frage schon entschieden, gesammte Bereinigte Landtag diese Ansicht in der Weise theile, wie sie nach meiner Ansicht maßgebend seyn soll? noch vielmehr konnte die Frage zweifldast seyn, veriodischen Zusammenderufung der Reichestande zur Rechnungslegung eiwas Weiteres felge, eden die Adnahme der Rechnung, und wenn man auf diesen Punkt ein solches Gewicht legen will, um sie ale Verwahrung einzulegen, so muß man sich auch dere Seite stellen, auf welcher gesagt werden kann:„Dann konnt ihr auch nichts weiter verlangen, als dlos fur die Rechnungslegung versammelt zu seyn.“ Ic erklaten, daß ich nicht für solche Deuteleten din, man darf auch zur Verwahrung und Klaufultrung alteren Gesegzen nicht Folgerungen herleiten, die derhinausgehen. Eo ist ferner der Punkt wegen der nainen deruhrt worden, ich beziehe mich darauf, in der Versammlung sich die eine Ansicht üder Auser Bestim inisterin I. Maj. legung geltend gemacht hat, und ich ftage,#### bereitet genug sind, um daruder unsere Ansicht dem Konige vorlegen zu konnen. Ich habe zwar eine Ansicht daruder, aber sie ist noch nicht defestigt geung, daß ich sie dem Landtage empfehlen konnte, dazu bedarf auch Erorterungen, Entwickelungen, Dedatten und Beschlußnadme. Keines von allen dem ist gescheyen. Es ist gesagt, daß, weil den Provinzial=Landtagen, so lange keine allgemeine Stande=Versammlungen bestehen, Algemeinen Gesege vorgelegt werden sollen, so durfihnen, nachdem diese bestehen, keine allgemeinen sich noch nicht, als eine unumstößliche Ansicht der Vereinigten Landtags ergeben haben, daß er dann gewiß schädlich ist, nicht vollkommen reise Ansichten in die Adresse an seine Majestät aufzunehmen, und ich komme auf die Frage zurück: halten wir es für möglich, diese Beschlusse im Laufe der Adres=Dedatte zur Reise zu bringen? Mütten nicht alle diese Punkle der allersorg. fältigsten Erwägung#perliegen! Weiche Zeit würde es erfordern, um diese Fragen, deren äußerste Spigen# heute bloß derührt worden sind, bei denen schon die ver. schiedensten Differenzen zwischen den Ansichten der Ständund denen der Regierung sich geltend gemacht haben, di sich dier nur in allgemeinen Grundzügen bewegt haben welche Zeit würde es erfordern, diese Fragen zu erde tern und zu der Reise zu bringen, die sie bedürfen, un hier niedergelegt werden zu können; ich kenne keinen Weg, der dahin fuhren könnte. Schädlich nenne## aber auch das, was vielleicht unter anderen Umständen nur überflussig genannt werden könnte. Ich habe mir zu zeigen erlaubt, weshald ich diese Art von Wahrung nicht für nöthig und, weil sie nicht nöthig, nach meiner Mernung fur überflussig halte, darum halte ich sie im verliegenden Falle fur schadlich; denn es gilt dier nicht dn Regel, das Ueberslussiges nicht schade, sondern in der ersten Anspracht der Stande an Se Majestat ist gewit Alles, was darin uberflussig, nicht dahin gehörig; und es schadet dem Charakter dieser Ansprache, co schadet dem Eindrucke, den sie auf das Velk machen soll. Zweifelt einer von Ihmn, meine Herren, an der Wichtigkeit dieses Aktes, an dar Wichtigken dieses Dokumentes 7 Du Thronrede dat geviß die Aufmerksamkent von Preußen, von Deuschland, von Europa auf sich gelenkt; aber wurd nicht unsere erste Ansprache an Se. Majestat den Köm auch die Aufmeiksankeit von Preußen, Deutschland und Eurepa auf sich enken; glauden Sie nicht, daß alle jegt schon gespann harren, wie die Stande sich außern werden, und fußen wir nicht, daß, wenn es sich handelt von Preutem Fertschritt, Alles, Alles darauf ankommt, ihn zu schern? Glauden Sie nicht, daß diejenigen, die ihn winschen, seine Freunde, innigst bekummeit werden munen uder Alles, was in Frage gestellt wird, und diejeutzen, die ihn nicht wünschen, sich freuen wurden, wenn de Stände etwas thaten, was ihn in Frage stellt? Jo glaude gewiß, daß dem so ist; und ich glaude ferner, daß Sie durch eine Verwahrung der Art, wie sie dier stegt, allerdings diesen Weg in Fraze stellen.— Sieberundzwanzig Jahre seit dem Gesetze, das heute so oft gnannt wurde, sind verstossen, ede du Konige Preußens sich daruber entschieden, welches die Form der reichestindischen Verfassung seyn soll, weiche Form die der Vernetung? Sieden Jahre hat unser jegt regierender Heir gbraucht, um deruber mit sio und seinen Rathen zum Ziele zu gelangen. Um alles in der Welt wollen wir nicht wunschen, daß dieses schwer und langsam erreichte Zul wieder in Frage gestellt werde. Wem es aber daram Ernst ist(und, weis Gett, mir in es Ernst darum, odgleich ich an der Fassung nicht Theu genommen habe), der stelle es nicht in Frage: indem er in demselben Augendlicke an seine Gewahrung die Bedingung der Verwahrungen knupft, die mit den ausdrucklichen Worten bezeichnet sind, daß zwischen dem, was dem, was die Stande fur nothig halsetze mehr vorgelegt werden. 34 Ansicht, die dies folgert, ich kann ihr aber nicht folenn es findet sich gewährt ist, und ien Ge ten, noch rucken sind Liegt denn darin nicht eine nur ich ehre bedingte Annahme! Ich habe gesagt und wiederhole es, ich glaube nicht, daß die Regierung an kleine Rechtodeheife sich klammert, ich hoffe nicht, daß die standische Versammlung an solchen Rechtsdehelfen halt, ader halten Sie eo fur mnochig, durch verklausulirte, speziell gefaßte Verwahrung sich zu sichern! Mit welchem Rechte verlangen Sie von der Arone, daß sie das bestehen lassen soll, was sie gab, während sie nicht als rechtbeständig betrachten soll, was Sie nicht als rechtsverdindlich gelten lassen wollen? Die Berhandlungen werden lehren, od irgendwo die Recht und das genugt, um zu die Verhandlungen werdes Ansicht nicht als Ansicht haben in der heutigen Eigung vernommen, daß des K1nigs Majestät dierzu nicht abgeneigt sey. Wir hasen auch ohnedies das Vertrauen, daß Se. Majestat auf ge eignete Weise die Lucken auszufullen dereit seyn werde, wenn Iym die Vorschlüge dazu gemacht werden. Darum wunsche ich und bitte dringend, stellen wir nicht das in Frage, was wir Alle zu erhalten wunschen, und verkenwir es nicht, daß wir es in Frage stellen, indem wir uns in dieser Weise verwahren. Aber, meine selbst abgesehen von diesem Rechtspunkte, der in Adresse nur eden die eigene Stellung, nicht lung dessen im Auge hat, der auch Rechte in gen, sie geht zu mung, die da sagt:„solange keine allgemeine standische Versammlung besteht, dursen die Provinzial=Landtage verlangen, daß nicht ohne ihre Berathung ein allgeeines Gesetz gegeben werde“; daraus ist nicht zu folrn, daß, wenn sie desteht, nun auch dergleichen esegze den Provinzial=Landtagen nicht mehr zum destnitwen Rathe vorgelegt werden konnen. Ich glaube wenigstens einen Theil der Versammlung fur diese Ansicht in Anspruch nehmen zu können, und das genugt, zeigen, da# des Lundtags mit Recht Sr. Maj. legt werden kann; viertens ist gesagt, daß der Vereinigte Landtag in den ihm als reichestandische Versammlung ubertragenen Funktionen durch andere standische Korperschaften rechtskräftig nicht vertreten werden könne: ich glaude mich der Zustimmung der hohen Versammlung fast versichert halten zu durfen, wenn ich behaupte, daß hierin die Adresse zu weit geht, wenn sie dem Vereinigten Landtage ein Recht beschrankt, welches ich ihm zu vindiciren mich verpflichtet halte. Ich glaube, daß, wenn der Landtag in seiner Machtvollkommenheit einem Theil desselben irgene eine Function speciell uberträgt, dieser unbedingt mit Vollmacht versehen ist, zu handeln an Stelle seines Machtgebers, und ich zweisle nicht, daß im Laufe der Jahre der Landtag wohl in die Lage kommen kann und wird, Einzelnen aus seiner Mitte Vollmachten zu ertheilen, die nicht für den ganzen Umsang seiner Rechte, sondern für einzelne Rechte gelten. Wenn gegenwartig, noch auf den dritten Punkt kommend, ich die Adresse in dieser Fassung fur schädlich erkenne, so muß ich demerken, daß, wenn die Bersammlung meiner Ansicht beitreten sollte, daß die Beschlusse noch nicht vollkommen reif seyen, daß die Zeigerungen sammlung richten wird, so wit hochstellen, die sich selbst dochste gung in solchem Augenblick. aus Preußens Verfassung, sie lich von der anderer Nationen. gebildet in ihren Zuständen, in Umwälzungen, Preupen aber Reformen; Preußen hat d es alle die traurigen Erfadrung des Fortschrits begleitet sind, braucht hat, sondern es ist an zu dem gekommen, was es be wollen wir weiter gehen, un Herr ist gesinm, aus demselben er das aber könne, muß er## wie es einem Monarchen ge die nicht aus freiem Herzen## an sich gut seyn, aber sie Ihm mit aller Lebendigkeit ur was wir nünschen, das wolle in der Adresse auf diese Wei nicht ein Wunsch, sondern Der König kann dann nur se haben recht, oder: Ich, un Stände anerkennt, so zürd nen, wie ich glaube, daß ee bleiden wir auf dem Gange, hai, es ist der Gang, der e so sicherer zum Ziele einen Blick erlauden darf a Rechenschaft zu geben haben so weiß ich, daß gerade dies die Frage stellt, ob eine# nöthig sey. Ich ehre diese ren, werden nicht auch diesen Sie in diesem Augendlicke## daß Sie alle die Rücksichte werden müssen, um dem Wei wollen, vollständige Sicherhe dieselben Komminenten uns durch ein Zuwettgeben diese blicken wir nicht allein dar eingehen auf die erregten jenes Recht gewährt ist, soi auf, daß eine Verwahrung die Gr. Maj. dem Könige vornherein das Verhältniß wir unsere besten Hoffnun trauen setzen mussen. Aus vor, zu der vorliegenden Erwägung zu ziehen, welMarschalls Ihnen vorzutrag werde.— Von der Stelle, Majestät uc.“ bis zu der verzulegen“, würde ich vor zu setzen: (Liest Steldieser Bebesigt, und der eden deshald sich veranlaßt finden könnte, was Er dochherzig gegeben dat, wieder in F##g zu stellen. Bedenken wir, daß wir auch Gefühle zu ehren haben, daß es in der Adresse sich nicht davon handelt, Gegenstände materteller Art zur Sprache zu bringen, sondern nur Gefuhle der Versammlung gegen Se. Maj. zusprechen, und diese Gefühle werden nicht ausgesprochen in diesem Saale von Mund zu Mund, von Mund zu Ohr, nein, sie werden ausgesprochen vor Curepa, und da behaupte ich, wenn einst die Geschichte die Kündische Ver„Zu Cw. Königlichen Vertrauen, daß Allerdön nen Mangel an Dank wenn wir im Laufe u diejenigen Dunkte der### d. J. näder eingeben, die volle Uebereinstimmut vermissen. Denn, dam stät getreuen Stände# Stütze seyen damit wir wirksam mitdelfen könne den unseres theuren B die wir vertreten, die Ue wie die Cdre und auch die uns von un ständischen Rechte tdeue unschätzbare Kleinode de „Sollte der Landtag Eure Königl. Mojestät### tragendenden Gründe solcher Adweichungen gegenwärtigen Gesetzen nicht, daß Eurer König Gerechtigkeit die Wegee Ausgleichung in einer vereinbaren Weise führe Stärke des monarchische rem und geordneten sta Dies ist der Vor jener ausführlicheren Au — Ich wage ihn mit ki den. Derselbe entfernt früheren geehrten Redn ist, welches die Gefühle rede auf den Landtag ge daß es in der Beschlu dies in die Adresse zu formellen Grunde, appe Redner sagte, der sich so liche Ansicht des Berei„ daß es dann gewit reise Ansichten in die ehmen, und 1ch komme ee für möglich, diese Dedatte zur Reise zu * Punkie der allersorg. Weiche Zeit würde deren äußerste Spizen bei denen schon die ver. den Ansichten der Stäntend gemacht haben, dr nzügen bewegt haben diese Fragen zu erbr , die sie bedürfen, un önnen; ich kenne keiste. Schädlich nenne## nter anderen Umständen onnte. Ich habe mir zu Art von Wahrung nicht tdig, nach meiner Merim halte ich sie im verun es gilt dier nicht eu schade, sondern in der Se Majestät ist gewit icht dahin gehörig; und Ansprache, co schadet Ze#lk machen soll. Zweiren, an der Wichtigken dieses Dokumentes! Du erksamken von Preuten, uf sich gelenkt; aber wurd Se. Majestät den Ah### eußen, Deutschland and en Sie nicht, daß alle die Stande sich außern daß, wenn es sich hanAlles, Alles berauf anen Sie nicht, daß diejeFreunde, innigst bekum9, was in Frage gestellt icht wünschen, sich freuen vas thäten, was ion in . daß dem so in; und rch eine Verwahrung der s diesen Weg in Fraze Jahre seit dem Gesetze, sind verstossen, ede due entschieden, welches die assung seyn soll, weichden Jahre hat unser jett " daruber mit sio und angen. Um Alles in der „ daß dieses schwer und in Frage gestellt werde. und, weiß Geit, mir in der Hafsung nicht Theil nicht in Frage: indem er eine Gewahrung die Bepft, die mit den ausdruckdaß zwischen dem, wes e Stande fur nothig haldenn darin nicht eine nur gesagt und wiederhole es, trung an kleine Rechtodenicht, daß die standische bevelfen halt, aber halerklausulirte, speziell ge7 Mit welchem Rechte versie das bestehen lassen soll, de rechtbeständig betrachten indlich gelten lassen wollen? en, ob irgendwo die Rechte esegzen deeintruchtigt flad; ren, was der Vereinigte d er die Mittel zur Ausreiflich erwogen hat; wir vernommen, daß des Kigeneigt sev. Wir haben aß Se. Majestat auf gefullen bereit seyn werde, gemacht werden. Darum stellen wir nicht das in in wunschen, und verkenin Frage stellen, indem wir Aber, meine Herren, Rechtspunkte, der in der ellung, nicht aber die Stelauch Rechte in dieser Beshald sich veranlaßt finden eben hat, wieder in Brage wir auch Gefuhle zu sse sich nicht d#avon handelt, Sprache zu bringen, sonmlung gegen Se. Maj. auswerden nicht ausgesprochen Mund, von Mund zu Ohr, vor Curepa, und da beeschichte die Kündische Verag richten wird, so wird sie eine hochstellen, die sich selbst dochstellte durch gung in solchem Augenblick. Roch eins, blicken aus Preußens Verfassung, sie unterscheidet sich lich von der anderer Nationen. Diese haben sich fortgebildet in ihren Zuständen, in Umwälzungen, Preupen aber hat sich fortgebildet durch Reformen; Preußen hat den großen Vorzug, daß es alle die traurigen Erfahrungen, die von jener Art braucht hat, sondern es ist auf dem Wege der Resorm zu dem grlommen, wat it besyr, und uu) gen wollen wir weiter gehen, und auch unser Herr ist gesinm, auf demselben weiter zu gehen; dami er das aber könne, muß er frei gehen auf dem A1 die nicht aus freiem Herzen gegeben wird, sie an sich gut seyn, aber sie trägt keine guten Ihm mit aller Lebendigkeit und Aufrichtigken zu was wir nünschen, das wollen wir, ader, meine Herren, in der Adresse auf diese Weise ausgesprochen, ist es nicht ein Wunsch, sondern ein Fußen auf ein Recht. Der König kann dann nur sagen, entweder; die Stände haben recht, oder: Ich, und wenn er die Rechie der Stände anerkennt, so würde er nicht so frei erschei nen, wie ich glaube, daß es münschendwerih ist. Also bleiden wir auf dem Gange, der Preußen groß gemacht hat, es ist der Gang, der eiwas langsamer, aber so sicherer zum Ziele führt. Wenn ich mir nun einen Blick erlauben darf auf diejenigen, denen Rechenschaft zu geben haben von unseren Handlungen, so weiß ich, daß gerade dieser Blick Vielen von ihnen die Frage stellt, ob eine solche Wahrung der Rechte nothig sey. Ich ehre diese Ansicht; aber, meine Herren, werden nicht auch diejenigen Kommittenten, Sie in diesem Augenblicke denken, von Ihnen erwarten, daß Sie alle die Rücksichten nehmen, die genommen werden müssen, um dem Werke, auf dem wir fortdauen wollen, vollständige Sicherheu zu verschaffen. Würden dieselben Komminenten uns nicht anklagen, wenn wir durch ein Zuwettgehen diese Sicherheit gefährder häuen; blicken wir nicht allein darauf, daß sie mit Freuden eingehen auf die erregten Bedenken, ob dieses oder jenes Recht gewährt ist, sondern dlicken wir auch dar. auf, daß eine Verwahrung der Rechte in einer Weise. die Sr. Maj. dem Könige schmerzlich seyn muß.## vornherein das Verhältniß trübi, auf dessen Bestehen wir unsere besten Hoffnungen und unser bestes Vertrauen setzen mussen. Aus diesen Granden schlage ich vor, zu der vorliegenden Adresse ein Amendement in Erwügung zu ziehen, welches mit Genehmigung des Marschalls Ihnen vorzutragen ich mir die Ehre geben werde.— Von der Stelle, wo es heißi:„nachdem Gm. Majestät n.“ dis zu der Stelle:„an den Thron nieverzulegen“, würde ich vorschlagen, folgende Erklärung zu setzen: (Liest vor.) „Zu Cw. Königlichen Majestät degen wir das Vertrauen, daß Allerdöchstdieselden es nicht als ei. nen Mangel an Dankvarkeit betrachten werden, winn wir im Laufe unserer Verdandlungen auf diejenigen Punkte der Verordnungen vom 3. Fedr. d. J. näber eingeben, in welchen Viele unter uns die volle Uebereinstimmung mit den älteren Gesetzen veimissen. Denn, damit Eurer Königlichen Masestät getreuen Stände dem Throne eine wahrdafte Stütze seyen damit wir Eurer Königlichen Majestät wirksam mitdelfen können, zum Heile und Gedei ven unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir vertreten, die Ueberzeugung leben, daß und, wie die Eore und die Kraft der Krone,— so auch die uns von unseren Königen verliebenen ständischen Rechte tdeuer sind, daß wir beide als unschätzbare Kleinode bewahren und pflegen. „Sollte der Landtag durch seine Beratdung, sollten Eure Königl. Majestät durch seine ehrfurchtsvoll vorzutragendenden Gründe sich von dem Vordandenseyn solcher Abweichungen zwischen den älteren und den gegenwärtigen Gesetzen überzeugen, so zweiseln wir nicht, daß Eurer Königlichen Majestät Weisbeit und Gerechtigken die Wege erwählen werde, welche zu ihrer Ausgleichung in einer mit der Wodifahrt Preußens vereindaren Weise führen, der Wohlfahrt die auf der Stärke des monarchischen Prinzips und aus einem sicherem und geordneten ständischen Rechtsboden beruht.“ Dies ist der Vorschlag, den ich an die Stelle jener ausführlicheren Auseinandersetzung zu setzen bine. — Ich wage ihn mit kurzen Worten näher zu begründen. Derselbe entfernt ein Wort, was schon von einem früheren geehrten Redner als ein solches angedeutet ist, welches die Gefühle wiedergeben soll, die die Thronrede auf den Landtag gemacht hat; ich glaube nicht, daß es in der Beschlußnahme der Versammlung lag, dies in die Adresse zu legen. Abgesehen von diesem gggrlien Grunde, anpelüitre i6h an dot, was der leyzie oironer sagte, der sich so gefühlvoll dußerte; ich nehme diesen Punkt als erledigt an. Es titt in dem Amendement ferner an die Stelle spezieller Aufführung der Folgerungen aus älteren Gesegzen die allgemeine Andeutung an Ge. Majestät, daß unter uns Männer sind, welche im Patent die volle Uebereinstimmung mit den Gesetzen vermissen, deren Ansichten ich ehre. Aber ee ist meine Ansicht, daß die allgemeine Andeutung dem Zwecke genügt, den die Versammlung haben kann, und dieser Zweck kann kein anderer seyn, als Se. Majestät vorzubereiten, daß derartige Punkie noch zur Erörterung kommen werden, so daß man nicht sagen kann, wenn künftig Punkte in dieser Art erörtert werden, es falle auf, daß die Stünde ihren Dank ausgespround kein Wort erwähnt haben, daß in dem Gesegze Dinge enthalten sind, die bei eiTheile der Mütglieder Bedenken erregen. Wenn ich hosse, daß ein Theil der Versammlung eine Befrietigung finden wird, dergleichen zu sagen, so halts ich schon deshald für raihsam, es zu thun. Findet man einen besseren Ausweg an dieser Stelle, so ist das eine Sache der Ansicht, Aber das Wesentliche ist nur diese Erklärung, diese Andeutung, und ich weiß sie nicht anders zu geben.— Es ist dadurch noch entschieden über alle Folgerungen. Die Ansicht der Einzelnen über dieselden kann nicht angenommen werden, ebe sie nicht die Stavien der reiflichen Prüsung durchlaufen hat. Wir können also nichts weiter sagen, als daß Mutglieder im Landtage vorhanden sind,„welche die volle Uebereinstimmung des Patenis mit den älteren Gesetzen vermissen," eiwas Weiteres zu sagen, weiß ich nicht, und etwas Anderes können wir auch für jegt noch nicht sagen. Es ist ferner gesagt, daß uns die stäneischen Rechte theuer sind, daß wir sie bewahren und pflegen werden, und dies hat uns der König selbst empfohlen. Dies können und müssen wir sagen, und wir werden unseren Committenten gerecht werden, wenn wir sagen, wie wir diese unschägbaren Kleinodien wahren und pflegen werden. Wir deuten ferner an, daß, wenn der Vereinigte Landtag durch seine Berathung zu der Ueberzeugung kommt, daß solche Abweichungen zuischen den älteren und den gegenwärtigen Verordnungen bestehen, wie sie erwähn sind, und wenn Se. Majestät durch die Gründe des Landtages, von welchen in der Adresse nicht die Rede seyn kann, n überzeugt werden und es sich darum handelt, diese Lücken auszugleichen, daß dann die Weisheit und Gerechtigkeit des Königs Wege finden wird, die zur Ausgleichung führen. Der Herr Landtags=Commissar hat uns heute darin bestärkt, und(erlauben Sie mir zum ersten und letzten Male von meiner Person zu reden) ich habe die Ehre gehabt, 20 Jahre dem Staate dem hochseligen und dem jetzt regierenden Könige dienen und 3 Jahre zu den Räthen unseres jetzt tegierenden Königs Majestat zu gebören, und ich müßte lugen, wenn ich sagen wollte, daß der König nicht die aufrichtigste und fteudigste Theilnahme an der ständischen Entwickelung gefunden und nicht geneigt wäre, das, was auf rechtlichem Boden gewünscht worden, mit wahrhaft Königlichem Willen zu erfüllen. Nicht als früderer Diener der Krone, nicht als Bürger allein, als unabhängiger preußischer Landstand, der nicht allein die Rechie des Einen, sondern auch die Rechte des Ankenen ehrt, als solcher hade ich es für nothig gehalten, die beiden wesentlichen Grundlagen, auf welchen Preußen ruht, dervorzubeden. Sie sind: die Stärke des monarchischen Prineipe und ein sicherer und geordneter ständischer Rechtsboden, und, wenn diese Erklärung niedergelegt wird, ist Alles gethan, um die Rechte der Stände zu wahren, und wer dann kommen und sagen wollte: ihr habt ruch nicht vorgesehen, nicht genug verwahrt, der würde nicht im Rathe des Königs sigen, weil der Kinig solchen nicht hinein derufen wurde, der würde nicht in dieser Versammlung sitzen, weil er unsere Achtung nicht haben könnte.— Wenn die Versammlung sich meiner Ansicht anschließt, wie ie dringend wünsche, nicht um eiFunken persönlicher Eielkeit, sondern weil ich, soich Se. Majestät und das Volk kenne, glaube, daß dieg der Weg zum Frieden, zum Heile ist, wenn er angenommen werden sollte, so würde der Schluß der Adresse sich an mein Amendement mit der Veränderung eines einzigen Wortes anschließen können, welches nicht in materteller Beziehung, sondern lediglich des Klanges wegen von mir vorgeschlagen wird, um eine Wiederbo## lung des Wortes:„Boden,“ zu vermeiden. Eine Stimme aus denrbeinischen StenIch bitte das vorgeschlagene Amendement noch einmal vorzulesen. Minister Graf von Arnim: Ich erlaube mir, die Dank=Aeresse so vorzulesen, wie sie im Ganzer ten würde. r.) des Nationallebens unablässig hingewirkt, und dankdar erfreut sich das Land des Segens, den ein ledendigere Theilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenheiten gewährt. Eine neue#######re Siufe hat sich dieser Xdeinahme erschlessen; das Bedürfniß eines ständischen, der Einden des Staa. tes förderlichen Gesammtorgans erkennend, gerußten Eure Königl. Majestät die Stände aller Previnzen zu einem Vereinigten Landtage zu derufen. Eure Majestät haden aus freiem wahrdaft König!. Entschluß einen großen Schritt gethan, und wir erfüllen eine erste deilige Pflicht, indem wir in unwandeldarer Andänglichkeit an Eurer Königl. Majestät Person und Haus den Dank eines treuen Volkes am Throne niederlegen. Durch den boden Geis seiner Fürken und die Kraft der Volksgesinnung ward das Vater. land empor gehoben; auch sein ferneres Gedeiden derupt auf dieser Gemeinsamkeit. Sie dai sich darin neu bewährt, das Eure Königl. Mojesät in dem Allerdöchsten Patente vom 3. Februer d. J. die Absicht kund gaben, sortzudauen auf den von des Hochseligen Königs Majestät erlassenen Gesetzen, an welchen das Volk als an dem wohlerwordenen Erde seiner Kampfestreue dängt. Zu Eurer Königl. Majestät degen wir das Vertrauen, daß Allerhöchstdieselben es nicht als einen Mangel an Dankbarkeit betrachten werden, wenn wir im Laufe unserer Verdandlungen auf diejenigen Punkte der Verordnungen vom 3. Februar d. J. näder eingeden, in welchen Viele unter uns die volle Uebereinstimmung mit den Gesetzen vermissen. Denn damit Eurer König! Majestät getieue Stände dem Throne eine wahrhaste Stütze seyn, damit wir Eurer Königl. Majestät wirksam mithelfen können, zum Heile und Gedeiden unseres theuren Vaterlandes, muß in denen, die wir vertreten, die Ueberzeugung leben, daß uns,— wie die Ehre und die Kraft der Krone, — so auch die uns von unseren Königen verliebenen ständischen Rechte theuer sind, daß wir beide als unschätzbare Kleinode bewahren und pflegen. Sollte der Landtag durch seine Beratdungen, sollten Eure Königl. Majestät durch seine ehrfurchtsvoll vorzutragenden Gründe sich von dem Vordandenseyn solcher Abweichungen zwischen den diteren und den gegenwärtigen Gesetzen überzeugen. so zweiseln wir nicht, daß Eurer Königl. Majestat Weisheit und Gerechtigkeit die Wege erwählen werde, welche zu idrer Ausgleichung in einer mit der Wohlfahrt Preußens vereinbaren Weise führen, der Wohlfahrt, die auf der Stärke des monarchischen Prinzips und auf einem sicheren und geordneten ständischen Rechtsboden berubt. Vertrauensvoll richtet sich unser Blick auf den dochberzigen Fürsten, der uns in seiner Weisbeit um sich versammelte, damit die Macht der Krone mit der gedeiblichen Wirksamkeit der Stände auf unerschütterlichem Grunde sich verdinde. Eure Königliche Majestät Selbst daben das Recht als diesen Boden bezeichnet und das fürstliche Wort gesprochen: zwi schen uns sey Wahrdeit! Wir leben der freudigen Zuversicht, daß auf solchen Grundlagen der Bau der vaterländischen Zukunft immer schöner sich erbeben werde. Dann ist die Macht der Krone fest begründet, denn sie wurzelt in dem sittlichen Bewußtseyn der Nation, dann ist dem preußischen Volke ein vor den sozialen Gefahren der Gegenwart gesicherter Entwickelungsgang gewährt; unter den Segnungen einer kräftigen monarchischen Regierung wird es der Güter eines freien, öffentlichen, alle Klassen des Volkes erdebenden Staats= lebens tbeildaftig werden und, in Liebe und Treue geschaart um seinen königlichen Füdrer, der großen Bestimmung entgegen geben, zu welcher die Vorsedung den preußischen Staat und mit ihm das gesammte deutsche Vaterland derufen dat. In tiefster Ehrsurcht Eurer Königlichen Majestät alleruntertdänigst treugedorsamste die zum Bereinigten Landtag versammeiten Stände.“ (Liest# „Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Eure Königl. Majestät haben seit Allerdöchst. ihrem Regierungsantritt auf eine edle Entfaltung Der Marschall: Der Vorschlag wird zur Abstimmung kommen, wenn er die gesetzliche Unterstützung finden wird.(Die meisten Miuglieder erbeben sich.) Die Zustimmung ist so bedeutend, daß es keinem Zweisel unterliegen wird, daß wir schon jezt zur Abstimmung schreiten können.(Vielseitiger Widerspruch.) S## hatten sich mehrere Mitglieder um das Wort gemeldet, die so eben erklärt haben, auf das Wort zu verzichten, und ich zweifle nicht, daß dies auch noch von anderen Seiten geschehen wird. Eden so wahrscheinlich ist es, daß Andere den Wunsch hegen, noch zu Worte zu kommen, und wir werden dierüder Erklärungen zu erwarten haben. Uebrigens stett fest, daß sich eine so bedeutende Majorität für den Abänderungs=Vorschlag ausgesprochen hat, daß wir jetzt schon darüber zur Ab und ich glaube bei dieser simmung kommen können, Ansicht deharren zu können. Abgeordn. Hansemann(vom Plaze): Ich dine Se. Durchlaucht, einen so wichtigen Vorschlag ohne Discussion zur Abstimmung zu bringen und ein Amendement durch Acclamationen und Ueberraschung zu einem Beschlusse zu erbeden; mir scheimt vor Allem höchst wichtig, daß das vorliegende Amendement gedruckt, vertheilt und in der morgenden Sitzung berathen De Marschall: Der gesetzliche Weg ist in Uebereinstimmung mit dem, was ich gesagt habe. Wenn eine so bedeutende Majorität ihre Beistimmung zu erkennen gibt, so ist der Augenblick gekommen, wro eine Abstimmung erfolgen kann. Uebrigene trage ich kein Bedenken, der weiteren Beratdung Raum zu geden, wenn dies von mehr als 24 Mitgliedern gewünscht wird. (Es erheben sich mehr als 24 Miiglieder.) Der Marschall: Wir werden in der Berathung sortfahren, und es werden diejenigen Mitglieder, welche auf das Wort verzichtet daben, nicht wetter aufgerufen werden, wenn sle sich nicht neuerdings melden.— Zuvorderst hat der Abgeordn. von Vincke, falls er nicht darauf verzichtet, das Wort.(Schluß folgt.) (Allg. Preuß. Zig.) Von mehreren Medicinal=Personen geprüft und genehmigt. Von Pelletier Freres in Paris. mit diesem nur aus Begetabilten dereiteten und deshalb durchaus unschädlichen Färdungsmittel kandinnen wenigen Tagen grauen und verdleichten Haaren die schonste naturliche dranne oder schwarze die Anwendung ist nach dabei befindlicher Gebrauchs=Anweisung ganz leicht und einfach. Preis à Flacon 2½ Frs. oder 20 Sgr. Mtctes Baer üer Abeder unt Amgsen de reichhaltig assortirtes Lager franzosischer und englischer Parfüme Jn der Soppen Personal=Ehronik. Der Justiz=Commissarius Griedrich Ar zu Burdach ist in der Eigenschaft als Justiz=Commissarius bei dem fürstlichen Gericht der Herrschaft Broich und als Notarius im Devartement des Königl. Oder- Landesgerichts zu Hamm nach Muhlheim an der Ruhr versetz Gewerbliches. Das dem Kaufmann E. 18. Ulmann in Berlin unter dem 25. Februar 1046 ertheilte Einfüdrungspatent auf eine für neu und eigenthümlich erachtete Methode, eiserne Städe mit einander zu Acsen, Wellen und dergleichen zu verbinden, ist erloschen. 'schen Buch= und Kunsthandlung in Münster is zu haden: Der deutsche Seeretair. ine praktische Anweisung, alle Arten schriftlicher Aufsätze, welche sowohl im amtlichen Geschäftsleben, als im dürgerlichen Verkehre vorkommen gründlich und umfassend anzusertigen, als: Eingaben, Vorstellungen und Gesuche, Berichterstattungen an Behörden, Kauf=, Mietd=, Pacht, Tausch-, Bau., Lehr, Leid= und Gesellschafts=Contracte, Verträge, Vergleiche, X stamente, Schenkungs=Urkunden, Cautionen, Vollmachten, Verzichtleistungen, Cessionen, Bürgschaften, Schuldscheine, Wechsel, ussignationen, Empfangs=, Depositions= und Mortifications=Scheine, Zeugnisse, Reverse, Certificate, Instructionen, Heiraths=, Gedurts=, Todes= und andere öffentliche Anzeigen über allerlei Vorfälle, Rechnungen, Inventaransertigungen und dergleichen mehr. 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Klagen, Protokolle und Berichte.— Zweite Adtheilung: Contracte, Vertrage, Bergleiche aller Art. edst Testamenten und Schenkungsbriefen. 1 Kauf Contracte 2 Trodel=Contract. 3) Tausch- Contract. Mieth. Contracte üder Wohnungen. 5) Bau=Contracte. 6) Ben= Contract uder Reparaturen. 70 Lehr Treunungs Vertrag. 12) Pocht Contracte. 12) Dienst=Vertrag. 14, Autichretischer Pfand=Bertiag. 15) Ebederedung. 16) Epeverlodaiß Bertrag. 17) Testamente. 18) Schenkungsbriefe und Urkunden. 19) Ber. zleiche.— Dritte Adtbeilung: Gautionen, Bollmachten. Bersicherungen 1) Gautionen, 2) Bollmachten Versicherungen,, 4) Burgschafts=Leistungen Bekanntmachungen. (18703. 2. 2), Wegen der bei einzelnen Juteressen ten fedlenden Legitimation werden folgende, im Auf trage der Koniglichen General= Commission zu MünKter von mir dearbeitete Anseinandersetzungen, nämlich: 1) die Berwandlung des sogenannten Schneeringer Zehnten auf mehreren Grundstücken in den Steuergemeinden Ruthen und Altrüthen, Kreises kippstadt. 2) die Adlosung der an den Heren Grasen v. B chol; zu entrichtenden Dienste, Hafer= und Geldabgaben mehrerer Colonen zu Bradecke. Westerndodefeld. Altenfeld. Drasendeck, Frielinghausen. Osterwald. Koettinghausen. Mose volle und Hoeringhausen in den Kreisen Meschede und Beilon. 3) die Ablosung der an die Commende ad St. Mari#m Magdalenam zu entrichtenden Geldabgaden der sogenannten Hundes= oder Herlings. Huse zu Meschede, Kreises Meschede. ierdurch zur offentlichen Kenntnis gebracht, und werden alle diejenigen, welche dei diesen Auseinan versetzungen ein Interesse zu haden vermeinen, bie der ader noch nicht vernommen sind, hiermit aufgefordert, dinnen 6 Wochen und spatestens in de den 5. Juli 1847 früh 10 Uhr in Reschede Gastwirth Schaefer vor mir anstehenden Te sich zu melden und über die Unerkennung der bereit## vollzogenen Recesse sich zu erklären. Die Richterscheinenden mussen odige Auseinanversetzungen gegen sich gelten lassen, und werdet seldst im Zalle einer Verletzung mit keinen Einwen dungen dogegen gedört werden. Urnsberg, den 11. April 1947. Der Oeconomie Commissions- Rat# Cunitz. Samstag den 24 d M. sollen im Hause des Herrn Landgräder auf der Frauenstraße anfänglich Morgens 9 Uhr. Tische Stähle. Spiegel. Schränke. Bettladen. Commoden. Gophas Betten, eine große und eine klei Kochmaschine, zwei Steh=Schreiopulte, ein Geldtisch mit kaden zum Berschließen, Rüchengerätde dem Meistdietenden gegen Zahlung verkauft werden. Hassenkamp, Auct.=Com (18911 2. b) Zugleich empfehle ich mein Pet:, urg, eu, wie auch aller Arten Kamm und Smisten 18352. 3 c) Literärische Anzeige. Für alle Stände und für alle Geschäfte. 5) Berzichtleißtungs-Urkunden. 6) Gessionen— Bier Wechiel und Assignationen, 2) Scheine aller Art. 1. Qutttungen aller Art. 4# Lehrdeiefe und Kundschaften.— Zünfte Adtoeilung: Beisfliche Aufsägze über verschiedene im bürgerlichen Leden vorrommen Falle; 46 verschiedene Formulare. Gechtte Abtheilung: 1) Zeugnisse(Atteste). 2) Reverse. 3) Gertigate(Pässe). 4) Fracht und Seedriefe 5) Instructionen. 6) Anzeigen aller Art.— Giedente Abtheilung Rechnungen über gelieferte Waaren und gesertigte Ardeit. 2) Bemerkungen über Rechnungen und 2.. ventarten.— Anhang: Des Stempel=Gesey nev# Richt nur jedem Geschafts- und Gewerbimann und Capitalisten, sondern auch allen den Personen, und Aufsätzen defassen, so wie angehenden Peivar Kauf= und Haudelsleuten, Fabrikanten, Grundbesitzerwelche sich mit Abfassung von dergleichen Schriften#. eretairen. Dorfschalgen. Gemeindeschreidern 2c. in dieses 11 Recht zu empfehlen. Beim Unterzeichneten ist zu haben: Echt englisches Nacassar- Oel in Flacons à 5 S, Bekanntlich das bewäbrieste Mittel tächtig zu befürdern und demselben d# zu ertbeilen. Parfum royal aus den kostbarsten Aromen des Orients, Sinon& Comp. in Parts. Nur wenige Tropfen, auf heißem Metall verdampft, verbreiten einen schönen dauernden Parfüm. Das Flacon 7½ Sgr. L. D. 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Durch zweimalige Abstimmung mußte darüber entschieden werden, ob die Debatte heute noch zu Ende gebracht oder auf morgen vertagt werden solle. Die Versammlung entschied sich für letzteres. Vereinigte Das Protokoll der vorig midgee Klummtungen wahen Der Marschall: Ich vorangegangenen Sitzung für Wu kommen zur Bekan ses, welcher zusammentritt, un schrift über Errichtung von zu berathen.—(Nennung Eine Stimme: Ich eine größere Wirksamkeit an thung der Land=Renten.Bank Gegenstand für Schlesten v### Da Marschall: 34 wünschte Rücksicht zu nehmen Eine Stimme erbin schästsordnung das Wort. Abgeord. von Blacke in gleicher Absicht das Wort Dur Marschall: 3 gestatten, aber ich glaube, da sammlung liegt, sich heute vertagten Dedatte nicht unter hald ersuche ich den Abgeor anderen Abgeordneten, der das, rras sie in Betress de gen wollen, auf eine gelegen Abgeord. von Binck wichtige Dinge im Geschä und ich werde nur dann auf wenn ich nicht von der Ber sollte.(Mehrere Mitglieder Dur Marschall: Ich nung stehen bleiden, daß Mehrheit der Versammlung in der gestern abgebrochenen glaude, daß dies die Me und daß diejenigen, welche unterstügt haben, sich wahr norttät definden. Abgeord. von Aue wüßten, ob der beabsichtig sentlichen Einfluß auf die oder nur allgemein ist; in nicht unterstügen, im aste thun. Der Marschall: Wort erbeten, hat schon e tige Gegenstände in Beir Sprache bringen zu wollen lichkeit wird darüber viel Stunde; deshalb halte ich * Verlangen der Mehecheit d Meinung nicht irrig is) Abgeord. von Vin für mich und also das# Der Marschall: schäftkordnung derufen S## Asgeordn. von B Der Marschall: enthalten. Es wäre eine * ist, wenn der Redner dat eine im Gange befindliche mit er einen anderen Ge