9ch den 2. 9. follen in ur auf der Frauenstraß. fränke Bettladen, Cen. 1 große und eine kleinSchreidpulte, ein Sei#. letzen, Rüchengerütde n idlung verkauft werden. mp, Aut.=Comm. Am Mittwoch den 2 e brkeife 12 Uhr. n Markt vor der Haust r Wallach, 7 Jahr a tpferd gebraucht den daure Jahlung verkauft Thiers, Nuct. Das auf der Herren4 dahter belegene de. #tig eingerichtete Hauund Hinterhaus, werau# leiden können, so#l an achmittags 3½ Uhr 4. bei dem Commissionale in, und erfolgt die Gr Termine. Anzeige. Infuhr ist mein Oberkager sehr vermehrt, i#ig. it. Nenhaus ltern a. d kipve ne Versicherung zu mien schaden. Burale, gesellschaft. Lasitte 43 in eie General Ageatur stalt Augenkranke Bendorf bei Coblenz wird nähere Auskunft Atabemie O ubltender Privatunteri cht. reip. uuft is due Gry 9 61 besonders fette Kühe lage den 70. April c. r am Neuenkruge em Wagen i8 verleten eden am 8.— 9 b. M. Ker: ein franzosischet anuel de Psete a Tusage brannem Sinband acbst viele lose Bilder. #n es an die Erpes. Auskunft uder dasselde gute Belohaung erdalt. eschlag wiederg=bracht Bilbern als Andenken rr Orgeldeuer=Gehaife, besellen finden Dauernde H. Loos in Elegen. p#ling wird gesucht ven rrinck, Frauengraße. innigs geliebte Freu, nem Wochendetts= ZieKramenten versehen im enejahre und im 2 eiDiese Traner=Anzeige und Bekannten mit der enen oft im Gedete zu Kindern ein fernere## 47 tief beträdte Gatte shristian Vollack. Unzeige. und Papierhandlung Bilder feln für Kinder von vermehrte Auflage. 18 Sgr. en Buch= u. Kunstbaue : J. Coppenrath. müssen jedoch gleichzeitig ins d#esige Intelligenz blatt inserirt werden. Diese Zeitung erscheint Montags ausgenommen, und kostet dier 2 Thlr. 10 Gar., aus15 Ogr. halbjührlich. Nro. 94. Munster, Dienstag den 20. April 1847. Landtags=Angelegenheiten. Stag Kurie der drei Stände. (Das Protokoll der letzten Sitzung wird vorgelesen end angenommen.) Landtags= Marschall: Es ist eine Peittion eingegangen, welche die beschleunigte Abänderung des Geschäfts=Reglements für den Vereinigten Landtag wünscht. Ich werde einen Ausschuß ernennen, welcher die Vorberatbungen vorzunehmen hat. Es wird dies die rierte Abtheilung seon. (Rennung der Namen.) Außerdem sind noch drei Petitionen eingegangen. Die erste, vom Abgeordneten Landrath von Fadeck(rom Stande der Ritterschaft aus der Provinz Preußen), betrifft Vorschläge zur Abwehr der durch den Mißwache des vorigen Jahres zu erwartenden Noty. Die zweite von demselben Abgeordneten: Verleihung einer Uniform an die Vaterlands=Vertheidiger der Jahre 1813—1815. Die dritte von dem Abgeordneten, Ober=Landesgegichts Rath Weiter zu Münster(vom Stande der Städte aus der Provinz Westsalen): Ausdehnung der Münd. Uchleit und Oessentlichkeit des Prozeß= Verfahrene der ganzen Monarchte. (Ernennung der Abtheilung zur Berathung.) Sollten noch einige Herren Petitionen bei sich h den, so din ich bereit, sie anzunehmen.(Keine Meldung. Ich schließe die heutige Sitzung und behalte mi vor, zur folgenden Sitzung ergebenst einzuladen. (A. Pr. 3.) Die Allgem. Preuß. Zeit. bemerkt unterm 17. d. „Die Uebertragung der stenographischen Aufzeichnungen über die Verhandlungen in den am 15. und 16. d. M. abgehaltenen Sizungen des Vereinigten Landtags erfordert vorläufig noch so viel Zett, daß wir außer Stande sind, den Bericht über diese Verhandlungen, die wir in aller Vollständigkeit zu geben deabsichttgen, heute schon erscheinen zu lassen*). Königliche Botschaft an die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände, wegen einer aus dem Eisenbahn=Fonds zu verzinsenden und amortisirenden Anleihe zur Ausführung der großen preußischen Ostbahn. *) Bei der großen Spannung, mit welcher dem Berichte üder diese Sigungen, in welchen e# sich von der resse gehandelt haben dürfte, entgegengeseden wir werden wir Alles aufbieten, um solche soschnei!, wie nur immer möglich zur Kenntnis unserer Leser zu bringen. Wir erlauben uns jedoch zu bemerken, daß die Allgem. Preuß. Zeit in der Regel erst gegen Mittag dier eintrifft und unser Blatt wegen der Nachmittags abgedenden Posten spätestene 2 Uhr geschlossen werden muß Das Saz, Druck Correctur und Censur in dieser kurzen Frist von gröperen Artikeln kaum zu ermöglichen sind, wird jeder mit dem Betriebe einer Druckerei nur etwa Vertraute einräumen. Indem wir dierauf in Bezug auf die und da verlautbarten Vorwürse, daß wir den Bericht über die Sitzung des Vereinigten Landtages vom 12. d. nicht gleich in Einem Blatte vollstan dig mitgetheilt haben, ergebenst aufmerksam machen, wiederholen wir unsern geehrten Abonnenten die Zusicherung, daß wir weder Mühe noch Kosten scheuen werden, um allen billigen Ansprüchen auf eine möglichst schnelle und vollständige Mittheilung der Landtagsverdandlungen zu genugen und zu dem Ende bereits auf Vermehrung unserer Mittel bedacht gewesen sind. Die Redaktion des Westf. Merkurs. Friedrich Wilhelm, von Gottes Gna1, König von Preußen 2c. 2c. geben Unseren zum Vereinigten Landtage versammelten getreuen Ständen aus der anliegenden Denkschrint Unseres Finanzministers zu ersehen, welche Einleitungen zur Aueführung der von den im Jahre 1842 versammelt gerresenen vereinigten ständischen Ausschüssen für ein dringendes Bedurfniß erachteten, umfassenden Eisenbadn=Verdindungen getroffen worden sind und zu welchen Ergednissen dieselben geführt haben. Nach Inhalt dieser Denkschrift ist, nachdem die Ausführung der übrigen Verbindungen bereits im Wege der Privat= Unternehmung unter Betheiligung und Untenstutzung des Staates erfolgt oder für gesichert anzunehmen ist, im Wesentlichen nur noch die wichtige Eisenbabn. Verbindung von Berlin nach Danzig und Königsverg derzustellen, um ein umfassendes Eisendahnnetz, welches die Hauptstadt mit den Provinzen und die Provinsa unter einander verbindet, auch in den HauptRichtungen das Ausland berührt, zur Ausführung zu brigger Wenn nun die gegenwärtigen Verhältnisse## Geldmarktes keine Aussicht gewähren, diese große Eisenbabn=Verbindung durch ein Privat=Unternehmen in bieberiger Weise unter Betheiligung und Unterstützung des Staats derzustellen, so bleibt nur übrig, den Bau und Betrieb dieser Bahn für unmittelbare Rechnung des Staats zu übernehmen. Unsere getreuen Stände werden aus der Denkschrift ersehen, daß der Bau der gedachten Bahn mit den Mitteln des Eisenbahn= Fonde und den vielleicht aus den Ueberschüssen der Staatskasse kunftig zu erüdrigenden Geldmitteln ausgeführt werden kann, ohne daß dazu die Beschaffung außerordentlicher Gelomitiel durch Benutzung des Staaus=Credite gänglich nothwendig ist; der Bau wurde aber, u auf diese Weise ausgeführt werden sollte, erst in einer langen Reihe von Jahren zur Vollendung gelangen können.— Diese ist in einer angemessen kurzen Frist nur dadurch herbeizuführen, daß die eine fortlausende Rente repräsentirende jährliche Einnahme des EisenbahnFonds in Captial umgesetzt und zu einer aus demselben zu verzinsenden und zu amortisirenzen Anleihe benutzt wird.— In Anerkennung der wichtigen Gründe, welche nach Inhalt der Denkschrift sowohl im Interesse der betheiligten Provinzen als im allgemeinen Interesse dafür sprechen, den Bau auf diesem letzteren Wege in Ausführung zu bringen, sordern Wir Unsere getreuen Stände auf: zum Behuf der Herstellung der großen Preußischen Ostbahn und der damit in Verdindung stebenden Brückenbauten und sonstigen Anlagen die Aufnahme einer aus dem durch Unseren Erlaß vom 22. Novemder 1842 bis zum Betrage von jährlich 2,000,000 Thalern ausgesetzten Eisenbahn=Fonds zu verzinsenden und zu tilgenden Staats= Anleide in Enwägung zu nehmen und sich über die dazu nach§. 5. der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags vom 3. Februar 1847 ersorderliche ständische Zustimmung zu erklären, damit demnächst, falls diese Zustimmung erfolgt, zu geZeit, sovald der Zustand des möglich machen wird, auf diesem Wege Maßgabe der sich ergebenden Bedarfs, die Mittel zu jenem wichtigen und großertigen Unternehmen beschafft -binbigen 11. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenbaneigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeden Berlin, den 25. März 1847. Friedrich Wilhelm. Prinz ron Preußen. Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhren. Eryr. von Canig. von Düesberg. (Die obenerwühnte Denkschrift des Finanzministers befindet sich in der ersten Beilage zum heutigen Blatte.) Deutschland. Gesetz über die Errichtung von Handelsgerichten. Wir Friedrich Wilhelm, von Gettes Gaaden, König von Preußen 2c u., verordnen üder die Errichtung von Handelsgerichten für diejenigen Xdeile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht und die Allgemeine Gerichtsordnung Gesetzeskraft haben, auf den Antrag Unsers Staats=Ministeriums und nach vernommenem Gutachten Unsers Staats=Ratde, was folgt: 1. Errichtung der Handelsgerichte. §. 1. An jedem Orte, wo wegen eines bedeutenden Handels= oder Schifffahrt:=Verkehrs ein Bedürfnis zu einem Handelsgerichte odwaltet, soll, wenn die dortige Kaufmannschaft oder Handelskammer, darauf anträgt, ein solches Gericht, nach Eindolung Unserer besondern Genehmigung, errichtet werden. §. 2. Auch die Commerz= und Admtralitäts= Collegien zu Königsberg und Danzig, so wie die für Haudelssachen bestehenden Gerichts=Deputationen zu Steittin Elding und Memel, sollen, wenn die dortigen Kaufmannschaften darauf antragen, zu Handelsgerichten umh. 3. Die Kosten der Errichtung und Unterdaltung der Handelsgerichte werden aus Staatsmitteln bestritten die Beschaflung und Unterdaltung der für ein, Leichte Gericht erforderlichen Geschafteräume, wo dieselden in dem Orts=Gerichtsgebäude nicht gewährt werden können, Itegt jedoch dem Handelsstande des Bezirks od, für welchen das Handelegericht bestmmt 8..4426|# II. Organisatton der Handelsgerichte. * 4 Das Handelsgericht ist fur die idm überwiesenen Rechts=Angelegenbeiten(I. 18— 20) Gericht erster Iunston, und Aundchh den Hersengen guz Lemt: Hangelsg. scht unterwerse vercthndigen Diretor motst zweien sliedern und mindestens vier Mugliedern, welce den ond ge Dar Ztrezer des Handelsgerichte wird in Verdinderungsfällen durch das älteste rechtsverständige Mitglied vertreten Die Vertretung der übrigen rechteverständigen Mitglieder erfolgt durch ein fur allemer daau ernannte Mitglieder des Ortsgerichts. Ist die Reibefelge, in der dieselben zuzuzieden sind, bei der Ernennung nicht bestimmt, so bleidt die Auswadl unter idnen dem Dirigenten des Ortegerichts uderlassen.— Für die Mitglieder aus dem Handelsstande wird eine gleiche Anzadl von Vertretern bestellt, und durch die Ernennung der Einzelnen zum ersten, zweiten 2c Stellvertreter die Reidefolge bestimmt, in welcher dieselden in Verdinderungsfallen eintreten sollen. d. 7. Der Director und die rechtsverständigen Mitglieder eines Handelsgerichts bedürfen derselben Qualistweice der Dircter und die Bitglrige, e... gerichte besigen müssen. Ihre Gubaltern= und Unterbeamten, erfolgt in derselden Weise, wie die der Beamten des Ortsgerichte. 8. Die Mitglieder aus dem Handelsstande und deren Stelvertreter müssen dur Beder muitzggeng, rtzize Jahre alt seon und seit fünf Jadren selbstständig Handel treiden oder solchen früher mindestens fünf Jahre tang selbstständig betrieben haben, und nicht etwa zur Zeit ein anderes Gewerde treiden. §. 9. Die dem Handelsstande angeborenden Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch die angejedensten Handeltretdenden des Bezirks, für den da# Handelsgericht bestmmt ist, erwädlt. Die Wädler, deren Zadl nicht weniger als 25 und nicht mehr als 60 beiragen darf, ernennt die Regierung. Zur Gultigkeit der ahl, welche für jede Stelle besonders erfolgen muß, ist du abselute Stimmenmeotbeit der in dem Termine anwesenden Wädler erforderlich. Ergidt sich bei der eisten Abstimmung keine absolute Mehrdeu, so ist der Wablact zu wiederdoien; stellt sich auch bei der zweiten Abstimmung eine abselute Medrheit nicht deraus, so find diejenigen beiden Candidaten, welche in der zweiten##bstimmung die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wadl zu bringen. Bei Stimmengleichheit entcen i L006. §. 10 Die Wahldandlung wird durch einen von der Regierung zu ernennenden Commissar geleitet Die Regierung theilt das Wahl=Protokoll mit den Erinnerungen, welche sie etwa dagegen zu machen hat, dem Landes Justiz=Collegium mit, welches, wenn die Wahl vorschriftematig gescheden ist und die Gewahlten gedörig qualisicirt sind, dei dem Justiz=Minister deren Bestatigung nachsucht, und, sodald solche erfolgt ist, die Bereidigung und Einführung derselden veranlaßt. §. 11. Die Amtodauer der Mitglieder aus dem Handelsstande und ihrer Stellvertreter wird auf sechs Jadre bestimmt; doch soll der Wechsel derselden nicht mit einem Male, sondern nach und nach in gleichen Zeit=Abschnitten erfolgen, und zu dem Ende von den zuerst Erwädlten ein Theil schon während der ersten sechs Jahre ausscheiden. Die näderen Bestimmungen über diesen Wechsel der Muglieder bei den einzelnen Handelsgerichten dleiden den Reglements fur dieselden vordehalten.— Die Ausscheidenden können wiedererwählt werden. 12. Scheidet ein dem Handelsstande ungebörendes Mitglied vor Ablauf seiner Amtozen aus, so trutt für die übrige Dauer dieser Zeit ein Stellvertreter ein C 6). §. 13. Die dem Handelsstande angedorenden Mitglieder haden wädrend der Dauer idres Amtes, in Beziedung auf dasselbe, die Rechte und Pflichten richterlicher Beamten; die Cuepension vom Amte und die Entfernung aus demselben tritt dader bei einem solchen Handelsrichter in denselden Fallen ein, in welchen sie bei anderen richterlichen Beamten stattfindet, außerdem aber auch alsdann, 1) wenn üder sein Vermögen Concurs eröffnet ist; 2, wenn er sich für zahlungsunfädig erklärt hat; 3) wenn ihm durch einen Beschluß der Stadtverordneten oder durch richterliches Urtheil das Burgerrecht entzogen ist; 4) wenn ion die kaufmannische Corporation oder die Handelskammer durch einen Beschlus suependirt oder ausgeschlossen dat; 5; wenn er durch richterliches Urtheil der kaufmännischen Rechte verlustig erklärt ist.— In diesen Fallen(„v 1 die 5 ist der Director des Handels gerichts defugt, dem zu Guspendirenden die Ausubung des Amtee vorläufig zu untersagen; er muß aber hiervon sofort dem Landes= Justiz=Collegium Bericht erKtatten. §. 14 Die Mitglieder aus dem Handelsstande verwalten idr Amt als ein undesoldetes Edrenamt; die durch Erledigung einzelner Aufträge veranlaßten daaren Auslagen werden idnen erstattet. § 15. Die Verschriften des§. 385 Titel 11. Thl. 1. und der§h 1939 und 2364. Zu. 8. Tdl. fI. des Allgemeinen Landrechts sollen auf die dem Handelsstande angedörenden Mitglieder der Handelsgerichte keine Anwendung finden; diese Beamte sind aber gleich allen anderen Richtern verrflichtet, sich in den Rechtssachen, bei deren Entscheidung sie ein persönliches Interesse haben, jeder Mitwirkung zu enthalten. §. 16. An den Beschlussen des Handelsgerichte nehmen die Mitglieder aus dem Handelestande, gleich den rechtoverstandigen Mitgliedern, mit undeschränktem Stimmenrecht Theil § 17. Die für einzelne Zweige des Handels= oder Schifffadrte=Verkehrs etwa noch besonders erforderlichen Sachverständigen werden vom Handelsgerichte ernannt und können ein für allemal vereidigt werden. eten r Handelsger §. 18. Zur Competenz der Handelsgerichte gehören alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäften, welche zwischen Handeltreidenden geschlossen sind. § 19. Den Haudelsgerichten werden ferner, ohne Unterschied, od die Parteien Handeltreidende sind oder nicht, die Streutigkeiten aus folgenden Rechts=Verhältmissen überwiesen: 1) aus Vertragen uber Bodmeret und im Rotd= Hafen contrabirte Schulden; 2) aus Schiffs=, Bodmeret=, Fracht= und Waaren=Versicherungen gegen Wassers= oder Feuersgefahr; 3) aus Vertragen uber Erbauung, Reparatur, Ausrustung, Erwerd. Verpfändung oder Mietdung von Serschiffen und allen anderen zur Fracht=Schifffahrt bestimmten Schiffogefäßen; 4 aus dem Verhaltnisse der Schissorbeder, des Schiffes und der Schiffomannschaft zu einander; 5) aus allen Fracht Geschäften im Handels=Verkehre bei Sendungen zu Wasser oder zu Lande, desgleichen bei Seeschiffen aus dem Verhaltnisse des Rheders und des Schiffere zu den SchifsePassagieren: 6) uder Anspruche auf Berge=Gelder, Vergutungen an Haverei= oder Seeschaden, wegen An= oder Uebersegelns, Antreidens und Stoßens der Seeschiffe und aller anderen zur Fracht Schifffahrt bestimmten Schiffe gesäße; 7) aus Socletäts Verträgen zu HandelsFabrik=, Manufacine= Unternehmungen während der Dauer und bei oder nach Auflosung der Soctetät; üder das Recht zur Fuhrung einer bestimmten HandelsZirma; 9) aus dem Verdaltnisse der Handeltreibenden zu idren Agenten,#actoren, Dieponenten, Gedulfen und Ledrlingen; ferner 101 Klagen gegen Agenten, Factoren oder Dieponenten aus Handels=Geschäften, welche sie in dieser Eigenschaft geschlessen daben, so wie gegen Handlungediener oder Lehrlinge aus Handels=Geschäften, die von denselden für ihren Princtval vorgenommen sind; 11) Klagen, welche gegen Mäkler, Dispacheurs SchiffeAbrechner, Guter=Bestätiger, desgleichen gegen Wager, Besser, Braker, Schauer, Stauer und überdaupt alle dietenigen, welche die Quantität oder Qualttät von Waaren oder deren richtige Verpackung öffentlich zu beglaudigen daben, aus den Berufsgeschaften dieser Person angestellt werden; 121 Klagen aus rechtskraftigen deldgerichts=Erkenntnisser 20. Vor die Handelsgerichte gebören ferner: die öffentlichen Aufgebote a gestrandeter oder stetriftiger Guter; by verlorener Schiffe Urkunden; c) undekannter Glaudiger von Soctetate= oder anderen kaufmännischen Handlungen, so wie von solchen Actien Gesellschaften, welche auf Gewerde= oder Handels=Unternedmungen gerichtet sind(Hh. 537 dis 539 und§. 683. Ju. d. Th. U. des Allgemeinen Landrechte); 2) die Aussuhrung der entweder von den Handelsgerichten seldst oder von anderen Gerichten verfügten Arreste auf See=Schiffe und andere zur Fracht: Schifffahrt bestimmten Schiffe Gefaße; auf deren Ladung, so wie auf die Person, die auf dem Schiffe defindlichen Efsecten und die Heuer des Schiffers und der Schiffemannschaft(Uh. 1409 bis 1419. Tit. 8. Th. U. des Allgemeinen Landrechts; 3) die General=Moratoriensachen der Handeltreidenden; 4) die Verhandlungen und Entscheidungen über die von Handeltreidenden nachgesuchten Rechtswodltdaten der Guter=Abtretung und der Competenz; 5) die Concurs= und erbschaftlichen Liquidations=Precesse über das Vermögen und den Nachlaß Handeltreidender; 6) die Concurs=Processe uder Seeschisfe 16 681 fl. Tu. 30 Adl 1. der Allgem. Gerichtsordnung); 7, die Subdastattenen von Schiffen J# 3 der Verordnung vom 4. Marz 1834). s. 21. Aus einem Handesgeschäfte, welches zwischen Handeltreidenden und einer dem Handelsstande nicht angeberenden Person geschlossen ist, kann der Handeltreidende auch bei dem Handelsgerichte belangt werden §. 22. Den Handeltreibenden(§5 18—21 werden diejenigen Actien Gesellschaften gleichgeachtet, welche auf Gewerd= oder Handels=Unternehmungen gerichtet sind. 3. Zwischen den Handelsgerichten und anderen Gerichten ist eine freiwillige Prorogation des Gerichteandes zulassig. Die Verschrift des§ 161 Tu. 2. Tb der Allg. Gerichtsordnung findet demnach auf sie keine Anwendung. 24. Bei Handlungen der freiwilligen Gerichtsdarkeit, welche auf den Handels= oder Schifftabrts=Verkehr Bezug haben, hängt es von der Wahl der Interessenten ab, od sie dieselben bei dem Handelsgerichte oder bei andern Gerichte, oder, so wen dies zulässig ist. nem Notar vornehmen wollen.— Ausschließlich vor die Handelsgerichte geboren jedoch die nicht streitigen Strandungs=, Haverei= oder Rothhavelungs=Sachen, so wie die Ausfertigung der Schiffepässe, Bevldriese, Certisicate, See=Proteste und Verklarungen der Schiffeleute. V. Verfahren bei den Handelsgerichten. 25 Die Handelsgerichte haben bei ihrem Verfahren dieselden Vorschriften zu befolgen, welche für die ordentlichen Gerichte verdindend sind, namentlich auch die Verordnung über das Verfahren in Cwilprocessen vem 21. Juli 1846, jedoch unter Beachtung der nachstehenden besonderen Bestimmungen. 26. Die Handelsgerichte haben sich die Vermitte lung von Vergleichen zur besondern Aufgabe zu machen. Sie sind defugt, in jeder Lage des Processes, auf den Antrag einer Partei oder auch von Amts wegen, die zum Versuch einer gutlichen Beilegung des Streites vor eine Sommision des Gerichts zu verweisen. 27. Die Handelsgerichte sind ermächtigt, ertmirte Personen unmitteldar als Zeugen vorzuladen und durch die gesetzlichen Zwangsmittel zum Erscheinen an uhalten. 28 Hat der Verklagte einen Theil der Ferderung anerkannt, so ist hieruder sofort die Agnnions=Reselutien abzufassen und der Proces nur wegen des bestrittenen Theils fortzusetzen §. 29. In denjenigen Fällen, in welchen nach allgemeinen Vorschriften Erkenntnisse, ungeachtet der dagegen eingelegten Rechtsmittel, vollstreckt werden konnen, sind auch die Erkenntnsse der Handelsgerichte vollstreckdar.— Aber auch in allen übrigen Fallen sind die Erkenntnisse der Handelsgerichte, ungeachtet der dagegen etwa zulässigen Rechtsmittel, in der Art sogleich vollstreckbar, das auf den Antrag des Klagers, und nach dem derselbe eine vom Gerichte zu bestimmende Caution destellt dat, der Berklagte durch Erecution, mi Ausschluß des Personal=Arrestes, angehalten werden muß, nach seiner Wadl entweder dem ergangenen Urtbeile Genuge zu leisten, oder die streitige Sache oder Summe zum gerichtlichen Gewahrsam zu geben, oder eine vom Gerichte festzusetzende Caution in daarem Gelde, geldwertden Papieren oder sicheren Hypotbeken zu bestellen. Der Wertb der Papiere wird vierbei nach dem Börsen=Course am Tage der Deposition berechnet und die Sicherheit der Hypotdeken nach den Vorschriften der 4h 17— 20. Zu 47.#dl. 1 Allg Gerichte=Ordnung deurtheilt.— Das Handelsgericht kann die von dem Klager bestellte Caution deradsetzen, wenn der Verklagte dem Erkenntnisse auf andere Art als durch Zahlung einstweilen genugt hat. §. 30. Werden in Folge einer durch das Handelsgericht verfügten Crecution Interven ions=Anspruche erhoben, die nicht aus Handels= Verhältnissen entsprungen sind, so ist das Handelsgericht befugt, das Verfahren über diese Anspruche an das ordentliche Gericht zu verweisen. §. 31. Zur Güttigkeit eines dandelsgerichtlichen Erkenntnisses ist die Theilnahme von mindestens diei Rich tern in allen Fällen, namentlich auch in Bagatellsachen, erforderlich §. 32. Wer als kaufmannisches Mitglied eines Handelsgerichte bestellt werden kann§ 8, soll vor dem Hande sgerichte ale Bevollmächtigter außerhalb des Gerichtsorte wohnender Parteten zugelassen werden; er darf ader für diese Vertretung keine Geduhren, sondern nur die Vergutung daarer Auslagen fordern. §. 33. So weit vorstehend nicht etwas Anderes stimmt worden ist, kommen in den den Handelsgerichten uberwiesenen Rechts=Angelegenheiten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlicher Insiegel. Gegeden Berlin, den 3. April 1847 (l. s.) Friedrich Wilhelm. Zror. von Müffling. von Savigny. Uhden. von Düeoberg Bode. Berlin, 15. April. Wir vermögen unsern Lesern die wichtige Nachricht mitzutheilen, daß der englisch=preußische Handels= und Schifffahrts=Vertrag vom 2. März 1841, dessen Kündigung allseitig mit so großem Bangen entgegengeseben wur. de, in seiner gegenwärtigen Zerm und Zassung als wirklich abgelausen zu betrachtenist. Die dierauf bezügliche Vereinbarung zwischen den ver, schiedenen Zollvereins=Regierungen ist, aller Schwie. rigkeiten ungeachtet, wirklich erfolgt und der En. schluß gesaßt worden, den Vertrag in seiner gegen.# wärtigen Gestalt nicht wieder zu erneuern. Die Kündigung mußte bekanntlich vor dem 30. Jun 1 d. J. gescheden, sie soll, wie wir vernehmen, diesen Tagen erfolgt, und die darüber lautende 2. pesche direits nach kondon abgegangen seyn. Wan scheinlich wird darüber auch bereits den Stänn in den allernächsten Tagen eine Mittheilung g. macht werden, da bekannt, wie ledhaft das Inta. esse eines großen Theils der Abgeordneten auch fir diese Angelegenbeit in Anspruch genommen. Ganz Deutschland wird der preußischen Regierun, diesen Schritt von Heizen danken; der Würsel it diermit geworsen:„möchte der Wurf ein glücklichn seyn, und für die deutschen Handels= und Schif. fabrts=Verdättnisse diermit eine neue, glorreiche Anbeginnen.(Spen. 3.) *0• Schreiben aus Berlin, 16. Apfll Richt blos der Landtag, sondern auch andere E. eignisse daben unserer Hauptstadt eine zahlreich Menge von Gästen zugeführt. Wir rechnen dadir vor allen den Professor Philipps, der durch du neuesten Ereignisse in Bayern amtlos geworden 11. Es sledt zu bossen, daß die döchste Unterrichtede börde von dieser Gelegenheit Gebrauch machen werde, um der diesigen Universität einen Ledter zu gewinnen, der zu den ausgezeichnetsten Vertretern seiner Wissenschaft in ganz Deutschland gedort Prosessor Philipps dat namentlich durch seine Gschichte des deutschen Reichs und Rechts und dur sein Lehrbuch des deutschen Proatrechts einen neu Weg in der Erforschung und Nutzdarmachung da Quellen der vaterländischen Geschichte und dei deutschen Rechts angebabnt, und sich dadurch, abgesehen von seiner sonstigen Trätigkeit, die tom zu europäischer Berübmtheit verdolfen, eine Stelle neden den ersten Gelehrten der deutschen Nation errungen. Die Bedeutung seiner Leistungen auf dem Gediete der deutschen Rechtswissenschaft muß besonders in die gelungenen Bestrebungen, den Zusammendang der Rechtsinstitutionen mit der Reltgion der Deutschen in dttester Zeit nachzuweisen und in der Geschichte der Entwickelung jener Instuutionen bis auf die neuesten Zeiten festzudalten, gesetzt werden. An Ledrern, die in so lebendige Darstellung und aus dem angedeuteten Gesiats. punkte die deutsche Staats= und Rechtsgeschichte vorzutragen wüßten, wie dies nach Mittheilungen seiner Schüler dei Pdilirps der Fall ist, dat unsere Universität keinen Ueberfluß. Denn odgleich an idr Männer wie Lancizolle und Homever die deutsche Rechtswissenschaft vortragen, so ist doch die Thätigken des ersteren mehr der politischen Seite des deutschen Rechtelebens gewidmet, während Homeyer seine Bemütungen ausschließlich der Dogmatik des Orivatrechts zugewendet dat. Ohne dader das Verrienst dieser beiden Geledrten im geringsten verkleinern zu wollen, dürfen wir et dennoch aussprechen, daß die Erwerdung des Pros. Philipps für die Berliner Universitäht desselben nich nur zur Erdöhung idres Rufes, sondern auch zu Befriedigung eines Bedürfnisses wesentlich verdelsen würde. Zu diesen Motiven, welche die Berufung des Pros. Philipps an die diesige Universttät schon für sich allein mehr als rechtfertigen würden, kommt noch ein anderer Umstand dinzu. Philipps ist ein Preuße, und wir dürten mit Recht erwarten, daß unsere Regierung einem ihr angedörigen durch Ueberzeugungstreue amtlos gewordenen Geledrten dieselbe Anerkennung, welche sie den Brüdern Grimm und Dablmann unter ziemlich ähnlichen Verhättnissen dat angedeiden lassen, nicht versagen werde.— Wie wir erfadren, ist auch der Stadtgerichtsrath Simon aus Breslau seit Montag in Berlin. Die gegen ihn eingeleitete Untersuchung soll bereits zur Aburtelung reif seyn. Wenn sein diesiger Aufenthalt, wie man meint, den Zweck hat, auf den Landtag und namentlich auf die rheinischen Mitglieder desselben zu influiren, so möchte dieser Zweck wohl eben so wenig durch mündliche Argumentation erreicht werden, als es den gedruckten Sophismen gelingen wird, eine irrige Auffassung des staatsrechtlichen Verhältnisses preußischer Landstände zur Geltung zu bringen.— Unter den anwesenden Fremden wird besondere Beachtung den 16 oder 18 Mitgliedern der holsteinischen Ständeversammlung zu Theil, welche wir zweifeln an dem Erfolge) den Vereinigten Landtag für die politie schen Verdältnisse idres Landes zu interessiren bemädt sind.— Die Anwesenheit so zadlreicher Fremden, welche mittel oder unmittelbar der Landtag dierher geführt hat, die Feste, welche an öfsentlichen Orten und in Privathäusern vorbereitet werden, die Spannung, welim Hindlick auf die Resultal weißen Saale des königl. e — alles dies würde dem 5 tenen Reiz verleiben, wäre ter von Neuem unter andzu uns gekommen, um die wegsam zu machen und die sentlichen Bergnügungsorte denachtichtige Sie schließlich Tagen sicherer Mittbeilung nisse der Juden in unserem letz emaniren wird. So v jungen geworden sind, geb zu allen Communalämtern unmittelbaren Staatsämter: denselben nicht richterliche# verknürst sind, zugelassenn sollen Juden, die sich im gewisse Lehrerstellen erhalter täten jedoch sollen sie nur zwar ausschließlich für i matik und Naturwissenscha In einem Berichte au deburger Zeit.) in uns. rrden gedacht, weiche Se. der feierlichen Vorstellung un die Abgeordneten der zeie. In diesem Bericht Sachsen und Westsalen a Artkel aus Berlin(in ader Se. Majestät der## die Sachsen:„Ihr Sa Aummer gemacht, ihr war ihr werdet auch diesmal an die Westsalen:„Cure den reinsten und edelsten bilden; die edeiste Ureigen Treue. Ich hosse, ldr mi ihr die echten Kinder eure Berlin, 17. Apr Militair= Wochendlatte großen Generalstade zum beim VII. Armee Corps, de Rhetz vom großen Gener# zum Major zum General der Hauptmann von Alerander Grenadter= Reg zum Major zum großen den. Zerner sind die Ha girt der I. Ingenieur Ins der V. Artillerie: Brige Dienstleistung deim allgeter Belassung in idrem jors ernannt, und ist der sterium, der Litztere dei agguegirt, so wie dem mann, zuletzt bei der A1# der Chorakter als Oberst dem Major von Gochnu Regiment, als Oberst Lie jor Leßzmann, von der 7 Obest Lieutenant mit# mit den vorgeschriedenen dete, Aussicht auf Cioil der Abschied bewilligt m Das 17. Stück der athalt Das Patent schluffet der ber. 1 9. Septemder Aptil d. J. Posen, 13. Apil d. Mts. brach hier bei aus. Das gesammte 2 sen, und es wurden 12 des zeigte sich nichts war nach zwei Stund v. Minutoli und der 7 den Lösch= Anstalteng glaubt übrigens um tung, als gleichzeitig Gegend der Stadt ent einer Mauer eine Anzal durch die Oeffnung Beit dereite in Brand Düsleldorf. 15 der Gräsin Haßfele: hat dier keine geringe Schandschrift, auf de sußt, dier allgemein jedenfalls der Paragre Calumnie überflüssig se laudt wäre, derartige bescholtene Personen dru in einem Gastdof dure mitnehmen zu lassen. entgegengeseben wur. erm und Zassung als detrachten is. Di ung zwischen den ver. ingen ist, aller Schwi. d erfolgt und der Ent. ertrag in seiner gegen. der zu erneuern. Die ich vor dem 30. Jun vie wir vernehmen, ie darüber lautende 2. bgegangen seyn. Way bereits den Stänig eine Mittheilung g. wie ledhaft das Inia Abgeordneten auch in nspruch genommen. preußischen Regierun, sanken; der Würselit der Wurf ein glücklichn Handels= und Schif. ine neue, glorreiche An(Spen. 3.) Berlin, 16. Spfl ondern auch andere E. uptstadt eine zahlreich rt. Wir rechnen dadur ilipps, der durch du rn amtlos geworden 1/. je böchste Unterrichtede. seit Gebrauch machen versität einen Ledter zu gezeichnetsten Vertreiern i Deutschland gebört nentlich durch seine Gund Rechts und dun Prwatrechts einen neun nd Nutzbarmachung in in Geschichte und dei , u n d s i c h d a d u r c h, a b Trätigkeit, die tom zu idolfen, eine Stelle neer deutschen Nation er. einer Leistungen auf dem atswissenschaft muß beBestrebungen, den Zukututionen mit der Relttester Zeit nachzuwetsen Entwickelung jener Inisten Zeiten festzudalten, rn, die in so lebendige angedeuteten Gesials. 1s= und Rechtsgeschichte dies nach Mittheilungen der Fall ist, det unerfluß. Denn odgleich cizolle und Homever die vortragen, so ist doch mehr der politischen lebens gewidmet, wähtungen ausschließlich der rechts zugewendet dat. dieler beiden Geledrten wollen, dürsen wir et die Erwerdung des Pros. Universität desselben nich luses, sondern auch zu rfnisses wesentlich verdeltiven, welche die Bernn die diesige Universität als rechtfertigen würden, mstand dinzu. Pbilipps ###en mit Recht erwarten, n ihr angedörigen durch gewordenen Geledrten n##che sie den Brüdern unter ziemlich ähnlichen in lassen, nicht versagen #ren, ist auch der StadtBreslau seit Montag in eingeleitete Untersuchung reif seyn. Wenn sein man meint, den Zweck namentlich auf die rheizu influiren, so möchte wenig durch mündliche den, als es den gedruckvird, eine irrige AuffasVerhältnisses preußischer u bringen.— Unter den besondere Beachtung den er dolsteinischen Stände. siche wir zweifeln an dem Landtag für die politie Landes zu interessiren benwesenheit so zadlreicher der unmittelbar der Landdie Feste, welche an öfPrivathäusern vorbereitet werden, die Spannung, welche sich aller im Hindlick auf die Resultate der Beratbungen im weißen Saale des königl. Schlosset bemächtigt bat, #— alles bies würde dem hiesigen Leden einen sel#tenen Reiz verleihen, wäre nicht # ter von Neuem unter anhaltendem Schneegestöber zu uns gekommen, um die Straßen der Stadt un# w e g s a m z u m a c h e n u n d d i e S p a z t e r g ä n g e u n d ö f. tentlichen Vergnügungsorte zu Veröberz,#.3 benachtichtige Sie schließlich noch, daß in enn Tagen sicherer Mittheilung nach ein die Verhältnisse der Juden in unserem Staate letz emaniren wird. So viel mir tungen geworden sind, gebt dervor, als zu allen Communalämtern ohne Unterschied zu unmitteldaren Staatsämtern aber nur, insosern mit denselben nicht richterliche oder erceutive Functionen verknürst sind, zugelassen werden sollen. Außerdem sollen Juden, die sich im übrigen dazu qualssiciren, gewisse Lehrerstellen erhalten dürsen; an Universikäten jedoch sollen sie nur als Privatdocenten und zwar ausschließlich für die Ledrsächer der Mathezatik und Naturwissenschaften Anstellung sinden. In einem Berichte aus Berlin(aus der Magdeburger Zeit.) in uns. letzten Blatte wird der Anrrden gedacht, welche Se. Majestät der König bei der feierlichen Vorstellung der Stände am 12. d. in die Abgeordneten der einzelnen Provinzen richzeie. In diesem Berichte waren die Provinzen Sachsen und Westsalen übergangen. Nach einem Artikel aus Berlin(in der Köln. Zeit.) ader Se. Majestät der König folgende Worte an die Sachsen:„Ihr Sachsen habt Mir noch nie Aummer gemacht, ihr waret stets treu und ergeben, ihr werdet auch diesmal euch so beweisen," und an die Westsalen:„Aure Provinz ist stolz darauf, den reinsten und edelsten der deutschen Stämme zu bilden; die edeiste Ureigenheit der Deutschen ist die Treue. Ich hosse, idr werdet Mir beweisen, daß ihr die echten Kinder eurer Bäter seyd.“ Berlin, 17. April. Nach dem heutigen Militan=Wochendlatte ist der Major Fischer vom großen Generalstade zum Edef des Generalstabet deim VII. Armee Corps, der Hauptmann von VoigtsRhez vom großen Generalstade unter Beförderung zum Major zum Generalstabe des V. Armee=Corps, der Hauptmann von Alvensieben II. vom Kaiser Alerander Grenadier=Regiment unter Beförderung zum Major zum großen Generalstabe versetzt worden. Zerner sind die Hauptleute Gaertner, aggregirt der I. Ingenieur Inspection, Kindler, aggregirt der V. Artillerie: Brigade und kommandirt zur Dienstleistung deim allgemeinen Kriegs=Devot, unter Belassung in idrem jetzigen Verdältniß, zu Majors ernannt, und ist der Erstere beim Kriegsmini. sterium, der Litztere dei der Iten Artillerie-Brigade aggregirt, so wie dem Major a. D., von Normann, zuletzt bei der aten Division, Garn. Comp. der Chorakter als Oderst Lieutenant beigelegt und dem Major von Goebnitz, vom 27sten Insanterie. Regiment, als Oberst Lieutenant, so wie dem Major Leßzmann, von der 7ten Artillerie=Brigade, als Obest Lientenant mit der Garde Artillerie Umsorm mit den vorgeschriedenen Abzeichen für Veradschie. dete, Aussicht auf Cioil=Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden. Das 17. Stück der Gesetzsammlung, ausgegeder am 17. d., enthält unter: Nr. 2837. Das katent über die Publikation des B schlusses der deutschen Bundes=Bersammlung vom 14. Juni 1832, die Auelegung des f. 7 des Bundet=Beschlusses vom 2 Geptemder 1819 detteffend. D. Aptil d. J. welche hier am Orte wohnen und sich der allgemeinsten Achtung erfreuen, daben neue Indicten wegen der Verbreitung aufgefunden und werden daher die Berufung gegen das Urtheil einlegen. (E. 3.) Düsseldorf, 15. April. Während deute Abend der letzte Bahnzug von Adin nach Duisburg hier anbielt, ereignete sich der traurige Fall, daß ein Postillon, Vater von 4 Kindern, beim Tragen der Poststücke über die Schienen, von der rückfabrenden Locomotive ersaßt, niedergewoisen, an mehreren Stellen des Adrpers stark beschädigt und ihm das eine Bein dicht unterm Kniee abgeschnitten wurde.(Er ist kurz darauf gestorden.) (Rb. Posen, 13. Aprll. In der Nacht zum 8. d. Mts. brach hier bei einem Wagenbauer Feuer aus. Das gesammte Militär trat unter die Wafsen, und es wurden 12 Geschütze aufgefahren, in des zeigte sich nichts Besorgliches und das Feuer war nach zwei Stunden gelöscht. Der Präsident v. Minutoli und der Polizeiratd Hirsch waren bei den Lösch= Anstalten ganz besonders thätig. Man glaubt übrigens um so mehr an eine Brandstiftung, alb gleichzeitig eine solche in einer andern Gegend der Stadt entdeckt wurde, indem dort aus einer Mauer eine Anzahl Ziegeln ausgebrochen und durch die Oeffnung ein an der Wand flebendes Beit dereite in Brand gesteckt war. Düsleldorf. 15. Aprll. Die Freisprechung der Gräsin Haßfeldt und ihres Begleiters Lasalle hat dier keine geringe Sensation erregt, da die Schandschrift, auf deren Verbreitung die Klage fußt, dier allgemein gelesen wurde. Es würde jedenfalls der Paragraph des Gesetzbuches wegen Calumnie überflüssig seyn, wenn es überdaupt erlaubt wäre, derartige Nichtswürdigkeiten über unbescholtene Personen drucken zu lassen und sich solche in einem Gastdof durch Besuchende zur Durchsicht mitnehmen zu lassen. Die klagenden Parteien, Köln, 14. Aprll. Man will wissen, daß bei dem im Herbste bevorstehenden Garnisonwechsel das gegenwärtig in Nachen garnisonitende 34. Insanterieregiment nach Mainz, stan des zur Zeit dort stehenden 35. rücken wird. So weit wir wissen, waren es Reidungen zwischen den Soldaten det 35. Regiments und des östreichischen Regimente Graf Abevenhüller, über welche die Zeitungen vor einiger Zeit berichteten, und wie schon anderweit gemeldet ist, steht auch eine Dislocirung des letzige nannten Regiments bevor.(Rh. B.) Köin, 16. April. So eden geht uns die Mittheilung zu, daß Se. Majestät der König gerubt haben, den zeitherigen zweiten Commandanten von Köln, Hrn. General= Lieutenant v. d. Lundt, mit Verleihung des Sternes zum Rotden Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaud, in den Ruhestand zu versetzen. Als sein Nachfolger wird der Oberst= Lientenant Engels bezeichnet. Hr. v. d. Lundt hat 50 Jahre im Staatsdienste gestanden und seit einer langen Reide von Jahren in unserer Mitte gewirkt.„(Rd. B.) §8 Schreiben aus Franrfurt, 16. April. Das in der letzteren Zeit ausgetauchte Gerücht, daß die Bundescentral=Commission wieder in Thätigkeit treten solle, entbehrt jedes Grundes, und hoffent. lich wird auch nicht die Nothwendigkeit zur Verwirklichung des Gerüchtes eintreten.— Die Nothwendigkeit der Vorsichtsmaßregeln gegen eine etwaige Rudestörung kann man bei den schwierigen Verhältnissen der Regierung nicht verargen. Die Nord des Volkes ist leider mit der Theuerung aller Lebensmittel im Steigen begriffen, und da die Witte. rung wieder wahrhaft winterlich geworden und die Zufuhren schwach sind, sind wahrscheinlich die Fruchtpreise heute in Mainz wieder gestiegen.— Für die Bewohner der Umgegend und die fremden Arbeiter derrscht dier Brodmangel, denn da unsere Bäcker eine niedrigere Brodtare einhalten müssen, so verdacken sie nur so viel Mehl, als sie aus den städtischen Magazinen erhalten und das reicht nur für den diesigen Bedarf hin. Der Kleinbandel der Messe war in dieser Woche ziemlich belebt. Die Lederpreise sind nachträglich stark gewichen, da die Kauflust sohr nachlies.— Die Börse heute eine willige Haltung, da von Madrid und Paris bödere Course kamen, doch ist das nur aufloderndes Strobsener.— Die preußische Thron= rede erregte natürlich auch hier das lebhafteste Inresse. Es wäre Thordeit bedaupten zu wollen, daß sie den Erwartungen Aller entsprochen, allein allgemein sobt man die offene königliche Sprache, welche darin vorherrscht. Man bleibt nun auf die Beratbungen des Landtags gespannt. Von der Donau, 10. April. Zur Zeit sind sicherem Vernehmen zufolge, Berathungen über ie deutschen Preßangelegenheiten in Berlin im Gange, womit die Anwesenheit des k. k. Hofraths der Staatskanzlei, Freidrn. von Werner, in Verdindung gesetzt wird.(Al. 3. X Schreiden von der Donau, 13. April. Dur Zweck der Mission des umsichtigen Hofraths Baron Werner nach Berlin, ist kein Gebeimniß und nach den ursprünglichen Hoffnungen und den von Baron Werner vorläufig nach Wien gelangten Berichten, wird er vollkommen erreicht werden. Wenn auch Preußen in seiner nationalen Entwikkelung den eigenen Weg nicht verlassen durfte, so wird es doch nicht solche Maßregeln ergreisen, welche ein gemeinsames Wirken zur sichern Fortleitung der deutschen Verhältnisse unmöglich machen. Diesetz gilt auch namentlich von dem oft besprochenen neuen Preßgesetze, das preußischen bleibt, aber von Oestreich nun werden soll.— Der Fürst- Staatskanzler ist dauernd in großer Geschäftigkeit und sein wenigstens deft Grosea von Münch Pgigepongr bonn. in Wien nicht gut zu berommen, venn er war auch schwierige Gestaltung der Verdältnisse stellen es in Frage, od Gras v. Münch=Bellingdausen, trei der besinitio getrossen gewesenen Bestimmung, in diesem Jahre seinen Prästrialgesandtschaftsposten verlassen kann.— Die daverischen Verdättnsse sind natürlich immer noch Gegensand des lebdaftesten Interesses des diesigen Cadinets. Man dedauptet aber, daß berudigende G#öffgungen des daverischen Hofes hierder gelangt swen. Belglen. Brüssel, 15. apell, Mittagt. Die Threnrede des Königs von Preußen, deute ftüdzeunng dereits in Tausenden von Eremplaren der Indepenverbreitet, macht dier große Sensation. Frankreich Paris, 16. April. Es scheint entschieden zu seyn, daß der Herzog von Broglie die Stelle der Hra. Sainte=Aulaue als Gesandter zu London einnehmen wird. Man dat vollkommens Vertrauen zu Broglies Geschicklichkeit, von der man eine Wiederderstellung des guten Benehmens erwartet, von Broglie gehi nach London mit einer Friedensbotschaft: er gedt din mit der Botschaft, daß die Herzogin von Montpensier zu Neuillo idr Wochendett dalten wird. Es ist dies eine ungemein wichtige Nachricht, nach den jetzigen diplomatischen Verhältnißen: denn das spanische Gesetz schließt jeden Prinz vom Throne aus, der nicht in Spanien gedoren ist, und es ist demnach eine Art und Weise zu sagen, daß man auf den Ahron Spaniens verzichtet.— Der disderig: spanische Gesandte am diesigen Hose, Martinez de la Rosa, wird, tro# seiner Abderufung, als Privatmann seinen Wodnsitz in Paris aufschlagen.— Galignanis Meuenger theilt deute von allen Journalen zuerst die Thron= de Sr. Majestät des Königs von Preußen in mit, ohne dieselbe jedoch näher zu besprechen.— Wie man versichert, ist auch von Seite des Ministeriums des Auswärtigen ein mit der deutschen Sprache und den deutschen Zuständen vertrauter Agent für die Zeit der Landtagsverbandlungen nach Berlin geschickt worden.— Alle zu Paris auf Urlaub defindlichen Marine=Offiziere sind durch Anschlag aufgefordert worden, sich unverzüglich im Bureau des Marineministers zu melden.— Dem Siecle zufolge haben die Hinrichtungen zu Buzangais, gegen welche die liberale Presse so sehr eiferte, nicht stattgefunden.— Die Deputirtenkammer dat gestern das Minimum der Bankzettel zu 200 Frcs. und in der deutigen Sitzung das ganze Gesetz angenommen. Hr. von Peravmont stattete den Commissionsbericht über die geheimen Fonds ab.— Die 5pCt. Rente wurde stark verkauft, angeblich in Folge der neuen Emission neuer Staatsschatzbons, sowie der Entdeckung einer Verschwörung, die zu Paris gemacht worden.(7)— Renten 78, 00; 115, 65. (Die Pariser Post vom 17. d. war deim Schlusse uns. Bl. noch in Rückstand) Großbrittanien. London, 15. April. In seiner gestrigen Sitzung debandelte das Unterdaus die Bill in Bezug auf Erleichterung der noch auf den Katdoliken lastenden Beschränkungen, die zur Schande der ausgeklärten Englands bis heute meistens de jure fortbestanden.— Sir Inglis, ein Hochkirchler vom reinsten Wasser, datte auf Verwerfung der Bill mittelst eines Amendements angetragen, das das Haus mit 155 gegen 119 Stimmen, alse mit einer Majorität von 30 Stimmen genedmigte, so daß die Bill durchftel. Aus Mangel an Raum müssen wir uns vorbehalten, morgen ausführlicher auf die interessante Dedatte zurückzukommen.) In Erwiederung auf eine Anfrage Lord I Russell, die Regierung deabsichtige nicht, eine Maßregel zur völligen bürgerlichen Gleichstellung der Isracliten einzubringen. Dagegen werde eine Bill vorbereitet, um die bisherige von den Isracliten zu leistende Eidesformel, welche sie an der Uebernadme gewisser Aemter verdindert und sie vom Parlament ausschließt, zeitgemäß abzuändern. Doch werde diese Bill in der jetzigen Session wahrscheinlich noch nicht vorgelegt werden können. Moldau und Wallachei. Bucharest, 5. April. Die diesige Zeitung meldet Folgendes:„Gestern, am Ostersonntage, um 12 Uhr, brach mitten in Bucharest, in einem Stadttheile, wo die Straßen eng und die schlecht gedauten, meist noch mit Schindeln gedeckten Häuser nicht durch Höfe und Gartenmauern getrennt, sondern an einander gebaut oder durch dölzerne den und Häuschen verbunden sind, Bei einem bestigen Winde entzündeten sich sogleich auch entferntere Häuser, so daß dereits um 1 Uhr eine furchtbare Feuermasse, mit dem Winde sortschreitend, durch keine Löschanstalten dätte aufgedalten werden können. Der Hospodar, vom Beginn des Feuers an den gefährlichsten Stellen weilend, mußte die Anstrengungen der Löschmannschaften nur darauf richten, das entfesselte Element wenigstens auf die Richtung des Windes von der dicht mit Häusern desetzten Mitte der Stadt gegen die Grenze derselben zu beschränken, wo die Häuser zwischen Gärten zerstreut steden. Es gelang, an zwei gefährlichen Stellen durch ausdauernde Anstrengungen dem Weitergreifen des Brandes nach medreren Seiten din Einbalt zu tbun. Aber groß ist die Verwüstung, welche das Feuer in der Richtung des sturmähglichen Windes, welcher bis heute Morgens gewedi, angerichtet dat. Mit dem Winde legte sich auch die Wutd des Feuers, welches fast keine Nahrung mehr fand, da es an die Grenzen der Stadt gekommen war. Es läßt sich bis jetzt kein Detall berichten. Um aber die Größe des Unglücks anzudeuten, därfte genügen, daß ein Viertbeil der Häuser Bucharests(ein Baumeister gibi medrere Tausend Häuser an) niedergebrannt, und daß eine Anzahl Menschen verdrannt ist, welche man so eben auf verschiedenen Kuchdösen deerdigt. Die Häuser entzündeten sich so schnell, daß die meisten Betroffenen nur das Leben retten konnten, so der königlich griechische General Consul mit Familie.— Leider hat der größte Verlust den Handelsstand getroffen, da eine große Zahl von Gewölden und Magazinen mit allen Waaren verloren ging.“ Braila, 25. März. Noch immer kommen keine Schisfe zur Verladung des dier in Masse aufgebäuften Getraides an, während die Zufuhren aus dem Innern auf Barken und Wagen fortdauern und die Vorrätde sich dermaßen andäusen, daß gar keine Lokale mehr zu deren Aufbewahrung vorbanden sind.(J. d. Oestr. Lloyd.) „Hat ein Stück Papier die sung Englands gemacht?“ Das ist eine Frage, welche in diesen Tagen vielfach aufgeworsen wird, um eine Stelle der Uhronrede unseres Königs zu deuten. Odgleich es deut zu Tage in England manche geschriebene Urkunden gibt, welche seine Staatsgrundgesetze detressen; so muß dennoch bei ihm gewißlich in nicht geringerem Maaße, als bei irgend einem andern europ. Reiche eingeräumt werden, daß„kein Stuck Papier seine Verfassung gemacht dabe.“ Sie entwickelte sich allmälig lebendig aus dem Charakter des altsächsischen Gemeindewesens, und ihre einzelnen Theile wurden zur größeren Sicherdeit späterbin aufgezeichnet. So dies es ausdrücklich bei den engl. Geschichteschreidern von der M Thle dred## jenem Bollwerk## Urkunde sicherte senen Ständen Freidet, weiche sie schon desaßen) In Frankreich dagegen ward (Diese Land= und Stadtgericht Ahaus. Nothwendiger Verkauf. (17137. 6. e) Das in der Bauerschaft Ortwyck, Ksp. Wullen, zub. 20 delegene Colonat Oynck, bestehend außer den Gedauden, nämlich dem Wohn hause. Kornspeicher, Kornschoppen, Wagenschoppen. Back= und Bienenhaus und Leidzuchtshaus aus nachvenannten Grundstucken: 1. Katastral=Gemeine Abaus. Mrg. Rtd. 3. Flur 8..V 14. Acker1 125 85 „„„ 16. Acker.. 2 176 90 „„„ 11. Weg— 121 70 „„„ 18. Acker 2 159 25 10.„ 101. Acker 173 55 102. Acker 9 3 35 latsverfassung in wenig Tagen in idrem ganzen Umsange genau aus dem Kopfe der Vorkampfer des neueren Zeu bewußtseins niedergeschrieben, und ins Leben statt einer früdern eingeführt. Wadrend sich die englische Verfassung somit nach und nach aus dem englischen Ebrakter entwickelte und den geschriebenen ersten Urkunde vorderging; gab die in wenigen Tagen angefertigte Charte die frangosische Konstuution bestimmt an, und stellte sich als ein Grundgeseez plötzlich zwischen König und Volk; ein Verbältmt, worauf eine Stelle der gedachten Thronrede besonders binzudeuten scheint Ferner trog der vielen schriftlichen Aufzeichnungen der engl. Staatsgrundgesetze sind dennech die wichtigsten Theile des politischen Lebens in ihrer Befugnis dis zur Stunde noch nicht dinreichend bestimmt und mithin durch keine schriftliche Urkunden geborig bezeichnet. Drei Dinge gibt es in unserer Verfassung, sagen die Engländer, deren wahre Beschaffendent man nicht genau angeben kann, namlich: die Verrechte der Krone, die Befugnisse des Parlamentes und die Freibeiten des Volkes.— Erscheint auch das Parlament, gestugt auf den Willen des ganzen Volkes, der Wirklichkent nach als allmächtig in seinen Bestimmungen, so ist es doch dem Buchstaben nach wieder deschränkt, indem seine Beschlusse der Bestätigung der Könige bedürfen, der sie auch mit dem Bescheide: I. P#irs abweisen kann.— Die englische Konstirutt ist mitdin vom Leben aufs Papter und das nur 15# weise übergegangen, und nicht vom Papier ins Leden. Das eine, in der Ahronrede erwähnte, glückliche Land, dessen Verfassung die Jadrbunderte, aber kein Stuck Papter, geschaffen daben, kann folglich und wird wehl #ugland scon. Munster, den 19. Aprtl. Bekanntmachungen. (18398. 2.:) Die Grden des vor ungefähr 40 bis 30 Jahren zu Buldern verstordenen Pastors Anton Josepy Grimmelt deadsichtigen, den Nachlaß desselden unter sich zu vertheilen, welches mit Bezug auf) 131 sen Jst. 17. Th. 1. u. e p#edurch bekannt gemacht wird. Undekannte Erdschafts=Gläudiger werden ersucht, ihre Forderungen beim Unterzeichneten schriftlich zumeiden Delde, den 2. April 1947. Im Auftrage der Erden Grimmelt: Funcke, Justiz=Commissa Weide Katastral=Gemeine Wullen. 7. Flur 9. JN 82. Acer Ucker 25. Acker 55. Haus und Hof 9 Acker 11. Acker 13. Heide 142. Haus und Hef 14b. Weide Acker 1 35 90 1 163 75 — 152 55 4 138 80 91 50 1 5 2 6 5 — 31 78 151 27 16. 17. iese 169 75 1 160 20. Waldung 21. Wiese Acker 45. Weide 46. Holz 41. Ackerland 48. Wiese 49. Acker 50. Hocwald 51. Acker 100 20 141 60 52 Wiese 23 Garten Hochwald Weide 121 90 66 10 32 40 10 45 110 95 Heide 40 41. 91 1 9ad: 5. Hude 19. Hude 33. HudHade 4. Vein120 50 130— 55. Heide 5.„S.„ 15 beide... 1s 22 8 zufolge der nrdst Hopotheken= Schein und RatasterAuszug im Bureau 1. einzusehenden Taxe mit dem bochstammigen Buchen= und Eichenholge nach Abzug Steuern und Lasten abgeschagt zu 15.834 Thir. 6 Sar 5 Pf., soll in terminn Donnerstag den 24. Juni 1847 Morgens 11 Uhr an gewöhnlicher Gerichts gelle nothwendig sudhastirt werden.— Unbetannte Regl=Pratendenten haben sich dei Vermeidung Praclusion spälestene im Licitations Vermine melden. Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadtgericht Minden. (16842. 6.) Die aus folgenden Realitaten: inem Wohnhause eub W 8t, einer Scheune u folgenden Grundstucken: Morgen Ruthen Zus Ztur 17 19 76 17 17 145 146 122 162 20 95 (18595 3) Ss sollen an 2. 4. 5 und 6. S7a dieses Jahres Vormittags an Ort und Stelle und Nachmittags 6 Uhr ja meiner Wohnung medrere I# und bei Rheine gelegene Immobilten der Erden de# verstordenen Herrn Medicin=Doctors Schilg offentlich verkauft werden. Die Kaufbedingungen und eine genaue Bezeich. nung der Immodilien liegen bei mir zur Sinsich Wpeine, ben 10 Trril 1897. Aus Auftrag: Crone, amisseir und Noter 18665 2 h.) Am Mittwoch den 2 April, des Mittags präcise 12 Uhr. set auf dem Prinzipal Markt vor der Haupt wache ein drauner Wollach, 7 Jahr alt bieder als Wagen= und Reitplerd gebraucht, den Reistdietenden gegen gleich daare Zahlung verkauft werden Thiers, Auct. Großer Blumen=Verkauf. (19650. 2 1.) Dienstag den 20. b. m, anfänglich des Morgens 9 Uhr, sollen in Saale des Herrn Bruggeminn auf den Alten Steinwege eine große Anzadl vorzug icher großer Cacteen und Schmnocacteen, s# wie Treidhaus=Pflanzen in manchen Artedm Reistbietenden gegen Zahlung verkauf werden. Hassenkamp, Auctions Commissair. —(18670.3 b) Aut einem Wagen is verloren oder entwendet worden am 8.— 9 b. an. zwischen Warendorf und Munster: ein franzosischet Gebetduch mit dem Zitel:„Manvel de Pietr 2 Tusage eieves de Saere Coeur. in draunem Einband uc#ß ilverdeschlag. und enthaltend viele lose Bilder. er redliche Finder wird gebeten, es an die Erped. BI wiederzudringen oder Auskunft über dasselde zu geden, wogegen er eine gute Belohnung erdält. et moge mit oder ohne Beschlag wiedergeb###ch werden, weil es dleß nedst den Bildern als Andenta Werio 881. bestedende Besitzung des Kaufmanns Volland zu Hausberge, abgeschätzt auf 6717 Adlr. 24 Cgr. 10 pf. zufolge der nedst Hypotheken=Schein im Bureau III. einzusehenden Tare, soll am 20. Mai 1847 von Vormittags 10 Uhr ab an ordentlicher Gerichtsstelle uobatirt werden. Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadtgericht Hamm. (17493. 6. 4) Die dem Landwirth Peter Göd v. Kampschulte zu Scheidingen zugehörigen der Ratastral=Gemeinde Hamm belegenen Lippweide Zlur 11.0 J. 4. abgeschätzt auf 6912 Thlr., zufolge der nedst Bedingungen in dem Bureau UI. einzusehenden Tare, sollen am 9. August c. Vormittage 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle sudhastirt werden. Jusiz Wohnungs-Veründerung. 18601 Ab) Während des Reudaues meiner bishertWohnung hade ich meine Gastwirtdschaft ven deute ab in das dem Hrn. Junck gedorende Heue, Altenfischmarkt V 310 verlegt, und werde daris selde unverändert fortführen Durch reelle Bedienung hoffe ich mir das bisherige Zutrauen zu erhalund empfehle mich desten:. Münster, den 13. Apeil 1947. B. Tüshaus, Gastwirth. Glacc= e1 K* ** Perger a. Unna, Davikis a. Weßterboven Marktpreise zu Munster am 17. Aprii 1947. an. Pelse ran Weizen Roggen Gerste Erbsen, gelbe „ graue Weiße Bohnen 3 2 (Hierzu zwei Beilagen.) U Extra=Blatt zu Denkse Ausführung des Eisenba betref und wildlederne bunte und weiße Militair=Handschuhe vorzüglicher Qualität dei I. Steilberg jun. Angekommene Fremde. In Munnterschen Hofe(Carl Reicken“ Nachfolger, 1 Belcker.) 8. Jattie. Consul a. kondon. F. H Aschobeng. Gand. zur. a. Christianie. Ruprecht, Fabrikant a kongensalze. Fromm a. Pforzb#eim. Oberiss a. Koin. Kempert a. Ofnabrück, Commelein a. Beiningen, Aauft Im König von Englend(Gerdaulet.) Junkermann, Commissionsrath a Bielefeld. J. Blender. Schriftgießer a. Wesel Ammon, Jugefur= Hamm Blountemegger a. Lobehorn. Radden Steinheim. Oekonomen. Ty. Rhiem a. Hamburg. Bormdaum a. Petershagen W. Huter a. Minden. Predigtamts=Gandidaten. Ten Maten, Gutsbesitn a. Baerst. John Brown, Privatier a. Longwool Kuppers a. Schwelm, Kosters a Nenstadt, Beckmana. Mainz. Blev a. Wesel, A. Piezer a. Zt#pher. Stoizer a. Wangerogg. Kaufl. He##Tusbess. Zimmermann, Student a. Osterkappela. Rose a. Köln, Rosselmann a. Osnabrück, Hodelmann a. Bielefeld. Kaufl. Angabe der zum Markt g brachten u. verkauften Quantitäten Druck u. Verlag der Copvenratdichen Buch= u. Kunsthaud Verantwortlicher Redecteur: J. Copvenrath (Schl Die oben zu 2. gedach bei der Thüringischen trage von 810,000 Mihlrn tracht, da derselbe, wie vore hochseligen Königs Majestät wochen Der letztgedachte Fond bestimmnt, nicht nur die lauf bahn=Verwaltung, die Koster zu bestreiten, sondern auch Zuschüsse zu gewähren, wele ren Eisenbahnen seitene Zins=Garantie der Staatska Eine solche Garantie ist bit bahnen übernommen worden erwähnten Köln. Mindener für ein Actien=Kapital ro# jährlichen Betrage von 45 oben zu 4. erwähnten Nied bahn zu 3½ Prozent für 10,000,000 Rihlrn, zum 350,000 Rthlr. c) bei Oberschlesischen Eisendahn Actien=Kapital von 2,400, Betrage von 84,000 Rih erwähnten Stargard=Posene für ein Actien= Kapital# jährlichen Betrage von 17 der oden zu 7. erwähnte 3½ Prozent für eine Anl zum jährlichen Betrage v## einen Gesammtbetrag ron Bis jetzt ist der Fall Garantie ein Zuschuß se wäre, noch nicht eingetreie stände des lausenden Fond nicht zu den lausenden 2 waltung in Anspruch gene# kung des Kapital=Fonde können. Mit Holfe dieser kommenen Zinsen, sind au auf die oden unter 1. beträge bis Ende 18#4 1.488.000 Thir., zu 11. 343,000 Riblr., zu 1V. V. 400,000 Rihlr., im 6 Sgr. Zu IV. berage nen 30 Prozemt der 714,300 Ridlr. Actien Quinungsbogen für jen Pari erworden sind, so Betrag zur Zahlung geko# Die diefür erworden tungsdogen bilden ein Ol ponirt werden kann, da Eisenbahnen die darauf zur Amortisation der Pr müssen bei der zu V. Eisenbahn aber die Priva mäßig aus dem Ertrage zent Dividende vorad zu dahin steht, ob und zu Actien eine Verzinsung Außerdem ist der nutzt worden, um bei welche auf dem Geldmar zugsweise zur Beförderur nehmungen durch Abnah# der dafür ausgegebenen Desgleichen sind daraus welche für Rechnung dei dlsponidel zu machenden Brückenbauten bei Dirst damit in Verbindung Regulirungen, so wie Arbeiten zwischen Marie nach dem oben zu 3. sind. Die zu diesen 2. 4. 5 und 6. Ga uu. Ort und Stelle un Wodnung medrere## modilien der Erden d## Doctors Schil eine genaue Bezeich. bei mir zur Sinsict Am Mittwoch den 21 ge präeise 12 Uhr. set Markt vor der Haupt * Wallach, 7 Jahr alt tpserd gebraucht, den daare Jahlung verkauft Thiers, Auct. en. Verkauf. enstag den 20. d. B ens 9 Uhr, sollen in ruggemun auf den e große Anzadl vorzug 1 und Schinocacteen, s nzen in manchen Artegegen Zahlung verkauft Auctions Commissate. nem Wagen is verloren WeTTTartreier Arernnr. Extra=Blatt zu oder: wuel dl. is fragzesische: brausem Gisbend nebß end viele lose Bilder. eten es an die S#ped. Auskunft über dasselde gute Belohnung erhält. Beschlag wiedergebr##c in Bilbern als Anbents-Verünng. tendaues meiner Sehertine Gastwirtdschaft gen unc gederende Haus, tlagt, und werde baris Durch reelle Bedierige Zutrauen zu erhal6 947. haus, Gastwirth. ie bunte und weiße noschuße steilberg jun. se Fremde. d ose(Gari Rblckent Beicker. ndon. F. 5 Uschodeng. precht, Fabrikant a Lon##im. Eberiss a. Aoin. ommelein a. Meiningen, and(Gerdaulet.) usrath a Bielefeld. J. Wesel Ammon, Jugeger a. Lodehorn. Radder Xv. Rhiem a. Hamburg. u W. Huter a. Minden. en Maten, Gutsbesien Privatier a. Longwool 8 a Neustadt, Beckman I. Piezer a. Ztipher. ###. Meterhenen, Ren zu Munster Nro. 94. Munster, Dienstag den 20. April 1847. wei Beilagen.) Deukschrift, die Ausführung des Eisenbahn=Netzes in Preußen betreffend. (Schluß.) Die oben zu 2. gedachte Betheiligung des Staates bei der Thüringischen Eisendahn mit einem Kapital=Bevon 810,000 Rihlrn. kommt hier nicht in Betracht, da derselbe, wie vorerwähnt, aus einem von des hochseligen Königs Majestät ausgesetzten Legate gewährt letztgedachte Fond(zu B.) ist wesentlich dazu bestimmt, nicht nur die bahn=Verwaltung, die Kosten für Vorarbeiten u. s. m. ### z bestreiten, sondern auch die Mitel zur Leistung der Zuschüsse zu gewähren, welche in Folge der bei mehreren Eisenbahnen seitens des Staates übernommenen Zins= Garantie der Staatskasse zur Last fallen Eine solche Garantie ist bis jezt bei folgenden Eisenbahnen übernommen worden: a) bei der oden zu 1. erwähnten Köln= Mindener Eisenbahn zu 3½ Prozent für ein Actien=Kapital von 13,000,000 jährlichen Betrage von 455,000 Rthirn, b) bei der oben zu 4. erwähnten Niederschlefisch=Märkischen Eisenbahn zu 3½ Prozent für ein Aatien= Kapital von 10,000,000 Rihlrn, zum jährlichen Betrage von 350,000 Rthlr. c) bei der oben zu 4. Oberschlesischen Eisenbahn zu 3½ Prozent für ein Actien=Kapital von 2,400,000 Rthlrn, zum jährlichen Vertage von 84.000 Rithzir. 4, bei der obeg. uu. 5 erwähnten Stargard=Posener Eisenbahn zu 3½ Prozent für ein Actien=Kapital von 5,000,000 Rihlrn, zum jährlichen Betrage von 175,000 Rthir. so wie c) bei der oden zu 7. erwähnten Rheinischen Eisenbahn zu 3½ Prozent für eine Anleihe von 1,250,000 diyirn. zum jährlichen Betrage von 43,750 Rtbir., also einen Gesammtbettag von 1,107,750 Thlrn. Bis jezt ist der Fall, daß in Folge der Zins. Garantie ein Zuschuß seitens des Staates zu leisten wäre, noch nicht eingetreten; es haden daher die Bestände des lausenden Fonds(zu B.), se welt derselde nicht zu den lausenden Ausgaben der Etsendahn= Verwaltung in Anspruch genommen worden, zur Verstarkung des Kapital=Fonde(zu A.) verwendet werden können. Mit Holfe dieser Bestände, so wie der aufgekommenen Zinsen, sind aus dem Kapital=Fonde(zu A.) auf die oden unter 1. bis V. ausgefuhrten Rapital beräge bis Ende 1846 gezahlt werden: zu. 1.488.000 Thlr., zu II. 1,437,500 Rihlr., zu 343,000 Ridlr., zu 1V. 162,942 Rihlr. 6 Sgr., V. 400,000 Rthlr., im Ganzen 3,831,442 Rthlr. 6 Sgr. Zu IV. betragen die dis jezt ausgeschriebe. nen 30 Prozemt der vom Staate übernommenen 714,300 Ridir. Actien 214,290 Rihzlr.; da die * Quinungsbogen für jenen Nominaldetrag aber unter Pari erworden sind, so ist nur der angegebene geringere Betrag zur Zahlung gekommen. Die diefür erwordenen Siaats=Actten und Qutttungsbogen bilden ein Odjea, über welches nicht dis. ponirt werden kann, da bei den zu I. bis IV. bezeichneten Eisenbadnen die darauf fallenden Zinsen flatutenmäßig zur Amortisation der Privai=Acien verwendet werden müssen bei der zu V. gedachten Bergisch= Märkischen Eisenbahn aber die Privat=Actionaire 30 Jahre statutenmäßig aus dem Ertrage des Unternehmens 3 ½ Prozent Dividende vorab zu beziehen haben und sonach es dahin steht, ob und zu welchem Betrage den StaaisActien eine Verzinsung werde zu Theil werden. Außerdem ist der mehrgedachte Fonds dazu benutzt worden, um bei den ungünstigen Verhältnissen, welche auf dem Geldmarkte eingetreten sind, den vorzugsweise zur Beförderung geeigneten Eisenbahn= Unternehmungen durch Abnahme oder Ankauf eines Theile * de dotür audgegehenen Asseuen zu hille zu kommen. Desgleichen sind daraus die Ausgaben bestritten worden, welche für Rechnung des für die Preußische Eisenbahn disponibel zu machenden Fonds vorschußweise auf die Brückenbauten bei Dirschau und Marienburg und die damit in Verbindung stehenden Strom= und DeichRegullrungen, so wie auf den vorläufigen Beginn der Arbeiten zwischen Marienburg, Elding und Braunsberg, nach dem oben zu 3. Bemerkten, verwendet worden sind. Die zu diesen Zwecken überwiesenen Fonds belausen sich bis Ende 1846 auf resp. 483.000 Rthlr. und 430,000 Rihlr. Ohne Mitderechnung dieser 913,000 Rihlr., weiche aus den für die Berlin= Königsberger Eisendahn disponibel zu machenden Fonds zu erstatten, resp. darauf anzurechnen soon werden, besteht der Karltal=Fonds(zu A.) am 1. Januar 1847 in 4,440.250 Rivir. an zinstragenden Effecten. Die nicht in den Verkehr zu bringenden Staats Actien und Quinungsbogen über die vom Staate übernommene Kapital=Beiheiligung bei den oben zu 1. bis V. bezeichneten Eisenbahnen sind unter den odigen 4,440,250 Rthlr. Efsecten nicht begriffen. Auf diese Kapital=Betheiligung sind vom 1. Januar 1847 ab noch zu zahlen: zu 1. 372,000 Rtblr., zu 11. nichts, zu 111. nichts, zu IV., 500,000 Rthlr., 600,000 Riblr., im Ganzen 1,472,000 Rthlr. Der laufende Eisenbahn=Fond(zu B.) beirügt für 1847 1,205,200 Rthlr. Fapt man die oden im Eingange unter 1 bis 7 bezeichneten Linien mit den anderweit schon ausgesuhrten oder eingeletteten Bahnen zusammen, so steut sich ein ausgedebntes und mannigsach verzweigtes Eisendahnnez dar, welches den bei der Berathung der Vereinigten ständischen Ausschüsse aufgesaßten Gesichtspunkten vollständig entspricht. *) Die Hauptstadt wird mit sämmilichen Provinzen verbunden, nämlich: mit Westsalen und der Rhein=Prooinz durch tie Berlin=Potsdam= Magdeburger(Gesetz Sammlung fur 1845 G. 555), die Magdeburg=Oschersle. den=Halberstädter(Gesez Sammlung für 1842 S. 58) und die Köln= Mindener Eisendahn, deren Verbindung mit der zweitgedachten Bahn durch die Braunschweigische und die Hannoversche Staatsdahn von Oschersieben über Braunschweig und Hannover nach Minden dewerkstelligt wird; mit Sachsen theils eurch die schon erwähnte Berlin=Potskam=Magdeburger, theils durch die VerUin=Anhaltische Bahn(Gesez= Sammlung für 1839 S 177), welche durch die Magoeburg. Halle=Leipzi= ger Bahn mit der Thuringischen Eisendarn von Halle uder Merjeburg, Weimar, Erfurt, Gotha nach Eisenach in Verbindung steht; mit Schleften eurch die Niederschiesisch=Mürkische Bahn von Berlin üder Frankfurt, Bunzlau, Liegnig nach Breslau und durch die vort sich anreihende Oberschlesische Bahn; mit Pommern durch die Berlin=Sieniner Bahn (Gesez=Sammlung für 1840 S. 305); mit Preußen durch die oden bezeichnete Linie üder Kustrin, Driesen, Bromberg, Dirschau nach Danzig und nach Königeberg; mit Posen durch eben diese Linie und die bei Driesen dieselbe treuzende Steuin= Stargard=Posener Bahn. b. Die Verdindung der Previnzen unter einander findet auf mannigsache Weise statt. Die Verbindung der Provinz Brandenburg mit den ubrigen Prorinzen wird durch die oden zu 2. erwähnten Bahnen bewerkstelligt Westsalen und die Rhein=Provinz werden unter einander nicht nur durch die KölnMindener Bahn, der sich die Bahn von Hamm nach Munster anschließt, sondern auch durch die Elderseld=Dortmunder Bahn(Gesetz Sammlung für 1814 S. 315) prdunden, welche durch die DusseldorfElderfelder Bahn wieder bei Dusseldorf mut der Koln=Mindener in Verbindung nin. Mit Sachsen kommen beide Provinzen einestheils durch die Köln=Mindener Bahn über Hannover und Braunschweig nach Magdedurg hin in Verbindung, anderentheils auch durch die Bahn von Hamm über Socst, Lippstadt, Paverdorn nach der kurhessischen Grenze(Gesetz=Sammlung für 1846 S. 303, welcher sich die Kurhessische Bahn über Kassel nach Eisenach zur Thüringischen Bahn anschließt. Sachsen und Schleften stehen nicht nur mittelst der Bertin=Potsdam Magdeburger und der Berlin=Anhaltischen Bahn üder Beilin, sondern auch mittelst der Bahn von Leipzig über Dresden nach Görligz und die dort sich anreihende Nieder. schlesisch=Märkische Bahn über Kohlfurt, Bunzlau und Llegnig nach Breslau mit einander in Verbindung. Die Verbindung von Schlesien mit Posen, en und Preußen wird durch die nach Ven Breslau weiter zu führende Steuin=Stargerd.Vesener Bahn und die bei Deiesen dielelde treuzende Preupische Bahn dewerkstelligt, und beide Badnen bringen dann auch die letztgedachten drei Provinzen unter sich in Verdindung c) Für den Verkehr mit dem Ausleude wird in den Hauptrichtungen durch folgende Bahnrn eine Verdindung darzebeten: mit Belgten durch die Rbeinische Eisenbahn von Koln üder Nachen nach Antwerpen, Ostende, Brüssel u. s. w., wodurch zugleich die Verdindung mit Brankreich nach Paoris bewarkstellige mit Hamburg durch die Berlin=Hamburger Bahn(Gesetzlammlung für 1845 S. 167), welche durch die in der Einlettung degrisfene Magdedurg= Witenderger Bahn auch den üder Mogdedurg gehenden Verkehr aufnimmt: mu Oestreich eurch die Oderschlestsche Bade mit den beiden Adzweigungen uder Moslowig nach Krakau und uder Rattvor nach Oderberg in der Richtung auf Woien, mit den mittleren und Tüdll.# Deutschland durch tie Breslau=Gortig. DresdenLeipziger, die Magdeburg=Leipziger, die Thüringtsche nach Frantfurt a. M. und nach Kassel zu fuhrende und die Hamm. Lippstadt=Kasseler Eisendahn. Endlich wird auch mit Polen durch die Preugische Bahn über Bromberg nach Dirschau eine Verdindung vordereite, indem es, wenn in der Folge eine Umgestaltung der dermaligen VersetrsVerhaltnisse in Polen eine Eisendahn= Vervindung mit Warschau zum Bedürfniß machen möchte, nur auf den Bau der kurzen Strecke von Bromberg über Thorn nach der Landesgränze ankommt, um nicht nur nach Königsberg, Danzig und Stenin bin, sondern auch mit Posen, Berlin u. s. w. eine Verbindung verzustellen. Es wird hiernach durch die oben bezeichneten Bahnen ein weit umfassendes, den ausländischen Bahnen sich anschließendes Eisenbahn= Sostem zu Stande gebracht, vermoge dessen die preußischen Staaten in weiter Ausdehnung von Guden nach Norden durch die Verdindung des Aoriatischen Merres mit der Ostsee und der Nordsee, von Osten nach Westen durch rine zusammenhängende, große Linie von Konigsberg nach Aachen in der Richtung auf Antwerpen, Ostende, Brussel und Paris durchzogen werden, woran sich dann mannigfache innere Verdindungen und Adzweigungen anreihen. Ein ganz wesentliches Glied dieses Eisenbahn Erstems bildet in Ansehung der ostlichen Provinzen die mehrgenachte Verbindung von Bertin mit Konigoberg Danzig. Wie oden zu 3. erwähnt worden, wedie Einleitungen zu deren Ausführung im Wege Privar= Unternehmung nach der Grundlage getrossen worden, dag nur fur die Hälste des zu 32,000,000 Rihzlr, angenommenen Anlage=Kapitals, also für 10,000,000 Rihlr., eine Zins- Garantie zu 3½ véi. zum jährlichen Belause von 560,000 Rthir. gewahrt, dagegen fur die andere Hälsie prioritätisch aus Ertrage des ganzen Unternehmens ein Zinsgenuß von 4 pCi. eingeraumt und zugleich seitens des Staates mit Hulfe der ferner zu gewärtigenden Bestände des Eisendahn=Fonds ein ansehnlicher Theil des Anlage= Kapitals übernommen werden sollte, um mittelst der darauf fallenden Zinsen die allmätige Tügung der Privat=Actten und die vereinstige Erwerdung der ganzen Bahn zu bewerkstelligen. Nachdem aber der Geldmarkt eine den EisendahnUnternehmungen ungüustige Wendung genommen hat, muß die Hoffnung aufgegeben werden, für jetzt und in der nächsten Zukunft die Berlin=Konigsberger Eisenbahn im Wege der Privar=Unternehmung nach jener Grundlage ins Leden zu rusen. Es wurden jetzt, wenn der Weg der Privat= Unternehmung verfolgt werden sollle; viel weiter gehende Bewilligungen seitens des Staates gemacht werden müssen, wie dies die Erfahrung darthut, daß funfprozentige fur ganz sicher zu erachtenke Eisendayn=Papiere dermalen nur zu Part(oder wenig darüber) unterzubringen sind und gute vierprozentige Eisendahn=Papiere ansehnlich unter Pari stehen, während die Siaatsschuldscheine mit 3½ PC. Zinsen sich noch immer auf 92 pCt. und darüber gehalten haben. Wenn aber die Ausführung im Wege der Privat= Unternehmung hiernach jedenfalls nur mit sehr beträchtlichen Orsern seitens des Staates zu beweit stelligen seyn würde, so drängt sich insbesondere die Prage auf: eberob es sich nicht empfehle, die Berliner=Konigoer# ger Eisenbahn ganz für Rechnung des Staates zur Ausführung zu bringen? Schon bei der Beraihung der Vereinigten stündischen Ausschüsse haben sich zahlreiche Stimmen im Allgemeinen dafür ausgesprochen, dem Bau der Eisenbahnen für Richnung des Staates überhaupt den Vorzug zu den. Wenn es damals Anstand gefunden hat, in dieser Angelegenheit auf den Bau für Staaerechnung einzugeben, so kommt dagegen jegzt in Verracht, daß ee sich nicht mehr darum handelt, das ganze Reg auf diesem Wege zur Ausführung zu bringen, daß vielmehr dieses Neg dis auf die eine große Bahn nach Preupen im Wesenzlichen schon ins Leben gerufen ist, und daß sonach es nur darauf ankommt, für diese eine Bahn zu dem Staatsbau überzugehen, um das Ganze zum Adschluß und zur Vollendung zu bringen. Ueber. min gerade bei dieser Bahn zu den allgemeinen fur den Bau auf und gemacht worden, insbesondere noch die Rucksicht hinzu, daß bei der großen Preutzischen Bahn wenigstene für eine Reihe von Jahren voraussichtlich auf bedeutende Ausfälle zu rechnen seyn dürfte, welche bei der Ausführung der Badn im Wege der Privai= Untenehmung unter Zinsgarantie des Staats von diesem übertragen werden müßten, während bei den übrigen unter Zinsgarantie eingeleiteten Eisenbahn=Unternehmungen, mit etwaniger Ausnahme der Posen= Stargarder, erredlich Zuschüsse seitens der Staatskasse kaum in Aussicht zu nehmen seyn möchten. Unter diesen Umständen mochte gerade bei der Preußischen Bahn es von besonderer Wichtigkeit seyn, das ganze Unternehmen in der Hand des Staates zu behalten, dessen pecuniaires Interesse dabei mehr, wie bei den anderen Bahnen, im Spiele ist, wie den auch deren große Bedeutsamken für die allgemeine Landes= Communication und für die allgemeinen politischen und militairischen Interessen vorzugsweise bei dieser Bahn es angemessen erscheinen läßt, die ganze Leitung des Baues, wie des Betriebes, dem Staus vorzutehalen.„, Gsdes Soll aber auf diesem wege die große EnenbahnVerbindung von Berlin mit Königsberg und Danzig ins Leben gerufen werden, so lassen sich zur chung dieses Zwecks zweierlei Wege bezeichnen. A. Der eine Weg besteht darin, daß die ersorderlichen Geldmittel im Wesentlichen vermitnelst einer Anleihe beschafft werden, deren Verzinsung und allmälige Amortisation aus dem Eisenbahn=Fonds zu beDie Miuel zur Verziasung dieser Anlaitze werden sich aus dem durch die Allerhochste Kadinets=Ordre vom 22. November 1842 zur Beforderung des Eisenbaondaues ausgesetzten jährlichen Fonds von 2,000,000 Rihlr., von welchen nach Abzug des auf 1,107,75 Rihlr. sich belaufenden Gesammtdetrages der übernom. menen Zins= Garamie noch 892,250 Rihlr. dispomdel bleiben, entnehmen lassen. Zwar reicht diese Summe von 892,250 Rthir., welche bei einem Zinssatze von 3½ pCt. einem Kapttale von 25,402,857 ½ Rihlr. und bei einem Zinssage von 4 plt. einem Kapttale von 22,306,250 Rihzlr, entspricht, nicht aus, um die Zinsen des AnlageAapitals von 32,000,000 Rihlr, zu decken, welches sich für die Preupische Bahn in der oden zu 3. bezeichneten Richtung von Frankfurt über Austrin, Ortesen, Schneidemühl u. s. w. nach Dirschau und von dort einerseite nach Danzig, andererseits nach Kunigsberg als arforderlich ergiedi. Ee läßt jedoch der beabsichtigte Zweck im Wesentlichen auch schon durch vorläufige Beschränkung des Projekts in der Art, daß der Bau der Strecke von Frankfurt üder Kustrin dis in die Gegend von Driesen, woselbst die Preußische Linie von der Stargard=Posener Bahn gekreuzt wird, vorerst noch ausgesetzt dleibt und zunachst nur von dem Kreuzpunkte ab über Dirschau nach Danzig und Königsberg gedam mird, sich erreichen. Auf diese Weise wird nämlich minnelst der 22 Meilen langen Bahn von Berlin über Sienin nach Stargard und der 11.8 Meilen langen Stargard=Posener Eisendahnstrecken von Stargard nach dem Kreuzpunkte dei Driesen, an welche sich daselbst die Bahn nach Dirschau u. s. w. anschließt, eine zusammenhängende Verdindung von Berlin nach Danzig und Königs. berg hergestellt. Da die Bahn von Berlin uder Frankfurt, Küstrin und Landsberg nach dem Kreuzpunkte bei Triesen eine Länge von 28.18 Meilen haben ,würde, während die Richtung über Steitig nach dem Kreuzpunkte 33.8 Meilen lang ist, so beirägt der Umweg nur 5.33 Meilen. Die ganze Eisendahn=Verbindung von Berlin nach Königsberg erhält dabet eine Länge von 91,80 Meilen, diezenige von Berlin nach Danzig eine Lunge von 74,13 Meilen, während die Entfernung von Berlin üder Frankfutt und Kustrin nach Konigsberg und Danzig resp. 85.0= und 68,88 Reilen beiragen würde. Ferner wird auch die Verbindung von Berlin nach Posen, welche in der Richtung über Frankfurt, Küstrin und Driesen 39,05 Meilen betragen würde, schon durch die Stargard=Posener Bahn zu Stande gebracht, und zwar auf einem nur um 5.15 Meilen langeren Wege, da die Richtung von Berlin über Steitin und Stargard nach Posen 45 Meilen lang ist. Der Bau der vorläufig ausgesetzten Bahn von Frankfurt über Küstrin nach dem Kreuzpunkte bei Driesen, durch welchen die Verbindungen von Berlin mit Danzig, Königsberg und Posen um 5.35 Meilen abgekürzt würden und auch die Stadt Frankfurt mit denselben in Verbindung kommen würde, wird dabei einer geeigneten Zeit vordehalten bleiden können. Die Kosten der Eisenbahn von dem Kreuzpunkte bei Driesen nach Danzig und nach Königsberg berechnen sich, einschließlich derjenigen fur die Brückendauten bei Dirschau und Marienburg, auf 26,590.000 Thlr. Die von dem Fonds der 2.000,000 Tbir. jährlich noch zisponidel dleibenden 892,250 Thir. bieten die Mittel dar, um bei einem Zinssaze von 3¼½ pCt. ein Kapital von 25,492,857 ½ Thlr., bei einem Zinesatze von pEt. ein Kapital von 22,306,250 Thir. zu verzinse Wird, der Sicherbeit wegen, der letztere Zinssag Aussicht genommen, so bleiben von den obigen 26,590,000 Thir. nach Abzug dieser 22,306, 250 Thlr. noch 4,283,750 Thir. zu decken. Nach den Eingangs dargelegten Grund. lagen für die Betbeiligung und Unterstugung des Staates bei der Ausfuhrung der großen Eisenbahn= Linien ist im Allgemeinen davon ausgegangen worden, daß der Staat aus dem Eisenbahn=Kapital=Fonds ein Sieventel des Anlage=Kapitals hergebe; dieses Siebentel berechnet sich von den obigen 26,590,000 Thlr. auf 3,798,571½ Thlr., so daß der obenerwähnte noch zu deckende Betrag von 4 283,750 Thlr. dasselbe nur um 485,178½ Thlr. überschreitet. Sollte dieser Mehrbetrag nicht eima rurch Ermäßigung des Kostenbedarfs bei der speziellen Veranschlagung oder bei der Ausfuhrung ausgeglichen werden, so wird der Eisenbahn=Fonds im Stande seyn, den vollen Betrag von 4,283,750 Thlr. zu decken. Wie oben bemerkt, hat nämlich der Eisendahn=Kapital=Fends am 1. Januar 1847 einen Bestand von 4,440,250 Thir. zu welchem noch die auf die Bruckendauten 2c. bei Dirschau und Marienburg und auf den Eisendahndau zwischen Marienburg, Elding und Braunsberg bereite verwendeten 913,000 Thlr. hinzuzurechnen sind, da solche entweder aus dem für die Preupische Bahn zu beschaffenden Kapitale zu erstatten oder auf den aus dem Eisenbahn=Fonds zu leistenden Zuschuß anzurechnen soon werden; dies ergiebt einen Kapital=Beirag von 5,353,250 Thir. Die vom 1. Januar 1847 ab noch zu leistenden Kapital=Einschüsse auf die vom Staate bei den verschieEisenbahn= Unternehmungen übernommenen Actien betragen, wie oben nachgewiesen 1,472.000 Thir mit Hinzurechnung der 4,283,750 Thir. fur die Preupische Bahn stellt sich der Gesammt=Beirag der aus dem Eisenbahn=Fonds zu gewährenden Zuschusse auf 5,755,750 Thlr. Es fehlen daher nur 402,500 Thlr., welche aus dem laufenden Eisenbahn=Fonde zu decken sind. Derselbe beträgt für 1847, wie oden angegeben, 1,205,200 Thlr., und da in dem laufenden Jahre im ungunstigsten Falle in Folge der Zinsgarantie nur die bei der Oberschlesischen Eisenhahn mit 84,000 Thir. und bei der Rheinischen Eisenbahn mit 41,750 Thir., zusammen mit 127,750 Thir. garantirten Zinsen der Staatstasse zur Last fallen können, indem von den unter Zinzgarantie gebauten Eisenbahnen erst diese beiven Bahnen vollständig im Betriebe sind, so wurden schon im lausenden Jahre die Mittel zur Deckung jener 402,500 Thlr. sich jedenfalls disponibel stellen. Es erscheint hiernach der Bau der Preußischen Eisenbahn von dem Kreuzpunkte bei Driesen ab über Dirschau nach Konigsberg und nach Danzig vollständig gesichert, wenn behufs deren Ausfuhrung für Rechnung des Staates zu einer Staats=Anleihe, deren Zinsen durch den bei dem Eisenbahn= Fonds disponideln Betrag v# 892,250 Thir. gedeckt werden, geschritten wird. Die allmälige Tilgung der Anleihe wird, wenn auch die Bahn selbst die Mittel dazu nicht aufbringen sollie, sich aus den Ersparnissen dewerkstelligen lassen, welche bei dem laufenden Eisenbahn=Fonds mit Sicherheit zu erwarten sind, da die in Folge der Zinsgarantie moglicherweise zu leistenden Zuschusse voraussichtlich niemale zum vollen Betrage nothig seyn, die wirklichen Zuschusse vielmehr jedenfalls sehr verrächtlich hinter dem Nominal= Betrage von 1,107,750 Thlr. zurückbleiden werden. Durch diese Ersparnisse wurde dann auch, wenn in odiger Art die Fonds zu dem Bau der Preuzischen Bahn im Wege der Anleihe, unter Zutrin des Eisenbahn=Kapital=Fonds, beschafft werden, ein sehr erwünschies Mittel dargeboten werden, um anderen EisenbahnUnternehmungen, deren Ausfuhrung im allgemeinen Interesse von Wichtigkeit ist, zu Hülfe zu kommen. Dahin gehört insbesondere die oben zu 5. erwähnte Bahn von Posen nach Brestau im Anschluß an die Steuin=Stargard= Posener Eisendahn, welche der scheiten Theil der in Aussicht genommenen Verbindung zwischen der Preußischen Bahn und der durch Schlesien führenden Linie bildet. Desgleichen die oben zu 2. bereits bezeichnete Bohn der kurhessischen Gränze uber Padervorn, Lippstadt, Soest nach Hamm, zum Anschluß an die Köln=Minde. ner und die Münster=Hammer Bahn, welche die Va. bindung der Rhein=Provinz und der Provinz Westsalen mit Kassel, Frankfurt a. M. und der Thüringischen El. senbayn herstellt. Socann kommt auch die proseküirte Fonsetzung dn Bahn ron Munster nach der Hannoverschen Gränze zur Auschluß an die von Emden her dorthin zu dauend Bahn, in Verdindung mit einer Bahn, welche sich an der Holländischen Gränze an die Oder=Osselsche Bahr anschlosse und durch die Hannoversche Grafschaft Bentheim uber Rheine, Ibbenbüren und Osnabrück nach Leeyne zur Koln= Mindener Bahn zu führen wäre, in Beir acht, ein Unternehmen, welches wegen der Verdin. dung mit Emden an der Rordsee und wegen der Rück. sicht, daß die Verbindung zwlichen Osnabrück und Holland mit Umgehung des diesseitigen Gedietes im Werte in, die Beforderung und Unterstützung des Staates zu verdienen scheint. Ferner durf auch die etwa 4 Meilen lange Gahn, welche über Saarbrucken die Verbindung zwischen der Pfalzischen Ludwrigsbahn, von Ludwigsbafen(bei Mann. heim) nach Verbach und der französischen Bahn über Meg nach Paris herstellen soll, nicht underücksichtigt bleiden. Sie ist einestheils insofern von Wichtigkeit, als es im diessettigen Interesse liegt, jene Verbindung nicht mit Umgehung des preußischen Gedietes im Auslande hergestellt zu sehen; anderntheils ist dieselde für den Kohlen=Bergbau und den Kohlen=Absag der dorttgen Gegend von der größten Bedeutung. Das siekalische Interesse der Bergverwaltung sowohl als die Rück. sicht, daß der Bau der Pfälzischen Ludwigsbahn schn der Ausfuhrung weit vorgeschritten ist, läßt es drugend erscheinen, moglichst bald zur Ausführung zu schreiten, und es dürfte für den Fall, daß die schwebenden Verhandlungen wegen Herstellung der Bahn durch eine Prioat=Gesellschaft mit Betheiligung des Staates nunmehr nicht bald zum Ziele führen, für gerechtsertigt zu erachten seyn, auch diese Bahn für Rechnung des Staaies zur Ausführung zu bringen. Ueberdies macht einestheile die Wahrnehmung der in Betracht kommenden militairischen Interessen, anderentheils der Umstand, daß die Interessen der Bergverwaltung und des EisendahnUnternehmens mannigsach in einander greisen und unzertrennlich sind, es in mehrfacher Hinsicht wünschenswerih, dieses Eisenbahn= Unternehmen seitens des Staates in Bau und Betrieb zu nehmen. Endlich wurde auch im Laufe der Zeit dem vorläufig ausgesetzten Bau der Bahn von Frankfurt über Kustrin nach dem Kreuzpunkte bei Driesen oder dem Bau einer direkt von Berlin ausgehenden Bahn über Kustrin dorthin näher getreten werden konnen, um den der Richtung uder Stenin verbundenen Umweg für Verkehr nach Preuzen und Posen zu beseitigen, n d a s B e d u r f n i ß h i e r z u s i c h h e r a u s s t e l l e n u n d d a s Hinzutreten des Staats sich als nothwentig ergeben mochte. Für alle diese Bahnen werden sich nach und nach aus den Ersparnissen des lausenden Eisendahn= Kons die Mittel zur wirksamen Unterstutzung, namentlich in der Ant, daß ein namhafter Theil des Anlage=Kapitals unter Einräumung der Priorttät für eie Zinsen der Privat. Actten übernommen wird, disponidel machen lassen, und es mochte sich dabei auch als thunlich ergeben, nach Umständen selbst bei dieser oder jener Bahn zur Ausführung dei Baues von Seiten des Staatee zu schreiten. Jene Ersparnisse wurden sich insbesondere für die ersten zehn Jahre, unter Berücksichtigung des Betrages, um welchen der lausende Enenbahn= Fonde durch Vermehrung der Ueberschusse aus der Salzdebits=Verwaltung sich allmälig erhoht, und welcher nach den bisherigen Ersahrungen im Durchschnitt auf mindestens 50,000 Thlr. jährlich anzunehmen ist, von 1847 bis 1856 einschließlich, — bis wohin der Bau der Preußischen Eisendahn zur Ausfuhrung zu bringen seyn würde— nach Wahrscheinlichtetts.Annahmen, wie folgt, stellen: 1. Aus dem lausenden Eisenbahn=Fones für 1847 zum Beitege von 1,205,200 Rihlr. werden voraussichtlich in Folge der Zinsgarantie überhaupt keine Zuschasse zu leisten seyn. Da auch eine Anleide für die Preußische Bahn im laufenden Jahre noch nicht erforderlich senn wird, so bleibt jener Beirag in runder Summe von 1,200,000 Rihlr. für 1847 für andere Zwecke disponidel. 2. Da im Jahre 1847 auch die Köln=Mindener Eisendahn, so wie die Niederschlestsch=Märtische mit der Abzweigung nach Görlitz, vollständig in Vetried kommen wird, so trin mit dem Jacre 1848 der Zeupunkt ein, von wo ab in Folge der Zinsgarantie des Staa= tes auch bei diesen Bahnen ein Zuschuß in Frage kommen kann. Die garantirten Actten=Kapitalten für eie edengedachten beiden Bahnen und für die Oberschlesische Eisenbahn betragen zusammen 25,400,000 Rihlr. Wenngleich es nicht für wahrscheinlich zu erachten ist, daß für die eine oder die namhafter Zuschuß zu leisten Sicherheit wegen ein Zuschuß rantirten Kapitalbetrages, alse oder rund 250,000 Rihlr., bracht werden. Für die Rheit wendigkeit eines Zuschusses tirten Anleihe von 1,250.00 anzunehmen, da eieser Anleih# zentige Anleide von 2,500,00 zent zur Amorusation, vorgebt Außer obigen 250.00 Summe in Berracht, welche leihe für die Preußische Bat Fonde nur nach und nach b# wenden sind, so werden## Aussicht genommenen 892,24 und nach wirklich für diesen man an, daß die Verweneun in 9 Ruten erfolge, se wir nes Beirages, in kunder Eur erforderlich, wozu dann 100,000 Mihir. mehr hinzu daß der laufente Eisenbahnso jährlich im Durchschnitt um also für 1848 mit 1,250,00 so gehen davon ab: a) 250, Ridlr., zusammen 350,000 bleiden disponidel 900,000 3 Wenn im Jahre 18 Bahn nössnet wird, so kann Fall eintreten, daß in Folge schuß dasct zu leisten wäre heit wegen einen solchen 3 garantirten Actien=Kapitals 100.000 Rihtr. jährlich in oben zu 2. a) und b) hinzu c) die ebengedachten dermette 100,000 für die 9 zug dieser 550,000 Rihlr. anzunehmenden Betrage des Ei Ridir für 1849 dievonidel Zu den in Abzug zu treten jährlich für die Preuf mehr dinzu, während ande sich jährlich um 50,000 Mi stand sich berechnet 4. für 1850 auf 70 d. für 1851 auf 65 6. für 1852 auf 60 7. für 1853 auf 55 8 für 1854 auf 50 " 9. für 1855 auf 4. 10. für 1856 kommt Preutische Bahn bestimm 92.250 Rihlr. oder zun Abzug, so daß noch biepon# Bis zum Salusse des Jah Ersparnissen des lausenden dere Zwecke eisvonidler Bei zu erwarten, zu welchem n was 2. bis angesetzten Summe von 350,000 Rihlr. in der W## Von 1857 ab mirt stens die zulegt berechneten Dieposttion verbleiden. Es darf hiernach ins darauf gerechnet werden, sonde##e Mittel bieten ue tungen des zu der Preuß Anlage=Kapttals von 26 und die allmälige Amorii## stelligen. Sollie der Zustand statten, den lausenden Eis# dies nach der obigen Wahrs die jährliche Zunahme der bils=Verwaltung erfolgen trage von 2 Millionen 2 gen, so würden die Mitte der Anleide, so wie zur anderer Eisenbodn= Untern cherem Maße zur Verfügur Wiro der eben bezei der Bau der Eisendahn kräftig in Angriff genom Frist spätestens gleichzeit über die Weichsel und N eher, zum Ziel geführt B. Der zweite## same Ausführung nach Mittel des Eisenbahnfon den Ueberschussen der Sia der Fonds. Man würde von künftigen günstigeren machen können, um die Werkes im Wege der## ren. Was die aus den d der durch Schlesien daß(5- die eine oder die andere dieser Bahnen ein senden Fonds benisst, so kang bei den mannigsachen is anga„ min, A#ch# Ansprüchen, die an die Staats=Kosse gemacht werden ereits bezeichnete Bahn Padervorn, Lippstadt, an die Köln=Minde. ahn, welche die Ver. der Provinz Westsalen der Thüringischen El. ojektirte Fonsetzung da moverschen Gränze zu. ser dorthin zu bauend Bahn, welche sich an Oder= Ysselsche Bahrsche Grafschaft Bentund Osnabrück nach on zu führen wäre, in des wegen der Verdin. und wegen der Rück. Osnabrück und Holen Gedietes im Werte ügung des Staates zu 4 Meilen lange Gahn, erbindung zwischen der udwrigsbafen(bei Mann. ranzösischen Bahn übe nicht underücksichtigt nsofern von Wichtigkeit, llegt, jene Verbindung chen Gedietes im AusIntheils ist dieselbe für sohlen=Absag der dortiedeutung. Das siska1g sowohl als die Rück. chen Ludwigsbahn schn britten ist, läßt es druur Ausführung zu schreiU, daß die schwebenden 1g der Bahn durch eine gung des Staates nunren, für gerechtfertigt zu für Rechnung des Staa. Ueberdies macht einesin Betracht kommenden miheils der Umstand, deß ung und des Eisenbahneinander greifen und unacher Hinsicht wünschens. ehmen seitens des Staahunen. kaufe der Zeit dem vorahn von Frankfurt über bei Driesen oder dem ausgebenden Bahn über werden konnen, um den verdundenen Umweg fur und Posen zu beseitigen, ich herausstellen und das als nothwentig ergeben verden sich nach und nach enden Eisenbahn= Kons erstutzung, namentlich in heil des Anlage=Kapitals i für die Zinsen der Pridisponibel machen lassen, als thunlich ergeben, nach der jener Bahn zur Ausdes Staatet zu schreiten. insbesondere für die ersten lgung des Betrages, um mu. Fonds durch VermehSalzdebits=Verwaltung sich nach den bisherigen Erfahndestens 50,000 Thlr. jähr7 bis 1856 einschließlich, Preupischen Eisendahn zur yn würte— nach Wahrfolgt, stellen: Eisenbahn.Fonrs für 1847 100 Rihlr. werden vorauserantie überhaupt keine Zuauch eine Anleide für die den Jahre noch nicht erforbi jener Beirag in runder hlr. für 1847 für andere auch die Köln= Mindener rschlestsch=Märtische mit der vollständig in Verried komJakre 1848 der Zeipunkt der Zinsgarantie des Staaein Zuschuß in Frage komActten=Kapttalten für die und für die Oberschlesische men 25,400,000 Rihlr. ahrscheinlich zu erachten ist, Preußische Bahn, ndihig ist. Da eie 1 Bestand des Eisendahn=Fones mit 4,440,250 Rihlr. und—.06 zu en=#tartz#s#, toß alse noch 23.671,750 Rthzl. z. die tur deren Verzinsung in g veuen oneven. Diese müßten durch den lausenden wandastier Zuscoß zu lesten wur, se wige dach dn Sicherheit wegen ein Zuschuß von 1 Prozem des garantirten Kapitalbetrages, also von 254,000 Rihlr. oder rund 250,000 Rihlr., Bihrlich in Rechnung gebracht werden. Für die Rheinische Bahn ist die Noihwendigkeit eines Zuschusses zu den Zinsen der garantirten Anleihe von 1,250,0000 Rihlr. überhaupt nicht anzunehmen, da rieser Anleihe nur eine frühere 4 prozentige Anleide von 2,500,000 Rihlr., mit ½ Prozent zur Amoruisation, vorgebt. Außer obigen 250,000 Ridlr. kommt diejenige Summe in Benacht, weiche für die Zinsen der Anleihe Fonde nur nach und nach bis zu Ende 18 wenten snd, so weiden die zur deren Verziansung Aussicht genommenen 892,250 Ridir, auch erst na und nach wirklich für man an, daß die Verwentung dis zu jenem Zeitpuntte in 9 Raten erfolge, so wird für 1848 dafur 1/8 jenes Beirages, in runder vezu kann in sedam feigensen, Jetre 100,000 Rthlr. mehr hinzuteten.— Verausgesetzt, daß der laufente Eisenbahnsonds, wie oden bemerki, jährlich im Durchschnitt um 50,000 Rihlr, sich erhoht, also für 1848 mit 1,250,000 Miblr. ausgebracht mird, so gehen davon ab: a) 250,000 Mthlr., b) 100.000 Ridir., zusammen 350,000 Rthlr., und für 1848 bleiden disponidel 900,000 Rihlr. 3 Wenn im Jahre 1848 die Stargard=Posener Bahn nöfsnet wird, so kann vom Jahre 1849 ab der Fall eintreten, daß in Folge der Zins=Garantie ein Zuschuß dasct zu leisten wäre Nimmi man der Sicherheit wegen einen solchen Zuschuß von 2 Prozem des garantirten Actien=Kapitals von 5,000,000 Rthlr. mit 100.000 Rihlr. jährlich in Aussicht, so treten den oben zu 2. a) und b) berechneten 350,000 Rthlr. hinzu c) die ebengedachten 100,000 Rihlr. und d) anu 100,000 für die Preußische Bahn. — andermeite Zuschüsfse k. werden, so daß zunächst i# sones in Betracht kommen konnen Staatt=Kosse gemacht werden, Rechnung gemacht nel des EisendahnDer Eisendahnfonde oben bereits erwähnt worden, auf die bei der Koin Mindener, der Bergisch=Martischen und der Steigard. Posener Eisendahn übernommene Kapital=Betheiligung noch zu leisten 1.472,000 Rthlr., die Kosten der Eisendahn von dem Kreuzpunkie bei Driesen ab beiragen 26,590,000 Ridlr., so daß sich eine Kopiial=Ausgabe von 28,062,000 Mitlr ergiebt. Zur Deckung Summe ist an Kapital zunächst nur der Essckten. Nach Abneurn oneven. Diese müßten Eisenbahn=Foues bestritten werden. Unter der oden geVoraussetzung, daß dieser für 1847 mit 1,205,200 Rihlr. ausgebrachte Fones sich im Durchsamn um 50,000 Rihlr. jährlich erhöht, in den näch sten 16 Jahren also durchschnt#tlich 1,600,000 Rihlr. und von 1864 ab 2,000,000 Rihlr. jährlich eintragt, so wie, daß die angenommene Sut 350,000 Rthir jährlich fur die übernommenen ZinsGarantieen ausreicht, würte der Fonds erst in ungefähr 18% Jahren die Mittel zur Deckung zu bestreitenden Summe von 23,621,750 Rthlr. darBei der Wahl dieses Weges würde mithin die Vollendung der sowohl für die zunächst betheiligten Provinzen als für die allgemeinen Landes=Interessen wichtigen Eisenbahn=Verbindung nach Königsberg einer ziemlich fernen Zeit vorbehalten bleiben müssen, außerdem uber der große Uebelstand daraus erwachse alle Mittel des Eisendahn=Fonds allein für dieses Unternehmen in Anspruch zu nehmen wären. Fur andere Bahnen, namentlich die oben bereits genannte Bahn Posen nach Breslau, die Koln=Minden=Thurinc Ab. ger Verbindungsbahn, die Saarbrucker und die im 1840 Regierungs=Bezirk Munster projektirten Anschluß=Bah0 000 fnen, würde, wenn man die Zeit der Vollendung der zug dieser 550,000 Ritzir. bleiben Achir sir 1849 devondel 750,.000 Atzir. Prutischen Ostahn nict nach metr dinanschieben Zu den in Abzug zu bringenden 550,000 Ritzlr. wollie, nichts Erhebliches übrig treten jährlich für die Preußische Bahn 100,000 Ridlr. mehr dinzu sich jährlich stand sich berechnet 4. für 1850 6. für 185 6. für 1852 7. für 1853 8 für 1854 9. für 1855 während andererseits der Eisenbahnsonee 50,000 Rihlr. erhöht, so daß d# auf 700,000 Mihlr. auf 650.000 auf 600.000 auf 550,000 auf 500,000 450,000 10. für 1856 kommt die letzte Rate der für Preupische Bahn bestimmten 892,000 Ridlr. 92.250 Rihlr. oder gund 90,0000 Rihlr. mehr Abzug, so daß noch disvonibel bleiden 410.000 Mtbir. Bis zum Salusse des Jahres 1856 ist alse aus den Ersparnissen des lausenden Eisendahnsones ein fur andere Zwecke disvonidler Betrag von 6,710,000 Rihlr. zu erwarten, zu welchem noch alles duejenige dinzutrin, was von der unter 2. bis 10. für die Zins=Zuschüsse angesegzten Summe von resp. 250,000 Rihlr. 350,000 Ridir. in der Wirtlichten nicht gebraucht Von 1867 ab werden dann ferner noch wenigstens die zuleg: berechneten 410.000 Rihlr. jährlich zur Dieposttion verbleiden. Es darf hiernach insbesondere auch mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß der lausende Eisenbahnsonde#ie Mittel dieten werde, um etwaige Ueberschreitungen des zu der Preußischen Bahn angenommenen Anlage=Kapttals von 26,590,000 Ridirn, zu decken und tie allmälige Amortisation der Anleide zu bewerkstelligen. Sollie der Zustand des Staats=Haushalts es gestatten, den lausenden Eisenbahnfones noch früher, als dies nach der obigen Wahrscheinlichkeits=Berechnung durch die jährliche Zunahme der Ueberschüsse aus der Salzdebits=Verwaltung erfolgen dürfte, mit dem vollen Betrage von 2 Millionen Thalern auf den Etat zu beingen, so würden die Mittel zur Verzinsung und Tilgung der Anleide, so wie zur Förderung und Unterstutzung anderer Eisenbodn= Unternehmungen, noch in berrächtllcherem Maße zur Verfügung stehen. Wiro der eben bezeichnete Weg gewählt, so kann der Bau der Eisenbahn schon in den nächsten Jahren kräftig in Angriff genommen und in zweckentsprechender Frist spätestens gleichzeitig mit dem Bau Aus diesen Rücksichten erscheint der zuerst entwickelte Vorschlag, die zum Bau der Eisenbahn nach der Provinz Preußen erforderlichen Geldmittel in der angegebenen Weise durch eine Staats=Anleihe zu beschaffen, um so mehr als der empfehlenswerthefte, als die vorgeschlagene Beschaffung der Geldmittel ohne eine Vermehrung der Steuerlast und ohne anderweite Belastung der Stauskasse dlos durch eine für eine mäßige Reihe von Jahren vorzunehmende Umsetzung einer schon vorhandenen Rente in Kapital erfolgen und dadurch, außer anderen sehr erheblichen Vortheilen, die Möglichkei gegeben wurde, die Eisenbahn spätestens in 9 statt 18 Jahren ferng zu stellen. Berlin, im Marz 1847. von Düesberg. Bekanntmachungen. Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadtgericht zu Bocholt. (17535 6. c) Die zu Krechting#ab 1 u ei 48 et est. noti 48 ci 49 am Aaflusse gelegen #rn., Oel- und Walkmuhle nedst Muhlen=Hause und bevor in der Rataster=Gemeine Rhede, schuet: Ztur 23. J 135. Haus an der Mühle.. 28 Ath. 12 „„„ 136. Mühle„ 73 abgeschagt auf 11.111 Thlr. Preut. Cour. zufe der nedn Beringungen in der Registratur einz Tare, soll am 5. August Morgens 10 Uhr Krechtung in der Wodnung des Wirthe Elde auf Antrag der Eigenthumer der sudhastirt werden. Alle undekannte Realprätend gedoten, sich bei Vermeidung der Präclusion spatestens in diesem Termine zu melden. Bocholt, den 15. Januar 1847. Oeffentliches Aufgebot. (18296. 3. b, Ale diejenigen, welche an folgendes verloren gegangene Document: Rotartelle Schuld= und Pfand=Verschreidung vom 18. Januar 1833 üder 150 Thlr. Courant, ausgestellt vom Colonen Peter Heinrich Bei, zu Guddinker zu Gunsten des verstordenen Weders ahne und zufolge##l. 34.(ol. 53 des Hypothekenduches eingetragen auf Belz's Colonie in Guddinker,„ Pfande 5# Brücken ge Theilung wegen über die Weichsel und Nogat, wahrscheinlich eher, zum Ziel geführt werden. B. Der zweite Weg wäre eine allmälige langsame Ausführung nach Maßgabe der dazu disponidlen Mittel des Eisenbahnsonds und etwaiger sonstiger aus den Ueberschüssen der Staats=Kasse disponidel zu stellen der Fonds. Man würde in diesem Fall vielleicht auch von künftigen günstigeren Geld=Konzunkturen Gebrauch machen können, um die Fortietzung und Vollendung des Wertes im Wege der Privat=Unternehmung herbeizufühgen. Was die aus den Mitteln des Staats zu beschafrief Inhader Anspruche zu haben vermeinen, iu aufgefordert, ihre etwaigen Anspruche din Monaten, spatestens in dem auf den 28. Juni Vormittags 11 Uhr dem Oderlandesgerichte, Weseregpgn# scserase, pisignselts viesater geischzi e. ein ewiges StilschweiPun,. Lang, unz Stadigericht. Königliches eunve und Searigelagn. Vekanntmachung, chspiele Canigerlet, und W sgelegene Hesselers Colonar, dem ungefädr 25 Morges tdeile Uckerlent theile Wiefe., Weibe- und Seilgrund geberen. sen im 16 Juni c. Morgene 10 Uhr in Wege bes Bnf. gedets verkauft werden. Kauflastige wellen sio fur ##gesetzten Stunde auf dem Colonate einfinden. Ein großer Theil des Kaufpreisee kann enf dem Colonete steden dleiden, und konnen die ferneren Bedingungen beim Unterzeichneten eingesehen Helde, den 18. Tpeil 1847. Verziehungshalber u tage 3 Uhr Aegten Straße.V 107 42 Zisschen Cdampagner. Duc de Montedese. 1½ Odm Erdacher 1842er.— 1 Odm Zerster Traminer 1842er.— 1½ Ohm Rierkeiner. 844er. 25 Flachen e# Sttephe.— 25 Flaschen schheimer, 1834er.— 27 Flaschen Geisenheimer. 34.— 25 Flaschen Braunderger 1842er. 8 Zieschen Grundauser, 1842, und 10 Klaschen PunsoOssenz an den Meisdietenden verkauft werden Jodoc Nachel, Auctions=Cemmiffatr. S. 2. 2) 346. 8. c) Bei Unterzeichnetem befindet sich Lager von nachstehenden vielfach bewahrten ihren Wirkungen ganz vortrefflichen Arnkeln: Pariser Zahnperlen. Sicheres Mutel, Kindern dar Zahnen außerordent. lich zu erleichtern. Das Eini 1 Tdlr. lectricitäts- Ableiter. Ein neu erfundenes vorzügliches Mittel, um das überflüssige Fludium aus dem menschlichen Körper abzuleiten, und deshalb ein sicheres Heilmittel gegen Rheumatismus, Reißen, Gicht u. uc. Das Stück 10 Sgr. Keine Hühneraugen mehr! Unfehldares Mittel, um Hühneraugen in kürzester Zeit auf ganz schmerzlose Weise sofort auszurotten. Die Schachtel 10 Sgr. 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W inhler in Briefe und Gelder werden france erbeten. ge üier Wbettäicher vorzüglicher Qualität rempfiehlt zur gefälligen Abnahme Hubert Ponssen. (18685. 2. b) Grund-Verkauf. 19651. 3. b.). Die der Wittwe Kotters Holler und ben Zabrwege zum Debl ndcf Günkermanne Kotten neden einander liegenden 5 Stücke Ackerlaudes sollen am Montage den 26. April c. Nachmittage des sollen am Montage den 26. April c. 3½ Uhr an Ort und Otelle verkauft werden. Die Grklärung uder den Zuschlag erfolgt und werden die Grundstücke, die sich in guter Caltur definden und zum Reudau eignen, sofert zur Geansusg uberhefr. Wuug ges M. Gommissionair G. wurner sur die Bedingungen einzusehen Vrrernnt TRIER. * Scharzhofberger* * Wein=Versteigerung* vom Jahre 1846. —* „„ (18529. 3. b) An 17. Mai d. J. lassen# die Erden Koch auf dem Scharzer Hofe dei ### vii Erden Koch auf dem Scharzer Hofe dei Trier idre Weine, circa 30 Zuder 1846er# i G r e s c e n z, f r e i w i l l i g u n d Z u d e r w e i s e d a s e l b s t esentlich verseigern. Diese Weine, durch ihre Kraft und durch ### ihr eigenthumlich seines Aroma langst de#### kannt und vorzugsweise gesucht, bedürfen wohl keiner nähern Anpreisung. Vnn V erknuIe RRlrguts. Preise von Getreide 2c. auf auswärrt! gen Markten. Neuß, den 16. April 1847. Weizen, a.—T.— G., u.„ 5 Thlr. 2 Sgr.— Pi. Roggen, a.—Thir., u.„ 5„ 29„—„ Wintergerste 3„1„—„ Sommergerste 2„ 29„— Buchweizen 2„ 29„—„ Hafer,1„ 19„ 4„ Erdsen4„ 10„— Rappsamen„ 5„—„ Kartoffeln1„ 9„„„ Kleiner Samen—„—„—„ Rudel p Ohm 282 Pfd. o. F. 33„ 15„—„ dite p. Mai 32„ 7„ 6„ „„ Oct. 30„ 22„ 6„ Leinöl„ Ohm„—„„ Rübkuchen p 1000 St. St. 42„—„—„ „„ 2000 pd. Pres. 40„—„—„ Oround- nuts- Kuchen 45„—„—„ Sessamkuchen.....—„—„—„ Leinkuchen p 2000 pfd.—„—„—„ Branntwein p Ohm 18 Gr. 21„ 15„—„ Gereinigtes Oel 35„—„—„ Heu p Centner von 110 pfd.—„ 25„—„ Strod, Schock von 1200 pfd. 7„—„—„ Getreide überhaupt degehrt. Rüdöl vernachlassigt. Mainz, den 9. April Raizen v. Malter....... K. 38. 83 6. 8r7. Weismebl.,... fl. 19 20 kr. Rabil pr. Odm effet..... Tdlr. 39½ 1 40 pr. Mai„ 39½ 2 40 c. Oct. (18694. Unter Bezugnahme auf.V! und 46 des Westsalischen Merkurs wird daran erinnert, daß Montag den 17. Mai 1847 Morgens 10 Uhr offentliche Verkaufs= Termin des im hannover schen Amte Bersendruck, Landdrostei Bezirks Odna# brück, delegenen landtagsfabigen Rittergute TWISTEL Gute seldst ansteht. mit Jags und Bischerei ephop## d#t nach der Grundsteuer le 290 hannrontiche Morgen und wirst ab außerdem an Orbenzinsen jährlich 45 Thaler Gold und 24 Thaler Munze. Die Berkaufsbedingungen is Stiaburg in Oenobrueschen eingesehzen verden. Der Feasenoerann dauaes berait sinse wörngte Dank für die große ausgebehnte Theilnahme ab. welche das zum Besten der Armen am 14. d. m. veranstaltete Concert gefunden hat; insbesondere de selbe sich dadurch in den Stand gesetzt sieht, der jetzt in erhohtem Maaße vorkommenden Durftigkeit wirksamer entgegen treten Literarische Anzeige. Geschenk für Neukommunikanten. Bei J. O. Deiters in Münster i# Eremplaren wieder eingegangen: Rachschrift. nung vom 17. Januar 1820 verpflichtet die Staate. schulden. Verwaltungs=Bebörde, der reichsständischen Versammlung alljährlich Rechnung zu legen, und gewährt ihr dierdurch die Ledensbedingung eine gedeihlichen Wirksamkeit, die periodische Eindern. fung. Dasselde Gesetz knüpft an die Mitgaranii der reichs ständischen Versammlung nicht nur##.# leiden, für welche das gesammte Vermögen d# Staates zur Sicherbeit bestellt wird, oder weit zu Friedenszwecken dienen, sondern jedes neue De lehn, welches aufzunehmen der Staat zu seine Erbaltung oder zur Förderung des allgemeinen Be sten in die Nothwendigkeit kommen möchte. Se. ist die Garantie von Staatsschulden wesent, LT Erste Beilage zu Denksch die Ausführung des Eisenbahn lich bedingt durch eine genaue Kenntniß der Zinanz. s Landes und durch den Bestand der betreffen lage der„„—.—., Bestand B##### I, Uicheräinfimmung mit aus weilchem Lesteren Oruny, galgen Kämsischen Auschäfse 4 die Mitwikung der Stande be, Pesigungg ais mineisct Auartschster Oar ürer die Domainen, weiche über die Bosaunu.,(Gese Sammlung S. 307) gen des Gesetzes vom 17. Januar 1820 binaus. geben, einen Theil idres Rechtsgebietes bildet. Ferner bestimmt das Gesetz vom 5. Juni 1823, das, so lange keine allgemeine ständische Versammlungen stattfinden, auch die Entwürse zu allgemeinen Ge. setzen den Provinzial=Ständen vorgelegt werden sollen, welche Bestimmung jedoch nunmehr durch die Ertichtung des Vereinigten Landtags ihre Erledigung gefunden hat, so daß der Beirath des letzteren zu allen allgemeinen Gesetzen, welche Veränderungen in Versonen. und Eigenthumsrechten und in den Steuen zum Gegenstande haben, erforderlich ist und durch das Gutachten der Provinzial=Landtage und der Vereinigten Ausschüsse nicht ersetzt werden kann. Münster, 20. April Morgens 11¼ Uhr. So eben gelangen wir in den Besitz der Allgem. Preuß. Zeit. vom 19. d., welche in fünfzehn Spalten einen Theil des Berichts über die Sitzung des Vereinigten Landtags vom 13. d. bringt, in welcher die Verhandlungen über die beschlossene Adresse an Se. Maj. den König begonnen. Wir beeilen uns unsern Lesern den von dem Abgeordneten von Beckerath,(Banquier zu Crefeld, vom Stande der Städte aus der Rheinprovinz) im Namen des Ausschusses vorgetragenen Adreß=Entwurf mitzutheilen. Derselbe lautet wie folgt: Allergnädigster König und Herr! Das Wort unseres Königlichen Gebieters, and wenn es schmerzlich berührt, als treue Untathanen ebrend und eines Eingedens auf die Thron. Rede in Ehrfurcht uns entdaltend, gedenken wir fur des Ausspruches Cw. Majestät, daß dat Staattschulden=Gesetz vom 17. Januar 1820 in seinem unausgeführten Theile den Ständen Rechte und Pflichten gidt, die weder von Provinzial=Versammlungen noch von Ausschüssen geübt werden können. Auch wir vermögen nicht anzuerkennen, daß der Vereinigte Landtag in den ihm als reichtständischer Versammlung zustedenden Functionen durch andere ständische Adrverschaften rechtsgültig vertreten und daß bei der Aufnadme von Anleiden durch Zuziehung solcher Körverschaften die Mutgarantie des Vereinigten Landtages ersetzt werden kann. „Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Eremplaren wieder eingegangen Katholisch ist gut Ein Büchlein zunächst für fromme Katdoliken. Aufl. Preis 1 Sgr. Partiepreis bei 50 Expl. Thir. Katholisch ist gut sterben! Katdolisches Volkelte mit Noten uc. 2c. 4. Aufl. Preis 9 Pf. Partiepreis bei 50 Exemplaren Eure Königl. Maiestät daben seit Allerdöchst. ihrem Regierungsantritt auf eine edle Entsaltung des Nationallebens unablässig dingewirkt, und dank. dar erfreut sich das Land des Segens, den eine lebendigere Theilnahme des Volkes an den öffentlichen Angelegenbeiten gewährt. Eine neue höbere Siufe hat sich dieser Theilnahme erschlossen; das Bedürfnißz eines ständischen, der Einheit des Staates förderlichen Gesammtorgans erkennend, gerubten Eure Königl. Majestät die Stände aller Provinzen zu einem Vereinigten Landtage zu berufen. Eure Majestät haben aus freiem wahrhaft Königl. Entschluß einen großen Schritt gethan, und wir erfüllen eine erste beitige Pflicht, indem wir in unwandelbater Andänglichkeit an Eurer Königl. Majestät Person und Haus den Dank eines treuen Volkes am Throne niederlegen. Stand der Course, Geldspezien und#taatspapiere. Eiderfeld, den 19. April 1847. Amsterdam k. S. 141 Panis k. S. 2 M. Hamburg 1 S. „ 2 m2. Londen 2 M. P. Wien k. S. . 107 v E. 1% 90 1/0 P. Frankfurt r. S. 85# 79% B. 85% 79% P.„ 2 M. 84% 79% G. 84% 150%/10 P. Berlin k. S.— 130 1/8 G. 99% p.„ 2 M. . 8%% P. Leipzig 2 M. 149 6.23 sr.=et.„ 19„ „ Deu n. 1066. 5„ 20— Durch den boben Geist seiner Fürsten ur die Kraft der Volksgesinnung ward das Vaterland empor gehoben; auch sein berudt auf dieser Gemeinsamkeit. Sie hat sich darin neu bewährt, daß Eure Königl. Majestät in dem Allerhöchsten Patente vom 3. Fedruar d. J. die Absicht kund gaben, fortzudauen auf den von des Hochseligen Königs Majestat erlassenen Gesetzen, an welchen das Volk als an dem wohlerwordenen Erde seiner Kampfestreue hängt. Nachdem Eure Königl. Majestät den in dem Gesetze vom 5. Juni 1823 ausgedrückten Vorbedalt verwirklicht und der Versammlung, weiche in jenem Gesetze eine allgemeine ständische, in demjenigen vom 17. Januar 1920 eine reichsständische Versammlung genannt wird, den Namen des Vereinigten Landtags beigelegt haben, sind dadurch dem letztern die in den angeführten und in früderen Gesegzen begründeten Rechte erworden. Die VerordGedorsam dem Ruse Eurer Majestät und im Begriff, unsere Wirksamkeit zu beginnen, sädlen wir uns in unserem Gewissen gedrungen, zur Wahrung der ständischen Rechte die gegenwärtige ehrturchtsvolle Erklärung am Throne niederzulegen. Vertrauens. voll richtet sich unser Blick auf den dochberzigen Fürsten, der uns in seiner Weisbeit um sich versammelte, damit die Macht der Krone mit der gedeidlichen Wirksamkeit der Stände auf unerschutterlichem Boden sich verbinde. Eure Königliche Majestät Selbst haben das Recht als diesen Boden bezeichnet und das fürstliche Wort gesprochen: zwischen uns sey Wahrdeit! Wir leben der freudige. Zuversicht, daß auf solchen Grundlagen der Bar der vaterländischen Zukunft immer schöner sich arbeden werde. Dann ist die Macht der Krone sist begründet, denn sie wurzelt in dem sittlichen Bewußtseyn der Nation, dann ist dem preußischen Votke ein vor den sozialen Gefahren der Gegenwart gesicherter Entwickelungsgang gewährt; unter den Segnungen einer kräftigen monarchischen Regierung wird es der Güter eines freien, öffentlichen, alle Klassen des Volkes erbebenden Staatslebens theildaftig werden und, in Liede und Treue geschaart um seinen königlichen Füdrer, der großer Bestimmung entgegen gehen, zu welcher die Versehung den preußischen Staat und mit ihm des 9816s. die Ausführung des für ein abtoten Eisenbahn=Retzes, welches die vinzen und die Prorinzen auch in den Hauptrichtungen durch die dem Staate zu Geb Ausbesondere auch durch Uebern die Zinsen der Avloge=Kapital Druck befördert werden solle. Da bei den diernach zu! Gemäßheit der Verhandlungen schen Ausschüsse das System daß die Ausführung der zu ie senbahnen der Prirat= Unterne jedoch, behuss des raschen verselden, eine kräftige Unte Seitens des Staates gewährt rung der össentlichen Interessen so kam es darauf an, eineside same Theilnahme und Einwir und Verwaltung vorzudehalten entaire Beiheiligung und Un daß der Grfolg gesichert werde dafur Sorge zu tragen, daß alle Folgezeit mit daueraden bleide. Von diesen Gesicht Beiheiligung und Mitwirtung lichen folgende Grundlagen an 1. In Beiress der Th des Staates bei der Auffuhr Unternehmens 1) Der Siam bestellt seinen sellschafts=Verstandes, 70 der Bohn und der Vern nedmens selbst thütig 2) Der Staat bedingt sich lungen der Gesellschafte gung entiprechendes Stim gestalt, daß ihm bei Siebentel des Actien= K. in jeder Generalversamm 3) Der Taif sewohl für Personen= Besorderung, Bahngeld, ingleichen jel bedarf der Zustimmung 4) Auch bleidt demselben sondern auch die Abände helten 5) Die Ggellschaft du sic Interessen der Militair= dingungen in Beireff## neu für milttalrische Zu S. 373) zu umerwerse 1I. In Betraff der# Unterstützung: 1) Der Staat übernimmt der Begründung des 1 Actien=Copitels und beh sich demnächst ein Mehr wetteren Bestimmung## hung des Actien= Capti munie deutsche Voatrlaend berusen bet. Ja6, bschasft unden In tiesster Ehrsurcht Eurer Königlichen Majestät### 2) Für den Foll, des allerunterthänigst treugehorsamste mens nicht ausreichen die zum B reinigten Landta melten Stände.“ g versam(Ueber das Schicksal des obigen AdreßEntwurfs zu berichten sind wir durch die bekannte Bestimmung, wonach dir Augennein. Preuß. Zeit. alleinige gesetzliche Amm der Mittheilungen über die Landtagsverhandlungen ist, verhindert.) Dras u. Oerigg der Cervenratiche os= u Korhhentt: Ormmertüiche Redenem: I. Loppemat. lichen Ackten einen gewähren, wird vom e schuß geleistet und dies rantirt, so lange nicht Actien vollständig been 3) Um die Amortisation stelligen und dadurch Garantie übernommene gen, anderentheils Seiten des Staates zu Siedentel des Staate Tügungs=Fonds bestim Actten allmälig mitte verpflichtet die Staat. de, der reichsständischen onung zu legen, Ledensbedingung einer ie periodische Eindern. oft an die Mitgaranit mlung nicht nur##. sammte Vermögen d## ellt wird, oder welch sondern jedes neu: De der Staat zu seine ung des allgemeinen Be kommen möchte. Ss. Staatsschulden wesent. ue Kenntniß der Zinanz uich den Bestand dei eichem letzteren Grundtände bei Verfügungen e ü b e r d i e B e s t i m m u n. Januar 1820 binaus. chtsgebietes bildet. Fer. m 5. Juni 1823, das, ändische Versammlungen irse zu allgemeinen Ge. en vorgelegt werden soldoch nunmehr durch die andtags ihre Erledigung jratd des letzteren zu allen Beränderungen in Verten und in den Steuen rsorderlich ist und durch zial- Landtage und der ersetzt werden kann. ig und Herr! öniglichen Gebieters, an üort, als treue Unta. kingedens auf die Thron. tdaltend, gedenken wir ). Majestät, daß des m 17. Januar 1820 in eile den Ständen Rechte der von Provinzial=Veruschüssen geübt werden iögen nicht anzuerkennen, ig in den ihm als reicht. zustedenden Functionen örverschaften rechtsgültig Aufnadme von Anleiden Ahrperschaften die MitLandtages ersetzt werden urer Majestät und im Bezu beginnen, südlen wir drungen, zur Wahrung der genwärtige ehrturchtsvolle ederzulegen. Vertrauens. lick auf den dochberzigen der Weisbeit um sich verdi der Krone mit der geer Stände auf unerschutbinde. Eure Königliche 16 Recht als diesen Boden che Wort gesprochen: zwiWir leben der freudige. den Grundlagen der Bar ist immer schöner sich ardie Macht der Krone sest zelt in dem sittlichen Bedann ist dem preußischen ien Gefahren der Gegenungsgang gewährt; unter äftigen monarchischen Rehter eines freien, öffen#llsolkes erbebenden Staats= und, in Liede und Treue lichen Füdrer, der großer hen, zu welcher die VorStaat und mit ihm des and berufen hat. kurer Königlichen Majestät ist treugehorsamste ten Landtag versamStände.“ icksal des obigen Adreß. n sind wir durch die bewonach dir Allgemeine nige gesetzliche Quelle er die LandtagsverhandAerteurk Aurruut. Erste Beilage zu Nro. 94. Münster, Dienstag den 20 April. 1847. wahiche Pos- u Korshautt: dertenn: J. Coppenrath. nkschrift, die Ausführung des Eisenbahn=Netzes in Preußen betreffend. In Uebereinstimmung mit dem Gutachten der Vereinigten ständischen Ausschüsse haben des Königs Maseflu mittelst Allerhöchster Ordre vom 22. Nov. 1842 (Gesetz Sammlung S. 307) zu bestimmen gerudt, daß die Ausführung des für ein dringendes Bedürfniß erachieten Gisenbahn=Retzes, welches die Hauptstadt mit den Provinzen und die Provinzen unter einander verbinde, auch in den Hauptrichtungen das Auslund berühre, durch die dem Staate zu Geboie stehenden Mittel und Ausbesondere auch durch Uebernahme einer Garantie für die Zinsen der Avloge=Kapitalien mit Kraft und NachHruck befördert werden solle. Da bei den diernach zu tressenden Einleitungen in Gemäßheit der Verhandlungen der Vereinigten Kündischen Ausschüsse des Sostem zu Grunde zu legen war, daß die Ausführung der zu jeuem Neze gehörigen Elsendahnen der Prirat= Unternehmung überlassen, dabei jedoch, dehufs des raschen Beginnes und Fortganges verselben, eine kräftige Unterstützung und Mitwirkung Seitens des Staates gewäbrt und zugleich für die Wahrung der Ossentlichen Interessen Fürsorge getrossen werde. so kam es darauf an, einesidetls dem Siaate eine wirksame Theilnahme und Einwirkung bei der Ausföhrun. und Verwaltung vorzudehalten, anderentheils die preuemtaire Beiheiligung und Unterstätzung so zu bemessen, daß der Grfolg gesichen werde, gleichzeitig aber auch dafur Sorge zu tragen, daß die Staatskasse nicht fur alle Folgezen mit dauernden Belastungen vervflichtet bleide. Von diesen Gesichtspunkten aus sind Betheiligung und Minirkung des Staates im Wesentlichen folgende Grunelagen angenommen worden 1. In Beiress der Theilnahme und Einwirkung des Staates bei der Ausführung und Verwaltung des Unternehmens: 1) Der Staat bestellt seinerseits ein Mitglied des Gesellschafts=Verstandes, welches an der Ausfudrung der Bahn und der Verwaltung des ganzen Unternehmens selbst thätig Antbeil nimmt. 2. Der Staat bedinzt sich bei den General=Berse lungen der Gesellschaft ein seiner Kapital= Beiheillgung entsprechendes Stimmrecht aus, und zwar dergestalt, daß ihm bei der Betheiligung mit einem Siebentel des Actien=Kopttals(slebe unten in jeder Generalversammlung ein Siebenel sämmtlicher anwesender oder vertretener Stimmen zusteht. 3) Der Tais sowohl für die Güter= als auch für die Personen=Besorderung, so wie der Tarif fur das Bahngeld, ingleichen jede Aenderung dieser Tarise, bedarf der Zustimmung des Staates. 4) Auch bleidt demselben nicht nur die Genehmigung, sondern auch die Abänderung der Zahrpläne vorde* belten 5) Die Geellschaft du sich den zur Wahrnehmung Interessen der Milttair=Verwaltung festgesetzten Bedingungen in Beireff der Benutung der Eisendabnen für milttalrische Zwecke(siehe Gesegs. für 1 S. 373) zu umerwersen. II. In Betreff der pecuniatren Betheiligung und * Umerstätzung: 1) Der Staat übernimun den siebenten Theil des der Begründung des Unternehmens angenommenen Actien=Copitels und behült es, für den Fau, sich demnüchst ein Mehrbedarf ergeben sollte weiteren Bestimmung vor, ob solcher durch Erböhung des Actien= Captials oder im Wege der An leihe beschafft werden solle. 2) Für den Fall, deß der Reinertrag des Unternehmens nicht ausreichen sollte, um für die sämmtlichen Actten einen Zinsgenuß von 3½ pCt. gewähren, wird vom Siaate der hierzu nötdige Zuschuß geleistet und dieser Zinsgenuß unbedingt rantirt, so lange nicht die Amortisation der Prio Actien vollständig beendigt ist. 3) Um die Amortisation der Privat=Actten zu bewerkstelligen und dadurch einestbeils die durch die ZinsGarantie übernommenen Verpflichtungen zu beseittgen, anderentheils die Erwerdung der Bahn Geiten des Staates zu sichern, werden die auf Siedentel des Staates fallenden Zinsen zu einem Tilgungs=Fends bestimnt, von welchem die PrivatActten allmälig mittelst Auslosung und Einlssung nach dem Nennwerihe erworden werden. Die Ziasen daraus eingelösten Peivat=Actien fließen dem Tilgungs=Jonos zu. Da in Folge der Zins.Gagantie(zu 2.) die Ziusen für das Siedentel d## Staates zu 3½ pEi gesichent sind, so betrügt der hierdurch jährlich aufkommende, zur Tilgung der übtigen sechs Siebentel dienende Fonds ein halbes Prozemt des gesammten Actien= Capitals, und es wird mittelst dieses Fonds und der ihm zumachsenden 3½ prozentigen Zinsen der eingelosten PrivatActien die Amortisation des Prirat= Acttenkapitals im 57sten Jahre vollendet. Mi Rücksicht auf die für den Fall eines geringen Ertrages des Unternehmens den Actionairen vom Siame gewährte Zins= Garantie wird andererseits, saus der Reinertrag sich auf mehr als 5 pCi. des Actien=Capitals beläuft, von dem Ueberschusse über 5 plt der drine Theil der Staatskasse üderwiesen. 5) Sollte der Staat in Folge der Zinsgarantie gendihigt seyn, eine gewisse Reihe von Jahren hineurch einen Zuschuß zu leisten, oder sollte der Zuschuß in einem Jahre einen gewissen Betrag übersteigen, so steht dem Staate die Befugniß zu, die Verwaltung und den Betrieb der Bahn selbst zu übernehmen. Bei diesen Stipulationen, in Folge deren nicht ein Zinsgenuß von 3½ pCi., sondern auch reinstige Zahlung des vollen Nominal= Betrages etien gesichent ist, hut es denn auch keinem Bedenken unterliegen können, die Beschaffung der Gelomittel für Reve stehenden Eisenbahn= Unternehmungen auch dadurch zu fördern, daß die betressenden EisenbahnActien hinsichtlich der Annahme als pupillen= und depoSicherheit den Siaats=Schuloscheinen gleichestellt werden, wie dies durch die Allerhöchste Ordre 22. December 1843(Gesetz= Sammlung 45) geschehen ist. Die odigen Grunslagen haben indessen nicht als unter allen Umständen festzuhaltende Norm festgestellt werden können; vielmehr mußte es vorbehalten bleiben, bei den verschiedenen Eisenbahn=Unternehmungen nach den dabei odwaltenden Verhältnissen und nach Zeit und Umständen Modificationen eintreten zu lassen Namentlich erschten es angemessen, darauf Bedacht zu nehmen, die Staats=Kasse nicht ausgedehntem Maße mit einer Zins=Garzu belasten, wie denn auch die in der Alleshöchsten dinetk=Ordre vom 22. Novemder 1842 enthaltene Bestimmung, daß die zur Förderung des Eisendahndaues Staate Casse zu übernehmenden fortlaufenden Ausgaben den Betrag von jährlich zwei Millionen Thaübersteigen dürse, die thunlichste Beschränkung der Zinsgarantie nothwendig machte. Zu diesem Zwecke bot sich insbesondere die Maßregel dar, daß den Umnach für das Privat=Actien=Capital eine Zinsgarantie überhaupt nicht bewilligt oder solche doch einen Theil desselben gewährt, dagegen aber aus Reinertrage des Unternehmens vorweg ein gewisser Zinsgenuß fur das Privai=Actien=Capital oder für den garantirten Theil desselben prioritätisch zugestand würde, vergestalt, daß jener Ertrag nur insoweit, nach Gewährung dieses Zinsgenusses etwas übrig bliebe, zur Verzinsung des vom Staate übernommenen Capital= Antheils, reip. des garantirten Actien=Capitals, spruch genommen werden dürfte. Nach Inhalt der Denkschrift vom October 1842, welche der Berathung der vereinigten ständischen Ausschusse zum Grunde gelegt worden, wurden zur Herstellung jenes Eisenbabnneges insbesondere folgende BahnUnten, im Anschluß an die schon im Beiried slebenden oder als gesichert anzunehmenden Eisenbahnen, in Aussicht genommen: 1, eine Bahn von der hannoverischen Landesgrenze bei Minden nach Köln; 2) eine Bahn von Halle durch Thüringen in der Richtung auf den Mittelrhein; 3, eine Bahn, die mit Benngung einer der im Bau begrissenen Bahnen von Berlin zur Oder, Berlin mit Konigsberg und, vermittelst einer Zweizbahn, mit Danzig verbände, auch unter Umständen bis zur russischen Grenze sortgesetzt werden könnte; 4) eine Bahn von Frankfurt nach Breslau und von Oppeln zur östreichischen Grenze; 5) eine Bahn zur Verdindung von mit der nach Preußen, andererseits mit der durch Schlesien füdrenden Linie. Es war daher vorzugsweise das Augenmerk darauf zu richten, diese Eisenbahn=Verdindungen ins Leden zu rusen. Die Ergednisse der derüber gepflogenen Verhandlungen##nd folgende: Zu 1. Die Köln=Mindener Eisendahn= Unternehmung ist nach den odigen Grundlagen zur Ausfuhrung gediehen und die Bohn der Vollendung nade. ist ndmlich für diese Unternehmung unterm 18. Dezemder 1843(siede Gesez= Sammlung für 1844. S. ss.) eine Aaten=Gesellschaft mit einem verläufig auf 000,000 Aihlr. angenommenen Actien=Capital konsslonirt worden, von welcher der Bau kräftig beirieben so daß die ganze Badn im Laufe des Jahrs 1847 Beiriede wird gössnet werden können. Auch ist durch einen Staats=Vertrag vom(4. Dezember 1845) Februar 1846(Gesez=Sammlung für 1846, S. 77 die Ausfuhrung der Eisendahn von Miuden nach Hannover, welche sich der scvon fertigen Bada von Hannover nach Magdeburg anschließt, dis Ende des Jahrei 1847 gesichert. Der Staat bat sich bei dem ArCapttale für die Bahn von Koin nach Minden mit „860.000 Ridir. beibeiligt und für das ganze Capital 13,000,000 Rthlr. die Garantie von 3½ PEr. Zinsen, zum Belause von 455,000 Ridlr., übernomwodei für die allmälige Amortisation des Privatn=Capttals mittelst der für odige 1.860,000 Mtbir. aufkommenden Zinsen und Divivenden Fursorge getrosfen worden ist. Zu 2. Die Bahn von Halle durch Tharinin der Richtung auf den Mittelrhein ist. nachdem hierüber mit den betbeiligten Regierungen mittelst SiaatsVertrages vom 19 April 1844(Gesetz=Sommlung S. nothigen Vereinderungen getrossen, auf der Strecke von Halle über Weimar, Erfurt, Gotha und Eisenach nach der kurbessischen Grenze durch die unterm 20 Aug. 1844 bestängte Thüringsche Eisenbobn=Gesellschaft (siehe Geseg= Sammlung S. 419 fl.) in Bau genomvorden und wird voraussichtlich im Jahre 1847 vollendet werden. In Folge des Staats=Vertrages rom 20. Dezember 1841(Gesez=Sammlung für 1844, S. 438 fl. ist die weitere Fortsetzung der Bahn nach Kasvon dort nach der preußischen Gränze auf Paderborn, zum Anschlusse an die diesseitige über Lippstadt Soest nach Hamm zu fuhrende Eisenbahn eingeleitet, und da sich in Kurbessen die Bahn von Kassel nach Frankfurt a. M. an die Halle=Kasseler Bahn anschließen wiro, so ist auch die Verbindung mit dem Mittelrbein als gesichert anzunehmen. Von dem Actien=Capitale der Thüringschen Eisenbahn=Gesellschaft zum Belause von 9,000,000 Rihlr. ist, nach Inhalt des Staats=Vertrages vom 19. April 1844 diesseits, in Gemeinschaft mit der Großberzoglich sächsischen und der Herzoglich sachsen: koburg=gothaischen Regierung, der vierte Theil übernommen worden, wovon auf Preupen ein Betrag von 110.000 Mtdirn, trifft; es findei jedoch hierbei eine Betheiligung der Staatskasse nicht statt, da dieses Cartal aus einem von des hochseligen Königs Majestät ausgesetzten Legate gewährt wird. Auch ist eine Zinsga# rannte seitens des Staates nicht zugestanden, dagegen aber den Privat=Actien von den beibeiligten drei Regierungen hinsichts des Zinsgenusses für 30 Jahre der Vorzug vor den ihrerseits übernommenen Acten dergestalt eingeräumt worden, daß für letztere auf den Zinsgenuß aus dem Ertrage des Unternehmeus insoweit verzichtet worden, als es nötdig is, um für die PrivatActien eine Dividende von 3 Prozem zu gewähren. Zu 3. In Ansehung der Bahn von Berlin nach Königsberg und nach Danzig kam es zunächst auf sorgfältige Untersuchungen in Ansebung des für den Uebergang über die Weichsel zu wädlenden Punktes und in Betress der für die Bahn anzun hmenden Richtung an. Nach mehrsachen gründlichen Erörierungen ergad es sich als das Zweckmäßigste, die Badn bei Dirschau über die Weichsel und demnächst bei Mariendurg über die Nogat zu führen, wobei zugleich die directeste Verbindung zwischen Königsberg, Elding und Danzig erzielt wird. Da die großantigen Bauwerke, mitteist deren der Uebergang über beide Strüme zu bewerksteiligen ist, und dir dabei nothwendigen Strom= und Deich=Regultrungen, welche zugleich für die Landesmelloration sehr wesentliche Vortdeile mit sich bringen erst in einem Zeitraume von mehreren Jahren zur Ausführung gebracht werden können, vor deren Vollendung aber die ganze Bahn ihrem Zwecke nicht entsprechen würde, soist zunächst sofort die Ausführung der Weichsel= und der Regudrücke, so wie der Strom= und Deich=Regultrungen eingeleitet worden, unabhängig von den Vertandlungen über die Ausführung der Bahn selbst. Die Kosten für diese Bauten, deren Vollendung im in Aussicht genommen werden dars, berechnen sich nach den nunmehr vollständig ausgearbeiteten Anschlägen auf 8.865,000 Nihlr., welche aus den für die Berl nigsberger Eisenbahn disponibel zu machenten Fonde zu nrähren seon werden; vorläufig sind die zunächt derlichen Geldmittel aus den zur Besörderung des### sendahndaues überhaupt zu Gedote stehenden Fonks vorgsenbe nods. Was die Richtung der Bahn anlangt, so ist, nach reiflicher Enwügung der mannigfachen in Betracht kommenden Verdältnisse und Interessen, die Linie von Frankfurt über Kustrin und von aus in der Richtung auf Driesen, Schuetwas westlich von Bromberg noch Dirschau, von dort über Marienburg, Elding, Mübldeu Braunsberg nach Königsberg, mit einer Zweigbahn von Dirschau nach. Danzig. zur Ausführung bestimmt worken, vorbedaltlich der einstigen Ausfuhrung einer direkten Badn von Be nach Kustrin. Die Kosten berechnen sich nach vorliegenden Ueberschlügen für die Bahn: 1) r furt nach Kustrin dei einer Länge von 4.00 M 1,600.000 Ridlr.: 2) von Kustrin nach Dirsa einer Länge von 41/98 Meilen auf 14.848.034 Miblr. 3) von Dirschau nach Königsberg bei einer Länge ron 21.32 Meilen, ohne die Kosten der Brucken= Ueber gänge 2c., auf 5,939,201 Rihlr.; 4) von Dirschnach Danzig bei einer Länge von 4.43 Meilen 1.500.000 Ridlr. Hierzu treten 5) für die Brücken über die Weichsel und die Nogat, vordehaltlich einer Verminderung des Kostenaufwandes, welche sich aus der bereits eingeletteten anderweitigen Untersuchung über die norbige Stärke des Oberdaues als zulässig ergeden möchte 5.686.027 Ridlr., und für die kamit in Verbindung stedenden Sirom= und Deich Regulirungen 3.178,331 Riblr., zusammen 8,864.358 Ribir.;## daß sich im Ganzen ein Kostenaufwand von 32,751,599 Riblr. ergibt. Dafür würden dann, außer den für den allgemeinen Verkehr wichtigen Brücken bei Dirschan und bei Mariendurg und außer den zugleich Landeskultur=Interesse segensreichen Deich= und Sit Regulirungen, im Ganzen 7992 Meilen Eisenbahn gebaut werken, moron auf die Hauptbahn von Frankfurt nach Königsberg 75.40 Meilen, auf die Zweigbabn von Dirschau nach Danzig 4.43 Meilen nessen. Die Eisendahnverbindung von Berlin über Frankfurt nach Königsderg würde dabei, mit Hinzurech 10½ Meilen langen Bahn von Beilin nach#### eine Länge von 85.99, rund 86 Meilen, dung zwrischen Berlin und Danzig eine Länge 68.22 Meilen, die Verdindung zwischen Königeberg und Danzig eine Länge von 26 Meilen erdalte Bei dem Bau einer directen Bahn von Berlin nach Küstrin, in einer Länge von 11.05 Melle einem Aufwande von 2,774326 Ridirn., dabei von der oden zu a. gedochten Verdineut schen Küstrin und Frankimt abgesehen mu sten sich auf 33,925,919 Ridlr. stellen, dagegen im Ganzen 87.8, Meilen neu gedaut werden und eie B bindungen von Berlin nach Königsberg und nach D# zig sich um ungefähr 2½ Meilen abtürzen. In Beness der Ausführung des odigen EisenbadnUnternehmens haben zwar, sobald sich die zu wählende Richtung und der Kostenpunkt näder überseben ließen, vorläufige Verbandlungen mit einem zu dessen Vorbereitung zusammengetretenen Vereine statigefunk die Absicht dadin zing. nur für die Hälste 32,000,000 Tbirn, angenommenen Actien=Kapitals eine Zinsgarantie des Staates zu 3½ spruch zu nehmen, der anderen Hälfte dogegen vriert tätisch aus dem Ertrage des ganzen Unternehmene Zinsgenuß von 4 Prozent einzurdumen. Bei dem zwrischen somod! im Inlande wie im Auelande eingetreienen ungünstigen Stande des Gelt marktes haben diese Verdandlungen jedoch nicht weiter verfolgt werden konnen. Um schon während der umfassenken und zeitraudenden Erorterungen über die diessetts der Weichsel zu wäblende Richtung der Ausführung des Unternehmens näber zu treten, sind verläufig auf der Strecke von Matienburg nach Elding und nach Braunebern für Rechnung des für die Berlin= Königsberger Eisenbahn disronidel zu machenden Fonde die Grundermerdungen eingelettei, und die Erderbeiten und Brückenbauten in Aggriff genommen worden, wozu die Mittel vorschußneise aus den zur Beförderung des Gisendabn= deues überdourt zu Gebote stehenden Vonds entnommen sind. Nachdem sich indessen ergeben dat, daß er bei den inzwischen eingetretenen Verhütmissen nicht möglich sev. das Berlin=Königeberger Eisenbohnunternehmen nach ädnlichen Grundlagen, wie sie dei den oben erwihnten, mit Beideiligung des Siaates ausgeführten Eitendahnunternedmungen festgeietzt worden sind, ins Leden zu rufen, And jene vorläufigen Einlettungen dain deschränft worden, daß sle nur noch zu einem passenden Abschluß gebrackt werden; der große Brückendau bei Dirschou und Mertenburg wird dagegen mit den Asvontbein Mitteln des Eisenbadn=Fonds weiter fortgesegt. Zu 4. Die Eisenbahn von Frankfurt nach Bresl au ist dereite nach den oden bezeichneten Grundlagen zur Ausführung gebracht worden und eben so größten Theile die Badn von Oppeln nach der österreichischen Gränze. Die erstere, schon im Betriebe stehende Bahn ist von der unterm 27. November 1843 bestätigten Niederschlesisch= Märtischen Eisenbahn=Gesellschaft stehe Gesetzsammlung S. 371 ff.) ausgeführt worden, welche auch die sich anschliepende Bahn von Berlin nach Frankfurt erworden(siede Gesetzsammlung für 1845 S. 459 ff.), und außerdem die Anlage einer Seitenbahn nach Görlig zum Anschlusse an eine Bahn von Görlitz nach Dresden übernommen hat, deren Bau und Vellendung im Laufe des Jahres 1847 durch einen Staatévertrag vom 24. Juli 1843(Gesetzsammlung S. 403 fl.) gesichert ist. Von dem Actien=Kapitale zum Belaufe von 10,000.000 Thalern hat der Staat einen Beirag von 1,437.50/0 Thalern ubernommen; zugleich ist für jenes Actien= Kapital die Garantie von 3½ Prozem Zinsen, zum Betrage von 350,000 Thalern, dewilligt, dabei aber zu allmälige Amortisation des Privat=Anienkapttalt minelst der auf das Staats=Acterkapttals fallender Zinsen gesorgt worden. Was die Bahn von Oppeln nach der österreiaischen Gränze anlangt, so ist zurörderst die Vornudrung der von der Overschlesischen Eisenbabn=Gesel schaft ausgeführten Bahn ven Breslau nach Oppeln in Richtung über Kosel, Gleiniz und Mreloniz nach dem Gränzrunkte Berun von eden dieser Gesell.schaft unternommen(siede Geserzsammlung für 184; S. 310 ff., der Bau jedoch demnächst auf die Snecke bis Moslonitz vorläufig beschränkt norden stehe Gesetzsammlung fur 1846 S. 73), da die Vortsetzung österreichischen Kaiser Ferdinands=Nordbahn dis in Gegend von Berun vorerst Anstand gefunden hat, andererseits aber das in der Ausfüdrung begriffene Untarnehmen einer Eisenbahn von Krakau nach der oderschlesischen Gränze bei Muslowitz eine zweckmäßige Fortsetzung der Bahn darbiete, welche mittelst einer kurt Anschlußbabn nach der Landesgränze mit der Krafaue Verbindung zu bringen ist. Die Bahn ist bereits in ihrer ganzen Ausdehnung von Breslau die Moslowitz im Vetriede. Dagegen ist die Verbindung mit der Kaiser Ferdinands=Nortbahn durch eine Abzweigung von Kosel über Rattdor nach der Landesgränze bei Oderberg eingelettet, nachdem die§# c. führung der Nordbahn bis Oderberg gesichent worden. Die Kosel=Oderberger Bahn ist durch die unterm 10. Mai 1844 bestätigte Wilbelmsbadn=Gesellschaft G. setzsammlung S. 127 fl.) zum größten Theile bereie ausgeführt, so daß die Gröffnung des Beiriedes die Annaberg unwett der Landesgränze im Frudjahr 1•47 zu erwarten steht, bis zu welcher Zeit auch die Vollendung und Eröffnung der Nortbahn dis nach Oderberg ein erwartet werden darf. Ge bleidt dann nur nech die kurze Strecke von Annaberg bis Oderberg mit der Gränzbrücke über die Oder zu bauen, worüber die beiverseitigen Gesellschaften sich beretis verstäntigt haben, so daß es nur noch auf die Erledigung der dieserhalb mit der Kaiserl. österreichischen Regierung schmetenden Verbandlungen ankommt. Von dem auf 2 400,000 Tealer festgesetzten Actten=Kapitale für die Weiterfübrung der Oderschlesischen Eisenbahn von Orrein nach der Landesgränze ist vom Staate ein Beiag rei 343,000 Tbirn. übernemmen werden, so nie 3½ Prozent Zinsen für otige 2 400 004 Belaufe von 84.000 Thirn.; dabet ist eie Amortisation des Prieai=Actienkarstals von 2 057.000 Tbirn. durch Auesatzungei es jebrlichen Benages von 12,000 Tbirn. aus dem Zinsbet#age, welcher auf d## Staats. Actienkapital fällt, austerungen. Bei ter KoselOenberger Bohn ist eine Betbeiligung des Staa eine Zinsgarantie nickt nötbig gemesen. Zu 5. Was die Badn zur Vertindung von P einerseits mit der nach Preugen, anserei#e# der durch Salesten fürenden Linie anlangt, ist deren Ausfüdrung menigstens theilwetse schor näder geneten. Gs ist nämlich unterm 4. Marz 1846 Aaten=Gesellschaft zur Ausführung einer Badn von Pommersch:) Stargard nach Posen, welche sich mit der nach Preusen füdrenden Linie(zu 3) in der Gesend von Triesen kreun, konzessionint worden(stebe Gesetzsammlung S. 89 fl.) Zur Sicherung dieses bereit# in der Ausfüdrung degriffenen Unternehmens ist, da er dermalige Stand des Gelrmarktes dasselde ins cken zu bringen drobte, demaäckst von Seiten des Staates eine Betbeiligung an dem auf 5,000,000 Thaler setzgesedten Actien=Kapttole mit einem Kapttalbetrage von 714300 Thalern übernommen und die Zinegaraniie von 3½ Prozent für jenes Actien= Kapital, zu dem Belaufe von 175,000 Ribtrn. gewährt worden, mit der Maßgabe, daß minelst der auf die Staats=Actten fallen. den Zinsen die allmälige Amortisation der Pr vat=Actien nach Posen ist vierturch gesichert, so daß er zur Herstellung der in Rere nur noch auf die weitere Fortfuhrung der Bahn nach Salesten ankommt. Für diesen Zeck sind nun zuar auch schon vorläufige Einleitungen getrosfen, indem sowotl von Posen, als von Breslau aus vordereitende Ermittelungen behufs der Ausführung einer Gahn ven Posen nach Breslau, mit einer Seiten=Verbindung ven Lissa nach Glegan, zum Anschlusse an die Niederschle, sische Zweigbahn vorgenommen werden sind; bei den gegenwärtigen Venhältnissen darf jedoch zur Zeit auf## Aueführung dieser Verdindung im Wege der bloße Privat=Unternehmung nicht gerechnet werden. Außer den oden zu 1 bis 5 bezeichntten Sisn. bahn Unternehmungen sind dann noch 6) die Bahn von Elberseld nach Dortmund, n 18. 4 Zweite Beilage so wie 7) die Rheinische Eisenbahn von Köln über Aachnach der belgtschen Grenze, zu einer pecunkairen Unz. stützung seitens des Staates geeignet befunden worte Zu 6. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit in n von Elberseld nach Dortmund für den inen ren Verkehr und namentlich für die Kobien=A#. fuhr nach dem bergischen Babilk=Distrilte,— insbesondere mit Rücksicht, darauf, daß die Ams. führung einer Bahn von Elderfeld nach Winen sohn gleichzenig mit der Eisenbahn von Elderseld Düsseldorf eingeleitet war, das Unternehmen aber# Gunsten der damals projectirten Rhein=Weserbahn wie. der aufgegeben werden mußte, ist nämlich zur Ferdrung des demnächst wieder ausgenommenen Unternehmert bei der dafür gebildeten Bergtsch=Märtischen EisenbahGesellschaft eine Kapital=Beiheiligung mit einem Viemdes zu 4,000,000 Riblr. angenommenen Actien=Kantals seitens des Staates übernommen worden sich Gesetz=Sammlung für 1844 Seite 315 ff.), und zeu in der Ant, daß den Privat. Actien für einen Zinernuß von 3½ Prozent nährend 30 Jahre der Verza vor der vom Staate übernommenen 1,000,000 Gtti. eingeräumt worden ist. Ferner ist Zu 7 bei der Rheinischen Eisenbahn, mit ntt. sicht auf die bei den Verhandlungen der Vereinen ständischen Ausschusse hervorgebobene Rothwendiete einer Unterstutzung des Staats behufs der Fertigstellee dieser Bahn für eine Anleide von 1,250,000 Ritin die Garantie der Zinsen zu 3½ Prozent vom Stam bewilligt worden(siehe Gesetz= Sammlung für 184. Seite 326 fl.), zum Gesammt=Betrage von 43.754 Ridirn., und zwar mit Vorbehalt des Vorzugerechte einer früher gemachten Arrozentigen Anleide von 2,500.000 Ridir.(siede Gesetzsemmlung für 1840 S. 295 fl.) Die Amortisation jener Anleid= erfolgt Seitne en Eiserbadn. Gesellsch aft, weiche dazu jährlich ½ Prezn d#s Koritals und die Zinsen der eingelösten Odligtionen zu rerwenden verr flickin ist. Die Geltmittel, weiche in Gemäßheit der Abn t#csten Kabinetk=Orkre vom 22. Ner. 1842 zur S. 1g des Gisenbabntaues ausgesetzt werden Ant, in eimm K eptielfon###en Gp0hn Riblr., weiche im Jahre 1843 m 2,905.490 Rieu znemagenden Essetten, unter Antechnurg eines dart ausgesommenen Zinsen nech nicht gereckten Agie 5245 Gidir. 11 Sgr. 6 Pf. und mit 3.089.264 Ritir, 18 Sgr. 6 Pf. kgar zur Ditrostnon gesich Erkennt Auf die von dem verani Westfaltschen Merkurt J. 10. Mar 1811 gen eingegangene Beschwerde ub sors erfolgte Versagung de zwei Stellen des im georuck ten und zur Aufnahme in kur" bestimmten Artikels: das Oder=Genfur. Gericht des S aalt Anwalt# in Apil 1841, an welcher Th der Präsisent rath und Staats Sekret Leseine Dte ralh wig. Geheimer Oder= J Kammergerichtsrath s. B Direktor eut auf den Vortrag zweier Ret daß fur die beiden gestric nur um die Mittheilung Gensur erschienenen Zeitun delt, die Berhaltnisse der Beamten eines auswärtige den Vorschriften des Inlan nen, unter diesen Berbalt ausgeschlossenen Worte u die Druck=Erlaubniß, unter Behenden Gensat=Vertugur viermit geschieht, zu erche 864 Berlin, den 13. April Das Königliche O Hier die detreffenden ruhe den 4 Marz in 20 5 seiche durch das odige e worden ftad:„Beran giug Synagogendeamten) des 20 u. f. w. Die Trauerredners, des##ang schone gottvertrauende### chen, des Dekan Gaß. un Einsegnung. so wie endli tsraelutischen Geistliche machten einen erschüttern seiche umstehende Menge Auf Westfalischen Merkurs Manker= * 1. Jpri J. in einem laufenden Ahrl. 1843 an eatsmäßig mit 500.000 Mibir. aus sich um den Betrag der Metübersa üsse aus der Salz Devits Varmaltung gegen eransc lag von 1843 ert#edi, dis verselde auf= sener Allerböchsten Katineis=Ortre bestimmte Mavon jöhrlich zwei Millionen Ridir, gebracht ier ind; kieser Fonde vai diernach bersgen: im Jahre 1843.... 500.000 1844 628.300„ 1845... 629. 500„ 1846 1.021. 100 im Ganzen alle 2.678.900 Rublr. Der enstgerachte Koms zu A.) bei 1# mung, die Mittel zu der Karttel=Beiheiligung zu„ weische von Seiten des Staats## ßen demselben auch die Zinsen zu, weiche von ihm angehörigen Efferten aufkommen, so wie die Zisen der Actien=Kapttalten, weiche Seitens des Staam in Folge der vorenrähnten Kapttal=Betheiligung eingschlossen werden, soweit diese Zinsen nicht statutenmäßt zur Amortisation der Privat=Actien=Kapitalien zu ver wenden sind. Bis jetzt ist seitene mäßig eine Kapttal=Betheiligung übernommen worden I. bei der oden zu 1 erwühnten Köln=Mindene Eisenbahn mit 1,860,"00 Ridlr. II. bei der oben zu 4 enwähnten Niederschlesisch Märktschen Eisenbahn mit II. bei der oben zu 4 erwähnten Oderschiesische Eisendahn mit 343,000 Rihlr. V. bei der oben zu 5 erwähnten Stargard=Pesemer Eisendahn mit 714,300 Witzl, V bei der oben zu 6 erwähnten Bergisch Märk schen Eisenbahn mit 1,000,000 Rihlr., zun von 5,354,800 Rthir. (Schluß folgt.) m. eingegangene Bese Geasore erfeigte Versagn einen im gedruckten Prot Aufnahme in die gedach kel:„Schreiben aus Fre Oder Genfurgericht. ne Staatt= Anwalts, in se 1-47, an welcher Theil Ramen] auf den Bort ##ccht erkannt: daß su #berfelee noch Born und mung der Genfur Jostr und eben so wenig gege Vorschrift verstoßt. die 1 nit mithin nicht gerecht nit. unter Aufbedung Verfügung vom 23 2 Berlin, den 13 Tp Das Königliche 9 Schreid Ich will Ihnen heute Sie überraschen wird.## darauf vorberetteten. sandte. Hr. Graf o. D der Bundestags versame trag auf Einführen versteht sich von seldst. Presgesetze degleitet in vor mehreren deutschen die Bundestagsgesandt berg traten auch alsogl chen diesem Antrage X##ssme ers Antragt dl. A##rscheinlichteit Annadme des die Wabrscheinlcht das ihm Oestreich entg Meinung in Deutschlat keiner Prage, und der lands wird diese undb# nicht überderen. übrung einer Sahn von Seiten=Verdineung ven lusse an die Niederschle. werden sind; bei dn# jedoch zur Zeit auf## ; im Wege der bloße rechnet werden. bis 5 bezeichntten Sisa. u noch Id nach Dortmund, ihn von Köln über Aacka einer pecunkairen Unig. zeeignet befunden worten auf die Wichtigkeit in dortmund für den inafür die Koblen=A. Fabilk= Distrilte,— darauf, daß die Aus. erfeld nach Witten sche hn von Elberseld nat das Unternehmen aber# en Rhein=Weserbahn mit , i s t n ä m l i c h z u r F e r d genommenen Unternehmert sisch. Märtischen Eisenbahheiligung mit einem Vienmgenommenen Actien=Ka bernommen worden sichSeite 315 fl.), und zeu u. Actien für einen Zinerrend 30 Jahre der Verza mmenen 1,000,000 Rtti den Eisenbahn, mit B1t. sandlungen der Vereimen ergebodene Rothwendiehr 9 behufs der Fertigstellen von 1,250,000 Ritin 3½ Prozent vom Stam setz= Sammlung für 184 umt=Betrage von 43.750 ordehalt des Verzugerechte tigen Anleidevon 2,500.000 für 1840 S. 295 fl.) nleide erfolgt Seitene dn e dazu jährlich ½ Prezn en der eingelösten Odligin ist. in Gemäßheit der A5n 22. Ner. 1842 zur S.. us aufgesetzt worden An, Ilends von 6.000.000 905.4 10 821#1 ATTTTR 1• F 11 1* Zweite Beilage zu Nro. 94. Munster, Dienstag den 20. April 1817. Erkenntniß. Auf die von dem verantwortlichen Redakteur des „Westfaltschen Merkurs J. Coppenrath zu Uunger Besgwert, abet Bi, Celiens bet u.n. sors erfolgte Versagung der Druck Erlaudaiß(ur Stellen des im gesruckten Prodedlatt vorgelegten und zur Aufnahme in den„Wbestfalischen aker. kur" bestimmten Artikels:„Karlorude, 4. Marz hat des S aatt Anwalt# in dent, Wirtlicher rath und Staate Sekretair Bode 2.d die glieder, Geheimer Oder=Juni,rath Settwach Geheimer Oder Tridunalsra## Deaer. Geheimer Oder Aridunalsrath Ulrich. Geheimer Medizinalrath. Pros. Dr. Lichtenstein, Geheimer Justiz= rath von Rohr, Wirklicher Legationsrath H#### wig. Geheimer Oder= Jnstizrath Baumeister Kammergerichtsrath v. Bulow. Lond und Stadtgerichts. Direktor Luther, Kammergerichtsrath auf den Vortrag sweier Referenten füe Recht erkonst. daß fur die beiden gestrichenen Stellen, da## sich hanLelk, dne Verdaltausse der Zoben Beamten eines auswärtigen Staates ader nicht nach den Vorschriften des Inlandes nen, unter diesen Verhaltnissen ader die vom Druck ausgeschlossenen Worte nicht unzulassig erscheinen, die Druck=Erlaudniß, unter Aufbedung der entgegenRehenden Censat=Versugung vom 8. mkar, 1847. wie viermit geschietzt, zu ertheiten. Von Rechte wegen. Berlin, den 13. April 1847. Königliche Oder=Censur. Gericht. Bode. Hier die betreffenden Stellen des Artikels Karleeuhe den 4 Marz in„V 5s des Westf Werkurs, wie seiche durch das odige Erkenntniß wieder hergestellt worden sind:„Voran gingen die Geistlichen(Rtatt Synagogenbeamten) des 2c. israelitischen Bekenntnissee u. s. w.... Die einfachen, herzlichen Worte dei Trauerredners, des evangelischen Dekan Cachs, da V.. pe.. n uus sege Masses Einsegnung, se wie endlich das erbebende Gedei de# tsraelutischen Geistlichen(satt Synagegergiemten machtes einen erschütteraden Eindruck auf die zahlzeiche umstehende Menge u. f. v. Denkschrift über die Verwaltung der bei der Rendantur des Staats= Schatzes vorhandenen Nedenfonds für die Zeu von 1840 bis 1846. der Rendantur des Staats=Schaget werden, ganz rt vom Staate= Schage, noch folgende Feude er Antechnurg einee nech nicht gebeckten Agte6 Pf. und mit 3.089.264 ar zur Dieroston gesteb 4hri. Bonrs, weichia mit 500.000 Mitlr. au um den Betrog der Metbits. Varmaltung gegen di, bis verselde auf ill= Ortre bestimmte Maionen Ridir, gebracht ien nach versgen: 500000 Midtr. 528.300„ 629.500„ 1.021.100„ We 2.678.900 Ridir. zu A.) bat kie Gestiskarttel- Beibeiligung zu e 8 Staats bei medreren Eisen mmen werden ist. Ge fll; insen zu, weiche von da ukommen, so wie die Ziweiche Seitens des Staam Kapttal=Betheiligung einge se Zinsen nicht statutenmäßl at. Actien=Kapttalien zu eer seitens des Staates statuten gung übernommen worden mrühnten Köln=Mindene 60,000 Miblr. 4 erwähnten Niederschlesisch ihn mit 1.437,500 Rcblr 4 enwähnten Oderschlesische 3,000 Rtblr. 5 erwähnten Stargard. i 714,300 Rihlr. semie 6 erwähnten Bergisch=Märkimit 1,000,000 Mitlr., 102 von 5,354,800 Rthir. iß folgt.) Staat: Erkenntniß. Auf die von dem verantwertlichen Redacteur Westfalischen Merkurs Jos. Goppenratd Munner anteim 3. April 1811 geführte und am ei m. eingegangene Beschwerde uber die SeitenGensors erfolgte Versagung der Druckerlaudatt einen im gedruckten Prodedlatt vorgelegten und Aufnahme in die gedachte Zeitung bestimmten# kel:„Schreiben aus Frankfurt, 20. Marz“, dat Gensurgericht, nach erfolgter Orklarung des lis. in seiner Sitzung vom 13. April 1•41, an welcher Theil genommen haben: ffolgen#### Ramen] auf den Vortrag zweier Reserenten fa #mecht erkannt; daß fur den gedachten Artikel, da verselee nach Form und Inhalt gegen keine Bestim mung der Genfur=Jostruction vom 31. Jannar 843 und eben so wenig gegen eine allgemeine gesetzliche Vorschrift verstoßt, die Versagung der Druck=Erlaudnit mitdin nicht gerechtfertigt ist. die Druck Erlaubnis. unter Aufbedung der entgegenflehenden Gensar Verfügung vom 23 Mar; 1841, wie viermit geschieht, zu ertheilen. Von Rechte wegen. Berlin, den 13 April 1947 Das Königliche Oder= Censurgericht. Bode. 6 Schreiben aus Frankfurt, 20. Marz. Ich will Ihnen heute eine Mittheilung machen, die Sie überraschen wird, odgleich seitherige Geruchte schon darauf vorderetteten. Der k preus Bundestagsgesandte. Hr. Graf o. Donhoff. Kellte in der Sitzung der Bundestagsversomalung am 11. d. M. den trag auf Einführung der Preßfreiheit. Ee versteht sich von seldst, daß dieser Antrag von einem Presgesetze degleitet is. Dieser Untwurf wurde zu. vor mehreren deutschen Regierungen mitgetheilt und die Bundestagsgesandten von Bayern und berg traten auch alsogleich im Ramen ihrer Monarchen diesem Antrage dei. Demit ist ollerdinge die Annahme des Antrags noch nicht gesichert, ihr aber die Wadrscheinlichkett verlieben, seldst für den Fall, das ihm Oestreich entgegen wäre. Daß die offeutliche Meinung in Deutschland für Presfreibeit in. keiner Prage, und der erleuchtete Zurstenrath Deutschlands wird diese unabweisdare Forderung unserer Zeit nicht überderen Bei Seifen-T Mne Pl. Thaleen in Staatsschuldscheinen, welche zur Deckung der noch ruckstandigen Anforderungen an den Staat bestimmt war und zu diesem Beduse datte gegen daar Gelo gesetzt oder zum Tages=Course in Zadlung gegeben wer den mussen.— Da zu jener Zeit eine Veimedrung bis dahin nur 11,242,347 Thlr. detragenden Kassen weisungen vom Handelsstande wiederdolentlich gend nachgesucht worden war und auch, nach fälligen Berichte des Fianz= Ministers, die# Kassen= Anweisungen bei dem damaligen Umfan Verkehrs fur die Bedurfnisse des Publikums und zur Berichtigung des gesetzlichen Theils der Abgaben in Kasse Anweisungen nicht mehr ausreichend war, so beschlosser des dochseligen Könige Majestät, die deantragte mehrung dieses Euculationsmittels gegen Einziedung zinelicher Staatepapiere nachzugeben und bestimmten tels Allerbochster Rabinets= Ordre vom 22 Aprll Gesetz= Sammlung Seite 33, daß 6 Millionen T Staatspapiere bei der Haupt= Verwaltung der Staschulden devonirt, außer Cours gesetzt und dafur gleiche Summe in Kassen=Anweisungen ausgefertigt solle Die Haupt=Verwaltung der Staatsschu angemiesen, die bei ihr deponirten und außer E. gesetzten Staatspapiere nur gegen Zurücklieferung einer gleichen Summe in Kassen=Anweisungen und nach erfolgter Vernichtung derselben wieder in Cours zu zurück zuliefern Die zu dieser Deposition denugten Staatepapiere waren jene oben erwähnten der tung gedörigen 6 Millionen Thaler Staats=Schuldscheine. Die Zinsen von diesem Kapitale wurden nicht zum Staats=Schatze eingezogen, vielmehr erhielten solche zunächst die Bestimmung, einen von allen übrigen Kassen und Fonds abgesenderten daaren Reservesonde für die Realisation der Kassen=Anweisungen zu bilden.— Nardem dieser Reservesende die zu einer Summe von 4 Millionen Thalern angewiesen war, welche zu dem angege denen Bedufe ale vollständig genugend erscheint und den den gewöhnlichen Realtsationsmitteln vollkommen dafür Gewähr leistet, daß die Realtsation der Kassen= Anweisungen auch in Fällen eines außerordentlich starken Begedes keinen Augenblick unterbrochen werden darf, hat jene Zinsen=Einnadme die Bestimmung erdalten, daß aus Weblthätigkeuszwecke defordert. z. B. Krankennung: Eiut auegesgem Hents vterel uct ezehsagfe, Die Kesten der Errichtung eines Normal=Krantenoauses in Berlin fur 300 Kranke sind zum großen Theil aus diesen Fonde dereite bestritten werden und die Kosten der Ausstattung oder Unterhaltung dieser wobltdätigen Anstalt werden tbeilweise gleichfalle daraus bestritten werden. Die Resultate der Verwaltung des Fonde sind folgende: Es wurden an Staatsschuldscheinen deponirt: z) 1. 000,00 Thir, von denen die Ziusen seir 1. Jannar h) 2,000,000 Thir, von denen die Zinsen seit 1. Bat eem undugern.— Ds Salteg 1839. 1 ver 16 /00 Toir, von 2.00/00 vrn 1 1828 und 1 Januar 18.9 a# per. 40,000 Tblr. 3 sammen 200.000 Thlr., von 6,000,000 pro 1. Jan. 18 und 1. Januar 1843, 14 Jadre a 4 pSt. 3.360,000 Tblr. — Vom 1. Jan. 1843 ab wurden die Zinsen der Staateschuldscheine von 4 pét auf 3½ pEt. derabgesetzt gingen dabet an Konvertirungs= Prämie u 2 per. ein 120,000 Thir und weitere Zinsen pro 1843 und Jadre 5½ pEr. 810 000 Thlr., überdaupt 4,520,000 Tblr. Davon sind 1) els Hulfe=Fonds depufs der Realisavon Kassen= Anweisungen abgesondert vorhanden, wie vorder angegeben 1,000,000 Thir., 2) zu mildtdättgen Zwecken verwendet 220,344 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf., Bestande zu gleichem Behuf vordanden 299.655 Thlr. Sgr. 3 Pf., sind: 4,520,000 Adlr.— Nachrichtlich ist dier zu erwähnen, daß seit dem Abschluß poo 1946 aus dem Bestande der 4,000,000 Thir. auf Allerdöchsten Besehl Eine Million Thaler zum Ankauf von Getreide=Vorratben vorschußweise verwendet worden ist, um der Gefahr einer wachsenden Theuerung vor der nächnen Erndte begegnen. Dieser Vorschuß wird nach dem Wiederverkauf der gedachten Vorrätbe zurückerstattet werden. 2. der Landwedr= Pfer### tiaunge= Fende, Muteist Allerdöchster Kadmete=Orore om 20. Mai ir20 an den Minister deo Thtzeg, Ber zitgunge Gelder für die an die Linten=Ceraler e ee f be un bi, Hogzen ganonehr vem ene, Pfess der vono) 1 ,g deren, Verwaltung uberSchag=Ministertum zur 95gese, geu, beretagt bei einer wiesen werden sollten, um dtese Pot..., gemgg, nehg kunftigen anderweten Wodumo, gerz,üigten Provinzen den auftommenden Biuien, Gatze i, zu Gute zu rechnen. Prosen vr(ouaen für die bes biesem Hende aufosd de Jarte denen une gusg, S. us u. deust. run un male eh zu Beigem Gchu genee Conte angelegt wurde. sia beren Ucberweilung 9n du. bzu; ptl 2; zun de Rezerunge- Schiyf 11g Thlz.: 1 tur e 442 Tdir 1 Sgr., zusammen 11.1-: Durch gunstige Konsunkturen fur den Ankauf taateschuldscheinen, so wir durch jtbesmal premptt altsirung der eingegangenen Zinsen, dat sio der Fonds in dem Maatze vermedrt, daß am 1. Jonuar in Staatsschuldscheinen verdanden waren: 1) Regierungs=Beurk Kcoimn 525 Tdlr., 20 für den Regrerungs=Bezuk Köntgeberg 16.950 Tdir., 2 gierungs=Bezirk Liegnig 3.150 Adlr., 4) für die ovinz 301,200 Tdlr., zusammen 724,425 Thir, wonach uhin der Fende in den 26 Jadren seiner kostenfreten erwaltung beinade die auf das Funfsache soines urunglichen Betrags ungewachsen ist.— Die des Fende wird in gleicher Ant soitgesetzt, dech kann dessen Vermedrung in so gunstiger Prograssien, wie dieder, fernervin nicht mehr vorschreiten weil inzwischen erfolgten Reduktion der Ziusen der Scaateshultscheme von###t. auf 3½, P%iggg ger She. eingeben, und in Beziedung auf den untocil der Adeinevinz des Kenige Masestat auf die diesfallige Pertion der Provinzialstände der Abeinprovinz, Abschiedes vom 1. November 141, genedmigt daden, daß von den aus jenem Kapttale=Antdeile aufkommenden Zinsen die Summe#n0 Tdir jährlich als eine Beidulfe zu den Kosten für die bedufs der jädrlichen LandwedrUebungen zu stellenden Pferde verwendet werden konne dann noch verdleidende Ueberrest jener Zinsen nach wie vor zur Vergrößerung des Stamm=Kapitals Sechimmt Hiaten fene,„ 35 843 ab gelteferten ertreerdindren Ueberschussen gebildete, nachst dem desinttio geschlossene Deposital=Fends. Mittelst Allerdochster Radinets=Ordre vom bestimmten des dechseligen Konige Mazestät, dat ven zufäligen Mohr: Einnahmen der Fenume g#ne welche uber kie eiatemsttg anfhobrger n#e######n eingeben möchten, nocbem, ven bire guggag Tolf, gleihEinnahmen noch die Summe von 24m.00 salls zum kurrenten Staatshaushalt abgeliefert sein würde, zu einem besenderen Fonds gesammelt, bei der intur des Staatsschages verwaltet und durch zinsBelegung bei der Bank möglichst vermedrt werden Diesem Fends ward die Bestimmung gegeben, daraus Zadlungen fur solche Gegenstände aus dem biete dr Kunst und Wissenschaft, wie auch zu außererdentlichen kuchlichen Zwecken, zu leisten, auf wische im Veraus gerechnet sev, und wozu die in ten Staatshausbalt ausgesetzten Fonde nicht zureichend senn wurden.— Der Fonds datte ulr. April 1940 außer einem fur die Errichtung der Reiterstatue König Friedberette angewiesenen Deposital=Fonde von Tdlr. einen Bestand von 307,155 Tblr. 2 4 Pf., dazu traten an ferneren Post=Medr= Ueberschussen 1840 158495 Tdlr. 26 Sgr. 8 pf., v. 1941 T.3 Tdlr. 1 Szr. 3 Pt., p. 1812 42.320 2prr. 21 Pf., zusammen 296.171 Tdlr. 19 Cg. 5 pf., Summe 543.832 Jdlr. 21 Sgr. 9 Pf. Hiermit dörte nat auerdöchstem Beschl die weitere Ablieferung solcher MedrEinnadmen gänzlich auf.— An Zinsen der noch nicht abzehobenen und im Bestange gerbligt sammesn 24i.as Ddlr. 12 Cg. 3.5ig6z, Pen gezahlt und angewiesen::. fur Au#m##### zu teirchlschen Zwecken anschlueslich des unen bematien uns ien Loten den u enr due Herurg.“2 Pur echen. ersatus Kontge Prochh, gungun Tbir. besimmt. Dasen Swack woren ursrun, g12, Tolr. 11 Cgr. 3 And unzweichen#e gugn Best 11 Tbir. 18 Sgr. 4b,. /119 an Zinsen aus der stere fergfältigen Püggung der donenüten Galter aufgetommen 8.10 Thir., und zu diesem Depositum geschlagen worden, um mit dem oden nachgewiesenen Bestande von ann Tdir. 13 Sgr. 3 Pf, die Mehrkosten zu decken, welche, wegen dee vergrößerten Plans, nach welchem das Kunstwerk ausgefuhrt wird, gegen den der Kreue England gerosienen Ucdereinkommen ist der zur Dotatien für das Bistbum zu Jerusalem auf Preußen fallende Antdeil in zinstragenden Papieren, nämiich 85.000 Tdlr. märkischen Pfandbriefen und 35.000 in Staatsschuldscheinen angelegt worden. Die Zin## sind dazu bestimmt, den Antbeil zur Gustentation des Bischofe von Je decken, dis das Dotations=Kapttal event. in e Biepe fitiens: Sen## Gr. Meite4 und nach 875.275 Rtdlr. 24 Ggr. 6 Pf. mit Einschluß von 612.300 Rtdlr. in Staats=Schuldscheinen der Rendantur des Staateschages zur desonderen Verwaltung mit der Bestimmung überwiesen, das daraus theils Gutobesiger, welche in Folge der Kruegs sreignisse in ihren Vermögens= Verdältnissen zuruckgekommen waren,— theile besenders ausgezeichnete verbienstvolle Offiziere in der Armee theils andere Grundbesiger, weiche in Foige außerordentlicher Unglücksfalle: Brand, Ueberschwemmung 2c. unverschuldet in ädnliche hulfsbedurftige Lage gekommen waren, theils auch Wittwen und Waisen irgedliedener oder in Folge torer Wunden nachstde m.lde deng vieger, entweder durch Darledne, zum Theil zinfrei, zum Theil gegen ganz geringe Zinsen und mavige Erstattungs=Raten, auch unter Umstanden durch Guadengeschenke unterstugt und, wo möglich, vor dem Ruin bewahrt werden sollten. Da des Konigs Majestät sich die Disposition über diesen Fende für jeden einzelnen Fall vordehalten hatten, so wurde derselde Dioposttions=Fonde Gr. Maiestät des Könge denannt.— Die daraus gewahrten Dariedne sind tdeils gegen dopotbekarische Eintragung, weldhe bei den vorder ungegebenen Verhaltnissen eine vollig genügende Sicherheu nicht gewähren konnte, theils gegen einfache Schuldverschreidungen auf personliches Vertrauen bewilligt und die durch Zins=Zadlungen und Kapitals= Erstattungen eingedenden Gelder wiederum zu gleichen Zwecken verwendet worden.— Das Vermögen des Fonde bestand am 1. Juli 1840 in ausstehenden Forderungen, mit Einschlus von 7805 Tdir. 2 Sgr. Zinsresten und ernem Bestande von 49,075 Thlr. in Staatsschuldscheinen, zusammen in 207.403 Tdlr. 11 Sgr. 1 Pf., darauf sind wieder eingegangen, demnächst aber an neue Darledne und Verschusse wiederum bewilligt worden vom 1. Juli 1840 bis un. Dezemder 1846 255,026 Thlr. Sgr. 1 Pf. wodurch der Vermögens= Zustand nicht geundert wird. An Zinsen. welche mitdin eine Verdee Fende biden sind eingegangen, 82.455 Idlr. 0 Toif. 12 den Fonde a. welche medrung dee geues onorn, sind eingegangen, 1 Sgr. 4 Pf. und an Medr verbliebenen Zinsresten treten dinzu 595 Tdlr 1 Sgr. 6 Pf., zusammen 8,0 00 Tdkr. 3 Sgr. 10 Pf., sind: 890,513 Tdlr. 15 Sgr. 9 Pf., dagegen dat sich die Vermögens= Substanz des Kende in demselben Zeitraume vermindert: 1. an desiniFende in demselben Zeitraume vermindert niv gezadlten Guadengeschenken. Unterstutzungen sionen um 107,604 Tdir 18 Szr., 2. an ausgefallenen Ferderungen un inerigidlen und 45.201 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., zusammen um 252,806 10 Sgr. 4 Pf. Ge stellt sich mitdin das vordandene Vermögen des Fonds um Schluffe der Rechnung pro 1846 auf die Summe von 637,027 Thlr. 5 Sgr. 5 Pf., welche mit Einschlus von 30,925 Thaler Staatsschuldscheinen lediglich in ausstebenden Darlednen und Vorschüssen von der oden angegebenen Art besteht. Neue Unterstutzungen daraus konnen mithin nur nach Maaßgade der wieder eingedenden Gelder gewährt wer1840 daute daes Vermogen des Fonde. 11 Sgr. er durch die vorstebend in sieden Jahren 1840 den. Am 1. Juli 1##0 gane ous Stemegen wie vorder ungegeden, detragen 807,463 Thl 11 Pf. Es hat sich der Fonds da nüder angegebenen Leistungen in bis ulr. 1846 vermindert um 109, Berlin, den 6. April 1847. 6 Sgr. Thile. Personal=Chronik. Arnederg. Der Land= und Stamgerichte- Affessor Gebrien zu Hilcdendach ist 2ls Assessor an das Lond= u. Stadtgericht zu Rieiberg verietzt.— Der Land= und Stadtgerichts Boie Pistorlus zu Attendorn ist vom 1. Juli d. J. ad mit Pension in den Rudestand versetzt. Rinden. Der bisberige Revier. Verwalter, Forst=Candi###t Jarger, ist zum Königlichen Oderforster ergannt und seldigem die bisder von ihm verwaltete Oberförsterei Boedrecken vom 1. d. M. ab desinitio übertragen. Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Juni 191 Hu 62 114 gedorne Huntmann zu Hunterort, Kirchspiels Wersen, ein Dorlehn von funf Thir. Gold Thlr. Conventione- Runie und tunf und zwonzig Ahlr. Preut. Courant gegen haldjahrige Kuntigung und 4 Procent Ziusen den Geschwistern Gary und Reg! daselbst verschulden, und das Gautio Document von dem namlichen Datum, wonach odengenannte Colona Huntmann sich für das### tergut der genannten beiden Geschwister Schro## wei und dreitig Tdir. ein und zwanzig Ear els pf. als Geldaschuldnerin verdurgt det beide eingetragen im Hopothekendache auf Hustmanns Colonat#• Csl. zu Hunterort, sind verloren und deren Amort sation deantrag: Desbald werden alle diejenigen, welche an diese Docamente als Gigentdumer Gessionerten. Pfendoder sonstige Indader Anspruche zu haden vermeinen. aufgefordert. idre etwaigen Anspruche dinnen 3 a0 naten. spatestens ader in dem vor dem Leputirten Heren Oderlandes gerichts Affessor Geisderg am 14. Juli c. Morgens 10 Uhr an der diesigen Gerichtsstelle angesetzten Term anzumelden und nachtuweisen, widrigenfalle sie ioren Ansprüchen daran ausgeschlossen und die frag Documente für erloschen erklart werde so# Tecklendurg, den 19. Marz 1847. Königl. Preuß. Land= und Stadtgericht. Heuge. Heckenberg. Die vaterländische ner=Versicherungs=Gesellschaft diese Zeitung erscheint glich, Montags ausgeemmen, und kostei dier 10 Sgr., ausportofrei 3 Thir. 5 Ser. halbjährlich. Das Protokoll r 21 GeneralBersammlung betrifft den Jahres=Bericht# Der Geschäftsstand der Gesellschaft war am 1. Januar 1847 folgender: Kopital der Gewährleistung Thlr. 1.000.000.— S Gewinn Reser# Die Reserve an dereits eingezablten Pramien, einschließlich Adir. 36.000 gegen Brandschaden aus 1846, beträgt In 1846 hatte die Gesellschaft an Brandschaden zu tragen Laufendes Versicherungs=Kapital 2100n 1½ 119.88 12½ 149.769.415—„ die Gesellschaft gewährt nach§ 11 ihrer Bedingungen den Hypothekar Forderungen Schutz. Das SiGesellschaft, deren Bedingungen, die JahresAbschlüsse, uderhaupt Alles, was Verfassung und schäftsführung betrifft und Interesse für ein verehrliches Hudlicum baden konnte Haupt=Agenten zur Einsicht offen; auch wird derselde, so wie die Agenten Herr Ant. Casser in Genden, E. Cohn Oelde. F. A. Crone Goesfeld, Rendant Hetzel,„ Ablen. F. 2 Koberg Beckum. Ed. Piekenbrock Dulmen. „ Raue& Hulomann Rheine, „ Louis Storp„ Warendorf. Herm. Wessendorff Legden, vereitwillig jede passende Erleichterung dei Bersicherungs= Einleitungen gewähren. Nro. 95. den 16. Apeil 1847. Hermann Gerbautet, Agent. Ed. Ichon, beeidigter Schiffsmakler in Bremen, expedirt fortwährend Schiffe nach den Bereinigten Staaten von Amerika, allen Reisenden dahin zur Adschließung von Schifft. Contracten Nadere Auskunft üder Preise und Bediagungen ertheilen Laporte& Krüger in Mänster. PferdeAüetlon. (18474 3. c) Am 4. Mai d. J. Vormittags 9 Uhr soll im diesigen Koniglichen Reithause eine Anzahl Reit und Wagenpferde ossentlich meistdietend verkauft wersind die Berzeichnisse von diesen Pferden, selchen alle bekannte Fehler aufgeführt werden, . Gommissariate zu er— Koniglichen Aarsaus halten. Hannover, den 31. Märt 1847 Aus dem Königl. Hannoverschen Oder=HofMarstalls= Departement. 684 1 2) Nicht Mittwoch den 21, sondern Samstag den 24 d M. sollen im Hause des Herrn kandgräder auf der Frauenstraße ansänglich Morgens 9 Uhr. Tische, Studle. Spiegel. Schranke. Bettladen, Commoden, Cophas Betten, eine große und eine kleine Kochmaschine, zwei Sied=Schreidpulte, ein GeldLaden zum Verschließen, Küchengerathe 2c. Reistdietenden gegen Zahlung verkauft werden. Hassenkamp, Auc der Ahebleichert vorzüglicher Qualität Ampfiehlt zur gefälligen Abnahme Ilubert Ponssen. 2. 18686 ebs Schlafzimmer zu vermieiden Entbindungs=Anzeig (18687) Die heute Mergen früh liche Entbindung meiner lieden Frau sunden Madchen deehre ich mich vierd und Freunden ergebenst anzuset kippptadt, April 1817 W. Köppelmann. Todes= Anzeige. (18688) Es hat dem Allmachtigen nach seinem erforschlichen Raibscklusse gefallen, meinen theue Gatten und unsern innigst geliebten Bater, 5 Kaufmann Joh. Lünenborg, nach langerm Krankeln, mehrmals gestarkt mit der Heilsmitteln unserer Religion, in seinem noch nicht ganz vollendeten Ledensjahre in der Nacht vom 14 auf den 15. d. sanft und ganz ergeden in Gottes allerheiligsten Willen, zu sich in ein desseres Leden adzurnten. Indem wir diese Traueranzeige den Verwandten und Freunden des Dohingeschiedenen widmen, ditten wir, des Verstordenen im Gedete zu gedenken. Borken, den 17. April 181: Die trauernde Wittwe und Kinder des Verstordenen. Gleichzeitig verdinde ich hiermit die ergeden zeige, daß ich das von meinem sel. Manne gefuhrte Geschäft unter der frühern Firma fortsetzen und ditte, das ihm geschenkte Zutrauen auf mich geden zu lassen Tchtangssoll Wwe. Joh. Läuenborg. Todes= Anzeige. 18689.) as dat Gott gefallen am 15. d., Mergens 9 Uhr meine zunigst geliedte jungste Tochter und unsere gute Schwester Catharina in die Ewigkeit zu sich zu nehmen. Gie entschlief christlich vorvereitet durch ofteren Empfang der heil. Sakramente ruhig ergeden in den Willen des Herrn im 18. Ledensjahre an der Nervenschwindsucht. Verwandten und Bekannten diese Traneranzeige idmend, bitten wir der dahingeschiedenen Geele im Gedete zu gedenken. Münster, 18. Apeil 1847. in da einem oossern Leden #re gute Mutter Elisabety ged. Bocker ihres redens und im 19. ihrer glual. Todes= Anzeige. 18090. Samstag den 17 April, Morgene# Uhr entschlief, gestarkt durch die v. Sterbesakramente, entig und sanfe= einem destFrau und u im 49. Jahr chen abe Berwandten und Freunden widmen diese Traue tzeige mit der Bitte, der Seele der Berstordenen Gedete eingedenkt zu seyn. Bork, 19. Apeil 1811. Der trauerade Gette Joh. Bernh. Leufert. Die trauernden Kinder Ferdinand u. Franciska. Literarische Anzeige. Bei C. H. Fauvel ist erschienen und in de Coppenrathschen Buch= und Aunstpaudlung Theissing in Münder vorrathig: Im Namen Jesu. Andachts=Uebungen in Gebeien und Gesängen zur Förderung der Mäßigkeits=Sache. Nedst dem Nationalgutachten deutscher Aerzte über den außermedieinischen Branntweingenuß und einer aus dem Kalender für Zeit und Ewigkeit(Jahrgang 1845) entnommenen Darstellung über denselben Gegenstand. Von Dr. J. E. Wulf, kathol Seelsorger an den Sirafanstalten zu Bechta. Mu Erlaubniß der geistlichen Obern. 3 Bogen compr. Drucks in 12. Preis geh. à 1½ Sgr. 25 Erempl. 1 Thlr. 5 Sgr. 50 Ex. 2 Thu. 71 Sgr. 75 Gx. 3 Thlr. 5 Sgr. 100 Ex. 4 Thir. Odiges Büchlein empfehlen wir den Vorsteherder Vereine und allen Zreunden der guten Sache sngelegentlichs. El. Hungari herausgegebenen Muster=Predigten er katholischen Kanzelberedisamkeit Deutschlan Die französisch=rust Einheit Preu der vereinigt lande der katdolischen Kanzelberedisomkelt aus der neueren und neuesten Eilfte erschienen, und der 12. Band, die Osterpredigten enthaltend, wird in einigen Tagen ausgegeben werden I. D. Sauerländers Verlag. (Zu haden bei Deitere, in der Coppenrathschen Bach- u. Kunsthaubl. u. f.) Es ist in diesen Blättern die Gefahren aufmerksam gem Preußen aus dem in Aussicht lands mit Frankreich hervorzeh stimmen sich durch gemeinsam gen. Welche Reigung kann a französische für den Rhein, die Posen und die Ostseekuste! 2 segt zwar diesen Reigungen ein ser Damm wird indes, wie d die der letzten 30 Jahre nicht se lange halten, als er von ei gestugt ist. Ist nun die Man im Bunde mit Oestreich, den und England der vereinigten## macht gegenüberstellen kann, ei #ie die Aussicht, daß wir gege zegen russische Weichfel=Armee dem Erfolge werden Front in rücktreiben können? Nimmi n deutschen Bundes und die u deutschen Mittelstaaten für ern ab von der Kraftsteigerung. einheitliche Wille der Nation potenz des Kaisers mit sich das bloße Zahlenverbältats Wir sind es uns selbst, unst großen Aufgabe, welche das geschichte zu lösen hat, schuld ser Lage dei Zeiten klar zu schiedenheit die Wege einzusch die Kraft des Widerstandes zu Angenücke der Gefahr das Jungfrauen auf uns Anwei unn diese Wege! Die zunächst liegende### Bündoit; das ganze Mitteleinigten Norden und Westen entgegenstellen. Der Rath ware gewiß 6 zu geben, als zu befelgen holm, von Siedenbürgen## räne Häupter, und es möcht gade seyn, sie alle oder au gemeinsamem, einmüthigem Linden. Sorglosigkeit bei de Schadenfreude bei den And essen bei den Dritten bring solche Verbindung erst dann die Gewitterswolke nicht mi fernen Horizont, sondern dre laden, doch am Himmel stei tik wie im gemeinen Leben lich auf Andere verlassen starken Schug gewähren k starke Hülfe rechnen. Um versicht entgegensehen zu 2# vor Allem seine innere Kra nere Kraft eines Volkes un jede andere, wie das Glei in eben so einfacher als an licht, auf Eindelt. Der Einheit Preußens sten Blick in der geograph gescichtlichen, natteneler