in der Burggraft Ihr, Burggraf, s müßig gewesen, meinen Freunden Nachrichten. Der nach Lübeck, wo neiner Sache vorn. Und so lange der rechtschaffene nicht die Waffen noch immer bekeich! entgegnete r ü b e l f ü r E u c h! tters, der unbeten. Sein Auge mde unerschrocken das Visir seines er in das blasse der jetzt so nahe und trat einen engem Vorwurfe. 5ein Auge streifte er das Gesicht ind jetzt verlegen ggrafen wendend, s Geschäft führt er dann mit vernisers Caroli VI., um Euch zu veres vergeblich mit Lorden wehrloser wegen Euren geres langjährigen r Euer schuldiges meines obersten mberg und Herrn rei, schmählicher d rechtlos, Euer Besitzungen dem einem Jeden, er ohne Urtel und er es am besten berliefern, da er ; die von diesem und ihre Hände e ich ein gleiches ind ein Jeder sie dieser Acht hat nz von Münster zu thun, was uftrag zu Ende; e nachdrücklicher, n Haltung, mit jedeckt von seiner Wesen, wie ein dar, obgleich alle zekommen waren, ernst und sinnend s dessen Gesichte denklich vor sich zung folgt.) „Das Gliederr erstickt dadurch, hlen wäscht, und der hohlen Hand 1, dann frottirt Bett. Vor aller der dieses wendet en Erfolg an.“ und amtliches Kreisblatt Bielesert, Halle Erscheint wschentlich dreinal und wird Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Abends ausgegeben. Redigirt unter Verantwortlichkeit von W. Bertelsmann. Druck und Verlag von Gebr. Bertelsmann in Bielefeld. 105. Freitag, den 1. September 0 0 für die drei Kreise und Wiedenbruck. Abonnementspreis vierteljährlich mit Bringerlohn oder bei der Post 12 Sgr., in der Expedition 10 Sgi. Inserate 9 Pfg. für die Borgis=Zeile. 1865. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf das in der Gesetz=Sammlung unter Nr. 32, Seite 777, Jahrgang 1865 veröffentlichte Gesetz über die Versorgung der Militair=Invaliden vom Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister abwärts, bringt das Kriegs=Ministerium hierdurch noch folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß, welche der sorgfältigen Beachtung aller dabei betheiligten Personen dringend empfohlen werden: 1) den aus den Kriegen von 1806 bis 1815 herstammenden anerkannten Invaliden, welche bisher die Pension 1. Klasse ihrer Charge mit resp. 8 Thlr. (Feldwebel 2c.), 6 Thlr.(Sergeanten), 5 Thlr.(Unteroffiziere), 3 Thlr. 15 Sgr.(Gemeine), bezogen haben, steht vom 1. August d. I. ab die durch das Gesetz vom 6. Juli 1865 normirte höhere Pension von resp. 10 Thlr. (Feldwebel), 8 Thlr.(Sergeanten), 7 Thle.(Unteroffizieren) und 6 Thlr. (Gemeinen) zu. Den betreffenden Invaliden wird diese Pension ohne ihr Zuthun angewiesen werden. Nur wenn der Eine oder Andere von ihnen hierbei irrthümlich übergangen sein sollte, so daß er am 1. October d. I. die erforderliche Berücksichtigung noch nicht gefunden hätte, würde derselbe sich an das Landwehr=Bataillons=Commando, in dessen Bezirk sein Wohnort liegt, zu wenden haben. Eingaben dieserhalb, welche an andere Behörden, als die ebengenannten gelangen, können nicht berücksichtigt werden. 2) Den aus den kriegerischen Ereignissen der Jahre 1848 und 1849 herstammenden Invaliden steht vom 1. August d. J. ab, statt der nach den älteren gesetzlichen Bestimmungen bezogenen geringeren Pension, die durch das Gesetz vom 6. Juli 1865 normirte höhere Pension, je nach ihrer Charge und nach der Pensions=Klasse zu, für welche sie bisher anerkannt waren. Die Invaliden dieser Kategorle haben sich umgesäumt schriftlich oder mündlich unter Vorlegung der in ihren Händen befindlichen Militair=Papiere und ihres Quittungs=Buches bei dem Landwehr=Bataillons=Commandeur, in dessen Bezirk ihr Wohnort liegt, zu melden, damit das Erforderliche wegen Anweisung der ihnen zustehenden Gebührnisse veranlaßt werden kann. Melgungen an einer anderen Stelle als der hier vorgeschriebenen, können nicht berücksichtigt werden. 3) Den Invaliden des Dänischen Krieges von 1864 stehen ebenfalls— statt der bisher nach dem Gesetze vom 4. Juni 1851 ihnen gewährten Pensionen— vom 1. August d. J. ab, die durch das Gesetz vom 6. Juli 1865 normirten Pensionen zu; dieselben werden ihnen ohne ihr Zuthun angewiesen werden. Invaliden, welche sich hierbei übergangen glauben und am 1. October d. J. noch nicht die ihnen nach dem neuen Gesetz zustehende hörere Pension sollten erhalten haben, haben sich an den Landwehr=Bataillons=Kommandeur, in dessen Bezirk ihr ihr Wohnort liegt, zu wenden. Meldungen an einer anderen, als der hier vorgeschriebenen Stelle, können nicht berucksichtigt werden. 4) Mit Ausnahme der vorstehend zu 1 bis 3 angegebenen Verhältnisse, hat das Gesetz vom 6. Juli 1865 keine rückwirkende Kraft. Alle Invaliden, welche, ohne einen Krieg mitgemacht zu haban, nach den älteren gesetzlichen Bestimmungen zu einer Pension anerkannt worden sind, haben daher jetzt und künftig keinen Anspruch auf die Erhöhung ihrer Pensionen und können hierauf gerichtete Antrage dieser Kategorie von Invaliden keine Berücksichtigung finden. Nur diejenigen unter ihnen, welche während des aktiven Militairdienstes an der kontagiösen Augenkrankheit gelitten haben, und welche durch eine Verschlimmerung dieses Leidens in höherem Grade erwerbsunfähig sind, als sie es bei ihrer früheren Anerkennung als Invalide waren, können, wenn sie nicht etwa bereits die Blindenzulage beziehen, nach Abschnitt II. des Gesetzes vom 6. Juni 1865 zu den ihren Verhältnissen entsprechenden Pensionen und Zulagen anerkannt werden. 5) Das Gesetz vom 10. März 1863(Gesetz=Sammlung pro 1863, Nr. 7, Seite 103) ist vielfach dahin mißverstanden worden, daß in demselben allen Veteranen, welche an den Feldzügen von 1806 bis 1815 Theil genommen haben, eine Pension zugesichert sei. Dies ist nicht der Fall. Auf Invaliden=Pension haben nur diejenigen ehemaligen Soldaten Anspruch, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen als versorgungsberechtigte Invaliden anerkannt worden sind. Das Gesetz vom 6. Juli 1865 hat hierin nichts geändert. Es können daher nach wie vor ehemalige Soldaten aus heimathlichen Verhältnissen her nur dann als Invalide anerkannt werden und zu einer Pension gelangen:„ 1 6 7120 120 5 a. wenn sie sich im Besitze eines im Kriege erworbenen preußischen Militair=Ehrenzeichens definden.(Unter diesen Ehrenzeichen sind hier nur das eiserne Kreuz I. und II. Klasse, das Militair=Verdienstkreuz und das Militair=Ehrenzeichen I. und II. Klasse zu verstehen.) b. wenn sie vor dem Feinde verwundet sind, c. wenn sie während des aktiven Dienstes an der kontagosen Augenkrankheit gelitten haben, d. wenn sie bei Ausübung des Dienstes beschädigt worden sind. Eine solche Beschädigung kann jedoch nachträglich zur Begründung des Anspruches auf Anerkennung als Invalide nur geltend gemacht werden, wenn sie im Kriege erlitten worden ist. Im Frieden erlittene Dienstbeschädigungen müssen, wenn sie einen Anspruch auf Versorgung als Invalide begründen sollen, vor der Entlassung aus dem aktiven Dienste festgestellt und innerhalb der Frist von sechs Monaten nach der Entlassung aus demselben geltend gemacht werden. Bezugnahmen auf angeblich vor längerer Zeit im aktiven Dienste während des Friedens erlittene Beschädigungen können daher nicht berücksichtigt werden. 6) Für diejenigen Veteranen der Feldzüge 1809 bis 1815, welche nach den gesetzlichen, vorstehend in der Kürze angegebenen Bestimmungen zu einer Invaliden=Pension nicht anerkannt werden können, besteht nach der Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 11. August 1852 und dem Gesetze vom 10. März 1863 der Veteranen=Unterstützungs=Fonds. Dieser Fonds wird nicht vom Krieg=Ministerium, sondern vom Königlichen Ministerium des Innern verwaltet. Eingaben, welche sich auf die Gewährung von Unterstützungen aus demselben oder auf Beschwerden wegen Zurückweisungen bereits eingereichter Unterstützungs=Gesuchc dieser Art beziehen, sind nicht an die Militairbehörden sondern an die zuständigen Civilbehorden, d. h. an die Königlichen Landraths= Aemter, resp. an die Koniglichen Regierung und das Königliche Ministerium des Innern zu richten. 7) Durch die Nichtbeachtung der über das Invaliden=Versorgungs=Wesen bestehenden gesetzlichen Besiimmungen ist im Laufe der letzten Jahre den Militair=Behörden eine Ueberlast meistens nutzloser Schreibereien aufgebürdet worden. Dem in dieser Beziehung bestandenen Mißbrauche kann fernerhin nicht stattgegeben werden. Die in der Heimath lebenden ehemaligen Soldaten, so wie diejenigen Personen, welche es übernehmen, für dergleichen Soldaten, Behufs Erlangung von Invaliden=Benefizien, Eingaben anzufertigen, haben daher die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1865, sowie den gegenwärtigen Erlaß genau zu beachten. Hierbei wird inbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, daß alle Eingaben dieser Art zunächst an das LandwehrBataillon, in dessen Bezirk der betreffende Invalide wohnt, zu richten sind. Erst wenn der erwünschte Erfolg nicht erreicht worden ist, und der Antragsteller glaubt, aus sachlichen oder gesetzlichen Gründen bei dem ihm ertheilten Bescheide sich nicht beruhigen zu können, steht es ihm frei, sich der Reihe nach an das dem Landwehr=Bataillon vorgesetzte Brigade=Commando, ferner an das General=Commando und zuletzt an das Kriegs=Ministerium zu wenden. Jeder Eingabe an eine höhere Instanz sind die von den Vorinstanzen erhaltenen Bescheide in Urschrift beizufügen.— Antragsteller, welche den hier bezeichneten Instanzenweg nicht innehalten, werden es sich selbst beizumessen haben, wenn ihnen entweder ein Bescheid gar nicht ertheilt wird, oder ihre Eingaben ihnen lediglich unter Verweisung auf den gegenwärtigen Erlaß zurückgegeben werden. Die Eingaben der Antragstellec; sowie die Bescheide der Militair=Behörden in Invaliden=Sachen sind portofrei. Die Eingaben müssen jedoch zu diesem Zweck mit der Bezeichnung„Invaliden=Versorgungs=Sache" und mit dem Namen des Absenders auf dem Couvert versehen sein. Die Portofreiheit kann denjenigen Invaliden nicht gestattet werden, welche nachdem sie von allen Behörden ordnungsmäßig beschieden worden sind, sich zu einer unbegründeten Fortsetzung ihrer Gesuche veranlaßt finden. Berlin, den 3. August 1865. Kriegs=Ministerium. I..: v. Glisczinski. Aus der am 26. d. M. Morgens gegen 2 Uhr zur Ablieferung an die Hauptkasse der Cöln=Mindener Eisenbahn=Gesellschaft in Cöln gelangten ledernen Geldtasche der Stationskasse Bielefeld ist mittelst Einschnitts in die Seitenfalten der Tasche die Summe von 1476 Thlr. 5 Sgr. entwendet worden Das entwendete Geld bestand aus folgenden Sorten: 2 Rollen ½/1 à 50 Thlr. 1 desgl. ½ à 10 Thlr. 10 Friedrichsdor à 5 Thlr. 20 Sgr. 3 Pr. Banknoten à 100 Thlr. 5 dito à 50 Thlr. 9 dito à 25 Thlr. 1 dito à 20 30 dito à 10 Thlr. 24 Kassenanweis. à 5 Thlr. 67 dito à 1 Thlr. 1 Packet Zinscoupons 27 Thlr 15 Sgr. Die Nummern der Geldscheine können nicht anzegeben werden. Dieselben waren mit 10 Friedrichsd. in einem versiegelten Packete von grauem Papier eingeschlossen. Nach den bisherigen Ermittelungen ist anzunehmen, daß der Diebstahl vor Ablieferung des Geldbeutels zum Transport nach Cöln in dem Stations: Gebäude in Bielefeld verübt worden ist. Es wird ersucht, über die Verübung des Diebstahles und den Verbleib des Geldes Auskunft zu ertheilen. Auf die Entdeckung des Thäters wird eine Prämie von 100 Thlr. ausgesetzt. Bielefeld, 30. August 1865. Der Staats=Anwalt. Grummet Verkauf. * Am Mittwoch den 6. September d. I. Morgens 10 Uhr anfangend, soll das Grummet in den Wiesen zu Brincke und Overkamp meistbietend in Abtheilungen verkauft werden. Brincke, den 31. August 1865. Der Rentmeister. Beckmann. Die Ziehung der Cölner Dombau=Lotterie beginnt Montag den 4. September. Wir haben nur noch 30 Stück Loose welche wir noch à 1 Thlr. ablassen. C. Honrich& Co. in Bielefeld. Wechselcours. Amsterdam 250 fl. kurz do. 2 Monat Hamburg 300 Mk. kurz do. 2 Monat London 1 Lstrl. 3 Monat Paris 300 Fr. 2 Monat Wien 150 fl. 8 Tage do. do. 2 Mon. Augsburg 100 fl. 2 Mon. Frankfurt 100 fl. 2 Mon. Leipzig 100 Thlr. 8 Tage do. 3 Monat Petersburg 100 R. 3 W. do. do. 3 M. Warschau 90 R. 8 Tage Bremen 100 Thlr. 8 Tage 3(1433/8 3 143 2½ 152¾ 2½ 3½.24 3 81⅝ 5 93¾ 5 92¾ 4(56 26 3½ 56 28 4 99¼ 4 99¾ 5½ 88¾ 5½ 87¾ 6 80 4(111¼ Geldcours. Ausl. Pistolen 5,16. Napoleonsd. 5,12,6. Holl. 10= Guld..16. Lo. Sterl. 6, 24. Fünffre. 1, 10,5. Franz. Kronth. 1,16,9. Brab. Kronth. 1,16. Goldkronen.10. Dollars 1,12. 3. Getreide=Bericht. Cöln, 30. August. Weizen 5, 27,6. Roggen 4,20. Gerste 4,15. Hafer 4,20. p. 200 Pfd. Rüböl 14,21. Raff. 16. Berlin, 30. August. Weizen 47— 65. Roggen 47. Gerste 28—34. Hafer23—27. Rüböl 13. Bielefeld, 30. August. Weizen 2, 14. Roggen 1,22,6. Gerste 1, 18. Hafer 1,5. Bohnen 2, 5. Kartoffeln 20. Buchweizen 2. Heu 1. Stroh 22, 6. Rüböl 15. Raff. 15,15. Witterungsberichte. Den 30. August. Barom. Therm. Par. Lin. Reaum. Wind und Paris Brüssel Petersburg Gröningen Memel Königsberg Stettin Berlin Breslau Münster Cöln Trier Jahrmärkt e in der Provinz West falen, im Osnabrückischen, Lippe Detmold u. Lippe=Schaumburg. Seytember. 1. Werl. Witten. 2. Witten. 3. Lüdenscheid. 4. Blasheim. Langenberg. Paderborn. Bner. Datteln. Dreierwalde. Haltern. Herzfeld. Ladbergen. Breden. Erwitte. Möllenkosse. Neheim. 5. Hörster. Westerkappeln. Freudenberg. 46. Altona. Hamm. Wattenscheid. Lissendorf. 7. Paderborn. Salzkotten. Stukenbrock. Bielen. Altenau. 8. Altenau. Hagen. Medebach. 11. Gütersloh. Oppenwehe. Steinheim. Westkilver. Dorsten. Gladbeck. Kirchhellen Marl. Ramsdorf. Niedermasberg. Schmallenberg. Soest. 12. Schale. Soest. 13. Schildesche. Soest. 15. Ottenstein. Neueste Nachrichten. Deutschland. Die Coalitions=Kommission hat die Frage 2 bejaht, und die Ueberzeugung ausgesprochen, daß auch die sonst auf anderen Arbeitsgebieten noch vorhandenen gleichartigen Beschränkungen des Coalitionsrechtes in Wegfall kommen müßten.— Der erste Theil der Frage 3 wurde von 17 Stimmen bejaht, von 17 verneint, in Bezug des zweiten Theiles beschlossen, daß es zweckmäßig sei, die einschlagenden Strafbestimmungen über Gewalt an Personen 2c., soweit sie nach allgemeinen criminalrechtlichen Grundsätzen strafbar seien, zur Belehrung der Betheiligten übersichtlich zusammen zu stellen.— In Bezug der Frage 4 war die Mehrheit der Kommission der Ansicht, daß von einer Mitwirkung des Staates bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzusehen sei, daß es jedoch wünschenswerth erscheine, wenn vorkommende Zwistigkeiten durch Vertrauensmänner geschlichtet würden.— Frage 5 wurde verneint. Wie die„Voss. Ztg. meldet, sollen auf Veranlassung der Regierung Sachverständige einiger Ostseestädte, namentlich Stralsunds und Barths, die deutschen und holländischen Nordseehäfen besuchen, um dort Kenntniß von der daselbst angewendeten Art und Weise der Grundsicherei zur See zu nehmen. Stellt sich das dabei beobachtete Verfahren zweckmäßiger heraus als bei der Fischerei auf der Ostsee, so soll es in Pleupen möglichst eingeführt werden, um dem Fischereibetrieb bei uns einen Aufschwung zu geben. Bekanntlich sind die im Preußischen Jadegebiet mit unermüdlichen Anstrengungen gemachten Bohrversuche zur Auffindung von süßem Wasser im Laufe dieses Jahres durch einen glücklichen Erfolg belohnt worden, Näher erfährt die W.=Z. darüber folgende interessante Einzelnheiten. Erst in einer Tiefe von 635 Fuß gelang es, einen süßen Quell anzubohren, welcher, in weißem Sande aufquillend, so kräftig war, daß er die im Bohrloche stehende Wassersäule von 630 Fuß Höhe emportrieb und 3 Fuß über der Oberfläche des Terrains(Maifeld) zum Abflusse gelangte. Der Zudrang des Süßwassers bewirkte ein sofortiges Abnehmen des Salzgehalts vom Bohrlochwasser, welcher von 1 auf 0,8, 04, 0, 0,2 und schließlich auf 0,0 Proz. fiel, nachdem das salzhaltige Wasser vollständig herausgedrängt war. Bei einer Wärme von 8 Grad Reaumur ist der Quell so stark, daß anfänglich in acht, jetzt in fünf Minuten ein Kubikfuß über den Stand der Futterröhre in einer Höhe von 3 Fuß über dem Terrain überfließt, eine Quantität, welche mehr as ausreichend ist, um den jetzigen Bedarf der Bewohner zu decken, um so mehr, als man sie dadurch verdoppeln kann, daß man die Höhe, also das Gewicht der auf dem Quelle lastenden Wassersäule, durch Einsenken eines Hebers bedeutend verringert. Einige Tage vor dem Auffinden der Quelle war der berühmte Quellenfinder, Abbé Richard, in Heppens. Nach sorgfältigen Untersuchungen der Oertlichkeiten hatte er aber erklärt, daß hier seine Kunst zu Ende sei. In Landsberg an der Warthe ist neulich ein Unglücksfall, durch grünes Papier veranlaßt, vorgekommen, so daß man bei den dortigen Buchbindern und Papierhändlern Nachsuchung gehalten, und das bei ihnen gefundene grüne Papier einer chemischen Untersuchung unterworfen hat. Dabei hat sich ergeben, daß all dies Papier, mit Ausnahme nur eines Bogens, arsenikhaltig und zwar im hohen Grade war. Das Papier war von Berlin bezogen worden. Auf dem Personenzug von Mainz nach Aschaffenburg hat sich am 24. August der merkwürdige Fall ereignet, daß ein als Arrestant auf dem Transport befindlicher Gefangener zum Wagen hinaussprang. Sein Begleiter, ein resoluter Gensdarm, sprang sofort nach. Vom Zug aus konnten die entsetzten Passagiere bemerken, wie beide, weit entfernt, sich irgend wie zu beschädigen, auf dem Bahndamm mit einander rangen, der Eine um die Freiheit, der Andere um seinen Gefangenen. Beide wurden später wohlbehalten zu Aschaffenburg eingebracht. Ein ähnliches Unternehmen mit gleichem Glück möchte wohl kaum zu wiederholen sein! Lage. Die Tollwuth ist hier unter den Hunden schon zum zweiten Mal im Laufe dieses Sommers ausgebrochen. Schon vor Wochen mußten sie sämmtlich eingesperrt werden. Trotz dieser Vorsicht hat das Uebel jetzt in höherem Grade um sich gegriffen, so daß gestern gegen 1 Dutzend derselben, welche theils wirklich von einem kranken Hunde gebissen, theils dessen verdächtig waren, todtgeschossen werden mußten. Außer einem jungen Manne, der aber sofort Gegenmittel angewandt, soll noch ein Kind gebissen sein. Leider hat der Beobachter das Kind nicht gekannt, auch nicht weiter darauf geachtet, da die Tollwuth des Hundes sich erst später ergeben. Hoffentlich hat der Hund das Kind nicht verwundet, weil es doch sonst wohl seinen Angehörigen davon gesagt und diese es auch ohnehin bemerkt haben müßten. Aus dem Amte Oerlinghausen, wo die Krankheit sich zuerst gezeigt, erzihlt man sich hier, daß dort nicht allein Hunde, sondern auch Schweine und anderes Vieh gebissen worden und deshalb habe getödtet werden müssen. Der Pariser Photograph und Luftschiffer Natar wird während des Octoberfestes seinen Ballon„Le Géant“ in München aufsteigen lassen. Nadar hatte beabsichtigt, sich mit diesem Ballon zu Frankfurt a. M. zu erheben; da aber die Frankfurter Gasanstalt die zur gehörigen Füllung des Ballons nöthige Gasmenge ihrer beschränkten Einrichtung wegen nicht abgeben konnte, ohne die Stadtbeleuchtung empfindlich zu beeinträchtigen, so mußte die ursprüngliche Absicht aufgegeben werden, und Nadar's Wahl fiel auf München, wo das erst im vorigen Jahre neu konstruirte Gasometer mit einem Inhalte von einer Viertelmillion Kubikfuß Gas es ermöglichen wird, die Riesenhülle des Ballons mit den nöthigen 220,000 Kubikfuß zu speisen. Die Füllung wird wenigstens 3 Stunden in Anspruch nehmen und wegen der heftigen Bewegungen, welche der Ballon während des Füllungsaktes nach allen Richtungen hin macht, wird ein freier Platz von etwa 100,000 Quadratmeter nöthig sein. Um das Ungeheuer bis zum letzten Augenblicke in der Gewalt zu behalten, bedarf es nach den Erfahrungen Nadar's mehr als 200 Mann. Ausland. London, 26. Aug. Die Kosten, welche die Wiederausrüstung des verursachen wird, sollen sich auf nicht weniger als 100,000 Pfd. St. belaufen.— Ein hervorragender Kapitalist hat sich erboten, 50,000 Pfd. St. zu dem Zwecke der Herstellung einer telegraphischen Verbindung mit Amerika zu unterzeichnen,— also mehr, ganz Deutschland zusammen getrommelten sogenannten„Deutschen Flottengelder" betragen. Aus Nordamerika kommt die ernste Nachricht, daß man einen Auf mit unermüdlichen von süßem Wasser belohnt worden. nte Einzelnheiten. üßen Quell anzuiftig war, daß er Höhe emportrieb ld) zum Abflusse ortiges Abnehmen auf 0,8, 04, 0,; alzhaltige Wasser 8 Grad Reaumur fünf Minuten ein döhe von 3 Fuß mehr as ausu decken, um so die Höhe, also durch Einsenken im Auffinden der rd, in Heppens. e er aber erklärt, glücksfall, durch bei den dortigen n, und das bei hung unterworfen t Ausnahme nur war. Das Papier durg hat sich am als Arrestant auf aussprang. Sein Vom Zug aus beit entfernt, sich einander rangen, fangenen. Beide st. Ein ähnliches wiederholen sein! hon zum zweiten on vor Wochen Vorsicht hat das aß gestern gegen n kranken Hunde schossen werden Gegenmittel ant der Beobachter et, da die Tollit der Hund das Angehörigen daüßten. Aus dem gt, erzihlt man h Schweine und werden müssen. ird während des aufsteigen lassen. inkfurt a. M. zu hörigen Füllung nrichtung wegen findlich zu beeinen werden, und rigen Jahre neu rtelmillion Kubikallons mit den wird wenigstens en Bewegungen, Richtungen hin dratmeter nöthig der Gewalt zu als 200 Mann. erausrüstung des icht weniger als apitalist hat sich lung einer tele— also mehr, enannten„Deutman einen Aufgand sämmtlicher Neger— viele Millionen— befürchte. Sie agitiren und sammeln offen Gewehre und Munition. Zu verwundern wär's nicht, aber schrecklich; das gäbe ein Blutbad, wie es Amerika noch nicht gesehen.— Ein Schiff mit 75—100 Menschen ist wieder untergegangen. — Zuverlässigen Mittheilungen zufolge wird Jesserson Davis vor ein Civilgericht gestellt; die Habeas=Corpus=Acte soll wieder hergestellt und die Militär=Gerichtshöfe aufgelöst werden.— Der Commissionsbericht der Convention des Staates Mississippi nimmt die Abschaffung der Selaverei an und fordert Schritte zu Gunsten Jesserson Davis. Die Convention der Demokraten im Staate Maine billigt die Reconstructions=Politik des Präsidenten Johnson. New=York. In der Wallstreet hat die Zahlungseinstellung des Bankhauses Ketchum, Son u. Co. große Sensation erregt. Es hat sich herausgestellt, daß einer der Compagnons, Edward Ketchum, eine Menge von Gold=Certificaten gefälscht und Werthpapiere entwendet hat; der Betrag wird verschiedentlich von 2½ bis zu 5 Millionen geschätzt. Etwa 60,000 Dollars soll der Flüchtige mitgenommen haben. Mehrere Bankhäuser und Makler werden von dem Verluste betroffen. Basel, 30. Aug. Der Personenzug von Luzern nach Basel stieß gestern Abens auf den in Zofingen haltenden Güterzug, zertrümmerte und warf mehrere Wagen desselben um und erlitt selbst wenig Schaden. Preußen befanden sich, mit Ausnahme des Abgeordneten Ziegler nebst Familie, auf dem Zuge nicht. Nur zwei Personen, der Lokomotivführer und ein hiesiger Einwohner sind verwundet, Letzterer leicht. In Montpellier hat sich ein schweres Unglück ereignet: 6000 Personen waren auf amphitheatralisch hergerichteten Brettergerüsten versammelt, um einem Stiergefecht beizuwohnen, als die ganze Tribüne einstürzte, gerade in dem Augenblick, wo der Stier in den Raum gelassen wurde. Aufgeschreckt durch das Geschrei der zahlreichen Verwundeten, stürzte sich das Thier mitten in das Publikum und durchbohrte, ehe die nachjagenden Kämpfer es tödten konnten, eine Frau und ein Kind mit den Hörnern. Die Journale in Montpellier haben, wie üblich, Befehl erhalten, über den Vorgang nur in äußerst gelinder Form zu berichten. Nach Privatbriefen sind—.500 Personen mehr oder weniger schwer verletzt. Für den 26. Aug. waren auch im hiesigen Hyppodrom Stiergefechte angekündigt; doch hat„die Behörde verboten, das Thier zu Oödten: Westfalen und Rheinland. Bielefeld, 28. Aug. Heute wurde hier die Schlußberathung gehalten, in welcher die endgültige Feststellung des Enschede=Karlshafener Bahnprojectes in seiner Hauptlinie statt fand. Danach geht die Bahn über Bielefeld nach Detmold, in welchen Städten so wie an der holländischen Gränze Hauptbahnhöfe angelegt werden. Die Nebenlinien (Herford=Vlotho=Lage) werden, indem sie hauptsächlich den Erwägungen der fürstlich=lippischen Regierung unterliegen, zunächst nicht näher ins Auge gefaßt. In den nächsten Wochen werden die Actienzeichnungen eröffnet. Lämershagen, Amt Heepen, 28. Aug. Die Eheleute Plaß hierselbst, welche am 3. August ihre goldene Hochzeit feierten(vgl. Nr. 94 d. Bl.), haben nachträglich von Ihrer Majestät der Königin Wittwe eine mit Allerhöchstderen Namenszuge versehene Bibel erhalten. Die Freude der alten Leute über dieses Geschenk ist außerordentlich groß. Köln, 29. Aug. Zur Erzbischofswahl melden die Kölner Blätter: Wie es heißt, soll folgende neue Candidatenliste zur Vorlage bei Sr. Maj. dem Könige aus der Vorwahl hervorgegangen sein: Bischof Frhr. v. Ketteler in Mainz, Bischof Melchers in Osnabrück, Professor Dr. Hettinger in Würzburg, Abt Dr. Haneberg in München und Erzbisthums=Verweser Dr. Baudri hierselbst. Am Tage nach der Vorwahl ist der Preußische Gesandte in Rom, Frhr. v. Arnim, der vor Kurzem in München bei unserm König Vortrag gehalten, hier eingetroffen und hat mit dem Domprobste Dr. München eine längere Besprechung gehabt. Köln, 26. Aug. Der in der Nähe von Benrath stationirte Wärter der Köln=Mindener Bahn, Wilhelm Spielmann, hat am 20. Mai d. J. den schwachsinnigen Ackerer Aug. Busch aus Höhscheidt, welcher sich dem in voller Geschwindigkeit heranfahrenden Courierzuge entgegengestellt hatte, dadurch vom unvermeidlichen Tode gerettet, daß er denselben mit Hintansetzung seiner eignen persönlichen Sicherheit noch aus dem Geleise entfernte, als der Zug schon bis auf wenige Ruthen nahe gekommen war. Dem Wärter ist in Anerkennung des bei dieser wirklich kühnen That bewiesenen unerschrockenen Pflichteifers von des Königs Majestät die Rettungs=Medaille am Bande verliehen worden. Der letzte Burggraf von Stromberg. Historisch=romantische Darstellung. (Fortsetzung.) des Burggrafen Gesicht aber war mehr als Ernst zu lesen; es spiegelte sich ein heftiger Kampf seines Innern darin ab, wie wenn der ihn weckte, wogegen sein Stoz und seine angeborne Kraft jedoch die Pause schweigend, und kein Laut war uud u9 eine den. Dan ader ichete sch anf edanat sebe Gestal u driten. nach mir werden, als ich es Euch sein konntel— Er sprach die letzten blicken, in die Burg eilen. in der Last, und sprach dann piele, boden doch ihre Schwerter Platze waren, felgen seinen Veititerte eine Thrine, Freundessus den Burgrasen, in seinen Auge st das Höchste im Leben. Jch u““ iest erkenne ich es, die Treue ue Ses und““= in rehme Eure Schwüre an; so lange noch eine Muskel und eine Sehu. unseres Körpers hält, wollen wir uns vertheidigen; denn nun laßt es mich Euch sagen: ohne Vertheidigung und gleienerischen Räubers deI meir u die einsetige Antlage eines „leisnelischen Räuertr, den nach meinen Besitzungen gelüstete.— Und nun, Du Unglücksrabe, wandte er sich dann an den fremden Ritter, gehenheim in Frieden, und melde Deinem Herrn, was Du gesehen hast; Vertat oder de Treuel un zu erproben, was feter set, der Der fremde Ritter schloß sein Vifir und entfernte sich langsam von der Burg; Bömmelingen sah ihm schweigend nach, aber er machte keine Miene, ihn aufzuhalten oder zurückzuholen. Der Burggraf machte dann seinen Rittern seine Hoffnungen und seine Pläne bekannt, wie er durch die Verwendung des Grafen von Tecklenburg und dessen Freunde in wenigen Wochen die Reichsacht von seinem Haupte abgeschüttelt zu haben, bis dahin aber mit seinen muthigen Schaaren sich zu halten hoffe. Den Ritter von Oer beorderte er mit hinreichender Mannschaft zum Schlosse Krassenstein, um dies zu vertheidigen. Er selbst übernahm die Vertheidigung des Strombergs; Morrian wurde mit Befehligung des Heeres beauftragt, das außer den beiben jesten Oertern bleiben, das münstersche Belagerungsheer, das man erwartete, beunruhigen und im Nothfalle sowohl die Stromberger als die Krassensteiner unterstützen sollte. Schnell wurde überall seinen Anordnungen Folge geleistet; und als nun nach einigen Stunden alle Höhen und Felder um den Stromberg herum lebendig wurden von den Schaaren des münsterschen Bischofs, und unzählige Waffen und Rüstungen in der hellen Morgensonne blitzten und leuchteten, da forderten alle Stromberger Ritter, beseelt von frischem, skohlichem Muthe und hohem Eifer, den Burggrafen einmüthig auf, sie auf der Stelle gegen den Feind, der den Stromberg vielleicht unbesetzt wenn er ihnen auch an Macht überlegen, auf einen solchen Empfang doch unvorbereitet sei, zu Felde zusführen, um so mit Einem kräftigen Schlage dieser Fehde ein Ende zu machen. Der Burggraf konnte ihnen nicht widerstehen, und mit einem lauten Juber wurde sein Befehl zum sofortigen Aufbruche aufgenommen. Zeit von einer halben Stunde zog das ganze Heer kampffertig und kampflustig aus der Burg, der blutigen Stunde entgegen. Der Ritter Morrian war der Letzte, der die Mauern der Burg verließ, der Abschied von seiner geliebten Sophia, die Thränen, die sie in banger Ahnung an seiner Eisenbrust vergoß, hatten ihn aufgehalten; allein der Erste war er, als nach kurzem beide Heere feindlich aneinander geriethen. Vater! rief er mit auflammenden Muthe, als der Burggraf ihm die Anführung der Reiter übertrug. Heute, mein Vater, verdiene ich Deine Tochter! Nur als Sieger siehst Du mich wieder! Er hielt Wort. Mit rasender Wuth stürzte er der Reitermasse des Feindes entgegen, während der Burggraf sich an die Spitze des Fuß volks stellte und dieses zum langsameren, aber desto hartnäckigeren Kampfe führte. Die Münsterschen hatten ihren Feind nicht so vorbereitet und kampffertig vermuthet. Ueberraschung und Müdigkeit von dem beschwerlichen Nachtmarsche trugen daher dazu bei, daß sie die heranstürmenden Stromberger nicht mit dem Muthe und dem Feuer empfingen, welches Rache für vergossenes Mitbürgerblut und glänzende Versprechungen des Bischofs in ihnen entzündet hatten. Sie kamen sogar fast in Unordnung, als die Schaaren der Stromberger, in größeren Massen, als sie es hatten erwarten können, mit wildem Kampfgeschrei und fiegreichem Ungestüm auf sie eindrangen. Allein, wenn auch der Burggraf und der junge Morrian diese Verwirrung durch rascheres, kühneres Eindringen zu benutzen suchten, so war es doch nur ein kurzer Moment, den dieselbe dauerte; denn schnell wußten der Bischof Florenz, der, einen Panzer unter seinem geistlichen Kleide, selbst im Heere war, so wie sein tapferer Feldhauptmann Clemens Droste, am meisten aber der alte Zurmühlen, der die Anführung der Stadt Münsterschen Lanzenknechte hatte übernehmen müssen, durch kräftige Worte sind durch kühnes Beisptel den schon verzagenden Muth der Ihrigen wieder zu entflammen, und so einen Kampf in den Gang zu bringen, der an Erbitterung und Hartnäckigkeit selbst in jener Zeit wohl vergeblich seines Gleichen suchen mochte. Keine Partei wollte einen Fußbreit weichen, und doch war es das Ziel einer jeden, voran zu dringen, und entweder den Tod oder den Platz des Gegners zu gewinnen. Mehrere Stunden dauerte, nach den Berichten der Chroniken, dieser furchtbare, grausame Kampf, und nicht die ermüdendsten Anstrengungen, nicht das Aufthürmen von Leichen, nicht das Brennen der senkrecht glühenden Sonnenstrahlen schienen ihm ein Ende machen zu können. Da sollte der junge Ritter Morrian sein Wort halten. Das Gefecht hatte sich, wie das damals immer gebräuchlich war, in unzählige Haufen vertheilt, die jeder einzeln für sich, und ohne um das Ganze sich zu bekümmern, ihren Sieg verfolgten. Lange hatte Morrian mit einem Häuflein Reisige gegen einen ihm überlegenen Haufen gefochten, der seinem Glanze und seinem Muthe nach, aus der Blüthe des Münsterschen Adels zu bestehen schien. Manches Opfer hatte den Tod auf beiden Seiten verschlungen, aber Niemand wich. Da wandte auf einmal Morrian sein Pferd, rief den Seinigen zu: Mir nach! und stürzte auf ein seitwärts befindliches einzelnes Gebüsch zu. Sein scharfes Auge hatte in diesem geistliche Kleidung entdeckt, und seine Ahnung ihn nicht betrogen. Noch ehe die über die plötzliche, unbegreifliche Flucht eines so ausgezeichnet tapferen Feindes im höchsten Grade erstaunten Münsterschen, Anstalten zum Verfolgen machten, waren Morrian und die Seinigen, mit Blitzesschnelle in das Gebüsch gedrungen, den darin sich sicher wähnenden Bischof schon um Gefangenen gemacht, und kehrten im Triumphe jetzt mit ihm in die Reihen der Ihrigen zurück. Der Bischof ist gefangen! erscholl es augenblicklich in beiden Heeren, und verbreitete Freude in dem Einen, und Schrecken in dem Anderen. Zwar machten die angeführten Münsterschen Edelleute sich pfeilschnell auf, und schnitten dem jungen Morrian den Weg ab, ehe er die Seinigen noch erreichen konnte; auch gelang es dem angstvollen Bischofe glücklich, während des Gefechts, das jetzt mit entsetzlicher Wuth sich um seie Person entspann, diese durch kluge Flucht in Sicherheit zu bringen. Allein die Nachricht seiner Gefangennehmung hatte doch einmal sein ganzes Heer durchdrungen, und wenn auch nicht Aller, doch der Meisten Muth und Ausdauer gelähmt. Schaarenweise sah man Münstersche Reiterei und Fußvolk die Flucht ergreifen und in den Gebüschen sich zerstreuen; und die Verwirrung würde allgemein geworden sein, wenn nicht der edle Zurmühlen in zürnendem Muthe die Fliehenden aufgehalten, sie wieder in Ordnung gestellt und gegen den muthiger vordringenden Feind zurückgeführt hätte. Doch auch sein Stündlein wie des sp manches Braven, sollte heute schlagen. Geswin Bömmelingen, der mit fast an das Uebermenschliche grenzender Kraft überall, wo es Noth that, wo er ein Vordringen der Münsterschen, ein Schrecken der Stromberger sah, sich in das Gedränge warf, und, als wenn für ihn keine Gefahr und kein Tod sei, wie ein vernichtender Würgengel Schrecken und Tod um sich her verbreitete, Bömmelingen hatte kaum erspähet, wie Zurmühlen die Fliehenden aufhielt, als er mit seinem langen, gewaltigen Arme sich Bahn zu ihm machte, und mit der Wuth und Schnelligkeit eines Raubvogels auf ihn zustürzte. (Fortsetzung folgt.) Vermischtes. Der 4. Juli in New=York! Einer schreibt: Nichts ist in New=York widerlicher, als der National=Festtag des 4. Juli! Versengte Kleider, abgeschossene Gliedmaßen, brennende Gebäude, unangenehme Knallerei und Pulvergeruch überall; dazu eine Hitze, die gewöhnlich die Gränze jeder Gemüthlichkeit übersteigt. Miethwagen sind nicht zu haben, die Omnibusse; die Pferde= Eisenbahnwaggons und Vergnügungslocale sind überfüllt. Die schlechten Getränke, welche sonst Niemand wollte', werden an den Mann gebracht und, um das Vergnügen zu erhöhen, überall Keilerei; aber Keilerei jener durchaus gründlichen Art, bei der, wenn es gelinde abgeht, Augen, Lippen, Nasen und Ohren eingebüßt werden. Solche Keilereien sind besonders epidemisch unter den Irischen, welche nach den davongetragenen Abzeichen die Zeit ihres Aufenthaltes in Amerika zu berechnen pflegen.„Vor fünf Jahren“, sagte mir ein Irländer,„biß mir am 4. Juli Freund'Connel die Nase ab, ich schlug ihn dafür todt; Gott habe ihn selig, er war ein guter Kerl, aber.r beide waren heftig. Ein Jahr spater bekam ich den Stich hier in die Backe. Noch ein Jahr später zankte ich mich mit Bruder Pat um ein Mädchen und er schnitt mir das linke Ohr vom Kopfe, wofür ich ihm ein Auge ausschlug; die Dirne war es nicht werth, aber wir liebten sie beide und Liebe macht blind. Im vorigen Jahre büßte ich alle meine Schneidezähne ein, und in diesem Jahre werde ich wahrscheinlich meine Lippen hergeben müssen, wenn ich den Vierten würdig begehen will.“ Hultsch,n. Ein seltener Mordanfall wurde im Parke des Baron v. Rothschild in Schillersdorf an einem neunjährigen Mädchen verübt. Das Kind schweifte in einem der Fischreiche Wäsche, als plötzlich ein großer Hecht die Hand desselben erfaßte und bis ans Gelenk in den Rachen zog. Mit Mühe hält sich das Kind am Ufer fest und auf das klägliche Geschrei eilen die Gärtner zu Hülfe. Der Rachen des Hechtes mußte mit Gewalt von der Hand losgebrochen werden, die Verletzungen erwiesen sich als so bedeutend, daß in Hultschin ein ärztlicher Verband angelegt werden mußte. Die Hänge rücke über den Ohio bei Cincinnati. Die Pfeiler, welche an beiden Ufern des Flusses am Ausgange der Walnutstraße für die Kettenbrücke erbaut wurden, sind an der Basis hundert Fuß lang und funfzig Fuß breit, während die Spitze siebzig bei sechsunddreißig Fuß ist. Ihre Höhe beträgt zweihundert Fuß. Die Brücke ist in einer Höhe von neunzig Fuß angebracht und steigt zehn Fuß gegen die Mitte. Die Länge derselben betragt fünfhundertundsiebenundfunfzig Fuß; sie ist demnach die längste Hängebrücke in der Welt und zweihundert Fuß länger als die über den Niagara.— Gegenwärtig wird eine Kettenbrücke nur zum Gebrauche der Arbeiter hergestellt und etwa in vierzehn Tagen kann mit der Sparrung der Hauptdrähte begonnen werden und schon nähsten Sommer glaubt man den Riesenbau vollendet zu sehen. Ein Schmieo in Versailles hat eine Entdeckung gemacht, von der viel unter Pferdeliebhabern gesprochen wird, nämlich eine Composition beinahe so hart wie Eisen, welche unter dem Huf der Pferde, ohne dem Thiere den geringsten Schmerz zu verursachen, angebracht werden kann, und 75 Proz. weniger als der gewöhnliche eiserne Beschlag kostet. Ein eigenthümlicher Fall ereignete sich vor einigen Wochen in Wien. Die dreijährige Tochter des im zweiten Stocke eines dortigen Hauses wohnenden Karl D. stürzte aus dem Fenster, auf das sie während der Abwesenheit der Kinderfrau gestiegen war, hinab in den Hof. Ein Schrei entfuhr den Personen, die Zeuge von dem entsetzlichen Sturze waren. Jedoch wer beschreibt das Erstaunen derselben, als man das Kind aufstehen und davoneilen sah, hingegen nur das Schmerzensgeheul eines großen Hundes hörte, der im Hofe lag. Das Kind fiel glücklicherweise auf den Hund, der dabei einen Pfotenbruch erlitt. Eines Tages, es war kurz nach Publicirung des deutsch=österreichischen Postvereins, erhält ein Forstpraktikant von seinem Vater einen Brief mit 22 Gulden Monatsgeld. Die aufgeklebten Briefmarken waren um einen Groschen zu niedrig gegriffen und das Postamt, um den gesetzlichen Zuschlag zu motiviren, setzt auf den Brief die Worte:„Langt nicht!" Tags darauf läuft beim Postamt folgendes Schreiben ein: „Königliches Postamt! Muß ich ein für allemal bitten, sich nicht in meine Privatsachen mischen zu wollen. Denn was geht es dasselbe an, daß bei mir 22 Gulden nicht langen? Das Postamt zahlt mir meine Schulden ja doch nicht und deshalb muß ich mir jede unnöthige Bemerkung verbitten! Forstpraktikant.“ Die Fleischläden in New=York entfalten eine Sauberkeit und Eleganz, wie sie bei uns nur im Putzladen einer Modistin zu finden ist. Das Fleisch liegt nämlich in zierlichen Schüsseln von Zinn, Steingut oder Porzellan, und ist in regelmäßige viereckige Stücke geschnitten, wobei die Knochen kunstgerecht durchsägt und vom Blute gereinigt sind, so daß sie das Anfehen von Wachspräparaten haben. Die Schüsseln selbst stehen auf langen, mit feinen weißen Tüchern bedeckten Tafeln und hinter denselben nimmt die Meisterin Platz, eine Dame in schneeweißer Schürze und höchst sauberem Anzuge. Jedes Stück Fleisch hat sein bestimmtes Gewicht, und so wird der Käufer in wenigen Minuten bedient. Muß etwa das Gewicht vergrößert werden, so geschieht das mit der größten Geschicklichkeit, indem mehre Waagen über den Tafeln befindlich sind, worin die Messinggewichte wahrhaft glänzend hervorleuchten. Nie greift die Verkäuferin, wie dies hier der Fall ist, das Fleisch mit den Händen an, sondern sie bedient sich einer hierzu bestimmten Gabel, die gar oft mit einer Serpiette gereinigt wird.